Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie recht herzlich zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Holbe. Die Rednerliste führt der Abgeordnete Baumann.
Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Bärwolff, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, Frau Abgeordnete Enders, Frau Abgeordnete Jung und Herr Abgeordneter Kalich entschuldigt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie finden auf Ihren Plätzen heute Morgen den Band „Gedenkreden 2004 - 2009“ vor. Dieser Band enthält die Reden, die in dieser Legislaturperiode anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar und des Tages der Verfassung des Thüringer Landtags am 25. Oktober gehalten wurden. Der Band versammelt Beiträge so bedeutender Persönlichkeiten wie Avi Primor, Arno Lustiger, Joachim Gauck und Lothar de Maizière, um nur einige zu nennen. Die Dokumentation dieser Reden hält Gedanken fest, die unsere alltägliche parlamentarische Arbeit in größere Zusammenhänge stellen und uns mahnen, so glaube ich, der Vergangenheit eingedenk zu bleiben und die freiheitlich-demokratischen Werte unserer Verfassung hochzuhalten. Ich empfehle diesen Band Ihrer Aufmerksamkeit.
Wir steigen jetzt in die Tagesordnung ein. Wir haben bei der Feststellung der Tagesordnung beschlossen, die Punkte 6 a und 6 b heute als Erstes aufzurufen. Hiermit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 6
a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4969 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/5231 - ZWEITE und DRITTE BERATUNG
b) Zweites Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4970 -
dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/5232 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat Frau Abgeordnete Lehmann aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei den vorliegenden Gesetzentwürfen in den Drucksachen 4/4969 und 4/4970 der Landesregierung geht es um das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung unseres Freistaats Thüringen und das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung.
Ich kann aus dem Haushalts- und Finanzausschuss berichten, dass wir nach der ersten Lesung im Plenum am 19.03.2009 und Überweisung an unseren Ausschuss für beide Entwürfe eine schriftliche Anhörung in unserer Sitzung am 02.04.2009 beschlossen haben. Den Anzuhörenden wurden dabei auch spezielle Fragestellungen übermittelt, die unser Ausschuss einstimmig beschlossen hat, auf die sie in ihren Stellungnahmen eingehen sollten.
In seiner Sitzung am 15.05.2009 wurde in unserem Ausschuss die abschließende Beratung zu den Gesetzentwürfen durchgeführt. Die Zuschriften aus der Anhörung wurden ausgewertet und weitere Fragen durch die Landesregierung beantwortet. Insbesondere der Thüringer Rechnungshof hat eine ausführliche Beantwortung der Fragen vorgenommen und den grundsätzlichen Schuldenverzicht begrüßt. Andere Anzuhörende haben ebenfalls das geplante Neuverschuldungsverbot begrüßt, so dass eine breite Zustimmung zu verzeichnen ist. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, die Entwürfe der Landesregierung anzunehmen. Vielen Dank.
Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich noch folgenden Hinweis geben: Die Fraktionen waren übereingekommen, das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 4/4969 heute in zweiter und dritter Beratung zu behandeln. Deshalb rufe ich zuerst die zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs auf. Nach Beendigung der zweiten Beratung werden wir dann die dritte Beratung des Tagesordnungspunkts 6 a aufrufen und die zweite Beratung des Tagesordnungspunkts 6 b wird dann durchgeführt. Wir beginnen mit der zweiten
Beratung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 4/4969, und ich erteile das Wort der Ministerin Diezel.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle mit einem Zitat beginne. „Um die Herausforderung aktiv, zukunftsorientiert und sozial gerecht in Angriff zu nehmen, ist die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen, eine Senkung der Schuldenstandsquote und damit verbunden der Zinslast elementar. So gewinnen wir die notwendigen finanzpolitischen Gestaltungsspielräume zurück, die die Finanzierung von Zukunftsaufgaben - dazu gehören neben anderen vor allem Wachstum, Beschäftigung und soziale Sicherheit - garantieren. Daneben muss die Finanzpolitik auch mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen richtig umgehen können. Eine volle Konjunkturgerechtigkeit im Ab- und Aufschwung mit ausreichend Spielraum ist unverzichtbar. Für elementare Situationen muss Vorsorge getroffen werden.“
Die eben genannten Eckpunkte und Zielstellungen werden mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen konkret umgesetzt. Das Zitat, meine Damen und Herren, vor allen Dingen meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, stammt aus dem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion zur Föderalismuskommission II. Ich denke daher, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion hier und heute die Vorgaben ihrer Bundespartei, die ja für alle Länder Rahmendaten setzt, mittragen könnten, oder aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie tragen uns und Ihrer Parteispitze vor, warum Sie den Vorgaben Ihrer Partei hier nicht folgen können. Das muss der Bürger wissen, um Ihre Entscheidung beurteilen zu können.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung will Thüringen auf den Weg vorbereiten, den die geplante Grundgesetzänderung ab 2020 für die Länderhaushalte vorsieht. Sie hat deshalb die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung und der Landeshaushaltsordnung eingebracht. Diese Thüringer Regelungen sind alternativlos. Ich bin sicher, jeder hier im Saal, ich hoffe das jedenfalls, unabhängig von der Farbe des Parteibuchs weiß, dass der Staat ähnlich wie privat es auch handhaben muss, sich langfristig nur das zu leisten, was auch die Einnahmen hergeben. Es ist sicherlich manchmal unvermeidbar, Kredite aufzunehmen, aber wir müssen uns immer im Klaren sein, Schulden sind die Steuern von mor
gen. Die Thüringer Regelungen für eine Verschuldungsbegrenzung ist für die Zukunftsfähigkeit des Landeshaushalts unerlässlich. Die Zinslasten - ja, ich spreche auch von den Schuldentilgungen - schränken uns sonst irgendwann in unserem Gestaltungsspielraum sehr ein.
