Protocol of the Session on May 4, 2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie recht herzlich zu unserer heutigen Plenarsitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Dr. Voigt. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Henning.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Günther, Frau Abgeordnete Hitzing, Frau Abgeordnete Holbe, Frau Abgeordnete Jung, Herr Abgeordneter Krauße, Herr Abgeordneter Primas, Herr Abgeordneter Recknagel, Herr Abgeordneter Wetzel, Herr Abgeordneter Dr. Zeh, Herr Minister Dr. Poppenhäger, Herr Minister Geibert zeitweise und ganz entschuldigt hat sich Herr Minister Reinholz.

Ich möchte Ihnen folgende Hinweise zur Tagesordnung geben: Zu TOP 19 gibt es zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4401 „Keine Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsschutz und Bundeswehr an Thüringer Schulen“.

Zu TOP 21 a wurde ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/4389 verteilt.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, ich möchte beantragen, dass der Tagesordnungspunkt 21 a - Sicherung der Finanzierung von hauptamtlichen Trainerinnen und Trainern usw. - in Drucksache 5/4384 und der eben von Ihnen genannte Alternativantrag dazu heute nach der Fragestunde beraten werden.

Gut. Das heißt also, TOP 21 a einschließlich des Alternativantrags heute nach der Fragestunde zu behandeln. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Doch, 2 Gegenstimmen aus der Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Tagesordnungspunkt so eingeordnet.

Gibt es weitere Anträge? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 9

Frauen in Thüringen - Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit noch nicht eingelöst Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4178 - Neufassung

Wünscht die Fraktion DIE LINKE die Begründung? Ja, Frau Stange. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, einen wunderschönen guten Morgen. Ein gutes Thema zu dieser frühen Morgenstunde bei solchem guten Wetter, das kann alles nur positiv sein für Frauen in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Anlässlich des Equal Pay Day am 23. März dieses Jahres äußerten sich alle Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen dahin gehend, dass die Ungleichheit der Bezahlung von Frauen und Männern endlich überwunden werden muss. Sie erinnern sich, wir standen draußen gemeinsam vor dem Landtag

(Beifall DIE LINKE)

und haben uns anlässlich dieses Tages dazu bekannt, etwas gemeinsam auf den Weg zu bringen. Heute liegt nun der Antrag meiner Fraktion, der Fraktion DIE LINKE, „Frauen in Thüringen - Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit noch nicht eingelöst“ hier auf dem Tisch zur Diskussion. Wir wissen alle, Frauen in Thüringen haben immer noch nicht die gleichen Chancen, am Erwerbsleben teilzunehmen. Ein Drittel der Frauen arbeitet in Teilzeit. Umgekehrt sind 84 Prozent der Teilzeitstellen mit Frauen besetzt. Sie verdienen in den einzelnen Branchen bis zu 30 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen und über 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen in Thüringen beziehen Niedriglöhne.

Das sind Fakten, die auf dem Tisch liegen, die es unbedingt notwendig machen, sich hier noch einmal damit inhaltlich zu beschäftigen. Der Antrag in der Drucksache 5/4178 fordert die Landesregierung auf, uns noch einmal Berichte zu geben, wie es im Moment mit der Situation der Frauen in Beschäftigung aussieht. Wir fordern aber auch unter anderem die Landesregierung auf, sich der Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württembergs anzuschließen, die sich für eine Entgeltgleichheit von Frauen und Männern einsetzt.

Vorab möchte ich schon vorsorglich die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Wirt

schaft, Technologie und Arbeit sowie an den Gleichstellungsausschuss beantragen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Staschewski. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich für diesen Antrag bedanken und will auch sagen weshalb. Die Zahlen, die ich Ihnen gleich vorstellen werde, verdeutlichen nämlich eines, die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind nach wie vor absolut inakzeptabel hoch und sie steigen sogar noch weiter an. Das ist ein Drama.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von der Entwicklung am Arbeitsmarkt konnten Frauen zwar profitieren, jedoch längst nicht in dem Maße wie Männer. Noch heute unterscheiden wir leider Gottes - immer in typische Männerberufe und typische Frauenberufe. Das ist ein Irrsinn. Was aber festzustellen ist, tatsächlich gibt es Berufe, die überwiegend von Frauen dominiert sind. Das sind die schlechter bezahlten Berufe, überwiegend in der Pflege oder im Einzelhandel, z.B. als Bürofachkraft, Bürohilfskraft. In dieser Berufsgruppe übrigens arbeitet in Thüringen knapp ein Viertel aller weiblichen in Vollzeit tätigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Aber auch andere typische Frauenberufe wie Erzieherinnen - ich möchte das mal ganz persönlich sagen, ich habe auch mal, bevor ich Abitur machte im 2. Bildungsweg, eine Erzieherausbildung begonnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Auch für mich war das ein Grund, mich weiterzuentwickeln, weil man von diesem Lohn, den man da bekam, eben schlichtweg nur schlecht leben konnte. Ich kann nur allen Mut machen, dafür zu kämpfen, dass die Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern für eine bessere Bezahlung auch hier weiter vorankommt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Männer hingegen dominieren oftmals Posten in Führungsetagen - Manager. Selbst wir wissen das, wir haben die Diskussion auch auf anderen Ebenen, hier auch im Parlament und im Ausschuss ge

