Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Abgeordneter Eckardt und die Rednerliste führt die Abgeordnete Wackernagel.
Für die heutige Sitzung liegen folgende Entschuldigungen vor: Herr Minister Wucherpfennig, Herr Minister Reinholz, Frau Abgeordnete Reimann und Herr Abgeordneter Döring.
Ich möchte Ihnen folgende Hinweise geben: Im Restaurant präsentiert die Agentur für Werbung und Verkaufsförderung Erfurt ein im Verlag LandTour herausgegebenes Buch „Entdeckungen in Thüringen - Eine Landpartie“. Es besteht die Möglichkeit, dieses von LandFrauen Touristik herausgegebene schöne Thüringen-Buch zu erwerben.
Am 9. März 2007 findet im Thüringer Landtag der Thüringer Stiftungstag statt. Im Vorfeld wird die Lebenshilfe Erfurt Stiftung vor dem Landtagsrestaurant ihr Projekt „Hände“ präsentieren. Hände lassen uns immer wieder erfahren und begreifen, wie einzigartig jeder Mensch in seiner Daseinsform ist. Die Lebenshilfe Erfurt Stiftung fördert zielgerichtet die Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung. Mit dem Projekt „Hände“ will sie dieses Anliegen in die Öffentlichkeit tragen.
Ich weise ferner darauf hin, dass die Architektenkammer Thüringen und die Ingenieurkammer Thüringen heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen haben, der nach dem Ende der Plenarsitzung ungefähr gegen 20.00 Uhr beginnen wird.
Die Fraktionen haben sich zu den Tagesordnungspunkten 2 und 4 dahin gehend verständigt, die Gesetzentwürfe jeweils heute in erster und morgen in zweiter Beratung zu behandeln. Dazu ist gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung jeweils eine Fristverkürzung zu beschließen. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus oder gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch, damit werden wir so verfahren.
Zu Tagesordnungspunkt 11 a, dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zur „Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland“, wurde eine Neufassung verteilt und außerdem ist ein Alternativantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2772 eingegangen.
Zu Tagesordnungspunkt 17: Der angekündigte Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS „Wahl eines Mitglieds für den Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung“ hat die Drucksachennummer 4/2765.
Zu Tagesordnungspunkt 18: Der angekündigte Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS „Wahl eines Vertreters für den Landesseniorenbeirat“ hat die Drucksachennummer 4/2766.
Zu Tagesordnungspunkt 19: Der angekündigte Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS zur „Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesjugendhilfeausschuss“ hat die Drucksachennummer 4/2764.
Zu Tagesordnungspunkt 20, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/2738, 4/2740, 4/2741, 4/2747, 4/2748, 4/2749, 4/2752, 4/2753, 4/2758, 4/2759, 4/2760 und 4/2761. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse in Drucksache 4/2751 wird im Einvernehmen zwischen dem Abgeordneten und der Landesregierung erst in der Plenarsitzung am 29. März dieses Jahres aufgerufen.
Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 10, 12 und 13 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Bitte, Herr Abgeordneter Schröter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die Aufnahme der Drucksache 4/2732 mit dem Titel „Feststellung der energiewirtschaftlichen und versorgungsseitigen Notwendigkeit der 380-kV-Südwestkuppelleitung für die Abschnitte Vieselbach-Altenfeld und Altenfeld-Redwitz“ in die Tagesordnung. Als Zweites beantrage ich die Aufnahme als Tagesordnungspunkt 14 a in die Tagesordnung.
Frau Präsidentin, namens der Fraktion der Linkspartei.PDS beantrage ich die Tagesordnungspunkte 17, 18 und 19, also die Wahlhandlungen, am heutigen Tag nach der Aktuellen Stunde aufzurufen und einzuordnen. Ich würde darüber hinaus namens unserer Fraktion beantragen, den Tagesordnungspunkt 14 „Ablehnung eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen“ in Drucksache 4/2737 unabhängig vom Stand der Abarbeitung der Tagesordnung in den Sitzungen am morgigen Tag noch aufzurufen.
