Carsten Meyer

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Last Statements

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will mal versuchen, die Situation der IT in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland insgesamt und in Thüringen meteorologisch zu beschreiben.
Da würde ich sagen: bewölkt mit leichten ab und zu sonnigen Abschnitten und der Gefahr von Schauern. Die weiteren Aussichten: unbestimmt. Begründung dafür: GovData ist im Prinzip eine wunderbare Idee, aber selbst diese wunderbare Idee ist zurzeit noch geprägt davon, dass sie relativ viele Schattenseiten hat. Das hat die Linke in ihrem Antrag übrigens auch gesagt. Wir haben bei GovData immer noch das Problem, dass die eingestellten Daten zum Teil mit Lizenzen versehen und dementsprechend nicht wirklich offen sind und damit die weitere Nutzung eingeschränkt wird. Das widerspricht dem Open-Data-Gedanken. Das macht dann eben wieder so eine Wolke vor die Sonne. Ansonsten wäre das ein heller Abschnitt. Es sind bei GovData noch Fragen zu klären, die auch von der Linken bereits genannt worden sind. Da hat Frau König durchaus Kompetenzen - übrigens, Sozialarbeiter können vieles.
Es können sogar Physiker Bundeskanzlerin werden. Manchmal können sogar Sozialarbeiter Fachfrauen für IT-Kommunikation werden.
Aber bei GovData ist zum Beispiel noch zu klären, in welchem Dateiformat unsere Thüringer Daten in GovData eingestellt werden, proprietär oder nicht. Sind Lizenzen durch uns vorgesehen und wenn ja, welche? Wie aktuell wollen Sie Daten einstellen? Heute gilt ja alles, was älter als zwei Stunden ist, bereits als veraltet. Kann gewährleistet werden, dass die Daten nicht von Dritten manipuliert werden? Die Themen haben wir alle hier am Podium schon diskutiert; geklärt davon ist wenig. Ich finde es ziemlich peinlich, wenn man sich dann hier vorn hinstellt und sagt: Wir lassen jetzt erst einmal die anderen GovData zu Ende entwickeln und dann beteiligen wir uns auch daran.
Das ist als Land mindestens unsolidarisch. Wenn man sich das GovData-Portal anschaut, sieht man, dass andere Länder durchaus mutiger sind und vielleicht auch nur deshalb mutiger sind, weil ihre
Bürgerinnen und Bürger auch einfordern, dass sie jetzt Daten haben wollen und nicht dann, wenn der Regelbetrieb kommt und sich irgendwann einmal in irgendeinem Ministerium irgendjemand hinsetzt und irgendwelche Daten anfängt einzupflegen. So schnell wie möglich und nicht irgendwann einmal, wäre das Motto. Aber das ist eben in diesem Fall nicht gewollt. Das ist auch der Grund, warum der Antrag der Linken richtig und gut ist und die Punkte 2 bis 5 finden selbstverständlich unsere Zustimmung. Das ist gar keine Frage.
Dazu muss man, glaube ich, gar keine weiteren Worte machen. Frau König hat es richtigerweise so formuliert, aber das finde ich auch nicht so dramatisch, wenn man hingeht und sagt, wir stellen einen Alternativantrag, damit überhaupt etwas passiert. So interpretiere ich jetzt mal den Antrag von CDU und SPD, denen es einfach peinlich war, was bislang auf Landesebene passieren konnte. Da meine ich jetzt gar nicht Herrn Staatssekretär Diedrichs, der uns davon berichtet hat, dass es jetzt eine ITStrategie gibt.
Ich will aber, auch wenn ich der letzte Redner bin, ins Gedächtnis bringen, wo wir eigentlich angefangen haben. Die IT-Strategie hat freundlich darauf hingewiesen, wie eigentlich zurzeit der Sachstand ist. Ich will das nicht alles referieren, aber drei, vier Sachen dann doch einmal. Unter dem zentralen ITLandesdienstleister wird ausgeführt, ich zitiere aus dem Pamphlet von Seite 8: „Zudem existieren in der Landesverwaltung einige weitere größere ITBetriebsstätten, die neben den Verfahren der eigenen Behörden auch Verfahren weiterer Behörden betreiben. Die Zusammenlegung von Aufgaben des Thüringer Landesrechenzentrums mit weiteren größeren IT-Stellen der Landesverwaltung zur Erschließung weiterer Synergien steht bislang noch aus.“ Auf gut Deutsch: Da ist nichts passiert. Zur Zentralisierung der IT-Beschaffung wird ausgeführt, dass aktuell 50 Vergabestellen existieren. Dazu muss man weiter keine Bemerkungen machen, wenn es um die Frage der Vereinheitlichung geht. Bekannterweise werden Computer erst seit letztem Jahr und nicht bereits seit 20 Jahren angeschafft. Was da also aufgelaufen ist, geht wieder einmal schön in die Richtung der verpassten Strukturänderungschancen in Richtung CDU.
Unter Informationssicherheitsmanagement wird euphemistisch behauptet, dass dieses noch nicht vollständig etabliert ist. Wenn ein Informationssicherheitsmanagement nicht vollständig etabliert ist, ist es offen. Auf gut Deutsch: Es existiert nicht.
Auch das wird freundlicherweise schon in dem Bericht gesagt.
Zu dem Basisdienst für E-Government wird ausgeführt: „Insgesamt werden Projekte zur Verwaltungsmodernisierung (...) durch fehlende oder unklare rechtliche Rahmenbedingungen gebremst.“ Sehr wahr. Auf gut Deutsch: Es passiert nichts. Schlussendlich, um auch das noch gesagt zu haben, zum Thema Zusammenarbeit mit den Kommunalverwaltungen wird dann der Satz hingeschrieben: „Bei der Umsetzung von IT- bzw. E-Government-Maßnahmen durch das Land wurden die Thüringer Kommunen bisher anlassbezogen beteiligt.“ Also je nachdem, ab und zu, wenn es einem gerade gepasst hat. Auf gut Deutsch: Keine Strategie erkennbar.
Herzlichen Glückwunsch allen Kommunen, die trotz dieser Situation Preise dafür bekommen, dass sie in IT gut vorwärtskommen - jedenfalls nicht mithilfe des Landes.
Das hat die Strategie uns erst mal gesagt. Aufgrund dieser Situation hat sich freundlicherweise - das muss man sagen - das Finanzministerium hingesetzt und gesagt, das müssen wir jetzt ändern. Vielen Dank dafür und herzliches Beileid für die Ergebnisse, die man bereits in den Zeitungen lesen konnte. Sie schaffen es noch nicht einmal, zu diesem Bereich überhaupt ansatzweise einen Haushalt aufzustellen, weil schon das banale Ansinnen, endlich aus 50 Beschaffungsstellen eine zu machen, dafür sorgt, dass alle Mauern hochgezogen werden, die hochgezogen werden können, von jedem, der bislang genau wusste, dass er den richtigen Computer oder die richtige Software und die richtige Datenverkabelung anwendet. Daraus wird kein System.
Die Bundesregierung macht gemeinsam mit anderen Ländern ein Portal und Thüringen sagt: Ist uns egal, wir machen was Eigenes. Wir sind zwar auf Landesebene total zersplittert, haben mit unseren Kommunen keinerlei Kontakt, aber wir machen trotzdem was Eigenes, weil das, was der Bund zusammen mit anderen Ländern macht, kann gar nicht funktionieren. Aber wenn es dann funktioniert, machen wir mit. Merken Sie eigentlich, wo da die logischen Probleme in der Debatte liegen? Dann kommt der Alternativantrag von SPD und CDU. Da steht ganz klar drin, deutlich und strategisch nach vorn weisend: „Die Landesregierung wird gebeten: die Überführung des bundesweiten Onlineportals GovData (...) kritisch und konstruktiv zu begleiten;“ - auf gut Deutsch: Lesen Sie die Protokolle und heften Sie sie bitte ab,
denn richtig aktiv teilnehmen dürfen Sie nicht; was anderes kann man darunter nicht verstehen -, dann „nach Durchführung der im Evaluationsbericht vorgeschlagenen Maßnahmen“ von GovData die „Be
teiligung Thüringens zu prüfen“. Nicht etwa zu sagen, wir nehmen auf jeden Fall teil und beteiligen uns auch bei der Frage der Lösung von Problemen - nein, wir prüfen dann, ob wir mitmachen wollen. Super!
Als Drittes soll dann ein öffentlich zugängliches zentrales Informationsregister irgendwann einmal eingeführt werden. Warum ein eigenes Register, warum nicht GovData, wird nicht ausgeführt.
Zum Schluss: „... die Grundsätze des Open Government im Rahmen der ‚Strategie für E-Government und IT‘ des Freistaats (sind) zu berücksichtigen.“ Wieso nicht die klare Aussage, die SPD war immer dafür, offene Lizenzen für alle Daten und nur ganz wenige Ausnahmen und nicht, wir prüfen vielleicht einmal, ob GovData die Idee sein könnte. Wer so an das Thema herangeht, der nimmt das nicht ernst, was heutzutage zu den Grundrechten gehört - Informationsfreiheit.
Genau das atmet Ihr Alternativantrag. Weil aber, wie ich das mit meinen meteorologischen Beispielen schon gesagt habe, die Aussichten unbestimmt sind, sprich, ob GovData wirklich ein Erfolg ist, nicht dass ich Sie jetzt dazu bringen möchte, GovData zu organisieren und in einem Jahr stellen wir fest, die haben das auch „nicht gekonnt“ - das „auch“ war jetzt auf die bisherigen Versuche im Land gemünzt -, kann ich nicht hingehen und sagen, machen Sie auf jeden Fall bei GovData mit. Aber die Chance wäre höher. Wenn die große Kompetenz, die Thüringen in dem Bereich Ihrer Meinung nach scheinbar haben soll, bei der bundesweiten Entwicklung dabei sein könnte, das wäre jedenfalls sehr viel vernünftiger, als wenn eine Verwaltung für 2 Millionen Menschen etwas besser hinbekommen will als eine für 80 Millionen. Wir werden uns bei Ihrem Antrag enthalten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Umsetzung der Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen
Die Landesregierung hat kürzlich die Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen beschlossen. Darin wird festgestellt, dass die Transparenz des Haushalts und das Management der ITHaushaltsmittel durch die bisher uneinheitliche Veranschlagung der Mittel nicht gewährleistet sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass die IT-Titel der gesamten Landesverwaltung unter Einbeziehung des Landtags im Zuge der Umsetzung der Strategie für EGovernment und IT des Freistaats Thüringen in einem Einzelplan zusammengefasst werden sollen?
2. Wenn ja, wie begründet die Landesregierung die Einbeziehung der IT-Titel des Landtags in die zentrale Veranschlagung?
3. Wie wird gewährleistet, dass die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Landtags als Verfassungsorgan sichergestellt ist?
Ihnen ist bestimmt nicht verborgen geblieben, dass wir dieser Idee grundsätzlich sehr positiv gegenüberstehen. Trotzdem noch einmal meine Frage: Ich hatte nicht nach Organisationseinheiten gefragt, sondern in diesem konkreten Fall nach dem Landtag als Verfassungsorgan. Es dürfte sowohl Ihnen als auch mir bekannt sein, dass dazu durchaus Irritationen seitens der Präsidentin des Landtags vorliegen. Deshalb vielleicht noch einmal die konkrete Frage: Ist auch das Problem der Tatsache, dass der Landtag als Verfassungsorgan davon betroffen sein soll, berücksichtigt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin Astrid Rothe-Beinlich. Namens der Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich und der Abgeordneten Hennig-Wellsow frage ich die Landesregierung.
Aktivitäten von Burschenschaften im Umfeld von Thüringer Hochschulen
Burschenschaften, Studentenverbindungen und Corps sind zwar privatrechtliche Vereinigungen, dennoch erhalten sie bei ihren Aktivitäten oft auch die Unterstützung von Thüringer Hochschulen. So wird auf den Webseiten mehrerer Thüringer Hochschulen zu den Angeboten von Burschenschaften verlinkt. Auch räumliche Unterstützung bei Veranstaltungen ist keine Seltenheit. Von Studierenden wurde uns zudem berichtet, dass es Burschenschaften im Vergleich zu Hochschulgremien oder rein studentischen Vereinen vergleichsweise leicht haben, sich die Unterstützung der Hochschulleitungen zu sichern, die ihnen beispielsweise öffentliche Auftritte bei Immatrikulations- und Absolventinnenund Absolventenfeiern ermöglichen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche grundsätzliche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Aktivitäten von Burschenschaften im Umfeld von Thüringer Hochschulen?
2. Welche Aktivitäten durch welche Burschenschaften im Umfeld von Thüringer Hochschulen sind der Landesregierung bekannt?
3. Welche konkreten Kooperationen und Unterstützungsleistungen von Thüringer Hochschulen, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Aktivitäten von Burschenschaften, sind der Landesregierung bekannt?
