Protocol of the Session on January 27, 2005

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich darf alle Abgeordneten heute zur 10. Plenarsitzung ganz herzlich begrüßen. Ich begrüße alle Regierungsvertreter, die Vertreter der Medien und selbstverständlich die Gäste. Als Schriftführer haben Platz genommen Abgeordnete Holbe und Abgeordnete Wolf. Abgeordnete Wolf ist auch für die Rednerliste zuständig. Für die heutige Plenarsitzung haben sich entschuldigt Ministerin Diezel und Abgeordneter Hausold.

Ich darf bei dieser Gelegenheit im Namen des Präsidiums auch ganz herzlich dem Abgeordneten Dr. Hartmut Schubert der SPD-Fraktion zum Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

(Beifall im Hause)

Weitere Hinweise zur heutigen Sitzung: Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Herrn Wolfgang Hasse von Plus TV eine Dauerarbeitsgenehmigung für die 4. Wahlperiode für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt.

Hinweise zur heutigen Tagesordnung: Die heutige Plenarsitzung beginnt mit TOP 17 - der Fragestunde. Hier kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 4/531/537/538.

Daran schließt sich die Aktuelle Stunde an. Danach geht es dann in der Tagesordnung wie vorgesehen mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag weiter.

Zu TOP 11, Mitgliedschaften von Mitgliedern der Landesregierung in Gremien gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/519 -, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/548 verteilt.

Weitere Hinweise: Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 a und b sowie 10 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 GO Gebrauch zu machen.

Sehr verehrte Abgeordnete, wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir erwähnten Ergänzungen widersprochen oder gibt es Anmerkungen?

Herr Abgeordneter Stauch, bitte schön.

Anmerkungen insoweit, dass wir darum bitten würden, den Tagesordnungspunkt 2, Rundfunkänderungsstaatsvertrag, heute in erster und morgen in zweiter Lesung zu behandeln. Insoweit war auch nach Vorabsprache Zustimmung der anderen Fraktionen dazu vorhanden.

Ich sehe allgemeines Nicken. Es ist auch in der Tagesordnung festgehalten. Damit können wir festhalten, es wird in erster und zweiter Lesung heute beraten. Wird der Tagesordnung inklusive der eben noch erwähnten Änderung widersprochen oder gibt es weitere Ergänzungen? Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt.

Ich komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 17

Fragestunde

Als erste Mündliche Anfrage rufe ich die Drucksache 4/442 des Abgeordneten Nothnagel, PDS-Fraktion, auf.

Integrationsfachdienste in Thüringen

Am 31. Dezember 2004 läuft die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gremien haben für Thüringen festgelegt, dass die Integrationsfachdienste zum 31. Dezember 2004 auslaufen und nicht über das Land weiter finanziert werden?

2. Wann wurden die sieben Träger der Integrationsfachdienste in Thüringen darüber informiert, dass in Thüringen diese Dienste nicht weiter gebraucht werden?

3. Wurde das Verfahren mit der Bundesagentur für Arbeit abgesprochen?

4. Wer übernimmt die Aufgaben der Integrationsfachdienste ab dem 1. Januar 2005 in Thüringen?

Danke schön. Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel wie folgt:

Zu Frage 1: Die Bundesagentur hat die Verträge zur Finanzierung der Integrationsfachdienste zum 31.12.2004 gekündigt. Die Entscheidung, dass ab 2005 die beiden Integrationszweige Vermittlung und Berufsbegleitung in den in Thüringen vorhandenen Strukturen der Integrationsfachdienste vereinigt werden, wurde durch das Integrationsamt getroffen. Das Land hat sich bisher an der Finanzierung der Integrationsfachdienste Vermittlung nicht beteiligt. Die Integrationsfachdienste werden sich nach ihrer Vereinigung über ihre Auftraggeber finanzieren müssen. Diese sind zum Beispiel Rehabilitationsträger, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Pflegeversicherungen, aber auch das Integrationsamt selbst.

Zu Frage 2: Anfang Dezember 2004 wurden die Träger der Integrationsfachdienste informiert.

Zu Frage 3: Nein, denn durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwer behinderter Menschen vom April 2004 wurde die Beauftragung der Integrationsfachdienste durch die Bundesagentur für Arbeit ab 2005 aufgehoben.

Zu Frage 4: Thüringen entspricht der Forderung des SGB IX, die Integrationsfachdienste zu konzentrieren. In jedem Agenturbereich bleibt natürlich ein Integrationsfachdienst bestehen.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht Fall. Herzlichen Dank. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/462, eine des Abgeordneten Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.

"Extremistenliste" des Landes Thüringen?

Nach Pressemeldungen veranlasste der Bundesinnenminister nach heftiger Kritik die Streichung der PDS von der so genannten Extremistenliste, die bei "Loyalitätserklärungen" im Rahmen von Einbürgerungsanträgen zur Anwendung kommt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kommt im Land Thüringen eine entsprechende Liste zur Anwendung und wofür?

2. Wird im Land Thüringen bei Einbürgerungen nach einer Mitgliedschaft in der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) oder in einer ihrer Teilorganisationen gefragt?

3. Wird nach wie vor in Thüringen bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst nach einer Mitgliedschaft in der PDS oder in einer ihrer Teilorganisationen gefragt?

4. Welche Einrichtungen waren oder sind an der Erarbeitung einer solchen Liste beteiligt?

Danke. Es antwortet Minister Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Freistaat Thüringen existiert keine eigene Extremistenliste. Die in der Vorbemerkung der Anfrage angesprochene Liste des Bundes wurde den Thüringer Einbürgerungsbehörden im Juli 2004 als Arbeitshilfe im Zusammenhang mit der Abgabe der so genannten Loyalitätserklärung von Einbürgerungsbewerbern zur Verfügung gestellt. Die Loyalitätserklärung beinhaltet das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ein solches Bekenntnis ist jedoch dann anzuzweifeln, wenn anhand der den Einbürgerungsbehörden vorliegenden Unterlagen - ggf. unter Zuhilfenahme der Liste - die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung festgestellt wird. Mit Übergabe der Liste wurden die Einbürgerungsbehörden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die PDS kein Beobachtungsobjekt des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz ist.

Frage 2: Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 3: Nein.

Frage 4: Entfällt.

Danke. Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage - Drucksache 4/489 -, Abgeordnete Dr. Fuchs, PDS-Fraktion.

Rausschmiss von Ärzten nach Patientenberatung am Universitätsklinikum Jena

Nach Presseinformationen im Dezember 2004 wurde nach ausführlicher Patientenberatung zwei Krankenhausärzten von der Leitung des Universitätsklinikums Jena wegen schwerer Verletzung der Dienstpflichten gekündigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kennt die Landesregierung diesen Vorfall und in welchem Umfang nimmt das zuständige Fachministerium die Dienstaufsicht über das Jenaer Universitätsklinikum wahr?

2. Kennt das Fachministerium und auch die Klinikleitung die Charta der Patientenrechte und die ärztliche Musterberufsordnung?

3. Wie bewertet die Landesregierung das Recht des Patienten auf umfassende Aufklärung vor einem medizinischen Eingriff?

4. Welche Schlussfolgerungen wird das Fachministerium als auch die Klinikleitung aus dem Vorgang ziehen?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel. Bitte.