André Blechschmidt
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die Debatte - und das hat ja auch die erste Lesung deutlich gezeigt - hat auch
einen Bezug auf das Verfahren, was innerhalb des Hohen Hauses zum Gesetzentwurf und der damit verbundenen Diskussion geführt hat. Das Verfahren, die Einbringung und - ich will es so beschreiben - die erste Phase der Ausschussarbeit einschließlich und ausdrücklich der Anhörung waren kein Höhepunkt der parlamentarischen Arbeit dieser Legislaturperiode.
Bleibt nur zu hoffen, dass dem Thüringer Landtag in der nächsten Wahlperiode solche seltsamen Experimentalversuche einer Anhörung buchstäblich von heute auf morgen erspart bleiben. Solche Farce hat die parlamentarische Demokratie nicht verdient, auch nicht in Thüringen. Angesichts dieser jüngsten Vorfälle ist nach Ansicht der LINKEN ernsthaft zu prüfen, ob in die Geschäftsordnung entsprechende Fristen aufgenommen werden müssen, die gerade der Opposition genügend Zeit zur Benennung von Anzuhörenden und den Anzuhörenden genügend Zeit zur Vorbereitung geben.
Gerade und auch mit Blick auf die Gewichtigkeit dieses Themas: Der vorliegende Beratungsgegenstand ist aber nicht nur mit Blick auf die Verfahrensvorgänge hoch problematisch, auch inhaltliche Änderungen - gerade die beabsichtigten Änderungen des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes - sind brisant. Eine Verfassungswidrigkeit ergibt sich aus Sicht meiner Fraktion aus mehreren Aspekten. Sowohl der Sachverständige Bartl als auch der Sachverständige Herr Ziehm, der in Vertretung der Bundesbeauftragten Frau Birthler an der Anhörung teilgenommen hat, haben unmissverständlich darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ab dem Jahre 2011 nicht mehr anwendbar sei, denn zum 31.12. - und das hat der Ausschussvorsitzende vorhin in seiner Berichterstattung deutlich gemacht - läuft das Stasi-Unterlagen-Gesetz aus. Der Wille allein, dass es gegebenenfalls eine Verlängerung geben könnte, ist dabei mit Blick auf den Rechtszustand unerheblich. Der Sachverständige Bartl kritisierte das Vorgehen der CDU als sogenannte Vorratsgesetzgebung, die verfassungsrechtlich unzulässig ist. Die Hoffnung der CDU auf eine Verlängerung des StasiUnterlagen-Gesetzes ist zwar aus deren politischen Horizonten nachzuvollziehen, aber - das habe ich eben schon betont - für die rechtliche Bewertung zum momentanen Zeitpunkt völlig irrelevant, weil Zukunftsmusik. Es wirft aber ein bezeichnendes Licht auf das Weltbild und das politische Verständnis der CDU. Diese ideologische Keule, so wie es mein Fraktionsvorsitzender beschrieben hat, soll noch so lange nachwirken, wie es möglich ist. Dabei übersieht die CDU völlig, dass selbst das Bundesverfassungsge
richt in mehreren Urteilen, auch weitere Gerichte in ihren Entscheidungen immer wieder darauf verwiesen haben, dass Regelungen wie die zum Umgang mit den Stasi-Unterlagen, zur Überprüfung im öffentlichen Dienst, zur Überprüfung von Abgeordneten nur deshalb gerechtfertigt sind, weil sie in einer Übergangsphase nach der Wende 1989 ihre Funktion haben und hatten. Nach nun 20 Jahren immer noch von einer solchen Übergangsphase zu sprechen, scheint unsererseits sehr problematisch zu sein.
Es stellt sich die Frage, nach wie viel Generationen der CDU diese Übergangsphase endlich abgeschlossen ist; der Bundestag sagt aktuell 2011. Da durch § 2 Abs. 1 des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes eine enge Verklammerung mit den Regelungen und Auskunftsverfahren des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stattgefunden hat, ist die von Frau Neubert vertretene Position einfach nicht haltbar. Das Thüringer Überprüfungsgesetz könnte auch ohne Fortgeltung des Bundesgesetzes wirksam bleiben und in der Praxis umgesetzt werden. Wenn kein Zugriff auf Informationen und Daten der Bundesbeauftragten zum Zwecke der Überprüfung mehr eröffnet ist, wie soll dann in Thüringen das Überprüfungsverfahren noch praktisch umgesetzt werden?
Das von der CDU eingebrachte Änderungsgesetz ist auch unter dem Gesichtspunkt des Einzelfallgesetzes verfassungsrechtlich hoch problematisch. Man kann es auch mit Blick auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 1. Juli 2009 eine „Lex Leukefeld“ bezeichnen. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil herausgearbeitet, dass der Thüringer Gesetzgeber, sprich der Landtag, in der Vergangenheit bewusst darauf verzichtet hat - ich wiederhole -, bewusst darauf verzichtet hat, die Personengruppe K 1 in das Gesetz aufzunehmen, und das in Zeiten, in denen der Rechtfertigungsgrund „Übergangsphase“ noch viel näher gelegen hat.
Kollege Carius sprach in seiner Berichterstattung des Ausschusses von vereinzelten Aussagen, die dem sozusagen fürsprechen. Ich möchte ausdrücklich aus der Stellungnahme des Rechtsanwalts Bartl zitieren, die deutlich macht, welche Gewichtigkeit auch solche gegebenenfalls Einzelaussagen haben. Frau Präsidentin, ich zitiere: In einer durch die seinerzeitige Dienststelle des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR auf Bitten des damaligen Staatsministers des Innern des Freistaats Sachsen, Heinz Eggert, gefertigten Einschätzung bzw. Recherche zum Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei und deren Zusammenwirken mit dem MfS schätzt der entsprechende Sachverständige Dr. Geiger von der Behörde der Bundes
beauftragten für Stasiunterlagen, späterer Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, zusammenfassend ein: Das Arbeitsgebiet 1 der K war eine Struktureinheit des MdI und wurde auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen des MdI tätig. Es war ein Sicherungsgegenstand des MfS und demzufolge ebenso wenig Teil des MfS wie die Verwaltung Aufklärung des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR, die ebenfalls vom MfS gesichert wurde. Das Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei gestaltete die Arbeit mit seinen IM nach weitgehend gleichen Regeln, wie sie auch im MfS Anwendung fanden. Die IKM unterscheiden sich aber vom IM des MfS in Qualität, Funktion der einzelnen Kategorien, Quantität und Einsatzrichtung. Die Verpflichtung von IKM und KK des Arbeitsgebietes 1 zur inoffiziellen Mitarbeit war ausdrücklich auf die Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei zum Zwecke der Verhinderung, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten abgestellt. Die IM der K 1 wussten also, dass sie mit der Kriminalpolizei inoffiziell zusammenarbeiten werden. Die Erhöhung eigener Schutzbedürfnisse durch Unterstützung der Polizei galt im Prinzip als politisch wertfrei und genoss im Allgemeinen gesellschaftliche Akzeptanz. Die Gleichstellung des AG 1 mit dem MfS ist nur in Bezug auf die Anwendung von Mitteln und Methoden der inoffiziellen Arbeit möglich. Eine generelle Gleichsetzung, so der Sachverständige Dr. Geiger, verwischt die tatsächlichen Machtstrukturen der DDR, vernachlässigt den Unterschied der kriminalpolizeilichen bzw. dem politisch operativen Ziel und der Aufgabenstellung, die beide Organe hatten.
Ich glaube, meine Damen und Herren, es macht deutlich, dass es nicht ganz so einfach ist, hier eine entsprechende Erweiterung des aktuellen Gesetzes vorzunehmen. Eine Gesetzverschärfung, praktisch 20 Jahre nach den Ereignissen, die diesen Eingriff in das verfassungsrechtlich abgesicherte freie Mandat der Abgeordneten überhaupt rechtfertigen, ist unserer Meinung nach verfassungsrechtlich nicht tragbar.
Ein letzter Gesichtspunkt, der eindeutig dafür spricht, dass die CDU ihren Gesetzentwurf nicht verabschieden sollte. Der Sachverständige Bartl hat sehr ausführlich und klar herausgearbeitet, dass ein solcher Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt verfassungsrechtlich nicht haltbar ist, weil in einer laufenden Wahlvorbereitung bzw. mehr noch in einer laufender Wahlhandlung - seit Montag finden die Briefwahlen statt - die Bedingungen für die Ausübung des späteren Mandats an entscheidenden Punkten verändert werden. So konnten sich weder die Kandidaten noch alle Wählerinnen und Wähler vor ihrer Stimmabgabe mit diesen veränderten Aspekten auseinandersetzen, von denen auch die CDU zugibt, dass sie für die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger
von Bedeutung sein können. Als vermeintlicher Ausweg, den Verzicht auf die Übernahme des Mandats in den Raum zu stellen, wie es die CDU vorschlägt, ist nach Ansicht der LINKEN ein unzulässiger Eingriff in den Wählerwillen. Die LINKEN bleiben im Übrigen auch bei ihrer weitgehenden Kritik am geltenden Abgeordnetenüberprüfungsverfahren. Diese Kritik wird auch durch die Ausführungen des Sachverständigen in der Anhörung gestützt. Sie finden sich auch in vier Sondervoten zum Urteil des Normenkontrollverfahrens der Fraktion DIE LINKE zum Thüringer Abgeordnetengesetz wieder. Es verstößt gegen demokratische Legitimationsprinzipien, dass ein fünfköpfiges Geheimgremium über die Parlamentsunwürdigkeit von Abgeordneten oder Parlamentswürdigkeit von Abgeordneten entscheidet. Die Beratung und Entscheidung gehört in den Thüringer Landtag. Doch das Problem ist noch fundamentaler. Dass sich eine Mehrheit von Abgeordneten das Urteil darüber anmaßt, wer es verdient im Thüringer Landtag zu sitzen, stellt für uns eine Arroganz der Macht in höchster Potenz dar.
Mit diesen anmaßenden Urteilen wird der Wählerwille gröblichst missachtet und damit der Wille des demokratischen Souveräns, der Bürgerinnen und Bürger. Das umso mehr, wenn die betroffenen Abgeordneten auch noch mit einem Direktmandat im Thüringer Landtag sitzen. DIE LINKE wird auch weiterhin für einen offenen und transparenten Umgang mit Abgeordneten- und Kandidatenbiografien streiten und wird einen solchen Umgang auch selbst praktizieren, damit die Bürgerinnen und Bürger auf einer fundierten und umfassenden Informationsgrundlage sich ihre Meinung bilden und eigenverantwortlich entscheiden können. Aber die bestehende gesetzliche Regelung, wie auch die vorliegenden Änderungsanträge, tragen zu eben diesem Ziel unserer Meinung nach nicht bei. Die offensichtlich verfassungsrechtlichen Mängel rufen geradezu nach einer weiteren gerichtlichen Überprüfung.
