Protocol of the Session on June 3, 2005

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen heute Morgen zur 18. Plenarsitzung des Thüringer Landtags und eröffne die heutige Sitzung. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien recht herzlich.

Schriftführer ist heute die Abgeordnete Holbe und die Rednerliste wird vorläufig von Frau Künast und dann von Frau Ehrlich-Strathausen geführt.

Ich möchte dem Abgeordneten Döring recht herzlich zum Geburtstag gratulieren, wir wünschen ihm alles Gute,

(Beifall im Hause)

Gesundheit, Glück, Erfolg, eine gute Zusammenarbeit in dieser Legislaturperiode.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir den Tagesordnungspunkt 24 „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“ auf jeden Fall heute aufrufen, unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung.

Ich rufe damit den Tagesordnungspunkt 12 auf

Auswirkungen des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes auf Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/809 -

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht angekündigt und ich erteile Herrn Minister Schliemann das Wort für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ob der Deutsche Bundestag das ihm vorliegende Gesetz, den Entwurf genauer gesagt, eines Antidiskriminierungsgesetzes noch entscheiden wird, ist angesichts der jüngsten Ereignisse in höchstem Maße ungewiss. Gewiss ist aber, dass ein Antidiskriminierungsgesetz, wie es von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht worden ist, mit diesem materiell-rechtli

chen Inhalt europarechtlich nicht vorgegeben ist und über die europäischen Vorgaben hinausgeht und in hohem Maße sowohl freiheits- als auch wirtschaftsfeindlich ist. Arbeitsplätze schafft dieser Entwurf nicht, ausgenommen vielleicht für Rechtsanwälte und Gerichte.

(Unruhe bei der SPD)

Vorgeblich geht es bei diesem Gesetz lediglich um die Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien und in der Tat, europäische Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Käme es zur bloßen Umsetzung, so wäre damit für die Bundesrepublik auch kein Standort- oder Wettbewerbsnachteil innerhalb der Europäischen Union verbunden, da alle der EU angehörenden Staaten die einschlägigen Richtlinien umzusetzen haben. Leider wollen sich die Regierungsfraktionen im Bund nicht auf die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien beschränken, vielmehr wird auch jetzt noch auf die europarechtlichen Vorgaben erheblich draufgesattelt. Das gilt sowohl für den arbeitsrechtlichen Teil des Antidiskriminierungsgesetzes als auch für seinen zivilrechtlichen Teil und auch die heftige Kritik von vielen Seiten an diesem Konzept hat leider nicht zu einem grundsätzlichen Erkenntnisfortschritt bei den Koalitionsfraktionen geführt. Als Folge einer öffentlichen Anhörung des federführenden Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat man sich zwar entschlossen, an dem Entwurf insgesamt 40 Änderungen vorzunehmen, die große Zahl spricht für sich. Aber auch mit dem etwas abgemilderten Inhalt ist das Gesetz nicht akzeptabel, da es immer noch ohne Not weit über die Brüsseler Vorgaben hinausgeht. Selbstverständlich lehnt die Thüringer Landesregierung jegliche Form von Diskriminierung entschieden ab; sie hält es jedoch für verfehlt, wenn der Staat mittels des Antidiskriminierungsgesetzes versucht,

(Zwischenruf Abg. Pilger, SPD: Das merkt man.)

Bürger durch massive Eingriffe des Gesetzgebers in die Privatautonomie zu erziehen. Die Methode der Antidiskriminierungsgesetzgebung setzt auf ein Weniger an Benachteiligung durch staatliche Verbote und Sanktionen. Nichtbenachteiligung und Toleranz, letztlich Nächstenliebe, lassen sich nicht einfach von oben verordnen. Hier müssen andere Wege beschritten werden. Eltern kommt Vorbildcharakter zu; Schule und Ausbildung müssen das ihrige dazu beitragen. Auch Aufklärung und Informationskampagnen können helfen; ebenso muss der Staat als Akteur im Arbeitsleben und Wirtschaftsleben zeigen, dass Vorurteile fehl am Platze sind. Dies ist der richtige Weg, nicht jedoch ein Ansatz, der die Vertrags

freiheit von Bürgern und Wirtschaft massiv beschneidet. Hier zeigt sich auch eine tief greifende gesellschaftspolitische Dimension des Gesetzesvorhabens. Der kontinentaleuropäische und der deutsche Grundsatz der Privatautonomie wird seines Stellenwertes beraubt. Die private Willensfreiheit wird abgewertet, weil ihre Ausübung Rechtfertigungszwängen ausgesetzt wird. Wer künftig als Privater seinen Willen ausübt, wird seine Entscheidungen gegenüber jedem durch die neuen Regelungen Geschützten rechtfertigen müssen, wenn ihm oder ihr vorgeworfen wird, die betreffende Person beispielsweise

