Andreas Bühl
Appearances
6/4
6/5
6/8
6/11
6/15
6/19
6/20
6/21
6/22
6/25
6/26
6/28
6/31
6/33
6/34
6/37
6/40
6/41
6/42
6/43
6/47
6/51
6/53
6/55
6/60
6/64
6/65
6/68
6/69
6/70
6/73
6/74
6/77
6/80
6/82
6/86
6/87
6/89
6/93
6/94
6/95
6/98
6/99
6/105
6/107
6/109
6/110
6/111
6/116
6/120
6/122
6/123
6/125
6/128
6/129
6/133
6/135
6/137
6/139
6/140
6/141
6/144
6/146
6/149
6/151
6/153
6/157
Last Statements
Eine Frage, die heute schon mal ähnlich diskutiert wurde:
Zukunft des Azubi-Tickets in Thüringen
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat das Azubi-Ticket am 1. Oktober 2018 eingeführt. Das Land stellt insgesamt 12 Millionen Euro im Landeshaushalt für das Jahr 2020 bereit. Die Pilotphase dauert zunächst bis 31. Dezember 2019. In Pressemitteilungen des TMIL wurde wiederholt formuliert, dass man das Azubi-Ticket über die Pilotphase hinaus fortsetzen wolle. Die haushaltsrechtliche Grundlage für die Fortführung des Azubi-Tickets in den Jahren 2020 und 2021 wurde mit dem Haushalt 2020 geschaffen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Planungen gibt es seitens der Landesregierung zur Fortsetzung des Azubi-Tickets nach dem 31. Dezember 2019?
2. Wie soll die Verteilung der Landesmittel in den Jahren 2020 und 2021 erfolgen?
3. Ist ein einheitliches Förderverfahren für ganz Thüringen vorgesehen?
4. Ist im Rahmen der Fortführung eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten, etwa auf Freiwilligendienstleistende und Volontäre, geplant?
Vielen Dank für die Antwort. Frau Ministerin, Sie haben ja die Antwort auf Frage 1 relativ kurz gehalten. Können Sie uns vielleicht ein bisschen Aufschluss darüber geben, wie sich dieser Verhandlungsprozess jetzt gestalten wird und wie auch der zeitliche Rahmen dafür ist?
Dann würde mich noch interessieren, ob es denn beim bisherigen Preis bleiben wird. Heißt es also bei der Fortführung, es wird alles genauso fortge
führt oder gibt es auch beim Preis noch mal neue Ideen, von den 50 Euro wegzukommen, die aktuell vorgesehen sind?
Zukunft des Ilmenau-Kollegs
Im Jahr 2015 traf die damalige Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Frau Dr. Birgit Klaubert die Entscheidung zur Schließung des Thüringenkollegs in Weimar, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die dortige Liegenschaft in Landesträgerschaft ist. Die Fortführung eines Kollegs in Thüringen mit Standort Ilmenau hatte den Vorteil der kommunalen Trägerschaft und damit der Kostenersparnis für den Freistaat. Die Entscheidung wurde revidiert, beide Standorte blieben erhalten. Nun erreichten den Fragesteller Informationen, dass am Standort Ilmenau für das kommende Schuljahr keine Schüler mehr aufgenommen werden dürfen und Bewerber nach Weimar verwiesen werden sollen. Das Ilmenau-Kolleg ist und muss ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft im Ilm-Kreis bleiben. Es hat zum Beispiel mit großer Innovationskraft neue Konzepte in der Beschulung nicht deutscher Schüler entwickelt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Werden für das kommende Schuljahr am Ilmenau-Kolleg Schüler aufgenommen und wenn nein, weshalb nicht?
2. Sollten keine Schüler mehr aufgenommen werden dürfen, wer hat diese Entscheidung wann getroffen?
3. Welche Perspektive sieht die Landesregierung für die zwei Kollegs in Thüringen?
4. Befindet sich das Thüringenkolleg in Weimar weiterhin in Trägerschaft des Landes und wenn ja, weshalb wurden Pläne zur Träger-Übergabe an die Stadt Weimar nicht weiterverfolgt?
Mich erreichten auch Informationen, dass jetzt schon Lehrer mit Abordnungen belegt worden sind. Wie gestaltet sich das? Was passiert mit den Lehrkräften am Kolleg aktuell? Gibt es Abordnungen und wenn, wohin und in welchem Umfang?
Und das Zweite: Was sind aus Ihrer Sicht die administrativen Folgen? Wenn man jetzt praktisch keinen Kurs in diesem Jahr oder für das nächste Jahr einrichtet, welche administrativen Folgen ergeben sich dann für den Standort?
Zustand der Grundschule „Thomas Müntzer“ in Gehren
Die Grundschule im Ilmenauer Ortsteil Gehren hat als Leitmotiv „Miteinander – Füreinander – Voneinander Lernen, Leben, Wachsen“. Durch die Nähe zum Thüringer Wald und der Forstschule wird den Schülern der Grundschule in Gehren das Konzept des Umweltschutzes und die Erforschung der Natur nahegebracht. Für Gehren hat die Schule eine besondere Bedeutung.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem baulichen Zustand befindet sich die Grundschule „Thomas Müntzer“ in Gehren in Bezug auf Brand- und Schallschutz sowie die Anbindung an den Breitbandausbau?
2. Wie sieht die personelle Besetzung der Schule aus – bitte den Altersdurchschnitt, die Anzahl der Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte sowie die Ausfallstunden nach Ausfallgründen innerhalb des letzten Jahres aufzeigen?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Schülerentwicklung der Grundschule im Hinblick auf die kommenden fünf Jahre ein und welche Zukunftsperspektive wird der Thomas-Müntzer-Schule eingeräumt?
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, ich will zum Einstieg sagen: Es ist gut, dass das Azubi-Ticket jetzt ein Jahr gelaufen ist, dass es endlich da ist und dass auch so viele junge Menschen dieses Azubi-Ticket nutzen. Das ist erst mal ein wichtiger Punkt und es hat viel zu lange gedauert, ehe dieses Azubi-Ticket – und das muss man hier auch noch einmal sagen – überhaupt gekommen ist.
Warum hat es so lange gedauert? Weil diese Landesregierung zu lange gebraucht hat. Das Verkehrsministerium hat zu lange gebraucht. Ich kann mich erinnern,
dass die SPD-Fraktion noch damals das Verkehrsministerium in die Fraktion einbestellt hatte, um dort darüber zu sprechen, weil augenscheinlich auch die Koalitionäre nicht zufrieden damit waren, dass es so lange dauert.
Ich frage mich, warum hier gerade mit den Fingern auf mich gezeigt wird.
Na ja, trotzdem, der Anstand gebietet es eigentlich, dass man nicht mit dem Finger auf Menschen zeigt – aber okay. Nun gut.
Auf jeden Fall scheint es auch innerhalb der Koalition doch Unmut gegeben zu haben, dass es so lange gedauert hat. Umso mehr ist es gut, dass es nun zumindest für ein Jahr da ist.
Aber – und das will ich ganz klar sagen – es ist noch nicht das, was wir uns unter diesem Ticket für die Zukunft vorstellen.
Deswegen will ich einige Punkte umreißen, die uns für die Zukunft wichtig sind und die uns auch leiten in unserem Wahlprogramm und den Zielen, die wir uns für die Zukunft gestellt haben. Wir sagen ganz klar: Wir wünschen uns ein flächendeckendes Azubi-Ticket. Und ganz klar auch in Richtung des Landkreises Greiz gesagt, denke ich, dass, wenn ausgeräumt ist, dass es eben über das Jahr 2019 hinausgeht, dann auch Frau Landrätin Schweinsburg dort zustimmen wird. Ich bin mir sicher, wir habe dort gute Politiker, gute Kreistagsmitglieder, die auch dafür sorgen werden, dass es dort auf den Weg kommt. Da bin ich mir ganz sicher.
Punkt 2 ist, dass man aus unserer Sicht nicht so einfach mit dem Zeigefinger auf Unternehmen zeigen und sagen sollte, dass man die Schuld irgendwie hinschiebt, die Unternehmen sollen sich beteiligen; und das hat ja Frau Keller gestern getan – aber wir haben gerade gesehen, das machen Linke augenscheinlich. So funktioniert das nicht. Wenn man mit den IHKs spricht, die hätten sich schon viel früher in diesen Prozess einbinden wollen, aber
diese Landesregierung ist nicht auf sie zugekommen und hat sie nicht intensiv eingebunden.
Das muss man an dieser Stelle auch ganz klar sagen. Aber die Unternehmen haben natürlich auch ein Interesse daran, sich einzubringen. Das zeigt auch der Firmenbesuch gestern, den Frau Keller gemacht hat. Und das machen viele Unternehmen, die ihren Auszubildenden Angebote machen. Viele Unternehmen bieten allerdings den Auszubildenden auch zum Beispiel Autos an. Und warum machen sie das? Da bin ich bei Punkt 3: Weil das ÖPNVAngebot in der Fläche gar nicht so verfügbar ist, dass es für jeden Auszubildenden auch reizvoll ist, das zu nutzen. Und das ist Punkt 3 für uns, ein besseres Angebot tatsächlich vor Ort zu haben, dass man eben auch vom Dorf bis zur Ausbildungsstätte, vom Dorf bis zur Berufsschule in einer angemessenen Zeit kommen kann und nicht zu lange braucht.