4. Inwieweit bestehen an den Hochschulen Handlungsrichtlinien zum Umgang mit Burschenschaften, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Räumen, der Teilnahme an Feierlichkeiten der Hochschulen sowie öffentlichen Veranstaltungen der Hochschule?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich werde auch bei diesem Tagesordnungspunkt meinem Grundsatz treu bleiben, wenn möglich keine Doppelungen in Wortmeldungen zu machen. Dementsprechend wird meine sehr kurz werden, denn Sie haben zu Recht alle wesentlichen Inhalte genannt. Ich denke, es ist guter Brauch und auch vernünftig und es wäre auch ein schlechtes Zeichen, wenn wir bei dem Thema des Verfassungsgerichtshofsgesetzes große Uneinigkeit in diesem Raum hätten, dann hätten wir in unserer Verfassung irgendein Problem. Das haben wir aber nicht.
Nun gibt es zwei Grundsätze, warum man hier vorn redet. Heute Morgen haben wir einen erlebt: Symbolik.
Dann gibt es einen zweiten, der heißt Effizienz. Dieses Gesetz hier lebt von seiner Effizienz und wenn wir uns heute auch nur der Stimme enthalten bei diesem Gesetz, bei dem man 90 Prozent zustim
men kann, dann hat das etwas mit Symbolik zu tun, in diesem konkreten Fall mit dem Thema der Altersgrenze. Wer an diesem Punkt nicht auch sagt, dass an diesem harmlosen einfachen Beispiel die Realitäten der Gesellschaft abgebildet werden könnten niemand. Niemand würde heute behaupten, dass es nicht möglich ist, in bestimmten Berufsgruppen mit 70 Jahren noch zu arbeiten; das tun Menschen sogar mit 80 Jahren. Das hat nichts mit der Problematik zu tun, dass es viele Menschen gibt, die mit 63 bereits in Rente gehen wollen und auch können sollen, aber die Flexibilisierungsproblematik, die steht an. Die symbolische Vermutung, dass die Frage der Altersgrenze genauso wie die Verlängerung der Amtszeit der Richter nicht ganz uneigennützig passiert sein könnte - so etwas hat man in anderen Landtagen schon erlebt -, ist auch nicht von der Hand zu weisen. Aus diesem symbolischen Grund wird es von uns eine Enthaltung geben, sonst hätten wir zugestimmt. Schöne Grüße an das Verfassungsgericht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Oh, wenn ihr doch geschwiegen hättet!
So eine Art von durchsichtigem Wahlkampfmanöver habe ich in den letzten Jahren überhaupt noch nicht gehört wie in diesem Fall, Entschuldigung.
Ich dachte, es wäre ein ganz harmloses Gesetz. Fünf Stunden lang höre ich mir von diesen Bänken an, wie supertoll die Herren und Damen hier vorne gearbeitet haben.
Aber bei der Frage, ob Notare auch mal ein paar Euro fünfzig bezahlen sollen, da waren sie zu doof, alle diese Ziselierungen auch mal zu durchdenken und entsprechend im Gesetz anzupassen.
Das war hundertprozentig genau an diesem Punkt; gerade, Frau Marx, das Justizministerium ist bekannt dafür, schnell und schludrig zu arbeiten. Das ist bekannt, das machen alle Justizminister. Das ist ein Klassiker, die können gar nicht langsam, bedeutend und gründlich arbeiten, die machen es immer nur wischiwaschi. Deshalb müssen die dringend „noch ein paar Jahre Zeit brauchen“, um das Problem zu ändern.
Meinen Sie nicht? Noch einmal zu dem einen Punkt und das ist auch der Grund, warum wir uns bei diesem Gesetz leider nur enthalten werden, ansonsten ist alles vernünftig darin, dass die Rechtsanwälte selbst darüber bestimmen, wann sie Roben anziehen oder nicht, alles vernünftig, keine weitere Frage
dazu. Aber bei den Gebührentatbeständen für die Notarangelegenheiten ist natürlich die Argumentation von Frau Berninger nicht zutreffend. Es geht nicht um ein Sonderopfer von einer vermögenden Bevölkerungsgruppe, sondern es geht um einen Grundsatz
nein, aber Sie haben sinngemäß gesagt, es trifft keine Armen und darauf kommt es auch nicht an.
Gebühren dürfen sogar Arme treffen, Gebühren haben einen anderen Hintergrund. Gebühren werden dann genommen, wenn der Staat eine Leistung erbringt und die einem Einzelnen für wirtschaftliche Tätigkeit zugeordnet werden kann. Das ist hier der Fall und das wissen Sie auch. Sie wollen es nur nicht wissen, Sie haben sich dem Druck der Lobby gebeugt, Frau Marx, und Sie auch, Herr Scherer, Sie auch.
25.000 € standen in Rede, lächerliche, symbolhafte 25.000 € pro Jahr. Da haben Sie mal eben ganz locker, weil Sie ein bisschen Wahlkampf machen wollten, den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit über Bord geworfen, den Ihnen in diesem Fall der Herr Justizminister auf dem Silbertablett serviert hat, und haben Tätigkeiten für Dritte in diesem konkreten Fall jetzt nicht mit einer Gebühr belegt. Das sollte Ihnen - deshalb habe ich es hier vorne sagen wollen - im Wahlkampf ordentlich auf die Füße fallen von all denen, die für ähnliche Tatbestände Gebühren entrichten müssen, die aber nicht zu wirtschaftlich wohl solventen Bevölkerungsgruppen gehören. Das ist der Grund, warum wir uns heute leider nur enthalten können, ansonsten wäre das Gesetz ganz prima gewesen. Aber diese Art von Janusköpfigkeit - Sie grinsen mich die ganze Zeit hier vorne an, Sie wissen genau, dass ich recht habe bei dem Thema
und Sie tun es natürlich trotzdem nicht Kraft Ihrer Wassersuppe, diesen Artikel wieder reinzuholen.
Vergessen Sie es!
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für das prompte Aufrufen. Also Herr Voigt, wirklich!
Sie haben sich selbst widersprochen, heute und vor vier Wochen. Das ist ja grauenvoll.
Der widerspricht sich nie - ja, das ist klar, Generalsekretäre widersprechen sich nie. Das ist klar, logisch. Man kann es wirklich nicht glauben.
Ich fange mal mit dem größten Problem an. Ich habe „nur“ 6 Minuten, anders als Sie, halbe Redezeit.
Das reicht mir schon aus, ich kann prägnant formulieren. Vielen Dank dafür.
Das größte Argument, mit dem Sie versucht haben, das Thema totzumachen, heißt: Wir haben jetzt keine Zeit mehr. Darauf ist hingewiesen worden. Wir haben daraus gelernt, mit der CDU kann man nicht vernünftig Sachthemen verhandeln. Wir haben im April letzten Jahres diesen Antrag gestellt. Wir haben ihn freundlicherweise dreimal verschoben. Zuerst musste der Koalitionsvertrag auf Bundesebene abgewartet werden. Man weiß ja nie, was da drinsteht. Daran muss man sich ja halten auf Landesebene, man ist hier also abhängig von der Bundesebene. Dann wollte man eine Entscheidung der Europäischen Union abwarten und zum allerschlimmsten Fall war dann noch die Debatte im Landesmediengesetz. Und da, Herr Voigt, wird es
dann richtig ärgerlich. Da muss ich mir von Ihnen hier vorn zweimal sagen lassen: Herr Meyer, wir definieren Netzneutralität, aber bitte nur so, wie es im Landesgesetz gebraucht wird, und wir werden auf gar keinen Fall über Geräte und solche schönen Sachen mit Ihnen reden. Jetzt machen wir einen Bundesratsinitiativenvorschlag, darin steht als letzter Satz: „Insbesondere sollen Nutzerinnen und Nutzer die freie Wahl über den Inhalt und die von Ihnen verwendete Hard- und Software haben.“ Sie sagten gerade selbst, das ist Bundesangelegenheit. Und was schreiben wir hier rein? Wir wollen auf Bundesratsebene eine Initiative machen. Warum? Weil der Bund eben gerade nicht das tut, was Sie behauptet haben. Er wartet nämlich einfach nur ab. Typisches Verhalten: Vogel Strauß, ich hör‘ dir trapsen. Das macht die CDU bei dem Thema gern. Die sind immer hintendran, wenn es darum geht, der Wirtschaft auch mal Grenzen aufzuzeigen, die die Verbraucher dringend brauchen. Alles das tun Sie nicht und dann sagen Sie: Danke für den schönen Antrag, der vor einem Jahr vielleicht interessant gewesen wäre; jetzt ist er es nicht mehr, denn wir haben schon so lange abgewartet, manches erledigt sich dadurch, schlimmstenfalls durch Neuwahlen. Das will ich nur hoffen, dass die Debatte sich hier mit Mehrheit durch Neuwahlen dann verändert.
Dass Ihr Koalitionspartner dann mit zusammengebissenen Zähnen dann dasitzen muss, weil er feststellt, dass in Schleswig-Holstein die SPD zusammen mit den Grünen und den Piraten genau diese Initiative auch gestartet hat, das sei nur nebenbei erwähnt. Mal schauen, was die Kolleginnen und Kollegen von der SPD gleich zu dem Thema sagen.
Ich habe noch mehr als drei Minuten und will wenigstens für das Protokoll deutlich machen, Herr Mohring, was wir eigentlich fordern, damit vielleicht mal irgendwann, wenn der nächste Skandal zum Thema Netzneutralität auftaucht und die lächerliche Frage, ob denn auch die Telekom in unserem großen Flächenland irgendwelche Managed Services anbietet oder nicht, dass es dann noch einmal wieder herausgezogen werden kann. Wir wollten eine Verpflichtung der Anbieter, alle übermittelten Datenpakete gleichberechtigt zu behandeln - nach wie vor aktuell. Wir wollen ein Verbot der Packet Inspection. Auch darüber haben wir beim letzten Mal schon geredet, dass die Anbieter nicht wissen sollen, was in den Daten verschlüsselt transportiert wird. Wir wollen Ausnahmen nur dann zulassen, wenn sie technisch oder rechtlich unbedingt notwendig sind. Wir sind gar nicht so vermessen zu behaupten, dass es nicht begründete Ausnahmen geben kann. Wir wollen den Bereich des mobilen Internets ausdrücklich mit einbeziehen und eine Aufsichtsbehörde einrichten, die eine wirksame Rechtsdurchsetzung gewährleistet. Denn ein so
schönes Mediengesetz, wie wir das letzte Mal hier diskutiert haben, ist so lange nichts wert, solange man es nicht durchsetzt. Sie sind zurzeit noch nicht mal ein zahnloser Tiger. Sie sind maximal eine zahnlose Stubenkatze, wenn es um die Durchsetzung der Netzneutralität in Thüringen geht. Das wissen Sie auch. Jede Methode, das zu verhindern, nutzen Sie, um sich Zähne wachsen zu lassen. Das wollen Sie nicht, noch nicht einmal Milchzähne. Sie wollen weiterhin Brei schlürfen und darauf hoffen, dass andere für Sie die Arbeit machen und dafür aufpassen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher irgendwann einmal wirklich vor dem Problem geschützt sind, dass die Netzneutralität auch wirklich durchgesetzt werden kann. Schade eigentlich, Herr Voigt, schade. Ich hätte echt gedacht, man könnte mit Ihnen das Thema Internet ein bisschen anders diskutieren hier in diesem Raum. Das hat sich fünf Jahre nicht bewahrheitet. Viel Spaß in der Zukunft. Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, rund 50 Menschen haben das Glück, jetzt nicht weiter bei diesem Thema zuhören zu müssen. Die beiden Besuchergruppen sind weg, aber ich bin ziemlich sicher, dass an den Empfängern der diversen elektronischen Medien relativ viele Menschen sitzen, weil relativ viele Menschen betroffen sind, nämlich durchaus praktisch jeder oder jede, die beim Freistaat beschäftigt ist, zumindest als Beamtin oder Beamter.
Vielleicht gleich am Anfang: Ich habe überlegt, Herr Dr. Pidde, wie ich diese Volte, die Sie in Ihrem Bericht gerade geschlagen haben, nennen soll und ich wollte eigentlich nicht gleich mit so etwas Scharfem anfangen, aber eigentlich ist es schon ganz schön erbärmlich.
