Jörg Schönbohm
Appearances
3/7
3/8
3/9
3/12
3/14
3/15
3/19
3/21
3/22
3/25
3/26
3/27
3/29
3/30
3/31
3/32
3/33
3/34
3/35
3/36
3/37
3/38
3/39
3/40
3/41
3/43
3/44
3/46
3/50
3/51
3/52
3/53
3/55
3/56
3/57
3/58
3/59
3/61
3/62
3/63
3/64
3/65
3/66
3/67
3/68
3/69
3/70
3/71
3/72
3/73
3/74
3/75
3/76
3/77
3/78
3/80
3/82
3/83
3/85
3/89
3/90
3/91
3/92
3/93
3/94
3/95
3/96
3/97
3/99
Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Tack, das von Ihnen angesprochene Gespräch hat stattgefunden. Es geht hier um einen Sachverhalt, der schon unglaublich ist, wenn man sich überlegt, wie die Schulden der Gemeinde Fahrland entstanden sind - die Verantwortung dafür lag unmittelbar vor Ort - und wie sie nicht abgebaut wurden, obwohl noch eine Wirtschaftsberatungsfirma eingeschaltet wurde, die zwar bezahlt worden ist, aber nicht das erwartete Ergebnis gebracht hat. Von daher kann die Landeshauptstadt Potsdam, nachdem die Gemeinde Fahrland eingemeindet wurde, mit diesen Schulden allein nicht fertig werden.
Ich habe daraufhin mit dem Oberbürgermeister Jakobs ein Gespräch geführt. Wie Sie wissen, gibt es bis zum Jahresende ein Moratorium, wobei das Innenministerium die Zinsen übernimmt. Wir werden aus dem Fonds für hochverschuldete Gemeinden, der gestern im Rahmen des FAG gegen Ihre Stimmen beschlossen wurde, Mittel nutzen, um zu helfen, auf der einen Seite die Zinsen zu bezahlen und auf der anderen Seite in eine Reduzierung der Schuldverpflichtung einzusteigen. Es ist vollkommen klar, dass die Stadt Potsdam ebenfalls einen Beitrag leisten muss. Die einzelnen Modalitäten werden im Augenblick erörtert.
Frau Kollegin, bei Ihrer Frage haben Sie vielleicht festgestellt, dass einige Ihrer Kollegen hier im Saal unruhig wurden. Es kann nicht darum gehen, dass die Kommunen das Geld verballern und das Land für die Schulden aufkommt; so geht es nicht. Die Stadt Potsdam hat die Gemeinde Fahrland mit deren Schulden geerbt. Vollkommen klar ist auch, dass die Gemeinde Fahrland damit aus eigener Kraft nicht hätte fertig werden können. Daraufhin haben wir uns verpflichtet, zunächst die Zinszahlungen zu übernehmen. Jetzt verhandeln wir mit der Stadt Potsdam darüber, wie wir weiterhin damit umgehen. Aber das Land wird auf keinen Fall sagen - es geht hier ja auch um das Prinzip der Gerechtigkeit -, dass alle Schulden, die im kommunalen
Bereich gemacht wurden, vom Land übernommen werden. Das Land wird einen substanziellen Beitrag leisten; über diesen substanziellen Beitrag verhandeln wir im Augenblick. Ich habe mich mit dem Oberbürgermeister darauf verständigt, dass wir anstreben, für die nächsten drei Jahre zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Einzelheiten dazu sind jetzt Gegenstand der Gespräche zwischen dem Kämmerer und meinen Fachleuten.
Eines müssen wir in diesem Zusammenhang aber auch berücksichtigen: Die Spielregel lautet nicht, dass das Land immer dann hilft, wenn auf kommunaler Ebene grundlegende Fehler gemacht werden. In diesem Fall trug auch ein Landkreis Verantwortung. Dieses Thema wird uns in den nächsten Jahren noch intensiver beschäftigen, weil mittlerweile einige solcher Entwicklungen erkennbar sind, in denen rechtzeitig gegengesteuert werden muss. Ich habe dies mit den Landräten bereits besprochen.
Herr Kollege Domres, diese Logik kann ich nun überhaupt nicht verstehen. Sie sagten, die Verschuldung der Gemeinde Fahrland sei durch die Gemeindegebietsreform entstanden.
- Doch, das haben Sie so formuliert.
- Aha. Mit anderen Worten: Sie wären dafür, dass man die Gemeinden, die verschuldet sind, alleine lässt und ihnen sagt: Seht zu, wie ihr damit fertig werdet! Ist das Ihr Ansatz?
- Ich habe Ihren Ansatz nicht verstanden.
Ich erkläre Ihnen die Situation noch einmal ganz langsam, damit es Ihnen verständlich wird: Wir haben eine Gemeinde Fahrland, die hoch verschuldet ist. Dieser Gemeinde Fahrland müsste geholfen werden, wenn sie eigenständig geblieben wäre. Sind Sie damit einverstanden? - Gut. Zweite Frage: Wenn diese Gemeinde Fahrland in die Stadt Potsdam eingegliedert wird, muss dann der Gemeinde Fahrland noch geholfen werden
oder nicht? Sie sagen Nein, ich sage Ja. Der Unterschied zwischen uns besteht also darin, wie wir damit umgehen.
- Es tut mir Leid, für Ihre Frage kann ich nichts; für Ihre Frage können nur Sie etwas.
Diese Mittel werden aus dem Fonds bereitgestellt, den Sie abgelehnt haben; denn Sie haben das FAG abgelehnt. Wir machen nun etwas, was auch Sie wollen, und zwar mit den Mitteln, die Sie uns verweigert haben. Sie müssen uns einmal erklären, wie Sie es anders machen würden. Sie sagen uns: Hobelt bitte ein Brett, aber einen Hobel bekommt ihr nicht. - Wir werden dieses Brett hobeln; daran besteht kein Zweifel.
Nun zur Zeitschiene: Wir haben Zeit bis zum 31. Dezember 2004. Wir haben uns auf Grundelemente verständigt, die ich jetzt aber nicht hier im Landtag erörtern möchte. Diese Grundelemente wird jetzt der Oberbürgermeister mit seinen Mitarbeitern erörtern. Dann werden wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen, um diese Überschuldung zu reduzieren. Damit haben wir bis zum 31. Dezember Zeit. Für den Einstieg im Jahre 2005 werden wir zeitnah zu einer Entscheidung kommen, welche Möglichkeiten der Entschuldung es gibt, und wir werden uns dazu verpflichten, die Zinszahlungen für weitere drei Jahre zu übernehmen. Dabei wird es darum gehen, wie in diesem Zeitraum die Verschuldung der Gemeinde Fahrland abgebaut werden wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fechner, am 1. Juni 2004 ist bei der Festnahme einer zur Abschiebung anstehenden, offenbar HIV-infizierten Ausländerin eine junge Polizistin durch Bisse verletzt und möglicherweise ebenfalls infiziert worden. Als ich davon erfahren habe, war ich im höchsten Maße betroffen. Ich habe mit dieser Beamtin telefoniert und ihr zugesichert, dass wir alles tun, um die notwendige ärztliche Versorgung und Unterstützung zu geben, weil dies eine schwierige Situation ist. Die Polizistin befindet sich jetzt in intensiver ärztlicher Behandlung und sie wird in den nächsten Wochen, den Wochen der Ungewissheit, auch seelsorgerisch betreut.
Ich muss sagen, diese Frau hat mich sehr beeindruckt, weil sie klar geäußert hat: Das ist geschehen, es war nicht vorhersehbar und das ist mein Berufsrisiko, also menschlich gesehen eine besondere Situation. Sie ist verheiratet und ihre Familie trägt dies gemeinsam mit.
Da weder die Ausländerbehörde noch die Polizei Kenntnis von einer etwaigen HIV-Infizierung hatten und eine solche auch nicht erhalten können, war die Einbeziehung einer HIV-Infektion in die vor jedem Polizeieinsatz erforderliche Gefahrenprognose nicht möglich. Eine Übermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten von der Gesundheits- an die Ausländerbehörde und damit auch an die Polizei war in dem hier zugrunde liegenden Fall von der derzeitigen Rechtslage nicht erfasst. Polizistinnen und Polizisten müssen ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden tagtäglich bei ihrer Arbeit mit unvorhersehbaren gefährlichen Situationen rechnen. Dennoch sind wir uns wohl einig, dass ein solcher Fall ein Sonderfall ist und wir gemeinsam alles tun sollten, damit ein derartiger sich nicht wiederholt.
Die Landesregierung ist deshalb entschlossen, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu ergreifen, damit zukünftig Informationen über HIV-Infizierungen an diejenigen Behörden fließen können, die auf diese Informationen in ihrer täglichen Arbeit insbesondere zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen sind. Ob hierzu eine Änderung von Bundesrecht erforderlich ist oder ob das Land in diesem Zusammenhang eigene Regelungen treffen kann, wird derzeit von den zuständigen Ministerien intensiv geprüft mit der Absicht, hier eine Verbesserung der jetzigen Lage zu erreichen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern hatten wir keine Gelegenheit, des 17. Juni 1953 zu gedenken. Ich meine, dass dies ein wichtiger Tag und es wert ist, sich daran zu erinnern, was damals geschah. Damals haben die Menschen in unserem Land versucht, die Freiheit zu erringen. Dies wurde ihnen verwehrt. Wenn wir diese Diskussion heute führen und uns überlegen, wo wir stehen würden, wenn der 17. Juni ein Erfolg für jene Menschen gewesen wäre, die Freiheit wollten, würden wir feststellen, dass wir ganz woanders stünden.
