Unter uns weilen interessante Gäste. Ich darf zuerst eine Delegation der Ungarischen Nationalversammlung unter der Leitung ihres Vizepräsidenten Laszlo Mandur begrüßen. Sie nimmt an den ersten 20 Minuten unserer heutigen Plenarsitzung teil. Herzlich willkommen!
Ich nehme an, Sie sind auch gekommen, um an der Gratulation zum Geburtstag der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur teilzuhaben. Frau Prof. Wanka, ich darf Sie herzlich beglückwünschen und Ihnen alles Gute wünschen.
Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es von Ihrer Seite dazu Anmerkungen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich meine Bemerkungen vortragen.
Zu Tagesordnungspunkt 7, 1. Lesung des Gesetzes über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg, Drucksache 3/7216, soll nach einer Vereinbarung der Parlamentarischen Geschäftsführer auf eine Debatte verzichtet werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, einen zusätzlichen Punkt, Beratung des Berichts "Von der Vorbereitungsstrategie zur Integrationsstrategie - Dritter Bericht zur Vorbereitung des Landes auf die Erweiterung der Europäischen Union", Drucksache 3/7289, als Tagesordnungspunkt 12 in die Tagesordnung aufzunehmen. Dazu ist Redezeitvariante 2 vereinbart worden, dass heißt je nach Stärke der Fraktionen zehn, acht und fünf Minuten sowie Landesregierung zehn Minuten.
Wenn Sie mit diesen Änderungen der Tagesordnung einverstanden sind, bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Das Wort geht an den Abgeordneten Schulze, der Gelegenheit hat, die Dringliche Anfrage 61 (Dringlichkeitsantrag für eine Bundesratsinitiative) zu formulieren.
Wie heute bekannt wurde, ist es den Beelitzer Spargelbauern nach jahrelangen und kostenintensiven Forschungen gelungen, die Weltneuheit Mörgel, eine züchterische Kombination aus Spargel und Möhre, zu erfinden. Da die Erntezeit bedauerlicherweise sehr kurz ist, sind das Wertschöpfungspotenzial für Brandenburg, insbesondere das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen, sowie die Exportchancen ausbaufähig.
Erstens: Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um die Marktfähigkeit dieses innovativen Produkts zu verbessern?
Zweitens: Erwägt die Landesregierung, bei der Bundesregierung oder der Europäischen Kommission mit einer Bundesratsoder Europaratsinitiative vorstellig zu werden, um eine Kalenderreform zur Verlängerung der Erntezeit zu erwirken? Spargel darf bekanntermaßen nur bis zum Johannistag geerntet werden.
An den Innenminister habe ich die Frage, warum es dem Verfassungsschutz nicht gelungen ist, diese Untergrundtätigkeit frühzeitig aufzuklären und darüber vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu berichten.
Herr Abgeordneter, ich muss feststellen, dass Sie trotz Ihrer Jugend zu denjenigen Abgeordneten gehören, die am längsten im Landtag tätig sind. Sie sollten wissen, dass Dringliche Anfragen nicht differenziert werden dürfen. Es gibt also nur eine einzige Frage, die, wenn auch in diesem Fall gedrittelt, vielleicht doch im Rahmen einer Antwort beantwortet werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung Brandenburg unterstützt bekanntermaßen den Absatz und die Vermarktung Brandenburger Produkte.
Hier sind wir auf einem guten Weg. In der letzten Zeit hatte insbesondere die Vermarktung von Mischprodukten einen besonderen Stellenwert. Wir sehen das an Säften. Ich freue mich sehr darüber, dass dies nun auch im Gemüsebereich gelungen ist.
Ich habe in „Antenne Brandenburg“ ausführlich dazu Stellung genommen, welchen Gesundheitsaspekt insbesondere Möhren und Spargel für die Bevölkerung haben.
Die Frage, wie die Vermarktung verbessert werden kann, beantworte ich wie folgt: Der Anstoß aus dem Parlament heraus ist sehr wichtig. Ich will die Gelegenheit nutzen, um heute mit der Kantine zu sprechen.
Ihre zweite Frage bezieht sich auf eine mögliche Kalenderreform in Europa. Sie ist so nicht mehr notwendig. Die Kalenderzeiten für den Anbau und die Ernte bezogen sich bisher auf das herkömmliche Klima. Das hatte Sinn. Da wir aber gemeinsam alles unternehmen, um den Klimawandel in der Welt voranzubringen, müssen wir den Kalender nicht verändern.
Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Das Wort hat der Bauernverbandspräsident im Ruhestand. Bitte sehr, Herr Nieschke.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage: Können Sie genauer erklären - wie schon heute früh um 6 Uhr in „Antenne Brandenburg“ -, welchen wirklichen Gesundheitswert diese neue Kultur hat?
Sie sind genauso lange wie ich im Landtag und wissen, dass man aufpassen muss, wenn man keinen Ordnungsruf erhalten will. Es ist ein Unterschied, ob ich mich in der "Antenne" auf Uckermärkisch äußern kann oder ob ich im Parlament die Würde des Hauses beachten muss. Sie als älterer Mensch sollten einfach die Chancen dieses Produkts nutzen.
Wir kommen zu den folgenden Dringlichen Anfragen. Das Wort geht an den Abgeordneten Petke, der die Dringliche Anfrage 57 (Auswirkungen der Ausbildungsplatzabgabe auf Brandenburg) formulieren wird.