Sie argumentieren gerade gegen die CDU, dass die zehn Jahre lang etwas verschlampt und versaubeutelt hat, und dann kommen Sie zu unserem Thema und sagen: Ach, das machen wir irgendwann einmal mit, das hat die Landesregierung irgendwann einmal zugesagt, wenn die Gesetze sowieso angefasst werden müssen. Gerade so geht es eben nicht. Man macht es dann, wenn es notwendig ist. Das ist Politik oder schlimmstenfalls hält man sich an Recht und Gesetz; auch das tun Sie nicht. Ich will versuchen, das jetzt noch kurz zu begründen. Bei unserem Gesetzentwurf, den wir einige Tage vor der Landesregierung eingebracht haben, ging es um pauschale Änderungen im gesamten Beamtenrecht inklusive der Versorgung der Beamten und um diverse Änderungen von Einzelgesetzen. Vielen Dank an Herrn Barth, der richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass es uns nicht darum ging, jetzt einseitig die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften weiter zu bevorteilen, sondern unter anderem auch in Artikel 6 unseres Antrags die Änderung der Kommunalordnung angemahnt wird, genau zu dem Punkt, den Herr Barth gesagt hat, wo es jetzt zurzeit, Herr Dr. Pidde, und zwar jeden Tag, dazu kommen kann, dass Ehepartner oder Verwandte bis zum dritten Grad, auch Verschwägerte, befangen sind in Ratssitzungen, in Kreistagssitzungen und jeder Lebenspartner und dessen - gar nicht davon zu sprechen - verschwägerte Verwandte dritten Grades von homosexuell verpartnerten Menschen, nicht befangen sein sollen. Was das mit dem Thema zu tun hat, wir warten bis zum SanktNimmerleins-Tag,
falls sich irgendwann einmal einer traut, im Kommunalrecht das Thema anzufassen. Das können Sie mir ganz bestimmt erklären.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Geiselhaft beidseitig ist; die sind beide in dieser Geiselhaft befangen. Sie konnten diesem Änderungsantrag nicht zustimmen, auch wenn es sinnvoll gewesen wäre. Deshalb ist unser Antrag heute sicherlich dem Untergang geweiht. Wir haben daraus die Lehre gezogen, wenigstens das offensichtlich verfassungsrechtlich Problematische in dem Entwurf der Landesregierung anzugehen und da will ich wenigstens noch einmal eine Bemerkung dazu machen.
Wie alle hier im Raum wissen, schätze ich die Arbeit des Finanzministers durchaus, aber seine Expertise im Rahmen von verfassungsrechtlichen Diskussionen ist nicht immer hundertprozentig. Ja, es ist so. Da hätten wir vielleicht besser den Justizminister gefragt. Ich rede von dem Thema des Artikels 12 der Landesregierung über die rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags für eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Dieser darf eben gerade nicht davon abhängig gemacht werden, ob er rechtzeitig geltend gemacht worden ist und bisher noch nicht bestandskräftig abgelehnt wurde. Dem steht auch nicht die Aussage entgegen: Das hat mir die Landesregierung aufgeschrieben, das wird schon rechtlich möglich sein. Wir haben mittlerweile ein Dutzend erst- und zweitinstanzliche Urteile aus anderen Bundesländern, die alle zu einem anderen Ergebnis kommen. Diese Zulagen sind zu gewähren, und zwar rückwirkend, entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Herr Kalich. Deshalb ist nicht die Föderalismuskommission relevant, sondern der Europäische Gerichtshof, der eindeutig sagt, dass es nicht darauf ankommt, die Geltendmachung des Anspruchs nach vorn zu ziehen, weil es sich eben nicht um eine unzulässige Unteralimentierung - bei solchen Worten hört normalerweise keiner mehr zu, das meint Bezahlung bei Beamten - handelt, die vom Beamten selbst anzuzeigen wäre, sondern um das Vorenthalten eines Bezügeteils, also eines Teils des Geldes, was man bekommen hat. Weil das so ist, bewegt sich die Koalition bei diesem Punkt wieder auf verfassungsrechtlich sehr dünnem Eis. Wir wollen gar nicht davon sprechen, dass es geradezu lächerlich ist, dass wir hier wahrscheinlich von einer noch nicht einmal zweistelligen Zahl von Fällen reden, die man mit einem Federstrich und etwas gutem Willen schon im Vorfeld hätte beseitigen können. Heute - an die Koalition - haben Sie die Chance, das noch einmal zu tun, indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, der Ihr Gesetz dadurch besser machen würde.
Noch ein zweiter Punkt vielleicht, der auch im Ausschuss in der letzten Woche zur Sprache kam, das ist die sogenannte Topfwirtschaft. Da schmeißt man mehrere Dinge in einen Topf, in diesem konkreten Fall geht es um die sogenannte Bündelung von zwei oder sogar drei Laufbahngruppen entspre
chend § 16 des Besoldungsgesetzes und die Tatsache, dass auch noch eine Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2015 - das sind ziemlich genau viereinhalb Jahre nach dem Urteil, das Sie dazu zwingt, das zu tun - vorgesehen ist. Für uns ist nicht ersichtlich, warum man diesen rechtswidrigen Zustand der allgemeinen Topfwirtschaft noch weitere eineinhalb Jahre dulden kann und dulden will. Das wollen Sie nur deshalb, weil Sie sich nicht trauen, in Ihre Ministerien hinein für Recht und Ordnung zu sorgen, in diesem Fall, weil Sie vor der Wahl um Wählerstimmen fürchten und weil Sie hoffen, dass die nächste Landesregierung, wer auch immer es ist, es dann schon richten wird, denn es ist und bleibt gesetzlich ausgesprochen heikel.
Die Verwaltung hatte seit der Bekanntgabe des Urteils im Mai 2011 Zeit, das zu tun, was Sie jetzt von ihr fordern, nämlich die Stellenbewertung vorzunehmen; das hat sie nicht getan. Der Rechnungshof hat diese Bündelungsmöglichkeit ebenfalls kritisiert. Eine Bündelung über drei Laufbahngruppen würde Bereiche mit höchst unterschiedlichen Wertigkeiten zusammenfassen. Vielleicht auch das noch einmal etwas deutlicher gesagt: Die Besoldung von A 13 bis A 15 in einem Ministerium, das sind in der Regel die Referentinnen- oder Referentenstellen, hätte zur Folge, dass in jedem Referat, unabhängig von dessen Größe, dessen Aufgabe und den Anforderungen daran, ein Referent oder eine Referentin etwa A 13, A 14 oder A 15 sein kann. Das ist nach der Rechtsprechung unmöglich. Eine Beamtin oder ein Beamter soll nach den Funktionen und den damit verbundenen Anforderungen sachgerecht bewertet werden und auch dementsprechend sein Amt bekommen. Da sind diese Topfwirtschaften unzulässig. Wir haben im Ausschuss dann gehört, dass die Bündelung weiterhin grundsätzlich in „begründeten“ und „besonders begründeten“ Fällen möglich ist. Das klassische Thema von Beamten: „Begründet“ heißt zwei Besoldungsbereiche gemeinsam, „besonders begründet“ heißt dann drei. Wir haben es bei dem Thema „besonders begründet“ mit einem sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff zu tun. Sie sehen den Klagen wahrscheinlich mit weniger oder mehr Gelassenheit entgegen, die Sie dann bekommen werden, wenn Sie es versuchen sollten, Herr Finanzminister, dafür zu sorgen, dass sich eben nicht jeder automatisch auf A 15 spitzt, wenn er vielleicht auch mit A 14 vernünftig eingruppiert wäre.
Über die Beförderungsauswahl in diesen Fällen ist auch nichts ausgedrückt worden, ich will das nur noch einmal der Vollständigkeit halber sagen. Wir sind durchaus für viele der Änderungen, die angekündigt worden sind, sie sind teilweise gesetzlich notwendig, teilweise einfach aufgelaufen, das ist gesagt worden. Bei der Eingruppierung von Lehrern sind wir allerdings bei dem Änderungsantrag der Linken; wir sehen auch nicht ein, warum da noch
einmal zwei Stufen eingeführt werden müssen. Das könnte man auch jetzt und sofort machen.
Noch nicht einmal das schlechte Argument, wir haben das Geld dafür nicht, sticht da. Ich verweise nur auf das Thema Steuerschätzung und die Frage, die sich damit nicht mehr ergibt.
Das Thema der Professorenbesoldung ist unserer Ansicht nach akzeptabel gelöst. Wir halten allerdings den FDP-Antrag, den Entschließungsantrag, für richtig, werden ihm also unsere Zustimmung geben und werben noch einmal dafür, unseren Änderungsantrag in das Gesetz mit aufzunehmen. Das würde Ihnen höchstwahrscheinlich viel Geld ersparen können, wenn es denn darum geht, dass Klagen, schlimmstenfalls an Höchstgerichten, wieder anhängig sind. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Jetzt sind wieder vier Besuchergruppen da, die das trockene Schwarzbrot des parlamentarischen Alltags mit Debatten über ein Thema, was sich Normalbürgerinnen und bürgern schwer erschließen kann, erleben durften, obwohl es für sie durchaus wichtig ist; und wenn es nur darum geht, dass unsere Steuergelder bei dem ganzen Thema gerade in Rede gestanden haben.
80 Prozent dessen, was vorgeschlagen wird, ist vernünftig, richtig und notwendig, manchmal sogar zwingend gesetzlich vorgeschrieben, das habe ich bei der letzten Rede hier vorne vor einer Stunde schon gesagt. Das sage ich auch jetzt wieder, das ist völlig in Ordnung. Aber wir haben leider oder erwartbar, muss man sagen, grundsätzlich Kritik an den beamtenrechtlichen Vorschriften, das wird den Innenminister nicht wirklich überraschen. Verordnungen zu reformieren, solange die Gesetze nicht stimmen, das ist immer nur an Symptomen doktern. Das wissen Sie so gut wie ich, Herr Geibert. Solange wir nicht darüber reden, wer überhaupt noch in Thüringen Beamter oder Beamtin sein muss und wie wir auf diesen Weg kommen, beispielsweise dafür zu sorgen, dass die Ruhegehaltsansprüche nicht in den Himmel wachsen, die das Land in den nächsten 20 oder 30 Jahren schultern muss. Solange wir darüber nicht reden, macht es wenig Sinn, in Verordnungen zu 80 Prozent Sinnvolles unterzubringen und dann bei 20 Prozent nicht so Sinnvolles zu tun.
Ich will mich hier auf zwei Punkte beschränken; einiges ist schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt worden. Wir wissen alle, dass SPD und CDU nicht die Kraft aufgebracht haben, jetzt, zwei Monate vor der Wahl, sich damit Punkte bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass eine unserer Ansicht nach sogar rechtswidrige Ausweitung der Zahl politischer Beamtinnen und Beamter zurückgenommen werden kann. Das ist eine verpasste Chance für Sie. Na gut, das werden Sie dann merken, wenn die Wahl kommt, hoffe ich. Jedenfalls ist es unserer Ansicht nach gar nicht zulässig, dass Beamte, die politische Beamte sein sollen, und das Erfordernis der besonderen politischen Nähe zur Regierung dementsprechend vorausgesetzt werden muss, im Sozialministerium angesiedelt sind, und dann so getan wird, als wenn alle Beamten, die dort in dem Fall die Beauftragten darstellen, auch politische Beamte sein müssen. Sie hätten es ganz einfach machen können, hätten den Bürgerinnern und Bürgern zeigen können, dass man das selbstverständlich auch in der Linie gut machen kann, Beauftragte für dieses oder jenes oder für anderes zu sein, wo das Gesetz es nicht anders vorschreibt. Das haben wir, glaube ich, vor acht Wochen, das erste Mal diskutiert. Sie haben es nicht getan, weil sie nur eine Verordnung diskutieren. Sie diskutieren mal wieder weiter so, wir machen drei Jahre lang irgendwie wieder so weiter, mal sehen, wann uns dann wieder irgendeiner rechtliche Probleme nachweist.
Vielleicht auch noch einmal etwas, wo man merkt, dass die Strukturdebatte in den letzten fünf Jahren nicht geführt werden wollte, auch in diesem Bereich natürlich nicht, dem zentralen Bereich übrigens, wenn es darum geht, die Verwaltung zu reformieren. Herr Barth hat ein bisschen was dazu gesagt und, ich glaube, ein Kollege von der SPD. Ich beziehe mich jetzt auf den § 3 des Laufbahngesetzes. Da geht es um den teilweisen Verzicht auf Stellenausschreibungen, eine ganz lange Liste, wo Stellen nicht ausgeschrieben werden müssen, Sie müssen u.a. nicht ausgeschrieben werden für Mitarbeiter im Leitungsbereich von Ministerien. Nun sind wir nicht naiv. Wir wissen natürlich auch, dass im Leitungsbereich der Ministerien die Mitarbeitenden selbstverständlich, wenn es irgendwie geht, politisch nicht völlig fern des jeweiligen Ministers oder der Ministerin stehen sollen. Aber der oberste Dienstherr vergibt sich eine Chance, wenn er nicht auch unter den politisch nahestehenden Personen eine Auswahl treffen kann und sich da wieder nur auf seine parteipolitischen Absprachen in seinem Landesverband verlassen muss, in Kungelrunden in den Hinterzimmern, die dafür sorgen, dass Herr X oder Frau Y selbstverständlich Büroleiter wird oder selbstverständlich Staatssekretär oder was auch immer, darauf kommt es gar nicht an. Die Frage, kann das politische System dadurch besser werden, dass dort oben auch ausgeschrieben werden
muss, auch unter Hinwendung zu der Tatsache, dass politische Nähe zum Minister oder zur Regierungskoalition vorgesetzt werden kann, wird gar nicht erst gestellt. Sie wird schlicht und ergreifend negiert. Auf diese Art und Weise wird dieses System nicht legitimiert. Warum das nicht passiert, verstehen Bürgerinnen und Bürger nicht. Die offene Ausschreibung würde, wenn sie es schnell machen, nach einer Regierungsbildung vier Wochen dauern können. Die Personengruppe, auf die es ankommt, wäre wahrscheinlich kurzfristig verfügbar, sie müssen gar nicht erst versuchen vorzuschieben, dass das alles ein halbes Jahr dauert, das wäre nicht notwendig und es wäre schon gar nicht notwendig, wenn man den Ertrag daran diskutieren würde.
