Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die heutige Sitzung des Thüringer Landtags. Ich begrüße Sie alle recht herzlich. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Walsmann und die Rednerliste wird von der Abgeordneten Wolf geführt. Der Abgeordnete Nothnagel hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.
Ich möchte folgende Hinweise geben: Die Landespressekonferenz hat heute Abend zu einem parlamentarischen Abend eingeladen. Er wird nach dem Ende der Plenarsitzung ab 19.00 Uhr stattfinden. In Verbindung mit dem parlamentarischen Abend der Landespressekonferenz Thüringen werden bereits seit dem 11. Juli 2006 Bilder von Kindern der Kinderkrebsstation der Helios Klinik im Foyer vor dem Landtagsrestaurant gezeigt. Diese Bilder können heute Abend von den Abgeordneten und den Gästen zugunsten der Kinderkrebsstation ersteigert werden. Ich bitte Sie, sich recht zahlreich an dieser Aktion zu beteiligen.
Aufgrund der Dringlichkeit habe ich gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Herrn Frank Überall und Frau Janett Seiffert vom WDR für diese Plenarsitzung eine Genehmigung für Tonaufnahmen erteilt. Sie arbeiten im Auftrag des Deutschlandfunks.
Zur Tagesordnung möchte ich folgende Hinweise geben: Wie im Ältestenrat vereinbart, findet heute keine Mittagspause statt und wegen des Thüringentags 2006, der ab morgen in Jena stattfindet, ist der Ältestenrat übereingekommen, dass die morgige Plenarsitzung gegen 15.00 Uhr beendet wird.
Der TOP 1 a, Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz, wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Innenausschuss noch nicht abschließend beraten hat.
Zu TOP 1 b haben sich die Fraktionen im Ältestenrat verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die FeuerwehrUnfallkasse Mitte in Drucksache 4/2092 in erster und in zweiter Beratung zu behandeln. Über die notwendige Fristverkürzung wird bei der Behandlung
Der TOP 2, Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Umweltinformationsgesetz, wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt noch nicht abschließend beraten hat.
Zu TOP 3, Gesetz über die Berufsakademien in Thüringen in Drucksache 4/2012, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2121 verteilt.
Zu TOP 4 a, Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes, Drucksache 4/2053, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2122 verteilt.
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Punkte 8 und 10 gemeinsam zu beraten. Gibt es hierzu Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch, also beraten wir beide Punkte gemeinsam.
Zu TOP 18, Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/2097, 4/2098, 4/2099, 4/2103, 4/2104 und 4/2107.
Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung zu den Beratungsgegenständen 7 und 8 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch macht, wie das für die letzte Plenarsitzung bereits angekündigt war.
Die Landesregierung hat weiter mitgeteilt, dass sie zu den Beratungsgegenständen in TOP 9, 12 und 15 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch macht.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Es gibt keinen Widerspruch; dann ist die Tagesordnung festgestellt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 b, da der Tagesordnungspunkt 1 a - das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - von der Tagesordnung abgesetzt wurde, weil der Innenausschuss noch nicht abschließend beraten hat
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Aufgabe „Kos- tenerstattung bei Entgeltfortzah- lung bei Arbeitsunfähigkeit“ nach § 30 Abs. 2 Satz 1 des Vierten Bu- ches Sozialgesetzbuch (SGB IV) auf die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte für das Gebiet des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2092 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Wie im Ältestenrat vereinbart, hat die Landesregierung den unterschriebenen Staatsvertrag mittlerweile zugeleitet, der als Vorlage 4/1001 an alle Abgeordneten verteilt wurde. Er ist inhaltsgleich mit dem in der Drucksache 4/2092 am 6. Juli 2006 verteilten Text des Staatsvertrags.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die freiwilligen Feuerwehren in Thüringen leisten einen hervorragenden Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Mit hohem Risiko sorgen die Feuerwehrleute dafür, dass bei Bränden und Unfällen möglichst rasch geholfen wird. Nicht zuletzt schützen sie auch Menschenleben, deshalb kann ihr Dienst gar nicht hoch genug geschätzt werden. Daher versteht es sich von selbst, dass die Feuerwehrleute vor den Risiken ihres Dienstes bestmöglich geschützt werden. Diese Absicherung betrifft nicht nur die Feuerwehrleute selbst, sondern auch deren Arbeitgeber.
