Protocol of the Session on October 11, 2007

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die heutige Sitzung des Thüringer Landtags. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Walsmann, die Rednerliste führt der Abgeordnete Eckardt.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Minister Wucherpfennig, Herr Horst Krauße von der CDU-Fraktion und Frau Berninger von der Fraktion DIE LINKE.

Ich begrüße in seiner neuen Funktion als Parlamentarischen Geschäftsführer Herrn Blechschmidt, der Platz genommen

(Beifall im Hause)

hat und jetzt die Geschäfte der Fraktion DIE LINKE leiten wird. Wir wünschen Ihnen dafür viel Erfolg.

Ich möchte folgende allgemeine Hinweise geben: Vor dem Besucherzentrum des Landtags wurde eine Station der Ausstellung „Konspirative Wohnungen“ aufgebaut. Der Landtag ist eine von sechs Stationen dieser Ausstellung im Stadtgebiet Erfurt, die noch bis zum 16.11. zu sehen ist. Ich empfehle diese Ausstellung außerordentlich, da sie sehr eindrucksvoll die Überwachung in der DDR charakterisiert.

Seit dem 2. Oktober befindet sich im Zwischengang zum Fraktionsgebäude eine Plakatausstellung der Stiftung Aufarbeitung mit dem Thema „grenzen-los!“, sehr interessante Plakate von jungen Künstlern.

Der Thüringer Minister für Bau und Verkehr Andreas Trautvetter und ich werden heute in der Mittagspause den Startschuss für die Wanderausstellung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr „StadtLand Thüringen“ im Foyer des Landtags geben, wozu ich Sie alle sehr herzlich einlade.

Vor dem Landtagsrestaurant präsentiert sich „enterprise-thueringen“. Das ist ein Projekt zur Unterstützung von Existenzgründungen junger Unternehmer; die Ansprechpartner des Projekts sind für Gespräche bereit.

Weiterhin lade ich Sie zu einem parlamentarischen Abend mit dem Landessportbund Thüringen e.V. ein,

der heute nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr in der Erfurter Gunda-Niemann-Stirnemann-Eishalle beginnen wird. Man kann Schlittschuh laufen, es wird Eisstockschießen geben. Es wird ein netter Abend, glaube ich; ich bitte Sie um Ihre Teilnahme.

Ich möchte Ihnen folgende Hinweise zur Tagesordnung geben:

Zu TOP 1, Gesetzentwurf der Landesregierung, „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes“ wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3428 verteilt.

Zu TOP 3, Antrag der Fraktion der CDU, „Ökonomische, ökologische und soziale Aspekte des Salzeintrags in Werra und Weser“ wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD in Drucksache 4/3432 verteilt.

Der angekündigte Alternativantrag der Fraktion der CDU zu TOP 9 „Regelsätze bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld anheben“ hat die Drucksachennummer 4/3427.

Zu TOP 10, Antrag der Fraktion der SPD, „Initiative gegen Kinderarmut“ wurde ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3429 verteilt.

Der angekündigte Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE zu TOP 14 „Wahl von Mitgliedern in die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt …“ hat die Drucksachennummer 4/3416.

Zu TOP 15, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/3411, 4/3414, 4/3418 und 4/3419.

Der Abgeordnete Matschie hat seine Mündliche Anfrage in Drucksache 4/3367 in eine Kleine Anfrage umgewandelt.

Ich möchte ferner mitteilen, die Landesregierung hatte bereits zur letzten Plenarsitzung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 4 c und 6 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Darüber hinaus hat die Landesregierung Sofortberichte zu den Tagesordnungspunkten 7 und 10 angekündigt.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Bitte, Abgeordneter Schröter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die Aufnahme des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes und anderer Gesetze“ in Drucksachen 4/3322 und 4/3415 in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung.

Zweitens zur Platzierung: Da es sich um eine zweite Lesung handelt, bitten wir um Einordnung nach Tagesordnungspunkt 1.

Zum Dritten - Tagesordnungspunkt 6 betreffend: Wir beantragen, diesen Punkt als letzten Punkt der Tagesordnung am Freitag abzuarbeiten, da entsprechende Auskunftspersonen zu einem früheren Zeitpunkt kaum anwesend sein können.

Zum vierten Punkt - Tagesordnungspunkt 14, die Wahl betreffend: Hier beantragen wir die Einordnung der Wahl als letzten Punkt am heutigen Tag, also am Donnerstag, vor der Mittagspause.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist aber witzig.)

Danke. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die vorliegenden Anträge ab.

Es ist beantragt worden die Aufnahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksachen 4/3322 und 4/3415 „Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes und anderer Gesetze“ in zweiter Beratung in die Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt 1. Wir stimmen ab über die Aufnahme des Tagesordnungspunkts in die vorliegende Tagesordnung. Wer ist für die Aufnahme, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Aufnahme? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Dieser Antrag ist angenommen.