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das glauben Sie doch selbst nicht, Herr Schlie- mann.)

bei der gewerblichen Vermietung oder einer Wohnung, bei der Vergabe eines Arbeitsplatzes benachteiligt zu haben. Dann bedarf die freie Willensbetätigung der Begründung. Hierin

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Denken Sie daran, Sie sind Minister!)

liegt die eigentliche gesellschaftspolitische Sprengkraft des Antidiskriminierungsprojekts. Weder Herr Kollege Reinholz noch ich müssen prophetische Gaben haben, um vorauszusagen, dass das Antidiskriminierungsgesetz die Thüringer Wirtschaft zusätzlich erheblich belasten wird. In Zeiten, in denen es darum geht, Unternehmen von überflüssigem Regelungsballast zu befreien, mutet es aberwitzig an, solche weiteren Verpflichtungen aufzuerlegen. Großunternehmen mit ihren Rechts- und Personalabteilungen mag es vielleicht noch gelingen, sich im Regelungsgestrüpp des Antidiskriminierungsgesetzes nicht übermäßig zu verheddern, aber die vielen kleinen und mittelständischen Firmen, wie sie für die Thüringer Wirtschaft prägend sind, werden besonders unter diesen gesetzlichen Vorgaben zu leiden haben. Dies beruht sowohl auf den Handlungspflichten, die dem Arbeitgeber auferlegt werden, als auch auf einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, die auch der überarbeitete Entwurf noch aufweist. Die rechtlichen Risiken sind unübersehbar, die Handlungspflichten aber unvermeidbar. Lassen Sie mich das am Beispiel des § 12 des Antidiskriminierungsgesetzes - genauer gesagt, des Entwurfs - verdeutlichen. Danach ist ein Arbeitgeber verpflichtet, die - ich zitiere - „erforderlichen und geeigneten Maßnahmen gegen Benachteiligung zu schaffen“, wobei dieser Schutz auch vorbeugende Maßnahmen umfasst. Aber was sind denn die „erforderlichen und geeigneten Maßnahmen“? Muss der Arbeitgeber sich vielleicht im Nachhinein erst vom Richter erklären lassen, wie er sich richtigerweise hätte verhalten müssen? Wirtschaft braucht eindeutige Regeln und nicht unklare Bestimmungen.

Die Berliner Regierungsfraktionen haben versucht, hier nachzubessern, aber das ist gründlich misslungen. Wohl soll eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter als hinreichende Erfüllung der Schutzpflichten des Arbeitgebers gelten, jedoch soll das wiederum nicht der Fall sein, wenn der Arbeitgeber - wieder Zitat - „weitere zumutbare und erforderliche Maßnahmen schuldhaft unterlassen hat“. Damit ist gar nichts gewonnen. Wie soll eine derartige Schulung aussehen? Was ist insoweit für kleine und mittlere Unternehmen angesichts begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen zumutbar? Wann müssen weitere zumutbare und erforderliche Maßnahmen getroffen werden? Mit diesen Fragen werden die Unternehmen allein gelassen, wenn es nach dem Willen der Berliner Regierungskoalition geht.

Die Thüringer Landesregierung hält dies für unverantwortlich. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, den Thüringer Mittelstand, der das Rückgrat der Wirtschaft unseres Freistaats bildet, zu fördern, zu unterstützen. Deswegen sprechen wir uns klar gegen das Konzept des Antidiskriminierungsgesetzes aus und werden, wenn es in der derzeitigen Fassung den Bundestag passieren sollte, im Bundesrat gegen das Gesetz stimmen. Indessen, ob es noch zu einem Gesetzesbeschluss des Bundestags über den Entwurf von SPD und Grünen kommt, ist ungewiss.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Aber wir können ja noch warten.)

Kommt es nicht dazu, so wird das Thema in der neuen Legislatur völlig neu aufgegriffen werden können und müssen.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Ihnen.

Ich danke Minister Schliemann für seinen Sofortbericht.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: War da ein Bericht?)

Wer wünscht Aussprache zum Sofortbericht? Die Fraktion der SPD wünscht Aussprache zum Sofortbericht.

(Heiterkeit bei der SPD)

Nein?

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nein, nein, nein.)