Wir unterstützen den Wegfall des einfachen Dienstes und die Tatsache, dass wir jetzt nur noch drei Laufbahnbereiche haben. Wir unterstützen auch, dass der § 47 Laufbahngesetz vorsieht, dass es nach Meinungen der Regierung Personalentwicklungskonzepte geben sollte; natürlich unterstützen wir den Änderungsantrag der Linken, wo es heißt, es muss Personalentwicklungskonzepte geben.
Dies ist eigentlich eine banale Selbstverständlichkeit in einer modernen Organisation. Dass es jetzt noch keine gibt, ist eine Ungehörigkeit, dass man überhaupt wagt, hier von einer modernen Verwaltung zu sprechen, IT-Strategien zu organisieren, aber keine Personalentwicklung nach Konzept macht, sondern jetzt auch noch freigestellt bekommen soll, ob man eines macht oder nicht, weil vielleicht Frau Ministerpräsidentin nicht mehr führungsfähig genug ist oder man erwartet, dass der nächste Ministerpräsident auch nicht führungsfähig genug sein wird. Ich habe keine Ahnung, was die Königsmacherinnen und Königsmacher von der SPD getrieben hat, bei diesem Bereich „soll“ statt „muss“ in den Paragrafen zu schreiben. Das alles sorgt dafür, dass wir natürlich dieser Verordnung, obwohl sie ansonsten zu 80 Prozent völlig sinnvoll und vernünftig ist, nicht zustimmen werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Na ja, Frau Marx, das wollen wir dann mal sehen.
Welche Gründe die Herren Finanzminister hatten, dem zuzustimmen, darüber könnte man auch spekulieren.
Ich komme einmal zu dem Positiven, das auch unsere Fraktion durchaus bei dem vorliegenden Staatsvertrag sieht, dem wir, wie Sie wissen, in der Vergangenheit und auch jetzt wieder zustimmen werden und trotzdem einige Fragen haben, die auch nicht beantwortet sind, allerdings andere, als Herr Bergner sie aufgeworfen hat.
Das Erste, was man sagen müsste und fairerweise sagen muss - auch wenn nur noch ein Mitglied der Regierung aktuell im Raum ist -, dass es das einzig positive Ergebnis einer Länderkooperation überhaupt in fünf Jahren ist, was wir zwischen Thüringen und einem anderen Land hinbekommen haben. Es ist eigentlich eine Peinlichkeit, dass man nur dieses eine hat, aber dieses eine hat man immerhin. Einmal wenigstens ist es gelungen, etwas gemeinsam zu machen mit einem anderen Land, das sogenannte „Blaue Wunder“ einmal kurz in Erinne
rung gerufen, was mittlerweile schon wieder im Nebel des Vergessens gelandet ist. Man hätte viel mehr machen können, wenn man gewollt hätte. Man will aber nicht, weil man das Thema Länderfusion auch nicht will. Auch da werden wir uns alle wieder sprechen. Herr Scherer, warten wir es einmal ab. In fünf bis zehn Jahren ungefähr sind Sie dann in einer Situation, die Gera jetzt hat oder Eisenach, und dann werden Sie das Problem wieder aufrufen.
Das werden wir sehen. Das Positive der Länderkooperation bei dem gemeinsamen Standort einer JVA ist jedenfalls richtig gewesen. Es ist auch richtig gewesen, dass man versucht, dieses Problem der Verbesserung der Situation für alle dort Tätigen und Einsitzenden, also alle Mitarbeitern, alle Strafgefangenen sowohl in Westsachsen wie auch in Ostthüringen, schnell zu lösen. Das ist auch der Grund, warum es richtig ist, diesen Staatsvertrag heute zu verabschieden.
Die Negativpunkte, die dagegen stehen: Das Verfahren war der Versuch, Transparenz zu bekommen. Aber er hat nicht wirklich funktioniert. Hätte er funktioniert, da bin ich ziemlich sicher, sind auch die Ostthüringerinnen und Ostthüringer vernünftig genug zu wissen, dass sie eine Chance mit einem Standort in Thüringen vertan haben. Hätte man das gut hinbekommen mit der Transparenz, hätte man die Menschen überzeugen können. Wenn ich mir jetzt ansehe, wie Gera dasteht und wie Gera dastehen könnte, wenn die JVA dort als Großunternehmen demnächst für Gewerbesteuererträge, für Einkommensteuer, auch wenn es nur um Einkommensteuerumlage geht, dienen könnte - eine verpasste Chance. Die hat auch etwas mit dem Thema Transparenz zu tun, dass Ängste ausgesprochen werden durften, die keinerlei Bezug zur Realität haben. Platt gesagt, eine Justizvollzugsanstalt in der Nachbarschaft sorgt dafür, dass das ungefähr die sicherste Nachbarschaft von ganz Thüringen wird und nicht eine unsichere. Aber das nicht verstanden zu haben - in Aga beispielsweise -, ist wirklich bedauerlich. Schade um die vertane Chance und Glückwunsch nach Zwickau.
Das ist in diesem Fall vielleicht ein Beispiel dafür, dass die Hohenleubener zum Beispiel das anerkannt haben. Man muss noch einmal als Negativtatbestand darauf hinweisen, dass es natürlich ein völlig unambitionierter Bau wird, was das Thema Energie und Architektur angeht, weil man sich nach dem Motto „Wir sparen Geld“ mit einer Blaupause der JVA in Dresden behelfen will. Das ist überhaupt nicht angemessen, weder der Bauaufgabe noch beispielsweise so etwas wie Klimaschutz. Gestern
hier, ich kann mich gut an die Debatte erinnern, das wäre ein Beispiel dafür gewesen zu sagen, wir machen im Klimaschutz ernst, diese Anstalt wird klimaneutral. Das geht, wenn man nur will. Man will aber nicht. Das geht eigentlich in Richtung Sachsen. Denn da saß unser Justizminister wahrscheinlich schon am kürzeren Hebel. Das Argument der Kosten ist genannt worden.
Die Finanzrisiken bei den Altlasten nenne ich heute ein letztes Mal. Dass wir die gemeinsam tragen müssen, ist so nicht verabredet gewesen. Jetzt ist es so, okay. Dass man Altlasten saniert, ist völlig richtig. Auch da erinnere ich an die Debatte von gestern. Das Versiegelungsziel von null Hektar kann man nur dann erreichen, wenn man sich den Altlasten stellt und diese nachnutzt. In diesem Fall ein Reichsbahnausbesserungswerk, was regelmäßig mit deutlich mehr Kosten saniert werden muss, als man vorher auch nur ansatzweise und seriös planen konnte, das ist auch nicht passiert. Die Kosten werden den nachfolgenden Landtag hier sicherlich noch mehrfach beschäftigen, wenn das bei 2,4 Mio. € bleibt. Ich bin bereit, in der Öffentlichkeit Abbitte zu leisten. Das werde ich nie müssen, nie. Das wäre der erste Bau, wo das passieren kann. Trotzdem ist es wohl richtig, das zu tun, das haben wir als Grüne immer gesagt. Besser als auf der grünen Wiese baut man natürlich auf Altlastenstandorten. Aber vernünftigerweise macht man das mit einer klaren Finanzregelung und die ist in diesem Fall nicht gegeben.
Ich will auch Herrn Bergner in der Form recht geben, dass natürlich das Thema der Nachnutzung unklar ist, der Altstandort, aber ganz anders, als er das macht. Ich gehe sogar so weit zu sagen, Herr Bergner, dass der Bürgermeister in Hohenleuben gerade versagt,
nämlich darin, dass er schon alleine an der falschen Tür klopft. Warum haben Sie nicht längst Anträge gestellt, über Städtebauförderung Konzeptionen für Ihr Städtchen zu erarbeiten?
Ich rede jetzt von Ihnen als Kommunalpolitiker. Davon rede ich jetzt gerade, ja.
Ich habe von Antragstellung gesprochen und davon, dass beispielsweise Ihr Kollege beim Altstandort, der jetzt gerade nach Rudisleben umzieht, seit Jahren über dieses Thema diskutiert, Geld bereitgestellt hat, und wenn Sie das Geld selbst nicht ha
ben, den Ausgleichsstock bemühen müssten. Aber das wäre Ihre ureigenste Aufgabe gewesen und nicht, zu glauben - das ist das eigentliche Problem -,
dass die Justiz jemals in Gera oder in Hohenleuben oder übrigens wahrscheinlich auch in Weimar irgendeine Art von Nachnutzungsnotwendigkeit und vernünftigerweise auch Bedarf an diesen Standorten hätte - nicht die Justiz, vielleicht eine andere Landeseinrichtung, das kann sein, aber höchstwahrscheinlich auch die nicht. Sie haben ein städtebauliches Problem zu lösen und Sie versagen, wenn Sie es nicht als städtebauliches Problem sehen, sondern als Problem eines Fachministeriums im Land. Tut mir leid, das so sagen zu müssen. Aber das hätten Sie vor zwei Jahren schon längst tun können. Dementsprechend ist auch Ihr Antrag, den Sie heute als Entschließung eingebracht haben, von uns natürlich abzulehnen. Das ist schlicht und ergreifend nichts weiter als der Versuch, Ihren Bürgerinnen und Bürgern in Hohenleuben Sand in die Augen zu streuen. Sie haben die Verantwortung. Nicht mehr Herr Poppenhäger hat die Verantwortung dafür, sondern Sie.
Nein, natürlich nicht. Nein, ist schon klar. Ich bin auch nicht in Thüringen geboren, ich bin in keinem Sportverein und habe in Hohenleuben auch nur erst dreimal, übrigens auch mit Ihrer Vorgängerin schon, vor 20 Jahren, zu Ihren Finanzproblemen in Hohenleuben gesprochen, die Sie auch nicht gelöst hatten. Damals ging es um Straßenausbaubeiträge, ein Thema, was Sie heute auch nicht ansprechen wollen. Herr Bergner, wenn Sie auf diesem Niveau weiter diskutieren, dann sind doch alle hier weiterhin froh, dass der 14. September kommt.
Alle. Vielleicht sogar Sie selbst. Dann haben Sie nämlich das Problem nicht mehr, was Sie hier diskutieren müssen.
Was allerdings jetzt den Antrag von den Linken angeht, da ist, glaube ich, die Debatte der Ablehnung durch SPD und CDU gerade in die falsche Richtung gegangen. Verwaltungsvorschriften gehören nicht in einen Ausschuss, Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Ländern aber sehr wohl. Wenn ich den Staatsvertrag richtig gelesen habe, werden die Verwaltungsvorschriften, die notwendig sind, in der neuen Strafvollzugsanstalt sowieso sächsische sein (mit denen haben wir gar nichts mehr zu tun, denn vernünftigerweise, da sie in Sachsen liegt, gelten
dort Vorschriften, die für Sachsen gemacht werden). Aber alles, was noch damit zu tun hat, dass auch Thüringer Recht betroffen ist, muss Verwaltungsvereinbarung werden. Dass wir das in einem Ausschuss diskutieren, ist richtig. Es ist übrigens auch deshalb richtig, weil es vernünftigerweise dafür sorgt, dass wir uns daran gewöhnen, dass wir häufiger kooperieren sollten und welche Chancen und auch welche Risiken das bergen könnte. Deshalb ist der Antrag der Linken gut und wir werden ihn unterstützen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist schon relativ selten, dass wir so eine Art Zwischenstatus abbitten müssen und in diesem Fall DIE LINKE abbitten muss, weil die regelmäßige Bereitschaft der Opposition, Langmut zu zeigen bei der Frage, wann denn nun Gesetze oder Anträge wieder aus den Ausschüssen ins Plenum zurückkommen, relativ vorhanden ist. Ich kann mich daran erinnern, dass ich, glaube ich, drei- oder viermal sehr viel „Langmut“ mit der Regierungskoalition gehabt habe. Das Verfahren ist zu kritisieren. Niemand bestreitet, noch nicht einmal die Regierungskoalition und die sie tragenden Fraktionen, dass es Notwendigkeiten gibt, das Richtergesetz zu reformieren. Wenn man hier wieder einen schönen Reformstau an einer Stelle produziert, die eigentlich gerade nicht in den großen politischen Dissens münden darf, noch nicht einmal mehr „sollte“, sondern eigentlich nur
noch „darf“, weil es gerade die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verlangt, dass ein solches Gesetz in einem größtmöglichen Konsens entschieden wird, dann ist es natürlich mehr als eine peinliche Situation, dass die Koalition nicht mehr in der Lage ist, so etwas zwei Jahre lang für sich zu ordnen. Das kann man hier nur offen kritisieren und dazu ist wahrscheinlich heute auch der Anlass.
