Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die heutige Sitzung des Thüringer Landtags und heiße Sie herzlich willkommen. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und begrüße ebenso die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Abgeordneter Rose. Die Rednerliste führt Abgeordnete Wolf. Für die heutige Sitzung liegen folgende Entschuldigungen vor: Abgeordneter Hausold und Herr Minister Schliemann.
Ich möchte Sie auf Folgendes hinweisen: Wir sind heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen von T-System Enterprise Services GmbH Erfurt. Der parlamentarische Abend wird nach dem Ende dieser Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr beginnen.
Aufgrund der Dringlichkeit habe ich gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Herrn Axel Rubbel als Kameramann für die heutige und die morgen stattfindende Plenarsitzung eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Herr Rubbel arbeitet für die Fernsehproduktionsfirma Framehaus GmbH, die im Auftrag von AXEL SPRINGER DIGITAL TV ein Bewegtbild-Archiv zum Thema „Politisches Leben in Deutschland“ dreht.
Zu Punkt 1 a, Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes, wurde ein Änderungsantrag von 13 Abgeordneten der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2863 verteilt.
Zu Punkt 1 c: Der Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, Verbot von Zigarettenautomaten und Tabakwerbung in Thüringen, wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Antragsteller den Entschließungsantrag zurückgezogen hat.
Ferner haben sich die Fraktionen zu TOP 2 im Ältestenrat verständigt, den Gesetzentwurf heute in erster und morgen in zweiter Beratung zu behandeln. Dazu ist gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Fristverkürzung zu beschließen. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus. Gibt es Widerspruch zu dieser Fristverkürzung? Es ist kein Widerspruch zu dieser Fristverkürzung angemeldet worden. So können wir wie vorgeschlagen verfahren.
Zu Punkt 3: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien zu dem Antrag der Fraktion der CDU, Stiftungswesen in Thüringen, hat die Drucksachennummer 4/2854.
Zu Punkt 10, Antrag der Fraktion der CDU, Ökonomische, ökologische und soziale Aspekte des Salzeintrags in Werra und Weser, hat die Fraktion der SPD einen Entschließungsantrag in Drucksache 4/2868 eingereicht, der noch verteilt wird.
Zu Punkt 16, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 4/2838, 4/2842, 4/2845, 4/2846, 4/2847, 4/2848, 4/2849, 4/2851, 4/2852, 4/2853, 4/2855, 4/2856, 4/2857.
Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 6 und 8 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das ist nicht der Fall, dann ist die Tagesordnung festgestellt und ich rufe heute als ersten Tagesordnungspunkt auf den Tagesordnungspunkt 15
Wir haben uns im Ältestenrat dazu verständigt, dass dieser Punkt als erster heute aufgerufen wird. Anstelle der bisherigen Schriftführerin Abgeordnete Antje Ehrlich-Strathausen hat die Fraktion der SPD den Abgeordneten Rolf Baumann als Schriftführer vorgeschlagen. Ihnen liegt der Wahlvorschlag in Drucksache 4/2840 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir können gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung durch Handzeichen abstimmen, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch, diese Wahl durch Handzeichen durchzuführen? Es gibt keinen Widerspruch, dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen, dann ist der Abgeordnete Baumann einstimmig gewählt. Abgeordneter Baumann, nehmen Sie die Wahl an?
a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2053 - dazu: Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses - Drucksache 4/2820 - dazu: Änderungsantrag der Abge- ordneten Carius, Emde, Fiedler, Groß, Heym, Krauße, von der Krone, Lehmann, Schugens, Stauche, Tasch, Wehner, Wetzel - Drucksache 4/2863 - ZWEITE BERATUNG
b) Rauchverbot im Thüringer Land- tag, in den Thüringer Ministerien und in der Thüringer Staatskanzlei Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2069 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/2756 -
Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Panse aus dem Bildungsausschuss zur Berichterstattung zu TOP 1 a und danach Frau Abgeordnete Meißner aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung zu TOP 1 b. Ich bitte Herrn Panse hier Bericht zu erstatten.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zur Drucksache 4/2820 zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes haben wir im vergangenen Jahr mit Beschluss des Thüringer Landtags am 13. Juli diesen Gesetzentwurf an den Bildungsausschuss federführend überwiesen und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Innenausschuss.
Der Bildungsausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 21. September 2006, in seiner 20. Sitzung am 12. Oktober 2006, in seiner 21. Sitzung am 16. November 2006 und in seiner 22. Sitzung am 7. Dezember 2006 beraten und abschlie
ßende Änderungen vorgenommen letztendlich in seiner 24. Sitzung am 1. Februar 2007 und nochmals in der 25. Sitzung am 15. März 2007.
