Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie recht herzlich willkommen zu unserer heutigen Plenarsitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße unsere Gäste auf den Zuschauertribünen, die sich hoffentlich bald noch füllen werden, und begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien recht herzlich.
Als Schriftführer hat neben mir der Abgeordnete Worm Platz genommen. Die Rednerliste führt die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen.
Es haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt Minister Wucherpfennig, Frau Abgeordnete Jung, Herr Abgeordneter Ohl und die Abgeordnete Dr. Kaschuba.
Zu TOP 2 a: Da die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/535 nicht wie in § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung vorgesehen, zwei Werktage vor der Beratung verteilt werden konnte, müssen wir gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die notwendige Fristverkürzung entscheiden. Gibt es Widerspruch gegen die Fristverkürzung? Das ist nicht der Fall. Dann ist die Fristverkürzung beschlossen.
a) Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/535 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/1416 - ZWEITE BERATUNG
b) Thüringer Gesetz zur Gleich- stellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1008 -
dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/1413 - ZWEITE BERATUNG
zur gemeinsamen Beratung auf. Das Wort hat Frau Abgeordnete Thierbach aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung zu beiden Gesetzentwürfen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, beide Gesetze, das Gesetz der Fraktion der SPD „Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“ und das „Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen“, Gesetzentwurf der Landesregierung, haben in der Öffentlichkeit einen großen Stellenwert. Es wurden außerparlamentarische Aktivitäten vor der abschließenden Beratung der beiden Gesetzentwürfe unternommen.
Ich möchte entsprechend § 77 Abs. 3 Geschäftsordnung auch in der Form berichten, dass man nämlich auch den Inhalt der Ausführungen der Anzuhörenden wiedergibt. Die Anzuhörenden wurden nur schriftlich angehört, da die Mehrheit einer mündlichen Anhörung nicht zustimmte. Dieses führte schon bei den dann schriftlich Anzuhörenden zu Kritiken. Zum Beispiel hat das außerparlamentarische Bündnis für ein Gleichstellungsgesetz unter Verantwortung von Herrn Pfeffer mehrfach versucht, inhaltliche Verbesserungen im Gesetzentwurf der Landesregierung vorzunehmen. So wurde in der schriftlichen Anhörung immer wieder darauf verwiesen, dass das Verbandsklagerecht einen großen Stellenwert hat und gerade in der Vertretung für Menschen mit Behinderungen in ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen gehört. Leider ist dem die Mehrheit des Ausschusses nicht gefolgt, obwohl beide Oppositionsfraktionen Änderungsanträge genau in diesem Sinne dem Ausschuss vorgeschlagen haben. Alle Änderungsanträge von der SPD-Fraktion sowie von der Fraktion der Linkspartei.PDS wurden durch die Mehrheit abgelehnt.
Was waren die wichtigsten Änderungen? So hatte die SPD-Fraktion gerade im frühkindlichen Bereich, im Förderschulbereich Änderungen angestrebt, die eine tatsächliche Verbesserung und vor allen Dingen Klarheit des Gesetzes an dieser Stelle beinhaltet hätte. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat mit all ihren vielen Änderungsanträgen versucht …
Nach § 77 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags mache ich die Berichterstattung, weil genau in diesem Absatz 3
geschrieben ist, dass die Auffassungen entsprechend der Arbeit der Ausschüsse auch im Plenum darzustellen sind. Es nützt nichts, wenn wir sagen, an dem Tag, an dem Tag, an dem Tag haben wir gesessen, sondern das ist der Vorteil der Geschäftsordnung, dass es sehr wichtig ist, die Inhalte jedem zu vermitteln, auch dem, der nicht an der Ausschuss-Sitzung teilnehmen konnte.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat mit ihren Änderungsanträgen versucht, dem Gleichstellungsgesetzentwurf der Landesregierung den Stellenwert von Nachteilsausgleichen mit zu vermitteln. Dieser Stellenwert wurde nicht erreicht. Es wurden durch die mehrheitliche Ablehnung der Änderungsanträge diese Veränderungen nicht aufgenommen.
Die CDU-Fraktion brachte Änderungsanträge in die Ausschussarbeit ein, die Klarstellungen machten zum Beispiel bei den Aufgaben des Behindertenbeauftragten, beim Behindertenbeirat sowie bei der Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz. Im Sinne der Behinderten kann er nach diesen Änderungen, die mehrheitlich angenommen wurden, auch aktiv werden. Des Weiteren wurde durch die CDU-Fraktion eingefügt, dass man bereits in der Ausbildung von Architekten darauf eingehen muss/sollte und dafür Formen finden muss, dass barrierefreies Bauen nicht nach der Ausbildung erst thematisiert wird, sondern vom ersten Tag der Berufsausbildung an.