Es kann passieren, dass Angehörige der freiwilligen Feuerwehr und auch ehrenamtliche Fachkräfte der Landkreise infolge ihres Dienstes in der Feuerwehr arbeitsunfähig werden. Dann haben sie nach Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben private Arbeitgeber Anspruch darauf, die dadurch entstehenden Kosten erstattet zu bekommen, und zwar durch die für den Brandschutz zuständigen Aufgabenträger, nämlich Gemeinde oder Landkreis. Gerade kleinere Gemeinden wären mit dieser Kostenerstattung überfordert. Deshalb soll, wie es in anderen Ländern mit Feuerwehr-Unfallkassen bereits praktiziert wird, diese Aufgabe der Feuerwehr-Unfallkasse übertragen
werden. Die Feuerwehr-Unfallkasse erstattet die Kosten, wenn Arbeitsunfähigkeit eintritt und das Arbeitsentgelt vom privaten Arbeitgeber fortgezahlt werden muss. Sie finanziert sich über eine Umlage bei den Gemeinden und Landkreisen. So wird das Risiko gleichmäßig auf die Aufgabenträger verteilt. Die Kosten werden für die einzelnen Kommunen damit kalkulierbar.
Nach den Vorstellungen sowohl des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes als auch der Feuerwehrgremien soll diese Aufgabe nun auf die FeuerwehrUnfallkasse Mitte übergehen. Diese Feuerwehr-Unfallkasse entsteht durch die Fusion der beiden Feuerwehr-Unfallkassen Thüringens und SachsenAnhalts. Nun ist eine entsprechende Bestimmung zur Aufgabenübertragung zwar im Entwurf für das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgesehen, aber dieses neue Gesetz wird voraussichtlich nicht bis zum Abschluss der Fusion der Feuerwehr-Unfallkassen in Kraft treten können. Hingegen treten die thüringische und die sachsen-anhaltinische Verordnung zur Vereinigung der beiden FeuerwehrUnfallkassen bereits mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft, wobei die Vereinigung erst danach wirksam wird, denn zunächst müssen die Satzungen für die neue Feuerwehr-Unfallkasse genehmigt und die Mitglieder der Organe berufen werden. Wahrscheinlich wird September/Oktober ins Land gehen. Die neuen Regelungen, die wir über die Erstattung der Lohnfortzahlung nicht zum Bestandsschutz der Leistungen rechnen können, dann, wenn nämlich diese erst nach der Fusion eintreten, müssen deshalb durch einen Staatsvertrag geregelt werden, denn es handelt sich um eine neue Aufgabe, die wir der FeuerwehrUnfallkasse Mitte übertragen. Die Trägerschaft erstreckt sich auf die beiden Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen, insofern ist mit Sachsen-Anhalt der Ihnen vorliegende Staatsvertrag abzuschließen. Nur wenn der Staatsvertrag und das vorliegende Zustimmungsgesetz umgehend wirksam werden, kann die Aufgabenübertragung rechtzeitig zur Fusion erfolgen. Es ist übrigens gar nicht auszuschließen, dass Sachsen-Anhalt die Regelungen der Lohnfortzahlung, wie sie in Thüringen jetzt vorliegen, auch übernimmt, weil sie einfach gut sind. Das Thema wurde in der vergangenen Woche kurzfristig in Sondersitzungen der zuständigen Ausschüsse behandelt. Damit ist die rasche Umsetzung durch den Landtag möglich geworden.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, für Ihre Bereitschaft bedanken, schnell die Entwürfe des Vertrags und des Gesetzes behandelt zu haben. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hatte ja sogar eine Sondersitzung dazu abgehalten.