Wir halten auch in diesen schweren Zeiten an der Verschuldungsbegrenzung fest, weil nur dieses ein Instrument ist, uns zukunftstauglich zu machen. Der Zeitpunkt, Schulden zu begrenzen, ist immer richtig. Er kann nie falsch sein, meine Damen und Herren. Das trifft auch dafür zu, dass man Vorsorge treffen muss in Krisenzeiten. Das tut die Thüringer Regelung. Sie taugt sowohl im Konjunkturaufschwung als auch im Abschwung. Um der Rezession entgegenzusteuern, gibt es Verschuldungsspielräume, die sind aber eingegrenzt.
Wenn die Damen und Herren der Opposition immer wieder behaupten, der Zeitpunkt einer Konjunkturkrise sei für die Schuldenbremse unpassend, so halte ich dies für vorgeschoben. Einige von Ihnen werden auch im Zeitpunkt des Aufschwungs - und das haben wir ja erlebt im vergangenen Jahr mit den Änderungsanträgen zur Verwendung der Rücklage - immer wieder Gründe suchen, um neue Ausgaben zu machen oder gar Verschuldungen.
Ich will es noch einmal deutlich sagen: Es geht heute nicht um einen geeigneten oder ungeeigneten Zeitpunkt für die Schuldengrenze, sondern es geht um das Instrument, über das wir heute abstimmen in Verantwortung vor unseren Kindern und den zukünftigen Generationen. Wir haben einen schnellen Aufbau unseres Landes erreicht. Darauf sind wir stolz und unsere Kinder profitieren heute von der vorhandenen Infrastruktur, für die wir auch viele Schulden aufgenommen haben. Aber wir müssen umdenken, wir müssen nachhaltig denken. Finanzpolitik bedarf der Nachhaltigkeit genauso wie die Umweltpolitik. Bei der geplanten Schuldenregelung handelt es sich um eine vernünftige, verlässliche, verantwortungsvolle Grenze, die den Interessen von heutigen und künftigen Generationen gleichermaßen Rechnung trägt. In Notsituationen wird derzeit der Staat weiterhin auch kurzfristig im vollen Umfang handlungsfähig sein.
Es gibt gute Gründe, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Verfassungsregelung zuzustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen, in gewisser Weise soll heute mit dieser Verfassungsänderung ein gutes Gefühl beschlossen werden, ein gutes Gefühl insofern, dass sich viele Menschen zu Recht Sorgen machen um die hohen Staatsschulden sowohl im Freistaat Thüringen als auch im Bund. DIE LINKE hat in den letzten Wochen und Monaten versucht deutlich zu machen, dass wir eine andere Auffassung zur geplanten Schuldenbremse haben im Wissen, dass viele Menschen hierzu eine andere Auffassung haben. Ich will noch einmal die Gelegenheit der neuen Plenardebatte nutzen, um unsere anderen Auffassungen deutlich zu machen.
Es geht nämlich im Kern nicht um die Frage, ob und wie wir so schnell wie möglich Schulden begrenzen, sondern es geht im Kern um die Frage, wie soll das Gemeinwesen insgesamt in Zukunft ausreichend finanziert werden.