Die Ausschussarbeit zog sich über einen langen Prozess, denn der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde bereits am 27. Januar dieses Jahres an den Ausschuss überwiesen, der Gesetzentwurf der Landesregierung erst am 30. Juni 2005. Aufgrund der Geschäftsordnung hinsichtlich einer effektiven Beratung lag dieser Gesetzentwurf der SPD-Fraktion bis zu dem Zeitpunkt der Überweisung des Gesetzes der Landesregierung unbearbeitet im Ausschuss. Der Ausschuss ist mehrheitlich mit den angenommenen Änderungsanträgen der CDU-Fraktion zu der Aussage gekommen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu empfehlen. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“ wird dem Landtag empfohlen, abzulehnen.
Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Nothnagel, Die Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, welch ein wunderschöner Tag hätte es heute werden können, nicht nur für Menschen mit Behinderungen in Thüringen, sondern auch für Seniorinnen und Senioren oder für junge Eltern, die mit einem Kinderwagen in Thüringen unterwegs sind, denn nach dreieinhalb Jahren des In-Kraft-Tretens des Bundesgleichstellungsgesetzes ist es nun weiß Gott an der Zeit, dass in Thüringen ein Landesausführungsgesetz auf den Weg gebracht wird. Nachdem in der 3. Legislaturperiode der damalige Sozialminister Pietzsch - aber wer ist das schon, siehe die Debatte am gestrigen Tag - im Kabinett mit seinem Integrationsgesetz gescheitert war, weil es damals angeblich an 300.000 € für Gebärdendolmetscherleistungen gefehlt hat, war das Thema „Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen“ von Seiten der CDU-Landesregierung ad acta gelegt worden. Dann befanden wir uns im Jahr 2004 im Wahlkampf und die CDU hat auf einmal das Thema „Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen“ für sich als ein Wahlkampfthema entdeckt. Nach der Wahl gab es dann für uns in Thüringen eine große Überraschung. Der Freistaat hatte auf einmal einen Landesbehindertenbeauftragten erhalten, ohne vorher jemals mit den Behindertenverbänden und Behindertenorganisationen im Land gesprochen zu haben. Das war damals ein cleverer Schachzug, Herr Althaus. Die Thüringer CDU-Landesregierung hat zwar formal ihr Versprechen gehalten, gleich zu Beginn der 4. Legislatur einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, aber die Inhalte, die den Thüringer Behindertenverbänden und -vereinen sowie uns als Parlamentarier der Opposition vorgelegt wurden, kann ich heute nur mit dem Wort „Schmalkost“ bezeichnen. Ich erspare es mir, an dieser Stelle noch einmal den Hickhack in Ihren Reihen, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, zu analysieren, bevor dieses Gesetzeswerk auf den Weg gekommen ist. Es ist so oder so nicht gerade ruhmreich für Sie. Aber eines kann ich Ihnen hier nicht ersparen, und zwar das, dass ich von dieser Stelle aus vor allem Dank an die Mitstreiter des außerparlamentarischen Bündnisses für ein Thüringer Gleichstellungsgesetz und die vielen Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände sage.
Denn ihnen ist es in großem Umfang mit zu verdanken, dass sie über Jahre hinweg permanent Druck auf die CDU-Abgeordneten und die Landesregierung ausgeübt haben und somit nicht müde wurden, immer wieder einen solchen Gesetzentwurf anzufordern. Einen Dank von Seiten der Landesregierung für diese hervorragende Arbeit werden sie wohl kaum bekommen. Danke, liebe Freunde! Auf der Tribüne sitzt heute leider nur der Herr Pfeffer, der Sprecher dieses Bündnisses. Danke für eure kritische Begleitung und ich wünsche mir, dass ihr uns auch in den nächsten Wochen und in den nächsten Monaten mit Rat und Tat zur Seite steht.
Die Beratung des Gesetzentwurfs - das hat nichts mit Weihnachten zu tun, Herr Kretschmer - der Landesregierung sowie zeitgleich die Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Landtagsfraktion standen, so fand ich, unter keinem guten Stern. Die Kritik, die ich hier erneut äußere, will ich Ihnen auch noch einmal begründen. Ich glaube, ein Gesetzentwurf von solch einer politischen Brisanz hat es einfach verdient, in einer öffentlichen Anhörung von Vereinen und Verbänden gewürdigt bzw. kritisiert zu werden.