Der Inhalt der vorgelegten Entwürfe der Linken ist hier mehrfach schon kritisiert worden, auch von mir an dieser Stelle. Ich kann nicht so richtig einsehen, ob es wirklich dann zwar die Unabhängigkeit von der Person des Justizministers gibt, aber dafür dann die Abhängigkeit von Mehrheitsverhältnissen im Richterwahlausschuss, unabhängig von der Tatsache, dass dort Ernennung, Versetzung - das kriege ich nicht alles gleichzeitig zusammen -, Einstellung, Anstellung, Beförderung und Versetzung von Richterinnen und Richtern jeweils beraten und beschlossen werden sollen, wir nicht genau wissen, nach welchen Kriterien das passiert, wie beispielsweise auch mit Konkurrenzklagen umzugehen sein sollte. Alles das braucht zum Beispiel unter anderem eine Anhörung. Man kann es einmal auf den Punkt bringen: Wir hoffen darauf, dass die Fraktionen, die ein Richtergesetz novellieren wollen, ab dem 14. September aus der Anhörung, die wir jetzt noch machen, Honig saugen können und schnellstmöglich eine gute Novellierung des Richtergesetzes auf den Weg bringen können. Viel Spaß dabei! Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich denke, ich kann allen freundlichen Worten zustimmen, die bereits gesagt worden sind, sowohl was die Zusammenarbeit mit der doch jetzt sehr eingeschränkten Zuschauerschaft und den Diskutierenden im Prozess angeht als auch die Zuarbeit durch die Kolleginnen und Kollegen aus der Staatskanzlei und den sonstigen staatlichen Stellen und auch, was unseren Ausschuss angeht. Das kann man wirklich nur so sagen. In diesem Fall, und das ist bei Medienpolitik nicht unbedingt zu erwarten, ging es dafür, dass man sich nicht immer einig ist, ziemlich harmonisch zu. Das ist wirklich gut.
Ich will kurz noch daran erinnern, welche Herausforderungen wir eigentlich in unserer Medienlandschaft haben, ohne jetzt hier ein Referat über das Thema zu halten. Wir haben es in Thüringen damit zu tun, dass die Auflagen unserer Tageszeitungen stetig sinken. Die neuesten Zahlen dazu sind gerade im Medienmonitor erschienen, dass auch die Nutzung des Fernsehens durch unter 30-Jährige deutlich zurückgeht, respektive gar nicht erst stattfindet. Also Menschen unter 18 Jahren benutzen den Fernseher maximal noch als etwas, das man braucht, um das Internet auf eine Größe zu bringen, in der man den Ball besser sieht. Wir haben es damit zu tun, dass die Nutzung des Radios - zum Glück, muss ich sagen - weiterhin hoch ist, das Niveau „stagniert“ seit Jahren auf sehr hohem Niveau, und natürlich mit einer stark steigenden Nutzung des Internets, und da wieder unterschieden sowohl was die Internetangebote der Rundfunkanbieter angeht als auch alle anderen Möglichkeiten sich zu informieren oder zu unterhalten. In diesem Zusammenhang war lange ein neues Mediengesetz angekündigt - auch daran sollte man vielleicht heute noch mal erinnern -, ohne den großen Streit zu machen. Wir haben vor vier Jahren gehofft, dass wir es kriegen, vor drei Jahren, vor zwei Jahren, vor einem Jahr und mit Freundlichkeit im Ausschuss immer wieder nachgefragt. Wir nehmen zur Kenntnis, und das mit Freude, dass die Landesregierung gesagt hat, nein, über den nächsten Wahltag schieben wir das jetzt nicht mehr hinaus, wir bringen es zum letztmöglichen Zeitpunkt noch ein. Für diesen Mut Respekt und Danke, dem Dritten an dieser Stelle, der es jetzt immerhin dazu bringt, dass es tatsächlich verabschiedet werden wird.
Die Absicht des Landesmediengesetzes, so, wie es vorgelegt wurde, war auch der Koalition noch nicht ganz ausreichend deutlich, insgesamt auch da vielleicht noch einmal daran erinnert, wir hatten auch vor, ein Pressegesetz zu ändern. Dieses Thema ist dann irgendwann unter den Tisch gefallen, weil offensichtlich die vielen Möglichkeiten, die man hat, wenn man ein Mediengesetz ändern möchte, sich schon verwaltungsintern dann nur noch auf diese „kleine Reform“ gestützt haben.
Das Landesmediengesetz soll jetzt also im Wesentlichen unsere Bürgerradios in ein einheitliches Modell bringen, was wir mit großer Einigkeit so sehen, mit wenigen kleinen Abweichungen, zu denen wir alle schon gekommen sind und auch noch kommen werden. Es soll die Zulassungsgrundsätze für Veranstalter klarstellen, sich bei gesetzlichen Regelungen der diversen Rundfunkänderungsstaatsverträge annehmen, die Medienbildung stärker betonen, und das tut es auch. Das haben wir in der Diskussion deutlich gemacht. Wir haben uns deshalb
mit unserem Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, unter anderem „nur“ wiederum am Änderungsantrag der Koalition abgearbeitet, um damit deutlich zu machen, dass wir sehr wohl richtig finden, dass das Gesetz insgesamt kommt - aber.
Bevor ich zu dem Aber komme, vielleicht noch mal kurz den Änderungsantrag der FDP abgearbeitet. Dem werden wir natürlich nicht zustimmen können. Ich mache es auch mal ein bisschen, wenn Sie so wollen, grundsätzlich, Herr Barth hat es auch gemacht. Doch, Herr Barth, die Vielfalt der Anbieter ist uns schon wichtig, und nicht nur die Angebote. Gerade Sie als die Partei, die sonst immer den Mittelstand gut findet, sollte dieses Thema eigentlich klar sehen, dass Vielfalt von Anbietern auch ein Wert sein kann. Ich würde durchaus behaupten, dass Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen mittelständische Anbieter sind.
Was das Thema Medienmonopole der Anbieter anrichten kann, darüber haben wir schlechte Beispiele außerhalb von Thüringen, die wir hier nicht haben wollen. Insofern kann man natürlich schon von den Angeboten her diskutieren, aber das ist alles schon gesagt und unter anderem jetzt auch gerade von Herrn Döring und Herrn Blechschmidt, das wäre heikel, das mit staatlichen Auflagen zu versehen, was sie denn zu senden haben. Ich will es mal mit Ihren eigenen Worten versuchen: Wenn der Werbemarkt endlich einmal einsehen würde, Herr Barth, dass auch wir beide zur Zielgruppe gehören, auch noch die nächsten 30 Jahre, dass wir immer noch nicht so verkalkt in unseren Köpfen sind, dass wir in der Lage sind, unsere Hör- und Sehgewohnheiten zu ändern und auch unsere Einkaufsgewohnheiten, dann sind wir auch ein relevanter Werbemarkt und dann wird irgendwann auch jemand kommen und uns ein Radioprogramm machen, was Sie gerne hören und was ich gerne höre. Da sind wir wahrscheinlich noch am nächsten zusammen, bei allem, was wir hier so kennen.
Ich habe mich erkundigt, was Sie gerne hören, Herr Barth, da sind wir uns wahrscheinlich mal einig, ansonsten ja nicht, aber in diesem Fall schon. Da würden wir den Markt walten lassen, was die FDP sonst immer gerne macht. Wir halten das in diesem Fall für richtig.
Was unseren Änderungsantrag angeht, es muss gesagt werden, obwohl es eigentlich nicht wirklich wichtig ist, aber es ist schon bemerkenswert, wenn dann gerade der Vertreter der Landesregierung darauf beharrt, dass die Definition von Netzneutralität die allein selig machende ist, weil sie nur das von Netzneutralität definieren soll, was wir auch gesetzlich regeln dürfen. Das ist natürlich - entschuldi
gen Sie bitte, Herr Minister - grober Unfug, weil wir auch in einem anderen Gesetz - ich könnte Ihnen heute beispielsweise vor zwei Tagesordnungspunkten genau zeigen, dass Begriffsbestimmungen breit angelegt sind, und noch mal klarstellen, unter welchem Begriff man hier gesetzliche Regelungen trifft. Dass auch beispielsweise das Thema Netzneutralität etwas mit dem Thema der Hard- und Software zu tun hat, wird kaum jemand bestreiten wollen. Das dann aufzunehmen, war einfach nur wieder der Tatsache geschuldet, dass die Mehrheiten klar sind - egal, das hätte uns nicht davon abgehalten, dem Gesetz heute zuzustimmen.
Was deutlicher dafür sorgt, dass wir uns leider „nur“ enthalten werden, obwohl wir geschwankt haben, ist die Tatsache, dass wir bei Netzneutralität tatsächlich sehr deutlich und ausgesprochen deutlich wollen, dass die gemanagten Services auch mit bei der Netzneutralität benannt sind. Auf gar keinen Fall wollen wir sie ausnehmen wie die FDP, aber wir möchten sie auch deutlich drin haben, und das genau will die Koalition in ihrer Formulierung zurzeit nicht. Spezialdienste müssen unter die Regeln der Netzneutralität fallen und diese Klarstellung hätten wir gerne gehabt. Das war nicht zu machen. Das kann man verstehen, wenn Koalitionen Kompromisse eingehen müssen, aber das sorgt dafür, dass wir keine ganz große Zustimmung heute in diesem Hause haben werden.
Wir haben über die Frage der offenen Sendezeiten für die Bürgerradios diskutiert. Allen hier im Raum ist klar, dass die 14 Stunden, die jetzt drinstehen als notwendiger Offener Kanal, eine gegriffene Zahl sind. Diese gegriffene Zahl ist klein und eine deutliche Verbesserung zu dem, was bislang vorhanden ist, und das gerade, obwohl wir Grüne eigentlich immer für Offene Kanäle gesprochen haben, aber einfach merken, die technische Entwicklung ist darüber hinweggegangen. Menschen, die sich heute anderen Menschen völlig ohne redaktionelles Konzept und redaktionelle Kontrolle mitteilen wollen, tun das in der Regel nicht mehr über das Radio, sondern über das Internet, und das teilweise mit großem Erfolg, aber nicht immer mit großer inhaltlicher Qualität und schon gar nicht redaktioneller oder journalistischer Qualität. Deshalb hätte man dort die Regelung flexibel machen können - das hat Herr Blechschmidt, glaube ich, auch schon gesagt und das der Landesmedienanstalt überlassen.
Für uns ist noch eine Sache wichtig, auch wenn sie vielleicht nur so klingt, als wenn sie eine Kleinigkeit wäre, aber die Debatte in der Öffentlichkeit zum Thema, wie staatsfern sollte Rundfunk sein, dürfte eindeutig geklärt sein. Alle Fragen gehen darauf hinaus, dass sie sagen, wir wollen nicht, dass der Staat in irgendeiner Weise nahe an unseren Medien dran ist. Warum wir dann unbedingt die Landesregierung in der TLM-Versammlung noch belassen wollen, ist nicht einleuchtend. Andere Länder haben
uns das vorgemacht. Herr Gnauck, Sie müssen da nicht drinsitzen, Nordrhein-Westfalen und Bremen haben eine klare Regelung. Da sind die Landesregierung und übrigens auch alle anderen politischen Wahlbeamten raus, wie wir es in unserem Antrag vorgeschlagen haben. Das hat keine Mehrheit gefunden. In diesem Punkt sind wir ziemlich „stur und unerbittlich“, das ist der Grund, warum wir nicht mitgehen können heute bei dem Gesetz.
Das ist schade, das sehen wir auch so.
Letzte Bemerkung noch: Wenn man schon den Einrichtungsrundfunk fördert, warum man nicht auch die Möglichkeit der Filmförderung hineinschreibt, um dieses Medium in Thüringen auch mal seiner gebührenden Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, haben wir auch nicht verstanden. Es wäre alles nicht das große Thema gewesen. Die beiden genannten Themen sorgen dafür, dass wir uns nun enthalten werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Krone, Klaus von der; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank.
Lehmann, Annette.
Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Lukasch, Ute; Lukin, Dr. Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Reinholz, Jürgen; Rothe-Beinlich, Astrid; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; ScheringerWright, Dr. Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Sparmberg, Gisela; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Dr. Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist ähnlich, wie wir es gestern auch schon hatten. Ich bedanke mich erst einmal bei dem entsprechenden Ministerium dafür, dass es eine gute Arbeit gemacht hat,
ganz normales Verwaltungshandeln in Gesetzesform gießt und dafür sorgt, dass es in der Gesetzgebung weitergeht. Eigentlich hätte man nicht mehr zu dem Thema sagen müssen und wir hätten heute vielleicht noch einen Tagesordnungspunkt mehr geschafft. Aber wenn ich jetzt schon einmal reden darf,
dann haben Sie Pech gehabt, mache ich auch weiter. Ganz im Ernst - nicht so lange wie meine Vorredner. Ich habe es eben schon so im Seitengespräch gesagt, wenn Herr Huster schon zu dem Thema spricht und sagt, die katholische Kirche müsse jetzt zähneknirschend zugestehen, dass in diesem Bereich die eingetragenen Lebenspartnerschaften wie Ehepaare behandelt werden, dann ist es doppelt bitter, nicht nur aus ideologischen Gründen, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass sie dadurch weniger Geld bekommt. Denn wenn sie behandelt werden wie Eheleute - das ist das Schöne daran -, dann gibt es auch weniger Steuer. Das ist natürlich besonders traurig. Aber eigentlich hat das mit dem Thema hier gar nichts zu tun. Das Thema hier heißt nur, wir passen drei Probleme an, weil das Bundesverfassungsgericht oder die Harmonisierung oder das Recht insgesamt es so wollen. Das ist auch gut so. Natürlich stimmen wir auch zu. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident.
CDU-Wirtschaftsrat fordert Personalabbau an Thüringer Schulen
Der Thüringer Landesverband des CDU-Wirtschaftsrats fordert nach einem Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ vom 11. April 2014 einen Personalabbau an Thüringer Schulen. Schließlich sei, so der CDU-Wirtschaftsrat, der Personaleinsatz im Schulbereich volkswirtschaftlich ineffizient und reformbedürftig. Außerdem sei im Koalitionsvertrag mit dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, eine Reduzierung des Lehrpersonals verbindlich vereinbart worden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der in der Einleitung geschilderten Einschätzung bezüglich des Personaleinsatzes an Thüringer Schulen?
2. Inwiefern leitet sich aus dem zwischen CDU und SPD abgeschlossenen Koalitionsvertrag aus Sicht der Landesregierung ein verbindlicher Auftrag zur Stellenreduzierung an Thüringer Schulen ab?
3. Wie hoch ist der in Vollzeitbeschäftigungseinheiten aktuell prognostizierbare Einstellungsbedarf für den Thüringer Schulbereich für die kommenden fünf Jahre und wie viele Lehrkräfte werden in diesem Zeitraum insgesamt ausscheiden?
4. Wie schätzt die Landesregierung angesichts des Rechtsanspruchs im Schulgesetz auf individuelle Förderung und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Personalbedarfe an Thüringer Schulen für die nächsten Jahre ein und wie sieht die konkrete Planung bis 2018 aus?
Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen 2 bis 4. Zur Beantwortung der Frage 1 die Nachfrage: Ihre apodiktische Haltung zum Thema, wie die Landesregierung zu Pressemeldungen und deren Verlautbarungen steht: Ist das eine abgesprochene Haltung der Landesregierung oder müsste Ihr Kollege aus dem Finanzministerium nicht vielmehr sagen, dass es durchaus auch andere Möglichkeiten gibt, auf so etwas zu reagieren, siehe Presse von gestern und heute?
Dann gehe ich davon aus, dass diese Frage sozusagen mit Nein zu beantworten ist, denn die Landesregierung handelt in diesem Fall definitiv nicht konsistent.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Na, da muss ich wirklich einmal lachen. Erstens, wer daran glaubt, dass das Handy von Frau Merkel abhörsicher ist, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. Und zweitens, wer glaubt, dass der Justizminister der Amerikaner wichtig für die Verhandlungen für die Fragen von Datensicherheit ist, der hat das ganze Thema auch nicht verstanden. Herr Voigt, ehrlich, das haben Sie doch selber nicht ernst gemeint, dass der Justizminister der Amerikaner etwas damit zu tun hat gegen die NSA! Das ist ungefähr so, als wenn Sie Herrn Reinholz jetzt zum Wirtschaftsminister erklären würden.
Ich weiß schon, was ich gesagt habe. Ja, ja, schon klar.
Also, dass das Thema „verschlüsselte Kommunikation“ durch die Fraktion DIE LINKE in das Plenum eingebracht worden ist, ist richtig vernünftig und auf
gar keinen Fall zu spät. Im Gegenteil, wir hätten schon viel früher über das Thema reden müssen. Auch deshalb bin ich nur ganz kurz nach hier vorne gekommen, weil ich auch bei diesem Thema denke, eigentlich wir als Grüne werden natürlich dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen, weil er richtig ist. Wir werden aber auch unsere Zustimmung der - wie nennen wir das jetzt einmal? - Beschlussempfehlung des Ausschusses geben, weil es immer noch besser ist, überhaupt etwas zu fordern oder auch nur zu bitten, als zu dem Thema völlig zu schweigen. Also das vielleicht einmal zu unserer Haltung zu dem Thema.
Ich finde es bemerkenswert, Herr Voigt, wenn Sie sagen, ja, wir sind gerade dabei, eine ganz superschlaue IT-Strategie im Rahmen des Haushaltsausschusses zu diskutieren. Einmal zwei Feststellungen dazu: Im Justizausschuss reden wir über die elektronische Gerichtsakte und auf meine Nachfrage, wie das denn zusammen mit der IT-Strategie der Landesregierung zusammenpassen würde, heißt es, dazu gäbe es kein Wissen; nicht etwa keine Absicht oder es sei alles schwierig, nein, die wissen gar nicht voneinander. Es ist auch bloß das Justizministerium. Nebenbei bemerkt, Sie merken schon, Justizminister und Datensicherheit. So viel zu dem Thema. Die haben aber konkrete Themen. Die müssen bis 2018, spätestens bis 2020 mit dem Thema fertig sein, dann muss es eine elektronische Gerichtsakte geben, so dass es praktisch kein Papier mehr geben soll im Verfahren mit den Rechtsanwälten und den Gerichten und das natürlich auch noch sicher. Genau das, was hier gefordert wird, muss dort auch passieren. Das kennt weder der eine noch der andere Minister - nach Aussage der Landesregierung zumindest. Das ist der eine Aspekt des Themas.
Der Zweite ist, natürlich ist Herr Voß bei dem Thema dabei, eine IT-Strategie zu machen, weil er allein schon merkt, welche Finanzmöglichkeiten darin bestehen würden, endlich einmal eine gemeinsame zentralisierte Beschaffungsstrategie für die IT zu organisieren, in die unter anderem auch das Thema der Datensicherheit hineingehören wird.
Sie können ja mal nach vorn kommen und davon berichten, wie schön es ist, mit Ihren Ressortministern zu diesem Thema zu sprechen, und dass Sie ganz bestimmt den neuen Haushalt so vorlegen werden, dass alle IT-Beschaffungen nur noch in Ihrem Haushalt vorkommen und in keinem anderen Haushalt mehr ein Euro dazu steht. Wer das glaubt, der glaubt auch daran, dass der Justizminister der Amerikaner mit uns darüber verhandeln kann, wie die NSA uns ausspioniert und wie nicht. Daran glaubt nämlich niemand hier in diesem Raum, noch nicht mal Herr Voigt.
Das ist das eigentliche Problem dabei. Sie kommen einfach nicht vorwärts. Eine IT-Strategie für eine Landesregierung, die schon vor 20 Jahren Computer besessen hat und immer noch neun verschiedene Ressortabstimmungen für die Frage hat, was man wann wo anschafft und wann nicht, das hat viel mit Geld zu tun. Das ist mir klar. Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass es immer nur was damit zu tun hat, dass Ressortegoismen da sind, aber es hat vor allen Dingen auch damit zu tun, mit Ressortegoismen. Bis ein gutwilliger, vollständig mit Macht ausgestatteter Minister, wer auch immer das ab September ist, die Chance hat, das überhaupt umzusetzen, gehen mindestens fünf Jahre ins Land. Fünf Jahre sind ungefähr zwei Generationen von Datenschutzproblemen in der Welt. Das heißt, bis 2020 sind alle Türen offen hier mit allen guten Worten, die wir hier vorn reden. Deshalb mache ich bei dem Thema auch Schluss. Es ist schön, wenn wir es ins Protokoll geben, dass wir das Datenschutzthema ganz wichtig finden, aber solange das Thema noch nicht mal als zentrales Thema der Regierung getroffen wird, solange die Ministerpräsidentin bei dem Thema nicht hier sitzt, ist das alles vergebene Liebesmühe. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir werden wahrscheinlich in vier oder acht Wochen noch ein letztes Mal über diesen Staatsvertrag reden. Frau Marx hat völlig recht, wir haben nicht viel Neues beitragen können, Sie nicht, Herr Bergner nicht, ich werde auch nicht viel Neues beitragen können. Wir geben es doch noch mal zu Protokoll, das Volumen und die gemeinsame Zukunft für den Strafvollzug in Thüringen und Sachsen sind es wert, auch diese Debatte heute noch geführt zu haben, das sehe ich schon so.
Vielleicht noch mal vonseiten einer Oppositionsfraktion: Wir finden es richtig, notwendig und unzweifelhaft, und zwar möglichst schnell einen Ersatzneubau herzubekommen. Frau Marx hat alles gesagt,
es ist völlig undenkbar, an den bisherigen Altstandorten Gera oder Hohenleuben einen Ersatzneubau in einer Qualität hinzustellen, die mit neuen Strafvollzugskonzepten übereingehen könnte. Mal ganz abgesehen davon, dass Hohenleuben sehr schön, aber leider auch sehr peripher liegt, und das hat auch Vor- und Nachteile unter anderem für die, die Menschen dort besuchen wollen, das Personal und die Personalgewinnung in Zukunft etc., etc. Diese Debatte müssen wir gar nicht mehr führen, denn die Würfel sind gefallen, das ist aber vielleicht noch mal wichtig zu sagen. Das war deshalb auch der Grund, warum wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer für den Neubau gewesen sind. Wir sind auch immer für einen gemeinsamen Neubau mit Sachsen gewesen, wir sollten viel mehr gemeinsam tun und nicht nur Sonntagsreden halten. Das Thema der Länderzusammenarbeit wird viel zu selten praktiziert. Das ist die Unterströmung bei dem ganzen Thema, aber wir haben uns deutlich auch immer kritisch zu der Frage geäußert, wie das Ganze passiert, allerdings nicht in der, wie ich finde, über das Ziel hinausschießenden Art und Weise, wie die FDP es immer tut, weil es nicht darum geht, an einem Altstandort festzuhalten, der ungeeignet ist. Sie haben in Hohenleuben das Glück, dass sie der dritte Altstandort sein werden, der einer Nachnutzung unterliegen wird, also eigentlich der vierte; der erste ist völlig in die Hose gegangen, nämlich Tonna.
Der steht immer noch in der Gegend rum. Der Zweite wird hoffentlich funktionieren, nämlich in Arnstadt, also konkret in Ichtershausen.
Der dritte in Weimar könnte auf einem guten Weg sein und bei dem vierten wird es hoffentlich perfekt gelingen, nämlich in Hohenleuben. Das ist ein, für die Dorfentwicklung gesehen, Sahne- und Filetstück, diese Fläche wieder zurückzugewinnen und so sollte man das Thema auch denken, nämlich grenzenlos und mauernlos und auf einmal hat man wieder etwas, was man ein Dorfzentrum oder ein Stadtzentrum nennen könnte. Insofern ist das richtig und gut und auch für Gera gibt es Chancen.
Wo wir auch Kritik anmelden können, ist die Frage, ob die öffentliche Diskussion über die Art und Weise, wo, wie und was gebaut werden soll, nicht hätte besser geführt werden können. Da, glaube ich, ist das Ministerium zur Not auch bereit einzugestehen, dass so ein einmaliges Bauvorhaben in dieser Komplexität gemeinsam mit Sachsen auch dafür sorgt, dass da manches nicht optimal gelaufen ist. Ich würde nicht so weit gehen wie Herr Bergner, zu behaupten, das hätte gleich rechtliche Konsequen
zen, aber für das Verständnis der Notwendigkeit und das Verständnis der Frage, welcher Standort genommen wurde, war es nicht immer besonders glücklich. Das kann man schon so sagen.