habt, wo es um die Frauenquote in Führungsetagen geht. Bundesweit erhalten Frauen ein Viertel weniger Lohn als Männer. Vergleicht man ostdeutsche Frauen mit westdeutschen Männern liegt der Lohnunterschied sogar bei mehr als einem Drittel. Ich sage bewusst, die verdienen nicht mehr, sondern der Lohnunterschied liegt bei mehr als einem Drittel. Es gibt einen einzigen Lichtblick bei der ganzen Lohnentwicklung, das ist, wenn man sich die Median-Entgelte in den einzelnen Branchen anschaut. 2005 haben Frauen in keiner Berufsgruppe mehr verdient als Männer, im Gegenteil. Aber 2010 gab es immerhin sechs Berufsgruppen, wo Frauen mehr verdient haben. Wenn man sich aber nun diese Berufsgruppen anschaut, dann weiß man auch, dass die sehr im unteren Lohnniveau sind, z.B. bei der Textilherstellung, beim Nachrichtenverkehr, in den Sicherheitsberufen - wir alle wissen, wie dort das Lohnniveau ist -, aber auch - und das ist ein Lichtblick - bei den Lehrern. Der Blick auf alle Branchen fällt dennoch wieder negativ aus. Zwischen 2005 und 2010 ist der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern noch größer geworden. Die Schere ist zwischen 2005 und 2010 auseinandergegangen, meine Damen und Herren.

Nun schauen wir mal kurz auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Zwischen 2005 und 2011 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 6,3 Prozent gestiegen. Die Zahl der Frauen in sozialversicherungspflichtigen Berufen stieg hingegen lediglich um 5,1 Prozent an. Damit reduzierte sich zugleich ihr Anteil an den sozialversicherungspflichtigen Berufen insgesamt. Das ist ein sehr wenig erfreuliches Resultat, weil nur zwei Fünftel aller Vollzeitbeschäftigten Frauen sind. Während die Zahl der Vollzeitbeschäftigten insgesamt leicht anstieg, sank sie bei den weiblichen Beschäftigten seit 2005 um 4 Prozent. Nur unwesentlich hingegen sank der Anteil der Frauen an allen geringfügig entlohnten Beschäftigten, nämlich von 59,9 auf 59,6 Prozent. Ich wiederhole noch mal: Wir haben heute noch den Frauenanteil an geringfügig entlohnten Beschäftigten von 59,6 Prozent. In einem Punkt gibt es auch hier eine traurige Spitzenreiterposition: Unter allen fast 140.000 Teilzeitbeschäftigten in Thüringen sind rund 85 Prozent Frauen. Im Vergleich zu 2005 stieg die Zahl der in Teilzeit beschäftigten Frauen somit um fast ein Drittel an. Was die Zahl der kurzfristig Beschäftigten anbetrifft, muss man allerdings festhalten, dass hier nur das Verhältnis zwischen Frauen und Männern unter den 10.000 Beschäftigten relativ ausgewogen ist.

Im Ergebnis bleibt zu meinen Ausführungen festzuhalten: Frauen werden beim Lohn diskriminiert, Frauen werden am Arbeitsmarkt diskriminiert und um es drastisch auszudrücken - aus Sicht mancher Arbeitgeber scheinen Frauen offensichtlich weniger wert zu sein als Männer. Dagegen müssen wir gemeinsam kämpfen, meine Damen und Herren.

(Abg. Stange)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist im Übrigen nicht unsere Auffassung von Gerechtigkeit. Das können und das wollen wir als Landesregierung so nicht unverändert beibehalten.

Die Entwicklung der letzten Jahre ist erschreckend, dabei war ja die Ausgangslage schon schlecht. Deshalb werden wir den Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg, den Sie dankenswerterweise angesprochen haben, wohlwollend prüfen und unterstützend begleiten.