Ich empfand es als erniedrigend sowie als herabwürdigend gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, dass ihnen die CDU-Mitglieder im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit das Votum zur öffentlichen Anhörung verweigerten. Aus diesem Grunde ist von dem Instrument der schriftlichen Anhörung Gebrauch gemacht worden, was sicherlich nützlich ist, aber ein Gespräch, der direkte Austausch mit den Partnern im Ausschuss ist durch so etwas nicht zu ersetzen. Fakt ist, und da greift auch wieder meine Kritik, der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt weit hinter der Erwartung der Vereine und Verbände zurück und auch weit hinter den begrifflichen und inhaltlichen Bestimmungen im Bundesgesetz.
Die Beratung in den Ausschüssen hat mir gezeigt und auch deutlich gemacht, dass die CDU-Mehrheit kein Interesse hat, die langjährigen Forderungen behinderter Menschen und ihrer Interessenverbände aufzunehmen und somit wirklich die Rechte dieser Menschen zu stärken. Eine ernsthafte Diskussion fand doch wirklich nicht statt und ich vermute, sie war auch nicht gewollt. Ich denke, Herr Panse, Sie haben und hatten in den vergangenen Wochen andere Felder zu beackern, wie zum Beispiel das Familienfördergesetz. Trotz alledem ist die Fraktion der Linkspartei.PDS nicht müde geworden und hat durch Einbringen ihrer Änderungsanträge in die verschiede
nen Ausschüsse versucht, aus dem Torso der Landesregierung ein stattliches und für den Alltag taugliches Gesetzeswerk zu machen. Wir haben also immer wieder kritisch angemerkt, dass in dem heute zur Verabschiedung stehenden Gesetzentwurf eine eindeutige Regelung zum Verbandsklagerecht fehlt. Das ist keine Erfindung der Linkspartei.PDS, sondern wird von den Interessenverbänden seit Jahren eingefordert. Dies ist ein Beispiel. Dies ist zum Beispiel im Umweltbereich selbstverständlich, warum nicht hier,
warum nicht hier bei den Rechten behinderter Menschen in Thüringen? Wovor haben Sie Angst, meine sehr verehrten Damen und Herren der Landesregierung? Wir sind der Auffassung, dass hier Korrekturen in der nächsten Zukunft vonnöten sind, denn so, wie es in Ihrem Gesetzentwurf, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, formuliert ist, bleibt die Regelung in § 20 - Rechtsschutz für Verbände - für meine Begriffe ein zahnloser Tiger.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Fraktion war und ist, einen Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung zu berufen, welcher mit wirksamen Kompetenzen und Befugnissen sowie Pflichten ausgestattet ist. Die heute zur Verabschiedung stehenden Regelungen in Bezug auf einen Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sind einfach zu unkonkret und stellen für mich die Feigenblattfunktion dieser Beauftragtenstelle dar. Das hat das Amt als solches und der jetzige Amtsinhaber, Dr. Paul Brockhausen, nicht verdient. So können Sie doch nicht allen Ernstes mit behinderten Menschen umgehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Leider konnte ich mich in den zurückliegenden Monaten vor Ort ganz konkret darüber informieren, dass der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen zwar äußerst wissbegierig und aufnahmefähig für die Probleme von Menschen mit Behinderungen ist, aber eine wirkliche Macht,
in ihrem Sinne etwas zu bewegen, etwas aufzuhalten, wie z.B. die Streichung des Landesblindengeldes oder die finanzielle Schlechterstellung der Beratungsstellen für Behinderte, hat er nicht. Eine Forderung der Behindertenverbände sowie meiner Partei ist seit Jahren, dass eine tatsächliche Integration von Menschen mit Behinderungen nur mit einem entsprechenden Nachteilsausgleich gewährleistet werden kann.
Dass Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU-Landesregierung, diesen wichtigen Ansatz der emanzipierten Behindertenbewegung so völlig außer Acht lassen, zeigt doch, dass Sie mit Ihrem rückständigen Behindertenbild große Probleme mit der Behindertenpolitik der letzten Jahre auf der Bundesebene haben. Sie bleiben mit dem Landesgesetz hinter dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes zurück. Sie haben in den letzten Jahren und auch jetzt immer und immer wieder den progressiven Ansatz der Behindertenpolitik, welcher von Rotgrün umgesetzt wurde, mit allen Mitteln, die Ihnen zur Verfügung standen, bekämpft. Dass Ihre ablehnende Haltung dabei aber auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wurde, das scheint Sie bis heute nicht weiter zu interessieren.
