Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen ersten Sitzung des Thüringer Landtags nach der Sommerpause, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenso unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Besonders begrüße ich heute Herrn Michael Sonntag, der auf der Zuschauertribüne Platz genommen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Angehörige, am 23. August ist unser Kollege Andreas Sonntag verstorben. Er ist plötzlich und völlig unerwartet von uns gegangen. Über beinahe zwei Jahrzehnte hat Andreas Sonntag den Weg Thüringens in verschiedenen Landesgremien mitgestaltet und unsere politische Kultur durch Gradlinigkeit und Objektivität maßgeblich geprägt. Er gehörte dem Thüringer Landtag von der 1. bis zur 3. Wahlperiode an und war erst Anfang des Jahres in dieser Legislatur in den Landtag nachgerückt.
Andreas Sonntag gehörte zu jener Politikergeneration, die den demokratischen Neubeginn Thüringens nach 1990 gestaltet hat. Durch seine Arbeit im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hat er an entscheidender Stelle am Aufbau unseres Gemeinwesens mitgewirkt. Vieles von dem, was in diesem Ausschuss auf den Weg gebracht wurde, wirkt nicht nur in der Gegenwart fort, sondern wird uns auch in der Zukunft begleiten.
In den Jahren seiner Zugehörigkeit zum Thüringer Landtag hat sich Andreas Sonntag mit verschiedenen Themen befasst. Er war im Gleichstellungsausschuss ein gefragter Mann, dem die vielschichtige Problematik zum echten Herzensanliegen wurde. Im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt arbeitete er in allen Legislaturperioden mit. Seit Anfang 2008 war er im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten tätig. Seine Mitarbeit in den Ausschüssen zeichnete sich durch hohe Sachkunde und großen Fleiß aus. Jeder von uns kennt seine originellen, intensiven Fragen, die den Kern der Probleme immer offenlegte.
Wir sind Andreas Sonntag für seine unkonventionelle, geradlinige Art dankbar und es ist mein großer Wunsch, dass wir uns diese Sensibilität in unseren politischen Debatten bewahren und damit sein Andenken in besonderer Weise ehren.
Andreas Sonntag war über Fraktionsgrenzen hinweg geschätzt, weil er unterschiedliche Positionen zusammenführen konnte und sehr verbindend wirkte. Auf seine Aussagen konnten wir uns stets verlassen. Wir konnten uns seiner Unterstützung gewiss sein und vor allen Dingen seines Mitdenkens. Sein auf Ausgleich und vernünftige Kompromisse gerichteter Politikstil bewährte sich immer wieder in den vielen Jahren seiner Parlamentszugehörigkeit. Dabei war er keineswegs nur ein Verteidiger des Bewährten, sondern er war auch ein kluger Erneuerer, der mit innovativen Lösungsvorschlägen zu überzeugen wusste.
Sein Landtagsmandat hat Andreas Sonntag mit Leib und Seele ausgefüllt. Auch in der Zeit, als er nicht dem Parlament angehörte, hat er die Politik nicht ad acta gelegt, sondern den Kontakt zu uns Abgeordneten gehalten und Anteil an den behandelten Problemen genommen. Was ihn als Politiker auszeichnete, war die Fähigkeit, Menschen zu erreichen. Unverwechselbar und humorvoll, persönlich und liebenswürdig - sein offenes Wesen machte es ihm leicht, mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen. Es war seine große Beharrlichkeit bei der Lösung der Probleme, die ihm die Achtung aller einbrachte.
Wir vermissen Andreas Sonntag. Wir vermissen einen Menschen, dem andere Menschen wichtig waren, der die Sorgen des Alltags verstand und der stets bemüht war, Probleme konstruktiv zu lösen. Uns alle verband mit ihm ein über Jahre gewachsenes Vertrauen. In dieser Stunde wollen wir noch einmal öffentlich Abschied nehmen von Andreas Sonntag, einem bemerkenswerten Mann und einer unverwechselbaren Persönlichkeit. Er hat uns verlassen, aber keineswegs unsere Herzen und unsere Erinnerung. Was bleibt, ist der Dank. Dank, der einem erfüllten Leben gilt, das leider unvermittelt beendet wurde. Unsere Gedanken und unsere Gebete sind in diesen Tagen vor allem bei seinen Hinterbliebenen. Wir werden den Verstorbenen ehrend im Gedächtnis halten und verneigen uns vor der Allmacht der Ewigkeit im Vertrauen auf Gott.
