Michael Claus

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Das Investitionsprojekt Chipfabrik ist nun Geschichte, also gescheitert. In Frankfurt (Oder) ist die Investitionsruine zu besichtigen. Sie ist nun stummer Zeuge für die verfehlte Wirtschafts- und Investitionspolitik der SPD-geführten Landesregierungen nach der Wiedervereinigung. Diese Pleite reiht sich in eine Serie von Pleiten, Pech und Pannen ein, die ihren Anfang in der StolpeÄra nahm. Sie weisen beachtliche Parallelen auf. Der Untersuchungsausschuss 3/3 war in der laufenden Legislaturperiode schon der dritte dieser Art. In der letzten Legislaturperiode hatten wir bereits zum Grundstückserwerb Baufeld Ost den Untersuchungsausschuss 2/1.
Lassen Sie mich eine kurze Zusammenfassung über die Untersuchungsausschüsse bringen. Erstens: Grundstückserwerb
Baufeld Ost, zweitens: gescheiterte Privatisierung und Vergabe des Projektes Großflughafen BBI, drittens: Pleite der Landesentwicklungsgesellschaft und schließlich viertens: Pleite des Projekts Chipfabrik. Ohne Untersuchungsausschüsse hatten wir die Pleiten des Lausitzrings und von CargoLifter.
Zusammengenommen sind Brandenburg dadurch finanzielle Schäden in Milliardenhöhe entstanden, abgesehen von den noch gar nicht absehbaren immateriellen Schäden. Das Ausmaß der Folgen lässt sich heute noch gar nicht abschätzen. Zu nennen sind insoweit vor allem:
Erstens wirtschaftlich: Brandenburg hat durch das Wirken seiner SPD-geführten Landesregierungen bei Investoren einen erheblichen Image- und Vertrauensverlust erlitten. Jüngstes Beispiel ist der gescheiterte Versuch der Gewerbeansiedlung durch den SAP-Gründer Plattner.
Zweitens politisch: der Verlust an Glaubwürdigkeit dieser Landesregierung im Ausland und der Glaubwürdigkeitsverlust bei den Bürgerinnen und Bürgern einschließlich der weiteren Zunahme von Perspektivlosigkeit und Politikverdrossenheit.
Drittens speziell für die Chipfabrikpleite: Das landeseigene Forschungsinstitut IHP hat seinen Vorsprung auf dem Gebiet der Silizium-Germanium-Forschung verloren, namhafte Forscher haben dieses Institut verlassen und ihr Wissen mitgenommen, Intel ist zum Spottpreis in den Besitz der damals weltweit führenden Technologie gelangt und womöglich hat unser Land Brandenburg auch noch Forderungen des Emirats Dubai für getätigte Investitionen zu zahlen.
Die Gesamtfolgen sind also noch nicht absehbar. Sie lassen sich aber auch nicht auf die unmittelbar entstandenen Milliardenschäden begrenzen. Das Schlimme bei alldem ist:
Erstens: Die Zeche zahlen wiederum die Bürger Brandenburgs durch die Erhöhung von Abgaben, durch Leistungskürzungen und durch vielfältige Absenkungen von Standards in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Handelns.
Zweitens: Wir unterhalten uns heute hier über das Drama vor dem aktuellen Hintergrund ständig zunehmender Firmenpleiten und steigender Dauerarbeitslosigkeit aufgrund der völlig verfehlten Wirtschaftspolitik.
Auch vor diesem Hintergrund haben wir uns mit den Vorgängen um das Scheitern der Chipfabrik Frankfurt (Oder) zu befassen. Für unsere Fraktion heißt das: Wir müssen uns sehr sorgfältig mit den Ursachen und Hintergründen auseinander setzen und die Frage nach der politischen Verantwortung hierfür, insbesondere auch einzelner Personen, exakt beantworten. Das sind wir erstens unseren Bürgern schuldig und das ist zweitens wichtig für die Schlüsse, die daraus für die Zukunft zu ziehen sind, damit sich das nicht wiederholt.
Zum Untersuchungsausschuss 3/3 selbst: Aus Sicht unserer Fraktion ist die eigentliche Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses nicht zu beanstanden. Der Abschlussbericht, der Ihnen vorliegt, enthält zu den Vorgängen, die zum Scheitern des Projektes führten, also zum Sachverhalt, die zutreffenden Feststellungen. Diese trägt unsere Fraktion ohne Einschränkungen mit; das habe ich auch im Ausschuss gesagt. Wir haben drei Teile, A, B und C. Die Teile A und B haben wir
zu 100 % mitgetragen, zum Teil C haben wir eine andere Meinung.
Insbesondere - im Gegensatz zu dem, was zum LEG-Ausschuss gesagt wurde - waren die im Ausschuss beteiligten Fraktionen allesamt um Aufklärung bemüht. Der Ausschuss wurde nicht zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Das wurde heute schon öfter gesagt.
Insbesondere die CDU-Ausschussmitglieder, deren Minister davon maßgeblich betroffen waren, haben sich, anders als es im LEG-Ausschuss seitens der hauptsächlich betroffenen SPD augenscheinlich geschehen ist, der Aufklärung nicht von vornherein verschlossen. Das machte, anders als bei dem LEGAusschuss, den vorliegenden gemeinsamen Abschlussbericht überhaupt möglich. Dessen tatsächliche Feststellungen halten wir, wie gesagt, für zutreffend, die Bewertung aber für nicht vollständig und unzureichend.
Die Bewertung aus unserer Sicht, meine Damen und Herren: Wir haben dazu ein ergänzendes Votum vorgelegt. Es beinhaltet sinngemäß Folgendes: Zutreffend sind durchaus die Feststellungen der Ausschussmehrheit, dass eine Mehrzahl von Umständen zum Scheitern des Vorhabens führte und dass es „den Hauptschuldigen“ nicht gibt.
Hier bricht dann aber im Grunde die Auswertung durch die Ausschussmehrheit ab. Das kann nicht ausreichen. Diese Feststellungen schließen es nach Ansicht unserer Fraktion nämlich nicht aus, dass einzelne Personen durch Fehlverhalten wesentliche Ursachen gesetzt haben, ohne die das Scheitern der Chipfabrik entweder nicht erfolgt oder aber in seinen Auswirkungen für das Land Brandenburg wesentlich glimpflicher verlaufen wäre. Genau zu diesen Folgerungen gelangt unsere Fraktion. Zugleich führen uns diese zu dem Ergebnis, dass die Katastrophe Chipfabrik Frankfurt (Oder) vermeidbar gewesen wäre, jedenfalls mit den Schadensfolgen, die wir eingangs festgestellt haben.
Grundlage hierfür ist eine Zurechnung des Scheiterns und seiner Schäden zu festgestelltem Fehlverhalten einzelner Personen. Diese tragen je nach Ursächlichkeit ihres Verhaltens politische Verantwortung. Nach Meinung unserer Fraktion kann für die Zurechnung bei politischer Verantwortung nichts anderes gelten als bei Fahrlässigkeit und Vermeidbarkeit von Irrtümern im Rechtssinne. Politische Verantwortung, meine Damen und Herren, wird man jedenfalls bei grober Fahrlässigkeit folgern müssen; konkret: wo außer Acht gelassen wird, was in der konkreten Situation jedem verständigen Menschen einleuchten muss. Das wiederum kann sich auf Organisationsfehler, Anstellungs- und Überwachungsfehler beim Personal, das Unterlassen von Aufklärungspflichten oder das Unterlassen der Einholung fachkundigen Rats bei fehlender eigener Sachkunde beziehen.
Unsere Fraktion kommt zu dem Ergebnis, dass der ehemalige Wirtschaftsminister Fürniß und der ehemalige Ministerpräsident Stolpe politische Verantwortung für das Scheitern des Projektes Chipfabrik tragen. Hier liegt mindestens grobe Fahrlässigkeit vor. Diese bezieht sich auf Organisationsfehler und auf das Unterlassen ihrer Aufklärungspflicht gegenüber dem Landtag. Organisationsfehler waren insbesondere, dass sie wesentlich dazu beitrugen, dass sich das Land Brandenburg maßgeblich, insbesondere auch finanziell durch eine Bürgschaft für ei
nen 40-Millionen-Euro-Kredit, in das an sich privatwirtschaftliche Projekt hineinziehen ließen, ohne dass zu irgendeinem Zeitpunkt ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorlag und ohne sich gesellschaftsrechtlich einen Einfluss auf das Unternehmen Communicant zu sichern. Die Unterlassung liegt darin, dass sie in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Parlament ab Anfang 2001 den Eindruck erweckten, es sei ein großes internationales Interesse vorhanden, es stünden Investoren bereit und es bestünden Abnahmegarantien in Höhe von 40, 50 oder sogar 70 % der Produktion. Beide unterließen es, das Parlament vor seiner Abstimmung über das Engagement des Landes für das Projekt über die tatsächlichen Umstände aufzuklären.
Eine geringere politische Mitverantwortung trägt aus unserer Sicht auch Ministerin Wanka, und zwar aufgrund von Fehlern der Personalauswahl und Personalüberwachung. Sie unterließ es als Dienstvorgesetzte, zurechenbar und rechtzeitig gegen den Machtzuwachs des Prof. Ourmazd dienstlich einzuschreiten, obgleich dieser von ihr erkannt und offensichtlich hofiert wurde, eine Sonderrolle inne hatte und aus verschiedenen Positionen heraus bei Communicant, dem IHP sowie als Landesbeauftragter schalten und walten konnte, wie er wollte, und zwar auch noch, nachdem erhebliche Kritik an Personalführung und Geschäftsgebaren offenkundig geworden war.
Meine Damen und Herren, diese Feststellung müssen wir als DVU-Fraktion treffen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im ersten Teil meines Beitrages habe ich das Ergebnis unserer Fraktion dargelegt. Der ehemalige Minister Fürniß, der damalige Ministerpräsident Stolpe und Ministerin Wanka tragen politische Verantwortung für das Scheitern des Projekts und seine Folgen. Zudem habe ich Ihnen das Ausmaß der Schäden umrissen. Hierbei sind insbesondere auch die Folgen der vorausgegangenen Pleiten LEG, BBI, CargoLifter und Lausitzring einzubeziehen.
Ergebnis: Unserem Land geht - bildlich gesprochen - finanziell die Puste aus. Bei jeder dieser Pleiten unter Stolpes SPD-Regierung tummelten sich schillernde Figuren, etwa der Ruhnau bei Baufeld Ost, der Mertin bei BBI oder der Baesecke bei der LEG - entweder ohne nachvollziehbare vertragliche Vereinbarungen oder in mehreren Positionen gleichzeitig -, mit der offenbaren Gefahr von Interessenkollisionen.