Wir stimmen jetzt einzeln über die Anträge ab. Ich stelle erst einmal fest, dass der Antrag von der CDUFraktion in Drucksache 4/2732 „Die Feststellung der energiewirtschaftlichen und versorgungsseitigen Notwendigkeit der 380-kV-Südwestkuppelleitung für die Abschnitte Vieselbach-Altenfeld und Altenfeld-Redwitz“ in der Frist des § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingereicht und verteilt worden ist. Deshalb stimmen wir jetzt ab über die Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung. Wer ist für die Aufnahme in die Tagesordnung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Aufnahme? Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag in die Tagesordnung aufgenommen.
Wir stimmen jetzt ab über die Platzierung. Es wurde beantragt, diesen Tagesordnungspunkt als Punkt 14 a einzuordnen. Wer für diese Einordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Einordnung? Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Tagesordnungspunkt unter 14 a eingeordnet.
Wir stimmen jetzt ab über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 17, 18 und 19 heute nach der Aktuellen Stunde aufzurufen. Wer ist dafür, diese Tagesordnungspunkte nach der Aktuellen Stunde heute aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist einstimmig beschlossen, dass wir heute die Wahlen nach der Aktuellen Stunde durchführen.
Es wurde weiterhin der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt 14 entsprechend der Drucksache 4/2737 auf jeden Fall in der Plenarsitzung von heute und morgen aufzurufen. Wer dafür ist, dass die
ser Tagesordnungspunkt auf jeden Fall behandelt wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Danke. Einige Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Vielzahl von Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist dieser Antrag angenommen und wir werden auf alle Fälle den Tagesordnungspunkt 14 in dieser Sitzung behandeln. Damit ist die Tagesordnung mit den Änderungen festgestellt.
Straßenausbaubeitrags- befristungsgesetz Gesetzentwurf der Frak- tion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2620 - ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz sowie Artikel 91 und 93 der Thüringer Verfassung umfasst Rechte und Pflichten. Es klingt zunächst ganz einfach, doch inwieweit Rechte und Pflichten tatsächlich in völlig freier Entscheidung der Kommunen stehen, wird durch Gesetze auch in Thüringen definiert, durch Gesetze, die nicht dem Selbstzweck des Landesgesetzgebers dienen, sondern stets die Abwägung zwischen möglichst breitem Spielraum für Gemeinden und notwendigem Interessenausgleich zwischen Interessengruppen in der Bevölkerung beinhalten. Ich sage dies deshalb, weil auch das Beitragsrecht immer wieder Anlass gibt, aus den gesetzlichen Grundlagen für die kommunale Selbstverwaltung die freie Entscheidung über dieses Gebiet bei den Gemeinden zu formulieren. In Thüringen ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen seit Langem geregelt. In seinem Urteil vom Mai 2005 hat das Thüringer OVG auf die seit 1991 geltende Rechtslage hingewiesen, dass Gemeinden grundsätzlich die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen haben.
Die Linkspartei hat in einer Vielzahl von Veröffentlichungen deutlich gemacht, dass sie die Abschaffung aller Beiträge, also auch der Straßenausbaubeiträge, durchsetzen will. Als Begründung wird herangeführt, dass Beiträge nicht mehr zeitgemäß seien. Die mir bekannten Begründungen sind meines Erachtens zu mager und ich werde auf einige Thesen eingehen. Wir können der Forderung nach der generellen Abschaffung von Beiträgen, insbesondere auch von Straßenausbaubeiträgen nicht nachkom
men. Unsere Stellung dazu kennen Sie. Zum einen halten wir die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen nicht wie bei Wasserbeiträgen durch Nutzer kompensierbar. Die Nutzer sind nämlich nicht persönlich identifizierbar und auch nicht mit Gebühren oder speziellen Entgelten heranziehbar. Es gibt also faktisch nur den Grundstückseigentümer, der für die Erschließung der Gemeinde mit Straßen herangezogen werden kann. Beispielsweise wird von Kritikern von Straßenausbaubeiträgen das Verhältnis von Schwerlastverkehr durch Ortschaften im Gegensatz zum Anliegerverkehr hervorgehoben. Abgesehen davon, dass deswegen für überörtliche Straßen gegenüber Anliegerstraßen regelmäßig eine niedrigere Eigentümerbeteiligung gefordert wird, ist auch der Lkw-Fahrer für eine Gemeinde nicht identifizierbar und damit auch nicht zu Beiträgen heranziehbar. Er wird von den hauptsächlichen Zahlern des überörtlichen Straßenbaus zur Kasse gebeten. Auch bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen muss die Gemeinde die gerade entlasteten Grundstückseigentümer auf andere Weise in gleichem Wertumfang belasten. Der Einfamilienhausbesitzer wird also seine Last faktisch nicht los. Zum anderen lehnen wir - das haben wir auch in anderen Beratungen gesagt - die zusätzliche Belastung von Mietern ab. Die These, dass alle, Hauseigentümer wie Mieter, die Straße befahren, stimmt in der Thüringer Realität so eben nicht. Es ist gerade ungerecht und sozial nicht vertretbar, denn tendenziell sind Geringverdienende und Rentenempfänger Mieter und diesen würde die Abgabenlast zusätzlich aufgebürdet, ohne dass sie alle den Vorteil für sich reklamieren könnten, denn gerade - auch das wissen wir - Mieter und Rentner sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. So weit meine Ausführungen zum Grundsätzlichen.