Sehr geehrter Kollege Jaschke, drei Punkte Ihres Beitrags würde ich gern aufgreifen wollen in Achtung auch ihrer Alterspräsidentschaft. Ich glaube schon, dass nach dem Zweiten Weltkrieg es durchaus eine historische Legitimation gegeben hat, die Sie abstreiten, dass sich Menschen zusammengefunden haben und eine neue, eine andere, eine friedlichere Gesellschaft aufbauen wollten. Das sind gerade jene Lebensleistungen der Generation meiner Eltern, die es heute auch mit zu bewerten gilt. Die Frage danach, inwieweit diese historische Legitimation genutzt worden ist und welche Fehler innerhalb dieses Systems bestanden haben - da will ich nur auf einen grundsätzlichen Fehler hinweisen, es war nicht demokratisch -, die Diskussion müssen wir führen, aber
die historische Legitimation war allemal vorhanden.
Ein zweiter Punkt: Es wird uns immer wieder - und Kollege Hausold hat es eigentlich deutlich gemacht - unterstellt, dass wir eine Verantwortung zu dieser Entwicklung ablehnen. Ich bitte Sie nachdrücklich, zur Kenntnis zu nehmen, in den letzten 20 Jahren, seit 1990, seit dem Sonderparteitag der damaligen PDS, setzen wir uns mit dieser Geschichte, mit dieser Verantwortung, die wir an dieser Stelle haben, auseinander und haben auch die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen. Bitte nehmen Sie es zur Kenntnis.
Es ist wahr. Sie führen hier vorn, Herr Jaschke, entsprechende Beschlüsse Ihrer Partei an. Auch wir haben diese Beschlüsse. Nehmen Sie es bitte zur Kenntnis und haben Sie keine Scheuklappen davor, festzustellen, dass auch wir Geschichtsaufarbeitung betreiben.
Einen dritten Punkt möchte ich gern aufgreifen, den Kollege Jaschke benannt hat. Da bin ich sehr nahe bei Ihnen, das ist die Frage „Ende oder nicht Ende der Debatte“. Die Frage nach der Weiterführung des Abgeordnetengesetzes hat nichts mit dem Ende der Debatte über diese Verantwortung und die damit verbundenen Strukturen oder Träger der Verantwortung zu tun. Im Gegenteil, gerade das wollen auch wir weiterhin, dass diese öffentliche Debatte transparent und an den entsprechenden Beispielen auch fortgeführt wird. Da bin ich ganz nah bei Ihnen, den Mantel des Vergessens wollen wir nicht über diese Geschichte legen.
Meine Damen und Herren, die Grundlage des hier zu verabschiedenden Gesetzes und die unserer Meinung nach großen verfassungsrechtlichen Bedenken lassen unsererseits keine Zustimmung zu diesem Gesetz erfolgen. Recht schönen Dank.
Frau Präsidentin, ich widerspreche namens meiner Fraktion diesem Antrag. Wir befinden uns schon in einer Ausschussberatung, die sehr turbulent bisher gewesen ist. Ich glaube nicht, dass man im Grunde nach einer Vorabüberweisung im jetzigen Zustand die erste Beratung nach der schon stattfindenden Ausschussberatung hier installieren kann. Meine Fraktion widerspricht dem.
Frau Präsidentin, ich beantrage, dass der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zusammentritt und klärt, ob das geschäftsordnungsmäßig möglich ist.
Danke, Frau Präsidentin. In diesem Zusammenhang möchte ich namens meiner Fraktion laut Geschäftsordnung § 57 Abs. 3 beantragen, dass die Vorabüberweisung zurückgenommen wird, um einen normalen Geschäftsgang - erste Lesung, Ausschussüberweisung und zweite Lesung - zu gewährleis
ten.
Ich danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich die Absetzung des Tagesordnungspunkts 2 b). Die bisherige parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs, besonders der Umgang mit den Änderungsanträgen der CDU im Ausschuss, haben in keiner Weise das verfassungsmäßige Recht der kommunalen Spitzenverbände, so, wie es in Artikel 91 Abs. 4 der Thüringer Verfassung festgeschrieben ist, berücksichtigt. Bei wesentlichen Änderungen sind kommunale Spitzenverbände in Form einer Anhörung mit einzubeziehen. Auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.10.2004 diese Frage der wesentlichen Änderungen und dem damit verbundenen Anhörungsrecht ausdrücklich bekräftigt.
Das in den Änderungsanträgen der CDU zum Gesetzentwurf hervorgehobene Rückwirkungsverbot ist ein äußerst umstrittener und somit wesentlicher inhaltlicher Punkt. Daher sehen wir zwingend die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Dies, Frau Präsidentin, ist nachzuholen und daher der Tagsordnungspunkt 2 b) abzusetzen. Danke.
Auftragsvergabe an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure haben ein großes Interesse daran, dass die Existenz ihrer Büros mitunter durch Auftragsvergabe der öffentlichen Hand gewährleistet wird. Dies geht aus den Thüringer Wahlprüfsteinen 2009 hervor, in denen danach gefragt wird, welche Mitwirkungsmöglichkeiten den ÖbVIs beim Aufbau und der weiteren Verbesserung eines modernen Katasters im Freistaat Thüringen eingeräumt und ob dafür notwendige Mittel bereitgestellt werden, um die Leistungsfähigkeit der ÖbVI-Büros über die Konjunkturkrise hinaus zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Position bezieht die Landesregierung diesbezüglich und wie begründet sie diese?
2. Wie begründet die Landesregierung die in der Vergangenheit erfolgte regional und insbesondere bürobezogen sehr differenzierte Vergabe landeseigener Vermessungsaufträge?
3. Sind bei landesunmittelbaren Beauftragungen einzelne Ingenieurbüros überproportional zum Zuge gekommen und - wenn ja - wie wird dies seitens der Landesregierung begründet?
4. Gibt es ein Verfahren bezüglich der Auftragsvergabe, welches die Leistungsfähigkeit und damit die
Existenz aller ÖbVI-Büros gleichberechtigt berücksichtigt, wenn ja, welches?
Danke, Frau Präsidentin.
Restitutionsansprüche der Geschwister May
Seit Anfang der 90er-Jahre befinden sich die Geschwister May in Erfurt in Rechtsauseinandersetzung mit der Stadt Erfurt sowie dem Freistaat Thüringen über die Zuordnung des Grundstücks Stadtpark 34 und den damit verbundenen Rückführungs- bzw. Restitutionsansprüchen. In mehreren Verfahren auf den verschiedensten Ebenen haben sich Gerichte zu diesem Vorgang geäußert und entschieden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist das Vermögenszuordnungsverfahren nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Vermögenszuordnungsgesetz zum Stadtpark 34 durchgeführt worden und wann ist der Vermögenszuordnungsbescheid rechtskräftig geworden?
2. Waren der Adressat/die Adressaten des Vermögenszuordnungsbescheids andere als die Geschwister May und wann ist dieser Bescheid an die beteiligten Adressaten ergangen?
3. Läuft gegen diesen Vermögenszuordnungsbescheid ein Widerspruch?
4. Gibt es innerhalb dieses Verfahrens eine Verantwortung des Freistaats Thüringen? Wenn ja, welche und wie gedenkt die Landesregierung ihrer Rechts
aufsicht bzw. ihren Verpflichtungen nachzukommen?
Herr Staatssekretär, zu Frage 2 - die Adressaten -, waren das andere als die Geschwister May?
Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vorweg die gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen
der SPD, die Initiative war nicht umsonst. Wir haben darüber gesprochen, nicht nur, weil wir darüber gesprochen haben, sondern eindeutig, weil wir es problematisieren müssen. Die technische Entwicklung in den letzten Wochen, Monaten war so rasant, dass natürlich auch mit Blick auf die lokalen Fernsehanbieter hier entsprechender Druck aufgebaut worden ist und auch hier entsprechende wirtschaftliche Veränderungen stattgefunden haben. Das zum Punkt 1.
Damit waren wir beim Punkt 2 angekommen. Es wird seit Wochen und Monaten sichtbar, dass die Finanzierung lokalen Fernsehens kompliziert ist und dass wir hier Antworten finden müssen, damit - und darin sind wir uns ja alle einig - lokales Fernsehen auch weiterhin erhalten bleibt. Das war der zweite gute Gedanke, der mit Ihrer Initiative verbunden war und ist.
Und der dritte gute Gedanke ist, dass die CDU jetzt einen Entschließungsantrag auf den Tisch gelegt hat, um deutlich zu machen, die Diskussion, die in den letzten Wochen und Monaten stattgefunden hat zum Mediengesetz im Allgemeinen, müsste und soll nun endlich auch in einer gesetzlichen Initiative seitens der Landesregierung zum Thüringer Landesmediengesetz gipfeln. So weit die guten Nachrichten.
Die schlechte Nachricht - und das will ich auch eindeutig sagen und ich bin deshalb hier vorn, nicht, um die inhaltlichen Punkte aus der Anhörung, so wie sie Kollege Seela gesagt hat, noch mal zu unterstützen, sondern um deutlich zu machen, wo wir die Gefährlichkeit Ihres Antrags sehen. Das ist eindeutig in der Gefährdung der Meinungsvielfalt, wenn wir die Barrieren der Beteiligung hier herabsetzen. Ich will Ihnen die Aussage, und das war meiner Meinung nach der Höhepunkt der Anhörung, von Herrn Schrotthofer einmal nennen, der danach gefragt worden ist, wo er denn die Grenze sieht, damit er mit seinen entsprechenden Hinterleuten einsteigen möchte ins lokale Fernsehen. Nicht bei 25 Prozent, bei 50 Prozent sieht er sich das an, bei 75 Prozent dann könnte er gegebenenfalls mal einsteigen, damit er dann dort machen kann, was er will - strukturell und inhaltlich.
Da muss ich sagen, das lehnen wir grundsätzlich ab. Ich glaube schon, das ist der entscheidende Punkt, weswegen wir das, was - ich möchte es auch so beschreiben -
die Väter der Thüringer Landesmedienanstalt und die Väter des Thüringer Landesmediengesetzes immer wollten, Meinungsvielfalt, Bürgerrundfunk, offene Kanäle und da müssen wir jetzt nach Wegen und Möglichkeiten suchen, um hier entsprechende Finanzierungen zu finden.
