Protocol of the Session on October 19, 2006

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung. Es ist die 47. Sitzung des Landtags in dieser Legislaturperiode. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Ganz besonders begrüße ich heute eine Delegation russischer und ukrainischer Journalisten des Journalisten-Kollegs der Freien Universität Berlin, die von der Bundesregierung zu einer Informationsreise durch Deutschland eingeladen wurden.

(Beifall im Hause)

Ich darf Ihnen im Namen des Thüringer Landtags versichern, wir trauern mit den Angehörigen, Freunden und Kollegen von Anna Politkowskaja. Wir verurteilen diesen feigen Mord an einer mutigen Journalistin als brutalen Angriff auf die Pressefreiheit in Russland, dem sich alle demokratischen Kräfte entschlossen entgegenstellen müssen. Wir heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen gute Eindrücke in Thüringen.

(Beifall im Hause)

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Worm, die Rednerliste führt die Abgeordnete Hennig.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Ministerpräsident Althaus, Frau Ministerin Diezel, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen und Herr Abgeordneter Hauboldt.

Ich möchte Ihnen folgende Hinweise geben: Aufgrund der kurzfristigen Absage des Verbands Deutscher Privatschulen findet heute kein parlamentarischer Abend statt. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz präsentiert sich im Foyer vor dem Landtagsrestaurant mit einer kleinen Ausstellung. Dazu stehen Ihnen Mitglieder des Ortskuratoriums Erfurt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz heute von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr als Gesprächspartner zur Verfügung. Ebenfalls im Foyer am Aufgang zum Besucherzentrum präsentiert sich die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Sie möchte damit über ihre Aufgabenschwerpunkte informieren.

Ich möchte Ihnen folgende Hinweise zur Tagesordnung geben: Der Ältestenrat ist übereingekommen, dass die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 19 a und b, 20 und 21 heute nach der Aktuellen Stunde

aufgerufen werden.

Zu TOP 1 „Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes“ wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2390 verteilt.

Zu TOP 7 a, Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, „Rahmenvereinbarung zur Arbeitsmarktpolitik“ wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2391 verteilt.

Zu TOP 7 b, Antrag der Fraktion der SPD, „Kommunen bei aktiver Arbeitsmarktförderung unterstützen“ wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 4/2387 verteilt.

Zu TOP 8 „Lebensmittelsicherheit in Thüringen“ wurde eine Neufassung des Entschließungsantrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2327 verteilt.

Zu TOP 22 „Fragestunde“ kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/2350, 4/2351, 4/2369, 4/2371, 4/2373, 4/2374, 4/2381, 4/2382 und 4/2383.

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Grob in Drucksache 4/2312 wird in Abstimmung zwischen dem Fragesteller und der Landesregierung zurückgestellt.

Ich gehe ferner davon aus, dass die Landesregierung zu den Beratungsgegenständen 6, 8, 9 und 10 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch macht, wie dies für die letzte Plenarsitzung zu diesen Tagesordnungspunkten bereits angekündigt war. Außerdem hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sie auch zu dem Tagesordnungspunkt 12 von der Möglichkeit eines Sofortberichts Gebrauch machen wird.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Abgeordneter Höhn?

Frau Präsidentin, keinen Widerspruch habe ich, sondern ich möchte einen Antrag zur Reihenfolge der Tagesordnung stellen. Ich beantrage namens der SPD-Fraktion, dass der Tagesordnungspunkt 13 in seinen Punkten a bis e am morgigen Freitag als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen wird.

Ich stelle diesen Antrag des Abgeordneten Höhn zur Abstimmung. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich komme damit zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes Gesetzentwurf der Landesre- gierung - Drucksache 4/1814 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/2346 - dazu: Änderungsantrag der Frak- tion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2390 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Dr. Hahnemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat am 30. März 2006 den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1814 an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 7. April 2006 und in seiner 37. Sitzung am 6. Oktober 2006 beraten und er hat eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt.

