Gerd-Rüdiger Hoffmann

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antwort auf die Große Anfrage der FDP zur Bildungspolitik ist ja, wie wir schon gehört haben, datentechnisch höchst umfangreich, insgesamt 380 Seiten. Die Themen sind extrem breit gestreut. Von der frühkindlichen Bildung über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zur schulischen, beruflichen und Erwachsenenbildung greifen diese Fragen im Prinzip alle Themenbereiche auf.
Herr Günther hat das umfangreiche Datenmaterial in seiner Rede so präsentiert, ausgewertet und interpretiert, dass sich ein sehr positives Bild ergab. Dass wir als Opposition uns dem nicht ganz anschließen können, liegt, glaube ich, in der Natur der Sache.
Weil die Anfrage so viele Themen umfasst und wir hier jeweils nur 5 Minuten Redezeit haben, will ich einen Aspekt herausgreifen, nämlich die frühkindliche Bildung. Wenn ich auf die Legislaturperiode zurückblicke, dann fallen mir genau zwei positive Dinge ein. Die Verbesserung des Personalschlüssels zu Beginn der Legislaturperiode war ein richtiger und guter Schritt - sehr teuer - und wurde von allen Fraktionen mitgetragen. Gleichwohl wissen wir alle, dass dieser Schritt insgesamt noch zu klein ist, wir damit im bundesweiten Vergleich immer noch ganz hinten rangieren und deutlich nachsteuern müssen. Der zweite positive Punkt, der mir einfällt, ist die Verabschiedung des Kita-Anpassungsgesetzes, in das Sie aufgenommen haben, dass die Hortbetreuung von Kindern mit Behinderungen finanziert wird, was ich sehr gut und richtig finde. Das Gesetz wurde vor drei Monaten, also am Ende der Legislaturperiode, verabschiedet. Diese beiden Dinge sind positiv und müssen erwähnt werden.
Das Negative ist, dass zwischen diesen beiden Punkten - die Verbesserung des Personalschlüssels am Anfang der Legislatur und die Betreuung von behinderten Kindern im Hort am Ende
der Legislatur - nichts liegt. In der Zwischenzeit ist einfach gar nichts passiert. Da haben Sie das Regieren in diesem Bereich eingestellt. Das ist einfach zu wenig. Sie haben damit sehr viel Vertrauen bei den Eltern sowie bei den Erzieherinnen und Erziehern zerstört. Sie haben auf Kosten der Träger die Betriebskostenzuschüsse, die der Bund zur Entlastung der Kommunen zur Verfügung gestellt hat, einbehalten - das haben wir im letzten Plenum debattiert; das haben auch die Anfragen ergeben -, also 81 Millionen Euro, die eigentlich für die Kommunen bestimmt waren, in die Tasche gesteckt und zweckentfremdet. Das ist keine Kleinigkeit. Zweitens haben Sie die Kosten für die Umsetzung des verbesserten Personalschlüssels falsch eingeschätzt bzw. berechnet, obwohl Sie von Anfang an darauf hingewiesen wurden. Das Gericht musste diesen Fehler mit einem Urteil korrigieren und Ihnen auf die Finger klopfen. Drittens: Sie hätten die Anpassung des Rechtsanspruches am liebsten gar nicht vorgenommen. Wenn wir nicht beim Parlamentarischen Beratungsdienst ein Gutachten in Auftrag gegeben hätten, das Sie darauf hinweist, dass Sie ein verfassungswidriges Landesgesetz vorbereiten, weil es Bundesrecht bricht, hätten Sie wahrscheinlich gar nicht reagiert. Viertens - es ist ja nicht so, dass wir zwischenzeitlich nicht darüber geredet hätten - haben Sie zwischen den beiden Punkten, die ich genannt habe, alles unterlassen, was Sie hätten tun können, um die Situation zu verbessern. Es gab genügend Vorschläge vonseiten der Opposition. Ich erinnere an Initiativen zur Verbesserung der Regelungen zur Leitungsfreistellung, an die Forderung, einen Stufenplan zur Personalschlüsselverbesserung zu erstellen, an Initiativen zur Verbesserung der Sprachförderung, an die Forderung, die Erzieherausbildung zu reformieren, was dringend notwendig ist.
Bei alledem haben Sie gesagt: Ja, wir wissen, dass das notwendig ist, wir brauchen das, und die Betroffenen warten darauf. Aber Sie setzen es einfach nicht um. Ich finde, das stellt Ihnen ein ganz großes Armutszeugnis aus, und Sie können sich am Ende der fünfjährigen Regierungszeit auch bei der Vielzahl an statistischen Daten nicht dafür abfeiern lassen, was Sie hier geschafft haben. Ich meine, die letzten fünf Jahre waren für die Bildung in Brandenburg fünf Jahre der vergebenen Chancen, und das haben Sie zu verantworten. Der Wähler wird Sie hoffentlich daran erinnern. - Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bei diesem Thema in Erinnerung rufen, dass wir heute über dieses Gesetz sprechen müssen, weil in der Finanzierung der Kindertagesstätten durch das Land einiges im Argen liegt. Eigentlich sollten mit der letzten Novelle des Kita-Gesetzes im Jahr 2010 deutliche Verbesserungen für die frühkindliche Bildung der Kinder erreicht werden. Auf dem Papier wurde das auch festgehalten. Wir mussten aber feststellen, dass die Regierungskoalition und auch die Landesregierung nicht bereit gewesen sind, die Verbesserung des Personalschlüssels korrekt zu finanzieren.
Schon damals hatte der Städte- und Gemeindebund im Zuge der Beratungen dieses Gesetzentwurfes darauf hingewiesen, dass es einen Missstand gebe. Weil die Landesregierung aber auf solche Forderungen von Fachleuten aus der Praxis mittlerweile fast schon obligatorisch nicht eingehen will, blieb den kreisfreien Städten nur der Weg zum Landesverfassungsgericht. Sie haben dort geklagt, und zwar erfolgreich. Das Gericht hat festgestellt, dass die zugrunde gelegten Berechnungen falsch waren. Deswegen war die Regierungskoalition gezwungen nachzubessern.
Meine Damen und Herren! Weil uns daran gelegen ist, dass die Finanzierung dieses Mal verfassungskonform geregelt wird, haben wir zu diesem Entwurf des Kindertagesstättenanpassungsgesetzes ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegeben, mit dem die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs geprüft werden sollte.
Die Ergebnisse des Gutachtens fallen durchaus gemischt aus. Das Gutachten kommt zwar zu dem Schluss, dass die vorgesehene Regelung des Kostenausgleichs für die Verbesserung des Personalschlüssels verfassungskonform ist, es kommt aller
dings auch zu dem Ergebnis, dass damit nur ein kleiner Teil des Kostenausgleichs ordentlich geregelt ist.
Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. April 2013 festgestellt, dass das Land den Kommunen für die gesamte Finanzierung der Kindertagesbetreuung ausgleichspflichtig ist und nicht nur für den Teil zur Verbesserung des Personalschlüssels, der mit diesem Gesetzentwurf geregelt werden soll. Das Gutachten weist darauf explizit hin.
Außerdem hat das Gutachten auch festgestellt, dass Teile des § 1 unseres Landes-Kita-Gesetzes, in denen der Rechtsanspruch für Kinder ab einem Alter von einem Jahr geregelt wird, nicht verfassungskonform sind und gegen das Grundgesetz verstoßen, weil der Rechtsanspruch dort unbeschränkt besteht, hier aber nicht. Ich finde es schon erstaunlich, dass Sie das mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Bundesebene nicht bemerkt und noch nicht selbstständig behoben haben.
Ich bin allerdings froh, dass jetzt der politische Wille aufgebracht wird, das zu berichtigen.
- Ich habe damals darauf hingewiesen.
Die Finanzierungsfrage, die dabei mitschwingt, wird nach unserer Ansicht nicht ausreichend gelöst; denn wieder soll dem Gesetzgeber das Königsrecht beschnitten werden, nämlich das Budgetrecht, das Haushaltsrecht, indem man diese Fragen in einer Verordnung regeln will, also wieder einmal am Parlament vorbei. Spätestens damit fällt die Kita-Finanzierung rechtlich komplett auseinander, weil Teile des Kostenausgleichs weiter im Kita-Gesetz, andere aber in Verordnungen geregelt werden. Dabei habe ich die Frage der Weiterleitung der Bundesmittel noch nicht berücksichtigt.
Eine Aufstellung der Gesamtkosten wird also weiterhin vermieden. Ich sage Ihnen: All das grenzt im Prinzip schon an Schizophrenie. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob wir nicht den gesamten Kostenausgleich im Bereich der Kita-Finanzierung für die Kommunen im FAG regeln sollten.
Meine Damen und Herren! Ich bedaure sehr, dass bei dieser Gemengelage eines fast ein bisschen untergeht, was die Regierungskoalition mit diesem Gesetz auf den Weg bringen will etwas sehr Wertvolles -, nämlich die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in den Horten. Dazu wird nun eine Regelung angestrebt, die ich - das muss ich ausdrücklich sagen - für gut und richtig halte. Ich glaube, es ist überfällig, dass an dieser Stelle etwas geregelt wird. Ich will an dieser Stelle aber auch nicht verhehlen, dass uns sehr wohl bewusst ist, dass das ein Bereich ist, für den grundsätzlich auch der Bund in die Verantwortung genommen werden kann. Ich glaube, auch wenn meine Partei im Bund an der Regierung ist, müssen wir weiter darauf dringen, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt.
Ich glaube, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufga
be ist. Alle Ebenen müssen sich daran beteiligen, das zu finanzieren.
- Es gibt sicherlich viele, die es anders sehen. Ich habe meine Meinung dargelegt, Kollege Günther.
Abgesehen von diesem Erfolg bleibt allerdings die große Unsicherheit, ob die heute zur Verabschiedung vorgesehenen Regelungen zur Kita-Finanzierung verfassungskonform sind. Deshalb werden wir trotz dieses guten Ansatzes aufgrund der anderen Probleme, die ich beschrieben habe, diesem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Agieren der Landesregierung zu den Fragen der Kitafinanzierung, die wir heute Mittag schon erörtert haben, beweist einmal mehr, dass es nötig ist, eine Grundsatzdebatte über die Förderung der frühkindlichen Bildung in diesem Land zu führen. In den Blick müssen dabei besonders der Auftrag und die Umsetzung durch das Land genommen werden, das per Gesetz zur Ausgestaltung der frühkindlichen Förderung verpflichtet ist.
