Protocol of the Session on November 17, 2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Herr Abgeordnete Meyer. Die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete Mühlbauer.

Es haben sich entschuldigt: Abgeordneter Hauboldt, Abgeordneter Höhn, Abgeordnete Jung, Abgeordneter Krauße, Abgeordneter von der Krone, Abgeordnete Künast, Abgeordneter Recknagel, Ministerin Walsmann, Abgeordneter Adams zeitweise, Abgeordnete Siegesmund zeitweise und Minister Carius zeitweise.

Gestatten Sie mir folgenden allgemeinen Hinweis: Die UNICEF-Arbeitsgruppe Erfurt präsentiert sich traditionell im Foyer vor dem Landtagsrestaurant und bietet für ihre karitativen Zwecke Weihnachtskarten und Kalender zum Kauf an.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Zu TOP 29 wurde ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/3567 verteilt.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu dem Tagesordnungspunkt 34 und dem neuen Tagesordnungspunkt „Bundeswehrstrukturreform und ihre Auswirkungen auf Thüringen“ von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sehr guter Antrag.)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 10

a) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3359 ZWEITE BERATUNG

b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/3501 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Wünschen die Fraktionen der CDU und der SPD Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 10 b heute in erster und zweiter Beratung zu behandeln, sofern keine Ausschussüberweisung beantragt wird. Ich eröffne die Aussprache und als Erste zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Enders von der Fraktion DIE LINKE.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir halten an unserer Forderung fest, das Landesentwicklungsprogramm bedarf zumindest der Zustimmung des Landtags.

(Beifall DIE LINKE)

Das Landesentwicklungsprogramm ist das wichtigste Instrument der Landesplanung und damit der Gesamtentwicklung und Zukunftsfähigkeit Thüringens. Es stellt Weichen für die zukünftige Entwicklung und es entscheidet über grundsätzliche Fragen, die den Bürger unmittelbar betreffen, die für das Gemeinwesen von großer Bedeutung sind für die Städte und Gemeinden. Das bedarf einer politischen Planung, zu deren parlamentarischen Legitimation das Parlament geradezu berufen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in anderen Bundesländern, beispielsweise in Hessen, Bayern, Sachsen-Anhalt, gibt es entsprechende Zustimmungserfordernisse, so dass wir damit auch kein rechtliches Neuland betreten. Es bedarf allein des politischen Willens, dies auch hier im Thüringer Landtag zu tun.

(Beifall DIE LINKE)

Diesbezüglich gibt es zur geforderten Zustimmung, die sich jetzt auch in unserem Gesetzentwurf wiederfindet, aus Sicht meiner Fraktion nur die weitergehende Alternative der Verabschiedung des Landesentwicklungsprogramms als Gesetz. Die 2006 in das Landesplanungsgesetz aufgenommene Regelung der Stellungnahme durch den Landtag war damals ein erster Schritt, der aber aus Sicht meiner Fraktion nicht weit genug geht. Dies haben wir auch im damaligen Gesetzgebungsverfahren hier im Thüringer Landtag deutlich gemacht und ich möchte hier noch einmal meinen Kollegen Tilo Kummer zitieren, der damals gesagt hat: „Wir möchten, dass das Landesentwicklungsprogramm in Zukunft vom Landtag verabschiedet wird und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, lediglich die Möglichkeit zur Stellungnahme im Gesetz enthalten ist.“

(Beifall DIE LINKE)

Die SPD sah das damals übrigens genauso. Ich möchte hier auch Sabine Doht noch einmal zitieren: „Ich sehe das“ - hat sie damals gesagt - „natürlich

auch so wie mein Kollege Kummer. Uns wäre schon hier eine Verabschiedung des Landesentwicklungsprogramms mit Zustimmung des Landtags wichtiger.“ So damals die Position der SPD.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist auch heute noch richtig.)

Meine Damen und Herren, da müssen wir auch in Zukunft hin, weg von der förmlichen Beteiligung, hin zur aktiven Mitgestaltung und Mitsprache des Thüringer Landtags.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines können wir hier auch im Thüringer Landtag sagen: Die Informationen über das LEP, das sich gegenwärtig in der Diskussion befindet, das will ich auch gar nicht bestreiten, das funktioniert überaus gut. Überall in den Planungsregionen haben Informationsveranstaltungen stattgefunden. Da sind wir hier auch im Konsens und haben in der letzten Landtagssitzung darüber gesprochen. Aber wir werden ja sehen, wie dann letztendlich mit den Stellungnahmen und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteilung umgegangen wird und wie die sich dann letztendlich auch im Landesentwicklungsprogramm wiederfinden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal hier erinnern an das Verfahren zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes. Hier hat man auch eine breite Diskussion mit den Bürgerinitiativen angekündigt und auch durchgeführt. Wiedergefunden im Gesetz aber haben sich die Bürgerinitiativen und die Bürgerallianz letztendlich nicht.

(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)

Auch deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf meiner Fraktion, der letztlich das von Ihnen versprochene und angekündigte Verfahren in eine gesetzliche Verbindlichkeit gießt und daher aus unserer Sicht eigentlich beschlussfähig sein könnte, vorausgesetzt, Sie nehmen sich selbst beim Wort.

(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)

Ein zweiter Punkt des Gesetzentwurfs ist die Aufhebung der Befristung. Dies ist auch der alleinige Regelungsgegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen. Darum hat die Landesregierung gebeten, weil sie mit ihrer Novellierung nicht rechtzeitig kommt. Das ist schade, sonst hätte man nicht nur über Formalitäten, sondern auch im Ausschuss inhaltlich diskutieren können, auch

(Beifall DIE LINKE)

über unseren Antrag, denn der Referentenentwurf der Landesregierung sieht, was die Beteilung des Landtags anbelangt, keine Veränderung vor. Hier wird die jetzt gültige Regelung übernommen. Ich kann schon heute hier ankündigen, dass meine

Fraktion entsprechende Änderungsanträge zum dann eingebrachten Gesetzentwurf machen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe noch einmal unseren Gesetzentwurf erläutert und ich bitte um Zustimmung. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete. Für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Siegfried Wetzel das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, wir sprechen heute zum wiederholten Male über die Drucksache 5/3359, den Gesetzentwurf der LINKEN und über die Drucksache 5/3501.

