Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen 17. Plenarsitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Als Schriftführer hat neben mir heute Platz genommen Herr Abgeordneter Günther und die Rednerliste führt vorläufig der Abgeordnete Bärwolff. Es liegen mir keine Entschuldigungen für die heutige Sitzung vor, so dass wir vollzählig heute abstimmen können.
Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass der Ältestenrat sich in seiner letzten Sitzung erneut mit der Genehmigung von Bild- und Tonaufnahmen befasst hat. Der Ältestenrat erteilt Mitarbeitern oder Beauftragten der Fraktionen eine generelle Genehmigung für Aufnahmen von der Besuchertribüne und aus dem Plenarsaal in dem für Medienvertreter vorgegebenen räumlichen Rahmen. Das gilt für fraktionsinterne Dokumentationszwecke sowie zum Zwecke der Erstellung von Publikationen der Fraktionen. Die Landtagspräsidentin ist zuvor über die jeweils beabsichtigten Aufnahmen zu informieren. In diesem Sinne werden in den Plenarsitzungen heute und morgen Fotoaufnahmen durch Herrn Heiko Senebald, der für die CDU-Fraktion tätigt ist, gemacht.
Im Foyer vor dem Restaurant, darauf möchte ich Sie aufmerksam machen, findet heute und morgen eine Präsentation des Blinden- und Sehbehindertenverbands Thüringen e.V. statt.
Ich möchte Sie ferner recht herzlich einladen für heute Abend, denn nach der Plenarsitzung wird die Geschäftsführung von Microsoft Deutschland heute im Raum 201 über neue Aktivitäten in Thüringen im Rahmen der gemeinwohlorientierten Bildungsinitiative „Wissenswert“ informieren. Ich würde Sie bitten, sehr zahlreich an dieser Präsentation teilzunehmen. Wir lassen die Präsentation dann ausklingen im Landtagsrestaurant bei einem kleinen Imbiss. Mir kommt es darauf an, dass Sie sich anschauen, welche Aktivitäten für die nächsten Jahre geplant sind. Heute wird der Kultusminister einen Vertrag unterzeichnen für eine Innovationsoffensive, die uns heute Abend vorgestellt wird.
Ich möchte Sie ferner drauf aufmerksam machen, dass wir morgen hier Messungen durchführen werden im Plenarsaal. Es sind wiederholt Probleme mit der Luftqualität aufgetreten und so werden wir ein
Messgerät morgen während der Sitzung aufstellen, um Temperatur und Feuchtigkeit im Plenarsaal zu messen.
Zu TOP 3: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes“ hat die Drucksachennummer 4/927. Die Fraktion der SPD hat dazu einen Entschließungsantrag in Drucksache 4/935 eingereicht, der anschließend oder jetzt im Moment, glaube ich, verteilt wird.
Zu TOP 24: Der Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - Drucksache 4/907 - wurde erst am 27. Mai 2005 verteilt, so dass der Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung erst in der 18. Plenarsitzung, also am morgigen 3. Juni, aufgerufen wird. Die Fraktion der CDU hat dazu einen Änderungsantrag in Drucksache 4/934 eingereicht, der ebenfalls heute verteilt wird.
Zu TOP 26 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/918 und 4/919. Die Mündliche Anfrage 4/925 wird in Übereinkunft zwischen dem Fragesteller Herrn Abgeordneten Kummer und der Landesregierung in der Plenarsitzung am 30. Juni 2005 aufgerufen.
Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 10, 12, 13, 14, 15, 16 b, 19, 20, 21 und 22 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Herr Abgeordneter Buse.