Auch bei der Chipfabrik gab es eine schillernde Figur, nämlich Herrn Prof. Ourmazd. Dieser war zunächst Professor an der BTU Cottbus und wurde parallel wissenschaftlich-technischer Geschäftsführer bei der landeseigenen IHP. Er beteiligte sich später an der für die Chipfabrik gegründeten Communicant AG. Daneben war er Berater, Vorstandsvorsitzender und Anteilseigner bei der Lesswire AG. Diese machte ihren Hauptumsatz mit dem IHP. Zudem war er Anteilseigner bei der GSMC Planning, die zur Vorbereitung der Communicant AG gegründet worden war. Parallel zu alldem war er Technologiebeauftragter der Landesregierung.
Nach Gründung der Communicant AG wurde er bei IHP als Geschäftsführer lediglich beurlaubt und Aufsichtsratsvorsitzender der Communicant AG. Später, im Frühjahr 2003, wurde er aufgrund des Verlangens des Investors Dubai Vorstandsvorsitzender der Communicant AG. Schon dafür wurde wegen geradezu ultimativer Forderungen, die er machte - er drohte, Brandenburg Knall und Fall zu verlassen -, der bestehende Vertrag als Technologiebeauftragter verlängert. - Wirklich eine beeindruckende Karriere, meine Damen und Herren. Aber was qualifiziert Herrn Prof. Ourmazd für diese sagenhafte Karriere? Wie kann man so viele Jobs ausfüllen? Ich nehme doch an, der Tag hat auch für Prof. Ourmazd nur 24 Stunden. Oder waren das nur so genannte Minijobs?
Den Hintergrund für diese Karriere konnte der Ausschuss nicht endgültig aufklären. Klar war jedoch, dass Ourmazd dabei politisch gefördert wurde. Von welcher politischen Seite aus das geschah, blieb offen. Aber dass gegen diese politische Förderung bis in die Landesregierung Bedenken bestanden und geäußert wurden, ergab sich bei der Beweisaufnahme.
Zur politischen Förderung und deren Bedenken: Der damalige Justizminister Schelter äußerte Bedenken gegen die vielfältigen Funktionen des Ourmazd bei Lesswire, GSMC, IHP, Communicant und als Technologiebeauftragter. Ministerin Wanka gab an: Man muss deutlich sagen, dass der Ourmazd eine Sonderrolle hatte und immer hofiert wurde. Ich kenne keinen Vertrag, der so komfortabel ist. - Das bestätigt auch der Zeuge Obermann. Es herrschte offensichtlich Konsens darüber, ihn so gut wie möglich - wie es die Statuten zuließen - zu vergüten. Die Beweisaufnahme ergab, dass sich parallel dazu Zweifel an der Führungstauglichkeit und Hinweise auf das eigenmächtige Verhalten häuften.
Schon als Geschäftsführer des IHP strukturierte Ourmazd das Unternehmen um. Unter seiner Leitung trat an die Stelle der physikalischen Grundlagenforschung die Entwicklung von Technologie als Hauptaufgabe. Das kritisierten Profis wie etwa der Zeuge Wiemer und auch der Bund. Die Folge: Eine ganze Reihe namhafter Wissenschaftler verließ das IHP. Als Geschäftsführer des IHP wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren eröffnet, das laut Aussagen von Ministerin Wanka bis heute nicht abgeschlossen ist.
Der Zeuge Lemke-Kreft - ehemaliger Personalleiter bei Communicant - beschrieb ihn als zerrissenen, hochintelligenten und bedingungslos machtbesessenen Menschen, der Macht und Einfluss über andere haben will.
Weitere Zeugenaussagen ergaben Anhaltspunkte, dass Ourmazd ihm nicht genehme Leute geradezu wegbombte. Der Zeuge Wiemer gab hinsichtlich des Bestrebens nach Einfluss weiter an: Der Ourmazd hat gesagt: Wir müssen vollendete Tatsachen schaffen; dann können die Regierenden nicht mehr heraus. - Auch der damalige Staatssekretär Tacke hat beanstandet, dass die Regierung dadurch zu etwas gezwungen werden sollte, dass zu viel gebaut wurde.
In diesen Zusammenhang passt auch Folgendes: Schriftstücke aus dem Ministerium der Ministerin Wanka belegen, dass Ourmazd im Zeitraum des Vertragsabschlusses mit Intel sehr starken zeitlichen Druck auf das Ministerium ausübte. Im Juni
2003 gab Ourmazd trotz offener Finanzierung und weiterer Bürgschaften als Vorstand der Communicant eigenmächtig nochmals erhebliche Mittel für den Weiterbau der Fabrik frei.
Hinzu kommt seine Informationspolitik gegenüber dem damaligen Wirtschaftsminister Fürniß und dem damaligen Ministerpräsidenten Stolpe. Anfang 2001 erweckte er gegenüber dem Parlament offensichtlich den Eindruck, es lägen große internationale Interessen für das Projekt, Finanzierungsgarantien und Abnahmegarantien von bis zu 70 % der Produkte vor. Zumindest Letzteres entsprach nicht den Tatsachen. Das ist der Aussage von Staatssekretär Speer zu entnehmen. Demnach hat es eine Abnahmegarantie - weder zu 40 noch zu 50 % - nie gegeben. Das seien Wunschvorstellungen eines einzelnen Herrn gewesen, wobei Prof. Ourmazd nicht im Kabinett war. Diesen Part im Kabinett vertrat der Wirtschaftsminister.
In diesem Zusammenhang ist den schriftlichen Mitteilungen der Zeugin Pistor an Ministerin Wanka vom September 2002 erhebliche Bedeutung zuzumessen. In der Mitteilung vom 18. September ist nachzulesen:
„Herr Dr. Mehr wies mich auf eine neue Technologieentwicklung bei Intel hin, die kurz gefasst das Aus für Communicant bedeutet und das Ergebnis des Technologieaustauschs zwischen IHP und Intel ist.“
Es kann festgestellt werden, dass der Geschäftsführer Ourmazd die Technologieentwicklung zeitlich fehlerhaft gesteuert hat, über Technologieprobleme den Aufsichtsrat nicht informierte und die Landesregierung über Risiken bewusst im Unklaren gelassen hat.
In der freien Wirtschaft hätte Ourmazd bei diesem Register mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganze zehn Minuten gehabt, um seinen Arbeitsplatz zu räumen und seinem Nachfolger Platz zu machen. Diese Vorgänge können dem Ministerium und Ministerin Wanka nicht verborgen geblieben sein. Warum dort nicht so gehandelt wurde, wie es der Sorgfalt in der freien Wirtschaft üblicherweise entspricht, ist nicht nachvollziehbar. Das können Sie, Frau Ministerin Wanka, bestimmt noch erklären. Wir müssen Ihnen die Sorgfalt abverlangen, die den Gepflogenheiten der freien Wirtschaft entspricht. Ourmazd kann keine politische Verantwortung tragen; denn er ist kein Politiker mit Amt und Mandat. Diesbezüglich kann nur der Staatsanwalt aktiv werden. Die politische Verantwortung kann nur an Ihnen, Frau Ministerin Wanka, hängen, es sei denn, Sie haben uns hier und heute noch etwas Dringendes mitzuteilen.
Was den damaligen Wirtschaftsminister Fürniß und den damaligen Ministerpräsidenten Stolpe angeht, ist der Fall für unsere DVU-Fraktion eindeutig. Das ergibt sich aus den Aussagen von Staatssekretär Speer, von Wirtschaftsminister Junghanns und von Ministerin Ziegler. Fürniß muss danach gewusst haben, dass es keine Abnahmegarantien gab, und in Bezug auf Stolpe wäre es geradezu weltfremd, anzunehmen, dass davon zwar Staatssekretär Speer und die ganze Staatskanzlei, aber ausgerechnet der Ministerpräsident nichts weiß. Natürlich durften beide nicht zulassen, dass das Parlament auf einer unrichtigen Tatsachengrundlage entscheidet, die sie obendrein zuvor selbst mit geschaffen haben.
Also war das gesamte Unternehmen Chipfabrik erkanntermaßen von Anfang an höchst risikobehaftet; Kreditwürdigkeit Fehlanzeige.
Bei dem Projekt Chipfabrik fehlte jedes finanzielle Absicherungskonzept.
Ich komme zum Schluss meines Beitrags. - Selbst Finanzministerin Ziegler mahnte als Ministerin vom Fach im Kabinett an, ein schlüssiges Finanzkonzept herzustellen. Aus diesem Grunde war das gesamte finanzielle Engagement des Landes Brandenburg aus Sicht unserer Fraktion offensichtlich für jedermann erkennbar von vornherein mit einem sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln unvereinbar. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! „Was lange währt, ist endlich da.“ - Dies erklärte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Herr Böttcher, bei der öffentlichen Anhörung zum Finanzausgleichsgesetz am 22. April 2004. Er fuhr wörtlich fort:
„Ob es auch gut ist, können wir erst in geraumer Zeit abschätzen. Pro und Kontra halten sich einigermaßen die Waage.“
Sicherlich, meine Damen und Herren - da schließen wir uns als DVU-Fraktion der Argumentation der kommunalen Spitzenverbände voll an -, ist der vorliegende Gesetzentwurf, welcher heute in 2. Lesung verabschiedet werden soll, ein Schritt in die richtige Richtung. Doch der von Ihnen, Herr Minister Schönbohm, und von den Damen und Herren auf der Regierungsbank erwartete große Wurf ist es sicherlich nicht.
Die Finanzsituation der Gemeinden, Städte und Landkreise ist in Brandenburg katastrophal. Die Kommunen stehen vor einem Finanzkollaps. Viele Kommunen sind nicht mehr in der Lage, ihre Pflichtaufgaben aus eigenen Einnahmen zu finanzieren, und können wie die Landeshauptstadt Potsdam ihre Deckungslücken nur noch mit Kassenkrediten und entsprechenden Zinsen ausgleichen.
Bereits im Jahre 2001 hatten 960 von 1 070 brandenburgischen Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt. Die Einnahmen der Landkreise sanken von 1996 bis 2001 um 255 Millionen Euro oder, besser gesagt, um 11,2 %. Ihre Haushaltsdefizite lagen 2002 noch bei 18 Millionen Euro und im Jahre 2003 bereits bei 76 Millionen Euro.
