Protocol of the Session on September 28, 2006

Ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße Sie alle recht herzlich und begrüße ebenso die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Anstelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Andreas Bausewein, der zum Oberbürgermeister der Stadt Erfurt gewählt worden ist, gehört nunmehr Herr Rolf Baumann dem Thüringer Landtag an. Ich begrüße ihn recht herzlich und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit.

(Beifall im Hause)

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Wolf und die Rednerliste führt heute zum ersten Teil der Sitzung der Abgeordnete Günther. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Hennig, Herr Abgeordneter Mohring und Herr Abgeordneter Pilger.

Ich möchte von dieser Stelle aus recht herzlich unserer Vizepräsidentin Frau Dr. Klaubert zum Geburtstag gratulieren. Ich wünsche Ihnen alles Gute, Gesundheit, Freude, Glück, Erfolg und uns eine gute weitere Zusammenarbeit, Frau Dr. Klaubert.

Ich möchte Sie darüber informieren, dass der Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Herrn Markus Kurz eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt hat. Herr Kurz ist Redaktionsleiter des elektronischen Informationsdienstes für Kommunalpolitik.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir heute um 13.00 Uhr eine Ausstellung eröffnen, die in der Lobby vor dem Plenarsaal aufgebaut ist. Die Ausstellung heißt „Nun wählt mal schön …“. Es werden bei dieser Ausstellung fotografische Impressionen von Joachim Strauß von den ersten Wahlen nach der Wende hier in Thüringen gezeigt.

Heute Abend lädt das Ladesamt für Denkmalpflege und Archäologie, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten und der Förderverein Denkmalpflege e.V. zu einem parlamentarischen Abend ein. Der parlamentarische Abend wird gegen 20.00 Uhr nach der heutigen Plenarsitzung beginnen.

Ich möchte Sie noch einmal darüber informieren, dass es seit geraumer Zeit möglich ist, unsere Landtagssitzungen live im Internet zu verfolgen, und wir werden

in den kommenden Plenarsitzungen, so ist es im Ältestenrat besprochen worden, Tests für weitere Verbesserungen der bereitgestellten Informationen durchführen. Es werden für den Nutzer im Internet neben der Liveübertragung auch Hinweise sichtbar sein, welcher Tagesordnungspunkt aktuell behandelt wird, und es werden auch die Namen der Redner eingeblendet.

Ich möchte Ihnen folgende Hinweise zur Tagesordnung geben:

Zu TOP 1: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Umweltinformationsgesetz“ liegt vor und hat die Drucksachennummer 4/2308.

Zu TOP 17, das ist ein Antrag der Fraktion der SPD „Auswirkungen des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes auf Familien, Kommunen, Träger und Personal“, wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2329 verteilt.

Zu TOP 18 - Antrag der Fraktion der CDU „Lebensmittelsicherheit in Thüringen“ - wurden Entschließungsanträge der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2327 und der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2328 verteilt.

Zu TOP 20 - Antrag der Fraktion der CDU „Rundfunkgebühren für internetfähige Rechner“ - wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2325 verteilt.

Zu TOP 28 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/2303, 4/2304, 4/2313, 4/2314 und 4/2315.

Ferner hat die Landesregierung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 11, 14, 16, 18, 19, 20 und 21 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Ihnen liegt die Tagesordnung vor. Ich habe Ihnen die Ergänzungen genannt. Wird dieser Tagesordnung widersprochen? Bitte, Abgeordneter Schröter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 8 in der morgigen Plenarsitzung als ersten Punkt zu behandeln.

Wir stimmen über diesen Tagesordnungspunkt ab. Wer ist dafür, den Tagesordnungspunkt 8 morgen als ersten aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig angenommen. Damit ist diese Platzierung vorgenommen worden.

Abgeordneter Buse.

Frau Präsidentin, namens der Fraktion der Linkspartei.PDS beantrage ich die jetzigen Tagesordnungspunkte 17 „Auswirkungen des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes auf Familien, Kommunen, Träger und Personal“ und 22 „Stand der Umsetzung des Thüringer Familienfördergesetzes“ gemeinsam zu beraten und zu behandeln.

Zweitens beantrage ich, unseren Antrag, ausgefertigt in Drucksache 4/2322 „Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Weimar bezüglich Unwirksamkeit der Verordnung über die Lernmittelpauschale“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen. Die Dringlichkeit würde durch Frau Vizepräsidentin Dr. Birgit Klaubert begründet.

Gut. Wir stimmen über den ersten Antrag ab. Wer ist für die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 17 und 22? Wer ist dafür? Das ist einstimmig angenommen. Damit werden diese beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam behandelt. Ich bitte jetzt Frau Vizepräsidentin Dr. Klaubert, die Begründung zu geben für den zweiten Antrag der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gebietet sich, wenn man eine Dringlichkeit vor dem Plenum beantragt, auch einige Worte dazu zu verlieren.

Ihnen liegt heute der Antrag unserer Fraktion vor „Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Weimar bezüglich Unwirksamkeit der Verordnung über die Lernmittelpauschale“. Er trägt die Drucksachennummer 4/2322 und unsere Fraktion beantragt, diesen aufgrund der Dringlichkeit in die Tagesordnung aufzunehmen, und zwar mit dem Wunsch der Platzierung nach den Gesetzen, so dass er in jedem Fall auch an den beiden Plenarsitzungstagen noch behandelt werden kann.