Wir stimmen ab über die Platzierung. Es wurde beantragt, den Punkt nach Tagesordnungspunkt 1, also als 1 a, einzufügen. Wer ist für diese Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit wird dieses Gesetz als Tagesordnungspunkt 1 a behandelt.

Es ist weiter beantragt worden, den Tagesordnungspunkt 6 am Freitag als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ent

hält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen und eine Reihe von Gegenstimmen. Dieser Antrag ist angenommen. Wir behandeln den Tagesordnungspunkt 6 als letzten Punkt am Freitag.

Ferner ist beantragt worden, den Tagesordnungspunkt 14 „Wahl von Mitgliedern in die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt...“ heute als letzten Punkt vor der Mittagspause aufzurufen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag angenommen. Wir führen die Wahl heute vor der Mittagspause durch. Damit ist die Tagesordnung festgestellt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassenge- setzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3141 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/3412 - dazu: Änderungsantrag der Frak- tion DIE LINKE - Drucksache 4/3428 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Wehner aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss hat durch Beschluss des Landtags vom 11. Juli 2007 oben genannten Gesetzentwurf erhalten und beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diesen Gesetzentwurf dann in seiner 43. Sitzung am 13. Juli 2007 und in seiner 45. Sitzung am 13. September 2007 sowie in seiner 46. Sitzung am 4. Oktober 2007 noch mal ausführlich analysiert und verschiedene Änderungswünsche auch beraten. Als Einziges ergeht folgende Beschlussempfehlung: „Der Gesetzentwurf wird mit folgender Änderung angenommen: Artikel 2 erhält folgende Fassung: ‚Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.’“ Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich danke für die Berichterstattung und eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Kuschel, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir begrüßen es zunächst, dass auch mit diesem Gesetzentwurf die kommunale Trägerschaft der Sparkassen unberührt bleibt und damit die Landesregierung, die diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, dem Willen aller drei Fraktionen hier im Landtag, nämlich an der Trägerschaft der Sparkassen nichts zu ändern, Rechnung getragen und das akzeptiert hat. Wir wissen, dass insbesondere in Hessen der dortige Gesetzgeber aus unserer Sicht in verantwortungsloser Weise den Bestand der Sparkassen gefährdet, indem dort die Bildung von Stammkapital ermöglicht wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ziel des vorliegenden Gesetzes ist nach dem Willen der Landesregierung die Erhöhung der Entscheidungsspielräume der Verwaltungsräte und damit auch eine Erhöhung ihrer Verantwortung. Das begrüßen wir grundsätzlich, halten aber in diesem Zusammenhang die vorgeschlagenen gesetzlichen Neuregelungen für nicht ausreichend und sehen uns deshalb veranlasst, durch Änderungsanträge diesen Gesetzentwurf weiter zu qualifizieren. Eigentlich dürfte den Fraktionen hier im Landtag die Zustimmung nicht schwerfallen, denn alle Fraktionen haben ausdrücklich betont, mit dieser Zielstellung das Sparkassengesetz in Thüringen zu verändern. Herr Wehner hat hier kurz dargestellt, was im Haushalts- und Finanzausschuss geschehen ist. Er hat darauf verwiesen, dass die Änderungsanträge beraten wurden. Das ist natürlich etwas übertrieben. Wir haben die Änderungsanträge vorgestellt, dann wurden sie einzeln abgestimmt und bedauerlicherweise abgelehnt. Das ist für uns etwas unverständlich, weil tatsächlich unsere Änderungsanträge dazu dienen, die selbst formulierte Zielstellung der Gesetzesänderung weiter zu untersetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal kurz unsere Änderungsanträge darstellen und erläutern und damit den Versuch unternehmen, noch einmal für sie im Landtag zu werben, und Sie bitten, denen dann zuzustimmen. Wir wollen, dass über die Anzahl der Mitglieder in den Verwaltungsräten die Vertretungskörperschaften letztlich selbst entscheiden können. Wir halten die Vorgaben des Gesetzes für zu eng und sind der Überzeugung, dass die Stadträte und die Kreistage mit sehr viel Verantwortungsbewusstsein selbst entscheiden können, wie groß die Verwaltungsräte der Sparkassen sein können. Das ist insbesondere dort von Bedeu