Meine Damen und Herren, wer heute glaubt, mit einer Schuldenbremse könnte er ein besseres Gefühl in den nächsten Wochen und Monaten bei der Bevölkerung vermitteln, der kann sich schon morgen gewaltig irren bzw. kann er morgen wach werden mit dem größten Sozialabbau der bundesrepublikanischen Geschichte. Ich will in den nächsten Minuten versuchen, Ihnen die Zusammenhänge etwas deutlich zu machen. Das ist nicht ganz einfach, das räume ich ein, weil auch mit dieser hier vorgelegten Verfassungsänderung suggeriert wird, es gehe ausschließlich um ein Thüringer Problem. In Wirklichkeit geht es aber um die elementaren Fragen auch in der Bund-Länder-Finanzierung und, wie gesagt, in der Finanzierung des Gemeinwesens insgesamt.
Meine Damen und Herren, wenn man über alternative Möglichkeiten nachdenkt, dann muss man zunächst mal konstatieren, dass wir heute an einem Punkt stehen, wo wir die Zeche bezahlen für eine jahrzehntelang verfehlte Politik genau in diesem elementaren Bereich der Finanzierung unseres Gemeinwesens.
Wir haben es mit einer zunehmenden Spaltung von Arm und Reich in der Gesellschaft zu tun. Wir haben in den letzten Jahrzehnten eine Politik erlebt, die massiv Großkonzerne bevorteilt hat, die letztlich ausgerichtet war, um die Finanzwirtschaft und den Export zu privilegieren. In gewisser Weise ist der heutige Schuldenstand auch Ergebnis dieser Politik. Ich versuche in den folgenden Ausführungen, diesen Zusammenhang deutlich zu machen.
Meine Damen und Herren, die Ministerin hat wieder Begriffe in ihrem Einführungsbeitrag verwandt, die wir so nicht tragen können. Sie reden nach wie vor von einer Konjunkturkrise. Ich glaube, die Analyse ist falsch.
Ich weiß nicht, wie selektiv Sie Nachrichten in diesen Tagen wahrnehmen wollen oder wahrnehmen können. Wer in diesen Tagen noch von einer Konjunkturkrise redet und nicht davon ausgeht, dass wir es mit einer systemischen Krise dieses weltweit verflochtenen Kapitalismus zu tun haben, der ist völlig naiv und der gaukelt den Menschen etwas vor, gaukelt ihnen
Meine Damen und Herren, wer argumentiert, es ginge um die nächsten Generationen - natürlich geht es um die Frage, wie werden die nächsten Generationen belastet, Herr Mohring, aber man muss doch immer entgegenstellen, dass die öffentliche Hand auch Aufgaben hat, die sie heute leistet, beispielsweise durch die immer erwähnten Investitionen, die auch für die nächste Generation wichtig sind. Wenn man zum Zweiten darüber nachdenkt und kritisiert, dass wir heute hohe Schuldenstände haben - ja, natürlich haben wir hohe Schuldenstände, aber wenn für diese berühmten 1,5 Billionen Staatsverschuldung in Deutschland keine Naturgesetze verantwortlich sind, sondern das Ergebnisse von Politik sind, da muss man doch zunächst einmal darüber nachdenken, warum konnte denn so ein hoher Schuldenstand in öffentlichen Haushalten erreicht werden.
Die Argumente haben wir schon genannt. Die Art und Weise der Finanzierung der deutschen Einheit über die sozialen Sicherungssysteme und über die öffentlichen Haushalte sind ein Thema; sie werden insgesamt mit ca. 900 Mrd. € beziffert. Die Steuerreform des Jahres 2001 hat seitdem in die öffentlichen Haushalte Löcher in Höhe von ca. 300 Mrd. € gerissen. Drittens hat die Politik der Lohnzurückhaltung der letzten Jahre dazu geführt, dass massiv die Einnahmen in den öffentlichen Haushalten belastet worden sind. Viertens hat die Privatisierung im Bereich der sozialen Sicherungssysteme auch dazu geführt, dass Kaufkraft aus dem normalen volkswirtschaftlichen Kreislauf abgezogen wurde und sie letztlich an den Finanzmärkten zu Spekulationen gelandet ist.
Wenn man das einmal zusammennimmt, erkennt man, wie viel von den 1,5 Billionen Staatsverschuldung in Deutschland letztlich politisch verursacht sind, weil Sie ein einseitiges Konzept der Exportförderung verfolgt haben und Sie systematisch in den letzten Jahren die Binnennachfrage und die Investions- und Finanzkraft der öffentlichen Hand geschwächt haben.