Ich finde es ausgesprochen schade, gerade bei den aktuellen Debatten, die man aus Gera hört, dass es nicht gelungen ist - wem auch immer das geschuldet ist und wer da die Verantwortung trägt, da bin ich nicht der Fachmensch -, 500 Arbeitsplätze in die Nähe von Gera zu holen. Das hätte der Stadt sehr gutgetan, das hätte Thüringen gutgetan, das hätte praktisch jedem gutgetan. Es ist nicht passiert. Manchmal müsste man den Mut haben, gemeinsam dafür zu stehen und auch Bürgern gegenüber zu sagen, wir wissen als Fachmenschen auch manchmal etwas gut und dazu stehen wir auch und das halten wir dann auch aus. Das sage ich als jemand aus einer Bürgerrechtspartei. In diesem Fall hat man sich das nicht getraut. Das ist bedauerlich meiner Ansicht nach und nicht nur, weil der Standort dann in Thüringen gestanden hätte.
Wir brauchen einen Standort nahe einer großen Stadt, schon um moderne Strafvollzugskonzepte auszuprobieren. Das ganze Stichwort von Vollzugslockerung oder auch offenem Vollzug ist an einem Standort wie beispielsweise jetzt in Zwickau möglich, deshalb ist der gut. Ich habe das Thema Personalgewinnung schon genannt. Wir kennen die Probleme, die wir mit unseren „peripheren“ Standorten haben, wo wir, gerade wenn es um die Gewinnung beispielsweise von akademischem Personal geht, also von Ärzten, Psychologen etc. jetzt schon an die Fachkräfteproblematik stoßen, dass wir sie nicht mehr gewinnen können. Das können übrigens auch die Kollegen von dem Sozialbereich für die entsprechenden Probleme in Stadtroda, Hildburghausen oder Mühlhausen erzählen. Wir müssen davon ausgehen, dass unsere Strafvollzugsstandorte dafür wichtig werden, wo man überhaupt noch Personal bekommt, dass sich Fachkräfte ansonsten aussuchen können, wo sie hingehen. Die Attraktivität als Arbeitsort ist nicht zu unterschätzen.
Ich habe immer - und das werde ich auch heute noch mal tun - kritisiert, wie das Thema des Baus abgehandelt wird. Ich weiß, dass wir dafür nicht zuständig sind, und ich möchte auch nicht dafür zuständig gemacht werden. Deshalb heute noch mal zu Protokoll: Ich bin auch sehr skeptisch, was die Kosten der Altlastenbeseitigung auf dem Standort Marienthal angeht. Ich finde es als Grüner ausgesprochen richtig und gut, eine alte Brache zu renaturieren. Das ist ein richtiger Ansatz. Aber uns auf diese Brache zu locken mit der ersten Versprechung, das zahlt alles der Freistaat Sachsen, und jetzt steht in dem Staatsvertrag drin, das zahlen wir gemeinsam und es kostet nur 4 Mio. €, daran glaube ich nicht. Hier noch mal zu Protokoll: Die Altlastensanierung wird deutlich teurer werden. Wir wer
den es nach diesem Staatsvertrag mittragen müssen und das ist vielleicht unser Beitrag zum Thema der Sanierung der Umwelt in Sachsen. Warum auch nicht, ganz egal wo, Altlasten zu sanieren, ist richtig und wichtig. Es ist trotzdem falsch gelaufen.
Die lapidare Bemerkung in Artikel 3: „Das Bauwerk wird in Kompaktbauweise in Anlehnung an die Bauweise der Justizvollzugsanstalt Dresden errichtet“, ist eine Kapitulation davor, dass man sich nicht traut, modern zu bauen. Hinten wird argumentiert, das spart Kosten. Das glaube ich keinen einzigen Augenblick. Allein schon wegen der Tatsache, wie die Anbindung und der Geländezuschnitt sind, wird das niemals funktionieren können, dass man auf diese Art und Weise wirklich sagen kann, man hat Geld gespart. Was man sich erspart hat, ist die Diskussion der Frage, warum man nicht eine Plusenergie- oder zumindest Nullenergie-Strafanstalt bauen kann, um die Folgekosten zu minimieren. Ich kenne kein einziges, von Menschen bewohntes Gebäude, was einen dermaßen klaren Energiebedarf über den Tag, über das Jahr hat wie eine Strafanstalt, weil es immer belegt ist, man praktisch auf den Liter genau weiß, wie viel Duschwasser jeden Tag gebraucht wird. Und wenn man noch nicht mal das hinbekommt, heute energieneutral zu organisieren und nur sagt, wir machen es so wie in Dresden, die haben vor zehn Jahren auch gebaut, ist ganz prima, es wird schon Geld sparen, ist das ein Fehler. Aber es ist kein Fehler, den wir hier diskutieren können. Politisch wird es aber auf uns zurückfallen, wenn es nicht klappt und wenn die Folgekosten zu hoch werden. An dem Thema bleibe ich jedes Mal wieder hier vorn am Podium, das kommt ins Protokoll: Das ist ein Fehler, diese 5 bis 10 Prozent Mehrkosten nicht auszugeben, das haben wir schon beim UKJ in Jena falsch gemacht, da werden wir es das erste Mal erleben, das werden wir das zweite Mal hier erleben. Wenn wir das dann auch bei der nächsten Strafvollzugsanstalt in Südthüringen falsch machen, dann sind wir dem ganzen Gerede von den Problemen des Klimawandels und was wir dagegen tun müssen, wieder mal das Beispiel gewesen, dass es nicht funktioniert. Das ist schade, aber nicht zu ändern. Ich freue mich trotzdem noch mal auf die Debatte im Fachausschuss und wir sind ansonsten grundsätzlich dafür, diesen Staatsvertrag abzuschließen, das haben Sie hoffentlich verstanden. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Mein Ziel ist es, Herrn Scherer in der Kürze meines Beitrags zu toppen. Wir fassen es mal zusammen. Hier ist ein Gesetz, was lauter Kleinigkeiten in einer vernünftigen Weise zu regeln versucht. Das kann man nur unterstützen und das können wir gern auch im Ausschuss diskutieren. Ich will mal in meiner schizophrenen Rolle als justiz- und finanzpolitischer Sprecher sagen, dass sich Gebühren nicht daran bemessen, ob jemand sie tragen kann, sondern ob der, der sie erhebt, sie braucht, um das zu erledigen, was getan werden soll. Nur das werden wir im Ausschuss diskutieren müssen und nicht die Frage, ob sich Notare 1.000 € leisten können, die ist dann sowieso von Vorurteilen in die eine oder andere Richtung getrieben. Die Frage heißt, wie viel Aufwand hat das Ministerium damit, diesen Verwaltungsakt zu machen und dafür müssen angemessene Gebühren genommen werden dürfen. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Beteiligung der Thüringer Landesmedienanstalt an der Erfurter Defensionskaserne
In den vergangenen Wochen war wiederholt in der Presse zu lesen, dass die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Pläne verfolgt, gemeinsam mit dem PARITÄTISCHEN Thüringen die Defensionskaserne auf dem Petersberg in Erfurt zu erwerben, auszubauen und ihren Sitz dorthin zu verlegen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind der Landesregierung diese Pläne bekannt und womit begründet die TLM die Notwendigkeit des Umzugs an diesen Ort?
2. Wie hoch waren die Kosten für Sanierung, Umund Ausbaumaßnahmen am jetzigen Standort der TLM in den letzten fünf Jahren?
3. Welche Art der Beteiligung strebt die TLM an, Miete oder Eigentum?
4. Wenn eine Anmietung geplant ist, für welchen Zeitraum soll die Bindung erfolgen, bzw. wenn der Erwerb von Eigentum geplant ist, wie hoch ist die Investition?
Vielen Dank, Herr Minister. Sie werden mir nachsehen, dass ich einem Teil Ihrer Antworten skeptisch gegenüberstehe. Nach Augenschein aller Medienpolitiker sind 39.000 € als Annahme für die letzten drei Jahre bauliche Veränderung und notwendige bauliche Veränderung für die Einrichtung des Thüringer Medienbildungszentrums am Standort ausgesprochen - will ich mal ausdrücken - unwahrscheinlich. Wenn jemand bereits in Kaufverhandlungen tritt, dann würde ich auch davon ausgehen, dass es dort bereits so etwas wie eine Ausführungsplanung geben muss. Ansonsten würde er niemals versuchen zu kaufen. Es muss eine Kostenschätzung vorliegen. Könnten Sie mir die bitte nennen?
Herr Minister, halten Sie es nicht für sachdienlich, als Aufsichtsorgan für die TLM diese Summen jetzt, zum heutigen Zeitpunkt kennen zu müssen?
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Hey, ich hatte wirklich kurzfristig die Angst, dass Sie das ganze Ding vorlesen wollten, als Sie mit dem Packen nach vorn gingen, aber Sie haben sich wie ein guter deutscher Beamter verhalten um diese Tageszeit.
Ich will kurz reagieren auf Herrn Kalich. Ja, die Frage als Allererstes natürlich immer zu stellen, wollen wir das Beamtenrecht reformieren oder reden wir gleich über die Abschaffung des Berufsbeamten
tums? Ich glaube, wir sind uns hier einig, wir reden über die Reform des Beamtenrechts und nicht über die Möglichkeiten der Abschaffung. Interessante Fragestellung, aber vielleicht ist das eine der ganz wenigen Sachen, die wir von Herrn Bismarck sinnvollerweise in Deutschland noch haben. Das Thema ist ein bisschen zu groß für die Debatte heute um diese Tageszeit.
Dass das Gesetz jetzt mit etwas zeitlichem Gedränge auf den Weg gebracht werden muss - die Bemerkung ist richtig gewesen, warum wir das überhaupt noch heute beraten können, nämlich durch die freundliche politische Einigung zwischen den beiden Koalitionsfraktionen über zwei Sachen, die miteinander nichts zu tun haben, aber, wie es immer so ist, politisch dann doch zusammengeschmissen werden. Immerhin, kann man sagen, haben wir das Thema dann wenigstens noch in dieser Legislatur auf den Tisch bekommen. So, wie es jetzt ist, kann es uns allerdings nicht befriedigen.
Wir hätten zunächst gern die Debatte gehabt, welches grundsätzliche Ziel eigentlich die Landesregierung mit der Reform des Beamtenrechts verbindet. Unserer Ansicht nach ist das Stichwort „Modernisierung der Verwaltung“ natürlich eines der zentralen Themen. Darunter kann man sehr viel verstehen. Ich werde dazu jetzt auch keinen Vortrag halten. Aber - und das ist mir dann doch bei dem Thema wichtig, um erst einmal die Grundlage festzuhalten -, wir hätten uns darüber unterhalten müssen, wie wir eigentlich mit der Tatsache umgehen, dass wir eine Strukturanpassung wollen und einen 20-Prozent-Personalabbaupfad vor uns haben, egal ob Beamtinnen, Beamte oder Angestellte. Was das bedeutet und ob diese Reform des Beamtenrechts dem gerecht wird, diese Frage sollten wir im Hinterkopf haben, wenn über das Thema im Ausschuss oder in den Ausschüssen und in den Anhörungen diskutiert wird, meiner Ansicht nach.
Ich will mich jetzt auch nur auf zwei Bereiche des dritten umfangreichen Konvoluts beschränken. Auf den Artikel 2, das Laufbahngesetz, und auf Artikel 7, wo es um die politischen Beamten geht. Im Laufbahngesetz gehen wir davon aus, dass verschiedene Themen diskutiert werden müssen, die durchaus negativer zu sehen sind. Herr Hey hat einige positive Aspekte genannt. Das ist richtig. Man hat auch positive Aspekte in diesem Bereich. Die bereits Angehörten, Thüringer Beamtenbund und DGB, kritisierten in § 3 die Tatsache, dass Büroleitungen und Referenten von Stellenausschreibungen auszunehmen sind, wenn sie angestellt werden müssen. Das ist zum Beispiel einer der Bereiche, bei denen man sich schon, und das meine ich durchaus ergebnisoffen, fragen muss, wenn es um die Frage geht, wie wir Verwaltung umgestalten wollen, ob dort möglicherweise in diesem Fall nicht
die Verwaltung sogar richtig liegt, wenn sie sagt, nein, dafür wollen wir keine Ausschreibung haben. Das muss ich auch einmal so herum sagen. Dass es eine Ausnahme der Stellenausschreibungen bei interner Besetzung gibt, ist ein ähnliches Thema, aber durchaus differenziert. Wir sind uns dort als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch nicht einig, ob es eine richtige Idee ist, Ausnahmen zuzulassen oder sie eben gerade nicht zuzulassen. Die Aspekte, die zu dem Thema beitragen, müssen unserer Ansicht nach unbedingt im Ausschuss diskutiert werden.