Für den verstorbenen Abgeordneten Andreas Sonntag gehört nunmehr Frau Abgeordnete Gabriela Weißbrodt dem Thüringer Landtag an. Ich begrüße Sie recht herzlich und ich freue mich auf die Zusammenarbeit, Frau Weißbrodt.
Als Schriftführer hat neben mir Abgeordnete Wolf Platz genommen, die Rednerliste führt Abgeordnete Meißner.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Minister Wucherpfennig, Herr Minister Dr. Zeh ab 12.00 Uhr, Frau Abgeordnete Sedlacik und Abgeordneter Baumann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich lade Sie heute alle sehr herzlich um 13.00 Uhr zur Eröffnung der Ausstellung „Grafische Blätter und Keramik“ von Marion Walther ein. Die Eröffnung findet im Foyer statt.
Anschließend werde ich gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten die bundesweit vom 15. bis 28. September 2008 stattfindende „Faire Woche für Thüringen“ eröffnen. So lade ich Sie für 13.30 Uhr sehr herzlich dazu in den Innenhof ein. „Faire Wochen“ gibt es seit 2001. Die „Faire Woche“ wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Kirchlichen Entwicklungswerken gefördert. Für Thüringen liegt die Verantwortung bei dem Eine Welt Netzwerk Thüringen und der „Fair Handelsberatung Thüringen“. Ich würde mich freuen, wenn ich viele um 13.30 Uhr begrüßen könnte.
Der Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband hat uns für heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr beginnen soll.
Ich möchte Sie ferner darauf aufmerksam machen, dass die Herren Olaf Nenninger von der BauhausUniversität Weimar und Sebastian Binder von Quent Film Weimar heute zwischen 11.00 und 12.00 Uhr ergänzende Filmaufnahmen zu unserem Landtagsfilm vornehmen wollen. Den Vorstand hatte ich bereits darüber informiert und es gab keinen Widerspruch dagegen.
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 1, Regierungserklärung der Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, am Freitag als ersten Punkt und die Tagesordnungspunkte 22 und 23, Wahl einer neuen Schriftführerin und Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/1, heute vor der Mittagspause aufzurufen.
Weiterhin haben sich die Fraktionen zu TOP 4 verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Personenstandrechtsreformgesetzes“ in dieser Plenarsitzung
in erster Beratung und morgen in zweiter Beratung zu behandeln; beide Beratungen sollen ohne Aussprache durchgeführt werden.
Dazu ist gemäß § 66 Abs. 1 Geschäftsordnung eine Fristverkürzung zu beschließen. Ich gehe von Ihrem Einverständnis zu dieser Fristverkürzung aus. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Dann werden wir in der angegebenen Weise verfahren.
Zu TOP 5, dem Antrag der Fraktion der CDU „’Für Thüringen in Europa’ - Weiterentwicklung der europäischen Strategie der Landesregierung“, wurde ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4424 verteilt.
Zu TOP 8, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Konzept zur Wohnraumförderung in Thüringen“ in Drucksache 4/4192, wurde eine Neufassung verteilt.
Zu TOP 13, dem Antrag der Fraktion der SPD „Erarbeitung eines Landesprogramms ‚Kunst macht schlau’“, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4425 verteilt.
Zu TOP 24, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/4403, 4/4406, 4/4408, 4/4409, 4/4415, 4/4418, 4/4419, 4/4420, 4/4421 und 4/4422.
Die Mündliche Anfrage in Drucksache 4/4400 wurde von dem Abgeordneten Seela in eine Kleine Anfrage umgewandelt.
Die Landesregierung hatte bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 10 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Darüber hinaus hat sie Sofortberichte zu den Tagesordnungspunkten 11, 14 und 17 angekündigt.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich die Tagesordnung fest und wir treten in die Abarbeitung der Tagesordnung ein. Wir waren übereingekommen, Tagesordnungspunkt 1 morgen als Erstes aufzurufen.