Die Linkspartei begründet den vorliegenden Gesetzentwurf vor allem mit dem Ziel, die rückwirkende Beitragserhebung bis in das Jahr 1991 zurück für Gemeinden abzuwenden, die bisher noch keine Satzung erlassen haben, bzw. für Gemeinden, die erst Jahre nach Inkrafttreten der Regelung im Thüringer Kommunalabgabengesetz eine zumeist wiederkehrende Beitragserhebung beschlossen haben. Wir können nach intensiver Prüfung - im Innenausschuss war uns ja die Diskussion verwehrt - diesem Vorschlag nicht zustimmen, weil wir die Realisierung dieses Ziels nicht erkennen können. Ihr vorgelegter Gesetzentwurf ist in Punkt 2 deutlich auf die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ausgelegt, denn etwas anderes bedeutet es nicht, wenn Gemeinden, die bereits erhoben haben, Beiträge zurückerstatten können, wenn es ihre Leistungsfähigkeit zulässt. Die Prüfung der Leistungsfähigkeit - auch das wissen Sie - ist eine ganz schwierige Situation, die von Mal zu Mal unterschiedlich ausfallen kann. Deswegen, denke ich, erweisen Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Bürgern und Gemeinden einen
Bärendienst, eine solche Regelung zu formulieren. Auch das denke ich als Kommunalpolitikerin einschätzen zu können, Sie konterkarieren die Arbeit ihrer eigenen Kollegen in den meisten Kommunalparlamenten, die bereits heute in ständiger Zwangslage sind zwischen Ausgaben für Kindergärten und Bildung, Sportvereine und Kultur, Investitionszuschüssen zum Straßenbau und anderen notwendigen Bauten und Investitionen abwägen zu müssen, weil die Einnahmen aus Landeszuweisungen, aus Bundeszuweisungen und eigenen Steuereinnahmen trotz angezogener Konjunktur nicht reichlich sprudeln. Sie schaffen eine neue Ungerechtigkeit, weil Sie Kommunen, die unverschuldet geringere Steuereinnahmen haben, in noch größere finanzielle Abwägungsnöte zwingen. Sie spielen damit die kommunale Familie gegeneinander aus - arm gegen weniger arm und im Einzelfall gegen reich. Vor allem aber lösen Sie die aktuellen Probleme, die Sie eigentlich lösen wollten, mit diesem Gesetz nicht.
Die von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen zu § 7 Kommunalabgabengesetz greifen zu kurz. Es ist nicht damit getan, aus dem „sollen“ ein „können“ zu machen. Das hat Ihre Fraktion auch früher schon mal erkannt, nun ist es im Gesetzesvorschlag jedoch weggelassen worden. Bekanntlich sind auch trotz einem „kann“ bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen die allgemeinen Grundsätze der Einnahmebeschaffung für Gemeinden in der Thüringer Kommunalordnung gesetzlich mit Schranken belegt. Aber auch der alte Regelungsentwurf aus dem Jahr 2005 - Sie können sich entsinnen - war bei näherer Betrachtung nicht geeignet, diese gesetzlichen Hürden auch tatsächlich zu überwinden.