Ich möchte Ihnen - ich vermute, dass Sie mir in dieser Aussage, Herr Kollege Bisky, sogar zustimmen, ich weiß es jedoch nicht - Folgendes sagen: Frau Enkelmann, zu dem, was Sie über Wirtschaft und Tonnenideologie gesagt haben, kann ich nur sagen: Sie haben schnell gelernt - mit Worten, aber nicht mit Taten.
Damit müssen wir uns auch in Zukunft auseinander setzen. Sie haben hervorragende Worthülsen benutzt, die Sie bisher nicht mit Inhalten gefüllt haben.
Auch wenn es uns nicht gelungen ist, alles zu erreichen, was wir gewollt haben - an unserem Einsatz, den Mühen der harten Arbeit und dem Ringen um den richtigen Weg hat es nicht gefehlt. Mein Dank gilt den Mitarbeitern, den Beamten und Angestellten, ohne die wir unsere Aufgabe nicht hätten bewältigen können.
Wir haben in der Regierungskoalition unter zwei Ministerpräsidenten gezeigt, dass diese Koalition handlungsfähig ist und wir schwierige Aufgaben gelöst haben - trotz mancher Reibungen. Eine Koalition ohne Reibung ist eine Koalition ohne Menschen. Von daher gesehen sind wir nicht unmenschlich, sondern menschlich, wenn wir uns einmal reiben, und Gott sei Dank ist das auch so. Aber es überwiegt das Gemeinsame und das ist das Entscheidende.
Wir haben für die Bürger unseres Landes Aufgaben angepackt; sie sind in vielfältiger Weise schon erwähnt worden. Darum möchte ich nur noch kurze Bemerkungen dazu anbringen.
Wir haben umfassende und weitreichende Reformen im kommunalen Bereich, bei der Polizei und der Forstwirtschaft durchgeführt. Alle Reformen, die wir in Angriff genommen haben, haben Sie von der PDS abgelehnt.
Ich will nur daran erinnern: Das ist Ihr gestalterischer Wille, ist der Geist, der verneint. Sagen Sie einmal Ja zur Zukunft unseres Landes und sagen Sie nicht Nein, weil Sie gegen Veränderungen sind. Das ist der Punkt.
Sie waren immer dagegen. Nennen Sie Beispiele, bei denen Sie dafür waren.
Wir haben den Kommunen mehr Planungssicherheit gegeben. Richtig war es auch, einen Fonds für hoch verschuldete Gemeinden einzurichten, gegen den Sie auch waren, als wir gestern das Finanzausgleichsgesetz verabschiedeten.
- Schauen Sie doch nach, wie Sie abgestimmt haben.
Wir haben im Bereich der Justiz mehr Richter und Gerichtsvollzieher eingestellt, haben die Justizvollzugsanstalten ausbruchssicher gemacht.
Aber nichts hat diese Legislaturperiode mehr geprägt als die Finanzsituation. Wegbrechende Steuereinnahmen waren die große Herausforderung.
Wenn man alles, was Sie sich vorstellen, zusammenrechnet, muss man Sie auch fragen, woher wir das Geld dafür bekommen sollen.
Die Wahrheit des Geldes wird Sie einholen und alle Versprechungen, die Sie jetzt, vor der Wahl, machen, werden Ihnen auf die Füße fallen. Das sage ich Ihnen. Wir werden das einmal dokumentieren.
Sagen Sie doch einmal, wie Sie den Haushalt sanieren wollen.
Sie wollen überall mehr ausgeben. Wir sind den beschriebenen Weg gegangen. Ich schaue Kollegen Bischoff an, der dazu konkrete Vorschläge unterbreitet hat. Gerade was den Personalabbau angeht, waren Sie auch nicht dafür.
Da haben Sie gesagt: Personalabbau ja, aber niemand soll es merken. - Von daher gesehen haben wir in unserer Regierungsarbeit schwierige Dinge angepackt, haben unserer Bevölkerung und auch unseren Mitarbeitern Beschwernisse zugemutet. Der gemeinsame Pakt, den wir im öffentlichen Dienst geschlossen haben, zeigt: Wir sind gewillt, schwierige Dinge anzugehen. Wir reden nicht darüber, sondern handeln. Das ist der Unterschied zwischen dem, was Sie machen, und dem, was wir machen.
Diese Regierung hat auch nach dem 11. September reagiert, als wir - in einer schwierigen Haushaltssituation - gesagt haben: Wir wollen für die Sicherheit der Bürger mehr tun. Darum haben wir die Ausstattung des Verfassungsschutzes verbessert, haben die Polizeiausstattung verbessert und die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien auf einen solchen Stand gebracht, dass sie jederzeit, wenn ein entsprechendes Ereignis eintritt, in der Lage sind, gemeinsam mit allen betroffenen Ressorts Vorschläge zu unterbreiten, wie damit umzugehen ist.
Es ist über Wirtschaft gesprochen worden. Natürlich: Die Wirtschaft schafft Arbeit. Das ist unstrittig. Wir haben in dieser Legislaturperiode einen schweren Rückschlag hinnehmen müssen - die Chipfabrik. Aber erkennen Sie doch auch einmal alles andere, was positiv gelaufen ist, an! Ich habe den Eindruck, Sie haben immer auf einem Auge so ein komisches Glas, durch das man nichts sieht, und auf dem anderen Auge sehen Sie nicht richtig. Erkennen Sie doch bitte einmal an, was wir in diesem Land erreicht haben! Wir haben etwas erreicht.
- Fangen Sie jetzt nicht an, hier mit Ihrem Hühnerauge zu kokettieren. Ich gucke mit beiden Augen und habe keinen Tunnelblick. Weiten Sie Ihren Tunnelblick etwas; dann können Sie sehen.
Unsere Arbeit findet bisweilen nicht die Zustimmung aller; Ihre Arbeit findet sie sowieso nicht.
Vieles werden wir den Bürgern zumuten, haben wir ihnen auch
zugemutet. Wir werden weiter versuchen müssen, um die Zustimmung der Bürger zu werben. Wenn man etwas verändert, ist es immer schwierig, dies klarzumachen. Sie müssen doch akzeptieren: Wir können nicht immer nur die schöne neue Welt malen, sondern müssen auch sagen, was wir tun müssen. Schmerzhafte Entscheidungen werden auch in Zukunft notwendig sein. Ich sage Ihnen: In der nächsten Legislaturperiode werden verschiedene schmerzhafte Entscheidungen notwendig sein.
- Herr Vietze, wenn Sie von „gerecht“ reden, reden Sie von Staatsknete.
Da haben Sie ja Erfahrung. Sie sind schon so lange hier oben auf dem Brauhausberg, dass Sie niemand schlagen kann.
Haben Sie eigentlich schon das goldene Jubiläum auf dem Brauhausberg? - Das könnte ja fast sein.
Wir haben im Land Brandenburg große Fortschritte gemacht. Trotzdem schließt sich die Schere zwischen Ost und West nicht. Wir wollen weiter wirken. Die Menschen spüren doch, dass etwas nicht stimmt. Auf der einen Seite sagen sie: Arbeit lohnt sich nicht, weil sie so schlecht bezahlt wird. Andere sagen: Keine Arbeit zu haben ist hoffnungslos. - Darum geht es: Wie wir diesen Ausgleich schaffen. Wir müssen den Menschen deutlich machen, dass es sich lohnt, zu arbeiten, und wir müssen Arbeitsplätze schaffen. Das haben wir auch getan. Wir haben bzw. die Industrie hat in der vergangenen Legislaturperiode durch Mittel der GA-Förderung 12 000 Arbeitsplätze geschaffen. Eine Vielzahl von Kleinunternehmern, Männern und Frauen, hat den Mut, selbst Entscheidungen zu treffen, selbst Verantwortung zu übernehmen. Machen Sie denen bitte Mut und meckern Sie nicht dauernd über sie und schüren Sie keinen Neid!
- Frau Enkelmann, ich möchte Sie im Rahmen der Vorbereitung auf weitere Aussagen nur daran erinnern, dass Brandenburg von den neuen Bundesländern die höchste Selbstständigenquote hat, nämlich 10,6 %, vergleichbar mit der Bayerns.
- Ohne Ich-AG; die rechnen wir da nicht mit.
Das Spannungsverhältnis zwischen Naturschutz und Arbeit hat der Ministerpräsident bereits angesprochen. Wir glauben, dass es da noch Diskussionsbedarf gibt. Diesen werden wir in der Koalition erfüllen, so wie es zwischen uns notwendig ist.
An der Schulpolitik - Frau Blechinger hat es ausgeführt - werden wir noch etwas arbeiten müssen, weil wir nicht das erreicht haben, was wir gemeinsam erreichen wollten.
- Ja, wir geben zu, dass wir nicht alles erreicht haben. Dabei brauchen wir keine Glaubenskriege zu führen und Sie brauchen dabei auch wirklich keine Ideologie ins Spiel zu bringen; denn wir können es schaffen.
Hier leuchtet die rote Lampe, obwohl ich noch nicht einmal 15 Minuten geredet habe.
- Ja, die rote Lampe heißt, beim Schwarzen immer aufmerksam sein. Das ist völlig klar.
Herr Präsident, lassen Sie mich noch ganz kurz einen dritten Bereich ansprechen. Die ärztliche Versorgung besonders auf dem Lande wird eine Aufgabe sein, die uns in den nächsten Jahren alle gemeinsam beschäftigen muss. Wenn es uns nicht gelingt, darauf eine Antwort zu finden, wird die Tendenz, aus dem ländlichen Raum hinauszugehen, weiter zunehmen. Darum ist es entscheidend, dass wir diese Frage bei all dem, was wir vorhaben, nicht vergessen.