Thüringer Gesetz zum Elften Rund- funkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4384 - ERSTE BERATUNG
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Regierungschefs der Länder haben am 12. Juni 2008 den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag dient der Umsetzung des von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der KEF, erarbeiteten Gebührenvorschlags für die nächste Gebührenperiode ab dem Jahr 2009 sowie außerdem der Verlängerung der Finanzierung der gemeinsamen Stelle Jugendschutz aller Länder „jugendschutz.net“ bis zum Jahr 2012.
Kernpunkt des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist und bleibt aber die Anpassung der Rundfunkgebühr um 95 Cent auf 17,98 € für die Gebührenperiode 2009 bis 2012.
Damit er wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, muss er nun ratifiziert werden, also mit dem vorliegenden Zustimmungsgesetz in Landesrecht umgesetzt werden. Die Länder folgen mit der Gebührenanpassung der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. An dieser Empfehlung sind sie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 gebunden. Ein Abweichen von der KEFEmpfehlung ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in besonderen Ausnahmefällen für zulässig erklärt worden. Zulässige Abweichungen von der Bedarfsfeststellung beschränken sich im Wesentlichen auf Gesichtspunkte des Informationszugangs und der unangemessenen Belastung des Rundfunkteilnehmers. Solche Ausnahmen liegen nach Prüfung der 16 Länder im vorliegenden Fall nicht vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen September auch erneut den Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks bestätigt, wonach es dem Rundfunkgesetzgeber untersagt ist, mit der Gebührenfestsetzung in programmliche und damit inhaltliche Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzugreifen. Dies macht deutlich, wie eng die tatsächlichen Spielräume zu dieser Frage sind. Die unabhängige Expertengruppe hat den Finanzbedarf der Anstalten detailliert geprüft. Sie hat ihn insbesondere auch dahin gehend geprüft, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrags bewegen. Sie hat ferner geprüft, ob der Finanzbedarf den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Sie hat schließlich als drittes Kriterium die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der Haushalte berück
sichtigt. Im Ergebnis hat die KEF in ihrem 16. Bericht vom Dezember 2007 empfohlen, die seit dem Jahr 2005 unveränderte Rundfunkgebühr für die nächste Gebührenperiode 2009 bis 2012 ab dem Januar 2009 pro Teilnehmer um monatlich 95 Cent, also um 5,33 Prozent, zu erhöhen. Die monatliche Gebühr für jeden Gebührenzahler steigt demnach von 17,03 € auf 17,98 €. Die monatliche Grundgebühr für den Hörfunk beträgt dabei künftig 5,76 € und die Fernsehgebühr 12,22 €. Die Gebühr bleibt dann bis Ende 2012 stabil.
Der Erhöhungsbetrag verteilt sich wie folgt auf die Anstalten: Die ARD erhält 56,5 Cent pro Gebührenzahler und Monat, das ZDF 34,5 Cent und das DeutschlandRadio sowie Landesmedienanstalten erhalten je 2 Cent nach Erhöhung. Unter Berücksichtigung der Gesamtgebühr in Höhe von 17,98 € erhält die ARD künftig 12,51 €, das ZDF 4,74 €, das DeutschlandRadio 39 Cent und die Landesmedienanstalten 34 Cent pro Gebührenzahler und Monat.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die KEF mit ihrem Vorschlag deutlich unter der Gebührenerhöhung von 1,69 € liegt, die sich rechnerisch aus den Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten inklusive ihrer Nachmeldung ergeben hätten. Aber nicht nur das, sie liegt unter Berücksichtigung der Zeitschiene sogar noch unterhalb der Inflationsrate. Der Vorschlag liegt sogar noch unterhalb dessen, was die KEF für die laufende Gebührenperiode ab 2005 vorgeschlagen hatte, nämlich eine Erhöhung um 1,09 €. Hintergrund für den verringerten Ansatz ist die Kürzung der Mittel gegenüber den Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie die erfolgte erhebliche Streichung von Mitteln im Bereich des digitalen Hörfunks infolge der geringen Resonanz der Zuhörerinnen und Zuhörer auf das digitale Radio in DAB-Technologie.
