Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie alle herzlich willkommen zur heutigen Plenarsitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Medien sehr herzlich. Als Schriftführer hat neben mir die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen Platz genommen, die Rednerliste führt der Abgeordnete Carius. Für die heutige Sitzung haben sich Ministerpräsident Althaus, Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Gerstenberger und Herr Abgeordneter Ohl entschuldigt.
Ich möchte Ihnen folgende Hinweise geben: Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung dem Freien Bildjournalisten Uwe Schmidt, der exklusiv für die Berliner Bildagentur imago & penople arbeitet, eine Dauerarbeitsgenehmigung für die 4. Wahlperiode für Bild- und Tonaufnahmen hier im Plenarsaal erteilt.
Ich möchte Sie ferner darauf aufmerksam machen, dass anlässlich des Weltdiabetestages und der Deutschen Herzwoche 2005 heute und morgen im Foyer vor dem Landtagsrestaurant eine Aufklärungs- und Vorsorgeaktion stattfindet. Sie bietet Ihnen Gelegenheit, Ihr individuelles Risiko kontrollieren zu lassen. Für die Beratung stehen die Experten Frau Prof. Dr. Aßmann von der Deutschen Herzstiftung, Frau Claußen vom Landesverband Thüringen des Deutschen Diabetiker Bundes, Herr Dr. Grohmann von der Deutschen Gesellschaft für Prävention von HerzKreislauferkrankungen und Herr Dr. Lundershausen von der Thüringer Gesellschaft für Diabetes und Stoffwechselkrankheiten zur Verfügung. Ich möchte Sie ermuntern, nehmen Sie das vielfältige Angebot dieser Verbände wahr, suchen Sie das Gespräch. Lassen Sie sich ausführlich von den Experten beraten. Dazu haben Sie heute in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie morgen von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit.
Der für heute geplante parlamentarische Abend der Denkmalpflege musste leider kurzfristig von den Veranstaltern abgesagt werden. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Zu TOP 8: Die Fraktionen haben sich dahin gehend verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1315, Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den OddsetSportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA FußballWeltmeisterschaft Deutschland 2006, in erster und zweiter Beratung heute zu behandeln und dazu die Fristen zu verkürzen.
Zu TOP 10, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Abwasserabgabengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1317, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1336 verteilt.
Zu TOP 14, Entwicklung der Pensionslasten in Thüringen, Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1318, wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1337 verteilt.
Ich möchte Ihnen ferner mitteilen, dass zu TOP 16, Fragestunde, folgende Mündliche Anfragen hinzukommen: Drucksachen 4/1325/1328/1330/1331.
Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 13 und 14 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Ihnen liegt die Tagesordnung vor. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Bitte, Herr Abgeordneter Stauch.
Frau Präsidentin, wir beantragen noch zur Aufnahme in die Tagesordnung den Antrag „MfS/ AfNS-Mitarbeit und die Folgen für die Ausübung öffentlicher Ämter“ in der Drucksache 4/1324 und bitten um Einordnung morgen als Tagesordnungspunkt 2.
Sie haben diesen Antrag gehört. Wir stimmen über die Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung ab. Wer stimmt der Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung zu? Ich bitte um das Handzeichen. Danke. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Antrag in die Tagesordnung aufgenommen. Wir stimmen ab über die Platzierung des Antrags. Die Fraktion der CDU hat beantragt, diesen Antrag am Freitag nach der Regierungserklärung aufzurufen. Wer dieser Platzierung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wer dieser Platzierung nicht zustimmt, den bitte ich um
das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist somit der Platzierung dieses Antrags zugestimmt worden. Wir werden die Tagesordnung in der veränderten Form abarbeiten.
Damit kommen wir zur Abarbeitung der Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 1, die Regierungserklärung zur Politischen Kultur im Freistaat Thüringen (Thüringen-Monitor 2005) , wird nach Vereinbarung im Ältestenrat am Freitag, also morgen, als erster Punkt aufgerufen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/975 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/1288 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat die Abgeordnete Holbe aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung.