tung, wo wir es mit Zweckverbandssparkassen zu tun haben, weil wir doch wollen, dass möglichst alle Wählergruppen und alle Fraktionen, alle Parteien aus den Kreistagen und den Stadträten auch in den Verwaltungsräten entsprechend vertreten sind. Wir wollen, dass bei der Besetzung bzw. bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates nicht nur ein Verfahren zur Anwendung kommt; jetzt ist im Gesetz das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt geregelt. Das benachteiligt aus unserer Sicht insbesondere kleine Fraktionen. Wir wollen, dass wie bei einer Ausschussbesetzung letztlich die Vertretungskörperschaften selbst entscheiden können, welches Besetzungsverfahren sie wählen, ob nun Hare/Niemeyer oder d’Hondt. Es ist wenig verständlich, warum ausgerechnet das Sparkassengesetz nur ein Besetzungsverfahren vorschreibt, während die Kommunalordnung in § 27 ausdrücklich regelt, dass über das Besetzungsverfahren der Ausschüsse und der sonstigen Gremien letztlich Bestimmungen in der Hauptsatzung zu treffen sind. Wir wollen, dass bei der Bestellung der Vorstände und ihrem Ausscheiden das gesetzliche Rentenalter zur Anwendung kommt. Es ist nicht einzusehen, weshalb es für die Angestellten der Sparkassen eine gesetzliche Regelung gibt - bedauerlicherweise haben CDU und SPD dafür Sorge getragen, dass das gesetzliche Rentenalter auf 67 erhöht wurde -, aber ausgerechnet für Vorstände der Sparkassen das nicht gelten soll, sondern die sollen bereits mit 65 aus ihrer Funktion ausscheiden. Das halten wir für nicht sachgerecht. Natürlich plädieren wir insgesamt dafür, das gesetzliche Renteneintrittsalter wieder auf die ursprüngliche Regelung zu reduzieren.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben eine Formulierung aufgenommen, die uns das ermöglicht, wenn das Rentenalter wieder reduziert wird. Dafür kämpfen wir. Wir gehen auch davon aus, dass das in absehbarer Zeit kommt und wir das Sparkassengesetz dann nicht noch mal novellieren müssten.

Schließlich wollen wir zu einer Regelung zurück, nach der die Vorstände nicht nur wieder in den Stadträten und Kreistagen berichten müssen, sondern dort auch für ihre Arbeit entlastet werden. Es ist wenig einzusehen, weshalb ausgerechnet die Vorstände von Sparkassen nicht in den öffentlichen Sitzungen der Stadträte und der Kreistage über ihre Arbeit berichten und letztlich dort auch ihre Arbeit zur Abstimmung stellen müssen. Das galt viele Jahre in Thüringen und es gab keinerlei Probleme. Dann wurde es im Gesetz geändert. Jetzt macht das nur noch der Verwaltungsrat und der tagt nicht öffentlich. Damit kommen keine Informationen an die Öffentlichkeit. Die Gefahr, dass angeblich das Bankgeheimnis zu stark tangiert wäre und dass Mitbewerber möglicher

weise Betriebsgeheimnisse erfahren könnten, sehen wir nicht, denn die Regelungen in der Thüringer Kommunalordnung, was in nicht öffentlicher Sitzung notfalls zu behandeln ist, sind eindeutig. Deshalb plädieren wir für die alte Regelung. Die Vorstände werden von den Kreistagen und Stadträten letztlich bestellt. Sie müssen über ihre Arbeit öffentlich in den Stadträten und in den Kreistagen Rechenschaft ablegen, müssen dort auch entlastet werden. Sollten dabei tatsächlich Dinge zur Sprache kommen müssen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen, bestehen ausreichend Möglichkeiten, das in nicht öffentlicher Sitzung zu realisieren.

Zudem wollen wir, dass die Städte und Landkreise auch am wirtschaftlichen Erfolg der Sparkassen im stärkeren Maße wie bisher beteiligt sind. Der Gesetzentwurf eröffnet den Verwaltungsräten hier ein hohes Ermessen. Sie können also entscheiden. Über nahezu 75 Prozent der Jahresüberschüsse können sie frei disponieren, 25 Prozent müssen der Pflichtrücklage oder Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Das heißt aber auch, selbst bei einer wirtschaftlich guten Situation ist nicht gesichert, dass die Städte und Landkreise am wirtschaftlichen Erfolg der Sparkassen beteiligt sind. Bei wirtschaftlichem Misserfolg müssen sie jedoch für Verluste aufkommen. Hier wollen wir eine Harmonisierung vornehmen und schlagen deshalb dem Landtag vor, dass mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses tatsächlich an die Städte und Landkreise als Träger ausgeschüttet werden. Das heißt, das Ermessen des Verwaltungsrats ist dann immer noch sehr groß. Er kann nämlich über die weiteren 50 Prozent - weil 25 Prozent an den Träger gehen und 25 Prozent für die Sicherheitsrücklage sind - des Jahresüberschusses des Gewinnes frei disponieren. Er kann darüber entscheiden, ob er es weiterhin an einen Träger ausschüttet oder der Sicherheitsrücklage zuführt. Damit ist das Ermessen des Verwaltungsrats aus unserer Sicht sehr groß und ausreichend, wir sichern aber gleichzeitig einen Interessenausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Sparkassen und natürlich auch den Interessen der Träger, also der Städte und Landkreise.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt bewegen sich unsere Änderungsanträge in der Zielrichtung der Landesregierung und deshalb sehen wir überhaupt keinen Grund, diese Änderungsanträge hier im Hause abzulehnen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Pidde, SPD-Fraktion.