Die Zuschriften im Rahmen der Anhörung waren zustimmend, was die Modernisierung des Meldewesens angeht, aber zumeist kritisch, was den Datenumgang betrifft. Einwänden hinsichtlich der Datensicherheit wird mit einigen Änderungen teilweise Rechnung getragen. Von der Landesregierung selbst initiiert wurde die Einführung eines neuen und notwendigen Paragraphen, der die Grundrechtseinschränkungen des Gesetzes benennt. Nicht vollständig entkräftet werden konnten die einwändigen Hinweise auf die alleinige Zuständigkeit des Bundes zeitgleich zum Inkrafttreten des Gesetzes. Da nicht sicher ist, dass der Bundestag zum 1. Januar 2007 ein Bundesmeldegesetz erlässt, ist die beabsichtigte Landesgesetzgebung zumindest formal korrekt. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Ge

setzentwurfs mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Heiko Gentzel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bund hat das Melderechtsrahmengesetz geändert und somit ist es auch notwendig, dass wir das Thüringer Meldegesetz - wie hier in der Drucksache 4/1814 vorliegend - überarbeiten. Da Meldegesetz und Personalausweisgesetz keine Materie sind, mit der man sich tagtäglich beschäftigt, hat es dazu eine Anhörung im Innenausschuss gegeben, leider nur eine schriftliche Anhörung. Als Ergebnis wurden ganz besonders vonseiten des Gemeinde- und Städtebundes sowie vom Leiter des Arbeitskreises „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ gravierende Mängel in diesem Gesetzentwurf aufgezeigt. Ich will diese genannten Mängel kurz zusammenfassen.

1. Die Befugnisse zur Erteilung von einfachen Meldeauskünften sollen allein bei einer zentralen Vermittlungsstelle hier beim Thüringer Landesrechenzentrum liegen. Die Kommunen bleiben für die Datenpflege und somit für die Richtigkeit von Meldedaten verantwortlich, die dann ihrem Zugriff entzogen sind und die sie selbst nicht übermitteln können.

2. Die Kosten sollen zukünftig vom Landesrechenzentrum und nicht mehr von den Kommunen selbst eingenommen werden. Den Kommunen soll nur noch ein Teilbetrag zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Datenschutzbeauftragten und der Gemeinde- und Städtebund haben melderechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken. Insbesondere die dauerhafte Einrichtung einer zentralen Vermittlungsstelle und die Spiegelung der Meldedaten werden kritisch gesehen. Mit dem Spiegelregister wird ein Landesregister geschaffen, wobei die Verantwortlichkeiten nicht eindeutig geregelt sind. Der Schutz der personenbezogenen Daten könnte gefährdet werden.

4. Die verschiedenen Regelungen, insbesondere der Aufbau des Landesmelderegisters beim Landesrechenzentrum führen zu zusätzlichen Kosten beim Land. Was für uns, vonseiten der SPD-Landtagsfraktion, jedoch der gravierende Mangel ist, dass wir gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund der Meinung sind, dass der Gesetzentwurf über die Vor

gaben des Melderechtsrahmengesetzes hinausgeht. Wir halten das für eine Überregelung, was jetzt in dieser Thüringer Regelung passiert, und wir sehen die große Gefahr, dass, wenn der Bund, der ja auch wieder in der Pflicht ist, weil er mittlerweile die alleinige Verantwortlichkeit in dieser Problematik hat, selbst noch einmal novellieren wird, wir in Thüringen im Augenblick ein paar Schritte zu viel machen. Die Landesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf unter dem Punkt „Alternativen“ selbst eingeräumt, dass weniger Regulierung möglich wäre. Insofern, meine Damen und Herren, wir sehen diese Alternative sehr gern, würden gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund weniger regulieren und lehnen deshalb dieses Gesetz ab.