Ich hatte mir erhofft, dass von dieser Diskussion auch ein Zeichen der Ermutigung und der Gemeinsamkeit ausgehen kann. Was Sie von der PDS vorgetragen haben, ist: Viel bemüht, alles Murks. - Wir glauben, die Menschen wissen: Viel bemüht und etwas erreicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute zur abschließenden Lesung des Finanzausgleichsgesetzes kommen. Es war ein schwieriger Weg; darauf haben die Kollegen der PDS hingewiesen. Aber Sie wissen erstens auch, dass durch die Kommunalreform und die Reform der Steuern insgesamt eine Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich war, und zum Zweiten - das ist vielleicht der eigentliche Punkt, der Sie so ärgert -, dass die Koalition noch auf den letzten drei Sitzungen vor der Landtagswahl gemeinsam wichtige Gesetze beschließen kann. Ich kann verstehen, dass Sie das ärgert. Heute Morgen in der Aktuellen Stunde haben Sie versucht, da etwas zu bewegen. Das ging nach hinten los.
- Aber ich bin doch gut orientiert, gnädige Frau. Aber sicher. Was meinen Sie denn? Das hat man sogar außerhalb des Landtags gehört, wie Sie vorgeführt wurden.
- Donnerwetter, er ist schon ganz schön munter.
Es geht darum, dass sich die Rahmenbedingungen jetzt erst klar herausgebildet haben. Das ist eine Entscheidung der Bundesregierung. Wir müssen auch sagen, dass die nicht vorhersehbaren Steuerausfälle dazu geführt haben, dass wir bei den Kommunalfinanzen wie auch im Land erhebliche Probleme haben. Auch die nicht vorhersehbaren Steuerausfälle haben dazu geführt, dass wir bei den Kommunalfinanzen erhebliche
Probleme haben, wie es auch im Lande der Fall ist. Ich habe schon bei meiner Einbringungsrede im Jahre 2003 darauf hingewiesen, dass sich nach den Ergebnissen des I. Quartals dieses Jahres der negative Trend fortsetzt. Weiterhin übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Die Kassenkredite zur Sicherung der Liquidität haben am Ende des I. Quartals eine Rekordhöhe von mehr als 350 Millionen Euro erreicht.
Die Wirkungen der kommunalen Steuerreform sind bisher nur marginal und beschränken sich darauf, den Kommunen einen höheren Anteil an der Gewerbesteuer zu belassen. Die Gewerbesteuereinnahmen im I. Quartal 2004 übersteigen das Vorjahresniveau um 13 Millionen Euro.
Wir wissen also, dass unsere Kommunen Schwierigkeiten haben. Deshalb haben wir ja auch als ersten Schritt den Nachtragshaushalt für die Kommunen für das Jahr 2004 eingebracht.
Die Kommunen sind mit den ihnen anvertrauten Mitteln sparsam umgegangen. Sie haben bei den Personalausgaben, bei den Sachausgaben und bei den Investitionen weiterhin gespart. Aber die Ausgaben für Sozial- und Jugendhilfe sind im I. Quartal dieses Jahres um 24 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Daraus ergibt sich ein Teil der bestehenden Schwierigkeiten. Deshalb ist es notwendig und richtig, das Finanzausgleichsgesetz mit einer deutlich verbesserten Finanzbasis jetzt zu verabschieden.
Ich bin überrascht. Sie von der PDS-Fraktion haben immer gefordert, dass ein Finanzausgleich geschaffen werden muss. Wir haben das erörtert und bei den Anhörungen im Ausschuss dafür auch weitgehend Zustimmung bekommen. Jetzt aber sagen Sie, Sie wollen es nicht.
Nicht alle Vorstellungen und Wünsche konnten erfüllt werden. Aber die überwiegende Zahl der Anzuhörenden hat gesagt, dass dieser Ansatz richtig ist. Es ist auch richtig, dass einige Bürgermeister erklärt haben, sie hätten gern mehr Geld. Das kann ich verstehen und diese Diskussion kenne ich auch aus dem Kabinett.
Ich möchte Ihnen von der PDS-Fraktion noch einmal Folgendes sagen: Wenn Sie den Kommunen mehr Geld geben wollen, dann müssen Sie auch wissen, woher Sie es nehmen wollen. Sagen Sie dann also bitte, in welchen Bereichen Sie streichen wollen. Beim öffentlichen Personennahverkehr und auch in anderen Bereichen wollen Sie nicht streichen, aber in diesem Bereich hier wollen Sie mehr Geld ausgeben. Sie müssen irgendwann damit aufhören, von der Mengenlehre auszugehen, und müssen einfach rechnen, dass zwei plus zwei vier sind. Wenn Sie irgendwo mehr ausgeben wollen, dann müssen Sie sagen, woher Sie es nehmen wollen, und können nicht immer nach dem Motto „Wünsch dir was“ verfahren. Das ist das Grundproblem, dass Sie Forderungen stellen, die nicht finanziell unterlegt sind. Wir stellen ja über das bisherige Niveau im Rahmen der Verbundmasse Mittel bereit. Der Kollege Petke und der Kollege Schippel haben dazu genügend Ausführungen gemacht.
Natürlich ist auch der Bund gefragt. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung bekanntlich die Zusage gemacht,
die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Wir müssen jetzt schauen, wie diese Zusage eingelöst wird.
Was wir jetzt erreicht haben, ist ein wichtiger Fortschritt, weil die Kommunen nunmehr Planungssicherheit haben und damit vorausschauend planen und auch Investitionen vorsehen können.
Es stimmt nicht, wie vielfach behauptet wird und wie Sie es auch in Ihrem Antrag im Innenausschuss dargestellt haben, dass sich die Einnahmen nach dem FAG neutralisieren. Vielmehr können wir eindeutig feststellen, dass die Kommunen mit dem Gesetzentwurf besser gestellt werden, als dies vorher der Fall war. Die Zahlen sind hier schon in Erinnerung gerufen worden. Die Beteiligung der Kommunen an Solidarpaktmitteln mit 40 % ist zum Beispiel gegenüber Mecklenburg-Vorpommern und anderen ostdeutschen Ländern ein wesentlicher Fortschritt.
Mehrfach angesprochen worden ist die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Teilräume. Das ist, wie ich meine, eine der schwierigsten Aufgaben überhaupt. Die Regionen im engeren Verflechtungsraum machen geltend, dass sie zuzugsbedingt unter starkem Druck stehen, Kitas und Schulen in den berlinnahen Räumen bauen müssen und deshalb Mittel für die Infrastruktur benötigen. Die Regionen im äußeren Entwicklungsraum beklagen Einnahmeverluste aufgrund der demographischen Entwicklung. Ich meine, der Gesetzentwurf ist nach den intensiven Diskussionen und Anhörungen im Innenausschuss in dieser Hinsicht jetzt ausgewogen. Die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Gemeinden im äußeren Entwicklungsraum übersteigen die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Gemeinden im inneren Verflechtungsraum um rund 14 %. Daran können Sie erkennen, dass wir auf die unterschiedliche Situation in den einzelnen Räumen Rücksicht nehmen wollen.
Die peripheren Regionen sind somit über den kommunalen Finanzausgleich Nutznießer der positiven Entwicklung in den berlinnahen Räumen. Es wird aber zu beobachten sein, ob sich aus der weiteren demographischen Entwicklung mittelfristig Konsequenzen für den kommunalen Finanzausgleich ergeben. Was wir jetzt haben, ist ein Gesetz, das ein Zwischenziel festlegt, wobei sich darauf aufbauend die Dinge weiterentwickeln können. Wenn Sie sich vorstellen, dass nach den jetzigen Erkenntnissen im äußeren Entwicklungsraum für die Zeit von 2000 bis 2020 ein Bevölkerungsverlust von rund 15 % prognostiziert wird, dann wird deutlich, um welche Aufgabe es geht.
Natürlich sind auch die Kommunen vor Ort gehalten, sich mit ihren Planungen und Infrastrukturleistungen auf die Veränderungen einzustellen. Die langfristigen Finanzprognosen der Kommunen müssen auch die demographische Entwicklung eingehend berücksichtigen. Dadurch, dass die Kommunen mit dem Finanzausgleichsgesetz jetzt eine langfristige Perspektive bekommen, können sie das besser tun, als dies bisher der Fall war.
Mit dem Finanzausgleichsgesetz wollen wir, wie hier mehrfach angesprochen worden ist, auch die kommunale Investitionskraft erhöhen, um damit die örtliche Wirtschaft zu stärken, sodass das örtliche Gewerbe und das Bauhandwerk die Möglichkeit erhalten, im Wettbewerb Aufträge zu bekommen. Vor diesem Hintergrund bedauere ich, dass es uns nicht gelungen ist,
das Vergabegesetz zu verabschieden. Aber da werden wir dranbleiben.
Mit der unmittelbaren Zuweisung der investiven Mittel an die Gemeinden werden die kommunale Selbstverwaltung, aber auch die finanzielle Eigenverantwortung gestärkt. Häufig möchte man die kommunale Selbstverwaltung stärken und vergisst, dass man damit auch eine zusätzliche Eigenverantwortung übernimmt. Die Kommunen stehen also in der Pflicht, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Investitionsmaßnahmen, die sie planen, auch im Einklang mit der demographischen Entwicklung stehen und ob die langfristige Finanzierbarkeit vor allem der konsumtiven Sachausgaben gesichert ist.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass wir auch in einem anderen Punkt zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind, auf das der Kollege Schippel bereits hingewiesen hat. Sie haben den Ausgleichsstock von 30 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro erhöht. Das führt zu weiteren Spielräumen für Hilfen an die Kommunen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, Kommunen zu helfen, ihre in Schieflage geratenen Haushalte zu konsolidieren. Das soll Hilfe zur Selbsthilfe sein; nicht, dass man glaubt, es werde einem geholfen und das nächste Mal gehe es dann so weiter. Die 50 Millionen Euro sind für den Innenminister, wenn ich das so sagen darf, ein Vertrauensbeweis und eine besondere Verpflichtung. In diesem Sinne werden wir eine Richtlinie für den verantwortungsvollen und sachgerechten Umgang mit den Mitteln erarbeiten und im Innenausschuss erörtern.
