Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Ich wollte an dieser Stelle unseren neu ernannten Staatssekretär, Herrn Binkert, in unserer Mitte begrüßen, gratuliere ihm in Abwesenheit recht herzlich zu seiner Ernennung.
Als Schriftführer hat Abgeordnete Wackernagel neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Abgeordneter Baumann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, vor dem Besucherzentrum findet derzeit die Ausstellung „Was bleibt - Menschen mit Demenz“ statt. Es geht um ein Thema von zunehmender Aktualität. Ich empfehle daher die Ausstellung Ihrer besonderen Aufmerksamkeit.
Weiterhin hat die Landespressekonferenz für heute zu ihrem jährlichen parlamentarischen Abend eingeladen. Er wird nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr beginnen.
Darüber hinaus findet ab morgen im Foyer vor dem Landtagsrestaurant eine Ausstellung des DRK Kreisverbandes Gera Stadt zur Geschichte des Roten Kreuzes und speziell zur Geschichte des Roten Kreuzes in Gera statt.
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 6, 8, 11 und 19 ohne Aussprache zu behandeln.
Zu TOP 1: Wir hatten bei der Feststellung der Tagesordnung der Plenarsitzungen im Monat Juni beschlossen, zu dem Gesetzentwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen im Anschluss an die zweite Beratung, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, gleich die dritte Beratung durchzuführen. Wir werden entsprechend diesem Beschluss verfahren und nach der zweiten Beratung heute zugleich die
dritte Beratung aufrufen. Gleichzeitig mit der dritten Beratung behandeln wir die zweite Beratung des Gesetzentwurfs des Neunten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu TOP 2 a, Thüringer Sicherheitsgesetz, hat die Drucksachennummer 4/4273.
Die angekündigte Beschlussempfehlung zu TOP 2 b, Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheits- und verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften, hat die Drucksachennummer 4/4277.
Der Gleichstellungsausschuss hat den Gesetzentwurf erst am gestrigen Tage beraten. Die Beschlussempfehlung des federführenden Innenausschusses konnte dadurch auch erst gestern und daher nicht in der nach § 58 Abs. 1 GO zu entnehmenden Frist von zwei Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt werden. Daher ist gemäß § 66 Abs. 1 GO eine Fristverkürzung zu beschließen. Gibt es gegen die Fristverkürzung Einspruch? Bitte?
Dann werden wir über die Fristverkürzung abstimmen. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen die Fristverkürzung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Eine Reihe von Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Gegenstimmen und einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist der Fristverkürzung zugestimmt.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu TOP 3 a, Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, hat die Drucksachennummer 4/4274.
Die angekündigte Beschlussempfehlung zu TOP 3 b, Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rettungswesens, hat die Drucksachennummer 4/4267.
Die Beschlussempfehlung zu TOP 3 a konnte ebenfalls erst am gestrigen Tag und somit nicht in der § 58 Abs. 1 GO zu entnehmenden Frist von zwei Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt werden. Daher ist auch hier gemäß § 66 Abs. 1 GO eine Fristverkürzung zu beschließen. Gibt es gegen die Fristverkürzung Einspruch? Das ist dieses Mal nicht der Fall, also ist die Fristverkürzung beschlossen.
Die angekündigten Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien zu TOP 4 a, Thüringer Bibliotheksgesetz, und zu TOP 4 b, Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz, haben die Drucksachennummern 4/4281 bzw. 4/4282.
Da der mitberatende Bildungsausschuss zu TOP 4 a und der federführende Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zu TOP 4 b erst heute abschließend beraten haben, wird die Beschlussempfehlung noch verteilt.
Ich schlage deshalb vor, diesen Tagesordnungspunkt am Freitag nach dem Antrag der Landesregierung in Drucksache 4/4211 als fünften Punkt aufzurufen.
Dafür sind auch hier gemäß § 66 Abs. 1 GO Fristverkürzungen zu beschließen. Gibt es gegen die Fristverkürzung Einspruch? Ja, es gibt Einspruch. Dann werden wir abstimmen über die Fristverkürzung. Wer ist für die Fristverkürzung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Fristverkürzungen, den bitte ich um das Handzeichen. Eine Anzahl von Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen.
Die Fraktionen haben sich zu TOP 8 im Ältestenrat verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem Staatsvertrag in Drucksache 4/4240 in diesen Plenarsitzungen in erster und zweiter Beratung zu behandeln.
Auch hier ist gemäß § 66 Abs. 1 GO eine Fristverkürzung zu beschließen. Gibt es Einspruch gegen diese Fristverkürzung? Das ist nicht der Fall, damit ist sie beschlossen.