Ich will auch noch mal darauf verweisen: Natürlich sind wir in der Bundesrepublik eines der Länder, die sehr rigide, sehr strenge Beteiligungsanteile im Landesmediengesetz beschreiben, aber die SeufertStudie sagt - und Sie haben es vorhin beschrieben -, natürlich muss man darüber nachdenken, wie man etwas verändert, aber immer unter dem Blickwinkel, wie wird die Vielfalt in der Medienlandschaft auf dem privaten Sektor auch im Land Thüringen erhalten. Das ist der Dreh- und Angelpunkt auch der SeufertStudie und das will ich ganz deutlich sagen. Die Entwicklungen, so wie sie in Nordrhein-Westfalen ablaufen, dass geöffnet wird eigentlich unisono, das wird, solange wir hier im Landtag sitzen, unsere Neinstimme finden und auch von uns in keiner Weise unterstützt.
Demzufolge will ich eindeutig sagen: Es gibt ein Problem beim lokalen Fernsehen, das ist die Frage der Finanzierung. Hier müssen wir über die Modelle reden, die sind auch schon angesprochen worden: Gibt es eine Infrastrukturunterstützung, gibt es eine wie auch immer geartete Wirtschaftsförderung, würde es eine Finanzierung aus der Landesmedienanstalt geben? Und hier will ich meinen Punkt deutlich machen, den ich von diesem Pult immer wieder gesagt habe, diese Rückführung von 2 auf 1,9 Prozent der Anteile TLM muss wieder zurückgenommen werden, es müssen wieder 2 Prozent der Gebührenanteile werden, es ist keine unbedeutende Summe für die Landesmedienanstalten, das muss wieder geschehen. Oder man sollte auch - und das will ich jetzt so sagen - über das bayerische Modell nachdenken. Man wird sicherlich - nicht die Summe, die Bayern hat, dort einsetzen, aber auch gewisse Anteile, die sind ja auch in der Anhörung gefallen -, über Größenordnungen nachdenken. Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit, um kontinuierliche, verlässliche und nachhaltige Förderung für die lokalen Fernsehanstalten zu gewährleisten.
Summa summarum, wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen, nicht, weil er nicht zeitgemäß ist oder weil er gegebenenfalls zu kurz gegriffen ist, sondern weil wir darin eine Gefahr für die Meinungsvielfalt in Thüringen sehen. Danke.
Sendezeiterweiterung des Kinderkanals
Der Medienminister Gerold Wucherpfennig schlug auf den Mitteldeutschen Medientagen am 6. Mai 2009 vor, die Sendezeit des Kinderkanals zu erweitern, um so mit gleichbleibenden Ressourcen genauso viele Menschen - also auch Jugendliche - zu erreichen. Er verwies darauf, dass der Kinderkanal ohne Probleme bis 23.00 Uhr senden könne, da die Protokollnotiz aus dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit der die Sendezeit auf 21.00 Uhr begrenzt werde, rechtlich nicht bindend sei. Dies hätte man in der Thüringer Regierung geprüft.
Jeder Sendezeiterweiterung müssen auch die Rundfunkräte zustimmen. Dies geschah im MDR-Rundfunkrat am 20. April 2009 mit der Verabschiedung der Programmleitlinien.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie lauten die wesentlichen Aussagen der vom Medienminister angesprochenen Prüfung der rechtlichen Verbindlichkeit der Protokollnotiz?
2. Unter welchen Bedingungen darf der Kinderkanal von der Erklärung dieser Protokollnotiz abweichen?
3. Welche Initiativen wird die Landesregierung im ZDF-Fernsehrat ergreifen, um die Sendezeiterweiterung des Kinderkanals auf 23.00 Uhr zu befördern?
Eine Nachfrage. Entnehme ich Ihrer Antwort, dass die Landesregierung sich für eine Sendezeiterweiterung einsetzen wird?
Nein, die Zustimmung meiner Fraktion gibt es nicht; Gesamtabstimmung bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, vier Punkte, auf die ich kurz eingehen möchte hier an dieser Stelle. Falls das vorhin in den engagierten und emotionalen Diskussionen untergegangen ist, ich möchte es hier noch einmal wiederholen für meine Fraktion. Wir lehnen jegliche Gewalt in diesem Zusammenhang, in diesem Prozess und auch in Zukunft als Mittel der politischen Lösung ab.
Das schließt ausdrücklich mit ein - und sollte das gefallen sein, das ist heute das erste Mal, dass ich davon höre -, dass ein Vertreter der Linkspartei geäußert haben sollte, „dann legen wir Erfurt in Schutt und Asche“, davon distanziere ich mich persönlich, ich gehe davon aus, auch meine Fraktion.
Zweites Stichwort - DIE LINKE hat sich in diesem Prozess nie deutlich artikuliert: Sie hat sich artikuliert und das rechtzeitig, Kollege Panse. Schon die Stadtfraktion und das allererste Mal - kann ich das für mich in Anspruch nehmen - im Rahmen des Kulturausschusses zu einer Diskussion, in der es um die Frage des besetzten Hauses und der Einrichtung der Gedenkstätte im Verwaltungsgebäude ging. Dort stand erstens die Frage Einrichtung der Gedenkstätte, zweitens die Frage, und da gibt es eine Aussage des Oberbürgermeisters der Stadt Erfurt, Fortführung und Unterstützung des alternativen Wohn- und Kulturprojekts - nicht an dem Ort, aber als Projekt - und drittens die gewaltfreie Lösung des Problems. Das haben wir auch in den Presseerklärungen immer wieder aufgegriffen und uns rechtzeitig in diese Diskussionsprozesse eingemischt. Ich kann auch an dieser Stelle für mich in Anspruch nehmen, intensiv bei Lösungsprozessen gegenüber den Hausbesetzern und alternativen Lösungen mitgewirkt zu haben. Ich sage Ja und auch ganz deutlich und bewusst von dieser Stelle aus, ich bedaure es ausdrücklich, dass die Gespräche beidseitig abgebrochen worden sind, dass es keine Lösungswege mehr gegeben hat und dass es damit im Grunde genommen zu diesem Endergebnis geführt hat.
Frau Taubert, ich bedaure das, ich würde schon mal sagen, das ist eine gewisse Boshaftigkeit, die Sie an
den Tag legen, uns zu unterstellen, wir benutzen hier die jungen Leute.
Dann tut es mir leid, dass es Ihre Wahrnehmung ist. Ich kann Ihnen nur deutlich sagen, wir haben den jungen Leuten in jeder Phase Unterstützung gegeben bei der Darstellung ihrer eigenen Probleme, bei der Darstellung der Lösungswege.
In jeder Phase, nur in der letzten Phase hatten wir keine Möglichkeit mehr.
Jetzt zum letzten Stichwort „Kollege Bärwolff“: Sehr geehrter Kollege Fiedler, Ihr Engagement in allen Ehren, Ihre Emotionen in allen Ehren, jeder und auch jedem Abgeordneten gestehe ich zu, hier entsprechend engagiert vom Pult zu reden. Aber gerade mit Blick auf die jüngste - ja, ich beschreibe es mal so - Abwesenheit anderer Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Haus aus Krankheitsgründen halte ich Ihre Forderung, zu überprüfen, aus welchen Gründen wer auch wo seine parlamentarischen Aufgaben in dem Stadium wahrnimmt, für nicht angemessen.
Für meine Fraktion weise ich diesen Angriff auf den Kollegen Bärwolff eindeutig zurück. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, für meine Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Danke, Frau Präsidentin. In der Annahme, dass am 18. Juni um 8.00 Uhr die Tagesordnungspunkte, die die SPD von der Tagesordnung genommen hat, abgearbeitet werden, würden wir uns mit dem Tagesordnungspunkt 22 an diesen Vorgang anschließen und somit bitten, ihn heute von der Tagesordnung zu nehmen.
Danke. Auf die Mittel bezogen - Sie haben in Ihrer Antwort 3 Mio. € angesprochen, zwei Ziele, die mit den 3 Mio. € verfolgt werden sollen; Planung und Sicherung. Können Sie das ein wenig genauer verifizieren, welcher Teil wie groß ist an dieser Stelle - in Millionenordnung -; 30 Prozent für Planung, Rest für Sicherung. Kann das verifiziert werden Ihrerseits?
Danke, Frau Präsidentin. Trotz der prophetischen Ansage des Innenministers möchte meine Fraktion den Gesetzentwurf an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen.
Frau Präsidentin, ich habe 1 Stimmenthaltung zur Kenntnis genommen von Frau Becker.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion wünsche ich eine getrennte Abstimmung zu Punkt 1 und 2 bzw. zu 3 und 4, also in zwei Blöcken.
Danke.
Danke, Kollege Seela. Geben Sie mir recht in der Annahme oder in der Feststellung, dass es ein Unterschied ist zwischen der Gebührenfestsetzung und den Gebührenbefreiungstatbeständen und dass die unterschiedlich in ihrer Bewertung und auch unterschiedlich in ihrer Festlegung sind?
Danke, Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion möchte ich für beide Anträge Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragen.
Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Intendant des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze, hat im Rahmen einer Anhörung zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Hessischen Landtag die Abgeordneten aufgerufen, diesem Staatsvertrag nicht zuzustimmen. Sein Fazit war - ich darf zitieren -: „Wir haben es mit einer Überregulierung zu tun, die der ARD und dem Hessischen Rundfunk in ihrer Auswirkung keine ausgewiesene Teilhabe mehr an der Medienentwicklung gewährleistet.“ Und weiter Reitze: „Durch alle Entwürfe des Staatsvertrags zieht sich wie ein roter Faden das Bemühen, einen Schutzraum für Zeitungen und Zeitschriften zu schaffen.“ Diese Position, meine Damen und Herren, diese Aussage wird durch die Bemerkungen des ZDF-Intendanten Markus Schächter sowie der Medienunternehmerin Christiane zu Salm, Vorstandsmitglied des Verlagshauses Burda, nicht nur bekräftigt, sondern, ich finde, besonders auf Frau zu Salm bezogen, fast geadelt. Markus Schächter sagt - Zitat -: „Wer das, Textinhalte im Internet, den öffentlich-rechtlichen Sendern im Jahr 2008 verbieten will, steht unter Zensurverdacht.“ Und die schon erwähnte Medienunternehmerin deutet mit Richtung der weiteren technischen Entwicklung und dem Internet geradezu visionär an - Zitat -: „In fünf bis sieben Jahren werde das Fernsehen als Leitmedium durch das Internet abgelöst sein.“, und warnt
gleichzeitig als Unternehmerin - Zitat - „diese kommende jugendliche Zielgruppe nicht zu vernachlässigen“. Die Schlacht am Medienbuffet ist schon längst im Gange. Nicht dass ich missverstanden werde, meine Damen und Herren, DIE LINKE will, geschweige denn kann die technische Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Medienlandschaft nicht aufhalten. Aber DIE LINKE will die gleichberechtigte Teilhabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen technische Entwicklung, wie es das duale Rundfunksystem und die entsprechenden Bundesverfassungsgerichtsurteile vorsehen und festschreiben. Lassen Sie mich drei Gedanken in diesem Zusammenhang anreißen:
Erstens die Probleme, man kann sogar sagen, die ungelösten Probleme der früheren Staatsverträge: Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde uns versprochen, dass zeitnah bis zum Jahr 2009 ein neues Rundfunkgebührenmodell entwickelt und dabei gleichzeitig der Widerspruch aufgehoben wird, dass eine Person, die nur einmal sehen und nur einmal Radio hören kann, mehrmals zahlen muss - zu Hause, im Garten, im Firmenwagen oder vielleicht in einer Nebenwohnung. Ja, es wurde uns versprochen, dies zeitnah in Angriff zu nehmen und umzusetzen. Dies war vor vier Jahren. Nun spricht man schon so ein wenig von 2013. In schlappen acht Jahren haben die Ministerpräsidenten dann dieses Problem vielleicht gelöst.
Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde eine Befreiungsregelung für Hartz-IV-Empfänger anhand der entsprechenden Hartz-IV-Bescheide getroffen. Die GEZ wurde dank der Abheftung von Kopien dieser Bescheide zum Datenmoloch, was wiederum die Datenschützer auf den Plan rief, und dies lautstark. Diese forderten nämlich eine sofortige Rücknahme dieser Datenerfassung. Das war 2005 - auch hier keine Lösung. Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag konnte und musste feststellen, dass es kein Trennungsgebot zwischen Netzbetreibern und Kabelnetzen sowie Programmanbietern gibt. Damit traten bei den öffentlich-rechtlichen, aber auch bei den privaten Rundfunkanstalten Benachteiligungen ein. Änderungen und Lösungen dieses Problems - Fehlanzeige.
Zweiter Gedanke: Was wird die Zukunft bringen? Was müssen zukünftige Staatsverträge in den Blick nehmen? Die Frage ist doch: Was wollen Medienanbieter? Oder ist die wichtigere Frage eigentlich: Wer ist heute eigentlich Medienanbieter? Es gibt heute - und das haben wir sehr anschaulich auf dem gestrigen parlamentarischen Abend nicht nur in den Reden zur Kenntnis nehmen müssen - nicht nur die sogenannten klassischen Medienanbieter wie Fernsehen und Radio, sondern mittlerweile sind es, wie gesagt, Kabelnetzbetreiber, Plattforman
bieter, Suchmaschinenanbieter wie z.B. Google. 95 Prozent des Suchmaschinenangebots wird durch Google beherrscht. Diese drängen gezielt auf den Internetmarkt. Bei ihren Angeboten mit Videos, Videoclips und bewegten Bildern treten sie auf, was de facto ein Fernsehangebot ohne Lizenz darstellt. Müssten diese nicht auch in Rundfunkregelungen aufgenommen werden? Bei der Beantwortung könnten wir ganz schnell zur Erkenntnis gelangen, dass es nicht möglich sein wird, das Internet zu regulieren - richtig. Wenn dies aber so ist, warum - und da bin ich wieder beim Intendanten des Hessischen Rundfunks - versuchen wir es dann durch Überregulierung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Und wo, meine Damen und Herren, werden heute Meinungs- und Willensbildungsprozesse, so wie wir sie für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesetzlich verankert haben, gerade für junge Menschen im Wesentlichen angeboten bzw. vorgenommen? Natürlich im Internet. Wer dort - ich erinnere an die Aussage von Frau zu Salm - nicht präsent ist, wird über kurz oder lang auch in der Medienlandschaft nicht mehr präsent sein. Demzufolge haben wir es bei der Regelung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags mit beschränkten oder eingeschränkten Zugängen und Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum bzw. im Internet zu tun. Die hier angebotenen Kompromisse, wie sie in den Vorreden meiner Kolleginnen und Kollegen genannt worden sind, sind aus unserer Sicht schlechte Kompromisse - Stichwort Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Dritter Gedanke - Drei-Stufen-Test: Ich werde mich ausschließlich auf diesen Drei-Stufen-Test in meiner Argumentation beziehen, mich also der Frage des Problems im Zusammenhang mit der SiebenTage- bzw. 24-Stunden-Regelung zur Aufbewahrung von Sendungen im Internet nicht zuwenden, was ich - die Frage von sieben Tagen bzw. 24 Stunden - für ein Grundproblem halte. Wenn Bund und Länder neue Gesetze und Richtlinien erlassen, meine Damen und Herren, haben in der Regel drei Berufsgruppen viel zu tun: Anwälte, Steuerberater und Gutachter. So ist es auch beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der Staatsvertrag ist ein veritables Arbeitsbeschaffungsprogramm für Gutachter. Die Bewerber bringen sich bereits in Stellung. ARD und ZDF müssen zukünftig im Rahmen des sogenannten Drei-Stufen-Testes unabhängige gutachterliche Expertisen über die marktrelevanten Auswirkungen neuer Programmangebote einholen. Es soll dabei geklärt werden - das hat Kollege Seela schon angedeutet -, in welcher Weise bereits bestehende privatfinanzierte Internetangebote durch neue gebührenfinanzierte Onlineangebote beeinträchtigt oder gar gefährdet werden. Da auch die bestehenden Onlineangebote von ARD und ZDF zu beurteilen sind, muss im nächsten Jahr eine ganze
Reihe von Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die Kosten gehen in die Millionen. Kein Wunder also, dass ARD und ZDF ob des drohenden bürokratischen und finanziellen Aufwands bereits vom „DreiSeufzer-Test“ sprechen. Der MDR hat hierfür bereits - die konkrete Zahl - 900.000 € eingestellt, das ZDF 1,25 Mio. €. Wenn Sie allein für diese beiden Anstalten die Summen zusammenrechnen, kommen Sie auf über 2 Mio. €. Davon könnte man spielend zig 45-minütige Dokumentationen herstellen. Neben der exorbitanten Auswirkung, was letztendlich auch der Gebührenzahler zahlen wird, sehen wir auch das Problem im Rahmen des Drei-Stufen-Tests in den Aufsichtsgremien, sprich Rundfunkräten. Bislang obliegt diesen Rundfunkräten die publizistische Aufsicht und Kontrolle. Also mehrere 100 ehrenamtlich tätige Vertreter sogenannter gesellschaftlich relevanter Gruppen - z.B. dem Rundfunkrat des WDR gehören 43 Mitglieder an, im ZDF sind es 77 von Kirchen, Parteien Gewerkschaften und anderen Verbänden -, sollen in Zukunft dann auch auf der Grundlage der entsprechenden Gutachten von der bisherigen - ich möchte es so beschreiben - Kontrolle von Programmen zu Entscheidern über Programme werden - welch ein Paradigmenwechsel. Norbert Schneider, Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen, hat in diesem Zusammenhang formuliert: „Der Drei-Stufen-Test wird zum Elchtest für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Gremien werden.“ Wir, DIE LINKE, melden vorsorglich schon jetzt unsere Zweifel und Bedenken gegenüber dieser Regelung an und werden dies auch durch unsere Ablehnung zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag dokumentieren.
Zwei Schlussbemerkungen: Gerade die in der Medienlandschaft so rasante Entwicklung von Technik muss auch mit Blick auf die Zukunfts- und Entwicklungsmöglichkeiten nicht nur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein flächendeckendes Breitbandversorgungssystem intensiv begleitet werden. Hier sind die aktuellen Entwicklungen und die damit verbundenen Maßnahmen unserer Meinung nach noch völlig unzureichend - erste Bemerkung.
Zweite Bemerkung: Ich wünsche mir als Medienpolitiker und auch als Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so wie es Herr Fasco in seiner gestrigen Rede zum parlamentarischen Abend zum Ausdruck gebracht hat, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Jagd nach dem Quotenkalb endlich aufgibt. Die öffentlich-rechtlichen Programme müssen sich zu einem Teil aus dem Wettlauf mit den Privaten verabschieden und stattdessen an ihrer Unverwechselbarkeit und ihrer Identität zunehmend arbeiten. Eine hohe Zuschauerzahl ist auch und gerade bei guten Programmen ein Wert, aber es ist ein relativer Wert. Ein Programm, das einzigartig ist, nachhaltig relevant oder innovativ, darf es
nicht schwerer haben, sich intern gegen Programme durchzusetzen, das womöglich mehr Zuschauer erreicht, aber die Kopie eines seelenlosen, beliebigen, gerade angesagten Formats beinhaltet.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben formuliert, der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein Kompromiss, mit dem alle leben können. Das glauben wir nicht. Die einen werden leben können und die anderen dahinvegetieren. Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Im Namen meiner Fraktion möchte ich um die Aufnahme der Drucksache 4/5012 „Sicherung des Automobilstandortes Eisenach“ in die Tagesordnung bitten.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich, diesen Tagesordnungspunkt am Anfang der morgigen Sitzung abzuarbeiten. Die Dringlichkeit dieser Sache würde meine Kollegin Frau Dr. Kaschuba begründen.
Frau Präsidentin, wir ziehen unseren Entschließungsantrag zurück.
Danke, Frau Präsidentin, ich würde beantragen, dass wir den Tagesordnungspunkt 7 vorziehen und jetzt noch, mit Blick auf die Zeit, abarbeiten.
Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion möchte ich beantragen, dass der Tagesordnungspunkt 24 - der Bericht des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit - auf alle Fälle innerhalb der Tagesordnung der beiden Tage abgearbeitet wird.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich Einzelabstimmung zu I und II.
Frau Präsidentin, ich gehe davon aus, dass der Änderungsantrag zum entsprechenden Gesetzentwurf zur Verfassung ist. Und da wir noch eine dritte Lesung haben, wird dieser bei der dritten Lesung meiner Meinung nach abgestimmt und nicht jetzt zur zweiten Lesung.
Dann bitte ich namens meiner Fraktion um eine zehnminütige Auszeit.
Einen weiteren Antrag, Frau Präsidentin, in Ergänzung zum Antrag vom Kollegen Hauboldt möchte ich noch die Überweisung an den Sozialausschuss beantragen.
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion wird namentliche Abstimmung beantragt.
Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Innenausschuss.
Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich, den TOP 21 in Gänze a), b) und c) an den TOP 13 zu binden entsprechend auch meiner Argumentation im Ältestenrat. Ich möchte noch gern einen Hinweis geben. Wir reichen für den TOP 6 einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung
noch in den kommenden Minuten nach.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In aller Kürze: Auch mit Blick auf das Jahr 2009 muss es erlaubt sein, sagen zu dürfen, der Gesetzentwurf bei allen Mängeln, den er hatte, war geeignet, auch dank der sachbezogenen mithin an einigen Stellen auch tiefgründigen Diskussion im Ausschuss die anstehenden Fragen zur Veränderung des Stiftungswesens in Thüringen beizutragen. Besonders hilfreich - und das ist auch schon von meinen Vorrednern genannt worden - waren die Hinweise, Vorschläge und Änderungsgedanken der Fachleuchte. Hier möchte ich auch ausdrücklich Prof. Werner nennen. Nun hat Kollege Seela auch schon die wichtigsten Eckpunkte benannt.
Ich möchte anknüpfend an die Ausschussberatung und an den Redebeitrag meines Kollegen Dr. Hahne
mann zur ersten Lesung folgende drei Gedanken noch einmal kurz aufgreifen.
1. Stiftungszweck, Kontrollmechanismen: Die jetzt festgeschriebenen nicht nur Begrifflichkeiten im Gesetz finden unsere Zustimmung. Auch Aufgaben der Stiftungsaufsichtsbehörde werden dazu dienen, das Stiftungswesen in Thüringen mittelfristig und auch nachhaltig weiterzuentwickeln. Deshalb haben wir diesen Überlegungen und Änderungen im Ausschuss zugestimmt.
2. Stiftungen, Zustiftungen, Zusammenlegung von Stiftungen: Oft geschah es in der Vergangenheit, und geschieht es auch heute noch, dass aufgrund gesellschaftlich allgemeiner Veränderungen oder spezieller Veränderungen in Bezug auf den Stiftungszweck einzelner Stiftungen sich Stiftungsziele verändern. Umso zielführender ist es, wenn ein Gesetz im Rahmen seiner eigenen Definition flexibel und damit das Fortbestehen von Stiftungen auch in neuen Formen, im neuen Rahmen möglich macht. Dies kann langfristig zu kontinuierlichen Stiftungswesen führen.
3. Transparenz: Dr. Hahnemann hat in der ersten Lesung diese Transparenz beschrieben, die wir uns vorstellen. Nun hätte man sich noch weitergehende gesetzliche Verankerungen zur Transparenz vorstellen können - Stifter, Stiftungshöhe, Zusammensetzung von Stiftungskapital -, aber die jetzigen Paragraphen sind ein deutlich erster, man könnte sogar sagen, zweiter Schritt in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE trägt das Thüringer Stiftungsgesetz in der jetzigen Erarbeitung mit. Davon - und dies möchte ich hier durchaus noch einmal benennen - wird auch die unterschiedliche Sicht zur Frage des Geschäftsberichts im laufenden oder zukünftigen Geschäftsjahr als Kontrollmechanismus gegenüber der Stiftung nichts verändern. Nach meiner Meinung wird die Zukunft diese Frage und die damit verbundenen Erfahrungen auf diesem Gebiet über kurz oder lang dann doch klären.
Noch zwei Gedanken zu Aussagen meines Vorredners: Ob es ein ideales Mittel ist, das weiß ist nicht. Der jetzige Gesetzentwurf ist ein gutes Mittel, ideal könnte etwas mehr sein und in dem Sinne Lockmittel. Ob wir mit diesem Thüringer Gesetzentwurf die Lockmittel entsprechend ausgelegt haben, damit zahlreiches anderes Kapital nach Thüringen kommt, auch das wird die Zukunft zeigen. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der 87. Sitzung des Thüringer Landtags wurde der Ge
setzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4244 „Thüringer Gesetz zur Änderung des Hochschulzulassungs- und -zugangsrechts“ an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen. Der Ausschuss hat sich in seiner 38., 41. und 43. Sitzung mit dieser Thematik befasst. Dabei wurde einhellig eine schriftliche Anhörung des Entwurfs vereinbart. Der Ausschuss beschloss folgende Anzuhörende: Landesrektorenkonferenz, Konferenz Thüringer Studierendenschaften, Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH, IHK Thüringen, Handwerkskammer Thüringen, RCDS Thüringen, Hauptpersonalrat beim Thüringer Kultusministerium für den Geschäftsbereich Wissenschaft, Forschung und Kunst, DGB Thüringen, Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten, freier zusammenschluss von studentinnenschaften e.V., GEW Thüringen und JusoHochschulgruppe Thüringen. In der auswertenden Sitzung, die am 6. November stattfand, wurden mehrere Änderungsanträge seitens der Fraktionen eingereicht. Schwerpunkt der Diskussion sowie der Änderungsanträge im Ausschuss waren neben dem § 63 - Hochschulzugang für qualifizierte Beschäftigte - auch das Studium auf Probe. Hier war man sich im Ausschuss im Wesentlichen über die Form „Studium auf Probe“ als hilfreiche Möglichkeit für Studierende einig. Unterschiedlich wurde die Frist von drei bzw. zwei Jahren betrachtet. Mehrheitlich wurde dann im Ausschuss ein dreijähriges Probestudium beschlossen. Unterschiedlich wurde der § 2 Abs. 4, Bewerbungsstichtag - 55 Jahre, betrachtet. Die aufgeführten Argumente, dass es sich hier um eine Altersdiskriminierung handeln würde, sowie die damit verbundenen Änderungsvorschläge sind mehrheitlich abgelehnt worden. Grundsätzlich gegensätzliche Positionen wurden in Bezug auf die Einführung von Beiträgen geäußert. Mehrheitlich wurde die Einfügung des Begriffs „Beiträge“ in die entsprechende Gesetzlichkeit beschlossen.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus verweise ich auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in der Drucksache 4/4696. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben in Ihren sehr umfangreichen Vorbemerkungen den Vorwurf erhoben, DIE LINKE habe in dem Zusammenhang die Streiks initiiert und organisiert. Ich frage Sie: Können Sie die pauschalen Vorwürfe in konkrete Tatsachen überführen?
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Des gesamten Antrags.
Ja, Frau Präsidentin, aber bitte einzeln. 1 und 7 jeweils einzeln namentliche Abstimmung.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben zur Frage 3 Ausführungen gemacht, die dort sagen, dass es entsprechende Anzeigen gegeben hat. Hat es Ermittlungen und Ergebnisse von Ermittlungen gegeben, die zu konkreten Verurteilungen oder Beschreibungen von Tatbeständen geführt haben?
Danke, Frau Präsidentin.
Vollständige Ausreichung der Lottomittel
Laut Haushaltsplan 2008/2009 stehen in Kapitel 17 16 Titel 685 04 sogenannte Lottomittel in Höhe von jährlich 3,2 Mio. € zur Verfügung. In den vorhergehenden Jahren wurden dabei nicht verbrauchte Mittel ins jeweils nächste Jahr übertragen. So wurden Haushaltsreste für 2007 in Höhe von 352.032 € und für 2008 in Höhe von 533.761 € gebildet. Von den im Haushaltsjahr 2008 verfügbaren Lottomitteln ist zum 30. September erst circa die Hälfte kassenwirksam verausgabt worden.
Der Thüringer Sport, seine Organisationen, Verbände und Vereine beklagen seit Jahren einen erheblichen Sanierungsstau im Sportstättenbereich. Für das Jahr 2008 wurden an das zuständige Ministerium 178 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 17,8 Mio. € eingereicht. In Kapitel 07 35 - Sportförderung - stehen für Investitionen im Jahr 2008 Mittel in Höhe von 6,26 Mio. € zur Verfügung, wovon bereits 3,85 Mio. € durch Verpflichtungsermächtigungen gebunden sind.
Neben Überlegungen zum Abbau des Investitionsstaus sollte auch mit Blick auf mögliche Auswirkungen der Finanzmarktkrise darüber nachgedacht werden wie vorhandene Mittel aus dem Landeshaushalt zeitnah in Investitionen fließen können.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welche Höhe schätzt die Landesregierung im Haushaltsjahr 2008 den zum 31. Dezember nicht kassenwirksam gewordenen Betrag aus den Lottomitteln?
2. Wo liegen die Gründe und Ursachen der in diesem Jahr sowie in den zurückliegenden Jahren 2006 und 2007 nicht ausgereichten Mittel?
3. Ist eine Übertragung etwaiger diesjähriger Haushaltsreste bei den Lottomitteln ins Haushaltsjahr 2009 vorgesehen?
4. Auf welche Weise kann erreicht werden, dass die zum Jahresende nicht verausgabten Lottomittel nicht ins nächste Jahr übertragen werden, sondern zusätzlich und zeitnah für Investitionen im Sport
stättenbereich zur Verfügung gestellt werden?
Bezogen auf die Frage 2, Herr Staatssekretär, dort haben Sie Gründe benannt, welche Anlass sein könnten, dass entsprechende Mittel nicht abgeflossen sind in den vergangenen Jahren. Wir bekommen auch immer seitens des Ministeriums eine entsprechende Information über die Vergabe der Mittel an die ausgereichten Träger, Verbände etc. pp. Jetzt meine Frage: Ist es Ihnen möglich - nicht jetzt, aber gegebenenfalls schriftlich -, entsprechend dieser von Ihnen aufgezeigten Ursachen die letzten beiden Jahre zu analysieren über die Nichtvergabe der entsprechenden Mittel?
Schadensersatz zugunsten ehemaliger Beschäftigter der insolventen Patrol-GmbH möglich?
Medienberichten - so einem Artikel in der Ostthüringer Zeitung (OTZ) vom 18. Oktober 2008 - ist zu entnehmen, dass der ehemalige Geschäftsführer der insolventen Patrol Sicherheitsdienst GmbH in Gera auf Grundlage eines 13-seitigen Haftbefehls am Flughafen in Berlin auf seinem Weg nach Zypern festgenommen worden sein soll. Ihm wird die Unterschla
gung bzw. Veruntreuung von Firmengeldern in Höhe von ca. 3 Mio. € zur Last gelegt; ein Geständnis des ehemaligen Geschäftsführers liege inzwischen vor. Zeitgleich zu den o.g. aktuellen Vorgängen sollen immer noch Gerichtsverfahren laufen, in denen der derzeitige Insolvenzverwalter von ehemaligen Beschäftigten der Patrol-GmbH Gehälter, die allein wegen der verspäteten Auszahlung durch den Arbeitgeber in den Sog der Insolvenz geraten haben, zur Aufstockung der Insolvenzmasse zurückfordert bzw. Gerichte ehemalige Beschäftigte zur Rückzahlung der Gehälter verurteilt haben. Ein Schutz der Arbeitnehmer vor dem Zugriff der insolventen Firma sieht die Insolvenzordnung in den o.g. Fällen nicht vor.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist schon ein Termin für den Beginn des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen Patrol-Geschäftsführer wegen des Tatvorwurfs der Unterschlagung bzw. Veruntreuung von Firmengeldern festgesetzt und wenn ja, welcher?