Das Finanzausgleichsgesetz bildet nach meiner Auffassung eine solide Grundlage für die Gemeindefinanzierung in Brandenburg. Wir müssen aber auch wissen, dass der Rückgang der Solidarpaktmittel, der so genannten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen, bis zum Jahre 2019 dazu führt, dass auch die Mittel, die die Kommunen zur Verfügung haben, rückläufig sein werden. Aus diesem Grunde muss man man mit den Mitteln so umgehen, dass man auf Dauer struktursichere Haushaltspolitik betreiben kann.
Es wäre eine Illusion, zu glauben, dass sich die Einnahmesituation der Kommunen grundlegend verändert. Wir alle hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage positiv verändert; dies wird aber nicht so weit gehen, dass die Solidarpaktmittel auf Dauer ausgeglichen werden können, wenn diese zurückgeführt werden.
Das auf wirtschaftlichem Gebiet Erreichte kann nicht befriedigen. Deshalb müssen wir schauen, dass es uns gelingt, die Wirtschaft so anzukurbeln, dass die notwendige Steuerkraft generiert wird.
Um die Finanzen dauerhaft zu sanieren - auch das muss gesagt werden -, müssen die Ausgaben gesenkt werden. Wir können uns auf Dauer nicht mehr Ausgaben für bestimmte Aufgaben leisten als die westdeutschen Flächenländer, mit denen wir verglichen werden. Dazu werden wir die Verwaltung modernisieren und E-Governmentstrukturen entwickeln und weiter voranbringen. Wir glauben, dass dies ein Kosten sparendes Modell ist.
Wir werden auch prüfen müssen, inwieweit durch Standortkonzentration und kommunale Zusammenarbeit weiterhin Verwaltungsmittel gespart werden können. Ein wichtiger Punkt ist das
weitere Deregulieren. Schließlich müssen wir noch mutiger entbürokratisieren, um zumindest einen Teil der bürokratischen Fesseln in unserem Lande zu lösen.
Während die Kommunen bei den Personalausgaben und bei den Sachausgaben sparen, werden diese Einsparungen zurzeit durch ständig zu tragende Belastungen im Sozial- und Jugendhilfebereich aufgezehrt. Das ist unser eigentliches Problem bei den Haushalten. Deshalb müssen wir versuchen, in diesem Bereich gemeinsam zu weiterführenden Lösungen zu kommen.
In zahlreichen Bereichen, die in den einzelnen Berichten genannt werden, wird in den Kommunen pro Kopf in Brandenburg mehr ausgegeben, als dies in anderen Ländern der Fall ist. Deshalb müssen wir auch in allen Bereichen überprüfen, inwieweit wir uns noch Standards leisten können, die oberhalb der Bundesstandards liegen. In Brandenburg gibt es zum Teil umfangreichere gesetzliche Verpflichtungen, als dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Schließlich müssen wir feststellen, dass in einem Teil der Kommunen die Finanzverantwortung nicht fachlich unterlegt ist mit dem entsprechenden Können der mit den betreffenden Aufgaben betrauten Personen.
Was die Entlastung der Kommunen von Normen anbelangt, sind die kommunalen Entlastungsgesetze der Beginn dieser notwendigen Deregulierung. Ich denke, die nachfolgenden Schritte müssen in der nächsten Legislaturperiode im Einzelnen erörtert werden.
Eine weitere Auswirkung kann sich durch die Änderung und das Verfahren zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung ergeben, wobei die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geordnet werden. Dies kann auch auf die Kommunalfinanzen Auswirkungen haben.
Wir haben als Nächstes das doppische Rechnungswesen vor uns. Mit dem doppischen Rechnungswesen auf kommunaler Ebene haben wir eine größere Transparenz der Kosten und der Leistungen. Auf dieser Basis können wir besser entscheiden, wofür das Geld eigentlich ausgegeben wird. Ich denke, dass das doppische Rechnungswesen im Jahre 2007 eingeführt wird. Dann können wir wie ein Wirtschaftsunternehmen feststellen, ob die Mittel dort ankommen, wo sie hin sollen. Dann werden wir feststellen, welche Ergebnisse der Mitteleinsatz hat.
Dieses Rechnungssystem hat sich in anderen Staaten schon bewährt. Ich denke, dass wir diesen Weg auch gehen werden. Hierüber besteht große Übereinstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen und den kommunalen Spitzenverbänden.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Kollegen des Innenausschusses dafür, dass sie im Rahmen der Anhörung noch einmal so viel Zeit investiert haben, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich denke, dieses Gesetz ist zustimmungsfähig, und bitte Sie um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der veröffentlichten Meinung war oft zu lesen, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein so genanntes Reparatur- oder Heilungsgesetz handele, mit dem, wie es dann so schön hieß, das Zwangsgesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden solle. Ich denke, wer so etwas sagt, weiß nicht, worum es geht und was wir hier im Einzelnen besprochen haben.
Ich sage einmal vorweg: Das Gesetzgebungsverfahren für die Kommunalreform war ein erfolgreiches Verfahren. Wenn Sie dieses mit Gesetzgebungsverfahren im Rahmen von Kommunalreformen in anderen Bundesländern vergleichen - das wäre der Maßstab -, müssen Sie feststellen, dass wir ein Ergebnis erreicht haben, das von einem hohen Maß an Freiwilligkeit gekennzeichnet ist. Wir reden jetzt darüber, wie wir damit umgehen, dass aufgrund der Hinweise oder Urteile des Landesverfassungsgerichts Änderungen und Nachbesserungen vorzunehmen sind. Dass die Kommunalgebietsreform angepackt werden musste, ist, glaube ich, in diesem Hause unstrittig, abgesehen von der PDS, die das ja so nicht wollte. Es geht um die Frage, wie wir den richtigen Weg gehen.
Die Beteiligung der Bevölkerung an den Ortsbeiratswahlen in den neuen Verwaltungseinheiten war zum Beispiel bei den Kommunalwahlen nicht so schlecht wie häufig erwartet oder erhofft wurde. Sie war zum Teil höher als vorher. Das zeigt, dass unsere Mitbürger die neuen Strukturen angenommen haben und gewillt sind, sich weiterhin vor Ort zu engagieren. Das Wichtige, worauf die Kollegen Petke und Schippel hingewiesen haben, ist, dass es in den neu gegliederten Gemeinden ein hohes Maß an Übereinstimmung und Bereitschaft gibt, sich in diesen Prozess der Neugliederung einzubringen und die Gemeinden als ihre Gemeinden, die Gemeinden der Bürger, weiterzuentwickeln.
Mit dem Gesetz kommt der Gesetzgeber der Verpflichtung des Verfassunggerichts nach, in einzelnen Neugliederungsfällen eine bestätigte Neuregelung zu treffen. Die weitere Anhörung der Bevölkerung und der Gemeinden und Ortsteile hat im Grundsatz keine neuen Erkenntnisse gebracht. Eine Neubewertung, die zu anderen Neugliederungsentscheidungen oder -vorschlägen hätte führen können oder müssen, entfällt daher in allen vom Gesetzentwurf erfassten Einheiten. Es bleibt damit bei den Entscheidungen des Gesetzgebers zur Gemeindegebietsreform vom März 2003. Die damaligen Entscheidungen waren inhaltlich richtig, sie waren aber von Formfehlern begleitet.
Die Gemeindegebietsreform ist erfolgreich, auch wenn es hier und dort aufgrund der Rechtsprechung zu Korrekturen kommen sollte. Die Strukturen werden halten.
In diesem Sinne trägt der jetzt zu verabschiedende Gesetzentwurf - ich wiederhole: am Ende der Legislaturperiode, um die Rechtssicherheit gewährleisten zu können - dazu bei, dass die Bürger in den betroffenen Gemeinden und Ortsteilen wissen:
Damit gestalten wir unsere Zukunft. Die Lebensqualität wird damit nicht schlechter, sondern es gibt durch die Kommunalreform bessere Möglichkeiten, um selbstständig auf Dinge einzuwirken und die Zukunft zu gestalten. Darum möchte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Polizeirecht hat wie auch das entsprechende Recht anderer Länder keinen statischen Regelungscharakter, sondern es unterliegt, wie jede andere Rechtsmaterie auch, einem stetigen Anpassungsbedürfnis aufgrund geänderter Verhältnisse und Erkenntnisse. Dabei geht es zum einen um das Sicherheitsbedürfnis unserer Mitbürger, die in unserem Land leben, und zum anderen um die sich wandelnden Methoden von Straftätern und Gefahrenverursachern. Gerade weil wir in Brandenburg über ein vergleichsweise modernes Polizeirecht verfügen, müssen wir mit dieser Entwicklung Schritt halten.
Vor diesem Hintergrund werden mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf Änderungen zum Polizeigesetz geregelt, die Opfern häuslicher Gewalt einen besseren Schutz bieten und den Beamten im täglichen Einsatz klare Handlungsbefugnisse und persönlichen Schutz vor gewalttätigen Angriffen bei Personenund Fahrzeugkontrollen gewähren.