Und es muss Bilanz gezogen werden, wie unter dieser Landesregierung versucht wurde, Verbesserungen für die frühkindliche Bildung zu erzielen. Ich glaube, es gehört in den Fokus der Öffentlichkeit, was die rot-rote Landesregierung auf der einen Seite öffentlich immer wieder fordert und propagiert und was auf der anderen Seite wirklich getan wird.
Meine Damen und Herren, ich kann mich hier an durchaus heftige Debatten erinnern, in denen Sie, werte Kollegen von der Regierungskoalition, den stärkeren Ausbau der Kita-Plätze gefordert und dabei immer wieder ganz besonders auf das Betreuungsgeld geschimpft haben. Jetzt sage ich: Das mag politisch durchaus opportun sein, aber eigentlich auch nur dann, wenn man seine eigenen Hausaufgaben gemacht hätte, und das ist hier nicht der Fall.
Ich habe heute schon in der Debatte zum Kitaanpassungsgesetz gesagt, dass die nun beschlossene Kita-Finanzierung ein Flickenteppich sondergleichen ist.
Darüber hinaus gibt es weitere Problemfelder in der frühkindlichen Bildung, die in der Verantwortung des Landes liegen und - entgegen allen Beteuerungen - nicht angepackt wurden.
Schaut man sich zum Beispiel an, was zum Kitaplatzausbau in Brandenburg passiert ist, dann kann einem, wenn man ein soziales Herz hat, dieses nur bluten oder kurz vor dem Infarkt stehen, denn die Landesregierung hat Schwarz auf Weiß bestätigt, dass sich das Land in keinster Form am Ausbau der Kitaplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach Bundesrecht beteiligt hat. Mehr noch: Sie verweigern den Kommunen sogar die Bundesgelder, die eigens für den Ausbau und den Betrieb dieser Plätze bereitgestellt sind.
Ich komme nicht umhin, im Detail darauf einzugehen: Der Bund hat dem Land Brandenburg seit 2009 mehr als 73 Millionen Euro für den Ausbau von Kitaplätzen zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Bund bis Ende dieses Jahres weitere 81 Millionen für die Unterhaltung, also die Betriebskosten dieser Plätze in Brandenburg zur Verfügung stellen. Die Kommunen haben sich mit 29 Millionen Euro an der Schaffung zusätzlicher Plätze beteiligt und tragen auch noch fast allein die Betriebskosten dafür.
Das Land Brandenburg als grundständiger Gesetzgeber für die Kinderbetreuung hat sich nicht an den Investitionskosten betei
ligt. Das heißt, dass in Brandenburg Bund und Kommunen allein den Ausbau der Kitaplätze zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs finanziert haben. Mehr noch: Die Landesregierung, die rot-rote Landesregierung, die das Modell der Kindertagesbetreuung immer wieder einer eigenverantwortlichen Betreuung der Eltern nach ihren Werten vorzieht, ist noch nicht einmal gewillt, die dafür vorgesehenen Bundesgelder zum Unterhalt dieser neu geschaffenen Plätze an die Kommunen weiterzugeben. Nur ein Bruchteil, nämlich 20 % der Mittel für Betriebskosten, leitet das Land an die Kommunen weiter. Den Rest streicht das Land ein. Das muss man einfach so sagen. Das ist keine Spekulation, das ist traurige Realität.
- Das ist traurige Realität. Das hat man eindeutig in der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage gesehen. Das können Sie noch einmal nachlesen, Kollege Ludwig.
Wenn wir uns angucken, wie Sie diese Vorgehensweise begründen, dann stellen wir fest, dass Sie Ihr Vorgehen damit rechtfertigen, dass Sie den Rest der Bundesgelder für die Verbesserung des Personalschlüssels heranziehen, die hier 2010 beschlossen wurde. Jetzt muss ich einfach einmal sagen: Wenn es tatsächlich so ist, dass Sie das so machen, dann ist das nicht korrekt, weil die Bundesgelder für den Unterhalt dieser Plätze bereitgestellt werden.
Die sind ausschließlich für neu geschaffene Plätze vorgesehen und nicht zur Finanzierung bereits bestehender. Das steht so im Gesetz, Kollege Ludwig. Wenn man jetzt Ihrer Argumentation folgt, dann zweckentfremden Sie die Bundesmittel absichtlich, und das könnte Sie und könnte das Land am Ende teuer zu stehen kommen.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit: Wenn Sie jetzt nachweisen wollten, dass die Bundesmittel nicht zweckentfremdet werden, weil Sie die Gelder nur für das Personal der zusätzlich geschaffenen Plätze einsetzen, dann allerdings müsste man sagen: Dann hätte man ja gar keine echte Verbesserung des Personalschlüssels für alle Plätze.
So oder so, meine Damen und Herren, Sie verursachen mit dieser Vorgehensweise ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem, wenn Sie auf der einen Seite zwar Betreuungsangebote für alle Kinder einfordern, auf der anderen Seite aber nicht bereit sind, mindestens die zur Verfügung stehenden Gelder an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzugeben.
Ich will an der Stelle noch eines sagen: Sie wissen sicherlich, dass ich kein Freund des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich bin. Ich finde, es hat sich nicht bewährt. Ich finde, es sollte weg.
Aber man muss auch sagen, dass Sie mit Ihrem Vorgehen genau die Vorbehalte derer stützen, die sich dagegen wehren, dass
das Kooperationsverbot abgeschafft wird. Denn es gibt eine alte Grundregel - die kenne ich auch aus meinem Tanzmusikerdasein -: Wer bezahlt, bestimmt auch, was für Musik gespielt wird. Diesen Grundsatz unterlaufen Sie hier, und deshalb fordern wir mit unserem Antrag, dass Sie mindestens die Bundesgelder für die Betriebskosten für die neugeschaffenen Plätze in voller Höhe an die Kommunen ausreichen.
Meine Damen und Herren, jetzt komme ich noch einmal auf das Thema Personalschlüssel zurück: Da haben wir auch immer wieder Studien. Die bescheinigen Brandenburg, dass es zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung deutlich stärkerer Anstrengungen des Landes bedarf. Noch immer hat Brandenburg eines der schlechtesten Betreuungsverhältnisse in der Kindertagesbetreuung bundesweit.
Die Verbesserung des Personalschlüssels 2010 war ein erster Schritt, der auch konsequent war, der von allen mitgetragen wurde, wenngleich es handwerklich gewisse Mängel gab, wie wir heute Mittag auch gesehen haben. Trotzdem sind wir immer noch weit vom Bundesdurchschnitt entfernt. Auch heute betreut eine brandenburgische Erzieherin weitaus mehr Kinder als ihre Kolleginnen in anderen Bundesländern. Wir alle in diesem Haus wissen natürlich, dass es deshalb auch weiterer finanzieller Anstrengungen bedarf.
Zudem zeigt sich, dass neben einem unzureichenden Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten auch eine große Diskrepanz zwischen der gesetzlich vorgesehenen Betreuungszeit und dem tatsächlichen Bedarf besteht. Die Bertelsmann Stiftung hat kürzlich noch einmal herausgestellt, dass in Potsdam 80 % der unter Dreijährigen länger als die gesetzlich vorgesehene Maximalbetreuungszeit in den Einrichtungen sind - einfach, weil der Bedarf besteht.
Sie sehen an der Stelle, dass es wirklich viele Ansatzpunkte gäbe, um etwas für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Brandenburg zu tun.
Man könnte das mit einer Verbesserung des Personalschlüssels tun; damit könnte man anfangen. Mittlerweile scheinen Sie das Problem ja erkannt zu haben, Sie haben es in Ihre Wahlprogramme geschrieben. Nur, wissen Sie, was mich so ein bisschen wundert, was ich nicht verstehen kann, ist, dass Sie die ganze Zeit hier Verantwortung tragen und jetzt in Ihre Wahlprogramme hineinschreiben, was Sie nach dem 14. September machen wollen.
Wissen Sie, wir hatten zahlreiche Initiativen dazu hier im Parlament - immer wieder. Wir haben einen Stufenplan gefordert. Wir als Opposition haben gemeinsam einen Stufenplan zur Erhöhung des Personalschlüssels gefordert. - Haben Sie abgelehnt!
Wir haben gefordert, die Leitungsfreistellung zu verbessern. Haben Sie abgelehnt!
Wir haben gefordert, die Sprachförderung in den Einrichtungen zu verbessern. - Haben Sie abgelehnt!
Wir haben gefordert, die Erzieherausbildung zu reformieren, weil wir glauben, dass sie den Anforderungen der Praxis nicht gerecht wird. Auch das haben Sie abgelehnt.
Das haben Sie alles abgelehnt. Wissen Sie, das wirkt natürlich ein bisschen unglaubwürdig, wenn Sie auf der einen Seite immer das Blaue vom Himmel versprechen und auf der anderen Seite alles ablehnen.
Wenn wir uns zum Beispiel bei einem Thema wie diesem offensichtlich einig sind, also dass wir die Verbesserung des Personalschlüssels angehen müssen, um die Qualität zu steigern, dann sollten wir damit nicht bis nach der Landtagswahl warten, sondern es möglichst jetzt in die Wege leiten. Das können wir tun. Wir haben einen entsprechenden Antrag dazu vorgelegt. Sie könnten ihm zustimmen.
Jetzt sehe ich: Es gibt eine Zwischenfrage. Da warte ich, ob der Präsident mich fragt, ob ich sie zulassen möchte.
Sehr gern.
Kollege Ludwig, ich bin im September 2009 in den Landtag gewählt worden. Sie können mich nur für das festnageln, wofür ich hier gestanden habe. Und wenn Sie fragen, warum jemand gewartet hat, dann erwarte ich von Ihnen jetzt einfach, dass wir
nicht länger warten, sondern das machen, was alle Fraktionen hier für richtig erachten.
Sie können unserem Antrag zustimmen. Das ist ganz einfach, tut gar nicht weh, und dann haben wir bereits jetzt die Weichen dafür gestellt, die Qualität in den Einrichtungen nachhaltig zu verbessern.
Ich fasse Ihre Einlassung hier so auf, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Dafür herzlichen Dank!
Liebe Kollegin Lieske, ich will nur einmal vorgreifen, weil ich bis jetzt noch nichts dazu gehört habe. Ich habe ja eben ein Angebot bezüglich dessen unterbreitet, dass wir alle der Meinung sind: Der Personalschlüssel muss verbessert werden, unabhängig davon, ob die Wahlprogramme schon geschrieben sind oder nicht.