Meine Damen und Herren, ebenso wird vergessen in der Debatte, dass wir, sollten wir heute Ihrem Antrag zustimmen, noch überhaupt keinen Weg haben, um nur einen Cent an Staatsverschuldung zurückzuzahlen. So argumentieren Sie in der Öffentlichkeit, aber das ist falsch. Sie würden zwar heute die Handlungsfähigkeit des Staates in den nächsten Jahren massiv einschränken, aber Sie haben noch keinen Weg aufgezeigt, wie Sie die Staatsverschuldung zurückführen können. Da brauchen wir wirklich ein anderes Konzept. Ein Weiterso und ein Wiederanlaufen der Konjunktur nach alten Strickmustern wird genau das Problem nicht mildern, sondern im Gegenteil, es wird es verschärfen. Ihre ganze Doppelzüngigkeit bei dem Thema zeigt sich auch daran, dass Sie, als Sie das Thema eröffnet haben vor über einem Jahr, von Wirtschaftskrisen als Ausnahmefälle überhaupt noch nicht gesprochen haben. Das gab es in Ihrer Ideologie nicht. Es gab vor einem Jahr in Ihrer Überlegung, in Ihren Konzepten überhaupt nicht den Fall von wirtschaftlichen Krisen.
Das Einzige, was Sie in den Mund genommen haben, auch der Ministerpräsident - ich kann mich sehr gut an die Vorstellung in der Staatskanzlei erinnern -, waren irgendwelche Naturkatastrophen. Das sollen Ausnahmefälle sein. Jetzt sind Sie von der Realität natürlich eines Besseren belehrt worden und haben versucht, zur höheren Legitimität Ihres Antrags die Wirtschaftskrisen mit aufzunehmen, aber, meine Damen und Herren, das zeigt, dass Sie nach wie vor nicht begriffen haben, was in der Welt los ist, und dass Sie nicht begriffen haben, dass Ihre Politik dazu geführt hat, dass die öffentlichen Haushalte systematisch verarmt wurden in den letzten Jahren.
Werte Kollegen - ich habe das versucht, eingangs zu sagen -, wir tragen natürlich auch den Sorgen der Menschen Rechnung. Ich glaube auch, aus den Zuschriften im Anhörungsverfahren herauslesen zu können, dass auch dort eine große Sorge ist, die Staatsverschuldung könnte uns am Ende handlungsunfähig machen. Nur können wir aus den Zuschriften auch eines herauslesen: Alle Anzuhörenden, die schreiben, ja, eine Begrenzung der Staatsverschuldung ist sinnvoll, sagen aber im gleichen Atemzug, aber unser Bereich muss ausreichend finanziert
werden. Gleichwohl ob es die kommunalen Spitzenverbände betrifft, den Bund der Steuerzahler, auch die Industrie- und Handelskammer, alle sagen: Ja, irgendwo müsst ihr sparen, aber bitte nicht bei uns. Das ist, meine Damen und Herren, noch kein Konzept, zumindest sollte das nicht für politisches Handeln handlungsleitend sein, sondern wir nehmen das wahr, wir nehmen das zur Kenntnis, aber ich glaube, wir müssen uns stärker über ein Gesamtkonzept und über ein alternatives Konzept unterhalten. Wir als LINKE sind fest davon überzeugt, dass das Gebot der Stunde nicht sein kann, Schulden per Verfassung zu begrenzen und damit nur einen Begründungszusammenhang für künftige drastische Sozialabbaurunden zu liefern, sondern ich glaube, das Gebot der Stunde muss sein, dass wir mehr Sozialstaat brauchen.
Wir brauchen mehr Absicherung der Risiken für die Menschen. Sie versuchen immer, Ihr ideologisches Konzept der sozialen Marktwirtschaft hier vorzutragen, aber Sie füllen es nicht mit Inhalten. Ich bin davon überzeugt, dass gerade in diesen Tagen mehr Sozialstaat bedeuten würde, Ihren Begriff der sozialen Marktwirtschaft wieder mit Leben zu füllen; ansonsten bleibt es nur eine leere Worthülse.
Meine Damen und Herren, mehr Sozialstaat, zweitens Binnennachfrage stärken, dazu gehören zum einen über die Finanzkraft der öffentlichen Hand die öffentlichen Investitionen, dazu gehören aber auch die Einkommen der Menschen und dazu gehört elementar - und davon lenken Sie ab - die Begrenzung von Reichtum. Es ist schlimm, dass das in der Debatte so gut wie gar nicht stattfindet.