Durch Beschluss des Landtags vom 30.06.2005 wurde der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes in Drucksache 4/975 an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien ohne vorherige Aussprache im Plenum überwiesen. Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Zusammenlegung beider Denkmalfachbehörden, dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesamt für Archäologie, zum Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien hat in seiner Sitzung am 01.09.05 einen Beschluss getroffen, nachdem folgende Institutionen und Behörden im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens beteiligt wurden: Der Thüringer Landesrechnungshof, das Landesamt für Denkmalpflege, das Landesamt für Archäologie - bei beiden Ämtern sowohl die Amtsleiter als auch die Personalräte - und die Oberbürgermeister der Städte Weimar und Erfurt.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Ausschuss-Sitzung am 13.10.05. Der Oberbürgermeister der Stadt Weimar, Herr Dr. Volkhardt Germer, gab keine Stellungnahme ab. Die Stellungnahmen der Denkmalfachbehörden, abgegeben durch den Landeskonservator Herrn Dr. Stephan
Winghart für das Landesamt für Denkmalpflege Erfurt und dem Leiter des Landesdenkmalamts für Archäologie Weimar, Herrn Dr. Sven Ostritz, waren positiv. Ebenfalls äußerten sich die Personalräte beider Landesbehörden positiv zur Zusammenlegung. Der Oberbürgermeister der Stadt Erfurt, Herr Manfred Ruge, legte im Rahmen seiner Stellungnahme keine Bedenken und Anregungen dar. Der Thüringer Landesrechnungshof äußerte in seiner Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Einschätzung, bezogen auf die entstehenden Kosten für Umzug und Sanierung eines notwendigen Gebäudes in der Stadt Weimar
und die Nachnutzung des jetzigen Gebäudes am Petersberg Erfurt. Er befürchtet, dass Thüringen seine herausragende Stellung auf dem Gebiet der Archäologie einbüßen würde. Nach einer intensiven Beratung im Ausschuss wurde dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes entsprechend der Vorlage in Drucksache 4/975 mit einer Änderung, die mehr redaktionellen Inhalt hat und Ihnen in der Drucksache 4/1288 vorliegt, mehrheitlich zugestimmt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Landtagskollegen, der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien empfiehlt Ihnen die Annahme des vorgenannten Gesetzes und die beschlossene Änderung, die Ihnen ebenfalls vorliegt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, eigentlich hätte ich Lust, meinen Redebeitrag an einen Vertreter des Landesrechnungshofs abzugeben, denn es ist bereits in der Berichterstattung deutlich geworden, dass die wesentlichen Bedenken gegen dieses Gesetz aus der Sicht des Landesrechnungshofs im Jahr 2002 und im Jahr 2005 wieder vorgetragen wurden. Aber das ist ja nicht möglich, so werde ich mich befleißigen, Ihnen wesentliche Teile dieser Stellungnahme des Landes
Frau Holbe als Berichterstatterin hat bereits darauf verwiesen, wir haben einen Gesetzentwurf der Landesregierung und damit soll das Thüringer Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 14. April des Jahres 2004 novelliert werden. Also, wir novellieren ein sehr junges Gesetz. Grund dafür ist die Zusammenlegung des Landesamts für Denkmalpflege und des Landesamts für Archäologie zum gemeinsamen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zum 1. Januar 2006. So weit ist eigentlich kein Zündstoff in dem Gesetz und wenn Sie es nachlesen, werden Sie feststellen, dass es sich im Wesentlichen um Formulierungsänderungen vor diesem Hintergrund handelt. Man beruft sich auf die Regierungserklärung der Landesregierung, also des Ministerpräsidenten, über die Zusammenlegung der Denkmalfachbehörden. Und nun könnte man zur ersten Übersetzung kommen: Der Ministerpräsident äußert einen Satz und daraus entsteht ein Gesetz mit mehr oder weniger Sinn.
Unter dem Punkt D des Gesetzentwurfs ist zu lesen, es entstehen keine Kosten. Die Landesregierung wird nicht müde, immer wieder zu betonen, dass durch die Zusammenlegung eine Konzentration und Bündelung von Aufgaben erreicht werden kann und dass damit Synergieeffekte entstehen.