Herr Kollege Schippel, Sie sprachen an, dass wir, wenn wir das eine vor zweieinhalb Jahren gemacht hätten, das andere auch hätten tun können. Wenn Sie mir vor zweieinhalb Jahren eine feste Zusage gegeben hätten, weiß ich nicht, ob wir das damals geschafft hätten. Ich habe auch gerade in Ihrer Pressemitteilung gelesen, dass das heute Ihr Tag ist, da wir das FAG so verabschiedet haben. Ich finde, das ist ein guter gemeinsamer Tag.
Daneben, meine Damen und Herren, geht es auch um die Einführung eines neuen Einsatzmittels, des Elektroimpulsgerätes, mit dem polizeiliche Spezialkräfte bedrohliche Gefahrensituationen effektiv lösen und die dabei bestehenden Verletzungsrisiken für sich wie auch für den Betroffenen wesentlich besser als bislang begrenzen können.
Schließlich werden wir im Wege der Gesetzessystematisierung das Polizeiorganisationsgesetz in das Brandenburgische Polizeigesetz integrieren; denn modernes Polizeirecht ist auch durch eine klare Systematik gekennzeichnet. Durch die Einbeziehung der Regelungen des Polizeiorganisationsgesetzes in das Brandenburgische Polizeigesetz werden hier künftig nicht nur die Aufgaben der Polizei, sondern auch die Zuständigkeiten der Behörden und Einrichtungen klar geregelt.
Die geplante Gesetzesnovellierung beruht daher im Wesent
lichen auf drei Säulen: Opferschutz, Eigensicherung und Rechtsklarheit. Die beabsichtigten Regelungen machen die Maßnahmen der Polizei besser vorhersehbar und erreichen auf diesem Wege auch einen klaren Abschreckungseffekt. Dies gilt insbesondere für das neue Wohnungsverweisungsrecht, die videogestützte Dokumentation von polizeilichen Fahrzeugkontrollen und die Einführung der Elektroimpulsgeräte. Wer genau weiß, welche Folgen sein Gefahren verursachendes Verhalten auslösen kann, wird sein Handeln überdenken. Hieraus ergibt sich ein präventiver Aspekt und damit ein Sicherheitsgewinn für jeden Einzelnen, auch für die Polizeibeamten in unserem Land.
Lassen Sie mich einige Bemerkungen zu den Regelungen im Einzelnen machen.
Wohnungsverweis und Rückkehrverbot bei häuslicher Gewalt: Soweit die Polizei in Fällen häuslicher Gewalt bislang zur Streitschlichtung gerufen wurde, hat sie dem Geschehen nicht tatenlos zugesehen, sondern so manchen Haustyrannen per Platzverweis vor die Tür gesetzt. Aber es gab bei den Beamten oft Unsicherheiten über den Umfang der Wegweisungsbefugnis und zum Rückkehrverbot. Mit dem nunmehr vorliegenden § 16 a wurde eine klare Eingriffsbefugnis für die Polizei geschaffen, auf deren Grundlage die Verursacher häuslicher Gewalt bis zu einer richterlichen Entscheidung über zivilrechtlichen Schutz aus der Wohnung verwiesen und ein Rückkehrverbot ausgesprochen werden kann. Kurz ausgedrückt: Wer prügelt, verlässt die Wohnung.
Videoaufnahmen und Polizeikontrollen zur Eigensicherung: Personen- und Fahrzeugkontrollen stellen für Polizeibeamte ein besonderes Sicherheitsrisiko dar, weil es immer wieder vorkommt, dass sie bei dieser Maßnahme unvermittelt angegriffen und verletzt werden - bis hin zur Tötung. Unrühmlicher Höhepunkt war das Jahr 2000, in dem in Deutschland insgesamt acht Polizeibeamte im Dienst durch Angriffe zu Tode gekommen sind. Vor diesem Hintergrund haben wir für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei die Möglichkeit geregelt, Personen- und Fahrzeugkontrollen zur Eigensicherung per Video aufzuzeichnen. Nach den bisherigen Erkenntnissen aus einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz im Jahr 2001 neigen die Betroffenen im Bewusstsein einer Videoaufzeichnung einer Kontrollmaßnahme zu weniger Aggressionen.
Aufzeichnung von Notrufen: Durch die Anrufaufzeichnung soll eine effektive Gefahrenabwehr sichergestellt werden; denn viele Anrufer befinden sich in einer physischen oder psychischen Ausnahmesituation, sodass ihre Mitteilungen unverständlich klingen. Daneben soll durch die Aufzeichnung der Notrufe auch der Missbrauch von Notrufeinrichtungen verhindert werden.
Die Ablösung des geltenden Polizeiorganisationsgesetzes ist in dem Sinne zu sehen, dass es in das allgemeine Polizeirecht eingegliedert wird.
Mit diesem Gesetz verbessern wir die Möglichkeiten unserer Polizeibeamten. Sie haben eine klare Handlungsbefugnis und besitzen gleichzeitig Möglichkeiten, ihren gefahrvollen Dienst sicherer zu gewährleisten - für eine leistungsfähige Polizei, die damit besser in die Lage versetzt wird, ihre Aufgaben mit guten Ergebnissen zu erfüllen.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bochow, zunächst freue ich mich, dass Sie so aufmerksam die
Homepage des Innenministeriums lesen. Ich gehe davon aus, dass auch Sie sagen, dass diese lesenswert ist und zur Weiterbildung beiträgt.
Wenn man sich das anschaut, wird man feststellen, dass wir die Agenturmeldung, so wie Sie es dargelegt haben, eingestellt haben, aber es ist eben keine Pressemitteilung, sondern eine Agenturmeldung. Agenturmeldungen sind so abgefasst, wie es die Agentur vorsieht. Wir als Innenministerium - das betrifft auch die anderen Häuser - stellen solche Agenturmeldungen in unsere Homepage ein, soweit sie die Arbeit des Innenministeriums betreffen. Die entsprechende Dokumentation erfolgt originalgetreu, also unzensiert. Das gilt auch für die Überschriften. Hierdurch wird den interessierten Internetbesuchern als Dienstleistung eine noch bessere Informationsversorgung angeboten. Eine solche Informationsbereitstellung ist kein Hinweis darauf, dass eine Formulierung, die in der jeweiligen Meldung vorgesehen ist, sozusagen auch der Auffassung des Innenministeriums entspricht. Es ist ein Angebot an die Mitbürger.
Im Zusammenhang mit der ersten Anfrage von Ihnen vom 08.03.2004 zu der dpa-Meldung „Polizei verschärft Jagd auf Verkehrssünder“ habe ich die Auffassung der Landesregierung bereits ausführlich dargelegt. Die Antwort lautete zusammenfassend, dass sich die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei mit einer derartigen Formulierung nicht beschreiben lässt und auch im Sprachgebrauch der Polizei keine Anwendung findet.
Zu Ihrer Frage, wie wir uns damit auseinander setzen: Es kann nur eine politische Auseinandersetzung sein, indem man versucht, die Botschaft zu transportieren, was Inhalt der Arbeit ist. Das machen wir vom Innenministerium wie auch die anderen Ressorts recht intensiv.
Herr Kollege Bochow, das ist eigentlich eine grundlegende Frage. Wenn wir Agenturmeldungen haben, die sich mit politischen Sachverhalten befassen, zu denen wir eine andere Auffassung haben, müssten wir diese kommentieren und sagen: Diese entspricht nicht der Auffassung der Union oder des Innenministers, da sie von deren Auffassung abweicht. Damit würden wir uns auf einen etwas schwierigen Weg begeben.
Die einzige Sache, der ich nachgehen möchte, ist die Frage, wie lange wir die Agenturmeldungen in der Homepage stehen lassen sollten. Ich fände es richtig - da gebe ich Ihnen Recht -, wenn wir alle Meldungen einstellten, die die wesentliche Arbeit des Innenministeriums betreffen, sodass sich Intenetbesucher diese anschauen können. Diese Anregung nehme ich gerne auf. Aber wenn wir jede Meldung kommentieren wollten,
hätten wir ein Problem. Wir haben ein einfaches Redaktionsteam. Ich würde Sie bitten, mir eine zusätzliche Stelle für einen Redakteur zu bewilligen.
Die Ausländerbehörde hätte vom Berliner Landgericht unterrichtet werden müssen. Das ist unterblieben. Darum sind die Iraker ausgereist.
Ich möchte jedoch hinzufügen: Die Brandenburger Behörden können auch von sich aus etwas tun, ohne dass es im Gesetz steht. Die Ausländerbehörde Spree-Neiße hätte nachfragen können, nachdem bekannt war, dass diese Iraker Besetzer und Geiselnehmer in der irakischen Botschaft waren. Das haben wir mit der Ausländerbehörde besprochen.
Genauso hätte die Polizei nachfragen können, weil die Iraker Meldeauflagen hatten - hätte sie können, musste sie jedoch nicht.
Von daher gesehen fasse ich zusammen: Berlin hätte es verhindern müssen, wir hätten es verhindern können, wenn mehr Initiative vor Ort entwickelt worden wäre.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tack, Sie wissen, wir helfen allen, die mühsam und beladen sind - auch der Stadt Potsdam.