Die Wahrheit erfordert, zunächst erst einmal auf die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion im Innenausschuss einzugehen, die auch Bestandteil der Beschlussempfehlung sind. Man muss deutlich sagen, die CDU-Fraktion hat mit ihren Vorschlägen das Gesetz verbessert. Nichtsdestotrotz bleibt die Überregulierung. Heute früh ist mir dann noch - oder uns gemeinsam oder Ihnen - der Änderungsantrag der Linkspartei.PDS auf den Tisch geflattert. Dazu muss ich sagen, es ist eine interessante Materie, die es allemal verdient hätte, im Innenausschuss besprochen zu werden - die hat dort leider nicht vorgelegen. Selbst wenn dieser Änderungsantrag der Linkspartei.PDS angenommen würde, würden die Probleme, die insbesondere der Gemeinde- und Städtebund bei diesem Gesetz benannt hat, nicht ausgeräumt. Deshalb empfehle ich meiner Fraktion, sich beim Antrag der Linkspartei.PDS zu enthalten und das Gesetz der Landesregierung bzw. die Beschlussempfehlung des Innenausschusses abzulehnen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Danke. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zur Sachlage: Im Jahr 2002 novelliert der Bund das Melderechtsrahmengesetz. Bürgernähe und Verwaltungseffizienz waren die erklärten Ziele dieser grundlegenden Änderung. Die Bürger sollten die Möglichkeit zum elektronischen Datenverkehr mit Behörden erhalten, etwa bei An- oder Ummeldungen. Die Meldestellen sollten untereinander in einen zeitnahen und bürokratiesparenden Datenaustausch treten. Das ist ein durchaus richtiges Vorhaben. Wir hatten schon in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs unsere

grundsätzliche Zustimmung zum E-Government erklärt, sofern nicht zugleich der normale Umgang mit den Behörden für Menschen ohne Internetanschluss oder entsprechende Kenntnisse eingeschränkt wird.

Im Jahr 2004 fragt die FDP-Fraktion im Bundestag mit einer Kleinen Anfrage danach, was denn nun auf Länderebene bei der Angleichung der Landesgesetze und bei der Schaffung technischer Voraussetzungen in den Meldebehörden erreicht worden sei. Die Antwort war ernüchternd: Nicht ein einziges Bundesland war der Aufforderung zur Umsetzung der Rahmengesetzgebung binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Bundesrahmengesetzes gefolgt. Man sollte meinen, nach dieser Schelte hätte sich auch Thüringen umgehend an die Novellierung des Landesgesetzes gemacht, aber weitere fast zwei Jahre gehen ins Land. Man mag das für Politik der „ruhigen Hand“ halten, das ist aber eigentlich eine politisch unverantwortliche Schlafmützigkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Im Innenministerium, Herr Gasser, so mein Eindruck, stehen offenbar weniger Schreibtische als mehr Federbetten.

(Unruhe bei der CDU)

Das Parlament wartet und wartet. Wir warten auch noch auf ein verfassungsgemäßes Polizeiaufgabengesetz, Herr Minister. Es war ja schließlich erst im März 2004, als das Bundesverfassungsgericht sein grundlegendes Urteil zum Lauschangriff gesprochen hatte und die Länder zum Handeln aufgefordert wurden. Wir warten auch noch immer auf die Verabschiedung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Herr Minister. Auch hier blockiert offenbar die Landesregierung.

Aber zurück zum Meldegesetz: Irgendwann ist es anscheinend auch im Innenministerium aufgefallen, dass das Landesgesetz an das nunmehr gar nicht mehr neue Bundesrahmengesetz angepasst werden muss. Statt aber nun ein Landesgesetz eng an das Rahmengesetz anzulehnen und die Kommunen schleunigst in die Lage zu versetzen, die sich ergebenden Aufgaben und die entsprechende Technik zu beherrschen, passiert etwas ganz anderes: Das Land soll an die Stelle der Kommunen treten. Elektronische Auskünfte und der Datenverkehr unter den Kommunen soll über das Landesrechenzentrum organisiert werden. Das sichert Einfluss und Einnahmen für das Land - wohlgemerkt. Die Kommunen haben zwar weiterhin die Aufgabe, für die Rechtmäßigkeit zu sorgen, sind aber vom tatsächlichen Vollzug der elektronischen Verwaltung der Behörde faktisch ausgenommen. Das unterläuft die Forderung nach Kommuna

lisierung und direkten Behördenwegen. Das unterläuft die grundsätzliche Forderung des Datenschutzes nach Datensparsamkeit und es unterläuft die Interessen der Gemeinden und Städte.