Wie würden Sie es begründen, dass man es trotz einer kompletten Übereinkunft aller Fraktionen hier auf die nächste Legislaturperiode verschiebt und nicht jetzt schon beschließt?
Frau Ministerin, ich muss auf das reagieren, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, Sie wollten zu dem zurückkommen, worum es hier geht - um Finanzströme. Dazu sage ich Ihnen: Es geht hier eben nicht um Finanzströme. Es geht darum, wie wir die Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung verbessern.
Das steht nämlich auf unserem Antrag; so heißt der Antrag. Darum geht es. Die Zeiten, in denen Sie von der Regierungsbank aus festlegen, worum es hier geht und worum nicht, sind vorbei. Wir sind nämlich durchaus selbstbewusst genug, dass wir das hier selber machen können.
Und dann möchte ich Ihnen noch eines sagen: Wenn Sie sagen, Sie könnten bestimmen, wofür das Geld sei, dann sage ich: Es gibt einen ganz klaren Passus im Kita-Finanzhilfegesetz. Dieser Passus sagt, dass das Geld für zusätzliche Betreuungsplätze ist und nichts anderes. Daran haben Sie sich zu halten.
Nun möchte ich das alles zusammenfassen: Sie erfüllen Aufgaben des Landes mit Geldern, die eigentlich den Kommunen gehören. Dafür wollen Sie sich noch feiern lassen?
Durch mangelnde Beachtung der Konnexität verursachen Sie weitere Kosten für die Kommunen - das halten Sie für einen Grund, stolz zu sein? Da sage ich Ihnen ganz ehrlich: Darauf wäre ich nicht stolz.
Was Sie noch sagen, ist, dass Sie alle diese Verbesserungen wollen, die wir angesprochen haben, dass Sie sich aber weigern, sie zu beschließen, obwohl es dafür schon heute eine große Mehrheit in diesem Parlament gibt. Meine Damen und Herren, wenn Sie das auf die Zeit nach dem 14. September verschieben wollen, dann kann sich dazu jeder ein eigenes Bild machen, was das ist. In meinen Augen ist es schlicht und ergreifend Wählertäuschung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Februarwoche hatten Brandenburgs Schülerinnen und Schüler Winterferien. Auf die Ferien freuen sich die Schüler ja immer, auf die Zeugnisse nicht immer, weil es da mal bessere Noten, mal schlechtere Noten gibt.
Zeugnisse sind wichtige Meilensteine im Schülerleben. Sie ermöglichen es, Bilanz zu ziehen, sich über Erreichtes zu freuen und Entwicklungsmöglichkeiten zu entdecken. Das ist nicht von mir. Das ist von der Ministerin. Das hat sie am 28. Januar in einer Pressemitteilung pünktlich zu den Winterferien erklärt.
Eigentlich hat sie damit vollkommen Recht. Das Problem ist allerdings, dass es für etliche Schülerinnen und Schüler dieses Mal nicht so leicht war, Bilanz zu ziehen - nicht weil die Noten in einigen Fächern zu gut oder zu schlecht ausgefallen sind, sondern weil einfach die Noten ausgefallen sind, und zwar, weil der Fachunterricht vorher ausgefallen ist. Es gab monatelang keinen Unterricht. Wenn man jetzt daraus Bilanz ziehen will, dann die, dass die Landesregierung es seit Jahren nicht vermocht hat, dem Kampf gegen den Unterrichtsausfall Priorität einzuräumen. Wenn man sich diese Zeugnisse ansieht, auf denen in einigen Fächern keine Noten auftauchen, ist das im Prinzip das dokumentierte Versagen. Dann ist das eigentlich eine Bankrotterklärung.
Meine Damen und Herren! Im Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg gibt es nicht nur einen Paragrafen, sondern gleich den ganzen Teil 4, in dem sich acht Paragrafen finden, in denen es um die Schulpflicht geht. In Brandenburg besteht Schulpflicht, und in diesem Teil ist sogar geregelt, dass jemand, der gegen diese Schulpflicht verstößt, sie nicht einhält, also dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt, mit einer Geldbuße von bis zu 2 500 Euro belegt werden kann. Das finde ich soweit in Ordnung. Was ich aber nicht in Ordnung finde, ist, dass Sie diese Schulpflicht so einseitig auslegen, dass nur die Schüler die Pflicht haben, hinzugehen, dass Sie sich aber nicht in der Pflicht sehen, zu gewährleisten, dass der Unterricht tatsächlich stattfindet.
Jetzt sage ich einmal: Die Schüler müssen zahlen, wenn sie unentschuldigt fehlen, aber was macht die Ministerin, wenn unentschuldigt Unterricht ausfällt? Sie macht gar nichts, sie sagt, es sei alles wunderbar.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, setzen wir uns als CDU-Fraktion schon seit Langem dafür ein, den Kampf gegen den Unterrichtsausfall zu verstärken und den Unterrichtsausfall wirksam zu bekämpfen. Natürlich wissen auch wir, dass es nicht möglich sein wird, eine Schule so zu organisieren, dass dort überhaupt kein Unterricht ausfällt. Aber es muss uns gelingen, Zustände zu verhindern, wie sie an bestimmten Schulen vorgeherrscht haben, wo einfach über Monate hinweg kein Unterricht erteilt werden konnte. Die fehlenden Noten sind das eine, aber das andere ist die versäumte Chance, Wissen zu erwerben. Die kommt nämlich nicht wieder.
Deshalb brauchen wir an der Stelle eine Art Frühwarnsystem, das es uns ermöglicht, rechtzeitig zu erkennen, wenn Lehrkräfte dauerhaft auszufallen drohen, damit man frühzeitig Maßnahmen ergreifen kann und nicht nach einem halben Jahr in die Röhre guckt und sagt, das sei alles eine sehr unschöne Situation. Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen, dann ist es zu spät.
Ich würde mir auch wünschen, dass die Schülerinnen und Schüler, die von solch einem massiven Ausfall betroffen sind, die Möglichkeit haben, eine entsprechende Kompensation zu erhalten. Wir haben das bereits im Ausschuss diskutiert, wir haben das gestern hier in der Fragestunde gehabt, und die Ministerin sagt dann, dass man diesen Ausfall im Rahmen der Kontingentstundentafel kompensieren könne. Dazu sage ich Ihnen ganz klar: Das ist eine Milchmädchenrechnung. Wenn man jetzt zum Beispiel Englisch statt Biologie unterrichten will, um versäumten Englischunterricht nachzuholen, hätte im 1. Halbjahr dementsprechend mehr Biologie unterrichtet werden müssen. Das ist aber nicht passiert, dieser Unterricht hat nicht stattgefunden. Das ist auch gar kein Wunder, denn die Biologielehrer haben ja im 1. Halbjahr nicht herumgesessen und Däumchen gedreht; die waren sowieso für den Unterricht eingeplant. Von daher ist das keine Kompensation im Sinne der Schüler, das ist eine Beruhigungspille im Sinne der Ministerin. Ich sehe uns hier allerdings eher dem berechtigten Ansinnen der Schülerinnen und Schüler und weniger dem der Ministerin verpflichtet, und deswegen möchten wir mit unserem Antrag die Grundlage dafür schaffen, solche untragbaren Situationen zu vermeiden.
Meine Damen und Herren! Nach der Diskussion im Ausschuss ahne ich, wie die heutige Debatte verlaufen wird. Sie werden genau das Gleiche sagen und erklären, was Sie uns schon seit vier Jahren sagen. Sie werden sagen: Wir haben eigentlich alles, was wir brauchen; das Problem existiert eigentlich gar nicht. In anderen Ländern ist es viel schlimmer. Viertens, wenn wir das Problem wirklich hätten, könnten wir sowieso nichts machen. Das ist, was Sie zu diesem Thema immer erklärt haben, und ich glaube, das wird hier weitergehen. Ich persönlich glaube, so einfach können Sie sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen.
Die Ministerin hat gestern noch betont, dass der Anteil der Schüler, die das betrifft - die also so viel Ausfall hatten, dass sie nicht einmal Noten auf dem Zeugnis hatten - so gering sei. 0,64 % - eine Zeitung hat das heute ausgerechnet; die Ministerin wollte es dann gestern vielleicht doch nicht mehr ausrechnen. Sie haben gesagt, das sei ein unerfreulicher Einzelfall. Wie man in der Zeitung lesen kann: 1 400 Schülerinnen und Schüler in Brandenburg ohne Noten. Da, sage ich, kann man nicht mehr von einem unerfreulichen Einzelfall reden. Das ist Versagen mit System, und da müssen Sie ran.
Dazu will ich auch gleich noch Folgendes sagen: In dieser Woche habe ich gelesen, Ministerpräsident Dr. Woidke wünsche sich mehr Polnisch-Unterricht in Brandenburgs Schulen - das ist alles gut und schön. Ich sage Ihnen: Die Schüler in diesem Land wären froh, wenn sie überhaupt den Unterricht erhalten würden, der jetzt schon im Plan steht, und ich glaube, darum müssen wir uns zuerst kümmern.
Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, um somit die Situation an den Schulen in Brandenburg tatsächlich zu verbessern. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag zum Thema E-Learning beinhaltet ja die Frage, die für uns angesichts der vorausgesagten demografischen Entwicklung in den ländlichen Regionen immer dringlicher werden kann. Da, wie ebenfalls vorausgesagt wird, die Zahl der Schüler in den ländlichen Regionen zurückgeht, könnte man im E-Learning, gerade im Distance-Learning, durchaus einen Teil der Lösung sehen, mit der man diesem demografischen Problem im Bereich Bildung entgegentritt. Ich persönlich glaube nicht, dass Distance-Learning bzw. E-Learning eine Variante ist, mit der wir flächendeckend den Problemen begegnen können.
Wir sollten uns dem Thema aber trotzdem nicht verschließen. Ein Grundproblem bleibt natürlich: Wenn man solche Möglichkeiten nutzen will, braucht man die entsprechende Infrastruktur als notwendige Voraussetzung. Gerade dort, wo die Bevölkerungsdichte so gering ist, dass wir auf solche Lösungen zurückgreifen müssten, gibt es eben meist noch nicht die entsprechende Internetanbindung. Von daher, glaube ich, wird das doch schwierig.