Und Klimaschutz, wenn man das ernst meint, der muss eben auch so gemacht sein, dass man ihn praktisch gut nutzen kann und dass man das Auto eben nicht braucht. Ich bin mir sicher, viele junge Menschen würden es noch mehr nutzen, wenn sie vor Ort auch mehr ÖPNV-Möglichkeiten hätten.
Da sind wir beim nächsten Punkt, beim Punkt 4, die Kosten. 50 Euro sind hier schon als Wohltat beschrieben worden. Aber wenn man mal nach Hessen schaut, dort ist es 1 Euro pro Tag. Das ist eine andere Hausnummer als 50 Euro pro Monat. Daran müssen wir arbeiten, dass wir auch geldlich in diese Richtung kommen.
Punkt 5: eine breitere Zielgruppe. Auch darüber sollte man nachdenken, in Richtung eines Jugendmobilitätstickets zu gehen, auch Freiwilligendienstler mit aufzunehmen, jungen Menschen dieses Angebot zugänglich zu machen. Auch das ist für uns ein Thema.
Punkt 6: Dass man innovativ ist und mit der Wirtschaft an diesem Ticket arbeitet und nicht gegen die Wirtschaft, ist für uns auch ein ganz wichtiger Punkt. Man sieht, dass das, sagen wir mal, den Linken gerade etwas schwerfällt, die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen ist ja abgeschafft worden. Man konnte im Mai lesen, dass sich die Mitarbeiter darüber beschweren, dass mehr Bürokratie entsteht. Im Ilm-Kreis mussten wir auch beobachten, wie mit privaten Anbietern umgegangen wird. So kann es nicht funktionieren. So bremst man auch Innovationen aus, weil der Staat nun mal nicht immer der beste Innovationstreiber ist. Von daher regen wir auch eine innovative Arbeit an, um auch
neue Mobilitätskonzepte für die Landkreise zu entwickeln.
Das alles sind Punkte, die für uns wichtig sind, die wir auch mit in unser Wahlprogramm aufnehmen wollen. In diesem Sinne wollen wir gemeinsam an einem besseren Azubi-Ticket für Thüringen arbeiten. Vielen Dank.
Ich bin mir sicher, Frau Mühlbauer wird gleich kommen. Wir hatten gemeinsam Ausschuss. Zu meiner Frage:
Baustellen auf der Autobahn 71 auf Höhe Behringer Tunnel
In den vergangenen Jahren war die Autobahn 71 auf Höhe Behringer Tunnel bis zur Autobahnabfahrt Ilmenau-Ost in beiden Richtungen immer wieder von langanhaltenden Baustellen mit deutlichen Einschränkungen des Verkehrs betroffen. Nun ist wieder eine Baustelle in Errichtung, die für längere Zeit den Verkehr behindern wird. Die Häufung an Baustellen und die jährlich auftretenden Verkehrseinschränkungen sorgen zunehmend für Unverständnis.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen wurden im benannten Bereich in den letzten fünf Jahren durchgeführt – bitte jeweils mit zeitlichem Umfang sowie Verkehrseinschränkungen benennen –?
2. Welche Maßnahmen sind im genannten Bereich geplant – bitte jeweils zeitlichen Umfang sowie Verkehrseinschränkungen benennen –?
3. Weshalb konnten die in diesem Jahr geplanten Maßnahmen nicht bereits im Rahmen der Bauarbeiten im letzten Jahr gebündelt bearbeitet werden?
4. Wie erklären sich die dauerhaften tiefgreifenden Sanierungsmaßnahmen, obwohl die Autobahn 71 vergleichsweise neu ist?
Vielen Dank für die Antworten. Meine erste Nachfrage wäre: Welche Maßnahmen sind denn jetzt praktisch über das, was Sie geplant haben, schon absehbar, die in der Zukunft noch kommen werden oder kann man damit rechnen, dass praktisch nach diesen von Ihnen aufgeführten Maßnahmen man dann erst mal Ruhe hat? Das wäre vielleicht die erste Frage.
Wenn man diese Strecke täglich fährt und wenn man sie noch bis Suhl durchfährt, dann merkt man ja, dass zumindest ein Großteil der Strecke aktuell von Baumaßnahmen betroffen ist – sagen wir mal, von Erfurt kommend bis zum Tunnel und darüber hinaus. Wie kommt man dazu, dass man praktisch so viel gehäuft tut, was ja den Verkehr faktisch doch schon massiv einschränkt, sodass es auf der ganzen Strecke, wenn man das jetzt so verfolgt, fast täglich zu Staus kommt?
Vielen Dank, Herr Kollege. Stimmen Sie mir zu, dass es schon ein Qualitätssprung für manch ein sozial benachteiligtes Kind ist, wenn frühs in der Brotdose was zu essen ist, weil es eben gestellt würde?
Christina Liebetrau, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Dr. Iris Martin-Gehl, Dorothea Marx, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Eleonore Mühlbauer, Wiebke Muhsal, Anja Müller, Olaf Müller, Birgit Pelke, Babett Pfefferlein, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Jürgen Reinholz, Klaus Rietschel, Marion Rosin, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Claudia Scheerschmidt, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Simone Schulze, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Jörg Thamm, Christian Tischner, Prof. Mario Voigt, Marit Wagler, Raymond Walk, Frank Warnecke, Herbert Wirkner, Torsten Wolf, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig, Christoph Zippel.
Christina Liebetrau, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Dr. Iris Martin-Gehl, Dorothea Marx, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Eleonore Mühlbauer, Wiebke Muhsal, Anja Müller, Olaf Müller, Birgit Pelke, Babett Pfefferlein, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Jürgen Reinholz, Klaus Rietschel, Marion Rosin, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Claudia Scheerschmidt, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Simone Schulze, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Jörg Thamm, Christian Tischner, Prof. Dr. Mario Voigt, Marit Wagler, Raymond Walk, Frank Warnecke, Herbert Wirkner, Torsten Wolf, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig, Christoph Zippel.
Dass dem Datenschutz in diesem Haus so wenig Zeit gegönnt wird, das hätte ich bei den Koalitionsfraktionen bei Weitem nicht vermuten können, aber okay.
Nun, Sie könnten ja mal Ihren Datenschutzbeauftragten dazu anhalten, dass er uns im Ausschuss besucht,
dann hätten wir da auch diskutieren können. Aber das will er ja scheinbar nicht. Er saß zwar vor der Tür, aber er kam nicht.
Aber das ist nicht der Punkt, zu dem wir heute hier sprechen, sondern der Antrag, den Sie eingebracht haben, „Drogen- und Suchtprävention für Kinder und Jugendliche und an Thüringer Schulen stärken“. Wir haben im Ausschuss eine sehr intensive Diskussion mit vielen Anzuhörenden in einer – sagen wir mal – eher untypischen Situation geführt, nämlich dass wir aus einem SB-Antrag heraus eine Anhörung beschlossen haben; ich vermute mal, deswegen kommen Sie auch jetzt mit diesem Antrag. Man hätte es auch andersrum machen können, man hätte natürlich zuerst den Antrag hier im Plenum machen können, den dann an den Ausschuss überweisen. Es war ein bisschen eine seltsame Situation, aber wir hatten eine gute Diskussion und haben auch viele Anzuhörende gehört. Vor allen Dingen ist mir die Äußerung der Polizei in den Ohren geblieben, die gesagt hat, sie schätzt ein, dass es an keiner Thüringer Schule keine Drogenprobleme gibt, sondern dass es weit verbreitet ist und fast jede Thüringer Schule auch mit Drogen in unterschiedlicher Art und Weise zu tun hat. Das muss einem natürlich schon Warnung und Mahnung genug sein, hier auch etwas zu tun. Da sind wir uns – glaube ich – auch einig, dass wir dagegen auch vorgehen wollen.
Ich will bei diesem Punkt aber auch gleich sagen, dass Sie nicht nur so einen Antrag schreiben dürfen, sondern auch konsequent bei sich selbst bleiben sollten in dem, wie Sie mit aktuell illegalen Drogen umgehen, nämlich mit Marihuana, und dort nicht ständig die Legalisierung fordern sollten. Denn uns ist in dieser Anhörung auch ganz klar gesagt worden, dass das die Einstiegsdroge ist, die
auch zu härteren Drogen führt. Deswegen sollte man da an Ihrer Stelle auch konsequent sein und sollte sagen: Wir wollen nicht, dass so etwas legalisiert wird, was eine starke Einstiegsdroge ist.
Im Übrigen sollte man auch nicht dazu aufrufen, illegale Drogen zu konsumieren,
so wie es die Linke in Altenburg gemacht und bei einem Fest dort dazu aufgerufen hat. Das, denke ich, tut dem Ansinnen, was Sie hier formuliert haben, auch nicht gut.
Wenn man in die Punkte schaut, die Sie hier aufgerufen haben, dann ist das alles doch – sagen wir mal – eher oberflächlich. Wir fangen mal an bei Punkt 1, den geeigneten Maßnahmen und fachlich versierten Partnerinnen und Partnern, wissenschaftlichen, verlässlichen und repräsentativen Daten: Na ja, man kann das zwar versuchen, aber aus der Anhörung heraus hatte ich zum Teil nicht den Eindruck, dass man von den Schulen eine ehrliche Antwort bekommt, denn die Schulvertreter in der Anhörung haben eher gesagt, sie haben das Problem bei sich nicht so. Es war die Polizei, die gesagt hat, es besteht ein extremes Problem.
Deswegen muss man schon sehen, ob man dort zu Ergebnissen kommt, die dann auch realistisch und ehrlich sind.