Frau Präsidentin, namens unserer Fraktion beantrage ich, den Antrag „Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Flüchtlinge“ - Drucksache 4/932 - (im Vorabdruck) auf die Tagesordnung zu setzen. Da dieser Antrag nicht fristgerecht eingereicht worden ist, bitten wir, dass vor der Abstimmung zur Fristverkürzung nach § 66 GO Frau Abgeordnete Sabine Berninger reden darf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie alle haben in den vergangenen Wochen durch die Berichterstattung in den Thüringer Medien die seit mehr als neun Jahren in Erfurt lebende kurdische Familie Sönmez kennen gelernt - Herrn und Frau Sönmez und die beiden Söhne. Beide Kinder gehen in Erfurt zur Schule, beide kennen nur Erfurt als ihre Heimat. Sie sind hier aufgewachsen, hier sozialisiert, haben hier ihre Freunde. Beide kennen das Land, aus dem ihre Eltern fliehen mussten, nicht. Sie lernen gut und hätten hier eine Zukunft. Herr und Frau Sönmez haben viele deutsche Bekannte und Freunde. Sie engagieren sich, sie sind integriert. Sie haben sich, so gut es ihnen möglich war, die deutsche Sprache selbst beigebracht.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Dringlichkeit unseres Antrags ergibt sich nicht allein aus diesem Einzelfall, sondern daraus, dass es um sehr viele betroffene Menschen geht, nämlich etwa 2.000 Menschen in Thüringen und mehr als 200.000 Menschen in Deutschland. Diese Menschen leben derzeit in einer rechtlichen Grauzone; behördlich geduldet, aber ohne Aufenthaltsrecht, die meisten von ihnen bereits länger als fünf Jahre. Sie arbeiten hier, haben Freundschaften geschlossen, sind in ihrer Nachbarschaft und im Kollegenkreis anerkannt. Für die hier aufgewachsenen Kinder und Jugendlichen ist die Bundesrepublik ihr Zuhause. Viele von diesen Kindern und Jugendlichen haben keinerlei Bezug zu ihrem Herkunftsland, verstehen nicht einmal die Sprache. Doch selbst nach jahrelangem Aufenthalt droht ihnen die Abschiebung. Die Dringlichkeit unseres Antrags ist gegeben, weil es um mehr als 2.000 Menschen in Thüringen geht, die durch das In-Kraft-Treten des neuen Zuwanderungsgesetzes Rechtssicherheit und eine Lebensperspektive erhofft hatten. In der Vergangenheit hat sich der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags immer wieder mit Fällen langjährig geduldeter Flüchtlingsfamilien befasst. Aktuell ist es zunehmend die Härtefallkommission, die sich mit der Frage „Härtefall oder nicht“ beschäftigt. Auch hieraus ergibt sich die Dringlichkeit unseres Antrags.
Um Fehlentscheidungen der Kommission vorzubeugen, ist der von uns beantragte Erlass dringend notwendig. Er gäbe den Mitgliedern der Härtefallkommission, des Petitionsausschusses und nicht zuletzt den Ausländerbehörden ein Instrumentarium zur Hand, welches Rechtssicherheit verleiht und falsche Entscheidungen, wie z.B. die der im vorigen Jahr abgeschobenen vietnamesischen Familie Le Da aus Bleicherode, verhindern könnte. Nach Entscheid der Härtefallkommission soll dieser Familie nämlich nun die Rückkehr ermöglicht werden. Ich glaube nicht, dass es gewollt ist, dass für den in den vergange
nen Wochen öffentlich diskutierten Fall der Familie Sönmez und für alle anderen aktuell von Abschiebung bedrohten Familien eine ähnlich tragische Entwicklung heraufbeschworen wird wie bei der vietnamesischen Familie. Aber um dies zu vermeiden, ist eine schnelle, generelle Regelung im Sinne der betroffenen Flüchtlinge nötig.
Verehrte Abgeordnete, von den Verfechtern der Bleiberechtsregelung ist es nicht immer nur uneigennützig, dass Menschen, die sich hier integriert haben, ihr Leben in Deutschland
- zur Dringlichkeit - weiter gestalten können oder sollen. Dr. Christian Schwarz-Schilling, ehemaliger CDUBundesminister, schreibt zum Beispiel von einem Glücksfall für Deutschland, wenn Flüchtlingsfamilien mit zwei oder drei Kindern hier leben.
Das hat mit der Dringlichkeit zu tun. Ich denke schon, es geht um 2.000 Menschen, die aktuell von der Abschiebung bedroht sind. Dr. Schwarz-Schilling sagt dazu: „Wenn es gesetzliche Erfordernisse sind,
die dann natürlich auch entsprechende Gerichtsurteile zur Folge haben, dann ist es nun einmal unsere verdammte Pflicht, diese Gesetze zu ändern und den Umständen entsprechend anzupassen.“
Obwohl es erklärtes Ziel der rotgrünen Koalition war, die Integration und den Aufenthaltsstatus der langjährig Geduldeten zu sichern, bietet das Zuwanderungsgesetz für die meisten der langjährig Geduldeten keine Lösung. Dieses Gesetz gilt jetzt seit fünf Monaten. Diese Menschen leben weiterhin in Unsicherheit.