Sie fragten auch noch, wie sich der Anteil der Neueinstellungen bei den Frauen entwickelt hat. Mittlerweile liegen wir mit knapp 42 Prozent um vier Punkte über dem ostdeutschen Durchschnitt, aber noch 2 Prozent hinter dem der alten Bundesländer. Auch hier besteht also bei uns noch Potenzial.

Auf ein entscheidendes Problem zielt Ihr Antrag leider nur beiläufig ab. Er konzentriert sich im Wesentlichen auf die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Thüringen. Die Zahl, die ich bisher noch nicht genannt hatte, ist hier folgende: Es sind lediglich 6 Prozent im Durchschnitt. Aber bei einem verfügbaren Einkommen von im Schnitt 15.514 € im Jahr in Thüringen geht es dabei auch lediglich um das Verhältnis zwischen wenig und noch weniger. Das ist unser Problem. 28.408 € brutto verdient ein Beschäftigter im Freistaat im Durchschnitt. Im bundesweiten Vergleich sind es 34.936 €; in Hamburg sogar über 40.000 €, nämlich 40.826 €. Thüringen ist von der Lohnentwicklung dadurch wird es deutlich - in Deutschland abgehängt und hier werden die niedrigsten Gehälter der gesamten Bundesrepublik gezahlt. Wir hatten das gestern oder vorgestern hier im Plenum auch ausführlich diskutiert. Das ist kein Standortbonus, wie es jahrelang verkauft wurde, sondern tatsächlich ein echtes Manko, wenn wir Fachkräfte gewinnen wollen. Das ist auch unser Problem, dass vor allem auch so viele gut ausgebildete junge Frauen Thüringen verlassen haben. Lohnpolitik, das ist ganz klar unsere Ansicht als Wirtschafts- und Arbeitsministerium, ist Standortpolitik. Frauen leisten gute Arbeit und verdienen daher auch guten Lohn. Frauen in Thüringen verdienen bessere Löhne nicht nur im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen, sondern insgesamt. Wir müssen uns bundesweit messen lassen und deshalb fördern wir in Thüringen auch nur noch Unternehmen - das wissen Sie -, die ihre Mitarbeiter vernünftig beschäftigen. Lohnkostenzuschüsse werden nur noch gegeben, wenn ein Mindestlohn von mindestens 8,33 € gezahlt wird oder wenn der geltende Tarifvertrag nachgewiesen wird und wir haben es auch in unserem Vergabegesetz, das wir verabschiedet haben, als Kriterium mit aufgenommen. Wir blieben auch nicht stehen. In der konzertierten Aktion in Thüringen diskutieren wir mit den Gewerkschaften und Verbänden über die The

men Lohnentwicklung, Fachkräftemangel, Gleichstellung in den Betrieben. Wir unterstützen Frauen bei ihrer Berufswahl. Wir wollen damit die Unterscheidung zwischen Männer- und Frauenberufen überwinden. In der Thüringer Allianz für Familie und Beruf bringen wir uns zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und dem Thüringer Wissenschaftsministerium, der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Arbeitsagentur aktiv für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Auf Initiative dieser Allianz wurden in Thüringen weitere Projekte initiiert, Kinderbetreuung24, diese Framework, das Projekt „PAULA“ und spezielle frauenpolitische Ansätze wurden in dem Projektnetzwerk CorA thüringenweit erprobt. Diesen Projektansatz wollen wir auch und müssen wir weiterentwickeln. Wir wollen weder, dass Thüringen das Niedriglohnimage weiter vor sich herträgt noch dass Frauen am Arbeitsmarkt so offen diskriminiert werden wie bisher.

Was Sie mit den geschlechtsspezifischen Analysen angesprochen haben, wo Sie glauben, das fehlt noch, da muss ich widersprechen, denn wir machen ja da was. Wir haben die Fachkräftestudie „Fachkräfteperspektive Thüringen 2020“, wo wir auch konkret auf frauenspezifische Fragestellungen eingegangen sind, wir haben den Arbeitsmarktmonitor, wir haben den jährlichen Thüringer Länderbericht des IAB-Betriebspanels, wir haben die Statistik natürlich der BA, die hier auch speziell darauf eingeht und weitere amtliche Statistiken, aus denen Sie durchaus auch geschlechtsspezifische Aspekte ableiten können. Allerdings gibt es auch noch einige Baustellen, auf denen wir arbeiten müssen. Guter Lohn und gute Beschäftigungsbedingungen fallen nicht vom Himmel. Hier sind wir alle, übrigens auch alle Fraktionen, gefragt, unseren Beitrag zu leisten, damit wir als Standort wettbewerbsfähig bleiben. Ich glaube, ich konnte heute hier zeigen, wir ziehen gern an einem Strang hier mit. Wir wollen uns auch auf Bundesebene einbringen, damit es eine Verbesserung gibt. Frauen, meine Damen und Herren, haben mehr verdient. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Folgenden Hinweis noch: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit beraten.

Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht der Landesregierung, welche Fraktion? Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion, also alle Fraktionen.

(Staatssekretär Staschewski)

Wir treten nun in die Beratung ein und als Erste zu Wort gemeldet hat sich Abgeordnete Holzapfel von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist dank Elisabeth Selbert in Artikel 3 des Grundgesetzes fest verankert. Damit ist zweifelsfrei klargestellt, eine geschlechtsbezogene Benachteiligung ist verboten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seit 2006 haben wir in Deutschland auf der Grundlage des Amsterdamer Vertrags, mit dem sich unser Land 1997 verpflichtet hat, die Entgeltgleichheit herzustellen, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Nach diesem Gesetz ist die Entgeltdiskriminierung verboten. Dennoch müssen wir feststellen der Herr Staatssekretär hat es bereits erwähnt -, dass die Lebenswirklichkeit in unserer Arbeitswelt immer noch einen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen aufweist, der mit 23 Prozent deutlich über dem europäischen Durchschnitt von ca. 18 Prozent liegt. Dass dieser Sachverhalt von uns nicht akzeptiert werden darf und kann, ist völlig klar. Aber - und das steht auch außer Zweifel - der Handlungsbedarf ist erkannt.

Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit dem 16.03.2011 mit einem Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert ist, einen Gesetzentwurf zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit vorzulegen. Über diesen Antrag hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 07.04. beraten und die Überweisung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen. Insoweit dürfen wir feststellen, dass sich der zuständige Gesetzgeber mit diesem - ich sage es jetzt einmal in Anführungsstrichen - „schweren Problem“ bereits aktiv befasst. Deshalb haben weder ich noch meine Fraktion Zweifel daran, dass sich die Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages ernsthaft um eine Lösung bemühen. Ich bin überzeugt davon, dass am Ende des Beratungsprozesses eine Gesetzesvorlage entstehen wird, deren Beschlussfassung von einer Zustimmung des Bundesrates abhängig sein wird und damit auch die Interessen unseres Freistaats gewahrt bleiben. Erlauben Sie mir, an dieser Stelle noch einmal darauf zu verweisen, dass es nicht zuletzt den vielen Frauen zu verdanken ist, die in Vereinen, Verbänden, ja auch in kirchlichen Organisationen alljährlich im März am Equal Pay Day die Ungerechtigkeit der Entlohnung in das öffentliche Bewusstsein rücken. Und da ist es auch angekommen.

Nun lassen Sie mich bitte noch einige Anmerkungen zu Ihrem Antrag machen. Unter Wiederholung der Begründung der Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg, Drucksache 129/12 vom 07.03.2011, beantragen Sie sinngemäß, dass unser Parlament die Landesregierung beauftragt, es der Landesregierung Baden-Württemberg gleichzutun. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus der Bundesratsvorlage: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf einzubringen, der sicherstellt, dass die nach wie vor bestehenden, auf Diskriminierung von Frauen beruhenden Entgeltungleichheiten im Arbeitsleben beseitigt und künftig verhindert werden.“ Die weitere Begründung der Bundesratsvorlage ist sinngleich identisch mit dem Inhalt des Antrags, der derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, nachzulesen in der Drucksache 17/5058. Den Ausschüssen des Bundestages, die sich mit dem Antrag zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit beschäftigen, gehören meines Wissens auch Bundestagsabgeordnete Ihrer Fraktion an. Wenn Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Deutsche Bundestag nicht schnell genug arbeitet, so ist dieses zunächst ein Problem. Zumindest ist dieses nicht ein Problem des Thüringer Landtags und schon gar nicht der Landesregierung, sondern in erster Linie das der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich diesbezüglich an die Bundestagsfraktion Ihrer Partei zu wenden.

Meine Damen und Herren, es hilft einer sachdienlichen und effizienten Parlamentsarbeit nicht weiter, wenn wir uns ständig mit Anträgen beschäftigen, deren Wirkung von vornherein nur einen rhetorischen Charakter haben. Und auch das muss ich an dieser Stelle anmerken, die Lohndifferenz allein ist kein Beleg dafür, dass diese sich ausschließlich auf eine permanente Diskriminierung zurückführen lässt.

(Beifall FDP)