Ein anderer Aspekt ist der Teil mit den modernen technischen Möglichkeiten. Kollege Günther, ich kann Sie ermuntern: Ich glaube, in unseren Postfächern ist mal wieder eine Einladung zur CeBIT gelandet. Ich war vor einigen Jahren dort und habe mir einige Dinge angesehen, nicht nur das digitale Klassenzimmer, es gibt auch andere sehr innovative Ideen und Projekte. Ich finde es richtig, diese in den Unterricht einzubinden, da es einfach zeitgemäß ist.
Man muss die Vorteile, die die technische Entwicklung bietet, auf allen Ebenen nutzen. Wie man das richtig einbindet, muss man natürlich erproben. Man kann nicht voraussetzen, dass es von allein funktioniert. Deshalb finden wir auch die Forderung nach einem Modellprojekt E-Learning richtig, wohl wissend, dass wir damit nicht alle Probleme lösen können. Aber es ist auch kein großes Problem, ein Modellprojekt zu entwickeln und daraus die geeigneten Schlüsse abzuleiten. Daher werden wir diesen Antrag unterstützen; ich hoffe, Sie tun es auch. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben gesagt, es betreffe nur einen geringen Prozentsatz von Schulen, an denen Schüler am Ende des Schulhalbjahres ohne Note in einzelnen Fächern nach Hause gehen. Könnten Sie das ein bisschen konkreter, in absoluten Zahlen ausdrücken: In wie vielen Klassen, in wie vielen Schulen und in welchen Fächern sind Schüler am Schuljahresende nach Hause gegangen, ohne eine Note in diesem Fach auf dem Zeugnis zu haben?
Mich interessiert vor allen Dingen die Kompensation des ausgefallenen Unterrichts. Das Fatale ist nicht, dass die Note fehlt; das ist eigentlich nur ein Symbol dafür, dass etwas nicht stimmt. Das Fatale ist, dass man die Chance nicht mehr hat, dieses Wissen zu erwerben. Diese vertane Chance ist das Schlimme. Wir müssen Abhilfe schaffen, indem wir die Möglichkeit der Kompensation bieten.
Sie haben gesagt, die Kompensation werde über die Kontingentstundentafel sichergestellt. Es ist richtig: Bei der Kontingentstundentafel kann man ein bisschen hin- und herschieben, man kann andere Schwerpunkte setzen. Nur, wenn Sie jetzt ausgefallenen Englischunterricht zulasten anderer Fächer nachholen, hätten diese Fächer im 1. Halbjahr unterrichtet werden müssen. Das erschließt sich mir nicht ganz. Deshalb frage ich Sie ganz konkret: Können Sie sicherstellen bzw. garantieren, dass Hunderte von Unterrichtsstunden, die dort ausgefallen sind, für die Schüler nachgeholt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Günther, es ist natürlich Ihre Aufgabe - auch als Teil der regierungstragenden Fraktionen -, dieses Gesetzesvorhaben irgendwie zu verteidigen, aber jetzt einmal ganz im Ernst: Außer der Ministerin - und selbst da bin ich mir nicht ganz sicher - glaubt doch niemand, der etwas mit der Sache zu tun hat, dass mit der Verabschiedung dieses Gesetzes irgendetwas für die Bildungslandschaft in Brandenburg besser werde.
Das ist doch nicht Ihr Ernst!
Daher ist es eigentlich umso trauriger, dass Sie heute schon wieder ein willfähriges Instrument der Regierung sind, um dieses unnütze, voreilige und vor allen Dingen auch schlecht gemachte Vorhaben hier abzunicken. Ich sage Ihnen eines: Sie zerschlagen mit dieser Reform Porzellan. Das wird sich nachhaltig negativ auf die Bildungsqualität in Brandenburg auswirken, denn von dieser Reform werden weder die Schulen noch die Schulämter profitieren. Stattdessen, glaube ich, wird das genaue Gegenteil der Fall sein.
Wir wissen, dass wir in diesem Jahr 1 000 neue Lehrer einstellen müssen, dass 1 000 Lehrer fehlen und nachbesetzt werden müssen. Das ist eine Riesenaufgabe: Es ist erstens wahnsinnig schwierig, die überhaupt zu finden; es ist aber nachher auch eine Menge Verwaltungsaufwand, diese Einstellungen tatsächlich in die Praxis umzusetzen. Das müssen die Leute machen, die in den Schulämtern arbeiten. Wenn sie denen zusätzlich zu dieser Aufgabe, die so groß ist wie nie zuvor, jetzt auch noch so eine grundlegend vermurkste Strukturreform überhelfen, bin ich nicht sicher, ob das tatsächlich dazu beiträgt, dass wir den Bedarf an Lehrkräften decken können. Selbst wenn es gelingen sollte, die zu gewinnen, die zu haben - wer soll denn die Verteilung übernehmen, wenn die staatlichen Schulämter durch Umstrukturierung blockiert sind? Wer stellt dann sicher, dass die überhaupt da ankommen, wo sie in den Schulen gebraucht werden? Ich glaube, da sind Sie einfach ein bisschen zu voreilig und gutgläubig. Das wird sich am Ende rächen, und die Leidtragenden sind Lehrer, Schüler und Eltern.
Ich sage Ihnen auch: Da wird es nicht reichen, wieder eine Werbekampagne anzuzetteln. Ich frage mich manchmal: Womit wollen Sie denn überhaupt werben? Sie brauchen doch auch ein Produkt, für das Sie werben können, und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das haben Sie nicht. Da brauchen Sie auch kein Geld für eine Kampagne auszugeben.
Wissen Sie, diese Reform der staatlichen Schulämter kommt nicht nur zur Unzeit, sie ist auch noch total unpraktikabel. Das Bedauerliche ist eigentlich, dass Sie hier auf einen bundespolitischen Zug aufgesprungen sind, den andere Länder auf die Gleise gesetzt haben. Dann haben Sie sich als blinder Passagier auf dem Klo versteckt und deswegen nicht mitgekriegt, dass die meisten längst ausgestiegen sind. Das ist das Problem.
Andere Bundesländer, die diesen Weg zur Zentralisierung gegangen sind, sind längst auf dem Rückmarsch und haben bereits beschlossen, dass es abgeschafft werden soll: BadenWürttemberg und genauso Hessen.
Herr Günther, jetzt sage ich noch etwas: Sie haben vorhin aus unserem Wahlprogramm zitiert und gesagt, wir forderten eine kritische Überprüfung. Genau das steht da drin. Genau das wurde gemacht, und das haben wir auch begrüßt. Aber dass ausgerechnet Sie diesen Evaluationsbericht hier ansprechen und das auch noch abfeiern wollen, ist ja wohl ein Treppenwitz! Dieser Evaluationsbericht lag doch erst einmal acht Monate im Ministerium, ohne dass er uns zugeleitet wurde. Sie selbst haben sich darüber aufgeregt, dass wir ihn nicht gekriegt haben. Das zeugt einfach davon, dass hier nicht mit offenen Karten gespielt wird. Das zeigt auch, dass man hier einfach mit einer unglaublichen Ignoranz gegenüber den Sachargumenten und den Rechten der Abgeordneten vorgeht.
Kommen wir einmal zu dem Bericht: Es liegt also ein Evaluationsbericht vor, und der benennt tatsächlich eine ganze Menge Probleme, wobei man sagen muss, dass diese Probleme eigentlich hausgemacht sind, nämlich in diesem Haus gemacht sind im MBJS. Das war nicht das Verschulden der Schulämter, sondern das war Führungsschwäche im MBJS, und das hätte man auch genau so korrigieren können. Dann gibt es in diesem Bericht Handlungsoptionen, Empfehlungen, was man tun könnte, um es besser zu machen. Und dann legen Sie ein Gesetz vor, in dem sich alles wiederfindet, nur nicht ein einziger Punkt aus diesen Handlungsempfehlungen.
Das ist genau das Problem: dass Sie die Kritik der Fachleute genauso wie in der Anhörung komplett ignorieren!
Sie ignorieren nicht nur die Kritik, Sie ignorieren selbst die eigenen Erfahrungen, die man gemacht hat. Wir haben ja schon einmal eine Schulämterreform gemacht und von 18 auf 6 zentralisiert. Dabei gab es genau die gleichen Zielstellungen wie jetzt: Es sollte effizienter, billiger und besser werden. Nichts davon haben wir erreicht! Es wurde teurer, weniger effizient, und es wurde schlechter. Ich sage Ihnen: Genau das Gleiche werden wir mit dieser Reform erreichen. Wir schlagen die gleiche Richtung ein, und wir werden die gleiche Bruchlandung hinlegen. Die Verantwortung, Herr Günther, tragen Sie mit
Ihrer Koalition. Sie müssen das nachher den Menschen erklären. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen, und ich hoffe, dass Sie es auch nicht machen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kindertagesstättenanpassungsgesetz ist ein sperriger Titel, aber es ist keine Lappalie, bei der es nur eine Anpassung braucht, wie man das manchmal so hört, sondern dahinter verbirgt sich einfach die Tatsache, dass die Landesregierung bei der Kita-Finanzierung den Gemeinden bewusst die Erstattung von Kosten vorenthalten hat. Besonders bedauerlich für die Gemeinden ist, dass das der Landesregierung erst aufgrund eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes ins Stammbuch geschrieben worden ist. Dieses Urteil ist vor neun Monaten ergangen und lautet: Bis zum 1. Januar 2014 sollen die entsprechenden Regelungen geändert werden.
Wie wir alle merken, diskutieren wir heute in der 1. Lesung darüber - bis zum 1. Januar ist also erst einmal nichts passiert, sondern es gab hier gewisse Verzögerungen. Dass es aber überhaupt zu einem solchen Urteil kommen musste, ist mindestens genauso ärgerlich, weil wir damals in der Diskussion natürlich auch eine Anhörung mit Experten durchgeführt haben. Schon damals haben die Vertreter der Kommunen und Kreise darauf hingewiesen, dass die Finanzierungsrichtliniengrundlagen so nicht ausreichen werden, und sie haben bereits angekündigt, möglicherweise dagegen zu klagen. Aber das haben wir mittlerweile auch gelernt: Unter Rot-Rot werden solche Anhörungen immer wieder zu einer Farce degradiert,
weil wir dort regelmäßig massive Kritik an irgendwelchen Vorhaben hören, aber regelmäßig nichts passiert.
Wenn Sie ohnehin nicht gewillt sind, Anregungen, Kritik, Hinweise, Forderungen und Vorschläge aus solchen Anhörungen aufzunehmen, meine Damen und Herren, dann können wir uns und den Eingeladenen diese Zeit tatsächlich ersparen. Wir brauchen sie gar nicht erst einzuladen, wenn dann sowieso nichts passiert.