Ich möchte hierbei nur ganz kurz an die Diskussion des Sommers erinnern, in der es um die Auszahlung der Gelder des Thüringer Sonderprogramms zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte ging. Diese wurden leider bis zum heutigen Tage in völlig unzureichendem Maße ausgezahlt, weil es an einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Thüringer Sozialministerium fehlt. Die Folge daraus ist,
(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Das liegt nicht an uns, Herr Nothnagel.)
dass die Arbeitgeber, die eventuell bereit wären, Schwerbehinderte einzustellen, diese nicht einstellen, weil sie keine Förderung dafür bekommen. Die Landesregierung hat dadurch eine tolle Sparbüchse und die Arbeit suchenden schwer behinderten Menschen leider keinen Arbeitsplatz. So viel zum praktischen Leben und Sonntagsreden, die in diesem Bereich allzu gern gehalten werden.
Und noch eine Anmerkung dazu: Wie sehr Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU, neben der Mütze laufen, zeigt die Erklärung der Europäischen Union zum 3. Dezember - das ist der internationale Behindertentag. Die EU will die aktive Integration von behinderten Menschen fördern, indem sie eine starke Sensibilisierung kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds behinderter Menschen am Arbeitsplatz unterstützt. Und Sie bekommen nicht einmal eine Verwaltungsvereinbarung hin. Aber jetzt, in der großen Koalition, wird vielleicht alles gut. Wir warten darauf.
Nun möchte ich aber noch einmal auf den Bereich der Nachteilsausgleiche eingehen und ich weiß, jetzt werden Sie mir wieder das alte Lied vom MillionenBoy vorbeten, aber aus meiner Sicht geht es nicht, ohne Geld in die Hand zu nehmen. Dies ist die jahr
zehntelange Forderung, die leider nicht realisiert wird. Das Ammenmärchen, dass dies alles nur sehr viel Geld kostet, welches hier in diesem Lande angeblich nicht da ist, kann und will ich nicht mehr akzeptieren. Denn es ist des Öfteren nachgewiesen worden, dass mit der Gewährung von selbstbestimmter Assistenz durch finanzielle Nachteilsausgleiche in diesem Bereich eine Vielzahl von versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen geschaffen werden kann, die auch dazu beitragen, dass die Arbeitslosigkeit sinkt, die Sozialkassen gefüllt werden sowie die Betroffenen verstärkt am Konsum teilhaben können.
Das, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Althaus, hat ganz konkret etwas, wie Sie immer propagieren, mit Wachstum und Beschäftigung zu tun, wovon Sie uns und vielen anderen immer wieder liebend gern etwas vorplaudern, ohne es einmal ganz konkret zu untersetzen. Hier haben Sie ein Beispiel, Herr Ministerpräsident, Sie müssen es nur tun und Sie haben die Möglichkeit dazu. Wir beraten Sie gern, unterstützen Sie dabei.
Das alte Denken, die Schere im Kopf, dass Menschen mit Behinderungen nur immer Geld kosten, muss ein Ende haben. Ich hätte mich gefreut, wenn nur kleine Ansätze dazu in einem Thüringer Gleichstellungsgesetz formuliert worden wären. Zu erinnern sei auch an die Forderung in unseren Änderungsanträgen zur Einführung eines Gehörlosengeldes, eines Landesrahmenvertrags für ambulante Hilfen, einen erweiterten Abschnitt im Gesetzentwurf der Landesregierung einzufügen zur Thematik Barrierefreiheit auf allen Ebenen und nicht nur im baulichen Sinn. Dies ist alles, wie schon zu Beginn meiner Ausführungen formuliert, in den Änderungsanträgen durch meine Fraktion auf den Weg gebracht worden. Die Mehrheit hat eine andere Entscheidung in den zuständigen Ausschüssen getroffen. Mit der heute vor uns stehenden Verabschiedung des Gesetzes der Landesregierung sage ich ganz deutlich: Für mich und für meine Fraktion ist der Kampf um ein tatsächlich wirksames Thüringer Gleichstellungsgesetz, welches auch den Namen wirklich verdient, noch lange nicht zu Ende.
Ich vermute, dass in der zukünftigen Gesetzgebungspraxis, also wie man so schön sagt im realen Leben, erhebliche Mängel an das Tageslicht kommen werden. Spätestens hier ist die Zeit gereift, abermals Änderungsanträge, die meine Fraktion gemeinsam mit den Interessenvertretern der Verbände für Menschen mit Behinderung erarbeiten wird, in diesen