2. In welcher Höhe beläuft sich nach Informationen der Landesregierung der Gesamtbetrag der vom Insolvenzverwalter gegenüber den ehemaligen Beschäftigten geltend gemachten bzw. durchgesetzten Gehaltsrückforderungen?
3. Welche (rechtlichen) Möglichkeiten gibt es für die von den Gehaltsrückforderungen betroffenen ehemaligen Patrol-Beschäftigten, vom ehemaligen Geschäftsführer der Patrol-GmbH Schadensersatz für die durch die Gehaltsrückforderungen entstandenen finanziellen Verluste einzufordern eingeschlossen etwaiger Kosten aus Gerichtsverfahren?
4. Welchen Handlungsbedarf, insbesondere mit Blick auf Novellierung rechtlicher Regelungen, sieht die Landesregierung hinsichtlich der unter Frage 3 erfragten und dargestellten Schadensersatzregelungen?
Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion wünschen wir, dass der Punkt 5 in dem Antrag extra abgestimmt wird.
Danke, Frau Präsidentin. Bei diesem Antrag hätten wir gern den Punkt 4 extra abgestimmt.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, dennoch einmal nachgefragt an dieser Stelle: Sie haben in Antwort 4 deutlich gemacht, dass von den 6,9 Mio. € 4,0 Mio. € gebunden sind. Demzufolge bleiben 2,9 Mio. € Spielraum. Noch einmal auf PPP bezogen: Welche Größenordnung aus diesen noch vorhandenen 2,9 Mio. € gedenkt die Landesregierung bei den vorhandenen beiden Projekten gegebenenfalls in die Hand zu nehmen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Kollege Schröter, recht herzlichen Dank für die Offenheit auch an dieser Stelle über den einen oder anderen Inhalt, warum wir wie, welche Sachen regeln wollen in der Geschäftsordnung, auch gerade heraus von uns. Diese Runde der Änderung der Geschäftsordnung ist nicht der große Wurf. Wir hätten nicht nur gern redaktionell und formell durchaus notwendige Änderungen vorgenommen, wir hätten - wenn ich mir unsere zeitlichen Abläufe im Plenum und aktuell die vergangenen Stunden, Stand der Abarbeitung der Tagesordnung ansehe - durchaus auch zwingende Änderungen in Richtung der Redezeit gewünscht. Vorschläge unsererseits lagen auf dem Tisch. Nun will ich unseren Vorschlag nicht als das Nonplusultra bezeichnen, aber wenn wir immer wieder in Diskussionen in und um das Parlament zur Kenntnis nehmen dürfen und müssen, dann hätten wir eine Straffung der Abläufe, dann hätten wir eine Veränderung der Redezeiten intensiver auf der Grundlage weiterer Vorschläge zumindest diskutieren müssen. Mit dem Vorschlag der Redezeit nach Beratungsgegenständen, statt nach Fraktionsgröße, meine Damen und Herren der CDU, mit solch einer Redezeitgestaltung hätten wir das Gebot der Chancengleichheit für die Opposition auch mit Blick auf den Artikel 57 der Thüringer Verfassung einer praktischen Konkretisierung untersetzt. Ich glaube nicht, Kollege Schröter, dass mit dem Wahlergebnis, mit der Abgabe der Wählerstimme und den damit erreichten Ergebnissen der Bürger unbedingt hier eine größere Redezeit mit in das Votum gesteckt hat.
Auch bei der Frage einer offenen - Sie haben es angesprochen -, transparenten Arbeit des Parlaments hätten wir uns Änderungen, sprich öffentliche Ausschuss-Sitzungen gewünscht. Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz ist nach Meinung der Fraktion DIE LINKE die Verfassung in Thüringen hier ein wenig verkehrt herum gestrickt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen darf nicht die Regel sein. Die Ausschüsse des Landtags müssen für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich sein. Nur wenn höherrangige Rechte - und dies haben wir in der Ausschussdebatte deutlich gemacht - Dritter betroffen sind bzw. in der Debatte angesprochen werden, müsste hier nach unserer Auffassung eine nichtöffentliche Sitzung einberufen werden. Derjenige, der sich mit unseren Änderungsanträgen auseinandergesetzt hat, durfte feststellen, dass wir auch stringent - und Kollege Schröter hat das auch angesprochen - Veränderung in den Quoren wollten. Bisher 10 Abgeordnete, nach unserem Vorschlag dann nur noch fünf Abgeordnete bei Antragstellung im Plenum oder in Ausschüssen waren unsererseits angestrebt. Wir sehen in der Möglichkeit, dass Fraktionen in unserer Geschäftsordnung antragsberechtigt sind und der 5-ProzentHürde zum Einzug in den Thüringer Landtag einen mittelbaren Zusammenhang, der sich bei Antragsverfahren innerhalb unserer Geschäftsordnung auch konsequent widerspiegeln müsste.
Meine Damen und Herren, ausdrücklich haben wir in der Debatte des beratenden Ausschusses die Veränderungen in § 2 - Abwahl von Schriftführern -, § 5 - Vorstand -, § 21 - Tagesordnung - (dabei die Beschreibung der Redezeit), § 51 - Einbringen von parlamentarischen Vorlagen -, § 78 und § 81 - Beteiligung mehrerer Ausschüsse - mitgetragen. Gerade die Einführung der Möglichkeit von gemeinsamen Sitzungen mehrerer Ausschüsse bewerten wir positiv. Hier haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Anleihe in Bayern genommen. Bei der direkten Demokratie ist das leider nicht der Fall gewesen.
Meine Damen und Herren, gar nicht einverstanden sind wir - und deshalb werden wir den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ablehnen - mit den Änderungsanträgen zu § 66 - Kürzung der Fristen. Das hat unsererseits den unguten Beigeschmack von Turbogang oder Brechstange; denn will man das Prinzip der Öffentlichkeit und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger bei der parlamentarischen Meinungs- und Entscheidungsfindung ernst nehmen, dann gehört auch dazu, sich für die Klärung von Inhalten und Positionen etwas Zeit und gegebenenfalls auch Überlegungspausen zu geben. Dass Sie aber, meine Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion, auch schon jetzt eher das beschleunigte Verfahren bevorzugen, war in der Ver
gangenheit mehrfach spürbar. Trotz verfassungsrechtlicher Gegenargumente, trotz unübersehbarer politischer Stoppzeichen halten Sie an diesem Kurs fest. Das sieht man auch deutlich in der Begründung Ihres Antrags zu Nummer 7. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Durch die Einfügung in Absatz 1 soll klargestellt werden, dass für eine Kürzung der Frist zwischen der ersten und zweiten Beratung am gleichen Tag eine Zustimmung von zwei Dritteln der Abstimmenden notwendig ist. Dagegen genügt die einfache Mehrheit der Abstimmenden, wenn erste und zweite Beratung an zwei aufeinander folgenden Werktagen erfolgen sollen“. Zitatende. Mit der von Ihnen favorisierten Verkürzung der Beratungsfristen können Sie dann mit einfacher Mehrheit den Turbogang bei parlamentarischer Fahrt einlegen.
Noch einen Gedanken zur Immunitätsangelegenheit: Ich kann nicht nachvollziehen das Argument bzw. das Gegenargument zu unserem Vorschlag, dass das, was im Ausschuss geschieht, eine entsprechende ordnungsgemäße Abarbeitung nicht auch hier im Plenum möglich sein soll.
Fazit unsererseits: Auch diese Änderung der Geschäftsordnung Jahrgang 2008 ist keine Sternstunde in der Sache Stärkung innerparlamentarischer Demokratie sowie von Transparenz und Öffentlichkeit zu Bürgerinnen und Bürgern. Danke, meine Damen und Herren.
Danke, Frau Präsidentin. Auch aus Sicht der Fraktion DIE LINKE muss der CDU-Gesetzentwurf „Thüringer
Gesetz zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“ in Drucksache 4/4084 von der Tagsordnung abgesetzt werden.
Eine Beratung und vor allem die Verabschiedung des Gesetzentwurfs widerspricht dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Pflicht des Landtags zur Organtreue. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz der Organtreue beinhaltet auch und vor allem die Pflicht des parlamentarischen Gesetzgebers, laufende direktdemokratische Volksgesetzgebungsverfahren wie das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ zu respektieren und nicht durch parlamentarisches Handeln in dieses laufende Verfahren der Volksgesetzgebung einzugreifen.
Denn beide Gesetzgebungswege sind von der Thüringer Verfassung, wie sie eben Kollege Mohring vorgetragen hat, vorgesehen und haben sich daher gegenseitig zu respektieren. Die Absetzung von der Tagesordnung ist nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE unumgänglich. Nur so kann der Landtag dem Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringen“ und seinen über 250.000 Unterstützerunterschriften den politischen und rechtlichen Respekt zollen, den die Verfassung verlangt.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, in der 62. Sitzung des Thüringer Landtags am 21. Juni 2007 wurden die Entwürfe zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes der CDU in Drucksache 4/3038 und der SPD in Drucksache 4/3081 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.
Der Ausschuss hat sich in seinen Sitzungen, der 37., 49., 50. und 51. Sitzung, mit dieser Problematik auseinandergesetzt. In der 37. Sitzung am 28. Juni 2007 kam der Ausschuss überein, den Tagesordnungspunkt nach Eingang aller notwendigen Materialien wieder aufzugreifen. Hier wurde auf das sogenannte Lammert-Gutachten verwiesen.
In der 49. Sitzung des Ausschusses am 28. August 2008 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 2 „Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur Stärkung der Transparenz)“, das wir heute unter dem Tagesordnungspunkt Ziffer c haben, seitens der Fraktionen sich darauf verständigt, dass in der 50. Sitzung die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU und der SPD abschließend beraten werden.
Auf der Grundlage der eingereichten Änderungsanträge legte der Ausschuss in seiner 50. Sitzung am 25. September 2008 fest, in der kommenden, sprich 51. Sitzung abschließend zu dem Gegenstand zu beraten.