Nun zum vorliegenden Gesetz: Natürlich wurde im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien, nachdem wir im Plenum diesen Gesetzentwurf in erster Lesung nicht beraten haben, dieses Gesetz seitens der Landesregierung begründet. Der Minister verwies darauf, dass durch Synergieeffekte in dem zusammengelegten Landesamt Strukturänderungen zu den bisherigen Ämtern vorgenommen werden, die es erlauben - und jetzt kommt wirklich etwas Witziges -, bis zum Jahr 2028 acht Stellen wegfallen zu lassen und eine Stelle umgewandelt werden könne. Kosteneinsparungseffekt: 3,1 Mio. €. Der Nachweis, wie sich diese Kosteneinsparung zusammensetzt, fehlt bis heute. Und die interessante Variante, bis zum Jahre 2028 ein derart fundamentales Einsparungspotenzial in diesem kleinen Gesetzentwurf zu verankern, grenzt schon an Absonderlichkeit.
In der Realität offenbart sich ein weiteres eigenartiges Bild. Bei Nachfrage zu den Folgen dieses Gesetzentwurfs kommt man natürlich notwendigerweise zur Fragestellung, wo befindet sich die künftige Örtlichkeit, in der unter einem Dach all die Aufgabenbündelung vorgenommen werden soll. Die Antwort heißt zunächst: in Weimar. Weimar ist zwar nicht sehr groß, aber auch nicht so klein, dass man nicht eine genauere Platzierung dieses neuen gemein
samen Landesamtes finden müsste und könnte. Darüber wird nun in unterschiedlichen Varianten debattiert. Man weiß, dass eigentlich eine solche Immobilie mit den Voraussetzungen, beide Ämter unter einem Dach zu vereinen, im Moment überhaupt nicht da ist und schon gar nicht die notwendigen technischen und materiellen Voraussetzungen bietet. Es gibt übrigens auch keine Entscheidungen zu den dazugehörigen Personalfragen und über Sanierungs- und Einrichtungskosten am neuen Standort kann man nichts sagen. Umzugskosten sind nicht kalkuliert, auch nicht im Haushalt 2006/07. Auf meine Nachfrage in dieser Richtung wurde gesagt, ja man müsse erst einmal beschließen, ehe man überhaupt eine Kostenkalkulation vornehmen könne.
Zusammengefasst heißt das wiederum, die Kosten stehen im Augenblick in überhaupt keinem Verhältnis zu den möglichen Synergieeffekten. Der Gesetzentwurf ist aus Sicht meiner Fraktion daher unsinnig, er kommt zum völlig falschen Zeitpunkt und meine Kollegin Kaschuba pflegt zu solchen Vorgängen immer zu sagen, es ist ein sehr frühes Nichts.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen, wir üben eigentlich keine Kritik an den Formulierungen des Gesetzestextes, sondern an dem Handeln der Landesregierung in diesem Zusammenhang.
Frau Abgeordnete Holbe als Berichterstatterin verwies bereits darauf, dass wir in der ersten Beratung des Gesetzes - also im Ausschuss, im Plenum fand ja diese Beratung nicht statt - beantragten, eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen. Die Mündliche Anhörung ist mit Mehrheit abgelehnt worden; es galt das Minderheitenrecht der Oppositionsfraktionen, wenigstens eine schriftliche Anhörung herbeizuführen. Wir hörten an die beiden Amtsleiter, die Personalräte, die Oberbürgermeister von Weimar und Erfurt und den Landesrechnungshof. Nun passierte interessanterweise Folgendes:
Frau Kollegin, würden Sie mir insoweit Recht geben, dass die Mehrheitsfraktion diesem Antrag auf schriftliche Anhörung zugestimmt hat?
dass der Landesrechnungshof im Rahmen seiner Prüfungsvorhaben des Jahres 2001/02 auch die beiden Denkmalämter Thüringens hinsichtlich ihres Aufbaus und bezüglich ihrer Tätigkeit geprüft hat. Nach Erhebung in beiden Landesämtern gelangte der Rechnungshof damals zur Auffassung, von einer Zusammenlegung der Landesämter abzuraten. Der Landesregierung wurde dieses mitgeteilt. Darauf antwortete die Landesregierung im Jahre 2002, und zwar mit Schreiben vom 28. Juni, dass sie von einer Zusammenlegung der beiden Landesämter Abstand nehmen wolle und sich von der Erkenntnis leiten lasse, dass von einer institutionellen Zusammenlegung keine weiteren Synergieeffekte zu erwarten seien. Diese Stellungnahme wiederholte der Landesrechnungshof im Jahre 2005; der Kultusminister hatte inzwischen gewechselt, aber die politische Zusammensetzung der Landesregierung natürlich nicht. Der Landesrechnungshof verweist darauf, dass in der Begründung die Zusammenlegung als solche nicht zweckmäßig und geboten sei. Zitat jetzt dazu: „Die Begründung des Gesetzentwurfes für die neuerliche Zusammenlegung kann keineswegs überzeugen. Die Ausführungen lassen jede Begründung für die geplante Zusammenlegung vermissen. Sie erläutern lediglich, dass sich ‚die Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes... aus der Zusammenlegung...’ ergebe. Diese Begründung enthält eine unrichtige Reihung der Maßnahmen nach ihrer Bedeutung.“ Im Klartext heißt das, der letzte ist vor dem ersten Schritt getan.