Wir haben im Bildungsausschuss zwischenzeitlich ein umfängliches mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung beschlossen und durchgeführt. Dieses Anhörungsverfahren fand am 16. November statt. Zu dieser Anhörung sind 28 Anzuhörende eingeladen gewesen. Eine Vielzahl der Anzuhörenden ist zu dieser Anhörung gekommen und hat dort im Prinzip sämtliche Argumente von Gegnern, aber auch von Befürwortern eines generellen Rauchverbots gebündelt vorgetragen. Wir hatten umfänglich Zeit zur Diskussion. In dieser öffentlichen Anhörung waren auch Schulklassen als Gäste vertreten und haben diese Diskussion verfolgen können. Wir haben in der Anhörung neben Medizinern der Koordinierungsstelle Suchtprävention, den kommunalen Spitzenverbänden, Eltern-, Lehrer- und Schülerinteressenvertretungen, Gewerkschaftsvertretern und einem Schulleiter eines Erfurter Gymnasiums insbesondere auch Vertreter der Bundesländer Hamburg und Hessen angehört, die über ihre umfänglichen Erfahrungen mit einem bestehenden generellen Rauchverbot an Schulen berichtet haben. In dieser Anhörung wurden Vorbehalte und Bedenken deutlich gemacht, aber - ich darf zusammenfassend sagen - die übergroße Mehrheit der Anzuhörenden hat ein generelles Rauchverbot befürwortet. Lediglich der Vertreter der GEW antwortete mit einem klaren Jein. Er war sich nicht schlüssig, wie das durchsetzbar sei. Aber ich möchte auch sagen, die Bedenken, die im Wesentlichen dort geäußert wurden hinsichtlich der Durchsetzbarkeit einer generellen Rauchverbotsregelung, aber auch der Frage, inwieweit das bei außerschulischen Veranstaltungen durchsetzbar sein würde, wurden dort angesprochen und später in der Beratung des Bildungsausschusses aufgegriffen. Der Schulleiter eines Erfurter Gymnasiums berichtete über die praktischen Erfahrungen und wie wichtig die Einbeziehung aller Beteiligten bei der Erstellung eines Präventionskonzepts sei, und er wies zu Recht darauf hin, dass die Akzeptanz für ein Rauchverbot nicht über Nacht wächst.
Im Ergebnis der Anhörung brachten sowohl die CDUFraktion als auch die Linkspartei.PDS und die SPDFraktion Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf ein, die letztlich zu der vorliegenden Beschlussempfehlung führten. Der Bildungsausschuss hat entschieden, keinen separaten Rauchverbotsparagraf 2 a in das Thüringer Schulgesetz einzuführen, sondern stattdessen die Einbeziehung des Rauchverbots in § 47 der Gesundheits- und Sexualerziehung im Thüringer Schulgesetz zu regeln. Er hat in diesem § 47 deutlich gemacht, dass erstens ein Präventionskonzept erstellt werden soll an Schulen, ein Präventionskonzept, was sich mit illegalen
Drogen, mit Tabak und Alkohol im Besonderen auseinandersetzt. Er hat zweitens ein generelles Rauchverbot auf dem Schulgelände empfohlen und beschlossen - mit Ausnahme der Hausmeisterwohnung, die als geschützter Bereich in diese Frage nicht einzubeziehen war. Und er hat als drittes im Wesentlichen eine Konzeptfortschreibung unter Unterstützung des jeweiligen Schulamts beschlossen.
Eine Korrektur wurde in § 51 des Thüringer Schulgesetzes vorgenommen. Dort geht es um die Frage des Besitzes, des Handels und des Genusses von Rauschmitteln, die Schülern untersagt sind. Es wurde in § 61 a eine Übergangsbestimmung zur Umsetzung und Erarbeitung eines Präventionskonzepts eingefügt. Vor dem Hintergrund dieses Präventionskonzepts sagt die Übergangszeit, dass für die über 18jährigen Schüler längstens eine Übergangszeit von 12 Monaten gelten soll - über 18-jährige Schüler deswegen, weil wir uns im Bildungsausschuss damit an angekündigte bundesgesetzliche Regelungen anpassen wollten. Sie wissen, dass bundesgesetzlich die Diskussion bereits so weit fortgeschritten ist, dass ein generelles Verkaufs- und Rauchverbot für unter 18Jährige durch das Bundeskabinett beschlossen wurde und damit jugendschutzgesetzliche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Das Gesetz soll zum 1. August 2007 in Kraft treten, also zu Beginn des Schuljahres 2007/2008. Nicht mehr enthalten - ich bin vorhin darauf eingegangen - ist das Rauchverbot bei außerschulischen Veranstaltungen und Klassenfahrten. Da ist uns in der Anhörung deutlich glaubhaft versichert worden, dass das in der Tat bei mehrtägigen Klassenfahrten für den Lehrer, allerdings auch für die Schüler, die von einem hohen Suchtpotenzial betroffen sind, nicht in dieser Form, wie es ursprünglich geplant war, durchsetzbar sei.
