Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat Abgeordnete Wackernagel neben mir Platz genommen, die Rednerliste führt Abgeordneter Baumann.
Die Mitglieder des Ältestenrats haben sich verständigt, die Reservetermine morgen und auch im Oktober für Plenarsitzungen zu nutzen.
Heute lade ich Sie um 13.00 Uhr recht herzlich zur Eröffnung der Ausstellung „TAT.ORT - TEXTILE HANDSCHRIFTEN“ im Foyer ein. TAT ist eine Gruppe von Thüringer Textilkünstlerinnen und -künstlern, die sich zusammengefunden haben, um miteinander zu arbeiten und auszustellen. Sie haben uns eine sehr anspruchsvolle Ausstellung hier im Landtag zusammengestellt.
Der Verein Erzeugerbörse Eichsfeld e.V. präsentiert sich im Foyer vor dem Landtagsrestaurant. Der Verein ist ein Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Direktvermarktern des Eichsfeldes.
Weiterhin lade ich Sie zu einem parlamentarischen Abend mit dem Sozialverband VdK Hessen-Thüringen ein, der heute nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr im Landtagsrestaurant beginnen wird.
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 5 ohne Aussprache zu behandeln. Ferner haben sich die Fraktionen zum Tagesordnungspunkt 8 im Ältestenrat verständigt, den Gesetzentwurf zu dem Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen in diesen Plenarsitzungen in erster und zweiter Beratung zu behandeln. Über die notwendige Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung beschlie
Zu TOP 15 - Antrag der Fraktion der SPD „Nutzung des Instruments ‚Benchmarking’ in Thüringen“ - wurde eine Neufassung des Antrags verteilt.
Zu TOP 19 - Antrag der Fraktion der SPD „Kommunalverträgliche Ausgestaltung der Verordnung des Bundes über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze“ - wurde eine Neufassung des Antrags verteilt. Zu diesem Antrag wurde auch ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3368 verteilt.
Zu TOP 22 - Antrag der Fraktion DIE LINKE „UNKinderrechte konsequent umsetzen“ - wurde ein Alternativantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3370 verteilt.
Zu TOP 27 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/3301, 4/3316, 4/3318, 4/3331, 4/3332, 4/3333, 4/3334, 4/3335, 4/3353, 4/3357 und 4/3358. Die Mündliche Anfrage in Drucksache 4/3352 soll im Einvernehmen zwischen der Abgeordneten Leukefeld und der Landesregierung erst in der Plenarsitzung am 11. Oktober dieses Jahres aufgerufen werden.
Ich möchte ferner bekanntgeben, dass die Landesregierung bereits zur letzten Plenarsitzung angekündigt hatte, zu den Tagesordnungspunkten 14 und 18 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Ihnen liegt die Tagesordnung für die heutige Plenarsitzung vor. Ich habe Ihnen Änderungen und Ergänzungen vorgetragen. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Es gibt zwei Meldungen. Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.
Frau Präsidentin, ich beantrage namens der SPDFraktion, den Tagesordnungspunkt 19 „Kommunalverträgliche Ausgestaltung der Verordnung des Bundes über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze“ unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung auf jeden Fall am heutigen Donnerstag zum Aufruf zu bringen. Dies erscheint deshalb sinnvoll, weil über dieses Thema am morgigen Freitag im Deutschen Bundesrat entschieden werden soll.
Frau Präsidentin, ich hätte namens meiner Fraktion zwei Änderungsanträge für die Tagesordnung vorzubringen. Als Erstes würden wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 22 - Drucksache 4/3338 - unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung in der heutigen Sitzung zu behandeln. Bekanntlich ist heute auch der Weltkindertag der UNO und wir würden als Landtag sicherlich ein gutes Zeichen setzen. Wir schlagen für die Einordnung vor, ihn nach der Aktuellen Stunde einzuordnen.
Zweitens: Auf der Tagesordnung steht der Tagesordnungspunkt 26 „Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/4“. Namens der Fraktion schlage ich vor, diese Wahlen unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung in der Plenarsitzung durchzuführen, damit der Ausschuss mit der Arbeit anfangen kann; unser Vorschlag wäre morgen früh um 9.00 Uhr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die Aufnahme der Drucksache 4/3329 „Ambulante und stationäre Pflege in Thüringen“ in die Tagesordnung. Für die Einordnung schlagen wir vor, dies zusammen mit den Punkten 20 a und 20 b, die zum ähnlichen Thema gehören, als Punkt 20 c durchzuführen.