Betonen möchte ich, dass die jetzige Zustimmung den Landtag nicht in seiner Freiheit einschränkt, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz nach eigenem Ermessen zu novellieren. Im Interesse der Feuerwehrleute, deren Leistungen, wie bereits gesagt, kaum hoch genug eingeschätzt werden können, bitte ich Sie deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zum Tagesordnungspunkt 1 b) „Staatsvertrag“ komme, sei mir noch eine Bemerkung zum geplanten Tagesordnungspunkt 1 a) erlaubt. Gern hätten wir heute auch das Thüringer Gesetz über den Brand- und Katastrophenschutz hier verabschiedet. Wir haben im Ausschuss - und wenn ich sage „wir“, meine ich ausdrücklich alle Abgeordneten und alle Fraktionen - unter einem sehr engen Zeitplan zusammen mit unseren Mitarbeitern und mit den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung versucht, diesen Tagesordnungspunkt heute zur Abstimmung zu bekommen. Leider ist dieses nicht gelungen. Nach einer Anhörung zu diesem Gesetz haben alle drei Fraktionen den Vorschlag gemacht, den Katastrophenschutz in den übertragenen Wirkungskreis zu bringen. Die finanziellen Auswirkungen konnte der Minister im Ausschuss wohl mündlich benennen, aber die Zahlen konnte er nicht, wie versprochen, rechtzeitig liefern. Es war nicht möglich, innerhalb von 14 Tagen den Abgeordneten rechtzeitig die Zahlen zuzusenden. Deshalb haben wir richtigerweise - die drei Fraktionen einstimmig - dieses dann heute von der Tagesordnung nehmen lassen. Wir bedauern das zutiefst, wir hätten gern dieses Gesetz heute verabschiedet. Es ist mindestens genauso wichtig wie das, was wir im Tagesordnungspunkt 1 b) tun. Mir ist es wichtig festzustellen: An den Fraktionen, an den Abgeordneten hat es nicht gelegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 1 b): Die Thüringer Feuerwehrleute leisten Großartiges und sie tun dies, indem sie teilweise Leib und Leben dafür einsetzen. Wie gefährlich ihr Job ist, mussten wir letzten Monat wieder erfahren. In Sachsen-Anhalt kamen bei einer Übung vier Feuerwehrleute auf tragische Art und Weise ums Leben. Wir sind also in der Pflicht, die Feuerwehrleute bei ihrer gefährlichen Arbeit zu unterstüt
zen und insbesondere in dem Fall, wo es nicht zum Äußersten kommt - der Sozialminister hat das hier geschildert -, ihnen dann so weit wie möglich auch im finanziellen Bereich Hilfe zu geben.
Ich hatte nun vor, diesen ganzen Mechanismus hier noch mal zu erläutern, auch mit der Feuerwehr-Unfallkrankenkasse Mitte, das hat der Sozialminister ausführlich getan an dieser Stelle. Ich will das nicht wiederholen. Ich kann dann mehr oder weniger schon fast zum Ende kommen. Natürlich wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir verbinden die Zustimmung mit dem Dank an alle Feuerwehrleute in Thüringen und mit der Hoffnung, so gut wie dieses Gesetz und so richtig wie die FeuerwehrUnfallkasse Mitte auch ist, dass die Leistungen dieser Versicherung so selten wie möglich in Anspruch genommen werden. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wäre gerne, lieber Minister, mit Feuerwehruniform gekommen, aber ich hatte schon mal einen Präsidenten hier oben sitzen, der wollte das nicht so richtig wahrhaben, dass man auch eine Feuerwehrehrenuniform tragen kann. Ich hätte es bei unserer Präsidentin natürlich nicht erwartet, aber man muss es ja auch nicht übertreiben. Wenn Sie es wünschen, kann ich sie ja extra für Sie mal anziehen. Bloß im Unterschied zu manch anderem, die hier irgendetwas anziehen, bin ich praktizierender Feuerwehrmann, der selber noch in den Einsatz geht. Deswegen kann ich die Uniform durchaus anziehen.
(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Zu einem Nicht-Tagesord- nungspunkt reden Sie aber lange.)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich den Dankesworten des Kollegen Gentzel an unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Freistaat Thüringen im Namen meiner Fraktion anschließen. Wir wissen wohl, was wir an den freiwilligen Feuerwehrleuten, natür
lich auch an den hauptamtlichen im Lande haben. Aber ohne Ehrenamtliche kann das Gefüge nicht funktionieren. Es ist ja ein langer Weg. Wir hatten damals die Feuerwehr-Unfallkasse in Thüringen geschaffen und ich bin froh, dass jetzt - auch damals gab es schon Widerstand von Teilen des Gemeinde- und Städtebundes, ich will das ausdrücklich sagen - die Fusion Gott sei Dank zustande gekommen ist. Auch hier gab es wieder Ansätze von Teilen des Gemeinde- und Städtebundes, dieses zu verhindern. Ich kann es immer noch nicht verstehen, warum das passiert ist, aber es ist einfach so. Ich bin an dieser Stelle der Landesregierung und - ich sage das ausdrücklich - auch dem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass sie sich gegen die Widerstände von vielen Seiten, auch in Sachsen-Anhalt - auch Klaus Zeh weiß, das war ja nicht leicht zu händeln bei diesen ganzen Dingen -, hier so ganz klar ausgesprochen und diesen Vertrag mit Sachsen-Anhalt durchgebracht haben. Ich glaube, wir sind es einfach unseren Feuerwehrleuten schuldig, dass wir ihnen eine besondere Absicherung geben. Ich will nur noch mal daran erinnern: Wir hatten vor drei Jahren in Niederpöllnitz zwei tote Kameraden zu beklagen. Es wird ab und zu mal vergessen, weil man sich lustig macht über die schönen roten Autos und was die da alles so machen, aber dass die mit ihrem Leben in den Einsatz gehen, vergessen viele. Wir hatten vor kurzem in Sachsen-Anhalt vier tote Kameraden bei einer Feuerwehrübungsfahrt, die sie unternommen haben, und Schwerverletzte. Ich will damit ausdrücken, dass es notwendig ist, auch wenn es ein paar Cent mehr kostet, dass die Kommunen sich dazu bekennen und das über dieses Umlageverfahren gemeinsam tragen.