Punkt 2, geeignete Maßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung der kommunalen Vernetzung aller Akteure: Was sind denn geeignete Maßnahmen? Sie beschreiben hier nicht, was geeignete Maßnahmen sind, das klingt mir eher wie ein Platzhalter, den Sie hingeschrieben haben, um hier einen Punkt aufzunehmen.
Punkt 3, Landesstrategie „Drogen- und Suchtprävention an Schulen“: Auch das ist wieder nicht konkret, auch wenn es sicherlich einheitliche Maßnahmen braucht, wie man an Schulen damit umzugehen hat. Wir haben ja wirklich landesweit solche Drogenfälle auch bei Schulen, bei denen man denkt, die im ländlichen Raum mögen weniger betroffen sein. Nein, auch die sind gerade zum Beispiel mit Crystal Meth betroffen. Das ist eine Droge, deren Ausmaße so extrem sind, dass man sich einfach fragt, wie man so etwas nehmen kann. Dagegen muss man wirklich vehement vorgehen.
Aus-, Fort- und Weiterbildung: Ja, auch das ist wichtig, auch das ist aber ein Platzhalter, der jetzt nicht weiter untersetzt ist.
Dazu soll der Landtag dann 2020 unterrichtet werden. Also alles in allem kann man sicherlich nichts Falsches dazu sagen. Es wurde nicht wirklich in die Tiefe gegangen. Ich habe eher den Eindruck, Sie haben hier was formuliert, weil Sie aus der Anhörung was formulieren mussten, weil wir angehört haben, und das relativ schnell zusammengeschrieben. Wie gesagt: Das ist ein wichtiges Thema, ich finde, dem sollte man mehr Tiefgang widmen, als Sie es hier getan haben – so viel zur Einschätzung von uns dazu.
Wenn Sie fragen „Wo ist Ihr Antrag?“: Wozu sollen wir was beantragen, wenn wir das im Ausschuss aus einem SB-Antrag heraus behandelt haben? Das haben Sie ja jetzt praktisch neu in den Lauf gebracht. Wir hätten das von vornherein ein bisschen anders aufziehen
und nicht aus einem SB-Antrag eine Anhörung machen sollen. So viel dazu. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, Schüler auf der Tribüne und auch am Livestream, das Gesetz, das wir heute beraten, das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes, ist von unserer Fraktion grundsätzlich zu begrüßen. Das haben wir hier auch schon mal in der Einbringung deutlich gemacht. Die Stärkung der Mitwirkung von jungen Menschen – so das Ziel des Gesetzes – dürfte von niemandem in diesem Hause kritisch gesehen werden, sondern es sollten alle ein Interesse daran haben, dieses Ziel voranzubringen. Denn schlussendlich geht es auch darum, dass wir junge Menschen möglichst frühzeitig an Demokratie, an demokratische Prozesse heranführen, ihnen Lust darauf machen mitzumachen, dann als Erwachsene auch für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und sich für die Werte der Demokratie einzusetzen. Der von Rot-Rot-Grün vorgelegte und nun in der zweiten Beratung befindliche Gesetzentwurf bleibt allerdings hinter unseren Erwartungen zurück und ist auch im Prozess der Erstellung holprig gewesen. Ich will darauf noch im Detail kommen.
Im Jahr 2016 haben wir als CDU-Fraktion mit unserem Antrag „Entwicklung und Perspektiven einer eigenständigen Jugendpolitik in Thüringen“ die Landesregierung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden ein jugendpolitisches Landesprogramm zu erarbeiten. Wir haben damit den
Startpunkt der Diskussionen dieser Legislatur zu einer verbesserten Mitbestimmung junger Menschen gelegt und Rot-Rot-Grün hat dann auch mit eigenen Aktionen nachgelegt. Wir hatten angemahnt, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Landesstrategie zur Verbesserung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen vorzulegen ist und darauf hingewirkt, dass mehr Kinderund Jugendbeteiligungsstrukturen mit tatsächlichen Entscheidungskompetenzen in den Kommunen entstehen sollen. Besonders wichtig war uns außerdem der sogenannte Jugendcheck, der auch auf Bundesebene angedacht ist und mit dem junge Menschen in die Entwicklung von Gesetzen eingebunden und vor allen Dingen auch direkt beteiligt werden sollen sowie ihre Meinung zu Gesetzesvorhaben abgeben sollen. Unsere Vorschläge wurden damals von Rot-Rot-Grün abgelehnt und nun greifen sie diese zwar in ihrem Entschließungsantrag wieder auf, haben aber augenscheinlich nicht die Kraft und den Mut gehabt, dies auch in ihrem Gesetz zu verankern. Das ist aus unserer Sicht ein ganzes Stück mutlos.
Außerdem setzt sich die Knebelung von Verfahren wie bei anderen Gesetzen von Rot-Rot-Grün in diesem Verfahren fort. Das will ich auch noch mal kurz untermauern: Im Anhörungsverfahren standen den Anzuhörenden gerade mal drei Wochen zur Verfügung, sich hier einzubringen. Und von den drei Wochen waren genau zwei Wochen auch noch in den Schulferien, was es für Verbände natürlich äußerst schwierig macht, sich zu beteiligen. Auch für junge Menschen – die man ja in diesem Gesetz mit einbeziehen will – war es schwierig, sich zu beteiligen, denn in den Schulferien sind, wir wissen das, viele im Urlaub, viele sind gar nicht da. Von daher blieb unterm Strich gerade mal eine Woche Zeit, sich in dieses Gesetz einzubringen.
Dann hat Rot-Rot-Grün einen Anhörungstermin festgelegt und obwohl wir als Fraktion explizit darauf hingewiesen haben, dass wir an diesem Termin nicht teilnehmen können, hat sich diese Koalition nicht dazu bekannt, einen anderen Termin zu suchen, sondern hat diesen Termin weiter festgelegt und verlangt und damit dafür gesorgt, dass die größte Fraktion in diesem Haus nicht an der Anhörung teilnehmen konnte. Und da muss man ganz klar in Richtung der jungen Leute sagen: So funktioniert Demokratie nicht, denn Demokratie lebt davon, dass man Leute mit einbezieht, dass man sie an den Prozessen teilhaben lässt und auch die Opposition – das ist ein hohes Gut –, dass auch die Opposition ihre Meinung sagen kann. Das war in diesem Verfahren so nicht möglich. Wir konnten un
sere Fragen an die Anzuhörenden nicht stellen, weil man uns davon ausgeschlossen hat.
Von einem Meilenstein der Geschichte in der Kinder- und Jugendhilfe – wie es die Koalition am Anfang gesagt hat – kann eigentlich kaum eine Rede sein, zumindest wenn man sich maßgebliche Meinungen von Anzuhörenden anschaut. Handwerklich ist das Gesetz schlecht gemacht. Auch kann der vorliegende Änderungsantrag über diese Mängel des Gesetzesvorhabens nicht hinwegtäuschen.
Die Stärkung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen setzt insbesondere eine verlässliche Landesförderung voraus. Gut ist zwar – das will ich explizit sagen –, dass Sie hierzu Regelungen aufgenommen haben. Es genügt aber bei Weitem nicht, die gesetzlich verankerte Höhe der Landesförderung alle zwei Jahre zu überprüfen.
Zum Schluss bitte. – Eine verlässliche Landesförderung ist nur gewährleistet, wenn die Höhe der Landesförderung an die Kostenentwicklung, insbesondere der Personalkosten – wir wissen, das ist der höchste Punkt –, angepasst und entsprechend dynamisiert wird. Hierauf haben die kommunalen Spitzenverbände auch richtigerweise hingewiesen. Gefolgt sind Sie diesen Hinweisen nicht.
Soweit die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bei verschiedenen Ministerien liegen – das will ich auch aus der Anhörung herausgreifen –, hier sind bei uns das Bildungs- und das Sozialministerium gemeint, widerspricht dies dem SGB VIII in § 69, in dem geregelt ist, dass jeder überörtliche Träger für die Aufgaben nach diesem Buch ein Landesjugendamt einzurichten hat. Durch die Zuständigkeit zweier Ministerien wird die Sacharbeit erschwert. Auch das ist aus unserer Sicht nicht förderlich.
Dass nach dem Änderungsantrag künftig die Gesamtelternvertretung der Kindertageseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden soll, wirft die Frage auf, warum nicht auch die Elternvertretung der Schulen diese Möglichkeit erhalten soll. Sie sind in diesem Punkt nicht konsequent.
Dass sich unsere Forderungen hinsichtlich des Lebenslagenberichts und der Schulsozialarbeit im Gesetzentwurf wiederfinden, habe ich bereits in der ersten Beratung lobend erwähnt und will ich auch hier noch einmal sagen. Aus unserer Sicht hat dieses Gesetz durchaus auch positive Punkte. Der Lebenslagenbericht, wie ihn der Gesetzentwurf vorsieht, wird dem Anspruch, die Lebenslagen junger Menschen im Freistaat abzubilden, aber nicht in dem Sinne gerecht, wie wir uns das vorstellen würden. Sinnvoller wäre es, in einem Lebenslagenbericht ebenso Schule als wichtigen Teil der Lebenslage junger Menschen, das Freizeitverhalten sowie die nonformale und informelle Situation des Lernens zu untersuchen, wie dies etwa bereits auf kommunaler Ebene üblich ist. Darauf hatte der Landesjugendring in seiner Anhörung auch hingewiesen.