Die detaillierten Formulierungen zum Gesetzentwurf können Sie in der Drucksache 4/2820 nachlesen. Der Bildungsausschuss hat wie die mitberatenden Ausschüsse die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen. Er hat dies einmütig getan, ohne Gegenstimmen, bei einigen Stimmenthaltungen. Auch diese Bemerkung war mir zum Schluss hier noch wichtig. Vielen Dank.
Ich danke für die Berichterstattung, Herr Abgeordneter. Ich bitte die Abgeordnete Meißner nach vorn zu kommen und ihren Bericht zu geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste, im Rahmen der Diskussion um ein generelles Rauchverbot an Thüringer Schulen wurde ebenfalls über ein Verbot in Einrichtungen mit Vorbildwirkung debattiert. Hierzu gehören auch die Einrichtungen der Landesverwaltung.
Der Antrag in der Drucksache 4/2069 „Rauchverbot im Thüringer Landtag, in den Thüringer Ministerien und in der Thüringer Staatskanzlei“ wurde am 27.06.2006 von der SPD-Fraktion eingebracht. Der Thüringer Landtag hat den Antrag in seiner 43. Plenartagung am 13.07.2006 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Am 23.02.2007 wurde er in der 35. Sitzung des Ausschusses behandelt. Da man zunächst die Beratung zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes im Bildungsausschuss abwarten wollte, hatte sich der Antrag der SPD-Fraktion erledigt. Auch aufgrund dessen gab es einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der die Berücksichtigung bestimmter arbeits- und personalrechtlicher Fragen vorsah. Mit der Einarbeitung der durch die CDU vorgeschlagenen Formulierungen, der Einbeziehung der Personalräte und der kompetenzrechtlichen Souveränität des Thüringer Landtags sieht der Antrag nun Folgendes vor:
Die Landesregierung wird aufgefordert, ab dem 1. Juni 2007 für ein Rauchverbot analog der Regelung im Thüringer Landtag unter Einbeziehung der Personalräte in allen Thüringer Ministerien, Landesbehörden, deren nachgeordneten Einrichtungen und der Thüringer Staatskanzlei zu sorgen. Die Landesregierung wird des Weiteren gebeten, in der Plenarsitzung im Juni 2007 über die Ergebnisse zu berichten.
Staatssekretär Illert informierte den Ausschuss bereits darüber, dass es im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit schon seit Längerem eine Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Hausleitung zum Thema „Nichtraucherschutz“ gäbe.
des Antrags der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/2069 unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der CDU-Fraktion. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke für die Berichterstattung und eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordnete Skibbe, Die Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, „Mit dem Rauchen aufzuhören, das sei kinderleicht.“, sagte bereits Mark Twain in früheren Jahren. Er hatte es bis dahin mehr als hundert Mal geschafft. Wohl jeder starke Raucher hat sich irgendwann einmal mit dem Aufhören und den Gefahren des Rauchens beschäftigt.
Winston Churchill meinte dazu: „Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen.“ Damit unsere Raucherinnen und Raucher nicht aufhören müssen zu lesen, sondern gar nicht erst zum Glimmstängel greifen, dazu leistet der vorliegende Gesetzentwurf einen ersten Beitrag.
Kaum zu glauben, erstmals seit meiner Landtagszugehörigkeit gab es einen Gesetzentwurf einer Oppositionsfraktion, bei dem man das Gefühl hatte, dass alle drei Fraktionen dieses Thüringer Landtags sachlich und fair am Thema arbeiteten.
Die Änderungsvorschläge wurden nach Fachlichkeit bewertet; welche Fraktion diese Vorschläge eingebracht hatte, spielte dabei keine Rolle. Die Anhörung war informativ. Schade fanden wir es, dass die Schülervertretungen die Chance der Anhörung nicht genutzt hatten. Sicher hat dabei die Diskussion in der Bevölkerung und im Bund einiges bewirkt. Zwei Befragungen in Deutschland belegen, dass mehr als zwei Drittel der Gesamtbevölkerung für einen umfassenden Nichtraucherschutz sind.