Meine Damen und Herren, aufgrund einer langen Tagesordnung brauchen wir uns, denke ich, hier nicht zu verkämpfen an diesem Tagesordnungspunkt. Wir sollten vielleicht auch Zeichen setzen in den Zeiträumen unserer Debatte. Wir haben bereits in der letzten Sitzung sehr deutlich gemacht, dass wir die Beteiligung unseres Hauses an der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans für ausreichend halten und eine Zustimmung des Parlaments für unnötig erachten. Hierzu haben sich in den letzten Wochen auch keinerlei neue Anhalte ergeben, womit es unsererseits auch bei der Ablehnung des Gesetzentwurfs bleibt.

Im zweiten Gesetzentwurf, den wir hier in der ersten und der zweiten Lesung behandeln, geht es um eine rein pragmatische Frage. Die Novellierung des Landesplanungsgesetzes ist bereits fortgeschritten. Wir alle sollten aber die gebotene Ruhe und Sachlichkeit an den Tag legen, um dieses wesentliche Gesetz gründlich zu beraten und mit entsprechender Sorgfalt auch zu verabschieden. Dazu gehört auch die Durchführung entsprechender Anhörungen in angemessenen Zeiträumen, das versteht sich. Um dies sicherzustellen, ist es notwendig, dass das derzeit gültige Landesplanungsgesetz, welches am 31.12. dieses Jahres ausläuft, um weitere 12 Monate verlängert wird, da uns ansonsten ein rechtsfreier Raum drohen würde. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Frau Abgeordnete Jennifer Schubert.

(Abg. Enders)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben beim ersten Einbringen des Entwurfs ja auch schon ausführlicher begründet, als ich das heute tun will, warum wir dem Anliegen der LINKEN zustimmen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr schade finde ich wieder einmal, das haben wir ja bei anderen Beschlussvorlagen leider auch, dass die Koalition es nicht für nötig hält, hier die fachliche und sachliche Debatte im Ausschuss zu führen. Das wird dem Anliegen des Landesentwicklungsprogramms einfach nicht gerecht. Da hätte man sich in Ruhe anschauen können, inwieweit Regelungen in anderen Bundesländern nicht wegweisend sein könnten; außerdem liegt ja auch schon ein Referentenentwurf vor für das neue Landesplanungsgesetz. Wann werden wir im Ausschuss endlich anfangen darüber zu diskutieren? Es wäre sehr redlich gewesen, diesen dann zusammen mit dem Anliegen der LINKEN zu diskutieren. Insofern, was Sie jetzt machen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD- und der CDU-Fraktion, ist ja eine reine Formalie, nämlich die Verlängerung um ein Jahr. Aufgrund der Tatsache, dass Sie sich der Debatte im Ausschuss verweigern, werden wir uns enthalten und dem Gesetzentwurf der LINKEN zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Heinz Untermann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Zuschauertribüne, der Antrag der Fraktion der LINKEN befindet sich heute in der zweiten Beratung. Im Oktober-Plenum wurde eine Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt. Inhaltlich möchte ich nicht erneut auf diesen Antrag eingehen, das habe ich ausführlich im letzten Plenum getan. Schaue ich auch auf die abzuarbeitenden Punkte der Tagesordnung, möchte ich die Aussprache auch so kurz wie möglich halten. Ein Bestandteil Ihres Antrags ist die Entfristung, dieses bringt ja nun die Koalitionsregierung mit folgendem Tagesordnungspunkt ein. Da für das Landesplanungsgesetz am 15. Mai 2007 eine Fristverlängerung beantragt wurde, haben Sie und wir im Jahr 2012 bei der anstehenden Novellierung des Landesplanungsgesetzes die Möglichkeit, Änderungen einzubringen.

Zum zweiten Punkt: Der Referentenentwurf zum Thüringer Landesplanungsgesetz liegt den Fraktionen seit Mitte des Jahres 2011 vor. Eine Novellierung des Gesetzes erachte ich als notwendig, denn Landesplanung ist nichts Statisches, sondern muss sich den geänderten räumlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen. Der Entwurf wird so im neuen Jahr auf der Tagesordnung im Plenum stehen. In der 68. Plenarsitzung sprach Herr Minister Carius bereits an, dass man mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes in Verzug ist und eine Verlängerung des bestehenden Gesetzes anstehen werde. Heute steht nun die Gesetzesänderung mit dem Inhalt einer Fristverlängerung auf der Tagesordnung. Welcher Zusammenhang zwischen dem Landesentwicklungsplan und dem Landesplanungsgesetz besteht, haben wir schon mehrfach gehört; ich habe auch im letzten Plenum dieses dargestellt. Schaut man sich den Zeitplan für das Landesentwicklungsprogramm 2025 an, so kann man vor Mitte 2012 keinen abschließenden Kabinettsbeschluss erwarten. Außerdem haben wir Abgeordnete mittlerweile gelernt, dass die Mühlen in der Landesregierung etwas langsamer malen, aber warten wir es erst einmal ab.

(Beifall FDP)

Wir brauchen jedoch eine gültige Rechtsgrundlage, das steht außer Frage. Und dass der Referentenentwurf in einigen Punkten einer Überarbeitung und einer Ergänzung bedarf, das steht auch außer Frage.