Ich will – wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin – kurz aus der Stellungnahme des Landesjugendrings zitieren: „Insgesamt wird der Gesetzentwurf dem selbst gegebenen Anspruch, die Mitwirkung junger Menschen zu stärken, die Umsetzung einer eigenständigen Jugendpolitik zu unterstützen und die Jugendhilfe im Freistaat Thüringen weiterzuentwickeln, lediglich in Ansätzen gerecht. Viele Fragen bleiben offen, die fachwissenschaftlichen und fachpolitischen Diskussionen werden dabei durch den Gesetzentwurf nur bedingt zur Kenntnis genommen. Außerdem erfolgt eine eher gleichgültige Umsetzung des SGB VIII, die der Jugendhilfe in Thüringen nicht gerecht wird. Der Gesetzentwurf beachtet außerdem den Beschluss des Thüringer Landtages zur eigenständigen Jugendpolitik nicht. Das Ziel, ‚eine jugendgerechte Politik, die ressortübergreifend positive Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen aller Jugendlichen in Thüringen schafft‘, wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht. Es erfolgt stattdessen eine bloße Ausrichtung auf die Jugendhilfe; ein ressortübergreifender Ansatz, eine nachhaltige Veränderung der Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen im Freistaat ist nicht erkennbar.“
Das ist für uns doch eine sehr wesentliche Aussage des auch ganz entscheidenden Landesjugendrings, der einen Großteil der Jugendverbände im Freistaat vertritt, und untermauert auch nur das, was ich schon gesagt habe, dass dieses Gesetz nicht so wegweisend ist, wie Sie es ursprünglich für sich in Anspruch genommen haben. Diesem Ergebnis kann ich mich auch deswegen nur anschließen. Der von Ihnen nachgeschobene Entschließungsantrag mit vielen richtigen Dingen macht dies nicht besser, sondern zeigt nur, dass Sie nicht die Kraft hatten, dies auch ins Gesetz zu schreiben.
Weil der Gesetzentwurf dem selbstgegebenen Anspruch, die Mitwirkung junger Menschen zu stärken und die Jugendpolitik im Freistaat weiterzuentwickeln, lediglich in Ansätzen gerecht wird, werden wir uns bei diesem Gesetz auch nur enthalten können. Unsere Fraktion hat ganz klargemacht, dass wir Mitbestimmung junger Menschen einfordern, dass wir diesen Weg begleiten wollen. Wenn wir in Regierungsverantwortung kommen – und wir arbeiten dafür, dass wir im Herbst in Regierungsverantwortung kommen –, dann werden wir ein handwerklich besser gemachtes Gesetz für die Zukunft vorlegen. Vielen Dank.
Frau Kollegin Rothe-Beinlich, geben Sie mir recht, dass Sie unserer Fraktion nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, einen anderen Termin für die Anhörung zu suchen,
und wussten, dass wir zu diesem Termin auch gar nicht konnten, und uns damit bewusst ausgeschlossen haben?
Sehr verehrte Präsidentin, liebe Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Zuschauer am Livestream! Die Thematik „Fridays for Future“ und der Einsatz für Klimaschutz sind eine
wichtige Sache. Der Einsatz für Klimaschutz geht uns alle an. Wenn man in die Welt schaut, wenn man sieht, was sich um uns herum bewegt, wie sich Donald Trump von Dingen zurückzieht, die eigentlich schon geklärt waren, und in Naturschutzgebieten nach Öl bohren will oder sich vom Klimaschutzabkommen verabschiedet, dann ist das eine Entwicklung, die einen nur beunruhigen kann. Und genauso ist es beunruhigend, wenn man in Schwellenländer schaut oder auch nach China, der kommenden Weltmacht, wie dort zum Teil mit Natur umgegangen wird, auch wenn man dort jetzt versucht, sich stärker einzusetzen. Von daher sind die deutschen Bestrebungen im Naturschutz und im Umweltschutz schon sehr stark, auch die Entwicklung, die die Bundesregierung in den letzten Jahren gemacht hat – starke Anstrengungen im weltweiten Vergleich. Man kann sich mit Sicherheit wünschen, dass manches und vieles noch schneller und besser funktioniert, aber wir sind Vorreiter in Sachen Umweltschutz. Das gilt es auch in Zukunft auszubauen.
Von daher ist mein klares Petitum, dass den Klimawandel zu leugnen eindeutig nicht die richtige Sache ist und dass man sich bei denen, die Klimawandel leugnen, auch hier bei uns in der deutschen Politik, nur an den Kopf greifen kann, wie man das nicht sehen kann.
Jetzt sind wir – mein Kollege hat dazu nicht viel gesagt – bei der Aktion „Fridays for Future“ an sich. Wir sind dafür, dass sich junge Menschen einsetzen, dass junge Menschen demonstrieren, dass junge Menschen auch ihre Meinung sagen und dafür auch auf die Straße gehen. Das ist für uns absolut okay und dahinter stehen wir auch. Aber wir fragen uns, ob der Freitag, an dem Schulpflicht herrscht, der richtige Tag ist, um eine solche Diskussion zu führen. Denn wir haben in Deutschland Regeln und Regeln gilt es einzuhalten. Es gibt dort die Abwägung zwischen dem Versammlungsrecht und der Schulpflicht. In der Abwägung ist die rechtliche Meinung ganz klar, dass bei einer Demo, die keine Spontandemo ist, die man auch an einem anderen Tag machen könnte, eindeutig die Schulpflicht dem Versammlungsrecht vorgeht.
Schule ist genauso wichtig, wie für Klimaschutz zu demonstrieren. Schule bildet für das Leben.
Deswegen wäre es aus unserer Sicht besser und vor allen Dingen auch glaubwürdiger, wenn sich die
jungen Menschen einen anderen Tag aussuchen würden, zum Beispiel „Sundays for Future“.
Man könnte auch dann demonstrieren, man könnte zeigen, dass man Freizeit investiert, dass einem wertvolle Freizeit, die man auch für andere Sachen nutzen könnte, so wertvoll ist, um für den Klimaschutz auf die Straße zu gehen.
Deswegen plädieren wir dafür, dass diese Ernsthaftigkeit auch bei den Demonstrationen Einzug halten sollte, dass Schulpflicht wichtig ist und dass man sich an Regeln halten muss. Deswegen sagen wir ganz klar: Wir stehen hinter Klimaschutz, wir begrüßen, dass sich junge Menschen für Klimaschutz einsetzen. Aber wir sagen auch ganz klar: Schulpflicht gilt und man muss zur Schule gehen. Danke.
Revitalisierung des Porzellanwerkgeländes in Ilmenau
Das Gelände des alten Porzellanwerks verfällt immer weiter, dabei ist diese Fläche die letzte große Ansiedlungsmöglichkeit für Industrie und Gewerbe im Kerngebiet von Ilmenau. Die Thüringer Aufbaubank ist aufgrund der Insolvenz des Besitzers der wirtschaftliche Eigentümer. Im letzten Jahr wurde gemeinsam mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH und der Stadt Ilmenau eine Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung des Geländes in Auftrag gegeben. Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres 2018 vorliegen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegen bereits Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht und wann ist mit Ergebnissen aus der Studie zu rechnen?
2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu einer wirtschaftlichen Nutzbarmachung des Geländes?
3. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung bisher unternommen, um potenzielle Investoren für die Fläche zu finden bzw. sie in einen vermarktbaren Zustand zu versetzen?
Frau Ministerin, dieses Thema beschäftigt mich auch schon ein bisschen. Aus meiner eigenen Erfahrung muss ich sagen, ich kann nicht feststellen, dass diese Umleitungsstrecke so angenommen wird. Ich habe das Gefühl, die Umleitung erfolgt trotzdem noch auf dem alten Weg. Deswegen meine Nachfrage: Haben Sie diesbezüglich schon Verkehrszählungen durchgeführt, inwieweit die neue Umleitungsstrecke auch angenommen wird oder ob immer noch auf der alten gefahren wird? – Das zum einen.
Die zweite Frage: Welche Alternative gab es denn nach der Abwägung der Behörden zu der neu ausgewiesenen Umleitungsstrecke, weil ja diese neu ausgewiesene Strecke zum Beispiel im Winter durchaus auch Risiken mit sich bringt, indem Lkws über den Rennsteig geschickt werden, wo es eventuell vielleicht glatt und dementsprechend auch nicht sicher ist, mit so einem Lkw über den Rennsteig zu fahren?
Ja, aber ich wollte daran erinnern, dass die zweite Frage noch nicht beantwortet ist.
Ich fragte ja nach – im Hinblick auf die Abwägung, zu der jetzt ausgewiesenen Umleitungsstrecke über den Rennsteig –, welche Alternativen es dazu noch gegeben hat und wie man zu der Abwägung gekommen ist, den Verkehr gerade hierüber zu führen.
Sehr verehrte Kollegen, wir sind in der Zeit der weihnachtlichen Vorfreude. Von daher freuen wir uns auch schon länger darauf, was aus dem Ministerium in Sachen digitale Bildung kommt. Ich muss sagen, ich bin da ganz bei Frau Henfling in dem, was sie gesagt hat. Man muss hier nur noch einmal festhalten: Diese Koalition hat im Grunde in den letzten vier Jahren, was digitale Bildung betrifft, nichts gemacht. Aus dem Haus des Bildungsministeriums kam nichts zu diesem Thema. Von daher sollten Sie diese innerfraktionären Fragen vielleicht nicht in einer Aktuellen Stunde klären, sondern in tatsächlicher Politik, die Sie vor Ort auch tun sollten.