Ich hätte mir gewünscht, wir hätten auch noch Sachsen ins Boot bekommen, aber Sachsen-Anhalt hatte noch nie eine Feuerwehr-Unfallkasse, weil die ein anderes System haben. Vielleicht kann das in dem weiteren Verfahren versucht werden, auch Sachsen hier vielleicht noch mit hineinzubekommen. Ich finde jedenfalls, diesem vorliegenden Gesetzentwurf können wir nur unsere Zustimmung geben.
Ein Wort zu dem Punkt 1 a. Auch ich hätte mir gewünscht, dass wir TOP 1 a heute hier zum Abschluss gebracht hätten, denn, ich glaube, die Feuerwehren haben uns alle immer wieder aufgefordert und ich kann nur die Kolleginnen und Kollegen bitten, in ihre Kreise hineinzuhören, dass die Feuerwehren von uns erwarten, dass wir das so schnell wie möglich zum Abschluss bringen. Ich glaube und ich weiß, dass es da und dort noch umstritten ist; es geht aus meiner Sicht am übertragenen Wirkungskreis nichts vorbei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon interessant, wie kurz Gedächtnis ist. Es war ausgemacht, dass wir das Gesetz zum Staatsvertrag in erster und zweiter Lesung behandeln und nicht den nicht existierenden Tagesordnungspunkt 1 hier diskutieren.
Ich möchte begründen, warum auch die Linkspartei.PDS-Fraktion dem Staatsvertrag mehrheitlich zustimmen wird. Das steht eigentlich hier nicht drin, was unser Anliegen ist, warum wir dem zustimmen, und zwar die Tatsache des Leistungsunterschieds, wenn es nicht zu dieser Fusion der zwei Versorgungswerke kommen würde. Die Absicherung der Feuerwehrleute in der jetzigen Regelung hat ein höheres Leistungsvolumen als das, was ihnen, wenn ihnen etwas passiert, aus der allgemeinen gesetzlichen Unfallversicherung zustünde. Wir wünschten uns, dass jeder Unfall in diesen Formen abgesichert worden wäre, und sagen, gut, wenn wir jetzt nicht anders können, dann nehmen wir auch dieses als Versorgungswerk in Kauf, denn das Versorgungswerk ist nicht immer unsere politische Priorität, sondern jeder sollte die gleichen Leistungen im Notfall, in der Katastrophe, bei Risiko gesellschaftlich garantiert bekommen. Wir werden, da dieser Leistungsumfang so geregelt ist, wie wir ihn uns für alle wünschen, dann auch dieses neu zu gründende Versorgungswerk mittragen.
Die Regelung über die Umlagefinanzierung stößt natürlich auf unterschiedliche Meinungen, auch bei uns, weil es eine Doppelbürokratie ist. Es sind unterschiedliche Formen, wie diese Umlage nun geregelt wird. Obwohl wir dieses nicht gut finden, werden wir trotzdem dem Staatsvertrag zustimmen, denn dies ist auch wiederum nicht in diesem Staatsvertrag geregelt, sondern dann im Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Wir möchten Ihnen signalisieren, wir stimmen dem mehrheitlich zu, möchten aber, dass die Umlagefinanzierung noch einmal neu dann im Brand- und Katastrophenschutzgesetz geregelt wird. Wir werden so wie jeder, der dieser Meinung ist, uns entscheiden für diesen Staatsvertrag. Danke.