Ähnlich ging es den kreisfreien Städten, deren Gewerbesteuereinnahmen seit 2001 alljährlich um fast 12 % sanken. Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2003/2004 gingen den
Brandenburger Kommunen aufgrund von Kürzungen über 300 Millionen Euro verloren. Daher wurde und wird von den kommunalen Spitzenverbänden insbesondere die Herabsetzung der Verbundquote von 25,3 % auf 20 % - de facto wurden sogar nur 19,8 % ausgerechnet - allgemein kritisiert.
Darüber hinaus wurde von den kommunalen Spitzenverbänden die Kürzungsregelung nach § 6 Abs. 3 ebenso abgelehnt wie die Tatsache, dass in diesem Gesetzentwurf keine Mindestausstattung mit Finanzmitteln für die Kommunen explizit festgeschrieben ist.
Auch die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen für den Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich nach § 15 in Höhe von 190 Millionen Euro wurde als bei weitem nicht angemessen bewertet.
Schließlich drohen den Kommunen durch die Überwälzung der Unterkunftskosten nach Hartz IV Zusatzkosten in Höhe von 380 bis 400 Millionen Euro.
Unsere im Innenausschuss gestellten Änderungsanträge, die eine Anhebung der Verbundmasse von 20 % auf 22,3 % der Steuereinnahmen, eine Mindestregelung bei den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen, eine kommunale Mindestausstattung sowie eine Rückgängigmachung der Kürzung nach § 6 Abs. 3 des vorliegenden Gesetzentwurfes forderten, wurden von Ihnen, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, abgelehnt.
Summa summarum kann man sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf hinsichtlich der Erfordernisse bei den Kommunen zumindest mangelhaft ist, wenn er auch im Grunde genommen in die richtige Richtung geht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Unsere DVUFraktion lehnt den von der Landesregierung vorgelegten Ent
wurf eines Gesetzes zur Bestätigung der landesweiten Gemeindegebietsreform ab.
Auch hiermit stellt die Landesregierung wieder eine Reihe von Neugliederungssachverhalten zur Abstimmung. Dem können wir als DVU-Fraktion in der Gesamtheit natürlich nicht zustimmen. Die Neugliederungssachverhalte, bei denen sich die von der Landesregierung mit den Ausgangsgesetzen bewirkten Fusionen oder Neugliederungen offensichtlich nicht bewährt haben, lehnen wir ab. Dort, wo wir das wegen unzureichender oder fehlender Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern nicht mit letzter Sicherheit sagen können, müssen wir uns leider der Stimme enthalten. Unter diesen Umständen kann eine Zustimmung unserer Fraktion zu dem Gesamtpaket der Landesregierung natürlich nicht in Betracht kommen.
Ich möchte Ihnen anhand zweier typischer Fälle die Gründe unserer Ablehnung darstellen.
Wir mussten im Laufe der im Innenausschuss durchgeführten Anhörung feststellen, dass wir dort auf Problematiken stießen, die uns wohl bekannt sind. Diese stießen bereits bei dem ursprünglich Sechsten Gesetz der Landesregierung bekanntlich auf die entscheidende Ablehnung unserer Fraktion. Das sind sozusagen die exemplarischen Neugliederungsfehlvorstellungen dieser Landesregierung.
Der erste Fehler: Die Landesregierung geht ganz offensichtlich nach wie vor davon aus, dass sich hausgemachte Probleme einer Stadt durch eine Eingemeindung lösen lassen, konkret: indem die Stadt größer wird. Die absehbaren Folgen dieser - so kann man sagen - Schnapsidee haben uns bereits bei den Umlandgemeinden Gallinchen, Kiekebusch und Groß Gaglow, bei der Stadt Cottbus, bei der Gemeinde Wust und der Stadt Brandenburg an der Havel sowie der Stadt Potsdam und den dortigen Umlandgemeinden zur Ablehnung der Gesetze 1 bis 3 der Landesregierung geführt.
Zweiter Fehler: Die Landesregierung wird dem klaren Bürgerwillen trotz bestehender Alternativen, die den eigenen Leitlinien womöglich auch noch besser gerecht werden, nicht gerecht.
Kommen wir zum Ersten: Königs Wusterhausen und Gemeinde Unteres Dahmeland. Dieser Sachverhalt, also der Anschluss der Gemeinden des Amtes Unteres Dahmeland an die Stadt Königs Wusterhausen, fällt unter die Rubrik erster Fehler. Das hat die Anhörung eindrucksvoll belegt. Durch die dort dargestellten Folgen sieht sich unsere Fraktion mehr als bestätigt. Die Stadt Königs Wusterhausen ist hoch verschuldet. Die angeschlossenen Gemeinden des ehemaligen Amtes Unteres Dahmeland hatten vor der Reform Überschüsse oder zumindest ausgeglichene Haushalte. Sie konnten in ihre Infrastruktur investieren und freiwillige Aufgaben wahrnehmen. Das alles ist ihnen nunmehr genommen. Ansonsten tut sich in den Gemeinden offensichtlich nicht sehr viel. Inzwischen ist selbst die Stadt Königs Wusterhausen gegen diesen Anschluss.
Als Alternative bietet sich im engeren Verflechtungsraum die Bildung einer Großgemeinde Unteres Dahmeland an.
Zweitens: Gemeinden Boberow und Karstädt. Der Anschluss der Gemeinde Boberow an die Gemeinde Karstädt fällt unter die Rubrik zweiter Fehler. Obendrein wird hier auch noch abweichend von den Leitlinien in der Prignitz im äußeren Ver
flechtungsraum eine Großgemeinde gebildet. Auch das hat die Anhörung deutlich ergeben. Man muss nur dazu in der Lage oder gewillt sein, die Essenz aus dem in der Tat etwas langatmigen Vortrag vor dem Ausschuss herauszulesen.
Dennoch stellt sich die Situation zwischen Boberow und Karstädt schon heute dar wie eine - so kann man sagen - klassische zerrüttete Ehe. Die den Boberower Jugendlichen gegebenen Zusagen zur Nutzung eines Gemeinderaums, den diese in Eigenarbeit hergerichtet haben, wurden nicht eingehalten, die Zusammenarbeit mit den Vereinen ist zum Erliegen gekommen, das freiwillige Engagement der Bürger geht zurück und die einstmaligen Finanzüberschüsse landen im Haushaltsloch von Karstädt.
Typisch, so kann man sagen, aber es besteht für Boberow immerhin noch die Alternative, sich mit der Gemeinde Mellen zu einer Amtsgemeinde des Amtes Lenzen zusammenzuschließen. Das wäre leitliniengerecht, wobei obendrein Boberow bis 1992 ohnehin zum Amt Lenzen gehörte. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Unsere Fraktion wird dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes zustimmen. Wir begrüßen die Neuregelung ausdrücklich. Das betrifft insbesondere die Befugnisse, die die Polizei hierdurch zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt nun erhält. Hier muss aus Sicht unserer Fraktion ein sofortiges polizeiliches Einschreiten möglich sein. Die Täter müssen sofort von den Opfern getrennt werden und den Tätern muss dabei auch die Rückkehr in den häuslichen Bereich sofort versperrt bleiben; denn dort wurde ja die Gewalt ausgeübt.
Das ist durch ein gerichtliches Eilverfahren ohne konkretes Verfügungsverfahren in der Effektivität nicht zu leisten; denn auch bis zu einer solchen gerichtlichen Entscheidung in einem Eilverfahren vergeht bekanntlich eine gewisse Zeit, in der das Opfer der Gefahr weiterer Gewalt ausgesetzt bleibt. Zumeist sind es Frauen, die betroffen sind. Es sollen auch Fälle vorkommen, bei denen Männer einmal etwas abbekommen. Es bleibt den Opfern dadurch der Weg ins Frauenhaus erspart. Also wird der bis heute bestehende geradezu unhaltbare Zustand, dass die Opfer häuslicher Gewalt zu ihrem eigenen Schutz vor weiterer Gewalt ins Frauenhaus flüchten müssen, während die Täter weiterhin fröhlich in häuslicher Umgebung leben können, endlich überwunden.
Da nun zusätzlich im Ausschuss für Inneres auch noch die letzten Fragen geklärt werden konnten, insbesondere die Wegnahme des Wohnungschlüssels sowie die rechtliche Belehrung, steht unserer Zustimmung nichts mehr im Wege.
Wie gesagt: Wir werden diesem Gesetz zustimmen.
Meine Damen und Herren von der PDS, Ihr Änderungsantrag ist zwar nett gemeint, aber wir werden ihn ablehnen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Frage ist fast identisch, nur die Fragestellung etwas anders. Es gibt einen vom Ministerpräsidenten abgeschickten Brief. Ich frage die Landesregierung:
Warum liegt dieser Brief vom 14. Mai 2003 nicht dem Untersuchungsausschuss vor, obwohl der Ausschuss auch von der Landesregierung alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Chipfabrik angefordert hatte?
Ich habe zwei Nachfragen, und zwar geht es ebenfalls um den Brief. Da der Brief hin- und hergefaxt wurde, wie man erkennen konnte, ist er leider nicht mehr lesbar. Meine Frage lautet: Wie ist der genaue Wortlaut des Briefes vom 14. Mai 2003 von Ministerpräsident Matthias Platzeck an den Kronprinzen und Verteidigungsminister des Emirates Dubai?
Man kann gar nichts lesen. - Die zweite Frage: Welche Motivation hatte der Ministerpräsident, diesen Brief zu einem Zeitpunkt zu schreiben, als im Wirtschaftsausschuss noch über eine wesentlich geringere Förder- und Garantiesumme verhandelt wurde?
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Die Fraktion der CDU wählte als Thema dieser Aktuellen Stunde: Innere Sicherheit im größer werdenden Europa. - Keine Frage, das Thema ist interessant; auch keine Frage, das Thema interessiert. Innere Sicherheit lässt sich gut verkaufen, nur insoweit erfüllt unser Land nämlich die sich aus der EU-Osterweiterung ergebenden Anforderungen in befriedigender Weise.