Ich sage an dieser Stelle: Natürlich sind die Finanzierungsbestimmungen im Kita-Bereich keine einfache Materie - das gestehe ich der Landesregierung durchaus zu -, aber gerade deshalb hätte ich erwartet - auch angesichts einer solchen zeitlichen Verzögerung, wie wir sie jetzt haben; die Regelungen lagen eben nicht zum 1. Januar 2014 vor, sondern wir haben erst danach anfangen, überhaupt darüber zu diskutieren -, dass man wenigstens eine annehmbare Lösung vorschlägt - so, wie es das Urteil des Verfassungsgerichtes gesagt hat.
Nun müssen wir schauen: Was hat es denn gesagt? Es hat gesagt, dass das Heranziehen der Durchschnittssätze ohne eine fundierte Prognose über die durch die Aufgabenübertragung bei den Kommunen verursachten Mehrkosten nicht verfassungskonform sei, sondern man müsse die örtlichen Verhältnisse berücksichtigen. Die Richter haben also gesagt, dass für die Berechnung einer bedarfsgerechten Finanzierung die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden müssten.
Dass die Gemeinden in der Lage sind, die tatsächlichen Kosten für die Kindertagesstätten nachzuweisen, hat die Klage der kreisfreien Städte gezeigt, denn auch dort haben sie eine Kostenermittlung vorgenommen, dem Gericht vorgelegt, und das hat auf dieser Grundlage sein Urteil gefällt. Das heißt, es wäre für die Landesregierung durchaus möglich gewesen, diesen Weg zu gehen - man hätte diese Kosten einfach nur abfragen müssen. Das hat man aber nicht getan.
Spätestens mit der Vorlage und Verabschiedung des Nachtragshaushaltes war klar, dass die Landesregierung auch gar nicht gewillt ist, hier tatsächlich bedarfsorientiert vorzugehen, sondern man hat von vornherein gesagt: Wir werden nicht mehr Geld ausgeben, sondern wir werden das, was wir jetzt machen müssen, einfach durch eine Umstrukturierung im System hinbekommen.
Bei dem, was die Landesregierung heute dem Landtag vorlegt, werden sich die Gemeinden bzw. die Kommunen gewiss die Augen reiben; denn die Landesregierung hält trotz des Urteils des Landesverfassungsgerichts daran fest, die Kita-Finanzierung weiterhin über eine Pauschalierung ohne echte Bedarfsermittlung zu regeln. Das entspricht nicht dem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Aber es ist eben hier nicht anders als bei den Anhörungen: Sie machen es immer so, wie Sie es für richtig halten, ohne auf die anderen Rücksicht zu nehmen.
Deshalb beruht auch der vorgelegte Entwurf auf der glorreichen Idee, die Ermittlungspflicht auf die Landkreise und Kommunen abzuwälzen, obwohl diese oftmals nicht Träger der Kitas sind. Damit erhoffen Sie sich, die Sache möglichst schnell
vom Tisch zu haben. Sie sind jedenfalls nicht daran interessiert, das Problem zu lösen und Ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung nachzukommen.
Deshalb kann ich Ihnen jetzt schon prophezeien, dass es hier wenn es nicht maßgebliche Änderungen gibt - zu einer sogenannten Wiedervorlage kommt, weil Sie fahrlässig gehandelt haben und die Gemeinden bei einer Neugestaltung der Berechnungsgrundlage wieder außen vor lassen.
Ich glaube, wenn Sie hieran nichts ändern, riskieren Sie eine erneute Klage. Ich prophezeie Ihnen an der Stelle, dass es dann wieder so läuft, wie es immer läuft: Wenn sich das Ministerium für Bildung einem Rechtsstreit gegenübersieht, ist man zunächst sehr optimistisch und überzeugt, dass man es richtig einschätze. Nach dem Urteil ist man dann sehr kleinlaut, zerknirscht und räumt ein, dass man es nicht richtig eingeschätzt hat, weshalb man mühsam nachbessern muss.
Ich glaube, es kann nicht der Weg sein, dass wir hier regelmäßig sehenden Auges Situationen herbeiführen, die vor Gericht keinen Bestand haben. Insofern freue ich mich auf die Beratung in den Ausschüssen und hoffe, dass diesmal die Anregungen, die wir von den Menschen aus der Praxis bekommen, tatsächlich irgendwo berücksichtigt werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neues Gebäude - altes Thema: wieder mal SchülerBAföG. Eigentlich habe ich gedacht, es wäre im Grunde genommen schon alles dazu gesagt; aber einige Punkte haben Sie angesprochen, Kollege Ness, auf die ich nochmals eingehen möchte.
Wir haben die Evaluation vorliegen. Wir haben sie gefordert, und sie zeigt tatsächlich ein relativ differenziertes Bild. Sie zeigt, dass die praktische Umsetzung in den Kommunen funktioniert. Das ist gut. Sie zeigt auch, dass sich die Empfänger der Leistung über diese freuen. Das ist auch gut, es ist aber auch selbstverständlich. Jeder Empfänger einer Leistung freut sich darüber, dass er sie bekommt. Das ist also völlig normal. Dafür braucht man eigentlich keine Evaluation.
Man muss allerdings auch sagen, dass 51 % der Leistungsempfänger ein Gymnasium besuchen, und die Evaluation fand in
den Jahren 2010/2011 statt. Das heißt, diese Schüler haben sich in den Jahren 2006/2007, am Ende der 6. Klasse, entschieden: Wohin gehe ich nach der 6. Klasse? Gehe ich zur Oberschule oder gehe ich zum Gymnasium? Will ich das Abitur machen oder strebe ich eher einen berufsausbildungsqualifizierenden Abschluss an? Sie haben sich für das Gymnasium entschieden, und wenn Sie mir jetzt ernsthaft erzählen wollen, dass diese 51 % bereits 2006 in weiser Voraussicht geahnt haben, dass es möglicherweise irgendwann ein Schüler-BAföG gibt, und sich deshalb für das Gymnasium entschieden haben, dann zeigt das tatsächlich Realitätsverlust, Kollege Ness.
Das steht auch in der Evaluation. Es steht wörtlich darin:
„Es bleibt also spekulativ, ob die Möglichkeit der weiterführenden Ausbildung tatsächlich erst durch die Förderung in Betracht gezogen oder vielmehr aufgrund der zusätzlichen Finanzierung, Absicherung oder Erleichterung verstärkt oder gefestigt wurde.“
Weiterhin steht wörtlich darin - bei der Frage, ob es einen Einfluss auf die Bildungsbiografie hat -:
„Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Förderung und Wahl des Bildungsweges aufgrund der Höhe der Förderung ist nicht feststellbar.“
Jetzt sage ich einfach mal: Natürlich gibt es sicher auch einige Schüler, Familien bzw. Fälle, die sich aufgrund dieser Förderung entschieden haben, möglicherweise nach der 10. Klasse eben nicht in die Berufsausbildung zu gehen, sondern das Abitur abzulegen. Wir freuen uns auch über jeden einzelnen Fall, aber wir haben an dieser Stelle auch die Verantwortung, mit den Steuergeldern verantwortlich umzugehen. Und gerade in Zeiten knapper Kassen heißt das, dass wir sie effizient einsetzen müssen.
Dazu sage ich: Das Schüler-BAföG ist das bildungspolitische Projekt dieser Regierung, über das am meisten gesprochen wird und das in Sachen Bildungsqualität in den Schulen am wenigsten bewirkt.
Das ist einfach so. Das Schüler-BAföG ist kein bildungspolitisches, sondern ein sozialpolitisches Vorhaben. Das muss nicht schlecht sein. Ich glaube nur, dass es viele, viele Stellen gibt, bei denen wir dieses Geld sinnvoller und effizienter einsetzen könnten. Wir haben schon über so vieles gesprochen. Wir haben über Leitungsfreistellung in Kitas gesprochen, über Sprachförderung, Schulpsychologen, Unterrichtsausfall,
mehr Unterricht in Deutsch und Mathe an Grundschulen, Schulsozialarbeit, Medienpädagogik, Landesjugendplan - all dies sind Punkte und Maßnahmen, bei denen die Förderung allen Schü
lern zugute kommen würde, und zwar am Anfang der Bildungskette und nicht am Ende. Deshalb, glaube ich, wäre das auch der richtige Weg. Und, Kollege Ness, weil Sie die Prignitz angesprochen haben: Ja, ich würde mich auch in der Prignitz in die 11. Klasse eines Oberstufenzentrums stellen und erklären, warum wir der Meinung sind, dass wir diese 4 Millionen Euro, die dafür jährlich drinstehen, an anderer Stelle sinnvoller einsetzen könnten. Genau das würde ich auch dort tun, und ich weiß, dass sicher auch dort diejenigen, die diese Leistung empfangen, vielleicht nicht begeistert sind, wenn ich ihnen das sage. Aber ich glaube, dass es insgesamt richtig wäre, wenn wir an alle denken und das Geld möglichst effizient einsetzen.
Deshalb wird sich an unserer Haltung auch nichts ändern. Die Gesetzesänderung fußt ja auch auf der Evaluation, denn sie empfiehlt, dass man diese Staffelung zwischen diesen beiden Größen - einmal 100 Euro monatlich oder 50 Euro monatlich aufhebt, weil von den knapp 2 500 Fällen pro Jahr nur etwa 2,5 % diese 50 Euro in Anspruch nehmen und der Verwaltungsaufwand größer ist als die Einsparung. Deshalb ist aus Ihrer Sicht diese Gesetzesänderung nachvollziehbar und konsequent. Aber Sie müssen verstehen, dass aus unserer Sicht - das habe ich gerade dargestellt - diese Gesetzesänderung nicht notwendig ist, da wir grundsätzlich der Meinung sind, dass man dieses Geld an vielen anderen Stellen deutlich besser einsetzen könnte. Deshalb werden wir diese Gesetzesänderung ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal Schüler-BAföG - das ist ja fast schon - ich will nicht „Running Gag“ sagen - eine never ending story. In dem Fall ist es aber ganz vernünftig, weil gerade wir damals ausdrücklich gefordert haben, dass es zu diesem Schüler-BAföG auch eine vernünftige Evaluation geben muss. Die liegt jetzt vor, und deshalb begrüßen wir das auch.