Es klang in der Rede von Frau Henfling ganz so, als ob diese Frage der Digitalisierung jetzt hier vom Himmel gefallen wäre und jetzt müsste man tun. Das ist ja eine Frage, die schon eine ganze Zeit ansteht. Diese hätten Sie in den letzten vier Jahren wirklich gut bearbeiten können. In den Schulen ist nichts angekommen.
Man muss es einmal ganz klar sagen. In den Schulen ist es so – das hat Frau Henfling auch gesagt –, dass es von Schule zu Schule sehr unterschiedlich ist, wie digitale Bildung dort gelebt wird. Wenn man einen guten Lehrer hat, der sich vor Ort sehr stark in den Sachen engagiert, dann passiert etwas. Wenn man das nicht hat, passiert es nicht. Das kann kein Anspruch sein, den wir verfolgen wollen. Wir wollen für alle Schulen gute digitale Bildung, für alle Schüler eine gute digitale Bildung.
Deswegen ist es auch zu kurz gedacht, einfach nach dem Bund zu rufen und zu sagen, diese Digitalpaktmittel sind das Allheilmittel, mit dem wir alles tun wollen. Im Endeffekt bedeuten eigene Verantwortung, eigene Zuständigkeiten auch, dass man vor Ort etwas tut. Das hätten Sie in den letzten vier Jahren tun können. Es ist nichts passiert.
Ich will nicht sagen, dass gar nichts passiert ist. Das ThILLM hat sicher einige Ansätze, aber in den Schulen ist noch nicht viel angekommen. Wenn man sich das einmal mit Blick auf die komplette Landesregierung anschaut, muss ich sagen, ist Herr Holter ja nicht der Einzige, wo es stockt. Insgesamt ist die Frage der Digitalisierung eine Frage, die Sie nicht hinreichend beantwortet haben. Wenn ich mir den Breitbandausbau anschaue, dann 30 Mbit, die Sie in Ihren ersten Vorschlägen gebracht haben …
30 Mbit ist überhaupt nichts. Sie sind sogar hinter die vom Bund vorgeschlagenen 50 Mbit zurückgefallen. Das war überhaupt nichts. Das haben Sie jetzt auch erkannt, aber es sind verschenkte Jahre gewesen, in denen Sie nichts getan haben. Das Gleiche setzt sich fort bei der Frage, wie Schulen ans Netz angeschlossen sind. Auch da ist nichts passiert. Die Frage einer Digitalisierungsstrategie für das Land – jahrelang nichts passiert. Zur Digitalisierung in der Schule – das habe ich schon gesagt – ist nicht viel passiert. Deswegen ist es gut, dass dieses Bundesgeld jetzt kommt und dass jetzt auch endlich in den Schulen was passieren muss. Darauf will ich noch mal kurz eingehen, denn es ist eine gute Sache, wenn der Bund hilft. Aber ich bin mir sicher, dass wir hier im Raum eine einhellige Meinung haben, dass diese Bundesmittel natürlich nicht mit diesen Verpflichtungen einhergehen können, wie sie jetzt auf Bundesebene eingebracht worden sind. Wir sind auch dafür, dass der Bund hilft, aber wir sagen ganz klar: Dazu braucht es keine Grundgesetzänderung, das kann man auch über andere Fördermechanismen regeln, dass der Bund uns mit Geld unterstützt und dass man sich auch darauf einigt, wie dieses Geld eingesetzt wird. Eine Grundgesetzregelung ist dafür unserer Meinung nach nicht notwendig.
Wir sagen, die Länder tragen grundsätzliche Verantwortung für die Bildung und so soll es auch bleiben. Wir wollen, dass diese Verantwortung bei den Ländern bleibt, dass es auch Unterschiede zwischen den Ländern gibt, dass Länder ihre eigenen Profile entwickeln können und damit auch einen Wettbewerb in der Bildungslandwirtschaft anregen können. Das ist uns wichtig, das wollen wir auch
weiterhin für Thüringen so handhaben, denn schließlich wurde in den letzten Jahren in Thüringen eine gute Bildungspolitik gemacht. In den 20 Jahren haben wir uns einen guten Ruf aufgebaut, einen Ruf, der sich deutschlandweit sehen lassen kann, den wollen wir uns da auch nicht wegnehmen lassen.
In jedem Fall verlangen große Aufgaben auch eine ausreichende Finanzausstattung, deswegen begrüßen wir dieses Geld, was vom Bund kommen soll. Aber die Aufgaben sind hier in Thüringen zu tun und da verlangen wir, dass Sie als Landesregierung liefern. Wenn Sie nicht liefern, dann werden wir ab nächsten Herbst liefern. In diesem Sinne vielen Dank.
Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; MartinGehl, Iris; Marx, Dorothea; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rietschel, Klaus; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.
Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; MartinGehl, Iris; Marx, Dorothea; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rietschel, Klaus; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Johanna;
Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.
Frau Ministerin, die Frage ist noch: Was passiert denn mit den Frauen, die jetzt die Widerspruchsfrist nicht genutzt haben und keinen Widerspruch gegen den Beihilfebescheid eingereicht haben?
Wasserstand der Talsperre Heyda
Aufgrund des außergewöhnlich heißen Sommers ist der Beckenpegelstand der Talsperre Heyda auf einen historischen Tiefstand von 13,10 Meter gefallen. Die Wassermenge liegt bei 46 Prozent des Vollstaus. Die Fischbestände müssen mit wesentlich weniger Wasser auskommen und leiden unter weniger Sauerstoff. Aus fischereibiologischer Sicht sind bereits irreparable Schäden aus Sicht eines Angelfischereiverbands in Ilmenau entstanden. Insbesondere ist es deshalb aus Sicht des Fragestellers wichtig, den Pegelstand des Stausees Heyda
zu stabilisieren und ein weiteres Fallen der Wasserhöhe zu verhindern.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es aus Sicht der Thüringer Fernwasserversorgung nötig, den Pegelstand zu stabilisieren?
2. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Thüringer Fernwasserversorgung unternommen, um ein Absinken des Pegels zu verhindern?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Situation um die Talsperre im Hinblick auf den Wasserstand sowie daraus resultierende Folgewirkungen auf Flora und Fauna ein?
4. Welchen Einfluss auf den Pegelstand hatte die Entnahme von Wasser in diesem Sommer aus der Talsperre Heyda insbesondere für Gartenbaubetriebe in Erfurt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher, der heute vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes ist eine Fortschreibung eines bestehenden und auch schon bewährten Gesetzes, das es schon seit Langem gibt. Von daher finde ich es ein wenig seltsam, wenn die AfD das hier so vehement ablehnt, weil dafür eigentlich überhaupt kein Grund besteht. Es geht hier um Dinge, die zu regeln sind, mit denen man sich beschäftigen muss. Die kann man auch nicht aus der Welt wischen. Von daher finde ich das ein wenig befremdlich, aber okay.
Ich denke, junge Leute – und das hat die Anhörung eigentlich auch gezeigt, die wir hier im Landtag schon gemacht haben und die wir auf Basis eines Antrags nicht nur von Rot-Rot-Grün gemacht haben, sondern ausgehend von einem Antrag, den die CDU-Fraktion eingereicht hat. Rot-Rot-Grün hatte sich damals dann mit einem eigenen Antrag beteiligt. Ausgehend davon haben wir eine Anhörung hier durchgeführt und die hat durchaus gezeigt, dass es Bedarfe gibt, junge Leute in Thüringen intensiver einzubeziehen.
Von daher kann ich in einer ersten Bewertung sagen – wir machen ja heute hier auch nur die Einbringung in einer ersten Bewertung dieses Gesetzes –, dass ich zumindest in einigen Punkten positiv überrascht bin. Gerade der Punkt des Lebenslagenberichts, der mit aufgenommen wurde, der auch eine Forderung von uns in unserem Antrag war, der auch positiv in der Anhörung bewertet wurde, dass sich der hier in diesem Gesetzentwurf wiederfindet, ist von uns eine positiv zu bewertende Sache, genau wie die Fragestellung der Schulso
zialarbeit, die sich wirklich bewährt hat, die überall, auch in den Regionen, wo ich es kenne, bei mir vor Ort, sehr gut angenommen wird, die man auch nicht mehr missen möchte, die einen wichtigen Beitrag leistet, um auch Lehrer zu unterstützen, um das Klima in den Schulen entsprechend zu unterstützen. Von daher ist auch das positiv zu bewerten,
genau wie auch die Frage der Mitbestimmungsmöglichkeiten, die natürlich gerade auf kommunaler Ebene durchaus noch Verbesserungspotenzial haben. Allerdings will ich sagen: Das ist eine Frage, die man auch in der Anhörung bewerten muss – inwieweit die Dinge praktikabel gehandhabt sind und inwieweit Dinge nicht dafür sorgen, dass Verfahren im Zweifel schwieriger werden. Gerade wenn ich mir die Erweiterung des Jugendhilfeausschusses anschaue, das ist eine Sache, da bin ich sehr gespannt, was dann auch in der Anhörung herauskommt, wie es bewertet wird. Denn soweit ich es hier gesehen habe, finde ich es ein wenig ungewöhnlich, es ist ja kein Entwurf der Landesregierung. Deswegen gab es im Vorfeld vermutlich keine Anhörung der Beteiligten. Es gibt also noch keine Rückmeldung, wie die Beteiligten zu diesem Entwurf stehen. Von daher wäre es vielleicht besser gewesen, man hätte es über die Landesregierung gemacht, dann hätte man zumindest im Vorfeld schon mal die Beteiligten abgefragt. Das ist so ein Punkt, der hat mich ein wenig verwundert. So müssen wir jetzt warten, was in der Anhörung zu sagen ist. Von daher kann man das jetzt auch noch gar nicht so bewerten, weil wir jetzt erst mal ins Gespräch mit den Beteiligten gehen müssen, wie man diesen Gesetzentwurf hier bewerten soll.