Abgeordnete Berninger, Sie sollten zur Fristverkürzung sprechen und nicht eine Begründung dieses Antrags hier geben.
Es geht darum, dass die Verantwortlichen in der Bundesrepublik und auch im Land Thüringen dafür zuständig sind, dass endlich humane und betroffenenfreundliche Praxis der Flüchtlingspolitik getan wird. Deswegen müssen die ungenügenden Zuwanderungsregelungen und die ungenügende und nicht im Sinne der Betroffenen praktizierte Praxis schnell geändert werden. Ich kann nicht verstehen, dass auf diese Problematik nicht schon längst reagiert wurde. Konservative Politiker in anderen Ländern Europas machen es Ihnen vor, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, z.B. in Schweden, wo es eine breite Allianz für eine humanere Flüchtlingspolitik gibt.
Die Forderung nach einer Bleiberechtsregelung ist aktuell und dringlich. Deshalb bitte ich Sie, unseren Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen.
Wir stimmen über die Aufnahme des Antrags und zugleich in Verbindung damit über die Fristverkürzung ab. Wird der Aufnahme des Antrags zugestimmt? Ich bitte um das Handzeichen. Ich frage: Wer stimmt gegen die Aufnahme des Antrags? Das ist die Mehrheit. Enthält sich jemand der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Mit Mehrheit der Stimmen ist die Aufnahme des Antrags abgelehnt. Abgeordneter Höhn.
Frau Präsidentin, namens der SPD-Fraktion beantrage ich die Aufnahme der Drucksache 4/933 mit dem Titel „Parlamentarische Beratung zum geplan
ten Spielbankvertrag“ auf die Tagesordnung des heutigen Plenums. Wir beantragen gleichzeitig die Behandlung dieses Antrags nach den Gesetzen. Ich bitte, zur Begründung der Dringlichkeit dem Abgeordneten Gentzel das Wort zur erteilen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern haben wir erfahren, dass der Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Spielbank GmbH, der Betreiber GmbH, im Wortlaut jetzt ausgearbeitet ist. Wir hatten objektiv keine Möglichkeit, diesen Antrag eher zu stellen. Auf der anderen Seite, sollten wir diesen Antrag im nächsten Plenum besprechen, ist die Gefahr relativ groß, dass das Kabinett diesen Vertrag abgesegnet hat. In diesem Falle hätte eine solche Besprechung keinen Sinn.
Dieses ist für uns das erste Argument, um hier vorzutragen, objektiv hat es für den Antragsteller, für die SPD-Landtagsfraktion, keine andere Möglichkeit gegeben, als an dieser Stelle so zu handeln.
Als zweiter Punkt der Begründung: Wir müssen nach dem, was wir bisher wissen, fest davon ausgehen, dass dieser Vertrag haushalterische Auswirkungen hat. Ich erinnere daran, in diesem Landeshaushalt sind 1 Mio. € im geltenden Landeshaushalt eingestellt unter dem Titel „Einnahmen aus der Spielbank“. Wir haben ein Interesse, zu erfahren, wie sich diese Haushaltsdaten verändern. Wir wollen eine Begründung für eine Einzelsubvention eines Unternehmens in Thüringen und gleichzeitig für eine Steuersenkung, denn die angekündigte Senkung der Spielbankabgabe ist nichts anderes als die Absenkung einer Landessteuer.
Und drittens, meine Damen und Herren, hat dieses ganze Verfahren eine politische Dimension. Deshalb wünschen wir uns, dass in diesem Parlament darüber gesprochen wird. Wir halten, so wie dieser Vertrag bisher dargestellt ist, diesen für politisch und moralisch verwerflich in der jetzigen Situation.
Ich will nur als eines der wenigen Argumente „Haushaltssperre“ erwähnen. In der jetzigen Situation am
Parlament vorbei solche Verträge abzuschließen, halten wir, um es vorsichtig zu formulieren, nicht für in Ordnung. Ich sage ganz bewusst, wir wollen, dass auch die Abgeordneten der CDU-Fraktion sich deutlich zu diesem Vertrag äußern. Zu oft gibt es das Spiel, das man darauf hinweist, dass ja die Landesregierung gehandelt hat und man selbst als Fraktion eigentlich nichts damit zu tun hat.