Am 02.10. fand die 51. Sitzung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten statt, in der die Drucksachen 4/3038 und 4/3081 und die dazu eingereichten Änderungsanträge der Fraktionen in den Vorlagen 4/2340, 4/2356 - Neufassung -, 4/2357 - Neufassung -, 4/2370, 4/2371, 4/2375 und 4/2377 behandelt wurden. Schwerpunkt der inhaltlich angenommenen Änderungsanträge waren § 6 „Aufwandsentschädigung“, § 7 „Persönliche Mitarbeiter“, § 10 „Reisekosten“ - hier in Bezug auf die Einbeziehung der Präsidentin -, § 13 „Anspruch auf Altersentschädigung“, § 14 „Höhe der Altersentschädigung“, § 17 „Versorgungsabfindung“, § 18 „Übergangsgeld“, § 26 „Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung unter Einbeziehung der Bruttoeinkommen von Hartz-IV-Empfängern“, § 48 „Fraktionsmitarbeiter“ und § 60 „Übergangsregelungen“. Der Ausschuss hat nach Beratung den Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 4/3081 mehrheitlich abgelehnt (siehe Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4493) und empfiehlt mehrheitlich in der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4492, den Gesetzentwurf der CDU in Drucksache 4/3038 einschließlich der Änderungsanträge anzunehmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Werter Kollege Schwäblein, ich nehme gern den Ball noch mal hier auf an dieser Stelle, um unsere Position, weswegen wir zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Enthaltung einnehmen, und werde noch einmal meine Gedanken und die wichtigsten Positionen zusammenfassen, wie ich sie in der ersten Lesung in meinem Beitrag ja auch schon benannt
habe. Gleichzeitig will ich durchaus auch die Überlegungen, die mit dem Entschließungsantrag verbunden sind, über diesen Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag hinausgehen, anstellen. Ich will durchaus einmal das Wort in den Mund nehmen „Visionen“ aufzuzeigen. Der Sache möchte ich mich hier auch unbedingt stellen.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch einmal unsere wichtigsten Positionen.
Erstens: DIE LINKE war, ist und wird ein konsequenter Vertreter des öffentlich-rechtlichen Prinzips im Rundfunk und Fernsehen sein und dabei immer auch die entsprechende Notwendigkeit der nachhaltigen und umfassenden Bestands- und Entwicklungsgarantie auch und gerade im Zeitalter der Digitalisierung mit stützen.
Zweitens: Wir lehnen jegliche politische, besonders aber exekutive Einflussnahme auf Entscheidungen der KEF ab. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat unsere schon im Vorfeld der letzten Gebührenerhöhung und der damit verbundenen Debatte diesbezüglich formulierte Kritik eindeutig bestätigt.
Drittens: Unabhängig von den kritischen Bewertungen zu quotenorientierten Sendungen, was unserer Meinung nach nicht den Wettbewerbsstatus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Privaten stärkt, im Gegenteil, unabhängig auch von den Punkten 1 und 2, wie ich sie eben in den Grundpositionen benannt habe, wird unsere Grundkritik zu unzureichenden Einsparpotenzialen und deren Berücksichtigung mit Blick auf den Gebührenzahler aufrechterhalten.
Zur ersten Lesung bin ich hier auf entsprechende Vorgänge eingegangen. Erinnern möchte ich stichwortartig an den Finanzausgleich innerhalb der ARD und dem ZDF, Rücklagen in den Anstalten, den Sportrechteeinkauf und die Moderatorengehälter. Bei der Berücksichtigung dieser Punkte seitens der öffentlich-rechtlichen Anstalten wäre nach unserer Auffassung eine Gebührenerhöhung nicht notwendig gewesen. Ich wiederhole daher unser Abstimmungsverhalten, was dann zu erwarten ist: Wir werden der Gebührenerhöhung nicht zustimmen und uns enthalten.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle wollte ich eigentlich einige Punkte zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag sagen, aber ich muss diese Passagen ersetzen mit Formulierungen zum Ent
schließungsantrag der CDU. Nun muss, nun darf ich - und ich will es durchaus so ausdrücken, ein wenig differenziert zum Kollegen Dr. Pidde - mich eigentlich mit relativ großer Freude diesem Entschließungsantrag zuwenden. Ich gestehe, trotz des Logos und auch des Wissens der Klausurberatung von CDU/CSU, ich musste doch zweimal schauen, ob wirklich Mike Mohring unter dem Entschließungsantrag steht oder ob gar dieses Papier, „nicht eine heimliche Teilmitschrift von Klausuren“ der LINKEN medienpolitischen Sprecher der Bundes- und Landtagsfraktion gewesen ist.
Man könnte schon neidisch werden über so viel zielorientierte fach- und sogar staatspolitische Offenheit in der Medienpolitik, wenn, ja wenn wir nicht diese Inhalte - und ich muss hier die Kollegin Kaschuba mit als Zeugin berufen - in den letzten zehn Jahren schon hier auch von diesem Pult aus als die eine oder andere Forderung thematisiert haben. Nun werde ich nicht meine Reden aus den letzten Plenen hier zitieren, aber einige Schwerpunkte dieses Entschließungsantrags der CDU mit dieser oder jener Aussage unsererseits noch einmal vergleichen. Da ist die Vorbemerkung des CDU-Antrags, die da lautet: „… insbesondere die konkretisierende Fortentwicklung und Überprüfung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Verantwortung der Landesparlamente liegt.“ „Wir halten das nur noch Abstimmen von ausgearbeiteten Staatsverträgen ohne Beteiligung der Landesparlamente für nicht ausreichend.“ DIE LINKE. Da ist der Punkt 1 des CDU-Entschließungsantrags - Zitat: „Die Parlamente zukünftig im Vorfeld des Zustandekommens rundfunkbezogener staatsvertraglicher Regelungen auf exekutiver Ebene intensiver in die politischen Erwägungsprozesse einbezogen werden...“ „Wir fordern, dass das Parlament und alle Fachausschüsse rechtzeitig über die inhaltlichen Fortentwicklungen und Diskussionsprozesse rechtzeitig“ - das war eine Doppelung damals, aber ich zitiere ja - „informiert werden, um gestaltend mitzuwirken.“ - DIE LINKE. Wobei, hier möchte ich einfließen lassen und bemerken, dass ich in der Vergangenheit Minister Wucherpfennig für die unter seiner Führung praktizierte Informationspolitik positiv erwähnt habe.
Da ist der erste Absatz unter Punkt 1 des CDU-Antrags: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet einen zentralen Beitrag zur Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft. Er hat eine herausragende Bedeutung als Medium und Faktor im Prozess freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung.“ „Vielfalt, Kompetenz, kritische Öffentlichkeit umfasst Grundversorgung mit authentischen, nachprüfbaren Informationen, allgemeiner freier Zugang zu Informationen und
Kultur sind vorrangige Ziele demokratischer Medienpolitik. Die Medien müssen der Gesellschaft und dem Individuum die Möglichkeit geben, sich vielstimmig zu artikulieren.“ Entwurf Wahlprogramm der LINKEN für 2009.
Höhepunkt ist die Formulierung auf Seite 3 Abs. 3 des CDU-Antrags: „Da der Informationszugang und damit der Empfang von Rundfunk ein notwendiger Bedarf des Einzelnen ist, sollte eine Berücksichtigung der Rundfunkgebühr bei der Bemessung der sozialen Leistungen geprüft werden.“
Frau Präsidentin, ich zitiere aus der Rede des Abgeordneten Blechschmidt in der 90. Sitzung, TOP 2, Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag: „Soweit wie man das Grundrecht auf Wohnen über die Leistung mitfinanziert, müsste dies auch für die Rundfunkgebühren gelten.“
Werter Kollege Schwäblein, wenn Sie jetzt bei der Frage der Daseinsvorsorge auch die kommunalen Anbieter, Hochschulen und Bibliotheken in die Gebührenbefreiung mit einbeziehen und bei den Finanzsystemen Haushalt- und Betriebsstättengebühr, die Gartenlauben, die Sie erwähnt haben, Schrebergärten und Datschen konkret mit benennen, dann machen Sie das Maß unseres Erstaunens voll, und werden in der Kollegin Kaschuba und mir einen begeisterten Fürsprecher für Ihre Medienpolitik haben.
Nun warten Sie doch mal das Ende ab, das wird Sie dann vielleicht nicht ganz überraschen. Wir sehen durchaus - und da gebe ich dem Kollegen Dr. Pidde recht - auch die kritischen Momente in dem Entschließungsantrag, aber der Gesamtkontext dieses Antrags, meine Damen und Herren, lässt DIE LINKE durchaus diesen Entschließungsantrag mittragen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Ich konnte meinen kurzen Beitrag jetzt nicht in eine Frage fassen, sonst wäre ich gar nicht hier vorgekommen. Zwei Klarstellungen an der Stelle: Ich glaube nicht, Kollege Schwäblein, es gibt keine - oder es ist zumindest nicht nachgewiesen - ursächlichen Zusammenhänge zwischen Werbung und Qualität von Rundfunk und Fernsehen. Das ist nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Demzufolge müsste man es an der Stelle auch in die Überlegung mit einbeziehen, wenn man mit Werbefreiheit sozusagen in die Diskussion geht, dies im Auge zu haben. Da passt nämlich genau das Beispiel nicht, was genannt worden ist, mit der BBC, denn BBC hat sich aufgeteilt. BBC macht einerseits einen Sender, der völlig werbefrei ist, und einen Teil, der völlig werbefinanziert ist. Das ist im Grunde genommen das Beispiel, was man dann prüfen muss, inwieweit es für Deutschland handhabbar oder brauchbar wäre. Hier ist ganz deutlich zu sehen, es geht werbefrei, aber es geht dann auch im Grunde genommen im Öffentlich-Rechtlichen rein auf Werbefinanzierung aus. Das nur an dieser Stelle zur Klarstellung. Schönen Dank.
Wir beantragen eine getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, in Anbetracht der Häufigkeit sowie Regelmäßigkeit der Behandlung von Rundfunkstaatsverträgen hier im Hohen Haus in jüngster Zeit könnte man in Anlehnung eines Filmklassikers „Manche mögen’s heiß“ durchaus sagen: „Liebe Freunde der Rundfundstaatsverträge.“ Nun stellt der Elfte Rundfunkstaatsvertrag in seiner Papierform, in seiner textlichen Fassung ein recht überschaubares Dokument dar. Aber wie immer trifft an solcher Stelle das Sprichwort zu: „Der Teufel liegt im Detail.“ Es sind nicht nur solche Fragen wie Gebührenerhöhungen, Befreiungstatbestände, Digitalisierung, Vergütung von Moderatoren, Sportrechte und Ähnliches, die in diesem Zusammenhang eine Bedeutung haben. Nein, die Gebührenerhöhung an sich von 17,03 € auf 17,98 € ab 1. Januar 2009 wird durch die Bürgerinnen und Bürger kritisch diskutiert. Somit steht jegliche Bewertung durch Politik im Spannungsbogen zwischen einer allgemeinen oder/und speziellen Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dem damit verbundenen gesellschaftlichen Auftrag und Funktion und demgegenüber einer weiteren finanziellen Belastung von Bürgerinnen und Bürgern und der Frage der sozialen Verträglichkeit von Gebührenerhöhungen.