Danke. Mir liegen jetzt keine weiteren Änderungswünsche vor. Dann werden wir über die vorgebrachten Änderungswünsche abstimmen.
Die Fraktion der SPD hat beantragt, den Tagesordnungspunkt 19 heute auf jeden Fall zu beraten. Wer ist dafür, dass wir diesen Tagesordnungspunkt 19 heute auf jeden Fall aufrufen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, diesen Tagesordnungspunkt heute auf jeden Fall aufzurufen? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dafür gestimmt worden, diesen Tagesordnungspunkt heute abzuhandeln.
Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, den Tagesordnungspunkt 22 heute auf jeden Fall zu beraten. Wer ist dafür, den Tagesordnungspunkt 22 heute auf jeden Fall zu beraten, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Anzahl von Stimmenthal
Es ist weiterhin von der Fraktion DIE LINKE beantragt worden, den Tagesordnungspunkt 26 „Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/4“ morgen 9.00 Uhr auf die Tagesordnung zu nehmen. Wer ist dafür, dass wir morgen 9.00 Uhr die Wahlen zum Untersuchungsausschuss durchführen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, 1 Gegenstimme. Damit werden wir morgen um 9.00 Uhr die Wahlen durchführen.
Es wurde ferner von der CDU der Antrag gestellt, den in Drucksache 4/3329 verteilten Antrag „Ambulante und stationäre Pflege in Thüringen“ auf die Tagesordnung zu nehmen. Wer ist dafür, diesen Tagesordnungspunkt aufzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag aufgenommen.
Wir stimmen über die Platzierung ab. Er sollte zusammen mit den Tagesordnungspunkten 20 a und b als 20 c behandelt werden. Wer für diese Platzierung ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist sowohl dem Antrag als auch der Platzierung zugestimmt.
Es wurde von der Fraktion DIE LINKE noch beantragt, den Tagesordnungspunkt 22, den wir heute auf jeden Fall aufrufen, nach der Aktuellen Stunde einzuordnen. Wer für die Einordnung nach der Aktuellen Stunde ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Wer ist gegen diese Einordnung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Einordnung nach der Aktuellen Stunde zugestimmt bei keiner Gegenstimme und einer Reihe von Stimmenthaltungen.
Thüringer Gesetz zu dem Staats- vertrag über die Vergabe von Stu- dienplätzen (Thüringer Studien- platzvergabegesetz - ThürStVG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2949 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/3186 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat Abgeordneter Dr. Krause aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, Thüringer Studienplatzvergabegesetz“ in Drucksache 4/2949 bekannt.
Mit Datum vom 22. Juni 2006 haben die Regierungschefs der Länder einen neuen Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen unterzeichnet. Dies war durch eine Novellierung des Hochschulrahmengesetzes, genauer durch eine grundlegende Änderung der Hochschulzulassungsverfahren in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen - zurzeit Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin - nötig geworden. Wesentlicher neuer Inhalt des Staatsvertrags ist die Neuordnung des Vergabeverfahrens. Danach werden künftig ein Fünftel der Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation, also Abiturnote, ein Fünftel nach der Wartezeit und drei Fünftel nach dem Ergebnis eines Hochschulauswahlverfahrens vergeben.
Im Hochschulauswahlverfahren erfolgt die Vergabe der Studienplätze durch die Hochschule nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Landtags. Durch Beschluss des Thüringer Landtags vom 4. Mai 2007 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 5. Juli 2007 beraten. Die einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Vielen Dank.
Danke für die Berichterstattung. Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung kommen wir damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in Drucksache 4/3186 die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um sein Handzeichen.
Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie, Ihre Stimme durch Erheben von den Plätzen abzugeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen.
Thüringer Gesetz über die staat- liche Anerkennung sozialpäda- gogischer Berufe (Thüringer So- zialberufe-Anerkennungsgesetz - ThürSozAnerkG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3162 - ZWEITE BERATUNG
Auch hier sind die Fraktionen übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln.
Wir kommen zur Abstimmung direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3162 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung in zweiter Lesung. Wiederum bitte ich Sie, Ihre Stimme durch Erheben von den Plätzen abzugeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit ist auch dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
a) Thüringer Informations- freiheitsgesetz (ThürIFG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3216 - ERSTE BERATUNG
b) Thüringer Informations- freiheitsgesetz (ThürIFG) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3326 - ERSTE BERATUNG