Zu TOP 13 b, Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4242, wird eine Neufassung verteilt.
Zu TOP 21 a, Antrag der Fraktion DIE LINKE, Unabhängiges Gutachten zur Wirkung der Einleitung von Kalilauge auf den Lebensraum Werra, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4275 verteilt.
Zu TOP 25 wurde eine Neufassung des Alternativantrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4245 verteilt.
Die Fraktionen sind übereingekommen, den TOP 37, Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Aufsichtsräten auf Erwerb gerichteter Unterneh
Zu TOP 39, Antrag der Fraktion DIE LINKE, Thüringer Modellprojekt - Leitungsoptimierung vor Neubau von Stromnetzen, wurde ein Alternativantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4280 verteilt.
Ich möchte Sie ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass der TOP 40, Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/3, gemäß Übereinkunft im Ältestenrat am Freitag als erster Punkt aufgerufen wird.
Zu TOP 41, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: - Drucksachen 4/4252, 4/4253, 4/4254, 4/4255, 4/4259, 4/4263, 4/4264, 4/4265 -.
Die Mündliche Anfrage in Drucksache 4/4233 wurde von dem Abgeordneten Hauboldt in eine Kleine Anfrage umgewandelt.
Die Landesregierung hatte bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 23 und 25 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 GO Gebrauch zu machen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Abgeordneter Schröter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion stelle ich folgende Anträge: Zunächst beantragen wir, die Tagesordnungspunkte 9, 13 a und b sowie 18 gemeinsam zu behandeln, eine gemeinsame Aussprache. Dann weiter in der Antragstellung oder möchten Sie abstimmen lassen?
Dann bitten wir darum, dass der Tagesordnungspunkt 37, wie Sie bereits angekündigt haben, am Freitag als zweiter Punkt behandelt wird und als dritter Punkt die Nachwahl von zwei Mitgliedern des Richterwahlausschusses gemäß Drucksache 4/4261 stattfinden soll. Als vierter Punkt am Freitag soll dann die Wahl des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs gemäß Drucksache 4/4276 statt
Dann haben wir noch vorzuschlagen die gemeinsame Behandlung der Punkte 27 und 28 a und b, gemeinsame Aussprache.
Außerdem bitten wir darüber zu entscheiden, dass am kommenden Mittwoch, dem dritten Sitzungstag dieser Periode, der letzte Aufruf um 16.30 Uhr erfolgen soll, weil eine Anzahl von Mitgliedern dieses Hauses in den kommunalen Parlamenten Verantwortung übernommen haben und diese auch wahrnehmen möchten. Infolgedessen bitten wir darum, dass an dem Mittwoch keine Mittagspause gemacht werden soll, dass wir eine Stunde Arbeitszeit mehr zur Verfügung haben. Vielen Dank.
Das war jetzt eine Reihe von Anträgen. Ich will versuchen, das der Reihe nach abstimmen zu lassen. Als Erstes ist beantragt worden, die Tagesordnungspunkte 9 und 13 a und b gemeinsam mit Punkt 18 zu beraten. Wer ist für diese gemeinsame Beratung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die gemeinsame Beratung? Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit werden diese Tagesordnungspunkte gemeinsam beraten.
Sie hatten weiterhin beantragt, die Tagesordnungspunkte 27 und 28 a und b gemeinsam zu behandeln. Wer für diese gemeinsame Behandlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die gemeinsame Behandlung? Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei 4 Stimmenthaltungen und einer Reihe von Gegenstimmen ist der gemeinsamen Behandlung der Tagesordnungspunkte 27 und 28 a und b zugestimmt worden.
Es wurde ferner beantragt, die Aufnahme des Wahlvorschlags in Drucksache 4/4261 „Nachwahl von zwei Mitgliedern des Richterwahlausschusses“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Wer für die Aufnahme dieses Beratungsgegenstands in die Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit ist der Aufnahme des Tagesordnungspunkts zugestimmt worden.
Wir stimmen jetzt ab über die Platzierung. Beantragt wurde, die Wahl am Freitag als zweiten Punkt, also nach der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/3, durchzuführen. Wer für diese Platzierung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Bitte?
Entschuldigung, Frau Präsidentin, ich hatte im Vorspann gesagt, der Punkt 37, den Sie bereits genannt hatten, möge als zweiter Punkt am Freitagmorgen behandelt werden. Dann wäre der jetzt von Ihnen vorgetragene Punkt der dritte Punkt.
Gut, dann stimmen wir darüber ab, dass die Wahl zum Richterwahlausschuss als dritter Punkt am Freitag abgestimmt wird. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen, keiner Gegenstimme ist dieser Platzierung zugestimmt worden.