In diesen Minuten debattiert der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über den Gesetzentwurf der Koalition zur Einführung der Ausbildungsplatzabgabe in Deutschland. Es ist vorgesehen, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Verwaltungen - somit auch die Verwaltungen von Ländern und Kommunen - die Ausbildungsplatzabgabe zu zahlen haben. In die Berechnung werden die Beamten nicht einbezogen.
Ich frage die Landesregierung: Welche finanziellen Auswirkungen wird die geplante Einführung der Ausbildungsplatzabgabe auf die Haushalte des Landes und der Kommunen in Brandenburg haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, Sie alle wissen, dass dieses Gesetz umstritten ist. Einige bezeichnen es als bürokratisches Monster. Es ist sowohl innerhalb der Bundesregierung - zwischen dem Wirtschaftsminister und anderen Ministern - als auch zwischen den Ministerpräsidenten umstritten. Das zeigt: Mit dem Gesetz wird versucht, ein Problem zu lösen; es bleibt aber unklar, ob es damit gelöst werden kann.
In der Landesregierung ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Um Ihnen deutlich zu machen, wie kompliziert das Gesetz ist, möchte ich einige wenige Sätze aus § 10 der Begründung zitieren. Gleichzeitig sage ich deutlich, dass ich, bezogen auf die Kommunen, nur vorläufige Angaben machen kann. In § 10 der Begründung des Gesetzentwurfs, der die Kostenberechnung zum Gegenstand hat, heißt es unter anderem:
„Für jeden erforderlichen zusätzlichen Ausbildungsplatz wird ein Betrag von 0,225 Cent angesetzt, für jeden im Gesamtausgleichsfaktor enthaltenen Platz 0,0648543 Cent.“
Mit diesen Beträgen werden zum einen die echten Förderkosten und zum anderen die anfallenden Verwaltungskosten gedeckt. Wenn man die Berechnung zugrunde legt, die in der Begründung steht, dann ergibt sich daraus Folgendes: Bei 50 000 erforderlichen zusätzlichen und 192 400 im Rahmen des Leistungsausgleichs förderfähigen Plätzen würde beispielsweise der Pro-Kopf-Abgabenbetrag bei 11,6 Millionen zu belastenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rund 229 Euro im Jahr der Ausbildung betragen. Das ist bei Arbeitgebern mit mehr als zehn Arbeitnehmern ein Gesamtbetrag von 2,65 Milliarden Euro plus Verwaltungskosten. Das heißt, wir sprechen über gewaltige Summen.
Die Frage lautet, welche Auswirkungen das auf die Kommunen hat. Nach unseren bisherigen Berechnungen, die vor dem Hintergrund dessen, was ich eben gesagt habe, nur vorläufig sein können, wird in den kreisfreien Städten und Landkreisen nach dem Aufstellen der Stellenpläne aufgrund der Angaben des Vorjahres von fehlenden Ausbildungsplätzen in Höhe von 50 % auszugehen sein. Unter Zugrundelegung der eben erläuterten Formel - alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten abzüglich der Azubis einer Kommune multipliziert mit dem jährlich neu festzulegenden Abgabenbetrag - ergibt sich für die kreisfreien Städte und Landkreise eine Zahl abzüglich der Zwangsabgabe von etwa 2 Millionen Euro.
Unterstellt man dies, so ist mit dem Personalabbau gleichzeitig der Haushalt zu konsolidieren. Das ist das Problem. Wir wollen im Land aufgrund der Rationalisierung 12 300 Arbeitsplätze abbauen, weil wir zu viel Mitarbeiter haben. Damit werden wir auch seitens des Landes Probleme bekommen.
Unterstellt man diese Quote fehlender Ausbildungsplätze auch dem kreisangehörigen Bereich, dann ist schätzungsweise mit einer weiteren Ausbildungsplatzabgabe von rund 4 Millionen Euro zu rechnen. Insgesamt sind es 5,8 Millionen Euro.
Es ist erkennbar, dass die Ausbildungsplatzabgabe pro fehlenden Azubi innerhalb der Kommunen sehr stark schwankt, und zwar mit dem erstaunlichen Ergebnis: je geringer die absolute Fehlquote, desto höher die Abgabenquote pro fehlendem Azubi. Die Bandbreite liegt im Ergebnis bei rund 3 400 Euro je fehlendem Azubi.
Diese freiwillige Formel würde eine offensive kommunale Ausbildungsplatzinitiative, glaube ich, hemmen.
Nun muss ich noch auf einen Punkt hinweisen, der in den bisherigen Diskussionen immer vergessen wurde. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir bei den Kommunen wenig Beamte haben und Beamte von dort sozusagen abgezogen werden, bedeutet dies, dass die niedrige Verbeamtungsquote im Osten Deutschlands zusätzlich auf die Ausbildungsquote drückt. Da wir weniger Beamte haben, müssen wir mehr Azubis einstellen. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Ich glaube, dass es hierzu noch Diskussionsbedarf gibt. Bevor dieses Gesetz in Kraft tritt, wird auf jeden Fall noch viel Zeit vergehen. Von daher möchte ich gern, wenn wir heute über das Finanzausgleichsgesetz sprechen, deutlich machen: Wir wollen den Kommunen eine Perspektive für die Sicherheit der Finanzbeziehungen geben. Ich denke, dass diese Ausbildungsplatzabgabe den Kommunen wenig hilft.