Ja, der PDS, gut. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Frau Berninger von der PDS-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ziel der EU-Richtlinien ist der Schutz aller Menschen vor unmittelbarer als auch mittelbarer Diskriminierung und Belästigung. Die EU-Mitgliedstaaten haben dafür Sorge zu tragen, dass Menschen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind, ihre Rechte im Wege geeigneter Gerichts- oder Verwaltungsverfahren geltend machen können. Außerdem sollen die vorgesehenen Sanktionen präventiv für potenzielle Täter abschreckend wirken.

Meine Damen und Herren, es geht um den Anspruch der Menschen auf eine faire Behandlung und die tatsächliche gesellschaftliche Gleichstellung benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie sie auch unsere Verfassung vorschreibt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der PDS)

Die von der Regierungskoalition im März vorgelegte und ohnehin auf Druck der Unionsparteien schon abgespeckte Fassung stellt eine Konkretisierung längst gültiger und unangefochten gültiger Grundrechtsbindungen dar, wie zum Beispiel der benannten Gleichstellung. Sie fasst die in den unterschiedlichsten Gesetzen und Verordnungen vereinzelt aufgeführten Vorschriften in einem Antidiskriminierungsgesetz zusammen. Damit stellt das Gesetz auch eine Vereinfachung für die Opfer von Diskriminierungen dar, die nun nicht mehr einzelne Gesetze durchforsten müssen, um Hinweise zu ihren Rechten finden zu können. Eine solche gesetzliche Regelung gegen jede Form von Diskriminierung, wie sie die Antidiskriminierungsrichtlinie des Europäischen Parlaments vorschreibt, ist in der Bundesrepublik und auch in Thüringen sehr dringend nötig. Gerade in Thüringen vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Thüringen-Monitors als auch in der aktuellen Debatte um ein wirksames Vorgehen gegen die Entwicklung des Rechtsextremismus wäre die Unterstützung dieses Gesetzes durch die Landesregierung unerlässlich. Der Thüringen-Monitor hat repräsentativ ermittelt, dass erhebliche Teile der Thüringer Bevölkerung, gerade auch junge Menschen, diskriminierenden Anschauungen anhängen oder sogar diskriminierendes Verhalten zeigen. Die nachgewiesenermaßen bis weit in die Mitte der Gesellschaft verbreitete Fremdenfeindlichkeit bildet einen fruchtbaren Nährboden für die völkischen und rassistischen Parolen der Alt- und der Neonazis. Die Unterstützung eines Antidiskriminierungsgesetzes wäre ein geeignetes Zeichen dagegen.

In den meisten europäischen Ländern ist eine nationale Gesetzgebung gegen Diskriminierung längst gang und gäbe. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten sollte ja auch eigentlich bis 2003 erfolgt sein, aber in der Bundesrepublik werden die EU-Vorgaben anscheinend nicht so ganz ernst genommen, zumindest nicht immer. Die Weigerung des Bundesrats und damit auch Thüringens gegen die Umsetzung dieser Richtlinie reiht sich ein in eine ganze Reihe von Verstößen der Bundesrepublik gegen Vorgaben der EU, wofür von Seiten der EU auch wiederholt Rügen ausgesprochen wurden.

Die Argumente der Unionsparteien gegen das Gesetz möchte ich hier nicht wiederholen. Vielleicht nur so viel: Mit der Behauptung, ein Antidiskriminierungsgesetz würde eine Flut von Klagen nach sich ziehen, widerlegen die Gegner des Gesetzes selbst ihre eigene Argumentation, indem sie nämlich zugeben, dass die aktuelle Lage ein solches Gesetz nicht nur rechtfertigt, sondern zwingend vorschreibt. Wie sonst kämen sie zu einer solchen Behauptung, wenn nicht dadurch, dass ihnen wohl bewusst ist, dass tatsächlich tagtäglich Fälle von Diskriminierungen passieren. Denn wäre das nicht so, bräuchte man die vielen Klagen nicht zu fürchten.

Zum Mythos Vertragsfreiheit: An die verfassungsrechtliche Verpflichtung der tatsächlichen gesellschaftlichen Gleichstellung benachteiligter Bevölkerungsgruppen - dazu gehören zum Beispiel Flüchtlinge, Migranten und Migrantinnen oder auch Menschen mit Behinderungen - ist auch die Vertragsfreiheit gebunden. Doch obwohl der Grundsatz der Gleichbehandlung für alle Arten von Verträgen gilt - für Mietverträge, Arbeitsverträge usw. -, gibt es immer wieder und tagtäglich Verstöße dagegen. Opfern von Rassismus werden immer wieder bürgerliche Freiheitsrechte vorenthalten, wenn ihnen nämlich aus rassistischen Motiven ein Vertragsabschluss verweigert wird, nämlich dann, wenn Flüchtlinge nicht arbeiten dürfen, wenn Gastwirte Menschen anderer Hautfarbe nicht bedienen, wenn Farbigen der Zutritt zu Diskotheken verwehrt bleibt, wenn Vermieter Menschen mit fremdartig klingenden Namen abweisen.