Wir haben auch die Verweise geprüft, die Sie auf andere Bundesländer hier bei der Diskussion erbracht haben. Wir kennen aus der letzten Diskussion den Verweis auf Berlin. Berlin hat ja - das haben Sie nicht gesagt, aber das ist eben tatsächlich so - unter Federführung der Linkspartei dort wegen der Einnahmebeschaffung gerade die Beitragserhebung beschlossen. Man hat also erkannt, dass es notwendig ist, auch dieses Mittel einzusetzen, um Einnahmen zu beschaffen. Das sächsische Urteil können wir alle gemeinsam noch nicht kommentieren, weil wir ausschließlich die Presseausführungen und nicht den genauen Urteilstext kennen. Auch deswegen kommen wir an der Stelle nicht zu einer Erhellung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die dargestellten Fakten zeigen deutlich, dass als Lösungsansatz für die anstehenden Probleme der nach 1991 rückwirkenden Satzungserhebung ausschließlich einzelfallbezogene Entscheidungen möglich sind. Wir hatten das immer präferiert. Sowohl die damaligen Umstände in Thüringen, die Sie alle kennen, als auch die speziellen in jeder einzelnen Gemeinde sind zu
Die SPD sieht das Innenministerium nach wie vor in der Verantwortung, alles zu unternehmen, um mit den Gemeinden zusammen eine verträgliche Lösung zu finden; daraus können wir es auch nicht entlassen. Es darf nicht zu einer besonders engen Interpretation der Gegebenheiten und Umstände führen, wie sie manchmal in der Bürokratie schematisch passiert. In dem Wissen um die aktuelle Problematik sind wir uns ja einig, dass wir an der Stelle was ändern müssen. Nach reiflicher Diskussion werden wir als SPD-Fraktion demnächst einen eigenen Vorschlag unterbreiten, der gerade diese einzelfallbezogenen Entscheidungen befördern hilft. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Probleme zu erkennen, ist eine der wesentlichen Voraussetzungen, dass man sich auch deren Lösung zuwenden kann. Viele Bürger verweisen zu Recht auf eine Vielzahl von Problemen in diesem Land. Mit einem beschäftigen wir uns gegenwärtig ganz konkret, der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Andererseits wird natürlich auch immer wieder zunehmend darauf verwiesen, dass das eigentliche Problem in diesem Land die CDU darstellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDFraktion hat in der vergangenen Sitzung aus unserer Sicht einen vernünftigen Vorschlag unterbreitet und gesagt, der Gesetzentwurf unserer Fraktion ist ein Vorschlag, darüber muss man diskutieren. Ob er die Lösung darstellt, weiß keiner. Wir sagen, es ist unser Vorschlag und wir sind für andere Vorschläge offen. Insofern hätten wir uns tatsächlich eine inhaltliche Auseinandersetzung im Innenausschuss gewünscht. Dort hätten auch die Vertreter der Landesregierung oder der Regierungsfraktion ihre Vorschläge einbringen können. Denn wer sich auf der kommunalen Ebene umschaut und umhört, wird merken, dieses Thema wird parteiübergreifend als Problem dargestellt. Es ist also kein Thema, das sich ausschließlich aus Sicht der Linkspartei.PDS als solches darstellt. Doch die CDU hat bedauerlicherweise diese Ausschussberatung abgelehnt, sich damit der Auseinandersetzung verweigert und damit - Frau Taubert hatte das in ihrem Beitrag heute auch schon
benannt - dafür Sorge getragen, dass die Probleme auf der kommunalen Ebene verbleiben und es letztlich eine Auseinandersetzung gibt zwischen den kommunalpolitisch Verantwortlichen, insbesondere den Bürgermeistern und den Gemeinderäten, und den Bürgern auf der anderen Seite, die oftmals völlig hilflos agieren, weil sie nicht wissen, wie sie mit der gegenwärtigen Rechtssituation umgehen müssen. Insofern hat die CDU mit der Verweigerung der Ausschussberatung den erneuten Versuch gestartet, sich der Verantwortung auf Landesebene zu entziehen. Wir können Ihnen die Zusage machen, wir werden das nicht dulden, sondern werden Sie immer wieder auf Ihre eigene Verantwortung auf Landesebene hinweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer Ostthüringer Zeitung war zu lesen, dass der Innenminister offenbar eine sogenannte Liste seiner Lieblingsfeinde führt und ich dort oben stehen würde. Das kann ich kaum glauben, Herr Innenminister, denn eigentlich sollten Sie dankbar sein, dass Sie mich als Partner hier im Parlament, im Ausschuss und in der Öffentlichkeit haben.