Schüler-BAföG ist so ein bisschen das Lieblingsprojekt, fast schon der heilige Gral, der SPD-Bildungspolitiker - zumindest das von Herrn Ness -, und die Zielstellung war dabei immer, mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien zum Abitur zu führen, ihnen den Weg zum Abitur zu ebnen, indem man ihnen eine monatliche Förderung von 100 Euro auszahlt.
Es gab einige Anlaufschwierigkeiten, aber letzten Endes gibt es das Gesetz, es gibt den Rechtsanspruch, und jetzt haben wir eben auch die Situation, dass diese Leistungen in Anspruch genommen werden. Das ist genau der Punkt, an dem Rot-Rot bislang immer den Erfolg definiert hat, dass man also geguckt hat: Wird das in Anspruch genommen? Ich glaube, wenn wir auf die Zielstellung des Projekts, des Gesetzes zurückgucken, ist es Unsinn, dass man den Erfolg daran misst, ob die Leistung in Anspruch genommen wurde.
Wenn man als Ziel der Förderung ausgibt, jene jungen Menschen zum Abitur zu führen, die das ohne Förderung nicht gemacht hätten, dann besagt die Zahl, wie viel Prozent das Schüler-BAföG in Anspruch nehmen, nichts darüber, ob das Ziel erreicht wurde. Man muss vielmehr schauen, bei wie vielen Kindern diese Förderung die Bildungsbiografie verändert hat. Der vorliegende Evaluationsbericht beantwortet diese Frage kaum.
Ich will gleich zu den positiven Aspekten kommen. Der Bericht zeigt auf, dass die meisten Befragten mit der Beratung über diese Fördermöglichkeit und mit der Bearbeitung der Anträge zufrieden sind. Das ist sehr erfreulich, zeigt es doch, dass man sich vor Ort - in den Schulen und den Kommunen, wo die Anträge bearbeitet werden -, tatsächlich damit beschäftigt hat. Das heißt, man hat die Wünsche der Menschen auf dem Schirm.
Weiterhin ist positiv anzumerken, dass - wie es eine der zwei befragten Sachbearbeiterinnen vermutet - die Leistungen mehrheitlich für die Zwecke ausgegeben werden, für die sie bestimmt sind, nämlich für schulische Hilfsmittel wie Laptops und Bücher. Schade ist hingegen, dass man die Befragung nicht breiter gestreut und nicht auch bei den Betroffenen nachgefragt hat.
Es ist auch erfreulich, dass etwa die Hälfte der Befragten sagt, sie hätten den Weg zum Abitur oder zur Fachhochschulreife eingeschlagen, weil es das Schüler-BAföG gibt. So sehr man
sich für jeden Einzelnen freuen kann, so muss man doch folgenden Aspekt in den Mittelpunkt rücken: 41 % der Befragten besuchen ein Gymnasium. Die Befragung wurde unter den Schülern durchgeführt, die im Schuljahr 2010/2011 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangten. Im Schuljahr 2006/2007 waren diese Schüler in der 6. Klasse; zu jenem Zeitpunkt hatten sie sich Gedanken gemacht, wie es mit ihnen weitergeht. Sie entschieden sich damals, zum Gymnasium zu gehen. Wie man jetzt darauf kommen will, dass diese Schüler sich aufgrund des Schüler-BAföGs für diesen Weg entschieden haben, obwohl dieses erst 2010 eingeführt wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar. Dieser Schluss genügt nicht den Ansprüchen an Wissenschaftlichkeit und ist etwas weit hergeholt.
- Ach, Herr Jürgens. Ich habe doch schon so viel gelobt. Man muss doch auch einmal sagen können, was einen nicht so ganz überzeugt. Beruhigen Sie sich!
Was das Thema „weit hergeholt“ angeht, möchte ich noch einmal auf die Schätzung der Zahl der Anspruchsberechtigten eingehen; denn auch dazu steht in dem Bericht etwas. Noch im Jahr 2011 waren es 4 210 Anspruchsberechtigte. Damals haben Sie noch die SGB-Leistungsempfänger herausgerechnet. Nachher hat sich herausgestellt, dass das Schüler-BAföG doch nicht angerechnet wird und die SGB-Leistungsempfänger zum Kreis der Anspruchsberechtigten dazuzuzählen sind.
Jetzt hätte man davon ausgehen können, dass sich die Zahl erhöht. Das ist aber nicht richtig. Der Blick auf die Realität zeigt, dass im Jahr 2013 statt der erwarteten weit mehr als 4 200 Anträge nur 2 500 vorliegen. Damit die Bilanz nicht schlechter ausfällt, wird einfach nach dem Motto verfahren: Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt, und passen die Schätzungen einfach der Realität an. - Da 2 500 Anträge vorliegen, wird die Schätzung auf 2 500 angepasst. Das ist wie in der Planwirtschaft der DDR. Erich Honecker hätte es nicht besser hinbekommen. 100 % Planerfüllung - herzlichen Glückwunsch!
Unabhängig davon will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, dass wir nicht in Abrede stellen, dass diese Förderung für jeden Einzelnen, der sie erhält, eine wertvolle Unterstützung ist. Das ist völlig klar.
Auch wenn der Zusammenhang nicht wirklich nachgewiesen werden konnte, legt der Bericht die Vermutung nahe, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die sich aufgrund der Förderung dazu entschieden haben, den Weg zum Abitur zu gehen. Das muss man durchaus positiv würdigen. Auf der anderen Seite wissen wir, dass man jeden Euro nur einmal ausgeben kann. Auch wenn ich 3 Euro in das Phrasenschwein werfen muss - es ist so. Ich glaube, dass dieses Geld an vielen anderen Stellen durchaus effizienter eingesetzt werden könnte, um viel mehr Schülerinnen und Schüler zu fördern und viel mehr Gutes zu bewirken.
Unabhängig davon freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Ministerin, vielen Dank für den Hinweis, dass meine Fraktionskollegen mir Dinge sagen oder aufschreiben sollen. Ich kann Sie beruhigen: Ich habe zum einen durchaus meine eigenen Aufzeichnungen, und auch wenn Ihnen das aufgrund der Erfahrungen aus dem eigenen Ministerium komisch vorkommt, gibt es tatsächlich auch Menschen, die sich vorher abstimmen, die miteinander reden. Also, wir wussten durchaus schon, was wir hier zu sagen haben.
Meine Damen und Herren, ich bedaure an der Stelle außerordentlich, dass die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Reform der staatlichen Schulämter, der Behördenstruktur, der Schulaufsicht noch vor der ausstehenden Funktionalreform durchsetzen will. Das hat aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, und ich halte das für falsch - zum einen, weil eine solche Reform zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht notwendig ist,
und zum anderen, weil wir noch gar nicht wissen, welche Strukturentscheidungen es in Zukunft geben wird, wie sich das möglicherweise gegenseitig beeinflusst, und weil wir auch nicht wissen, ob wir möglicherweise hinterher alles zurückabwickeln müssen und welche Kosten dabei entstehen.
Des Weiteren ist dieser Entwurf auch deshalb nicht geeignet, weil er voll von Widersprüchen ist. Sie haben selbst gesagt, Anliegen der Landesregierung sei es, dass die neue Schulauf
Ich sage Ihnen, für eine vernünftige Aufsicht - das Thema Aufsicht haben wir schon gestern hier diskutiert, wenn auch in einem anderen Zusammenhang - und vor allem für die entsprechende Beratung brauchen wir die Leute vor Ort. Das ist natürlich schwierig, wenn Sie der ganzen Sache einen Stellenabbau zugrunde legen, also von 301 auf 240 Stellen runtergehen und künftig 20 % der Schulräte auch noch in der Zentrale, in der Landesschulagentur in Potsdam sitzen. Die stehen für die Betreuung der Schulen vor Ort nicht mehr zur Verfügung, aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir brauchen die Leute vor Ort und nicht in Potsdam in der Heinrich-Mann-Allee!
Völlig absurd wird es, wenn man bedenkt, dass mit diesem Gesetz auch das Landesinstitut für Lehrerbildung, also die Ausbildung der Referendare, in diese Landesschulagentur integriert werden soll. Wenn die Betreuung der Referendare jetzt auch noch von den verbleibenden 240 Leuten übernommen werden soll - denn das geht aus dem Gesetz so nicht hervor -, dann glaube ich nicht, dass das dazu angetan ist, die Qualität der Betreuung zu steigern. Das kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen.
Ich glaube, Sie unternehmen mit diesem Gesetz den Versuch zur Quadratur des Kreises: Sie wollen einerseits die Schulaufsicht den wachsenden qualitativen Anforderungen gerecht werden lassen - das soll mit deutlich weniger Ressourcen passieren; es müsste also eine Effizienzsteigerung geben -, und das wollen Sie andererseits durch eine Zentralisierung erreichen. Meine Damen und Herren, das hat beim letzten Mal nicht geklappt, das hat davor nicht geklappt, und ich sage Ihnen, das wird auch dieses Mal nicht klappen.
Was mich wirklich ärgert, ist, dass Sie neben diesem Gesetzentwurf noch etwas anderes umsetzen wollen - Sie haben es eben gesagt -, nämlich die Abschaffung der Vergleichsarbeiten in Klasse 6.
Ich weiß, dass diese Vergleichsarbeiten bei etlichen Pädagogen nicht sonderlich beliebt sind, und trotzdem sehen wir darin ein geeignetes Mittel, dafür zu sorgen, dass der Übergang zum Gymnasium tatsächlich von der Leistung und nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Ich glaube auch, dass die Abschaffung dieser Vergleichsarbeiten als Signal missverstanden wer
den könnte, wir wollten die Anforderungen, das Niveau, die Standards absenken. Ich glaube, das kann auf keinen Fall gewollt sein.
Überhaupt: Diese Frage mit einem Gesetz für die Behördenstruktur zu vermischen finde ich sowieso merkwürdig, und deshalb sage ich Ihnen: Zusammenfassend sieht meine Fraktion nicht, wie der Anspruch dieses Gesetzes, ein vernünftiges fachliches Niveau in der Schulaufsicht zu gewährleisten und darüber hinaus die Qualität der Beratung, der Serviceleistung für die Schulen zu steigern, gewährleistet werden soll. Im Gegenteil, ich glaube, dieses Ansinnen wird durch den Gesetzentwurf mehr und mehr gefährdet.