Da hilft auch das von Justizminister Schliemann schon im Februar und auch heute wieder beschworene Gebot der christlichen Nächstenliebe nichts. Ein Verstoß dagegen kann nämlich nicht auf dem Gerichtsweg oder im Verwaltungsverfahren geahndet werden. Dass Freiheit immer der Gleichheit und Solidarität verpflichtet ist, kommt ganz besonders in der Thüringer Verfassung zum Ausdruck. Hier sind das Gleichheitsgebot und verschiedene Diskriminierungsverbote in Artikel 2 gewährleistet, während die persönliche Willens- und Handlungsfreiheit des Einzelnen in den nachfolgenden Artikeln 3 und 4 geregelt ist. Das Verbot der Benachteiligung von be

hinderten Menschen, von Migranten und Migrantinnen und anderen benachteiligten Gruppen hat damit systematisch einen Vorrang vor der allgemeinen Handlungsfreiheit und auch vor der Privatautonomie.

PRO ASYL, die bundesweit tätige Menschenrechtsorganisation für Flüchtlinge, hat im März in einer Pressemitteilung angemahnt, das Anliegen, vor Diskriminierung besser zu schützen, tauge nicht zu parteitaktischen Inszenierungen und dürfe nicht zwischen parteipolitischen Interessen zerrieben werden. Genau das, so habe ich aber das Gefühl, passiert mit dem vorliegenden Antrag. Die CDU-Fraktion will damit der Landesregierung die Plattform bieten und die wurde auch genutzt, die im Bund regierenden Parteien hier im Plenum in Thüringen vorführen zu können. Ihre recht geringe Aufmerksamkeit zu Anfang der Ausführungen von Herrn Justizminister Schliemann bestätigen mir das auch.

(Beifall bei der PDS)

Sie können in Thüringen niemandem vormachen, dass Sie die von der Union bei der Ablehnung im Bundesrat angeführten Argumente nicht kennen oder schon wieder vergessen haben. Natürlich ist es so, dass Betroffene und Opfer sich auch ohne ein verabschiedetes nationales Gesetz auf die EURichtlinie berufen und sich damit gegen Diskriminierung wehren könnten. Dies ist natürlich aber ungleich komplizierter, als könnten sie sich auf nationales Recht berufen. Mit der Unterstützung des Antidiskriminierungsgesetzes könnte die Thüringer Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Kultur im Freistaat leisten, ein deutliches Zeichen setzen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Ein solches Signal wäre auch ausgesandt worden, wenn sich der Freistaat an dem von der Europäischen Gemeinschaft für den Zeitraum 2001 bis 2006 aufgelegten Aktionsprogramm beteiligt hätte, für das insgesamt 100 Mio. € bereitgestellt wurden. Aber dafür ist es noch nicht zu spät. Sicherlich gibt es immer noch die Möglichkeit, Teile des Programms umzusetzen bzw. hier in Thüringen in Angriff zu nehmen. Vielleicht entschließt sich die Landesregierung im Zuge der aktuellen Debatte gegen die Entwicklung des Rechtsextremismus noch dazu, das zu tun. Möglich wäre zum Beispiel, im Rahmen des Aktionsprogramms Organisationen zu unterstützen, die sich in der Diskriminierungsbekämpfung engagieren. Auch eine öffentliche Debatte zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Problematik wäre über dieses Förderprogramm förderfähig. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesem Tagesordnungspunkt der CDUFraktion handelt es sich ja wohl doch noch um ein Überbleibsel aus dem April-Plenum. Die Debatte darüber, jedenfalls so, wie sie von der CDU angelegt ist, war damals so überflüssig wie sie heute noch ist, vor allen Dingen mit der Art und Weise der Argumente, wie sie hier von Minister Schliemann ausgeführt worden sind.

(Beifall bei der SPD)

Offensichtlich, und da teile ich Ihre Befürchtungen, Herr Minister, haben die Ereignisse der letzten Tage auf bundespolitischer Ebene bei Ihnen in der Fraktion nicht zu der Erkenntnis geführt, dass man eine solche Debatte hier im Thüringer Landtag aus Ihrer Sicht wohl besser nicht führt. Offensichtlich ist Ihr Glaube, das ab Oktober dann ändern zu können, doch nicht so unerschütterlich

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Gott sei Dank.)