Aber - auch keine Frage - das Thema betrifft nur einen Ausschnitt der Probleme, denen sich Brandenburg aufgrund der EU-Osterweiterung gegenübersieht. Kriminalität ist auch immer nur ein Abbild dessen, was auf anderen Politikfeldern schief läuft, etwa in der Familienpolitik, der Bildungspolitik, der Wirtschaftspolitik, in der Integrationspolitik, der Sozialpolitik usw. Genau das sind die Politikfelder, auf denen diese Landesregierung auch im Lichte der EU-Osterweiterung kläglich versagt hat. Ergebnis ist: Diese Themenwahl möchte die Landesregierung unter Ausklammerung der Ursachen vor der Landtagswahl offensichtlich selbst ein wenig zur Stärkung ihres Selbstbewusstseins nutzen. Hieraus erklärt sich wohl auch, warum sie sich in der letzten Plenarsitzung des Themas unserer Aktuellen Stunde verweigerte. Sie hätte zu diesen ungelösten Problemen, deren sichtbare Folge in Brandenburg die demographische Entwicklung ist, Rede und Antwort stehen müssen.
Aus all dem ergibt sich aus Sicht unserer Fraktion: Die Zusammenhänge müssen richtig eingeordnet werden. Die genannten Ursachen der Kriminalität bekämpft man eben nicht mit Mitteln der Polizei und allen anderen, die folgen.
Hier kann die Sicherheitspolitik ersichtlich nicht alles lösen. Sie ist vielmehr sozusagen das letzte Glied einer Kette. Sie kann nur beitragen, die Folgen von Fehlsteuerungen auf anderen Politikfeldern einzudämmen. Das gilt für die Alltagskriminalität ebenso wie für die organisierte Kriminalität, deren Nährboden auch in den Beitrittsländern Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit ist. So viel zu den Ursachen der Kriminalität.
Zur Bekämpfung kann man Folgendes sagen: Richtig ist - das wird wohl niemand ernsthaft bestreiten -, dass wir uns in Brandenburg nach wie vor in einer Grenzlage befinden, wenn sich
auch die EU-Außengrenze durch die Erweiterung nach Osten verschoben hat.
Wir werden unverändert mit folgenden Formen der Kriminalität zu tun haben: mit der grenzüberschreitenden Kriminalität und der organisierten Kriminalität. Die Entwicklung beider Kriminalitätsformen wird von der gesellschaftlichen Entwicklung bei uns und in den neuen EU-Ländern abhängig sein. Mit dem heutigen Instrumentarium der inneren Sicherheit laufen wir der nur hinterher, können aber die Ursachen nicht beseitigen, vor allem bei der gefährlichen Form der organisierten Kriminalität. Gerade hier ergeben sich für die Sicherheitspolitik in den nächsten Jahren Konsequenzen.
Organisierte Kriminalität funktioniert nach dem knallharten wirtschaftlichen Prinzip. Oder umgekehrt: ohne Gewinn keine organisierte Kriminalität. Das zeigt ganz deutlich: Hier ist zwar die Gewinnabschöpfung gut und richtig, Gewinnverminderung zur Prävention aber effektiver. Dazu ist es unerlässlich, der Täter hier im Inland möglichst schnell habhaft zu werden. Je weniger Zeit die Täter zur Entfaltung ihrer Aktivitäten bekommen, desto geringer ist ihr Gewinn.
Zweierlei ist hierfür unerlässlich. Wir dürfen uns nicht die Möglichkeit vergeben, aus dem Ausland eingereiste Täter möglichst rasch dingfest zu machen; sprich: zu erkennen, zu identifizieren, festzuhalten und auch abzuschieben. Wir müssen uns zum Ziel setzen, die grenzüberschreitende Kooperation in allen Richtungen zu erweitern, sowohl zu den anderen Bundesländern als auch zum Nachbarn Polen. Dafür gibt es zwei Ansätze.
Durch fest eingerichtete koordinierte Führungsstäbe erfolgt im Bereich der organisierten Kriminalität eine grenzüberschreitende Verfolgung ohne Reibungsverluste durch einen Zuständigkeitswirrwarr. Durch Zusammenarbeit mit den angrenzenden Ländern schaffen wir die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einsatzkräfte, über die Tatbestände der so genannten Nachteile hinaus in der organisierten Kriminalität grenzüberschreitend in eigener Zuständigkeit tätig zu werden. Das wäre zwar ein Durchbrechen der Zuständigkeit, aber es kann nicht angehen, dass organisierte Kriminelle etwa unser Land Brandenburg als Rückzugsraum nutzen, anderswo ihre Taten begehen und sich hierdurch Defizite und Verzögerungen bei der Verfolgung ergeben. Hierauf werden wir in den kommenden Jahren unser Hauptaugenmerk richten müssen. Wir müssen die Prävention stärken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz zur Bestätigung der landesweiten Gemeindegebietsreform wird unsere Fraktion heute nicht zustimmen. Aus unserer Sicht bedarf es zuvor einer nochmaligen Anhörung im Ausschuss für Inneres. Erst danach werden wir als DVU-Fraktion uns darüber eine abschließende Meinung bilden. Die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres halten wir natürlich schon aufgrund dieser Tatsache für notwendig.
Worum geht es? Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat festgestellt, dass die Gemeindebürger zu einzelnen Neuregelungssachverhalten der Gemeindegebietsreform nicht hinreichend angehört worden sind. In diesen Fällen sind die gesetzlichen Neugliederungen nicht erfolgt. Konkret heißt das: Insoweit sind das 4. und 5. Gesetz der Landesregierung zur Gemeindegebietsreform nichtig.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, der sich mit der Überschrift „Alles bleibt so“ zutreffend beschreiben lässt, will die Landesregierung die Ergebnisse des vom Landesverfassungsgericht als nichtig erkannten Gesetzes nun offenbar einfach durchwinken. Dem können wir als DVU-Fraktion natürlich nicht folgen.
Allerdings sind wir bei der Behandlung dieses Gesetzes - in Grenzen - durchaus „ergebnisoffen“. Diese Grenzen - das sei an dieser Stelle allerdings gesagt - werden sich nicht an dem orientieren, was die Landesregierung beabsichtigt oder mit dem hier in Rede stehenden 4. und 5. Gesetzes zur Gemeindegebietsreform zu Papier gebracht hat. Die Grenzen werden sehr viel mehr nach den Grundsätzen festgelegt, die wir als DVUFraktion zur Umsetzung der Gemeindegebietsreform entwickelt haben. Ich gehe zunächst davon aus, dass diese dem Plenum des Landtages zumindest in den Grundzügen noch geläufig sind. Wir haben ja lange darüber debattiert.
Im Kern besagen unsere Grundsätze Folgendes: Ausgehend von den Leitlinien sollen in Brandenburg leistungsfähige Gemeinden erhalten bleiben, entwickelt und gefördert werden, die allerdings zugleich den Anforderungen der Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit gerecht werden. Schon hieraus ergibt sich, dass wir dem Bürgerwillen vor Ort, also in den einzelnen Gemeinden, maßgebliche Bedeutung beimessen. Der Grund dafür: Die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden sind es, die mit dem Ergebnis dieser Reform leben müssen.
Das wiederum führt unsere Fraktion zu folgenden Erkenntnissen: Dort, wo den Gemeinden im Einzelfall leitlinienkon
forme Alternativen zur Verfügung stehen, die dem Willen der betroffenen Gemeindebürger entsprechen oder näher kommen als Neugliederungsvorstellungen der Landesregierung, sind diese vorrangig. Dieser Vorrang ergibt sich aus Sicht unserer Fraktion schon aus den für unsere Grundüberzeugungen leitenden Prinzipien der Demokratie und der Subsidiarität. Dort, wo begründete Ausnahmen zu den ja nicht als Dogma unverrückbar feststehenden Leitlinien vorliegen, sind sie im Sinne von Bürgerwillen, Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit auch in die Praxis umzusetzen. Bekanntlich war dies gerade bei den hier in Rede stehenden Gesetzen, dem 4. und 5. Gesetz zur Gemeindegebietsreform, auf die sich der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung bezieht, nicht durchweg der Fall.
Deswegen haben wir als DVU-Fraktion bekanntlich in den Einzelabstimmungen über die Regelungsvorschläge im Ausschuss für Inneres unseren Grundsätzen entsprechend differenziert abgestimmt und die hier im Plenum im Paket zur Abstimmung gestellten Gesetzentwürfe 4 und 5 insgesamt abgelehnt. Schon dieser Umstand verbietet es, dass wir als DVU-Fraktion das heute vorgelegte Bestätigungsgesetz der Landesregierung einfach so passieren lassen, also durchwinken. Wie gesagt: Einer Überweisung an den Ausschuss zwecks Anhörung stimmen wir zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Brandenburgs Bauern steht das Wasser bis zum Hals.
Nicht nur die Milch - so lautet die Aussage des brandenburgischen Bauernpräsidenten Udo Folgart, und zwar bei der letzten Demo in Paaren/Glien. Uns allen muss aber doch an einer leistungsstarken, wettbewerbsfähigen Landwirtschaft gelegen sein, die hochwertige Lebensmittel produziert, wie es in Brandenburg der Fall ist.
Um eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft auf Dauer zu sichern, benötigen unsere Bauern aber Planungssicherheit für ihre Investitionen. Diese rechnen sich zum Teil erst nach vielen Jahren. Ständig kürzere Zeitabstände zwischen Agrarreformen schaffen aber keine Planungssicherheit. War es im Jahr 1992 Mc Sharry, im Jahre 2000 die „Agenda 2000“, so folgt in den nächsten Jahren bestimmt eine neue Reform.
Uns allen ist doch klar, dass ein Kuhstall erst nach 20 bis 25 Jahren richtig abgeschrieben ist. Weiterhin sind für unsere Landwirte auch faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich. Hier darf es auch durch die EU-Erweiterung nicht zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen kommen, die unserer auf gutem Niveau produzierenden Landwirtschaft zusätzliche Nachteile bringen. Außerdem tragen auch nationale Alleingänge wie die mit Beginn des Jahres 2003 in Deutschland eingeführte Modulation zur einseitigen Benachteiligung bei. Das Vorziehen der Milchmarktreform der „Agenda 2000“ auf die Jahre 2004/2005 wird aber - das ist jetzt schon festzustellen - zu erheblichen Einbußen in der Landwirtschaft führen, und das vor dem Hintergrund der schon im letzten Jahr gefallenen Milchpreise. Das sind die Fakten, meine Damen und Herren.
Unsere Milchbauern beklagen sich über sinkende Erzeugerpreise. Derzeit erhält ein Landwirt nur 23 bis 27 Cent pro Liter. Die Produktionskosten liegen bei 30 bis 34 Cent. Das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange, meine Damen und Herren. Experten prophezeien bis zum Jahresende einen weiteren Absturz um mindestens 1 Cent. Einige werden denken, 1 Cent ist nicht viel. Aber fragen Sie die Milchbauern hier in ihren Fraktionen. Die werden Ihnen bestimmt sagen: Auf die Masse gerechnet ist das sehr viel Holz.
Ein Grund für die niedrigen Preise ist der Preiskampf der Einzelhandelsdiscounter, die den Molkereien dementsprechend
weniger für ihre Produkte zahlen. Der Bauernverband macht aber auch das unflexible Quotensystem der Europäischen Union verantwortlich. Hierdurch kommt es zu einer massiven Überproduktion, die die Preise weiter drückt.
Unsere Landwirtschaft kämpft aber auch gegen eine ständig zunehmende Bürokratie. Anträge über Anträge sind im Laufe eines Jahres zu stellen, um den Betrieb führen und die verschiedenen Beihilfen erhalten zu können.
Unsere Fraktion sagt klipp und klar: Eine europäische Agrarpolitik muss sich zukünftig stärker an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und der Nachhaltigkeit orientieren. Der unternehmerische Landwirt muss im Mittelpunkt der Überlegungen stehen, vom bürokratischen Gängelband und von bürokratischen Marktregulierungen befreit werden, damit er sich zum Unternehmer entwickeln kann. Der Landwirt muss ohne Wenn und Aber in die Lage versetzt werden, einen wesentlichen Teil seines Einkommens durch seine Arbeit am Markt zu erzielen.
Die brandenburgische Landwirtschaft, die ihre Hausaufgaben gemacht hat und leistungsfähige Strukturen nachweist, darf deshalb nicht durch übertriebene EU-Gängeleien noch bestraft werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesorganisationsrecht mutet - betrachten wir die jahrelange Befassung in den Ausschüssen einschließlich der Anhörung im Hauptausschuss - wie eine Schwerstgeburt an.
Die massiven Einnahmeeinbußen, die vom Land kontinuierlich zum Anlass genommen werden, die Finanzausstattung der Kommunen in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise im wahrsten Sinn des Wortes zu strangulieren, sollten für die Landesregierung eigentlich auch Anlass sein, die Modernisierung und Straffung der Verwaltung mit einer konsequent durchgeführten Aufgabenpolitik entscheidend voranzutreiben, insbesondere auf der Ebene der Landesverwaltung.
Dass die Landesregierung nun endlich damit beginnen will, neue Steuerelemente im Landesorganisationsrecht zu schaffen, die nach ihren Konzeptionen grundsätzlich geeignet erscheinen, Verwaltungseffektivität wie -effizienz und Bürgernähe zu steigern, ist natürlich unabdingbar. Es stellt sich aber die grundsätzliche Frage, ob und inwieweit der uns vorliegende Gesetzentwurf insbesondere zur Novellierung des Landesorganisationsgesetzes den einzuschlagenden Weg konsequent genug beschreitet.
Betrachten wir die überbordende Bürokratie und den kostenverschlingenden Bürokratendschungel bei uns in Brandenburg, sind Zweifel jedoch angebracht. Die unmittelbare Landesverwaltung wird durch eine Vielzahl von Landesoberbehörden, unteren Sonderbehörden, Landesbetrieben und sonstigen Einrichtungen geprägt. Angesichts dieses Dschungels ist es aus Sicht unserer Fraktion unerlässlich, im Wege einer Aufgabenneuordnung prinzipielle Fragen zu stellen und konsequent abzuarbeiten: Was muss der Staat überhaupt regeln? Was davon ist sinnvoll auf welcher Ebene - staatlicher oder kommunaler zu regeln? Welche sachliche, räumliche und personelle Ausstattung ist dafür nötig?
Daran führt angesichts der kollabierenden öffentlichen Haushaltslage, die auf allen Ebenen ersichtlich ist, kein Weg mehr vorbei. Zudem ist es aber auch aus Gründen der Bürgernähe notwendig, die Landesverwaltung auf den unabweisbar notwendigen Kernbestand der Aufgaben zu konzentrieren und die Behördenstrukturen auf das hierfür erforderliche Maß zurückzuführen. So weit wie möglich sind Verwaltungsstellen der Landesverwaltung daher abzubauen und die notwendigerweise in der öffentlichen Hand verbleibenden Aufgaben der unteren Verwaltungsebene zu übertragen. Insbesondere Letzteres gewährleistet in hervorragender Weise, dass die Verwaltungsauf
gaben orts- und bürgernah erfüllt werden können, was sich erstens kostenmindernd und zweitens effektivitätssteigernd auswirken wird.
Auch in anderen Ländern wird dieser Weg einer Aufgabenkommunalisierung als sinnvoller Ansatz der Realisierung der beschriebenen Ziele betrachtet. Zu nennen ist hier insbesondere Baden-Württemberg. Die dort gewählte Vorgehensweise sehen wir als vorbildhaft für entsprechende Reformvorhaben in Brandenburg an. Unter diesem Gesichtspunkt geht unserer Fraktion der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung nicht weit genug. Natürlich können nicht alle heute in öffentlicher Hand wahrgenommenen Aufgaben einfach auf die kommunale Ebene übertragen werden. Auch die Kommunen müssen von Aufgaben entlastet werden, die nicht unmittelbar hoheitlich oder schlicht hoheitlicher Natur sind. Aufgaben, die nicht darunter fallen, sind in private Hand zu geben.
Zusammenfassend ist zu diesem Gesetzentwurf festzuhalten und positiv zu vermerken, dass der Entwurf der Aufgabenkritik nunmehr in den Mittelpunkt der Verwaltungsorganisation rückt. Ein letzter Satz, meine Damen und Herren: Da die grundsätzliche Ausrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfes dadurch zustimmungsfähig ist, wirft das Gesetz - wie es vom Hauptausschuss als Beschlussempfehlung vorliegt - jedoch insgesamt noch viele Fragen auf.
Also, meine Damen und Herren, zusammenfassend: Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, wir werden uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts des uns heute hier vorliegenden Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg habe ich mir überlegt, was ich zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung eigentlich noch beitragen soll. Es gibt ein schönes Sprichwort, das lautet: Die Welt und das Leben sind grausam.
Herr Innenminister Schönbohm, wie Sie als ehemaliger Kommandeur so gut wie ich - wie auch einige andere Mitglieder des Landtages - wissen, kann man sagen: Ist das Manöver missglückt, gibt es eine ausführliche Manöverkritik. Ist das Manöver hingegen gelungen, reduziert sich das Lob auf die Formel: Gut gemacht, wegtreten. - So und nicht anders verhält es sich bei diesem Gesetzentwurf. Er ist gut gemacht. Er ist gut gelungen. Das haben in der Anhörung vor dem Innenausschuss alle dort angehörten Hilfskräfte und Hilfsorganisationen bestätigt.
Abschließend stelle ich an dieser Stelle fest, dass unsere Fraktion dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts zustimmen wird. Das ist selbstverständlich. Ein Gesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg mehr Planungssicherheit und Sicherheit gibt und vom Ministerium so gut vorbereitet wurde, kann man nicht ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Laut Aussage des LKA in Eberswalde am 29.03.2004 haben sich die Verstöße gegen das Waffengesetz im Jahr 2003 verdoppelt. Es wurden 562 Verstöße mehr als im Vorjahr registriert.
Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen geht die Landesregierung gegen diese Entwicklung vor?
Herr Minister, in welchem Maße sind legale Waffenbesitzer in derartige Verstöße verwickelt? Sie sagten ja, es gibt Statistiken.
Meine zweite Frage: Können Sie die Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz spezifizieren, weil dieses auch aufgeführt wurde?
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wer wirklich Durst hat, weiß, wie kostbar Wasser ist. Dieses alte Sprichwort führt uns bildlich vor Augen, wie wichtig es für uns sein muss, effektiven Gewässerschutz zu betreiben. Die Europäische Union verabschiedete hierzu die Richtlinie 2060/EG, besser bekannt unter dem Namen EU-Wasserrahmenrichtlinie. Diese Richtlinie trat am 22. Dezember 2000 in Kraft. Mit ihr wurde und wird nach vielen sektoralen Gewässerschutzrichtlinien der Jahre zuvor zum ersten Mal ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Die Gewässer sol
len in Zukunft flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden, das heißt von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen.
Wie Sie alle wissen, sind für die Qualität des Gewässers erstmals die Gewässerökologie und vor allem die Gewässerbiologie und nicht mehr nur die chemische und die physikalische Beschaffenheit ausschlaggebend, die aber weiterhin eine Rolle spielen. Um die Gewässerqualität zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Verbesserung zu ergreifen, sieht diese Richtlinie die Erstellung national und international koordinierter Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vor. Sie müssen nun in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Hierzu wurde die bereits vollzogene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes notwendig; nun muss eine Änderung des Landeswassergesetzes erfolgen.
Unsere Landesregierung hat heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes vorgelegt. Er soll im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie sicherstellen, dass für die Gewässer nicht nur nutzungsbezogene, sondern vor allem ökologisch begründete Qualitätsziele nach einheitlichen Vorgaben erreicht werden. Der Stein der Weisen ist es aber nicht; denn der Landesgesetzgeber hat seine konkrete Aufgabenstellung gemäß den EU-Vorschriften nicht wahrgenommen, sondern lediglich eine formelle Umsetzung geplant. Die Konflikte im Umgang mit dem Wasser werden somit in die kommende Legislaturperiode verschoben. Auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Bewirtschaftungspläne, wie sie die EU-Richtlinie vorsieht, ist im Entwurf des Gesetzes nur halbherzig vorgesehen. Unsere Fraktion kann die Kritik verschiedener Umweltverbände nur zu gut verstehen. Das ist die Ausgangslage. Angesichts der jetzigen Haushaltsmisere steht die Finanzierung allerdings auf einem anderen Blatt.
Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, müssen nun als Gesetzesvollzieher versuchen, die ökologischen Ziele der europäischen Gesetzgebung mit dem wirtschaftlichen Interesse der hierdurch Betroffenen in Einklang zu bringen. Betroffene gibt es insbesondere in der Landwirtschaft. Hierbei ist zu bedenken, dass sich die Landwirte unseres Landes zunehmend einem internationalen Wettbewerb zu stellen haben und auch unsere Landwirtschaft im Sinne der Agenda 21 ihren Beitrag zur Ernährungssicherung der Weltbevölkerung zu gewährleisten hat. Unsere Fraktion weist ausdrücklich darauf hin, dass die Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen nicht eingeschränkt werden darf, auch wenn die EU-Wasserrahmenrichtlinie eindeutig bestimmt, dass im Zweifel ökologische vor wirtschaftlichen Zielen erreicht werden müssen.
Das Umweltziel, das durch das Landeswassergesetz erreicht werden soll und muss, besteht in einem guten Zustand aller Gewässer innerhalb von 15 Jahren nach In-Kraft-Treten der EURichtlinie. Unter gutem Zustand aller Gewässer werden hierbei der gute ökologische und chemische Zustand der Wasseroberflächen sowie das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Oberflächenwasserkörper wie Schifffahrtsstraßen, Seitenkanäle und Stadtdurchgänge verstanden. Besonders wichtig sind der gute qualitative und chemische Zustand des Grundwassers und die Umkehr des zunehmenden Aufwärtstrends bei Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser. - Das ist die ehrgeizige Aufgabe.
Die Zeit bis 2015 ist sehr knapp bemessen, meine Damen und Herren. Herr Minister Birthler, respektieren Sie die Umwelt
verbände! Lassen Sie die Wasserrahmenrichtlinie auf kommunaler Ebene durchführen!
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Sparen Sie das Geld der Steuerzahler! - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich diesen Antrag der PDS-Fraktion sehe, frage ich mich einmal mehr, nach welchen Kriterien sie eigentlich ihre Beiträge aussucht. Viel Sinn, viel Plan steckt offenbar nicht dahinter. Das gilt auch für diesen Antrag von der PDS-Fraktion, der urplötzlich von der Landesregierung verlangt, unverzüglich den Landesentwicklungsplan, also LEP I, zu überarbeiten. Begründung der PDS: die demographische Entwicklung in Brandenburg.
Meine Damen und Herren von der PDS, was soll das eigentlich? Im LEP I geht es darum, dass das Land Brandenburg eine Siedlungsstruktur nach dem Modell der zentralörtlichen Gliederung erhalten soll. Daran soll sich die Entwicklung im Land orientieren. So weit, so gut. Das dürfte allen hier bekannt sein. Das will die PDS-Fraktion also von der Landesregierung überarbeitet wissen. Herr Dombrowski sagte gerade, es wird auch überarbeitet. Was heißt das konkret? Das sagt die PDS-Fraktion einmal mehr nicht.
Sie, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, wollen nur, dass die Landesregierung die Neugliederungskriterien überprüft, also, was ein Oberzentrum, was ein Mittelzentrum, was ein Zentralort und was ein Grund- oder Kleinzentrum ist. Insofern scheint mir der LEP I doch sehr flexibel zu sein. Er enthält nur Sollbestimmungen, was etwa die Zahl der Einwohner angeht - um bei der von der PDS-Fraktion angeführten demographischen Entwicklung zu bleiben. Aber daraus ergibt sich noch lange keine Eilbedürftigkeit im Sinne des Anliegens der PDS-Fraktion.
Anders ausgedrückt: Kein Ort verliert aufgrund einer Einwohnerzahl unter dem Sollwert seine Einstufung und Funktion nach dem LEP I. Er könnte diese Einstufung und Funktion nach meiner Ansicht nur dann verlieren, wenn die Versorgung der dort lebenden Bürger auf andere Weise zumutbar gesichert werden kann. Dafür gibt es im LEP I ebenfalls Kriterien, zum Beispiel die Erreichbarkeit von Einrichtungen.
Mit diesen beiden Feststellungen verliert aber der Antrag der PDS aus unserer Sicht völlig den Sinn. Also gehen wir wohl mit Fug und Recht davon aus, die PDS-Fraktion hat einmal mehr in den bunten Strauß der Themenvielfalt gegriffen. Was dabei herausgekommen ist, wissen wir alle. Leider haben Sie völlig daneben gegriffen. Die Probleme werden schon erörtert. Minister Birthler hat auf der Konferenz - Herr Dombrowski ebenfalls - dazu schon einiges gesagt.
Die Probleme liegen nicht nur im LEP I - er ist flexibel genug. Das Problem ist die demographische Entwicklung in Brandenburg, die mangelnde Geburtenfreudigkeit, der Wegzug von insbesondere jungen Menschen und die Überalterung der Bevöl
kerung. Das müssen wir ändern. Aber nicht im LEP I. Da sehen wir keine Eilbedürftigkeit, sondern haben die tatsächlich zu lösenden Probleme zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht. Das ist der große Unterschied zwischen der ziel- und problemorientierten Politik unserer Fraktion und den ziellosen Politikklimmzügen Ihrer Fraktion. Wir wollen die Probleme lösen, Sie wollen Probleme festschreiben. Etwas anderes käme bei diesem Antrag beim besten Willen nicht heraus. Als Alternative soll die Landesregierung die Einstufung des LEP I ändern. Damit würde die demographische Entwicklung als gottgegeben und unabänderlich hingenommen werden, also die Abwärtsentwicklung Brandenburgs festgeschrieben und die Zukunftsfähigkeit infrage gestellt.
Soll die Landesregierung etwa von dem Modell der zentralörtlichen Gliederung Abschied nehmen? Wo wäre die Alternative dazu, meine Damen und Herren von der PDS? - Wir als DVUFraktion werden diesen Antrag jedenfalls ablehnen. Er enthält nämlich keine Alternativen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Zusammenhang mit der von Teilen der Bundesregierung geplanten Ausbildungsplatzabgabe konnte man einerseits der Presse entnehmen, alle Landesregierungen - also auch die brandenburgische - seien sich in der Ablehnung dieser Maßnahme einig, während andererseits von Mitgliedern der Landesregierung auch andere Meinungen zu hören waren.
Ich frage daher die Landesregierung, wie sie ihre Haltung gegenüber dem Vorhaben, eine Ausbildungsplatzabgabe bzw. Ausbildungsplatzumlage einzuführen, definiert.
Herr Minister, Sie haben sich also schon weitgehend damit befasst und am Donnerstag kommt der Gesetzentwurf im Bundestag in die 1. Lesung. Meine Frage, weil Sie sich schon intensiv damit befasst haben: Welche Kosten entstünden durch die Maßnahme im Land Brandenburg bei Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen? Welche Kosten würden auf diese zukommen?
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Unsere Fraktion
hatte angenommen, mit dem Gesetz würde das undurchdringlich gewordene Gesetzesdickicht von allem überflüssigen Ballast entlastet. Das ist leider nicht der Fall.
Wir brauchen Freiräume und Ermessensspielräume, wenn wir modernen Naturschutz gemeinsam mit den Menschen unseres Landes gestalten und umsetzen wollen. Warum fehlen noch immer Weitsicht und Kraft für eine umfassende Straffung und Vereinfachung der Umweltvorschriften im Land Brandenburg? Durch den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung befürchtet unsere Fraktion mehr Planungsaufwand, mehr Verwaltungsaufwand, mehr Gutachten, das heißt im Klartext: mehr Bürokratie, mehr Arbeitsaufwand und mehr Kosten.
Wir dringen darauf, dass die Umweltverträglichkeit von Vorhaben in möglichst unbürokratischen Verwaltungsverfahren geprüft wird. Das Naturschutzgesetz darf nicht dazu missbraucht werden, unliebsame Maßnahmen unter dem Vorwand der nicht gegebenen Umweltverträglichkeit zu verhindern; denn genau dadurch wird die inzwischen ohnehin geringe gesellschaftliche Reputation des Umweltschutzes weiter geschädigt.
Der ursprüngliche Entwurf des Naturschutzgesetzes wurde oft als Investitionsbremse für die Wirtschaft kritisiert. Gestatten Sie mir, den IHK-Präsidenten Hubert Marbach kurz zu zitieren:
„Mit der Verschärfung der Umweltstandards sendet der Entwurf in der gegenwärtigen wirtschaftlich schwierigen Situation das völlig falsche Signal an investitionsbereite Unternehmen in Brandenburg aus. Wir fordern die Landesregierung auf, in ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik Prioritäten zu setzen. Bei knappen Kassen muss die wirtschaftliche Entwicklung gesichert werden, die Steuereinnahmen und Arbeitsplätze bringt. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, nicht nur Nachbesserungen, sondern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes vorzunehmen.“
Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, es gibt auch keinen vernünftigen Grund dafür, dass das Land Brandenburg mit seinem Naturschutzgesetz über die Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinausgeht. Hier stellt sich doch unser Land - so kann man sagen - selbst ein Bein.
Fakt ist, dass man auf der einen Seite wichtige Informationsvorhaben wie den Bau der A 114 möglichst schnell anschieben möchte und die Initiative zur Verlängerung des Bundesverkehrswegebeschleunigungsgesetzes unterstützt und dass man auf der anderen Seite den Umweltverbänden im Gesetz erweiterte Klagebefugnisse einräumen will. Da beißt sich doch etwas. Im Ergebnis konterkariert die Landesregierung damit ihre eigenen Bemühungen, zu einem raschen Ausbau wichtiger Verkehrs- und Infrastrukturprojekte zu kommen. Dieser Meinung des Geschäftsführers der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg, Herrn Christian Amsick, schließt sich unsere Fraktion natürlich an.
Harte Kritik verdient auch das Festhalten an der Einvernehmensregelung, die einem Vetorecht der zuständigen Naturschutzbehörde gleichkommt. Wichtige Innovationen und Projekte könnten an der mangelnden Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde scheitern. Es entsteht der Eindruck, das Gesetz werde jetzt mit dem Anspruch des novellierten Natur
schutzes in Form zahlreicher Ausnahmeregelungen manifestiert. Tatsache ist, dass der Gesetzentwurf keinen Ausgleich zwischen Industrie und Ansiedlungsindustrie auf der einen Seite und Umweltinteressen auf der anderen Seite schafft. Vielmehr versuchen Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, Belange des Umweltschutzes im Naturschutzrecht zu regeln und diesem dabei Vorrang gegenüber wirtschaftlichen und sozialen Aspekten einzuräumen.
Machen wir uns nichts vor: Es ist ein Irrglaube, dass noch mehr Vorschriften und Kontrollen gut für die Umwelt sind. Fakt ist doch, dass hier eine Chance vertan worden ist, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das sich an den Bundesregelungen orientiert, wie es beispielsweise Sachsen-Anhalt und Sachsen getan haben. Denen ist es auch ziemlich gut gelungen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir alle wissen, und das schon relativ lange, dass etliche umweltrelevante europarechtliche Vorschriften in Landesrecht umgesetzt werden müssen. Diese Notwendigkeit ist unstrittig. Wenn aber die Signale vom Bund stimmen, dann arbeitet die Bundesregierung gerade an einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes. In diesem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein, ob es nicht besser wäre, die Rahmengesetzgebung des Bundes abzuwarten, bevor man auf Landesebene aktiv wird.