Wir wissen, dass das Moratorium Ende 2004 ausläuft und verhandeln mit der Stadt Potsdam bereits darüber, wie man diesen Herausforderungen gerecht werden kann. Entscheidend ist aber, dass die Stadt Potsdam zunächst einmal einen Statusbericht über die Finanzlage der Entwicklungsgemeinschaft vorlegen muss, um dann eine Anschlusslösung zu erreichen. Auf Arbeitsebene haben die entsprechenden Besprechungen stattgefunden. Verschiedene Lösungsvarianten sind erörtert worden. Die Stadt Potsdam muss sich jetzt festlegen. Wenn die Stadt Potsdam eine Entscheidung für sich getroffen hat, werden die Gespräche mit der Vorstellung weitergeführt, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen.
Ich bedanke mich, dass Sie hier als Übermittler einer Botschaft tätig geworden sind. Das war mir bisher nicht bekannt. Wir werden dies aufnehmen.
Ich möchte jetzt nicht aus dem Verwaltungshandeln im Einzelnen ableiten, wer woran wie lange gearbeitet hat. Zurzeit ist es so, wie ich Ihnen dargelegt habe: Wir haben die Fragen gemeinsam mit der Stadt Potsdam erörtert. Potsdam will sich jetzt positionieren. Danach werden wir miteinander sprechen. Wenn der Oberbürgermeister meint, es sei so wichtig, dass wir beide uns darüber unterhalten sollten, dann tun wir das.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bochow, wir werden noch richtige Spezialisten der Videoüberwachung.
In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage 2708 haben wir uns auf Videomessung unter Zuhilfenahme oder mittels des Videobrückenabstandsmesssystems bezogen. Dies betrifft ein auf den Brandenburger Autobahnen seit Dezember 2003 laufendes Pilotprojekt.
Die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage bezog sich auf die gestellten Fragen. Die von Ihnen gestellte Frage 1 lautete: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die permanente Erfassung und Aufzeichnung des Verkehrsstroms durch Kameravideotechnik? Darauf sind wir in der Beantwortung eingegangen und haben Ihnen dies erläutert. Deshalb ist dabei nicht auf die Fra
ge nach der Feststellung von Verstößen, beispielsweise Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer durch Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes, eingegangen worden.
Praktisch gesehen ist es so, dass durch eine manuelle Umstellung/Umschaltung durch den Messbeamten auf eine zweite Kamera - eine Identifizierungskamera - zusätzlich das Fahrzeugkennzeichen und der Fahrzeuginnenraum des betroffenen vorbei fahrenden Fahrzeugs zur Beweiserhebung aufgezeichnet werden können.
Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Frage 2, welchen Umgang die Landesregierung mit dem gewonnenen Datenmaterial plant bzw. praktiziert, haben wir auf Folgendes hingewiesen: Das gewonnene Datenmaterial wird zunächst durch die feststellenden Beamten ausgewertet. Bildsequenzen, die zum Beweis von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten erforderlich sind, werden hierbei aus dem aufgezeichneten Videofilm herausgelöst und bis zum Verfahrensabschluss zu Beweiszwecken besonders gespeichert. Die übrigen Aufzeichnungen werden sofort gelöscht.
Daraus ergibt sich der Zusammenhang, dass die Frage nach der rechtlichen Situation beantwortet wurde, wie ich es dargestellt habe, und die Frage nach den technischen Dingen in der Frage 2 beantwortet wurde.
Aufzeichnungen des Verkehrsstroms durch die Messkamera ohne Fahrer- und Kennzeichenidentifizierung können zu Beweiszwecken im Strafverfahren nicht herangezogen werden, sondern nur dann, wenn die Identifizierungskamera betätigt wird.
Das mit der zweiten Kamera habe ich doch eben erläutert. In der Beantwortung der seinerzeitigen Frage ging es darum, welchen Umgang die Landesregierung mit dem gewonnenen Datenmaterial plant. Ich kann die Frage noch einmal vorlesen.
Gut.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Europäische Union erweitert sich um zehn Länder. Das ist eine Chance und keine Gefahr. Aber wir haben mit Polen eine Grenze von 258 km Länge und im Raum dieser Grenze leben Menschen, die Fragen haben in zwei Richtungen: Wie entwickelt sich die Arbeitslosigkeit und wie entwickelt sich die innere Si
cherheit? Wenn Sie Ohren haben zu hören, gehen Sie einmal hin und reden Sie mit den Menschen. Dann werden Sie feststellen: Die Fragen stellen sie ganz real. Das sind real existierende Probleme. Sie sprachen vorhin vom real existierenden Sozialismus und von real existierenden Problemen.
Diese Probleme sind da. Da Sie, Frau Kaiser-Nicht, ständig über Wahlkampf reden, kann ich nur eine Sache sagen: Wenn Sie Wahlkampf mit Themen machen, die die Leute nicht interessieren, werden Sie gleich versenkt. Wenn Sie aber Themen ansprechen, die die Menschen interessieren, dann ist das ein Teil dessen, was in Richtung Demokratie geht.
Nun haben Sie gesagt - darum verstehe ich das nicht -, wir machen hier Wahlkampf mit einem Thema, das niemanden interessiert. Ich bin der Auffassung: Das ist kein Wahlkampf, aber das Thema interessiert die Menschen. Darum setzen wir uns damit auseinander. Wir wollen die Sorgen und Ängste aufnehmen, sie nicht verstärken, sondern aufnehmen und erklären, dass es keinen Anlass zu Sorgen und Ängsten gibt. Das wollen wir im Einzelnen tun.
Eines, Frau Kaiser-Nicht, hat mich doch sehr verwundert. Wir reden darüber, dass die Europäische Union ein Raum der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit ist - in diesem Dreiklang. Sie stellen sich hierhin und sagen, dass Sie in der Europäischen Union Maßnahmen treffen wollen, die rechtlich nicht gesichert sind. Das finde ich schon sehr bemerkenswert.
Zu der Frage, was Freiheit bedeutet, würde ich von Ihnen ungern Hinweise annehmen wollen, und was Recht bedeutet, ebenfalls; bei Sicherheit können wir uns vielleicht streiten. Nehmen Sie bitte den Zusammenhang auf: Freiheit und Sicherheit gehören zusammen. Ohne Sicherheit können Sie Freiheitsrechte nicht in Anspruch nehmen. Wenn die Sicherheit zu stark ausgeprägt ist, werden die Freiheitsrechte eingeschränkt. Es geht immer um diese Balance.
Diese Balance wird vom Gesetzgeber gezogen. Das sind im Land Brandenburg wir oder ist der Gesetzgeber beim Bund oder der Ministerrat. Damit müssen wir uns auseinander setzen. Aber ich bitte Sie sehr herzlich, nicht so zu tun, als wenn in diesem zusammenwachsenden Europa die Grundlage Freiheit, Recht und Sicherheit seien. Das ist die Trias, auf der alle Maßnahmen beruhen und nach der Sie sich ausrichten müssen.
Jetzt haben wir einen Raum - überlegen Sie doch einmal, was da eigentlich passiert ist, wir reden schon so geschäftsmäßig darüber -, der von Warschau bis Lissabon, von Tallinn bis Malta reicht. In diesem Raum herrschen die gleichen Grundlagen. Dieser Raum wächst zusammen. Dass es in diesem Raum Unterschiede im Einkommen gibt, ist Ihnen vermutlich auch bekannt. Dass es bei großen Einkommensunterschieden auch Kriminalität gibt, ist ebenfalls bekannt; das kann man nachlesen. Dazu hat Otto Schily etwas gesagt, Herr Kollege Lenz. Er hat auch etwas über die Gefahren gesagt. Schily und ich sind einer Meinung. Petke und ich sind einer Meinung. Also sind wir schon drei. Nun überlegen Sie, ob Sie mit Schily und mir einer Meinung sind, oder nur mit mir oder mit Schily, wie Sie wollen. In dem Punkt können Sie uns nicht auseinander divi
dieren, weil es bei den Innenministern eine große Übereinstimmung gibt.
Wie war denn die EU-Sicherheit vor der EU-Osterweiterung? Die Art der Zusammenarbeit ist mit der EU-Osterweiterung auf eine neue Grundlage gestellt worden. Das ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Gesichtspunkt, dass wir nunmehr die Möglichkeit haben, flexibel und schnell zu reagieren. Wir wissen doch genau wie jeder andere auch, dass die Straftäter schnell und flexibel sind. Es geht darum, dass die Behörden schneller zusammenarbeiten können.
Ich möchte auch sehr deutlich herausarbeiten: Es geht bei der EU-Osterweiterung nicht - wie viele Bürger befürchten - um die völlige Aufgabe der Grenzkontrollen. Nein, die Personenkontrollen finden an der Grenze statt. Kollege Lenz hat darauf sehr klar hingewiesen.
In der Innenministerkonferenz gibt es eine hohe Übereinstimmung, dass die Schengener Außengrenze von Deutschland zu Polen erst dann nach Osten verlagert werden soll, wenn an der neuen Schengener Außengrenze der entsprechende Standard tatsächlich gewährleistet wird. Dies ist ein hoher Standard. Die Bundesregierung hat den Nachbarländern zugesagt, ihnen die notwendige Unterstützung zu geben. Die Bundesländer sind bereit, dies zu tun. Uns liegt daran, dass diese Grenze erweitert wird, aber erst dann, wenn wir dies vor unseren Bürgern verantworten können.
Es gibt weiterhin Zollkontrollen. Die statischen Zollkontrollen fallen weg, aber es gibt jetzt sozusagen bewegliche Zollkontrollstellen entlang der Autobahn. Diese Zollkontrollstellen müssen wir mit dem Einsatz der Polizei und des Bundesgrenzschutzes koordinieren. Das tun wir, um zu verhindern, dass der Bürger mehrfach kontrolliert wird, und vor allem, um sicherzustellen, dass wir dies gemeinsam und mit einem koordinierten Vorgehen tun. Die Präsenz des Bundesgrenzschutzes bleibt unverändert in Frankfurt (Oder) und an der deutsch-polnischen Grenze. Das begrüßen wir auch.