Zweitens verweist der Landesrechnungshof auf eine Kosten-Nutzen-Einschätzung des Vorhabens. Auch hier wieder ein Zitat: „Tatsächlich entstehen sehr wohl Kosten, nämlich zumindest die Umzugskosten und die voraussichtlich erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Es sind ja noch nicht einmal die Entscheidungen für die Unterbringung des zusammengelegten Landesamtes in Weimar sowie für die Weiterverwendung der teuer sanierten Immobilie ‚Petersberg’ in Erfurt gefallen.“ Nun haben wir uns natürlich auch gefragt, was wird mit der Immobilie Petersberg in Erfurt, die tatsächlich teuer saniert ist, die hervorragende Unterbringungsbedingungen und Standortbedingungen für das Landesamt für Denkmalpflege bietet? Nachfragen dazu, übrigens nicht nur im Fachausschuss, sondern auch im Haushalts- und Finanzausschuss ergaben, auch darüber herrscht in höchstem Maße Unklarheit.
Drittens gibt der Rechnungshof weiter zu bedenken, dass eine vom zuständigen Ministerium selbst einberufene Sachverständigenkommission sich gegen eine Zusammenlegung der Ämter ausgesprochen habe. Weder Ziel und Aufgaben der Ämter noch Ausbildung, Arbeitsweisen und Methoden der Mitarbeiter seien miteinander vergleichbar und letztlich werde sogar Thüringens herausgehobene Stellung auf dem Gebiet der Archäologie gefährdet. Auch darauf verwies die Berichterstatterin Frau Holbe.
Viertens sind die 8 im Jahre 2028 angeblich wegfallenden Stellen für den Rechnungshof eine Zukunftsvision. Dagegen lassen unterschiedliche Besoldungsstrukturen in den beiden Ämtern befürchten, dass Fachkräfte mit entsprechenden Abschlüssen bei einer Zusammenlegung höhere Besoldungsstufen beanspruchen könnten.
Zusammenfassend wiederum formuliert der Rechnungshof, dass er die Vorgehensweise der Landesregierung, nämlich erst ein Änderungsgesetz auf den Weg zu bringen und im Nachgang die Fragen der Auswirkungen dieser Zusammenlegung, des Umzugs, der Sanierung und der erforderlichen Bauarbeiten zu behandeln, nicht billigen kann. Nun fragten wir uns, weil die Frage der Zusammenlegung der beiden Landesämter in den vergangenen Jahren immer wieder mal aufgeworfen und verworfen wurde: Was steckt eigentlich hinter einem solchen Gesetzentwurf? Also ist es doch notwendigerweise so, dass man die anderen betroffenen Partner befragt. Der Erfurter Oberbürgermeister ließ mitteilen, dass zu den geplanten Gesetzesänderungen keine Bedenken oder Anregungen bestehen. Nun hat mich mein Kollege Blechschmidt darüber informiert, dass der Kulturausschuss der Stadt Erfurt völlig anders beraten hat und dass er beauftragt ist, im Nachgang zu diesen Äußerungen die Position des Kulturausschusses der Stadt Erfurt mitzuteilen.
Warum der Bürgermeister von Weimar nicht geantwortet hat auf die Aufforderung zur Stellungnahme, ist mir bis heute unklar. Konnte er nicht? Durfte er nicht? Oder wollte er nicht? Das kann ich nicht bewerten, aber ich denke, auch aus dieser Sicht wäre einiges anzumerken.