Bevor ich Ihnen, meine Damen und Herren, die Fragen aus Sicht meiner Fraktion DIE LINKE bezogen auf den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag beantworte, möchte ich einige Teile der oben angesprochenen Stichworte aufgreifen.
Vorab zwei grundsätzliche Bemerkungen: Die Bundesrepublik Deutschland - vielleicht sogar genauer gesagt die britischen Behörden im Nachkriegsdeutschland - hatten sich bei der Wiedereinrichtung des Rundfunks eindeutig und bewusst für die Form
einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit gebotener Distanz zu Staat und Parteien sicher aus eigener Erfahrung heraus, aber auch aus der Erfahrung der konkreten Vergangenheit heraus ausgesprochen. In den 70er-Jahren - Herr Staatssekretär hat es angesprochen - wurde nicht nur aufgrund technischer Entwicklungen das duale Rundfunksystem öffentlich-rechtlicher/privater Rundfunk in Deutschland installiert, was sich in seiner Balancewirkung bis heute bewährt hat. Immer und zu jeder Zeit, meine Damen und Herren, wurde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine Bestands- und Entwicklungsgarantie nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch in inhaltlicher und finanzieller Art zugesichert; zuletzt - es ist angesprochen worden - bei der Klage der ARD und des ZDF 2007 und dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Für meine Fraktion möchte ich hier eindeutig feststellen, dass wir diese Position, diese gesellschaftliche Auffassung der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Vergangenheit vertreten haben und auch in Zukunft, egal ob Zwölfter, Sechzehnter, Achtundzwanzigster oder wie auch immer nummerierter Staatsvertrag, vertreten werden. Das schließt, meine Damen und Herren, ausdrücklich - ich betone ausdrücklich - kritische Hinweise, kritische Bemerkungen zur Veränderung innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Auch das Modell der Bedarfsermittlung wird von uns nicht infrage gestellt. Ich erinnere an meinen Diskussionsbeitrag zum vorvorletzten, zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Zweite Bemerkung: Im Zusammenhang mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir als LINKE solche Forderungen wie die Installation einer Reformkommission im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, welche Vorschläge zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesichts von Digitalisierung und Globalisierung erarbeitet, die Einrichtung eines Radioangebots für Kinder, die Erarbeitung weiterer Fremdsprachenprogramme in der ARD - wir dürfen nicht vergessen, wir haben ca. 7 Mio. ausländische Gebührenzahler - oder das Einfrieren bzw. Zurückfahren von Spitzengagen von Moderatoren gestellt. Es waren Forderungen und Positionen, die strukturelle Veränderungen, Zukunftsentwicklungen, aber auch Einsparpotenziale deutlich beschrieben haben. Dies haben wir damals mit der Gebührenerhöhung verbunden. Wir müssen aber heute feststellen, dass sich der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schneller als der interne Veränderungswille und -zwang entwickelt hat.
Meine Damen und Herren, werte Gäste, unabhängig von der Form der Rundfunkgebühr sprechen wir uns gegen Mehrfachzahlungen für Garten, Auto und
Zweitwohnung aus, fordern schon seit Langem die Abschaffung der sogenannten PC-Gebühren.
Meine Damen und Herren, die PC-Gebühr macht bei einem Gesamtvolumen der Gebühren von gegenwärtig 7,3 Mrd. € - nach der Erhöhung 7,6 Mrd. € - bisher ganze 5 Mio. € aus, das heißt, sage und schreibe nicht einmal 0,1 Prozent.
Was sind nun unsere konkreten Vorschläge und Gedanken, unsere Überlegungen zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag? Da ist die Rundfunkgebührenbefreiung. Die Bearbeitung der Befreiung sollte wieder vor Ort in den Ämtern übernommen werden, damit würde ein hoher bürokratischer Datenaufwand, der auch von den Datenschützern kritisiert wird, eingestellt. Durch einen Datenaustausch mit der GEZ wird das Befreiungsverfahren vereinfacht. Die Befreiungen werden neben dem Hartz-IV-Satz auch an realen Einkommen gemessen, z.B. Studierenden, Rentnern und Selbstständigen. Die Rundfunkgebühr für die zu Befreienden übernimmt die zu befreiende Stelle. So wie man das Grundrecht auf Wohnen über die Leistung mitfinanziert, müsste dies auch für die Rundfunkgebühren gelten. Das würde ein Einsparpotenzial von ca. 700 Mio. € bedeuten, das heißt im Konkreten dann auch eine Rundfunkgebühr weniger 1,62 €.
Da ist der interne Finanzausgleich der ARD. Das Verfahren der Rundfunkgebühr soll eine bedarfsgerechte Finanzierung sichern - richtig! Doch dies ist nicht der Fall. Aufgrund der Verteilung der Gebührenzahler sowie der Abwanderung von Gebührenzahlern vor allem aus Ostdeutschland kommt es zu gravierenden Verschiebungen. So profitiert der Bayerische Rundfunk durch das Abwandern aus dem MDR-Gebiet. Daneben erhält der WDR 100 Mio. € mehr im Jahr als ihm zuerkannt wird, der NDR 80 Mio. €, der Hessische Rundfunk 30 Mio. €, der Bayerische - wie angesprochen - 20. Mio. €. Aus diesen Gründen würde das Einsparpotenzial bei den kleinen Anstalten schon längst ausgeschöpft, bei den großen jedoch noch nicht. Insgesamt werden so fast 230 Mio. € im Jahr umverteilt. Wenn man die Hälfte den großen Anstalten zugesteht, könnte man aber die andere Hälfte einsparen.
Da ist das Plan-Ist-Verfahren in der ARD. Wie Recherchen ergeben haben, gibt es bei einigen Anstalten eine große Plan-Ist-Differenz. Beim MDR klafft in den letzten Jahren ein Saldo zwischen Plan und Ist in Höhe von bis zu 60 Mio. €. Während man zuvor mit großen Verlusten gerechnet hat und so Einsparungen auch in Programmen vornahm, hat man zum Jahresabschluss eine positive Bilanz vermeldet. Da ist die Möglichkeit gemeinsamer Einkäufe von Produktionen und weiterem Einsparpotenzial in Höhe von 215 Mio. €, da ist die Reduzierung der
Altersversorgung, besonders der Altverträge bei ARD und ZDF - Einsparpotenzial 100 Mio. €. Da ist die Koordinierung der Frequenzen bzw. der Abbau von Mehrfachversorgung, z.B. bei DeutschlandRadio - Einsparpotenzial 20 Mio. €. Da ist die Überteuerung bezahlter Sportrechte z.B. die Fußball-EM 2008 - 90 Mio. € war der Marktpreis, bezahlt wurden 115 Mio. €. Da sind die Reduzierung bzw. die Kondition für outgesourcte Sendungen und die Gehälter von Moderatoren, zum Beispiel Harald Schmidt. Da ist konkret, meine Damen und Herren, ein riesiges Einsparpotenzial von mehreren 100 Mio. €, die aus Sicht der Gebührenzahler nicht bezahlt werden müssten.
Meine Damen und Herren, da sind aber auch inhaltliche Fragen, die inhaltlichen Verbesserungen. Da ist die Frage nach der Gewichtigkeit von Kultur und Information gegenüber Unterhaltung und Sport.
Ich möchte nicht missverstanden werden als sportpolitischer Sprecher, Sport ist wichtig, aber hier geht es um die Gewichtigkeit der entsprechenden Sendungen und Programme. Da ist die Weiterentwicklung des KIKAs, wie schon angesprochen von mir, die Forderung der LINKEN eines entsprechenden Angebots eines Kinderradios. Da ist die Frage von Werbefreiheit und ganz zu Schweigen von Onlineangeboten, Internet und Mediathek. Ich bin mir darüber bewusst, dass diese von mir genannten Teile natürlich wieder einen Teil des Einsparpotenzials zurückholen würden. Dennoch würden große und beträchtliche Teile eines sogenannten Einsparpotenzials übrig bleiben und somit wäre keine Gebührenerhöhung unbedingt notwendig. Die Beispiele und die weitere ungerechtfertigte Belastung von Bürgerinnen und Bürgern mit erhöhten Rundfunkgebühren, meine Damen und Herren, sowie das Verhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Reformbestrebungen und Einsparpotenzialen unabhängig - ich betone „unabhängig“ - von der Bestands- und Entwicklungsgarantie - oder sollte man eher formulieren gerade wegen der Bestands- und Entwicklungsgarantie - lassen uns gegenwärtig einer Gebührenerhöhung nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, abschließend noch zwei Gedanken - einerseits zur Aufteilung der Mittel ARD, ZDF und ARTE sowie andererseits zu der Frage Jugendschutz bzw. auch der Mittel für die Landesmedienanstalten. Ich kann jene Argumentationen, welche eine geringfügige Verschiebung zugunsten des ZDF beschreiben, aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungspotenziale und Entwicklungsnotwendigkeiten von Rundfunk und Fernsehen nachvollziehen
und somit mittragen. Gleiches gilt für die Steigerung in § 9 Abs. 3 Stichwort ARTE. Auch die Notwendigkeit der Veränderung des Jugendmedienschutzgesetzes ist hier mit einbezogen. Ich möchte den Punkt finanzielle Mittel der Landesmedienanstalten hier durchaus auch benennen. Es gibt - und das will ich vorausschicken - auch innerhalb der LINKEN unterschiedliche Auffassungen, was eine entsprechende finanzielle Steigerung der Mittel für die Landesmedienanstalten anbetrifft. Wenn man aber Medienkompetenz auch und im Besonderen durch die Bürgermedien wünscht und verlangt, sollte man auch ihnen, den Bürgermedien, über die Landesmedienanstalt weitere technische und inhaltliche Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen einräumen. Gerade Bürgermedien garantieren eine konkrete, um nicht zu sagen hautnahe demokratische Mitwirkung und Gestaltungschance für Bürgerinnen und Bürger - und das halten wir für richtig, wichtig und gut in einem demokratischen Gemeinwesen.
Meine Damen und Herren, öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss und wird wichtiger Bestandteil zukünftiger Medienlandschaft sein und bleiben. Ob und wie sich dabei Gebührenmodelle entwickeln, wird die Zukunft, werden weitere Rundfunkstaatsverträge zeigen.
Was die im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankerte Gebührenerhöhung anbetrifft, ist sie aus unserer Sicht nicht notwendig, zumindest sind große Einsparpotenziale vorhanden und nicht bei der Feststellung der Gebührenerhöhung geprüft und berücksichtigt worden. Daher werden wir bei einer Abstimmung dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen. Danke.
Ich möchte namens meiner Fraktion die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragen.