Vor Eintritt in die Tagesordnung eine Bemerkung meinerseits zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 7: Sie wissen, bei Fristüberschreitung kommen die Kleinen Anfragen automatisch auf die Tagesordnung. In der Zwischenzeit ist die Landesregierung eiligen Schrittes mit Antworten vorstellig geworden, sodass sich diese Tagesordnungspunkte erübrigen.
Gibt es von Ihrer Seite Anmerkungen zur Tagesordnung? - Dies ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, dass wir so verfahren. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann können wir so verfahren.
Es gibt einige Wünsche in Hinsicht auf die Reihung der Fragen bei der PDS-Fraktion. Sie betreffen die Fragen 104 und 90.
Das Wort geht an Frau Konzack. die Gelegenheit hat, die Frage 84 (Stand der Nachnutzung der Liegenschaft der Fachhoch- schule Bernau) zu formulieren.
Die Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 1998 die zuständigen Ministerien beauftragt, aus verschiedenen Fördermitteltöpfen insgesamt bis zu 35 Millionen DM im Interesse der Nachnutzung des bedeutenden Bernauer Bauhausensembles für die Errichtung des Barreim-Wissenszentrums zur Verfügung zu stellen. Sollte eine der Fördermittelzusagen wegfallen, dann wäre das gesamte Nachnutzungsvorhaben gefährdet.
An der Nachnutzung sind der Landkreis Barnim mit einem Gymnasium, das Land Brandenburg mit einem Behördenzentrum, die Handwerkskammer Berlin und der Internationale Bund für berufliche Bildung mit einem Internat beteiligt.
Nicht realisierbar wäre das Vorhaben auch dann, wenn der kulturhistorisch bedeutsame Meyer-Bau nicht in das Gesamtkonzept einbezogen würde, da die Fördermittel des Landes nur bei Einbeziehung dieses Baus ausgereicht werden können.
Ich frage deshalb: Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bezüglich der Bereitstellun g der bereits zugesagten Fördermit
tel, auch unter Einbeziehung des Förderprogramms des Bundes zur Förderung national bedeutsamer Kulturdenkmale speziell fier den Meyer-Bau. zur Realisierung des Barnim-Wissenszentrums unternommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung engagiert sich ja seit längerem in besonderem Maße für eine Belebung und Entwicklung der Liegenschaft der ehemaligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Bernau. Ihre Frage, Frau Konzack, zielt speziell auf die Bereitstellung von Fördermitteln.
Wie Ihnen bekannt ist, hatte die Landesre gierung bereits im Mai 1998 beschlossen, Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 35 Millionen DM für die Entwicklung der Liegenschaft zur Verffigung zu stellen, und damit eine entscheidende Voraussetzung Her eine neue Nutzung zunächst des Kernbereichs um die Baudenkmale Meyer- und Waterstradt-Bau geschaffen. Der MeyerBau wird von dem Kabinettsbeschluss und der dort vorgesehenen Förderung also mit erfasst.
Der Landkreis Barnim hat der Landesregierung dieser Tage seine vorläufigen Planungsergebnisse für die beiden Schulprojekte - Gymnasium und Oberstufenzentrum - vorgestellt. In diesem Zusammenhang hat auch eine umfassende Erörterung der in dem Gesamtrahmen von 35 Millionen DM in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten stattgefunden.
Auch auf dem Weg, die Handwerkskammer Berlin für eine Ansiedlung in dem Meyer-Bau zu gewinnen, sind gute Fortschritte erreicht worden. Dazu haben auf Einladung des Ministeriums der Finanzen mehrere Abstimmungsrunden zur Einsetzbarkeit der in Betracht kommenden konkreten Förderprogramme stattgefunden.
Mithilfe des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur soll in diesen Tagen ein Förderantra g beim Bund im Rahmen des von Ihnen. Frau Konzack, an gesprochenen Förderprogramms für national bedeutende Kulturbauten gestellt werden.
Zu weiteren Fördermöglichkeiten gibt es sehr konkrete Überlegungen. die jedoch in den zuständigen Fachressorts noch abschließender Klärungen bedürfen. Ich bin aber optimistisch, dass diese in Kürze herbeigeführt werden.
Gestatten Sie mir abschließend den Hinweis. dass sich die Landesregierung nicht nur durch die Gewinnung insbesondere des Landkreises Barnim und der Handwerkskammer Berlin um die Entwicklung der Liegenschaft bemüht, sondern durch die Ansiedlung mehrerer Landesbehörden dabei sogar eine hervorragende Rolle übernimmt. So laufen derzeit bereits die Bauarbeiten zur Herstellung dreier Gebäude für das Landesbauamt Strausberg und das Landesjugendamt. Noch in diesem Jahr sollen an einem anderen Gebäude Umbaumaßnahmen für die Ansiedlung der Außenstelle Eberswalde des Pädagogischen Landesinstituts Brandenburg und des Staatlichen Studienseminars
Die Landesregierung hat also insgesamt wichtige Voraussetzungen für eine zukunftsträchtige, geschichts- und denkmalgerechte Entwicklung der Liegenschaft geschaffen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, da heute die Stadtverordnetenversammlung Bernau auch zu dieser Thematik tagt, hätte ich zwei Nachfragen. Die erste: Wäre das Land bereit, unabhängig von den beiden noch ausstehenden abschließenden Runden mit der Stadt Bernau einen Unter-Erbbaurechts-Vertrag mit einer Ermäßigung von etwa 50 % des Erbbaupachtzinses mit dem potenziellen Investor abzuschließen?
Die zweite Frage lautet: Frau Ministerin, können Sie sagen, oh und wann das Land die notwendige Identitätserklärun g abgeben wird?
Das habe ich im Moment nicht parat. Daran wird ja gearbeitet, und da gibt es intensive Gespräche schon eine ganze Zeit lang. Aber da auf beiden Seiten furchtbar gefeilscht wird, kann ich Ihnen keinen genauen Zeitpunkt nennen.
Vielleicht lässt sich das bilateral klären. Danke schön. - Sie erinnern sich: Gestern ist die Frage 66 zurückgestellt worden, die der Abgeordnete Vietze zum Stufenplan der Gehaltsanpassung gestellt hat. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt - das wurde mir so von Herrn Vietze mitgeteilt -, dass Herr Prof. Bisky die Frage stellt. Bitte!
Mehreren öffentlichen Äußerungen des Ministerpräsidenten entnehmen wir, dass sich Herr Stolpe für eine Angleichung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, für einen Stufenplan einsetzt. Das ist für uns etwas überraschend. weil jüngst, im November, ein entsprechender Antrag der PDS von der SPD/CDU-Koalition abgelehnt wurde.
Nun bitte ich um Klarheit und fra ge Sie: Sind die neuen Meinungsäußerun gen des Ministerpräsidenten so zu bewerten, dass er seine Position zur Notwendigkeit eines Stufenplanes für die Angleichung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst überdacht hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolle ginnen und Kollegen von der PDS! Ihre Frage, Herr Bisky, lässt sich so, wie sie gestellt ist, ganz schlicht mit einem Nein beantworten. Denn der Herr Ministerpräsident hat sich bei seinen Äußerungen zur Lohnangleichung gerade nicht auf den öffentlichen Dienst bezogen, sondern von allen Wirtschaftszweigen gesprochen. Und ein Stufenplan wurde von ihm erst recht nicht erwähnt.
Dennoch will ich die Debatte an dieser Stelle nicht so stark verkürzen, sondern mich wie schon in der Landta gssitzung am 24. November 1999 mit der Frage der Gehaltsangleichung im öffentlichen Dienst auseinander setzen. In dieser Debatte hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie großes Verständnis für den Wunsch der Beschäftigten hat, der Angleichungsprozess möge schnell gelingen. Doch dieser Angleichungsprozess ist abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land und nicht planerisch vorweg festzulegen. Das gilt insbesondere für die Beschäfti gten im gewerblichen Bereich.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und erst recht die Arbeitslosen in Ostdeutschland es nicht verstehen würden, wenn sich gerade der öffentliche Dienst mit seiner hohen Arbeitsplatzsicherheit zum Vorreiter in der Lohnangleichung machen würde. Schon jetzt stehen die im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen, insbesondere zur gewerblichen Wirtschaft, gut da.
Die Landesregierung hat ein umfan greiches Programm zur strukturellen Entlastung des Landeshaushalts beschlossen, und wir haben gerade gestern hautnah erlebt, als wie hart diese Vorschläge von einzelnen Interessengruppen empfunden werden.
Eine zu rasche Angleichung von Löhnen und Gehältern würde den Konsolidierungsdruck im Landeshaushalt weiter verschärfen und an anderer Stelle zu noch größeren Einsparopfern fuhren müssen. Wir könnten also unser oberstes Ziel, den ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln und damit die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, mit noch weni ger Geld unterstützen.
Auch die finanzielle Situation der Kommunen müssen wir respektieren. Viele Kommunalhaushalte - über die Kommunalfinanzen diskutieren wir ja fast jedes Mal - könnten eine zu schnelle Angleichung erst recht nicht verkraften.
Im übrigen bleibt es unverändert bei der Position der Landesregierung: Die Angleichung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst ist nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land abzukoppeln. Dieser Zusammenhang besteht auch bei der von Ihnen wiederholt aufgeworfenen Frage zur Notwendigkeit eines Stufenplanes der Gehaltsangleichung. Dazu weise ich erneut darauf hin, dass die bei Tarifverhandlungen zu beachtenden wirtschaftlichen Rahmendaten
Löhne und Gehälter in einem Wirtschafts gebiet lassen sich eben nicht planen. Sie folgen vielmehr marktwirtschaftlichen Ei gengesetzlichkeiten, die über einen längeren Zeitraum allenfalls zu schätzen sind.
Zur Veranschaulichung der Differenziertheit von Tariflöhnen eini ge wenige Zahlen: Die Tageslöhne waren 1989 - aktuellere Daten habe ich leider nicht - so gespreizt, dass im mittleren Erzgebirgskreis 87,46 DM gezahlt wurden, in Potsdam 123,12 DM. Das heißt, 36 DM wurden in Potsdam pro Tag mehr verdient als im mittleren Erzgebirgskreis.
Im Westen ist diese Spreizung noch viel größer. In Regen ist der Tageslohn 109,58 DM, in Leverkusen-Stadt 174,44 DM. Die Differenz beträgt also 65 DM.
Daran kann man, glaube ich, sehen, dass es so etwas wie eine einheitliche Lohnentwicklung überhaupt nicht gibt. Aus guten Gründen folgt der öffentliche Dienst natürlich der Tari fentwicklune in der Wirtschaft und damit letztlich auch dem Steueraufkommen, allerdings ohne eine solche Spreizung.
Der BAT gilt bundesweit in gleicher Weise. Insofern muss die Frage der Gehaltsaneleichune als offener Prozess aneesehen werden. Ein straffer Stufenplan wäre dabei meines Erachtens nicht hilfreich.
Aus alledem ergibt sich folgende Erkenntnis: Erst bei fortschreitender Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in den neuen Ländern und einer entsprechenden ökonomischen Entwicklung wird sich schrittweise gemeinsam mit den Tarifpartnern unter Beachtung der wirtschaftlichen Rahmendaten die Einkommensschere im öffentlichen Dienst schließen lassen.
Dies alles heißt nicht, dass wir unsere Beschäftigten im Landesdienst bei der Tarifangleichung auf unbestimmte Zeit vertrösten müssen, aber einen längeren Atem brauchen wir schon. Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich möchte Sie und auch den Herrn Ministerpräsidenten gern richtig verstehen. Sie sagen also, eine Angleichung an das Lohnniveau im alten Bundesgebiet werde erst stattfinden, wenn die wirtschaftliche Entwicklung dies zulasse? Wir alle wissen, dass die Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse noch viele Jahrzehnte dauern kann. Ich stelle nur diese Frage. Wenn das Ihre Meinung ist, dann sehe ich klar. Jedenfalls stand das in der Presse. Die Aussagen des Herrn Ministerpräsidenten und von Gewerkschaftsvertretern habe ich auch der Presse entnommen.