Der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet darüber hinaus keine weiteren Veränderungen des Rundfunkstaatsvertrags, beispielsweise im Befreiungsrecht. Dies wird vielmehr im Rahmen der angestrebten Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab dem Jahre 2013 auf dem Prüfstand stehen. Alle anderen derzeit diskutierten Fragen, insbesondere die Frage nach dem zukünftigen Funktionsauftrag oder der Neustrukturierung des Finanzierungssystems werden im Rahmen der nachfolgenden Rundfunkänderungsstaatsverträge verhandelt.
Mit dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist allerdings noch eine Änderung des Jugendmedienstaatsvertrags auf den Weg gebracht worden. Die von den oberen Landesjugendbehörden eingerichtete gemeinsame Stelle „jugendschutz.net“ soll über das Jahr 2008 hinaus bis zum 31.12.2012 finan
ziert und fortgeführt werden. Sie unterstützt erfolgreich die Kommission für Jugendmedienschutz bei der Überprüfung von jugendgefährdenden Angeboten im Internet. Die Weiterführung im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze ist gerechtfertigt und auch geboten, da die Stelle „jugendschutz.net“ ausweislich des Evaluationsberichts des Hans-BredowInstituts zum Jugendmedienschutzrecht gute Arbeit geleistet hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Thüringer Landtag ist der Gesetzentwurf so frühzeitig wie möglich vorgelegt worden. Im Rahmen der nunmehr anstehenden Erörterung möchte ich noch einmal betonen, dass wir das duale Rundfunksystem brauchen, um ein niveauvolles, informatives, unterhaltendes und kulturvolles Fernsehen und einen entsprechenden Hörfunk zu gewährleisten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht im Wesentlichen für sehr gute Qualität und Qualität kostet auch Geld.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom letzten Jahr noch einmal klar zum Ausdruck gebracht, dass die Rundfunkfreiheit als primär objektive Freiheit zu verstehen ist. Hierdurch werde dem Rundfunkgesetzgeber die verfassungsrechtliche Pflicht auferlegt, die Rundfunkfreiheit im Interesse der funktionierenden Demokratie aktiv zu sichern und zu festigen. Der Rundfunkgesetzgeber habe dafür Sorge zu tragen, dass ein Meinungsmarkt entsteht, auf welchem die Vielfalt der Meinungen unverkürzt zum Ausdruck gelangen kann. Man kann es auch anders sagen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für das Funktionieren unserer Demokratie auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor unverzichtbar. Gerade durch ihn ist das Grundrecht der Bürger auf freie Meinungsäußerung und Willensbildung garantiert. Wir brauchen also den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dieser muss solide und angemessen finanziert werden. Dies zu gewährleisten, das ist - wie dargestellt - der verfassungsrechtliche Auftrag.
Wir wissen alle, dass eine Gebührenerhöhung gerade in einer Zeit, in der Preissteigerungen den Bürger immer stärker belasten und in der die Akzeptanz der Rundfunkgebühren mehr und mehr schwindet, ein ganz sensibler Bereich ist. Die Grundlage für eine Erhöhung und deren Akzeptanz erfordert daher ein transparentes Verfahren und eine entsprechende Begründung. Beides haben wir.
Im Gegenzug bekommen wir ein qualitativ hochwertiges, quantitativ ausreichendes und vielseitiges Radio- und Fernsehprogramm, das auch die lokale Berichterstattung hinreichend gewährleistet. Damit ist die Grundversorgung der Bevölkerung entsprechend der rechtlichen Vorgaben gut und nachhaltig abgesichert. Diejenigen, die glauben, dass der pri
vate Rundfunk für sie kostenfrei sei, unterliegen einem doppelten Irrtum. Den Werbeanteil, über den die Privaten ihren Rundfunk finanzieren, bezahlen wir alle mit, und zwar über die Produkte, die wir täglich kaufen. Die privaten Angebote gibt es nur deshalb, weil es die öffentlich-rechtlichen Anstalten als Garanten der Grundversorgung gibt.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bitte ich um Beratung des vorgelegten Gesetzentwurfs. Vielen Dank.