Dass bei den Laufbahngruppen in § 9 der einfache Dienst entfällt, findet unsere Zustimmung. Die Gegenargumente dagegen sind meiner Ansicht nach auch bereits durch die Landesregierung in ihren Stellungnahmen entkräftet worden. Dass es im Laufbahngesetz eine einheitliche Probezeit in § 30 geben soll, findet unsere Zustimmung. Die Erprobungszeit in § 36 ist ein wunderschönes Thema. Herr Mohring wird auch sofort hellhörig. Das kann ich mir gut vorstellen, denn dieser Paragraf trifft unter anderem wesentlich die CDU-Fraktion. Die Frage, ob bei Abordnung die Kontrolle der tatsächlichen Leistung und dementsprechend auch die Bewährungsaufstiege möglich sind oder nicht, darüber kann man sehr geteilter Meinung sein. Ob in den Abordnungsstellen immer die Leistung erbracht wird, die man braucht, um in einer Beamtenposition bestehen zu können, ist auch eine Frage, die offenbleiben darf. Habe ich mich undeutlich genug ausgedrückt? Das sollte so sein, Herr Mohring. Ich habe bewusst da keine kritische Bemerkung hineingebracht, sondern nur die Problematik aufgerissen. Und die Problematik ist besonders in der CDUFraktion evident, wie Sie wissen.
In §§ 38 ff. geht es um das Thema Aufstieg. Da sind wir sehr gespannt auf die Debatten gerade auch in der öffentlichen Anhörung, wahrscheinlich auch in einer schriftlichen. Aber in einem Punkt im Laufbahngesetz sind wir deutlich auf der Seite des DGB, bei § 47, der Personalentwicklung. Unserer Ansicht nach muss in diesem Paragrafen ein „muss“ stehen, wenn es um das Thema geht, eine Personalentwicklungsplanung vorzulegen, und zwar in zweifacher Hinsicht: eine Personalentwicklungsplanung in den Häusern, in den Behörden und eine Personalentwicklungsplanung durch die beiden Herrschaften hier gerade links neben mir, die im trauten Zwiegespräch sind, die Ministerpräsidentin und der Finanzminister für die gesamte öffentliche Verwaltung des Landes. Wenn wir diese Personalentwicklungsplanung nicht bekommen, werden wir bei der Frage der Konsolidierung der Finanzen und bei der Frage der Strukturreform scheitern, die wir im Land brauchen. Das also zum Thema Laufbahngesetz. Sie werden sich sicherlich nicht wundern, wenn wir eine kritische Haltung dazu haben, was an Mäuschen herausgekommen ist, was mal
als Elefant bei dem Thema Änderungen bei den politischen Beamten gedacht war. Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben Ihnen einen dezidierten Katalog vorgelegt, was alles geändert werden müsste. Was wir jetzt feststellen, ist, Sie haben einen einzigen Punkt herausgeholt und der soll geändert werden, das ist der öffentlichkeitswirksamste und selbst der ist nur halbherzig. Bei dem Thema der Rechtslage mit dem Erwerbseinkommen im einstweiligen Ruhestand von politischen Beamten, ist schon mehrfach ausgeführt worden, soll jetzt dafür gesorgt werden, dass die volle Anrechnung des Einkommens auf die Pension erfolgt und der § 70 Abs. 3 und 7 soll nicht mehr angewandt werden. Was in diesem Zusammenhang aber nicht gesagt wird, ist, warum man dann nichts daran geändert hat, dass ein Staatssekretär etwa mit 35 Jahren, der dieses Amt drei Jahre lang ausgeübt hat, zunächst immer noch drei Jahre lang Übergangsgeld bekommt und nach diesen dann drei Jahre Pension in voller Höhe von 71,75 Prozent, bevor er dann Hartz IV beantragen müsste für den Fall, dass er mit 41 immer noch keinen neuen Job hat. Das ist immer noch möglich. Das kann so nicht bleiben. Die Tatsache, dass dafür auch die kommunalen Wahlbeamten immer noch von einer härteren Regelung ausgenommen sind, will ich hier nur einmal angesprochen haben. Wir werden sicherlich noch dezidierter und noch sehr viel emotionaler mit dem Thema umgehen müssen. Das ist die Masse der Ungerechtigkeit und dazu haben Sie gar nichts ausgesagt. Das ist eine Peinlichkeit.
Sie wissen alle, dass in diesem Punkt dringender Handlungsbedarf besteht. Die kommunalen Wahlbeamten sind überversorgt, wenn es um die Pensionsansprüche geht, ich habe das hier vorne mehrfach schon gesagt. Dieses Thema muss angegangen werden. Herr Gnauck, allerdings ist es das.
Schade, wenn man nur Minister ist, der bekommt ja nur höchstens ein Jahr lang Übergangsgeld. Bedauerlich, aber so ist es eben.
Deshalb werden wir weiterhin bei unseren Forderungen bleiben, die wir im September gestellt haben. Wir wollen eine Besserstellung der politischen Beamten gegenüber Ministern nicht mehr, die ist nicht nachvollziehbar. Und wir wollen, das hat, glaube ich, Herr Barth gerade schon gesagt, auch die Zahl der politischen Beamten in dieser Landesregierung deutlich verringern. Es gibt einfach nicht mehr die Begründung dafür, warum einige Posten als politische Beamte geführt werden und nicht einfach in der Linie.
Da habe ich bei Ihnen applaudiert, da applaudieren wir jetzt immer gegenseitig. Da haben wir einfach gegenseitig die richtige Haltung, wie wir finden. Mal schauen, ob wir damit im Ausschuss dann durchdringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Auf Frau Marx bezogen: Effektivität heißt, dass ich jetzt nicht länger als 3 Minuten reden sollte hier vorne. Ich wüsste nichts, was ich noch sagen könnte, was nicht bereits gesagt ist.
Dachte ich mir schon.
Dass der Zwang einer Anpassung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie genutzt wird, um gleich noch einige andere „Kleinigkeiten“ am Gesetz mit zu organisieren, zeigt einfach einen vernünftigen Gesetzesgang. In diesem Punkt werden wir relativ wenig, da bin ich ziemlich sicher, parteilichen Dissens sehen.
Eine Bemerkung noch: Bei dem Thema der eilbedürftigen Fälle wurde das Problem der Kostenersparnis und der Effektivität thematisiert. Also, ob da wirklich Kosten gespart werden, sei dahingestellt; ich glaube, es geht wesentlich darum, dass die Richterinnen und Richter am Verfassungsgericht so schlicht nicht vorhanden sind, wenn das gebraucht wird, und sie deshalb einfach mit dreien entscheiden wollen, also etwas ganz Pragmatisches. Das spart nicht unbedingt Kosten. Effektivität hat eben nicht nur mit dem Mitteleinsatz zu tun, sondern mit der Zielerreichung. Die Zielerreichung sind gute Gesetze oder gute Entscheidungen und natürlich müssen die auch dabei sein und nicht nur die schnelle Entscheidung. Alles andere ist schon gesagt worden, ob 70 Jahre als „Renteneintrittsalter“ vielleicht in 20 Jahren nicht schon wieder überholungsbedürftig sind,
wollen wir mal dahingestellt sein lassen. Herzlichen Glückwunsch zum 20-Jährigen, mal sehen, was beim 40-Jährigen rauskommt. Die Tendenz geht eindeutig dazu, nicht bei 68 stehen zu bleiben, auch nicht in anderen Bereichen. Diese schlimme Wahrheit müssen wir leider zur Kenntnis nehmen. 67 wird nicht das Ende der Fahnenstange sein, was das Thema Renteneintrittsalter angeht. Kein Rentenfachmann dieser Welt behauptet etwas anderes. Insofern ist es eine gute Tradition, dass Menschen im Bereich Justiz offensichtlich immer noch länger
fit sind als normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und das spricht übrigens auch gegen die Kalkthese, die hier mehrfach vertreten wurde.
Eine letzte Bemerkung noch: Dieses Gesetz soll, wenn es dann wieder zur zweiten und endgültigen Beratung ins Plenum kommt, dafür sorgen, dass wir unsere Sorgfaltspflicht bei der Ausgestaltung der Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs Genüge tun. Das werden wir sicherlich gern machen.
Wir haben noch eine Sache vor uns, das sollten wir wenigstens auch noch hier erwähnen: Das Thema Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs hat auch noch einmal den räumlichen Aspekt; die warten nach 20 Jahren immer noch auf bessere räumliche Bedingungen. Die nächste Legislaturperiode sorgt hoffentlich für eine Lösung.
Herr Lindner, wir hoffen alle beide gemeinsam. Da gibt es dann Beifall, das war mir völlig klar. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es scheint sich hier ein relativ großer Konsens zumindest dazu anzubahnen, dass wir das Thema bereden müssen. Das ist wirklich ein guter Schritt in die richtige Richtung. Danke für den Antrag in Richtung DIE LINKE.
Man muss, glaube ich, feststellen, dass vielleicht mit Ausnahme von zwei, drei Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite, vielleicht auch auf der rechten, das weiß ich nicht genau, wir selbst als Parteien regelmäßig wohl auch keine End-to-EndVerschlüsselung haben. Wer Pretty Good Privacy tatsächlich benutzt, könnte mal die Hände heben, all zu viele werden es bei uns nicht sein, obwohl wir genau wissen, dass im Prinzip wir von den Grünen mit 6 Stunden Vorbereitung jeden von Ihnen ansonsten wunderbar abhören und überwachen könnten. Es gibt illegale Programme im Netz, frei zugänglich für jeden; es ist zwar verboten, aber keiner kann es zurückverfolgen, und dann könnten wir beispielsweise den E-Mail-Verkehr, sagen wir mal der
SPD-Fraktion, weil sie mir gerade gegenübersitzt, schlicht und ergreifend hacken.
Das verrate ich nicht. Wenn ich so etwas aus der „Süddeutschen Zeitung“ zitiere, dann ist das kein Verrat mehr, die hat doch eine Auflage, die dann nicht mehr als Verrat genommen wird. Also die Tatsache ist, schon heutzutage kann man - gerade auch, weil wir als Parteien durchaus sensible Daten hin und her kommunizieren - uns alle kommentarlos hacken, und zwar nicht nur, wenn man NSA heißt, sondern wenn man einfach nur jemand ist, der uns böswillig will. Keiner von uns kann zurzeit sagen, ob nicht eine andere Partei, die nicht in diesem Parlament vertreten ist, das zurzeit aktuell tut. Übrigens, nebenbei bemerkt, auch in Form von Bildund Tonaufzeichnungen über diese Geräte, auch wenn sie vermeintlich ausgeschaltet sind. Auch das wissen wir eigentlich alle und da kann ich nur zustimmen, wir wissen es alle und keiner verhält sich.
Ich will noch eine zweite Bemerkung zu dem Thema machen: Die Tatsache, dass wir es hier auch damit zu tun haben, dass wir hier im Landtag keine Chance haben, verschlüsselt zu kommunizieren. Die Landtagsverwaltung hebt die Hände bei dem Thema und sagt, wir können es nicht. Das müssen wir ändern.
Das muss Standard sein, und zwar bald, damit wir hier drin, wenn wir in ein drahtloses Netzwerk gehen, wissen, dass wir eine Chance haben, sicher miteinander zu kommunizieren, und sei es auch nur wenigstens erst einmal innerhalb des Hauses, weil das geht auch nicht.
Insofern, die Wünsche, die die Linke angemeldet hat, sind ja sehr „harmlos“, es geht um Informationen, es geht noch nicht um wirklich Geld für uns. Die Bemerkung, natürlich wird es irgendwann einmal für ganz Thüringen Geld kosten, allen Bürgern etwas anzubieten, was ihnen bei der Verschlüsselung hilft. Nur entschuldigen Sie, es kostet noch viel mehr Geld, nicht verschlüsselt zu kommunizieren. Die Grauzone gerade auch in der Frage der Geschäftskommunikation und des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen, da hat gar keiner eine Ahnung davon, wie viel an Geld aus Thüringen zurzeit herausfließt, schlimmer vielleicht noch nach Thüringen rein, auch hier gibt es Spitzbuben.
Last, but not least - man sieht an dem hilflosen Agieren zum Beispiel des türkischen Ministerpräsidenten, wozu es führt, wenn man nicht weiß, wie
man sicher kommuniziert. Ihm ist das gerade passiert. Der hilflose Versuch ist dann, wir machen alles kaputt, wir legen Twitter dann völlig lahm. Das kann nicht das sein, was wir wollen.
Ich möchte hier nur noch eine Bemerkung machen in Richtung CDU-Fraktion: Ich glaube, Herr Dr. Voigt, der Justizausschuss ist ein möglicher Ausschuss, aber der wirklich zuständige wäre der Medienausschuss. Ich beantrage hiermit den Europaund Medienausschuss entweder zusätzlich oder stattdessen. Hauptsache, wir beraten es auch weiter in den Ausschüssen, da bin ich ganz offen. Aber ich würde ehrlicherweise den Medienausschuss als den zuständigen vermuten. Hiermit also beantragt. Danke.