Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien recht herzlich. Insbesondere begrüße ich heute zum ersten Mal die Frau Abgeordnete Monika Döllstedt, sie ist anstelle der ausgeschiedenen Abgeordneten Tamara Thierbach jetzt Mitglied des Landtags und wird heute an dieser Sitzung zum ersten Mal teilnehmen. Herzlich willkommen.
Als Schriftführerin hat die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen neben mir Platz genommen und die Rednerliste führt der Abgeordnete Worm.
Ich möchte heute der Abgeordneten Frau Dr. Fuchs recht herzlich zum Geburtstag gratulieren. Ich wünsche ihr alles Gute, Gesundheit, Freude, Glück und Erfolg im neuen Lebensjahr.
Ich möchte ebenso herzlich unserer Abgeordneten aus der CDU-Fraktion gratulieren, die eine Tochter geboren hat; recht herzlichen Glückwunsch, liebe Marion Walsmann.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Anker-Steinbaukästen-GmbH heute vor dem Landtagsrestaurant eine Verkaufsaktion durchführt.
Das Deutsche Grüne Kreuz lädt heute zu einem Informationstag Alzheimer-Demenz und Augenerkrankungen im Foyer ein. Es soll hier besonders auf die Bedeutung der Früherkennung von Erkrankungen aufmerksam gemacht werden.
Der Verband deutscher Musikschulen hat heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr beginnen wird.
Zu TOP 2: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - hat die Drucksachennummer 4/2553.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zur Herstellung des Benehmens gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung erst am 13. Dezember 2006 beraten. Die Beschlussempfehlung des federführenden Innenausschusses wurde daher nicht in der § 58 Abs. 1 Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von 2 Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt. Daher ist gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Fristverkürzung zu beschließen.
Gibt es gegen diese Fristverkürzung Einspruch? Wenn nicht, dann ist die Fristverkürzung hiermit festgestellt.
Zu TOP 3, dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Thüringer Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften - werden Änderungsanträge der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2551 und der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2552 verteilt.
Ich möchte ferner darauf aufmerksam machen, dass die Fraktionen sich zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 im Ältestenrat verständigt haben, die Gesetzentwürfe der Landesregierung zu den Staatsverträgen in Drucksachen 4/2524 und 4/2517 jeweils am Donnerstag in erster und am Freitag in zweiter Beratung zu behandeln.
Dazu haben wir wiederum gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Fristverkürzung zu beschließen. Gibt es Widerspruch gegen diese Fristverkürzung? Das ist nicht der Fall. Damit ist sie beschlossen.
Zu TOP 11, dem Antrag der Fraktion der SPD - Kürzungen bei der Förderung des Kinderschutzes und der Erziehungsberatung rückgängig machen - Personalausstattung verbessern - wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2549 verteilt.
Zu TOP 13, dem Antrag der Fraktion der SPD - Maßnahmen zur Regulierung der Strompreise und zur Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Thüringer Energiemarkt - wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2550 verteilt.
ausschusses 4/3 wurde erst am 8. Dezember dieses Jahres verteilt, so dass der Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung über eine Kürzung der Frist nach § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung erst in der morgigen 52. Plenarsitzung aufgerufen werden kann.
Zu TOP 22: Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat dahin gehend verständigt, diesen Tagesordnungspunkt nach der Aktuellen Stunde heute aufzurufen.
Zu TOP 21: Um sicherzustellen, dass der Tagesordnungspunkt 21 - Einspruch der Abgeordneten Hennig - wie von § 37 Abs. 7 Satz 2 der Geschäftsordnung verlangt, heute noch aufgerufen wird, schlage ich vor, diesen Tagesordnungspunkt nach dem nach der Aktuellen Stunde aufzurufenden Tagesordnungspunkt 22 aufzurufen. Gibt es Widerspruch gegen diesen Vorschlag? Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.
Zu TOP 23 und 24: Der Tagesordnungspunkt 23 - Wahl eines Mitglieds für den Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung - und der Tagesordnungspunkt 24 - Wahl eines Vertreters für den Landesseniorenbeirat - werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die Fraktion der Linkspartei.PDS ihre Wahlvorschläge zurückgezogen hat.
Zu Tagesordnungspunkt 25 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Es sind dies die Drucksachen 4/2522, 4/2528, 4/2530, 4/2534, 4/2535, 4/2536, 4/2537, 4/2538, 4/2540, 4/2541 und 4/2542.
Ich möchte Ihnen ferner mitteilen, dass die Landesregierung angekündigt hat, zu den Tagesordnungspunkten 8 b, 13, 15, 16 b und 19 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Bitte, Abgeordneter Schröter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 3 morgen als ersten Punkt zu behandeln, und wir beantragen, dass die Punkte 4 und 7 der Tagesordnung, also die beiden Staatsverträge, jeweils in erster und zweiter Beratung behandelt werden sollen. Die zweiten Beratungen sollen dann morgen insgesamt, also für die Punkte 4, 5, 6 und 7, nach der Beratung des Tagesordnungspunkts 3 dann nachfolgend aufgerufen werden. Danke schön.
Danke. Es liegt folgender Antrag vor, den Tagesordnungspunkt 3 in der morgigen Plenarsitzung am Freitag als ersten Punkt aufzurufen. Wer ist dafür, den Tagesordnungspunkt 3 morgen als ersten Punkt aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer ist dagegen? 2 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und 2 Gegenstimmen ist beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt am Freitag als ersten Tagesordnungspunkt zu behandeln. Herr Höhn, bitte.