Darüber hinaus wäre es sinnvoll - das habe ich schon am Anfang gesagt -, wenn wir eine Enquetekommission einsetzen würden, die sich speziell über eine Funktional- und Kommunalreform Gedanken macht. Es wäre aus unserer Sicht sinnvoller, das Ergebnis abzuwarten und es dann in einem Abwasch zu machen, statt sinnlos vorzupreschen und nachher alles wieder einsammeln zu müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Tagesordnungspunkt - Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen - haben wir eines der unwürdigsten und zweifelhaftesten Regierungsvorhaben dieser linken Landesregierung zur Jugendpolitik auf der Tagesordnung. Wenn Sie dieses Gesetz heute gegen unseren Willen verabschieden, nehmen Sie damit dem Landesjugendhilfeausschuss die Beschlussrechte weg, Sie sorgen für eine deutlich losere Anbindung des Ausschusses an die Landespolitik, setzen die fachlichen Anforderungen an die Qualifikation der Mitglieder herab und beschließen den Abzug des Landesjugendamtes aus Bernau nach Potsdam und die Eingliederung ins Bildungsministerium.
Meine Damen und Herren, Sie wollen dieses Gesetz verabschieden, obwohl es offensichtlich nicht einmal Ihre eigene Zielstellung erfüllt, nämlich die Modernisierung der Kinderund Jugendhilfestrukturen. Sie wollen ein Gesetz verabschieden, von dem im Prinzip von vornherein feststeht, dass es weder Effizienzgewinne bringen noch geeignet sein wird, eine höhere Qualität der Kinder- und Jugendhilfestrukturen zu erreichen.
Deshalb - ich will es kurz machen -: Läuft die Abstimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf so, wie es die Regierungsmehrheit von SPD und Linken vorsieht, ist das der Sargnagel für eine ernsthaft betriebene Jugendpolitik in Brandenburg. Die Verantwortung dafür tragen SPD und Linke. Die tragen Sie, meine Damen und Herren.
Sie sorgen nämlich dafür, dass heute ein Gesetz verabschiedet werden soll, das die demokratische Mitbestimmung von Kinder- und Jugendhilfestrukturen im Land deutlich beschneidet. Sie müssen sich an der Stelle schon einmal fragen lassen, wie es zusammengeht, dass Sie durch das Land reisen und überall
der Jugendbeteiligung das hohe Wort reden und dann hier genau das Gegenteil machen. Wir sind mit dem Bildungsausschuss nach Schleswig-Holstein gefahren und haben uns dort zwei Tage lang darüber informiert, wie die Jugendbeteiligung gestaltet wird. Dann legen Sie hier einen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie den Abgesang auf eine lebendige Jugendbeteiligung im Land Brandenburg initiieren. Das kann man gar nicht verstehen. Das ist eigentlich absurd.
Deshalb war ich ein Stück weit sprachlos über Ihr Achselzucken, mit dem Sie im Ausschuss die Meinung - die Sie beharrlich ignorieren - der Experten zur Kenntnis genommen haben. Ich denke zum Beispiel an den Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses, Herrn Mones. Ich denke aber auch an die Fachtagung im SFBB und an die Kritik der Trägerverbände. Ich denke insbesondere an den sehr eindringlichen Appell von Herrn Prof. Dr. Knösel in der Anhörung hier im Landtag, der Sie fast schon angefleht hat, mit diesem Gesetz nicht die Axt an die Kinder- und Jugendhilfestrukturen und die Beteiligung in diesem Land zu legen. Deshalb bin ich ein Stück weit fassungslos, dass Sie das alles abnicken und mitmachen und dass Sie das wahrscheinlich auch heute so machen werden.
Daran ändert auch Ihr Änderungsantrag nichts. Das muss man klar sagen. Sie haben einen Änderungsantrag eingebracht. Das Problem ist nur, dass er nichts anderes ist als Augenwischerei, weil es nur redaktionelle Änderungen und ein bisschen Kosmetik sind. Dieser Änderungsantrag ändert an der Zielstellung des Gesetzes und an den geplanten Maßnahmen eigentlich gar nichts. Dafür kann ich ein gutes Beispiel liefern: Im Entwurf der Landesregierung heißt es in § 12 Abs. 2 wörtlich:
„Der Landes-Kinder- und Jugendausschuss berät die oberste Landesjugendbehörde zu den Themen seines Befassungsrechts. Er kann dazu Empfehlungen beschließen.“
Ja, gern.
Ja, genau das ist der Punkt, den ich erklären möchte. Ich darf Sie bitten, Herr Jürgens: Hören Sie gut zu. Dann merken Sie nämlich selbst, was Sie für einen Mumpitz verzapft haben.
Vorher stand drin: Wir haben ein Befassungsrecht. Der Ausschuss kann dazu Empfehlungen beschließen.
Daran gab es massive Kritik, weil die Empfehlungen, die man beschließt, eben nur empfehlenden Charakter und keine bindende Wirkung mehr haben.
Das ist schon ein Unterschied. Wenn wir von einem Beschlussrecht reden, sprechen wir natürlich von Beschlüssen, die nachher auch irgendeine Bindung entfalten, und nicht von Beschlüssen, die wir einfach so fassen: Na ja, und am Ende passiert eben doch nichts. - Ob man daran gebunden ist oder nicht, ist die dahinterstehende Frage.
Weil es daran entscheidende Kritik gab, haben Sie reagiert und ganz mutig geändert. Jetzt heißt es nicht mehr: „Er kann dazu Empfehlungen beschließen“, sondern: „Er kann dazu Beschlüsse fassen.“
- Das ist super, genau. Er kann alles machen. Er kann dazu Beschlüsse fassen. Nur entfalten sie am Ende keine Wirkung!
Genau das ist das Problem, weil die verbindliche Wirkung nicht mehr enthalten ist. Das ist eben anders als bisher. Daher gibt es die Kritik aus den Kreisen der Praktiker. Deshalb, werte Kollegen von der Koalition, ich habe es schon beim letzten Mal gesagt und ich sage es auch diesmal:
Dass Sie die Befassungsrechte ausweiten und die Beschlussrechte beschneiden, heißt auf Deutsch nichts anderes, als dass der Ausschuss jetzt über alles reden darf, aber nichts mehr zu sagen hat. Deshalb werden wir dem nicht zustimmen. Wir bitten auch Sie, diesen überflüssigen Gesetzentwurf abzulehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Geschichte der Freiwilligendienste im Land Brandenburg ist eine lange und sie ist eine Erfolgsgeschichte. Keine Angst, ich erzähle nicht die ganze Geschichte, ich will nur sagen: Sie ist sehr lang.
In dieser Geschichte konnten viele junge Menschen durch ihr freiwilliges Engagement wichtige Erfahrungen machen, Kompetenzen entwickeln und vertiefen und sich auch in verschiedensten Bereichen ausprobieren. Mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, dem Freiwilligen Jahr in der Kultur, in der Denkmalpflege und natürlich auch mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr haben wir ein sehr breites Spektrum für gesellschaftliches Engagement in unserem Land. Es wird immer wieder sehr gern von den Jugendlichen in Anspruch genommen, regelmäßig so gern, dass die Nachfrage die Zahl der Plätze deutlich übersteigt.
Unser gemeinsames Anliegen ist es daher, diese Erfolgsgeschichte auch in der neuen EU-Förderperiode fortzuschreiben. Daher habe ich mich auch sehr gefreut, dass wir im Bildungsausschuss die Idee hatten, die Grundlagen für die Fortführung in einem gemeinsamen Antrag zu legen. Wir haben diesen Antrag im Bildungsausschuss gemeinsam besprochen, haben uns darauf verständigt, der Vorsitzende hat sogar einen tollen Entwurf geschrieben und verschickt. Allerdings war es dann in der letzten Sitzung des Ausschusses so, dass nicht etwa ein gemeinsamer Antrag verabschiedet wurde, sondern die Koalition den Tagesordnungspunkt kurzfristig abgesetzt hat und wir statt des Antrags die Gäste verabschiedet haben, die teilweise extra zu diesem Tagesordnungspunkt nach Potsdam gekommen sind.
Meine Damen und Herren, das ist aus meiner Sicht kein guter Stil, das wird auch dem Anliegen nicht gerecht. Deshalb haben wir, die Oppositionsfraktionen, uns entschieden, diesen Antrag, über den im Ausschuss eigentlich Einigkeit herrschte, hier noch einmal ins Plenum einzubringen. Auch wenn wir nicht wissen, in welcher Höhe dann finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und es dadurch noch Unwägbarkeiten gibt, können wir mit diesem Antrag dazu beitragen, dass wir zumindest schon
einmal die landesseitigen Voraussetzungen schaffen, damit diese Programme mindestens in gleicher Höhe auch in der kommenden Förderperiode fortgeführt werden können.
Aus unserer Sicht wäre es allerdings auch zu kurz gegriffen, wenn man jetzt nur sagte: Wir wollen das fortführen. - Wir sind der Meinung, dass das eine gute Gelegenheit ist, die bestehenden Programme um weitere sinnvolle Aspekte zu erweitern. Aus dem Grund fordern wir die Landesregierung dazu auf, auch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ab 2015 ein FSJ im Sport im Umfang von bis zu 100 Stellen beim Träger, dem Landessportbund, zu schaffen. Und weil wir wissen, dass das auch maßgeblich davon abhängt, was der Haushaltsgesetzgeber sagt, haben wir das gleich dazugeschrieben.
Meine Damen und Herren, über die Bedeutung der Sportvereine und ihrer Arbeit für uns im Land braucht man eigentlich nicht noch viele Worte zu verlieren. Ich glaube, ein FSJ wäre eine Bereicherung für beide Seiten, für die Vereine und für die FSJler.
„Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Freiwilligendienstes im Sport erwerben wichtige soziale und personale Kompetenzen Diese Kompetenzen sind auch als Schlüsselqualifikationen am Arbeitsmarkt gefragt. Damit leisten Freiwillige einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, aber auch für die eigene Entwicklung. Darüber hinaus führt der Einsatz von Freiwilligen in Sportvereinen zu deren Stärkung. Die Vereine werden besser in die Lage versetzt, ihre Angebotsvielfalt und damit auch ihren Wirkungsradius zu verbessern.“
Das, liebe Kollegen, stammt nicht von mir, sondern aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Barbara Richstein und mir zu den Freiwilligendiensten im Sport. Angesichts dieser Antwort gibt es wohl keine Zweifel daran, dass ein „FSJ im Sport“ eine sinnvolle Sache mit großem Nutzen für Teilnehmer und Vereine - und damit für uns alle - ist.