Denn es ist sicherlich für Sie nun nicht gerade dankbar, möglicherweise mit Herrn Fiedler, Herrn von der Krone oder Herrn Manfred Grob über solche Probleme zu diskutieren. Da finden Sie ja nicht einmal eine Gesprächspartnerschaft oder Gesprächsebene. Die Dienstberatungen mit Ihrem Innenstaatssekretär sind sicherlich für Sie auch nicht erbaulich, insofern sollten Sie doch froh sein, dass Sie sich zumindest mit mir sehr sachlich und intensiv streiten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier wurde immer wieder sowohl vonseiten der Landesregierung als auch jetzt von der SPD - und es war heute auch der Presse zu entnehmen, dass die SPD beabsichtigt, einen Antrag oder Gesetzentwurf, wie auch immer, hier in das Plenum einzubringen - mehrfach davon gesprochen, die Probleme möglichst im Einzelfall zu lösen, also eine Einzelfalllösung anzustreben. Nun wehren wir uns auch nicht gegen eine Einzelfalllösung. Ich frage Sie aber, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wie soll eine Einzelfalllösung für rund 990 Gemeinden aussehen, wenn von dieser gegenwärtigen Situation mindestens 650 betroffen sind? Wenn also für zwei Drittel der Fälle eine Einzelfalllösung her soll, dann ist es keine Einzelfalllösung mehr, sondern dann ist es offenbar ein
flächendeckendes Problem und der Regelfall. Das ist aus meiner Sicht sowohl verfassungsrechtlich als auch gesetzessystematisch überhaupt nicht möglich. Wir können nicht zu 650 Fällen Einzelfalllösungen treffen, sondern wir müssen tatsächlich eine gesetzliche Regelung treffen, die den Rechtsrahmen neu absteckt; dabei sind dann in den speziellen Einzelfällen auch Einzelfalllösungen möglich. Wenn aber schon Einzelfalllösungen diskutiert werden, dann verlangen wir zumindest von der Landesregierung und vom Innenminister so andeutungsweise eine Information, wohin denn die Reise gehen soll. Also, wie sollen denn die Einzelfalllösungen aussehen? Der jetzige Stand ist ja nur, dass die Regierung weiß, dass sie es nicht weiß, wie es gehen soll. Das ist natürlich auch etwas sehr wenig, zumal das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts ja nicht erst wie das des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - darauf komme ich noch einmal zurück - einen Monat alt ist, sondern es ist vom Mai 2005, Herr Innenminister; das sind jetzt nahezu zwei Jahre. Wir haben schon einmal gesagt: Wir erwarten, dass Regierungshandeln ein höheres Maß an Dynamik an den Tag legt und nicht offenbar nur noch in Jahresscheiben denkt oder in Fünfjahresscheiben, sondern hier müssen aufgestaute Probleme viel schneller gelöst werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, 650 Gemeinden sind aus unserer Sicht betroffen. Wir wollen das auch noch mal begründen. 292 haben keine Satzung. Da wird immer davon geredet, 130 haben nur ausbaufähige Maßnahmen realisiert. Nichtsdestotrotz, irgendwann werden auch die restlichen Gemeinden vor diesem Problem stehen, deshalb sind es rund 300 Gemeinden, die überhaupt noch keine Satzung haben. 100 Gemeinden haben wiederkehrende Beiträge. Die müssten nach der jetzigen Rechtsinterpretation für den Zeitraum davor bis 1991 einmalige Beiträge erheben. Wir haben rund 250 Gemeinden nach unserem Überblick - der muss nicht vollständig sein, aber er gibt eine Tendenz wieder -, die zwar einmalige Beiträge erheben, das aber nicht bis 1991 rückwirkend getan haben, so dass insgesamt rund 650 Gemeinden betroffen sind.