Kein Wunder also, meine Damen und Herren, dass die Zuschriften trotz höflicher Umschreibungen im Grunde genommen vernichtend waren. Der Gemeinde- und Städtebund lehnt eine Zentraldatei ebenso ab wie die Datenschützer. Von Überregulierung ist da die Rede, nicht nachvollziehbar sei der Alleingang der Landesregierung mit einem Spiegelregister, ungeklärte Verantwortlichkeiten werden beschrieben und der Experte für technische Datenschutzfragen bei der Konferenz der Datenschutzbeauftragten bemängelt Verstöße gegen die von der Innenministerkonferenz bindend festgelegten Sicherheitsstandards im Meldewesen. Ich hoffe, jemand im Ministerium hat die Stellungnahme aufmerksam gelesen. Beim Datenschutzbeauftragten bin ich mir da sicher. Er hat selbst Kritikpunkte beigesteuert. Wie sowohl Herr Gentzel als auch ich vorhin gesagt haben, sie haben teilweise Eingang ins Gesetzgebungsverfahren, gefunden. Für das alles schiebt das Innenministerium den Kommunen den Schwarzen Peter zu. Sie sind halt technisch noch nicht so weit und da müsse man eben mit dem Landesrechenzentrum einspringen.

Eine Frage aber muss hier erlaubt sein: Warum sind die Kommunen noch nicht so weit? Erstens stimmt das in dieser Pauschalität nicht, zweitens folgt lediglich daraus die Frage, warum die Landesregierung die Gemeinden und Städte in den letzten Jahren nicht beim Aufbau der technischen Voraussetzungen für diese Notwendigkeiten mit dem notwendigen Knowhow und Geld unterstützt hat. Auch wenn diese Versäumnisse jetzt erst langsam aufgeholt werden können, so gäbe es nach Meinung des Gemeinde- und Städtebundes eine gute Zwischenlösung: Sollten Kommunen nicht in der Lage sein, den elektronischen Behördenweg anzubieten, so sollten nach Meinung des Gemeinde- und Städtebundes die Kommunen eine eigene zentrale Datenverarbeitung aufbauen und diese befristet in die Lücke springen. So läuft es nämlich tatsächlich in anderen Bundesländern. Damit behalten die Kommunen aber dennoch die Hoheit über diese Datei, über die Einnahmen aus den Auskünften und es bleibt auch eine klare Zielstellung, die Gemeinden und Städte alle auf einen technischen Standard zu bringen.

Meine Damen und Herren, was die Landesregierung mit dem vorgelegten Meldegesetz mit den Kommunen macht, das ist so etwas wie eine „melderechtliche Kastration“.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das ist politisch hinreichend falsch, aber das ist es nicht allein. Am Ende kommt zur Schlafmützigkeit und dem Traum vom Zentralismus auch noch die Schildbürgerei. Zwischen der ersten und zweiten Beratung des Gesetzes ist eine grundlegende bundespolitische Entscheidung gefallen: Die Föderalismusreform wurde beschlossen und die sieht bekanntlich vor, dass die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen auf den Bund übergeht. Das heißt aber, das Landesgesetz wird vermutlich in den nächsten Monaten wieder außer Kraft treten, nämlich dann, wenn der Bundestag ein Bundesmeldegesetz erlässt. Diese Voraussetzung würde erst einmal nicht viel bedeuten, wenn nicht zu befürchten stünde, dass ein Bundesgesetz die Frage des Datenverkehrs unter den Meldebehörden anders regeln würde, als es das Landesgesetz jetzt tut. Der Gemeinde- und Städtebund nennt das „vorfristige Weichenstellung“, ganz charmant, aber bestimmt und er hat damit wohl recht. Die Diskussion im Bund geht genau nicht in die Richtung einer zentralen Spiegeldatei bei einer übergeordneten Behörde, sondern hin zu einer Lösung über den Verbund der Meldestellen untereinander, ähnlich etwa dem Datenaustausch bei Polizeibehörden. Wenn dann in einem halben oder in einem Jahr mit einem Bundesgesetz etwa neuerlich Korrekturen am Meldewesen in Thüringen notwendig werden, dann wurde Zeit verschenkt, es wurde Geld verschwendet und menschliche Ressourcen wurden vergeudet für eine unsinnige Regelung, deren Hinfälligkeit auch für die Landesregierung absehbar war.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)