Weiterhin wollen wir die Chance nutzen, für ein „FSJ in der Demokratie“ zu werben und dies endlich zu ermöglichen. Wir als CDU-Fraktion hatten bereits im Jahr 2010 einen entsprechenden Antrag eingebracht. Auch damals waren wir uns eigentlich einig, dass das eine Bereicherung wäre. Es hieß aber, das sei nicht der richtige Zeitpunkt. Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass der richtige Zeitpunkt gekommen ist.
An dieser Stelle ein paar Worte zu dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Unter Punkt 1 schreiben Sie: „Der Landtag Brandenburg betont“ - betont! - „gegenüber der Landesregierung die notwendige Fortführung …“ Der Landtag betont also die Notwendigkeit der Fortführung. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber was ist denn das für eine Formulierung? Das ist doch Luft, das ist doch großer Quatsch!
Unter Punkt 2 fordern Sie, „eine Ausweitung der FSJ-Programme … zu prüfen.“ Prüfen können wir viel. Wir könnten sogar sagen, dass wir die Ausweitung beschließen wollen.
Letzten Endes wollen Sie auch noch einen Bericht darüber haben.
Man vergleiche diesen Entschließungsantrag bitte mit dem vorliegenden Antrag der Oppositionsfraktionen. Letzterer war im
Prinzip im Ausschuss bereits vereinbart und ist in weiten Teilen als Entwurf vom Vorsitzenden bereits verschickt worden. Im Vergleich dazu ist dieser Entschließungsantrag nichts anderes als Gelaber. Deshalb bitten wir darum, dem eigentlichen Antrag zuzustimmen - im Interesse der vielen Jugendlichen, die auch in den kommenden Jahren gern einen Freiwilligendienst absolvieren wollen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen Einrichtungen der Haasenburg GmbH haben uns alle erschüttert. Das haben Sie bereits gemerkt. Wir haben uns damit auch zu Recht bereits mehrfach im Bildungsausschuss beschäftigt, unter anderem in einer eigens dazu einberufenen Sondersitzung am 4. Juli 2013. Dort wurde uns durch die Ministerin die Untersuchungskommission mit ihren Mitgliedern und ihrem Arbeitsauftrag vorgestellt.
Diese Kommission hat nun ihren Abschlussbericht vorgelegt, welcher ein deutliches und erschütterndes Bild vom Versagen gezeichnet hat. Und ich muss ehrlich sagen - das kann ich an dieser Stelle durchaus einräumen -, dass sich auch für mich das Bild in der Bewertung der Vorfälle um die Haasenburg nach dem Lesen des Berichtes deutlich verändert hat.
Zunächst möchte ich an dieser Stelle positiv erwähnen, dass die Kommission in diesem Bericht nicht davor zurückschreckt, Missstände, Probleme und Versäumnisse klar beim Namen zu nennen. Es ist sicher nicht selbstverständlich, dass, wenn eine solche Kommission vom Ministerium eingesetzt wird, sie auch die dortigen Missstände benennt. Dafür möchte ich im Namen meiner Fraktion der Kommission Respekt zollen und meinen Dank aussprechen.
Weniger positiv fand ich an dieser Stelle allerdings das Gebaren der Ministerin, als es um die Frage der Übermittlung des Berichtes ging. Liebe Frau Muhß, wenn Sie sagen, wir seien das richtige Gremium dafür, und wenn hier immer Vertrauen
angemahnt wird, dann, glaube ich, ist das ein exemplarisches Beispiel dafür, warum das mit dem Vertrauen manchmal ein wenig hakt. Man muss sich nämlich vorstellen: Wir haben im Ausschuss eine freiwillige Frist, dass man sagt: 48 Stunden vor der Sitzung sollten normalerweise die Berichte vorliegen, damit man sich ein bisschen vorbereiten kann. Normalerweise ist so ein Bericht eine halbe DIN-A4-Seite lang, bis vielleicht 4 oder 5, manchmal auch 8 Seiten.
In diesem Fall umfasst der Untersuchungsbericht mehr als 120 Seiten, und das bei einem sehr, sehr sensiblen Thema. Damit wir uns vernünftig vorbereiten können, hat der Vorsitzende des Ausschusses dem Ministerium einen Brief geschickt mit einer sehr nachvollziehbaren Bitte, wie ich finde: von dieser üblichen 48-Stunden-Frist abzuweichen und den Abgeordneten den Bericht schon 72 Stunden vor Beginn der Sitzung zukommen zu lassen.
Auf diese Bitte hat das Ministerium überhaupt nicht reagiert. Es gab nicht einmal eine Antwort. Es gab gar keine Reaktion. Im Gegenteil: Selbst die übliche Frist wurde noch deutlich überschritten und wir haben den Bericht erst spätabends erhalten. Ich glaube, das ist dem Umfang und dem Ausmaß der Angelegenheit nicht angemessen. Das ist an sich schon fragwürdig. Aber noch peinlicher ist aus meiner Sicht, dass man bereits 3 Stunden, bevor wir als Abgeordnete den Bericht hatten, Meldungen im Internet lesen konnte, in denen die Presse aus dem Bericht zitierte. Dazu sage ich ganz ehrlich: Das, meine Damen und Herren, ist eine Missachtung der Abgeordneten sondergleichen.
Das ist eine Unverschämtheit! Und wenn Frau Münch sagt, sie habe diesen Bericht nirgendwo schriftlich vorgelegt - im Kabinett oder so -, dann kann das nur heißen, das er aus dem Ministerium kommt. Wenn es so ist, dass die Abgeordneten den Bericht nicht bekommen - aus Angst, sie könnten ihn weitergeben -, aber die Presse lange vorher daraus zitiert, dann heißt das einfach mal: Sie haben Ihr Haus nicht im Griff, Frau Ministerin, und das ist ein Problem.
Dieser Eindruck verstärkt sich noch, wenn man den Bericht liest. Hier wird nämlich sehr plastisch vor Augen geführt, welch ein Verantwortungs-Wirrwarr dazu geführt hat, dass es diese breite mediale Debatte brauchte, um diese Vorwürfe ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. So wird zum Beispiel in dem Bericht deutlich angesprochen, dass die Kommunikation zwischen Landesjugendamt und Ministerium fragwürdig sei.
Bei der Befragung von Mitarbeitern aus dem Ministerium verweisen diese dann darauf, dass das Landesjugendamt eine eigenständige Behörde sei und man deshalb im MBJS nicht regelmäßig Rechenschaft verlangt habe. Es gab also keine Berichte an die Fachaufsicht, es gab keine Jahresberichte. Das alles steht so in diesem Bericht, klar und deutlich. Es steht sogar so deutlich darin, dass sich der zuständige Abteilungsleiter in der Ausschusssitzung genötigt sah, zuzugeben, dass man erst mal überlegt hat, ob man nicht vielleicht diesen Absatz „redaktionell“ überarbeitet, weil es in Wahrheit alles gar nicht so schlimm sei.
Wenn es in Wahrheit nicht so schlimm ist, wenn die Kommunikation also prima funktioniert, dann frage ich: Wie kann es dann sein, dass das Ministerium keine Kenntnis von der Zunahme der Beschwerden und Missstände seit 2008 hat, obwohl diese Beschwerden im Landesjugendamt aufgelaufen sind? Wie kann es dann sein, dass das Landesjugendamt sagt, es wusste bis 2009 nichts von den Fixierliegen, wenn Mitarbeiter aus dem Ministerium sagen, sie hätten die Liegen dort 2007 schon stehen sehen? Und wie kann es dann sein, wenn die Kommunikation so gut läuft, dass die Ministerin von alledem nichts gewusst hat? Wie erklären Sie es sich dann, dass im Bericht steht, dass solche Missstände der Behörde immer wieder zur Kenntnis gelangt sind, aber letztlich nichts passiert ist? Das alles erweckt nicht den Eindruck eines gut geführten Hauses, einer gelingenden Heimaufsicht, sondern es sieht nach Zerfallserscheinungen aus, und deshalb brauchen wir eine Fortentwicklung der Heimaufsicht.
Ich will an dieser Stelle noch einmal klarstellen - damit hier kein falscher Zungenschlag entsteht -, dass meine Fraktion nach wie vor der Meinung ist, dass geschlossene Heime in bestimmten Fällen durchaus eine sinnvolle Alternative für einige Jugendliche sein können.
Auch dafür finden sich Beispiele im Bericht. Es gibt auch noch andere geschlossene Einrichtungen, nicht nur die Haasenburg. Aber ich sage auch - und das habe ich schon damals gesagt -: Gerade bei einem so sensiblen Feld, in dem es so viele Spannungen gibt, brauchen wir eine funktionierende und gelingende Heimaufsicht. Und daran habe ich Zweifel. Diese habe ich schon im Juli geäußert.
Drei Mitarbeiter führen die Aufsicht über 400 Einrichtungen im Land. Das muss man sich einmal vorstellen. Da muss man nicht einmal Experte sein, um zu sagen, dass das nicht funktionieren kann.
Sie müssen sich vorstellen: In der Prignitz hat die Polizei von Amts wegen eine Anzeige gegen das Landesjugendamt wegen Vernachlässigung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht erstattet. So weit sind wir gekommen.
Die angespannte Personalsituation, die im Bericht erwähnt wurde, wurde auch gegenüber der Ministerin angezeigt. Das Problem ist hier wie bei den anderen Missständen: Es hat sich nichts verändert, meine Damen und Herren.
Deshalb sage ich ganz klar: Es reicht nicht, dass die Ministerin jetzt den Entzug der Betriebserlaubnis für die Einrichtungen der Haasenburg verkündet. Damit werden zunächst einmal alle Mitarbeiter, die dort arbeiten, unter einen Verdacht gestellt, auch die, die sich möglicherweise nichts haben zuschulden kommen lassen.
Jawohl, ich will nur einen vernünftigen Abschluss finden. Das geht auch ganz schnell.
Was auch problematisch ist: Es ist noch nicht einmal klar, ob dieser Entzug der Betriebserlaubnis aufgrund der Versäumnisse im Haus - zum Beispiel die Frage der Aktenführung - vor Gerichten überhaupt Bestand hat, meine Damen und Herren. Wenn das zurückgenommen wird, so wie jetzt der Belegungsstopp, dann haben wir uns mit der ganzen Angelegenheit richtig ins Knie geschossen. Deshalb brauchen wir dringend eine objektive und unabhängige Untersuchung, damit wir vernünftige Vorschläge, wie wir die Heimaufsicht in Zukunft gestalten können, unterbreiten können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.