Weil wir die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen noch verbessern können, haben wir jetzt nach einem Gespräch zwischen Schily und mir im März sichergestellt, dass wir einen Austausch von Beamten haben, sodass Informationen auf der obersten Ebene beim Polizeipräsidium und beim Zollgrenzbereich rascher ausgetauscht werden können.
Lassen Sie mich etwas zur Kriminalität in der Grenzregion sagen, weil das auch angesprochen wurde. In den 25 Grenzgemeinden entlang der Grenze zu Polen wurden im Jahre 2003 insgesamt rund 34 000 Straftaten registriert. Das sind weniger als im Jahr zuvor. Die Kriminalitätsbelastung liegt in den Grenzgemeinden mit rund 13 000 Straftaten pro 100 000 Einwohnern über dem Landesschnitt. Aber, da haben Sie Recht, Frau Kaiser-Nicht, wenn man all die Straftaten abzieht, die nur Ausländer begehen können, also illegale Einreise, Einschleusung, Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz, reduziert sich diese Zahl, sodass die Kriminalitätsbelastung in den Grenzgemeinden auch unter 10 000 liegt. Aber sie liegt noch höher als im Landesdurchschnitt.
Brandenburg und Polen sind sich der gemeinsamen Verantwortung für die Sicherheit bewusst. Ich möchte daran erinnern,
dass Polen als Zentralstaat Schwierigkeiten hat, mit den Ländern zusammenzukommen. Beim Bund sind die Zuständigkeiten anders geregelt als in Polen. Nach mehreren Gesprächen sind wir jetzt so weit, dass wir wissen - und das sollte Polen wissen -, wie sich das bei uns darstellt, wobei bisweilen das Problem war, dass die Innenminister in Polen häufig gewechselt haben, sodass die Ansprechpartner immer wieder verloren gingen.
- Vielleicht wünschen Sie sich das manchmal; aber da seien Sie mal vorsichtig.
Die Zusammenarbeit mit Polen hat sich gut entwickelt, vor allen Dingen mit den Woiwodschaften. Ich kann sagen, aus Nachbarn sind Partner geworden, die einander vertrauen, die einander informieren.
Seit 1996 haben wir eine ständige deutsch-polnische Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung von Justiz, Polizei und Zoll zur Verfolgung von Straftaten, in der Brandenburg natürlich mitarbeitet. Die ersten wichtigen Erkenntnisse haben wir dort gesammelt. Beide Länder sagten, wir wollen alles koordinieren, was wir können, um die Beiträge zur inneren Sicherheit zu verbessern. Daraufhin wurde dann im Jahr 1995 mit einem Regierungsabkommen eine rechtlich abgestimmte Grundlage für die polizeiliche Zusammenarbeit geschaffen und die Bundesregierung hat am 26. Juni 2003 ein Abkommen geschlossen, das für uns angewendet werden kann, ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten. Auf dieser Basis haben wir jetzt eine intensive Zusammenarbeit, die wir nach der Erweiterung der EU weiter intensivieren können. Dabei geht es um ganz praktische Fragen. Es geht um die Fragen der Gefahrenabwehr, der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und der Strafverfolgung im deutsch-polnischen Gebiet. Das heißt, dass deutsche und polnische Polizeibeamte gemeinsam im Grenzgebiet Einsätze fahren. Die deutschen Polizeibeamten können beispielsweise sehr viel schneller identifizieren, woher etwas kommt, und umgekehrt.
Bestandteile der vereinbarten Zusammenarbeit sind unter anderem ein intensiver Informationsaustausch zwischen den zuständigen deutschen und polnischen Behörden, abgestimmte polizeiliche Maßnahmen, Durchführung gemeinsamer Übungen, gemeinsame Ausbildung, gemeinsame Sprachausbildung, gemeinsame Verkehrskontrolle und gemeinsame Fahndungsmaßnahmen. Da hat sich eine ganze Menge getan, was jetzt im Rahmen der Erweiterung der EU fortgeführt werden kann, weil wir gute Erfahrungen gesammelt haben.
Dieses Vertragsabkommen bietet auch die Möglichkeit, gemeinsam besetzte gemischte Dienststellen einzurichten. Dabei haben wir an die Erfahrungen zwischen Deutschland und Frankreich angeknüpft und vor diesem Hintergrund eine gemeinsame gemischte Dienststelle in Frankfurt (Oder) gebildet. Vor der Polizeireform hatten wir für die Polen drei Ansprechpartner, die Präsidien Cottbus, Frankfurt (Oder) und Eberswalde. Jetzt haben wir einen Ansprechpartner und die Zusammenarbeit mit Polen liegt in einer Hand. Vor dem Hintergrund war die Entscheidung für die Polizeistrukturreform richtig.
Dieser Aufbaustab in Frankfurt (Oder) ist eine deutsch-polnische Verbindungsstelle. Sie dient dem Austausch von Informationen, der bilateralen Bearbeitung von Ersuchen von Polizeibehörden, der Vorbereitung gemeinsamer operativer Maßnahmen. Diese gemischte Dienststelle hat dazu beigetragen, dass die Beamten einander besser kennen, dass man mehr voneinander weiß und die Menschen auf beiden Seiten der Grenze wissen: Wir meinen es ernst.
Darum ist die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Eurojust und Europol auch im zusammenwachsenden Europa eine wichtige Voraussetzung dafür, dass dieser Raum der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit auch tatsächlich umgesetzt wird. Dabei hat das Thema „Organisierte Kriminalität“ eine besondere Bedeutung, die die Bürger nicht merken, die aber für die Entwicklung unserer Gesellschaften insgesamt eine wichtige Grundlage ist. Wir üben gemeinsam mit den Polen. Wir gehen gemeinsam mit ihnen auf Streife und machen Sicherheit somit für unsere Polizei erlebbar.
Brandenburg hat gute Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen, um die EU-Osterweiterung als Chance zu begreifen und auch den Bürgern zu sagen: Die Sicherheit bleibt auf dem hohen Standard und wir werden sie gemeinsam mit den polnischen Nachbarn verbessern. Im Alleingang sind keine Erfolge zu erzielen. Darum suchen wir die Zusammenarbeit mit den Nachbarn, aber selbstverständlich auch mit dem Bund.
Europa rückt näher zusammen. Polizei und Justiz sind länderübergreifend tätig. Ich kann nur sagen, die Sicherheit an der Grenze und im grenznahen Raum hat sich verbessert und die Erweiterung der Europäischen Union gibt uns hierzu wichtige Hilfen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kommt der Gesetzgeber der Verpflichtung durch das Verfassungsgericht nach, in einzelnen Neugliederungsfällen eine Neuregelung zu treffen. Wesentlicher Grund für diese Neuregelung ist, dass die Bevölkerung in zehn Verwaltungseinheiten nicht so angehört wurde, wie es von der Verfassung vorgeschrieben ist. Die Anhörung wurde von Anfang März bis Mitte April dieses Jahres nachgeholt.
Es handelt sich um ein Bestätigungsgesetz. Damit will ich Folgendes ausdrücken: Wir treffen einzelne Neugliederungsentscheidungen und knüpfen damit zugleich an Entscheidungen des Gesetzgebers zur Gemeindegebietsreform von März vergangenen Jahres an.
Das Gesetz ist notwendig. Es trägt zur Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei und in den betroffenen Gemeinden und Ortsteilen besteht dann Klarheit für die weitere Entwicklung.
Ich möchte Sie bitten, der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zuzustimmen, damit wir das Gesetz in der nächsten Sitzung des Landtags verabschieden können und damit die Kommunalreform zu einer abschließenden Regelung führen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Homeyer, der Besitz von Drogen jeder Art ist verboten und stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Daher schreitet die Polizei des Landes Brandenburg bei allen Feststellungen dagegen ein und ahndet dieses. Ich als Innenminister werde bei diesem Kurs, wie wir ihn besprochen haben, bleiben.
Der § 31 a Betäubungsmittelgesetz ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, ohne Zustimmung des Gerichts bei Vergehen im Betäubungsmittelrecht, zum Beispiel beim Besitz von geringen
Mengen Cannabis, von der Strafverfolgung abzusehen. Die Justizbehörden der Bundesländer haben zur praktischen Umsetzung dieses § 31 a Richtlinien geschaffen, die sich unter anderem in den Bestimmungen bezüglich geringer Mengen bei Cannabis-Produkten unterscheiden. So wird zum Beispiel in Schleswig-Holstein die geringe Menge von Cannabis-Besitz mit 30 Gramm, in Nordrhein-Westfalen mit 10 Gramm und in Bayern und Brandenburg mit 6 Gramm angesetzt. Daran können Sie erkennen, dass die Bundesländer je nach politischer Zusammensetzung diese Entscheidung treffen.
Die Entscheidung des Landes Berlin ist deswegen so unangenehm und für uns so schwierig, weil in dem gleichen regionalgeographischen Raum unterschiedliche Anwendungen vorgenommen werden, und dies aufgrund einer Entscheidung eines Parlaments. Das wird nicht dafür werben, dass Berlin und Brandenburg weiter zusammenrücken.
Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz liegt allein in der Verantwortung der Justiz. Die Polizei hat hier keinen Ermessensspielraum. Grundsätzlich zielt die Strategie der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in erster Linie gegen den organisierten Drogenhandel, um auf diesem Wege die Verfügbarkeit illegaler Drogen einzudämmen und den Zugang zu erschweren. Die Zusammenarbeit mit den Berliner Kollegen ist weiterhin von dieser Entscheidung unberührt.