Zur Dringlichkeit möchte ich Folgendes ausführen: Zunächst zitiere ich zwei Schlagzeilen, Überschriften aus den Medien dieser Woche, und zwar nach

der Verkündung des Urteils des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes am Montag. Es heißt in der TA „Gericht stoppt Schulbuchgeld“ und in der Ostthüringer Zeitung ebenfalls am Dienstag „Regierung stolpert über das Recht“.

Nun möchte ich darauf verweisen, dass während der Debatte vor zwei Jahren bei der Einführung dieses sondersamen Schulbuchgeldes wenigstens die Oppositionsfraktionen und namentlich auch meine Fraktion mit aller Deutlichkeit darauf aufmerksam gemacht haben, dass eine solche Umgehung der Lernmittelfreiheit in Thüringen eigentlich nicht möglich ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die politischen Mehrheiten in diesem Haus haben anders entschieden und die Regierung in ihrem Handeln bei der Einführung dieser Schulbuchgebühr unterstützt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Begrün- dung der Dringlichkeit, Frau Kollegin.)

Die Eltern mussten daraufhin inzwischen für zwei Jahre dieses Schulbuchgeld entrichten, obwohl bereits im vergangenen Jahr wiederum deutlich wurde, dass die Rechtmäßigkeit dieser „Gebühr“ nicht gegeben ist. Nun gab es die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, und es ist Unsicherheit bei Eltern, Lehrern und natürlich auch den Schülern eingetreten.

Sie wollen wissen, wann bekommen sie jetzt ihre gezahlten Gelder zurück? Wie sind die zeitlichen Abläufe geregelt? Sie wollen wissen, in welcher Art und Weise sie sich an wen wenden müssen, um das Geld zurückzubekommen, denn sie haben inzwischen erfahren, dass das, was ein Großteil von ihnen unter Vorbehalt gezahlt hat an Beiträgen für diese Schulbücher, rechtswidrig ist.

Vor diesem Hintergrund gebietet es sich, dass die Landesregierung zeitnah, und zwar heute oder morgen, Bericht erstattet, wie sie mit diesem Urteil umgehen möchte, und in aller Öffentlichkeit und Deutlichkeit erklärt, wie sie die Eltern davon befreit, dass sie eine Last getragen haben, die sie gar nicht tragen müssen.

Ich denke, wir müssen diesen Antrag auf jeden Fall behandeln und hören, was die Landesregierung den Eltern in diesem Land sagen möchte, nicht nur den 38.000 Eltern, die Widerspruch eingelegt haben, sondern - und da kann ich auf den Pressesprecher des Kultusministeriums verweisen - wie alle, die gezahlt haben, ihre Gelder zurückbekommen. Ich denke, wir können dazu eine große Gemeinsamkeit in der Aufnahme dieses Tagesordnungspunkts in die Tages

ordnung erzielen. Ich denke auch, dass das Land darauf wartet, eine Auskunft von uns zu bekommen, wobei dieses Auskunftsersuchen sich an den im Moment nicht vorhandenen Kultusminister richtet. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir als Erstes über die Aufnahme des Tagesordnungspunkts und die Fristverkürzung ab. Der Antrag wurde nicht in der § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von fünf Werktagen verteilt. Deshalb stimmen wir einmal auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung ab. Es kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Dann reicht die einfache Mehrheit für die Aufnahme des Antrags in Drucksache 4/2322 in die Tagesordnung und auch für die Fristverkürzung. Wir stimmen jetzt darüber ab: Wer ist für die Aufnahme des Antrags und die Fristverkürzung, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig angenommen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nein!)

Wer ist dagegen? 2 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen und 2 Gegenstimmen ist der Antrag in die Tagesordnung aufgenommen.

Wir stimmen nunmehr über die Platzierung ab. Es wurde beantragt von der Fraktion der Linkspartei.PDS, die Platzierung nach den Gesetzen vorzunehmen. Wer ist für diese Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Dann ist mit Mehrheit dieser Platzierungsvorschlag abgelehnt.

Ich schlage von mir aus die Platzierung als Tagesordnungspunkt 23 a vor und lasse über diesen Vorschlag abstimmen. Wer ist für diese Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen diese Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung. Damit ist mit großer Mehrheit der Antrag auf Platz 23 a platziert. Bitte, Abgeordnete Klaubert.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Eine große Mehrheit ist das nicht!)

Wir würden beantragen, da der Platzierungswunsch nach den Gesetzen nicht realisiert wurde, dass wir unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung wenigstens beschließen, dass der Tagesordnungspunkt 23 a noch heute oder morgen aufgerufen wird.

Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer ist dafür, dass dieser Tagesordnungspunkt heute noch auf die Tagesordnung kommt, den bitte ich...

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Oder morgen!)

Ich wollte getrennt abstimmen lassen. Wer dafür ist, dass er noch heute auf die Tagesordnung kommt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen den Aufruf in der heutigen Sitzung? Wer enthält sich der Stimme? Bei 1 Stimmenthaltung wird dieser Tagesordnungspunkt heute nicht aufgenommen, er ist abgelehnt.

Wer ist dafür, dass dieser Tagesordnungspunkt morgen auf die Tagesordnung kommt und aufgerufen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen das Aufrufen in der morgigen Sitzung?

(Unruhe im Hause)

Wer enthält sich der Stimme? Ich bitte noch einmal, die Stimmenthaltungen kundzutun! 4 Stimmenthaltungen. Damit ist angenommen, dass dieser Antrag morgen auf die Tagesordnung kommt und aufgerufen wird.