Dass die Örtliche Jugendförderung hier aufgenommen wurde, finde ich gut. Die Frage ist allerdings, ob man das mit dem Betrag in diesem Gesetz festschreibt oder ob das wirklich in diesem Maße sinnvoll ist. Auch das ist eine Frage, die man bewerten muss. Schließlich ist so ein Betrag ja auch nicht festgeschrieben. Sie haben zwar hier geschrieben „mindestens jährlich“, dennoch, finde ich, sollte man auch das noch mal in der Anhörung bewerten.
Kurz und gut: Es sind schon einige Punkte, die mir jetzt positiv aufgefallen sind, die ich auch begrüße, dass wir diese hier aufgenommen haben. Auf der anderen Seite gibt es noch Punkte, die wir erst mal mit den Partnern auswerten müssen, auch in einer Anhörung, was ich auch sehr begrüße, wenn wir eine mündliche Anhörung dazu machen, damit wir auch ins Gespräch kommen, gerade mit Partnern wie dem Landesjugendring, den Verbänden, um auch zu sehen, wie die Gremien denn weiter arbeitsfähig sind – Landesjugendhilfeausschuss –, wie sollte man diese Gremien erweitern. All das gilt
es also auszuwerten, weshalb auch ich hier heute die Überweisung an den Ausschuss beantrage und mich dort über eine ausführliche Anhörung freuen würde, damit wir das ausgleichen, dass es bis jetzt keine Beteiligung zu diesem Gesetzentwurf gegeben hat. Vielen Dank.
Die Regelschule „Heinrich Hertz“ in Ilmenau hat einen hohen Stundenausfall zu verzeichnen, insbesondere in technischen Fächern wie Physik. Daraufhin meldeten sich besorgte Eltern beim Fragesteller. Exemplarisch: In der 7. Klassenstufe habe es durch eine Langzeiterkrankung und durch das allgemeine Fehlen von Lehrkräften im Bereich Physik und den MINT-Fächern eine hohe Zahl von Ausfallstunden gegeben. Es wurde beschrieben, dass die Schüler der jetzigen 8. Klasse noch keine Physikunterrichtsstunde gehabt hätten. Die Eltern sehen hier das Recht auf Bildung für ihre Kinder eingeschränkt und sorgen sich um die Chancengleichheit im Hinblick auf spätere Prüfungsleistungen, da den Kindern im Zweifel Lehrinhalte nicht vermittelt werden konnten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie gestaltet sich die Lehrkräftesituation an der Regelschule „Heinrich Hertz“ in Ilmenau, insbesondere im Hinblick auf Langzeiterkrankungen sowie den Lehrkräftebedarf?
2. Welche Stundenausfälle sind in welchen Fächern in welcher Höhe im letzten und im neuen Schuljahr zu verzeichnen?
3. Wie gedenkt die Landesregierung, dem Unterrichtsausfall an der Regelschule aktuell und zukünftig zu begegnen (zum Beispiel durch Kräfte aus der
Vertretungsreserve), insbesondere im Hinblick darauf, dass den Kindern mit erheblichem Stundenausfall nicht Nachteile mit Blick auf kommende Prüfungsleistungen entstehen?
4. Weshalb wurde durch das Schulamt Westthüringen für den Ilm-Kreis zu diesem Schuljahr keine gesonderte Lehrkraft für die Regelschule „Heinrich Hertz“ eingestellt?
Verehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Besuchergruppe! Heute ganz besonders freue ich mich über Besucher aus Ilmenau zu dieser späten Stunde hier.
Sie sehen, die Reden sind relativ kurz, weil die Abgeordneten schon lange Tage hinter sich haben, heute auch mit einem zweistündigen Bericht am Morgen.
Plus Auswertung.
Nun doch noch zu einem wichtigen Thema, nämlich der Hochschulfinanzierung. Ich bin mir sicher, dem Kollegen Voigt werden hier die Ohren klingeln, so oft wie er hier schon von Ihnen erwähnt worden ist. Heute müssen Sie leider mit mir vorliebnehmen.
Ich will Ihnen im Vorfeld sagen: Wir werden uns enthalten. Diese Hochschulfinanzierung, wie Sie sie heute vorgelegt haben, ist natürlich ein Aufwuchs. Ein Aufwuchs ist immer etwas Positives, es ist aber nur ein „Weiter so!“ zu dem, was es bis jetzt schon gibt. Kollege Voigt – da muss ich Kollegen Voigt schon in Schutz nehmen – hat, denke ich, eigentlich gut ausgeführt, dass diesem Aufwuchs, den Sie hier machen, eine deutliche Kostensteigerung ent
gegensteht und damit natürlich dieser Aufwuchs auch schon wieder relativiert ist. Da kann ich Ihnen sagen, auch aus Ilmenauer Perspektive – Frau Ministerin, ich würde mich freuen, wenn ich sprechen darf und nicht Sie. Sie können bestimmt danach noch etwas ergänzen, wenn Sie möchten –, die Kosten steigen ja deutlich, die Studentenzahlen im Gegenzug sind rückläufig, die Universitäten müssen also mehr investieren, um die Studentenzahlen halten zu können, die wir hier bei uns haben. Gerade aus Sicht des Standorts Ilmenau kann ich Ihnen sagen, die Wettbewerbssituation wird nicht weniger, gerade im Hinblick auf die Universitäten aus Bayern, die stärker werden. Da müssen wir uns stark behaupten, weshalb 4 Prozent gut sind, aber mit Sicherheit nicht perfekt. Aber darum soll es mir in der Rede heute maßgeblich gar nicht gehen.
Herr Präsident, wenn Sie gleich fragen sollten, wegen der Frage von Frau Mühlbauer: Ich würde die gern zum Schluss beantworten.
Um den Aufwuchs als maßgeblichen Punkt soll es mir heute gar nicht gehen. Weshalb wir sagen, wir enthalten uns heute: Wir werden uns deswegen enthalten, weil das, was Sie hier tun, zum einen vorhersehbar war. Wenn man eine Hochschulvereinbarung trifft, die Sie getroffen haben in Ihrer Legislatur, und diese läuft aus zum Ende 2019, dann hätten Sie auch damals gleich sagen können, Sie treffen eine verlängerte Vereinbarung, um hier diesen Nachschub nicht machen zu müssen. Das ist die eine Sache.
Zum Zweiten muss ich Ihnen sagen, es wurde ja ein neues Hochschulgesetz mit Ihrer Mehrheit beschlossen. In diesem neuen Hochschulgesetz steht in § 12: In der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren soll eine Rahmenvereinbarung getroffen werden. Nun konnten wir auch lesen, was Herr Minister Tiefensee dazu verkündet hat, dass er jetzt auch schon in die Verhandlung der nächsten Rahmenvereinbarung treten will. Deswegen ist es ein bisschen schade, dass er heute nicht da ist, wobei ich mir sicher bin, dass der Staatssekretär das sicherlich davor mit dem Minister abgestimmt hat. Vielleicht kann er dann dazu auch ein bisschen erhellen, was denn nun Ihr Plan für die nächste Rahmenvereinbarung ist, wenn Sie jetzt hier das eine
Jahr nachschieben und sagen, Sie müssen Rechtssicherheit schaffen, im gleichen Zug aber auch in dieser Legislatur noch eine Regelung schaffen wollen, die von der Länge der Vereinbarung dann faktisch der nächsten Landesregierung völlig den Gestaltungsspielraum nimmt, nämlich in der nächsten Legislatur dann gar nicht mehr über Hochschulfinanzierung zu sprechen, sondern eben das wegzunehmen
und damit auch – das fügt sich in eine Reihe von Sachen ein, die Sie hier versuchen, um der nächsten Landesregierung die Möglichkeiten, die Spielräume zu nehmen. Da muss man ehrlicherweise sagen, das ist kein faires Herangehen. Da muss man auch noch mal klarstellen, was denn der Minister meint,
ob die Rahmenvereinbarung schon nächstes Jahr kommt oder ob die Rahmenvereinbarung, die danach folgen soll, erst 2020 kommt. Das sind wesentliche Punkte, die uns beschäftigen. Zum einen fügt sich das hinein in die Sache, die Sie mit dem Haushalt machen wollen, mit dem Haushalt 2020, diesen auch noch in dieser Legislatur zu beschließen, obwohl Sie dann gar nicht mehr in Verantwortung stehen oder dieser Landtag nicht mehr in Verantwortung steht und damit Vorausplanungen in die Zukunft macht,
die er selbst gar nicht einlösen kann. Das ist auch bei dieser Rahmenvereinbarung, die in Zukunft geplant wird, der Fall. Das beschäftigt uns.
Zum anderen kann man sagen, dass eine turnusmäßige vierjährige Rahmenvereinbarung, die höchstwahrscheinlich erst Anfang 2021 in Kraft tritt, in jedem Fall in das Landtagswahljahr fallen würde. Bekanntlich wollen Sie das vermeiden, deswegen fragen wir uns. Es ist einfach nicht konsistent, was wir vom Minister hören konnten, weshalb sich für uns heute nur die Möglichkeit ergibt, uns zu enthalten. Wir hoffen, dass vom Staatssekretär – lieber wäre uns natürlich der Minister gewesen, der auch öffentliche Äußerungen dazu gemacht hat, wie es weitergehen soll mit den Rahmenvereinbarungen – heute aufgeklärt wird: Was haben wir denn von Ihnen zu erwarten? Worauf müssen wir uns einstellen? Wird es noch eine weitere Rahmenvereinbarung in dieser Legislatur geben? Wird es erst in der nächsten eine geben? Wie sieht es aus für die Thüringer Hochschullandschaft? Wir würden uns wünschen, dass der nächste Landtag, die nächste Zusammensetzung dieses Landtags auch noch Ge
staltungsspielräume hat, das zu gestalten, und dass Sie das nicht von vornherein schon wegnehmen. Vielen Dank.
Herr Kuschel, jetzt haben Sie mich mit Ihren Äußerungen, die Sie hier getätigt haben, doch genötigt, noch mal hier vorzukommen. Überschätzen Sie Ihren Einfluss da nicht. In der Regel schaffen Sie es ja, ordentlich zu polarisieren. Das kann durchaus manchmal gut sein. In dem Punkt, finde ich, ist es keine gute Sache, wenn Sie hier so polarisieren und so schwarz und weiß malen, denn unterm Strich muss man ja tatsächlich feststellen, dass es immer auf den Einzelfall ankommt, der vor Ort gezeichnet wird. Wenn Sie den Einzelfall Ilmenau
ganz explizit angesprochen haben, dann will ich dazu gleich noch etwas sagen. Aber im Vorfeld will ich zu Ihrer Rede, zu dem, was Sie hier gesagt haben, sagen, das Thema „Geld“ ist natürlich eine Frage für viele Gemeinden. Auch im Ilm-Kreis werden Sie feststellen können – und Sie sprechen ja auch viel mit den kommunalen Vertretern –, dass es dort oft um diese Prämie geht, die man da kriegen kann. Das ist ja auch okay. Die Möglichkeit haben sie jetzt, weil sie eine ausgesprochen gute Konjunktur aktuell haben; ob das in der Zukunft noch so sein wird – andere Frage. Aber dass dieses Geld ein Thema ist, das können Sie nicht negieren, genauso wenig, wie Sie hier mit alternativen Fakten argumentiert haben, was Sonneberg betrifft. Die Kollegin hat eben im Gespräch noch mal betont, dass Sonneberg an sich nicht zugestimmt hat. Ich meine, Sie und Ihre Landrätin haben da aktuell im IlmKreis einen Dissens, was Gehlberg betrifft, Sie ist dafür, Bürgerbeteiligung in Gehlberg voranzutreiben, Sie sind nicht dafür, das zu tun. Das zeigt doch aber auch vor Ort, dass diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung durchaus genutzt wird, und das ist keine Möglichkeit, die wir in irgendeiner Form hier unredlich mit nutzen. Das ist eine Möglichkeit, die vor Ort besteht, um den Bürgerwillen herauszukehren.
Ich finde es ziemlich unredlich von Ihnen, dass Sie dann, wenn es Ihnen passt, sagen, Bürgerbeteiligung ist okay, dass Sie aber dann, wenn Bürgerbeteiligung sich vielleicht mal gegen Sie wendet,
sagen: Okay, das war aber jetzt nicht die richtige Form der Bürgerbeteiligung.
So kann es nicht funktionieren. Das zeigt aber auch so ein bisschen, wie Ihre Reform insgesamt funktioniert hat. Sie war tatsächlich ziemlich planlos. Sie haben alles, was Sie bekommen haben, in ein Gesetz zusammengebunden. Das zeigt ja auch die Probleme, weshalb der Kollege Fiedler schon betont hat, dass es durchaus unterschiedliche Würdigungen vom Landesverwaltungsamt gibt, was für zustimmungswürdig erachtet wird oder eben auch nicht.
Da bin ich beim Punkt Ilmenau, was den Einzelfall betrifft. Wir vor Ort waren uns alle einig, dass wir das machen wollen, dass wir die Gebietsreform voranbringen wollen und dass wir die auch zu einem Erfolg führen wollen. Da zeigt sich, dass Freiwilligkeit einer der wesentlichen Fakten ist, denn wenn man freiwillig nicht zusammenfindet, dann wird es unterm Strich auch nicht funktionieren. Wenn es –
sagen wir mal – ein freiwilliger Zwang ist, der im Hintergrund steht, wird es auch nicht funktionieren. Ich bin ziemlich überzeugt, dass wir diese Reform bei uns zu einem Erfolg bringen können, aber das liegt auch maßgeblich daran,
weil wir – und da muss ich Frau Scheerschmidt so ein Stück widersprechen, sie hat gemeint, da ist doch ein Kostenersparnisfaktor im Hintergrund, den man vor Ort vorantreibt, weil die Kommunen nicht mehr so ausgestattet sind – haben Sie ja gesagt – oder nicht mehr so ausgestattet werden in der Zukunft. Ich bin der Meinung, Geld wird man nicht sparen können. Das sehen wir jetzt schon, dass wir Geld vor Ort mit dieser Reform nicht sparen, weil wir nämlich vor Ort sagen, wir behalten die Bürgerbüros in den Orten, die wir erhalten wollen,
wir erhalten das örtliche Leben in den Orten, wir steigern sogar das Geld, das die einzelnen Ortsteile bekommen, damit sie ihr örtliches Leben erhalten können, damit wir nicht bei der größten Struktur – Ilmenau wird die zweitgrößte Stadt Thüringens von der Fläche her – Verluste in den einzelnen Ortsteilen haben, damit das Leben vor Ort erhalten bleibt, dass wir dort mehr Geld reinstecken, damit wir alle Feuerwachen, alle örtlichen Einrichtungen erhalten. Da kann mir keiner erzählen, dass wir dann vor Ort damit Geld sparen werden. Das wird nicht passieren.
Das ist aber auch gar nicht unser Antritt, den wir bei uns haben, sondern unser Antritt ist, dass wir die Region entwickeln wollen und dass wir eben wirtschaftlich auch vorankommen wollen, und das ist wirklich eine Chance für die Region, wenn man sagt, man geht gemeinsam in die Zukunft, man entwickelt gemeinsam etwas für die ganze Region. Aber das kann man nicht auf das ganze Land betrachten, das muss man singulär auf den Einzelfall betrachten. Da hat uns nicht geholfen die Unsicherheit, die im Vorfeld auch gestreut worden ist, die Unsicherheit, die durch dieses Gesetzgebungsverfahren gestreut worden ist,
auch durch das Gerichtsurteil, was natürlich auch daran liegt, dass Sie Fehler im Prozess gemacht haben. Jeder, der dabei war, hat gemerkt, dass Sie Fehler im Prozess gemacht haben.
Das haben auch alle Bürgermeister vor Ort gemerkt, mit denen ich regelmäßig im Gespräch stand. Das ist eine Folge dieses unsicheren Prozesses, den Sie hier geführt haben. Wir haben uns
trotzdem nicht verunsichern lassen und haben das vorangetrieben, trotz aller Widerstände, die es dort gab. Aber ich bin mir sicher, dass in dem zweiten Schritt, der kommen wird, das Ganze noch ein ganzes Stück schwieriger wird. Wenn man sich anschaut, wie sich die Einwohnerzahlen verteilen und was sich dann für Gebilde auch ergeben, wird das nicht viel einfacher werden. Es wird ein schwieriger Prozess und ich kann Ihnen nur raten, die lokalen Vertreter dort besser mitzunehmen. Da bin ich jetzt auch bei der Änderung, die jetzt noch mal nachgeschoben wurde im Hinblick auf Neustadt und auf Herschdorf. Ich habe Gespräche mit beiden geführt, gerade auch mit dem Herschdorfer Bürgermeister. Es war ja eigentlich im Gesetz angelegt, dass diese Gemeinden erst mal von Ilmenau mit verwaltet werden. Jetzt ändern Sie das. Ich kann den Gedanken dahinter verstehen, das macht natürlich manches einfacher. Aber wenn man das zwei Wochen vor der Angst nachschiebt, sorgt man dafür, dass alles, was vor Ort schon geregelt ist – der Herschdorfer Bürgermeister hat mir erzählt, er hat mit der Verwaltung von Ilmenau schon die Beschaffung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr abgesprochen –, jetzt erst mal, weil man sich auf eine neue VG natürlich einlassen muss, ausgebremst wird. Sie gefährden vor Ort Sicherheit mit solchen Dingen, weil Sie eben vor Ort damit dann entsprechende Beschaffungen ausbremsen. Und wenn Sie das so machen, wie Sie es angedacht haben, dass Sie zwei Wochen vor der Angst hier eine Änderung herbeiführen, dann sorgen Sie dafür, dass vor Ort das Unverständnis für solche Sachen wächst. Das kann nicht gut sein. Ich kann nur sagen unter dem Strich: Wir haben uns nicht verunsichern lassen durch Sie, wir haben diese Reform vorangebracht. Ich bin mir sicher, wir werden sie zu einem Erfolg führen, weil alle vor Ort das eben auch wollen und weil wir vor Ort auch Geld investieren. Wir werden damit kein Geld sparen, das will ich hier auch noch mal klarmachen, und man kann es eben nicht, Herr Kuschel, schwarz oder weiß betrachten, man muss es auf den Einzelfall betrachten, weshalb unsere Fraktion heute auch beantragt, die einzelnen Punkte im Gesetz einzeln abzustimmen, damit wir eben diese Differenzierung hier auch durchführen können. Vielen Dank.