Dennoch kann die Heraufsetzung von Mindestmengen, die regelmäßig eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens bewirken, insbesondere für junge Menschen ein gefährliches Signal sein, und das ist die Schwierigkeit. Es kann dazu führen, dass dies bagatellisiert und damit eine so genannte Entkriminalisierung vorgenommen wird, mit dem Ergebnis, dass man in Berlin großzügiger ist als hier und das Strafmaß davon abhängt, ob jemand diesseits oder jenseits der Grenze zwischen Berlin und Brandenburg festgenommen wird.
Die möglichen Gefahren, bestehende Hemmschwellen im Umgang mit illegalen Drogen weiter abzumindern, haben wir in Brandenburg erkannt und uns unter anderem darauf ausgerichtet.
- Da haben Sie Erfahrungen.
Die in Berlin beabsichtigte Vorgehensweise ist nach meiner Auffassung - ich spreche über rechtliche Sachverhalte, Frau Kaiser-Nicht - nicht förderlich und hilfreich für eine nachhaltige Ächtung von illegalen Drogen sowie für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Straßen- und Kleinhandels. Ich sehe das mit Sorge, da wir an sich für beide Länder aufgrund der räumlichen Enge eine gemeinsame Vorgehensweise brauchten.
Darüber hinaus befürchte ich, dass damit eine zunehmende Orientierungslosigkeit der Jugendlichen einhergeht, die sagen: Warum darfst du das, was du in Berlin darfst, nicht auch in Brandenburg? Von daher gesehen halte ich diese Entscheidung für falsch, bezogen auf das Unrechtsbewusstsein und auf die Entwicklung der jungen Menschen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das umfassende Gesetzeswerk, das wir heute in 2. Lesung beraten, hat in seinem Mittelpunkt die Novelle des Landesorganisationsgesetzes. Aus dem bisher eher trockenen, bürokratischen Gesetz soll - wenn ich das so sagen darf - ein Grundgesetz für die Modernisierung unseres Landes werden. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung der Reform unserer Landesverwaltung gelegt.
Was sind nun die wichtigsten Reformelemente, um die vor uns stehende weitere Umstrukturierung zu bewältigen und damit eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg Brandenburgs zu schaffen?
Ich möchte dazu drei Bereiche nennen: Erstens Aufgabenkritik, zweitens Deregulierung, drittens E-Government.
Wir wollen die Aufgabenkritik fortführen, um die Aufgaben, die das Land wahrnimmt, auf das wesentliche Ziel zu konzentrieren. Herr Vietze, Sie haben das angesprochen. Dieser Prozess muss fortgeführt werden. Er kann nicht jetzt auf einmal beendet werden.
Zum Zweiten sehe ich die Deregulierung als Mut zu mehr Eigenverantwortung sowohl in der Verwaltung wie auch in unserer Gesellschaft an.
Zum Dritten wollen wir mit E-Government die Information und Kommunikation innerhalb der Verwaltung und zwischen den Bürgern verbessern.
Wir müssen diese und weitere Elemente der Modernisierung konsequent miteinander verbinden, um unsere Landesverwaltung noch schlanker, professioneller und bürgerfreundlicher zu organisieren.
Herr Vietze, das Thema Bürgerfreundlichkeit, das Sie angesprochen haben, halte ich auch für wichtig. Die ganze Verwaltung können wir vergessen, wenn sie vom Bürger nicht angenommen wird. Darum muss eine Verwaltung bürgerfreundlich
sein. Das heißt nicht, dass sie deswegen teurer sein muss. Bürgerfreundlichkeit kann auch bedeuten, dass eine intelligente Verwaltung weniger Mittel ausgibt. Deshalb sollten Sie nicht einen Gegensatz zwischen bürgerfreundlicher Verwaltung und konstengünstiger Verwaltung konstruieren. Beides zusammen ist möglich. Daran müssen wir noch mehr arbeiten.
Das neue Landesorganisationsgesetz bildet hierfür den notwendigen Rahmen. Natürlich hängt es letztendlich vom politischen Willen des neuen Landtags ab, ob und, wenn ja, in welchem Rahmen, er die Möglichkeiten nutzt, die das Gesetz bietet. Auch muss die künftige Landesregierung dieses Gesetz mit Leben erfüllen.
Ich möchte jetzt noch auf zwei Fragen eingehen, die von der PDS-Fraktion aufgeworfen worden sind.
Die erste Frage lautet, ob die Aufgabe der Kommunalisierung generell Vorrang vor der Privatisierung erhalten soll. Aus der Sicht der Landesregierung wäre ein solcher Vorrang nicht sachgerecht. Es macht keinen Sinn, Aufgaben, die die private Wirtschaft erledigen kann, weiterhin im öffentlichen Sektor zu behalten. Aber auch die Kommunen können kostengünstiger anbieten als andere. Deshalb brauchen wir den Wettbewerb. Wir wollen den Wettbewerb zwischen den Kommunen und anderen öffentlichen Anbietern.
Bei vielen hoheitlichen Aufgaben des Landes kommt eine Privatisierung schon aus rechtlichen Gründen gar nicht infrage. Hier werden wir selbstverständlich prüfen müssen, wie und von wem diese öffentlichen Aufgaben am effektivsten erledigt werden können. Ich möchte insoweit an das im letzten Sommer vorgelegte Konzept zur Fortführung der Funktionalreform erinnern. Wir haben hierzu eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der verschiedenen Ministerien und der kommunalen Spitzenverbände gebildet, die in der nächsten Legislaturperiode konkrete Vorschläge für Zuständigkeitsveränderungen unterbreiten wird.
Zweitens wurde die Frage gestellt, was der Abbau von Berichtspflichten bedeutet. Dazu ist Folgendes zu sagen: Das Parlament ist doch Herr des Verfahrens. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die in den Ausschüssen zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen, und Sie deshalb einen Bericht haben möchten, dann können Sie einen solchen Bericht doch anfordern.
Wenn Sie alle Informationen gelesen haben - Sie haben ja das Lesen angesprochen -, dies für Sie nicht verständlich ist und Sie deshalb einen Bericht haben wollen, dann bekommen Sie den Bericht.
Es geht also nicht um Einschränkungen, sondern wir wollen lediglich weg vom Muss hin zum Kann.
Damit haben wir mehr Flexibilität. Sie sollten also mehr Selbstvertrauen haben; denn Sie können ja selbst entscheiden, wann Sie etwas wissen wollen.
Deshalb ist der Vorwurf, den Sie, Herr Vietze hier erhoben haben, gegenstandslos und ich möchte Sie bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer zum Ende eines Jahres finden Gespräche, eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Landesbrandmeister und den Kreisbrandmeistern, statt. Bei diesen Gesprächen geht es um die Frage: Wie können wir den Katastrophen- und Brandschutz im Land Brandenburg sicherstellen - technisch, ausführungsmäßig und organisatorisch?
Wir haben mit der ausbildungsmäßigen Voraussetzung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Feuerwehrschule in Eisenhüttenstadt wichtige Dinge geschaffen. Die Frage, die immer wieder hochkam, war: Gelingt es uns, Brand- und Katastrophenschutz in einem Gesetz zusammenzuführen? Ich glaube, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist uns das gelungen. Ich persönlich bin sehr dankbar, dass wir dies erreicht haben. Ich hatte vor zwei Jahren einen ersten Entwurf bekommen, der nicht unseren Vorstellungen entsprach - auch durch die Ereignisse des 11. September.
Von daher gesehen ist dieser Gesetzentwurf das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit, und zwar zunächst des Ministeriums und des Kabinetts, dann der Anhörung im Ausschuss. Ich kann, Frau Kaiser-Nicht, eine Sache überhaupt nicht verstehen, nämlich dass Sie, wenn Sie jemanden anhören wollen, bedauern, dass ich nicht anwesend bin. Offenbar wollen Sie bei solchen Gelegenheiten mich als Zeugen haben, dass Sie richtig hören. Aber wenn der Ausschuss eine Anhörung macht, dann wollen Sie sich im Ausschuss doch durch Fachleute informieren lassen. Statt Ihrem Wunsch zu entsprechen, mich gerne noch als Sahnetörtchen dabeihaben zu wollen, gehe ich lieber raus ins Land und unterhalte mich mit den Leuten vor Ort. Wenn Sie mich anhören wollen, dann komme ich natürlich immer gern und mit großem Vergnügen. Aber Sie sollten nicht immer solche kleinen Schmankerln da hineinbringen.
Mit dem neuen Gesetz verabschieden wir uns vom Brandschutzgesetz vom 9. März 1994 und vom Katastrophenschutzgesetz vom 11. Oktober 1996, weil beide Gesetze zusammengefasst werden. Dieses Zusammenfassen war notwendig, weil Brand- und Katastrophenschutz in einer Hand liegen muss und wir alle Ressourcen bündeln, die Einsatzstrategien koordinieren und ebenso alle Einsatzressourcen zusammenfassen müssen.
In dem vorliegenden Entwurf werden also das Brandschutzgesetz und das Katastrophenschutzgesetz im Land Brandenburg erstmalig zusammengefasst und damit dem bundeseinheitlichen Standard angepasst. Dadurch werden wir ein effizient funktionierendes und integriertes Hilfeleistungssystem mit einheitlichen Regelungen schaffen. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, weil die Zeit für den Einsatz unserer Rettungsmittel von großer Bedeutung ist. Wir werden damit zusammenführen Brandschutzhilfeleistungen und im Katastrophenschutz tätige Behörden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie weitere fachlich zuständige und einbezogene Institutionen.