Frau Präsidentin, zu dem zweiten Antrag der Fraktion der CDU, die Tagesordnungspunkte 4 und 7 jeweils in erster und morgen in zweiter Beratung zu behandeln, bitte ich um getrennte Abstimmung zu den Punkten, was die zweite Beratung am morgigen Tag betrifft.
Damit rufe ich als Erstes auf die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, den Tagesordnungspunkt 4 heute in erster und morgen in zweiter Beratung zu behandeln. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 4 heute in erster und morgen in zweiter Beratung zu behandeln, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, 1 Stimmenthaltung. Damit wird der Tagesordnungspunkt 4 heute in erster und morgen in zweiter Beratung behandelt.
Der gleiche Antrag liegt für den Tagesordnungspunkt 7 vor. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 7 heute in erster und morgen in zweiter Beratung zu behandeln, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit wird der Tagesordnungspunkt heute in erster und morgen in zweiter Beratung behandelt.
Wir haben bereits gezählt. Das Abstimmungsergebnis steht fest. Auch Frau Ehrlich-Strathausen kann es bestätigen.
Damit kommen wir zum nächsten Antrag. Es sollen in der zweiten Beratung die Tagesordnungspunkte 4, 5, 6 und 7 morgen nach der Beratung zu Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen werden. Wer für diese Plat
zierung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist diese Platzierung vorgenommen worden. Herr Abgeordneter Buse, bitte.
Frau Präsidentin, noch einmal zur Tagesordnung bitte. Sie hatten in Ihren Hinweisen zur Tagesordnung mitgeteilt, dass der Antrag der 40 Abgeordneten in Drucksache 4/2533 morgen behandelt wird. Ich würde namens unserer Fraktion den Antrag stellen, diesen Tagesordnungspunkt unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung auf jeden Fall in der Sitzung am Freitag aufzurufen.
Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer ist dafür, den Tagesordnungspunkt 20 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung auf jeden Fall in der Sitzung am Freitag aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag angenommen und dieser Tagesordnungspunkt wird morgen unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung aufgerufen.
Mir liegen jetzt keine weiteren Anträge zur Tagesordnung vor. Damit stelle ich die Tagesordnung fest und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1
Thüringer Gesetz zum Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene Gesetzentwurf der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD - Drucksache 4/1320 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/2531 - ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am 10. November 2005 wurde vom Landtag beschlossen, den Gesetzentwurf eines Thüringer Gesetzes zum Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Unter Federführung des Innenausschusses wurde die Thematik be
handelt. Der Innenausschuss stimmte mehrheitlich einer schriftlichen Anhörung zu. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Oppositionsfraktionen eine Klärung zum Minderheitenrecht auch bei Anhörungen herbeiführten. Im Innenausschuss am 2. Juni 2006 wurde die Stellungnahme der Landesregierung zum Gesetzentwurf gehört. Der Innenausschuss stellte den Gesetzentwurf mit Rücksicht auf die geplante Verabschiedung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Juli-Plenum 2006 zurück. In der Oktober-Sitzung des Innenausschusses konnte eine umfassende Beratung und Aussprache wegen Meinungsverschiedenheiten ebenfalls nicht erfolgen. Letztlich wurde die Beratung zum Gesetzentwurf im Innenausschuss am 10. November 2006 nach Stellungnahme aller Fraktionen und ohne inhaltliche Diskussion endgültig abgeschlossen. Der Innenausschuss und auch der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten haben mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte daran erinnern, es ist inzwischen 13 Monate her, im November vergangenen Jahres haben wir erstmals in diesem Haus über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zum Ausbau der direkten Demokratie auf der kommunalen Ebene beraten. Es geht bei diesem Antrag nicht nur um Änderungen der einschlägigen Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung, sondern um eine durchaus sehr weitgehende Umgestaltung dieses Instruments.
Ich möchte kurz ins Gedächtnis rufen: An fünf Punkten sollte nach dem Willen der einbringenden Fraktionen angesetzt werden, erstens die Quoren für Bürgeranträge, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide sollten deutlich gesenkt und die Ausschlussgründe deutlich reduziert werden. Diese Instrumente sollten nach unten bis auf die Ebene der Ortschaften, der Ortschaftsräte und nach oben auf die Landkreise ausgedehnt werden und aus dem Bürgerantrag sollte ein Einwohnerantrag werden, der nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit abhebt. Schließlich sollte der Gemeinderat von sich aus die Möglichkeit erhalten, Bürgerinnen und Bürgern ein Thema zur Abstimmung vorzulegen.
Es ist meines Erachtens wichtig, sich dieses Maßnahmebündel wirklich als Bündel insgesamt noch einmal vor Augen zu halten, denn die Verhältnisse zwischen den gewählten Vertretungsorganen auf Ort
schafts-, Gemeinde- und Kreisebene und den Bürgerinnen und Bürgern würden durch dieses Gesetz sehr weitgehend verschoben. Das kann man wollen; man kann und muss es aus meiner Sicht aber auch kritisch hinterfragen. Die CDU-Landtagsfraktion hinterfragt diese Tendenz sehr kritisch und das ist auch in den Ausschüssen, im Innenausschuss, geschehen, weil wir die Repräsentativorgane als wesentliche Institution unseres Gemeinwesens nicht entleeren wollen.