Unsere Fraktion findet es schon erstaunlich, dass einige Kolleginnen und Kollegen nicht müde werden, bei ihren Auftritten im Land den Waldbesitzern - so kann man sagen - kräftig Waldhonig ums Maul zu schmieren. Aber im Kreise ihrer Fraktion, wenn die Programme aufs Papier gebracht werden, zieht der Wolf seinen Schafspelz aus und es kommt Erstaunliches zum Vorschein. Das haben wir im Elbe-Elster-Kreis erlebt.
Bei diesem Waldgesetz zahlt immer der kleine Mann die Zeche, sei es der einfache Waldbesitzer oder der Landwirt. Das sind die Fakten und das belegen auch die Zahlen. In Zeiten leerer Kassen ist das normal, könnte man denken. Es ist aber das Ergebnis einer vollkommen verfehlten Forstpolitik.
Im Namen unserer Fraktion möchte ich betonen, dass Einzelfragen nicht befriedigend geklärt werden können, wenn die falschen Rahmenbedingungen nicht verändert werden. Gemäß unserer bisherigen Forstpolitik wird unsere Fraktion daran festhalten, dass sich ein Landeswald nicht allein wirtschaftlichen Fragestellungen unterwerfen darf. Ein Privatwald hingegen ist angelegt, um Erlöse zu erzielen. Natürlich muss auch ein Staatswald kostenbewusst bearbeitet werden. Doch er hat auch andere Unternehmensziele. Ich meine damit die so genannten Gemeinwohlleistungen des Waldes, welche unter anderem die
Umweltbedingungen, der Erhalt für zukünftige Generationen, die Leistungen des Waldes für die Erholung und den Tourismus sind. Für Waldbesucher wird ein umfangreiches Reit- und Wanderwegenetz erhalten und es sind Erholungs- und Walderlebniswege eingerichtet worden. Spaziergänger sollten im Staatswald immer herzlich willkommen sein.
Dass diese Leistungen nicht immer zum Nulltarif zu bekommen sind, dürfte jedem klar sein. Bislang stand das Land ohne Wenn und Aber zu seiner Verantwortung, sein forstrechtliches Eigentum vorrangig dem Allgemeinwohl und damit uns allen zur Verfügung zu stellen. Wer Brandenburger Wälder betritt, befindet sich aber auch auf Privatbesitz. Neben den erwähnten Landesforsten befindet sich ein großer Teil des Waldes in privater Hand.
Geht man nach dem Gesetz, müssen die Waldeigentümer das Betreten der Wälder ermöglichen; denn dem Wald kommt eine Erholungsfunktion für die Allgemeinheit zu. Die Lasten des Waldes jedoch haben die Eigentümer zu tragen. Wir alle wissen, dass dies Steuern, Waldbrandversicherung, Gebühren für Wasser- und Bodenverbände, Kosten für die Verkehrssicherung usw. sind. Fakt ist aber auch, dass den Privateigentümer der Wald oft mehr kostet, als er an Ertrag abwirft. Unsere brandenburgischen Waldbesitzer befürchten mit Recht, dass sie mit dem neuen Waldgesetz noch stärker ans Gängelband genommen werden sollen. Schwerpunkte hierbei sind unter anderem Festlegungen, was wo gepflanzt werden darf, oder die strikte Reglementierung des Maschineneinsatzes im Wald. Statt auf Bürokratie und Paragraphen sollte hier stärker auf Selbstverpflichtung der Waldbesitzer gesetzt werden.
Wichtig sind Sachverstand vor Ort und wissenschaftliche Grundlagen, um den Wald langfristig zu bewirtschaften und zu erhalten. Selbstverständlich muss es auch für die Leute, die den Wald bewirtschaften, ökonomisch vertretbar sein. Da genügt es nicht, wenn man unterm Strich nur kostendeckend arbeitet. Wenn der Brandenburger Wald rote Zahlen schreibt, so ist dies im Wesentlichen politikbedingt. Ein großer Teil der Steuern und Abgaben dient immer noch dem Erhalt der Bürokratie.
Abschließend fasse ich noch einmal kurz zusammen, meine Damen und Herren: Wer auf Vernunft und Frieden hofft, wird nur allzu oft enttäuscht. Dieses Gesetz bringt mehr Planungsaufwand, mehr Verwaltungsaufwand und mehr Gutachten. Es verursacht mehr Bürokratie, mehr Arbeitsaufwand und damit auch mehr Kosten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Der Gesetzentwurf ergänzt bzw. konkretisiert das Brandenburgische Polizeigesetz. Natürlich - das sei gleich vorweggeschickt - ist der umfassende Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger ein Kernanliegen unserer Fraktion. Ohne eine effektiv arbeitende Polizei, die auch mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist, kann ein solcher umfassender Schutz nicht funktionieren. Das sollte jedem hier klar sein. Der Gesetzentwurf der Landesregierung dient dem; daran kann es gar keinen Zweifel geben.
Ich komme zunächst zu Artikel 1 des Gesetzes, Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes. Die hier in dem neu einge
fügten § 16 a geregelte Möglichkeit der Wohnungsverweisung im Falle häuslicher Gewalt durch polizeiliche Maßnahmen halten wir für überfällig. Allein der zivilrechtliche Rechtsschutz reicht hier in der Tat nicht aus, weil der Richter nicht sofort greifbar ist, auch nicht im Rahmen eines Eilverfahrens.
Wir haben zum Absatz 5 aber eine Änderung vorzuschlagen. Im Anschluss an Absatz 2 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
„Der Betroffene ist hierüber wie über die Folgen der Zuwiderhandlung zu belehren.“
Der bisherige Absatz 3 wird dann natürlich Absatz 4, das ist logisch. Diese Ergänzung hält unsere Fraktion für notwendig, weil die Maßnahme der Wohnungsverweisung regelmäßig in Grundrechte des Betroffenen eingreift. Sie ist daher eigentlich selbstverständlich.
Entsprechendes gilt dann auch für die Änderung des § 27 Abs. 2 in dem Entwurf der Landesregierung. Hier ist im Absatz 1 lediglich ein „soll“ vorgesehen. Aus Sicht meiner Fraktion ist der Betroffene zu hören, wenn er als Eigentümer von einer Verwertung von Sachen betroffen ist, denn natürlich greift eine solche Verwertung in seine Grundrechte als Eigentümer ein.
Die Maßnahmen der Sicherung in § 31 a ff. befürworten wir insoweit und es gibt eigentlich gar keine Kommentierung dazu. Diese braucht man eigentlich nicht.
Aus Sicht unserer Fraktion sind die Befugnisse der Polizei natürlich notwendig. Die in § 61 Abs. 3 vorgesehenen Befugnisse zum Einsatz von Elektroimpulsdistanzgeräten ist nicht zu beanstanden. Es handelt sich erkennbar um ein gegenüber dem Schusswaffengebrauch milderes Mittel und die Polizei muss zum Zwecke der Eigensicherung dazu befugt und in der Lage sein, Übergriffe auf Polizisten aus Distanz abzuwehren. Insoweit zeigt sich im Übrigen die Notwendigkeit hierfür mit schöner Regelmäßigkeit Jahr für Jahr anlässlich der Kreuzberger Krawallnacht am 1. Mai. Hierbei kommt es immer wieder zu einer Vielzahl von Schäden an Polizisten. Ich nehme an, damit können auch diese Schäden sehr reduziert werden.
Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung nur Regelungen der Zuständigkeit, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit der verschiedenen Polizeikräfte. All diese Regelungen sind durch die Polizeireform notwendig geworden. Daran gibt es keinen Zweifel. Für eine effektive Arbeit der Polizei sind solche Regelungen natürlich unabdingbar. Auch daran kann es keinen Zweifel geben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie sprachen eben über die automatische Überwachung. Nun ist aber gleichzeitig im Gespräch gewesen, dass Motorräder mit zwei Nummernschildern ausgerüstet werden sollen...
... um diese auch besser überwachen zu können. Ich frage Sie als Minister oder die Landesregierung: Wie steht sie dazu oder hat sie sich noch keine konkrete Meinung darüber gebildet?
Ja, das war im Gespräch gewesen, um die jeweilige Person besser zu überwachen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Die Aktuelle Stunde reicht eigentlich nicht aus, um über das Thema Verbraucherschutz zu debattieren. Vielleicht ging es einigen von Ihnen auch wie unserer Fraktion. Die ganze Zeit über haben wir uns gefragt: Was hat die SPD eigentlich dazu bewogen, gerade den „Sicheren Verbraucherschutz im Land Brandenburg“ für die Aktuelle Stunde auszuwählen? Sie schreiben in Ihrer Begründung: aktuelle Ereignisse im Lebensmittelbereich.
Informationsmangel kann es eigentlich nicht gewesen sein. Oder geht es darum, wo das Fleisch von weit über 100 Rindern aus dem Oderbruch geblieben ist? Wir alle wissen: Im Oderbruch wurden 118 Rinder illegal geschlachtet. Das Landeskriminalamt ist eingeschaltet und ermittelt. Bislang kann offenbar niemand ausschließen, dass dieses Fleisch von Menschen verzehrt worden ist. Oder ist es vielleicht nur zu Tierfutter verarbeitet worden? - Diese illegal geschlachteten Rinder waren weder auf die Seuche BSE noch auf andere Krankheiten und Parasiten untersucht worden. Das sind die Tatsachen, meine Damen und Herren, und das belegen auch die Zahlen.
Der Skandal um die illegalen Schlachtungen breitet sich im Land Brandenburg auch aus. Unsere Fraktion fordert ohne Wenn und Aber eine lückenlose Aufklärung dieser illegalen Schlachtungen und eine harte Bestrafung der Verantwortlichen. Illegale Schlachtungen sind kein Kavaliersdelikt.
Aber das ist nicht alles. Wir haben noch den allerneuesten Fleischskandal, und zwar aus Stahnsdorf. Hier geht es, wie Sie wissen, um einen eindeutigen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz. Gegen die erwähnte Firma aus Stahnsdorf laufen Ermittlungen, weil sie falsch etikettierte Lebensmittel, vor allem Fleischprodukte, an Kindergärten, Krankenhäuser, Seniorenheime und andere ausgeliefert hat. Das Ergebnis des Landeslabors in Frankfurt (Oder) zeigt, dass lediglich vier der dort untersuchten 28 Proben einwandfrei waren. Das ist wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs.