Einschulung eines Kindes in Jena-West
Aufgrund eines Umzugs einer alleinerziehenden Mutter innerhalb Jenas soll das Kind nicht wie ursprünglich beabsichtigt die Nordschule in Jena besuchen, sondern die Westschule. Die Westschule ist von der neuen Wohnung fußläufig erreichbar, was für die alleinerziehende Mutter einen erheblichen Vorteil brächte. Bei einem Gesprächstermin mit der Schulleiterin der Westschule wurde der Mutter jedoch mitgeteilt, dass es derzeit keine freien Plätze an der Schule gäbe. Das liege auch daran, dass pro Klasse drei Plätze für Kinder von Asylsuchenden frei gehalten werden müssten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden an der Westschule in Jena offenbar Plätze für Kinder von Asylsuchenden frei gehalten?
2. Gibt es einen Anspruch von Eltern auf Einschulung ihres Kindes an der nächstgelegenen Grundschule?
3. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, das Kind dennoch an der Westschule in Jena einzuschulen?
Schulbauförderung im Ilm-Kreis
Gute Infrastruktur und guter Bauzustand von Schulen sind für das Gelingen guter Bildung von wesentlicher Bedeutung. Mit der Schulbauförde
rung unterstützt der Freistaat Thüringen die staatlichen und die freien Schulträger bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Hierzu stehen im Ilm-Kreis eine Reihe von Maßnahmen in der Planung und Umsetzung. Bei einigen dieser Maßnahmen, wie zum Beispiel der tiefgreifenden Investition in die Grundschule in Langewiesen, lassen die Fördermittelbescheide zumindest nach bisherigem Kenntnisstand des Fragestellers auf sich warten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen in der Schulbauförderung wurden mit welchen Fördersummen und jeweiligen insgesamten Investitionssummen in diesem Jahr für den Ilm-Kreis bereits bewilligt?
2. Welche Maßnahmen in der Schulbauförderung wurden durch den Ilm-Kreis mit jeweiligen insgesamten Investitionssummen beantragt und ist mit einer Bewilligung zu rechnen (bitte dementspre- chend mögliche Fördersummen sowie voraussicht- liche Zeitlinie zur Bescheidüberstellung mit auffüh- ren)?
3. Wie ist konkret der Stand der Bewilligung der Maßnahme zur Sanierung der Grundschule in Langewiesen?
4. Wurde – bezogen auf die Sanierung der Grundschule in Langewiesen – bereits ein Fördermittelbescheid erteilt und wenn nicht, weshalb nicht?
Frau Staatssekretärin, ich danke Ihnen für die Antwort. Wir stellen diese Frage ja hier, und da möchte ich noch mal konkret nachfragen – wir haben das im Ausschuss schon behandelt, aber es ist schon wieder ein ganzes Stück Zeit vergangen –: Sind Sie sich dessen bewusst, dass umso später wir ins Jahr kommen, es umso schwieriger wird, Baufirmen zu finden, und die Kosten entsprechend steigen?
Ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Frau Präsidentin, nach dieser Rede, die wir gerade von Frau Engel gehört haben, fällt es einem schon echt schwer, darauf etwas zu sagen. Also bei so viel ideologiegetriebenem Postkommunismus, den wir hier von Ihnen gehört haben,
muss ich ehrlich sagen: Das ist kaum erträglich. Und wenn Sie hier behaupten,
unser Antrag wäre ideologiegetrieben, dann haben Sie ihn augenscheinlich nicht gelesen und dann haben Sie auch alle Zuschriften nicht gelesen, die Sie bekommen haben, und das ist echt traurig bei einem Antrag, der hier schon fast ein Jahr vorliegt. Da hätten Sie sich mal ein bisschen mehr Mühe geben sollen bei Ihrem Versuch, unseren Antrag abzulehnen.
Ich bin mir sicher, Sie werden ihn ablehnen und Ihren Antrag, den Sie vorgelegt haben, als den viel, viel besseren darstellen. Aber ganz ehrlich, eigentlich müsste es Ihnen schwerfallen und eigentlich ist es auch eine ziemliche Enttäuschung, wenn man betrachtet, welche Diskussion wir im Ausschuss zu führen versucht haben. Ich war ja hoffnungsfroh, dass wir dieses Herzensanliegen von mir, die duale Ausbildung zu stärken, an den Schulen voranbringen und vor allen Dingen auch den jungen Menschen die Möglichkeiten einer dualen Ausbildung bewusst machen. Da sind wir nämlich bei einem Punkt, dass wir die Möglichkeiten aufzeigen wollen, die es heute schon gibt. Ich hatte Hoffnung, als Sie das an den Ausschuss überwiesen haben, aber die Hoffnung hat sich relativ schnell erledigt, als Sie dann schon die mündliche Anhörung abgelehnt haben, bei der wir mit den Partnern direkt hätten in die Diskussion einsteigen können. Das war dann schon zu viel des Guten, das wollten Sie dann schon nicht mehr.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, das war eine herbe Enttäuschung.
Sie haben sich dann darauf beschränkt, eine schriftliche Anhörung zu machen. Und wenn Sie sich dann mal die schriftliche Anhörung zu Gemüte geführt hätten – und Kollege Tischner hat ja schon versucht, das hier gut zusammenzufassen –, dann hätten Sie auch schnell begreifen können, dass unser Antrag genau in die richtigen Kerben geschlagen hat.
Ich will noch mal kurz zusammenfassen, warum wir unseren Antrag hier schon vor fast einem Jahr eingereicht haben. Zum einen haben wir die hohen Übertrittsquoten an das Gymnasium, die kann keiner von uns bestreiten. Zum anderen haben wir jetzt schon das Problem – falls Sie mal in einem
Unternehmen vor Ort sein sollten – ich glaube, Frau Engel ist das eher weniger, aber alle anderen vielleicht schon –, dann werden Sie sehen, welcher Fachkräftebedarf dort herrscht und was in den nächsten Jahren in den Thüringer Unternehmen passieren wird. Und ich sage Ihnen ganz deutlich: Wenn Sie das hier nicht zeitnah angehen – wir müssen es jetzt angehen –, dann haben wir in der Zukunft das Problem, dass für Ihre sozialen Wohltaten dort keiner mehr das Geld verdienen wird. Das ist das Problem. Wir müssen die Unternehmer vor Ort stärken, damit auch Wachstum entstehen kann, denn nur mit Wachstum werden wir es dann auch schaffen, dass der Staat seine soziale Sicherungsfunktion wahrnehmen kann. Das ist einfach mal ein Fakt.
Da hätte ich mir von Ihnen gewünscht, dass Sie da auch mal ein bisschen auf die Wirtschaft zugehen. Ihr Antrag ist das genaue Gegenteil. Ihr Antrag schlägt erst mal auf die Wirtschaft drauf und sagt im nächsten Schritt, okay, aber bezahlen müsst ihr es dann trotzdem. Das ist beim besten Willen nicht das Verständnis, was man haben sollte, wenn man gut gemeinsam zusammenarbeitet.
Dass die Berufsorientierung ein wichtiges Feld ist und dass wir da was tun müssen, das haben einhellig – und ich komme gleich noch mal auf die einzelnen Anzuhörenden – eigentlich alle Anzuhörenden gesagt, dass wir hier einen Handlungsbedarf haben, dass wir den hier entsprechend auch erkannt haben und zum Thema in diesem Landtag gemacht haben. Und dass wir frühzeitig Eltern mit ins Boot holen müssen, um ihnen überhaupt erst mal aufzuzeigen, dass das Abitur nicht der Weisheit letzter Schluss sein muss und dass es zwischen den verschiedenen Schularten entsprechend Wechselmöglichkeiten gibt und man auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung dann mit Berufserfahrung ein Studium anschließen kann, dass wir diese Information an die Eltern tragen müssen, auch das wurde von keinem der Anzuhörenden bestritten, sondern wir wurden in unserem Antrag bestärkt. Wir hatten eine breite Anzuhörenden-Liste, leider mit nicht so viel Beteiligung, aber das hätten wir wahrscheinlich in einer mündlichen Anhörung besser leisten können. Viele haben sich wahrscheinlich einfach nicht ernst genommen genug gefühlt bei diesem wichtigen Thema. Daran ist auch wieder Rot-Rot-Grün schuld. Wir hätten das gern weiterdiskutiert. Aber ich bin froh über jeden einzelnen Anzuhörenden und über jede einzelne Stellungnahme, die dort abgegeben wurde. Wir haben Praktiker angehört, wir haben die Berufsschulen angehört, die Andreas-Gordon-Schule hat geantwortet, dass es ein grundsätzlich sinnvoller Antrag ist und dass man vor allen Dingen – und das zeigt auch wieder, dass wir richtig getroffen haben – das Unternehmertum stärken muss. Zu diesem
Punkt, den Sie hier ganz sträflich in Ihrem Antrag völlig außen vor lassen, haben Praktiker in der Schule gesagt, dass das öffentliche Ansehen von kleinen und mittelständischen Unternehmen gestärkt werden muss, damit man eben Lust hat, bei diesen kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Ausbildung anzufangen.
Das Azubi-Ticket wurde angesprochen, auch das ist ein Thema. Im Übrigen muss ich dann ehrlich sagen, wenn Sie sagen, dass unser Antrag viel zu kurz greift: Wir machen ja nicht einen Antrag zu diesem Thema, wir machen viele Anträge. Wir haben hier auch schon das Azubi-Ticket thematisiert.