Nach solch erschreckenden Nachrichten für die Verbraucher in unserem Land folgt dann noch die Meldung, dass die BSEUntersuchungen im Land Brandenburg gefährdet sind. Nach Aussagen des Personalrates des für die Tests allein zuständigen Frankfurter Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Andreas Engelhardt, kann seine Behörde die Untersuchungen wegen Personalmangel ab Frühjahr 2004 nicht mehr gewährleisten. Bisher deckten elf Medizinisch-Technische Assistenten und Laboranten, die nur befristet eingestellt sind, diese BSE-Untersuchungen ab. Ihre Stellen sollten ursprünglich schon im Dezember 2003 auslaufen.
Nach der BSE-Verordnung sind Untersuchungen auf Rinderseuche Pflichtaufgabe des Landes. Circa 60 000 Schnelltests hat es im Jahre 2003 im Frankfurter Labor gegeben. Diese Zahl, meine Damen und Herren, werte Kollegen, wird auch im Jahr 2004 erreicht werden.
Das Damoklesschwert der Finanzmisere des Landes Brandenburg schwebt über allen Institutionen. Aber auf keinen Fall dürfen Kernpunkte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes hier in Brandenburg infrage gestellt werden.
Im Namen unserer Fraktion möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht mehr länger an den Symptomen falscher Entwicklungen im Verbraucherschutz, in der Landwirtschaft und in der Agrarpolitik herumgedoktert werden darf. Für eine kosmetische Retusche haben die Verbraucherinnen und Verbraucher unseres Landes schon lange kein Verständnis mehr.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Sie müssen wieder an die Grundprobleme herangehen. An unbequemen Entscheidungen kommen auch Sie nicht vorbei.
Die Landesregierung begründete einst die Neuregelung der Zuständigkeit für Verbraucherschutz unter anderem als Folge der BSE-Krise. Es sollte durch die Bündelung der Kompetenzen im Verbraucherschutz der umfassende Schutz der Verbraucher insbesondere im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Tierseuchenbekämpfung, sichergestellt werden. Das Ergebnis kennen wir alle.
Meine Damen und Herren, meine Zeit reicht leider nicht aus. Große Reden in Sachen Verbraucherschutz sind nicht mehr gefragt. Da helfen uns auch keine populistischen Anträge der SPD-Fraktion zur Aktuellen Stunde, sehr wohl aber unser verantwortungsvolles Handeln und unsere Verantwortung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Landesregierung hat es genau richtig erkannt: Die Finanzpolitik unseres Landes steht vor großen Herausforderungen. Die Frage aber lautet: Brauchen wir mehr oder weniger Bürokratie? Die zentrale Frage muss also lauten: Wie kann die öffentliche Verwaltung organisiert werden, damit sie auch in der Zukunft in der Lage ist, für Sicherheit auf den Straßen zu sorgen, unsere Umwelt und unsere Gesundheit zu schützen, Forschung und Entwicklung zu betreiben, eine komplexe Infrastruktur vorzuhalten, Recht zu sprechen usw.
Angesichts des schärfer werdenden Standortwettbewerbs zwischen den Regionen in Europa, der gestiegenen Ansprüche an den Staat und einer Steuer- und Abgabenlast, die für viele die Schmerzgrenze bereits überschritten hat, muss die Antwort lauten: Die öffentliche Verwaltung muss ihre Leistungen schneller, besser und kostengünstiger erbringen. Nur so kann das Ziel der Modernisierung der Landesverwaltung in Brandenburg, wie sie unsere Fraktion schon seit langem fordert, erreicht werden.
Den Wildwuchs an Bürokratie zu beschneiden und damit den Staat wieder schlagkräftiger zu machen ist keine neue Idee. Diese Idee ist auch nicht in Brandenburg entstanden. Vieles von dem, was im Gesetzentwurf der Landesregierung geschrieben steht, entspricht dem ganz normalen, schon aus technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten notwendigen Modernisierungsprozess. Jede private und jede öffentliche Verwaltung muss sich dieser Aufgabe stellen, wenn sie wettbewerbsfähig und kostengünstig sein oder bleiben will. Im Rahmen des Politikfeldes der ländlichen Entwicklung muss dies gerade auch für die Flurneuordnung gelten. Mit der Angliederung der bisherigen Flurneuordnungsbehörden, der Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung, an das bisherige Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft soll die aufgabenkritische Optimierung im Ergebnis konsequenter weiter verfolgt und es soll im Sinne der Vorgaben der EU eine weitere Verringerung der Zahl der Bewilligungsstellen erreicht werden.
Bei allen Debatten, in denen es in letzter Zeit ausschließlich um das Geld geht, sollte man aber nicht vergessen, dass es einmal ein Konzept zur integrierten ländlichen Entwicklung gab, das gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zum Ziel hatte. Mit unserem Konzept sollte einmal eine Erfolgsgeschichte für das Land Brandenburg geschrieben werden. Es gab zahlreiche Kommunen, die sich auf diesen Weg begaben und gute Erfolge vorzuweisen hatten.
Der Weg in die Zukunft ist für viele Gemeinden im ländlichen Raum unseres Landes längst Vergangenheit, bevor sie richtig angefangen hat, und das nicht nur wegen der Gemeindegebietsreform. Unsere Fraktion kann immer wieder nur betonen: Wir wollen eine Regional- und Strukturförderung, die nicht künstliche Gegensätze zwischen dem ländlichen Raum und städtischem Gebiet aufbaut. Im Land Brandenburg bestehen - Sie wissen es selbst - vielfach auch nicht auflösbare Beziehungen zwischen dem ländlichem Raum einerseits und den Städten andererseits. Die Entwicklungen beider Bereiche hängen eng zusammen und müssen daher auch parallel betrachtet werden. Deshalb kommt es überhaupt nicht darauf an, unter welcher Hausnummer sich Förderinstrumente wiederfinden, sondern es geht darum, dass sie zielgerichtet eingesetzt werden.
Was unsere Fraktion befürchtet hat, ist auch eingetreten. Das für private Vorhaben der Dorfentwicklung und der ländlichen Regionalentwicklung zur Verfügung stehende Finanzvolumen ist so gering, dass man die Pläne im Prinzip wegwerfen kann.
Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf soll unter anderem eine enorme Kostenentlastung der Verwaltung erreicht werden, ohne zugleich den ohnehin schon außerordentlich engen Personalbestand im Bereich der Flurneuordnung im Lande Brandenburg per saldo weiter zu verkürzen. Wenn es Ihnen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, ernst damit ist, wird unsere Fraktion einer Strukturreform der Flurneuordnungsverwaltung nicht entgegentreten. Wir werden natürlich einer Überweisung zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die Gemeindefinanzreform kostet die Gemeinden Millionen. Statt einer deutlichen Entlastung durch die Gemeindefinanzreform des Bundes wird diese in Wirklichkeit zu einer geradezu katastrophalen Mehrbelastung führen. Bundesweit befürchten die Kommunen Einnahmeeinbrüche in Milliardenhöhe. Die Schuld daran geben sie den Reformgesetzen der Bundesregierung.
Die Mitte Dezember im Vermittlungsausschuss ausgehandelte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach Hartz-IV-Konzept sollte die Kommunen von 2005 an um 2,5 Milliarden Euro entlasten. Stattdessen gehen die Gemeinden nach ihren Berechnungen von erheblichen Einbußen aus, vor allem durch die Übernahme der Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Die Ausgaben dafür sind weit höher, als der Bund behauptet. Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, erklärte dazu gegenüber der Presse wörtlich:
„Die Finanzierung und Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist mangelhaft und absolut unakzeptabel. Die Kommunen werden nicht entlastet, sondern belastet. Jetzt zahlen wir auch noch drauf.“
Der Deutsche Städtetag will eine Gesamtberechnung über die finanziellen Folgen von Hartz IV aufstellen. Schon jetzt wird befürchtet, wie es bei den kommunalen Spitzenverbänden heißt, dass Mehrausgaben bis in den Milliardenbereich bundesweit entstehen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, beschuldigt den Bund und die Länder, im Vermittlungsausschuss mit den Zahlen von 2002 operiert zu haben. Durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit seien auch die Unterkunftskosten gewachsen.
Die Bundesregierung erwartet nach ihren Aussagen die Entlastung von Kommunen um 11,3 Milliarden Euro, weil der Bund die Sozialhilfe für die erwerbsfähigen Empfänger übernimmt. Dafür sollen aber die Gemeinden die Kosten für Heizung und Unterkunft tragen, die sich nach Angaben der Bundesregierung auf 9,7 Milliarden Euro beliefen. Die Kommunen setzen die Summe deutlich höher an, weil sie auch für die Arbeitslosenhilfeempfänger zahlen müssen, die in den Berechnungen des Bundes einfach nicht berücksichtigt wurden. Dies trifft insbesondere Brandenburg mit seiner hohen Zahl an Langzeitarbeitslosen. Gleichzeitig ist in Brandenburg mit jährlichen Gewerbesteuermehreinnahmen von lediglich 40 Millionen Euro zu rechnen.
Das von der Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode geplante Finanzausgleichsgesetz lässt weiterhin auf sich
warten. Es sind erhebliche Zweifel angebracht, ob das neue Gesetz überhaupt noch innerhalb dieser Legislaturperiode kommt. Aber wie wir heute gehört haben, soll dieses Gesetz wohl bis Ende Juni hier vollzogen werden. Doch bereits jetzt sind die meisten Kommunen im Land Brandenburg finanziell buchstäblich verhungert. Die heute per Nachtragshaushalt und Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004 beschlossenen Zusatzmittel in Höhe von 55 Millionen Euro ändern daran nur wenig.
Der Geschäftsführer des Landkreistags Brandenburg, Herr Humpert, setzt allein die Kosten für Heizung und Unterkunft für Sozialhilfeempfänger nur für die Landkreise mit zusätzlich 260 Millionen Euro jährlich an. Der Bund bietet jedoch lediglich 100 Millionen Euro als Kompensation an. Der Rest von 70 Millionen Euro bleibt bei den Landkreisen hängen. Rechnet man die entsprechenden Mehrkosten bei den kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden dazu, kommt man leicht auf einen größeren dreistelligen Millionenbetrag.
Damit wäre der finanzpolitische Tod der brandenburgischen Kommunen, das Ende der kommunalen Selbstverwaltung endgültig erreicht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.