Protocol of the Session on March 20, 2009

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Abgeordnete Wolf Platz genommen, die Rednerliste führt Abgeordneter Worm.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Ministerpräsident Althaus, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, Herr Abgeordneter Mohring und Frau Abgeordnete Taubert.

Wir haben gestern mit Tagesordnungspunkt 7 geschlossen, allerdings hatten wir den Tagesordnungspunkt 6 noch nicht aufgerufen und deshalb rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 6 auf.

Gesetz zur Anpassung des Thü- ringer Landesrechts an das Le- benspartnerschaftsgesetz des Bundes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4806 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4840 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf in Form eines Artikelgesetzentwurfs beinhaltet insgesamt 52 Artikel, die die Anpassung des Thüringer Landesrechts an das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft anpassen soll. Dieses familienrechtliche Institut ist mit dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft geschaffen worden und räumt seitdem gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit ein, ihrer auf Dauer angelegten Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben. In Thüringen sieht diese Anpassung eher bescheiden aus. In Thüringen sind erst wenige Landesgesetze an dieses Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes angepasst worden, daher kann man durchaus davon sprechen, dass

hier dringender Handlungsbedarf angezeigt ist.

Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner.

Danke, Frau Präsidentin. Dieser Handlungsbedarf ergibt sich außerdem auch deshalb, weil das Personenstandsrecht durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts des Bundes neu geregelt worden ist und seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Dadurch ist die Lebenspartnerschaft vollständig in das System des Personenstandswesens integriert worden und auch deshalb ist diese Anpassung dringend notwendig.

Lassen Sie mich einige wenige Beispiele - ich will hier nicht alle 52 Artikel dieses Gesetzentwurfs aufrufen - anführen, die diesen Handlungsbedarf dokumentieren. Da soll z.B. - vielleicht interessiert das auch die Kollegen der CDU-Fraktion - das Thüringer Abgeordnetengesetz dahin gehend geändert werden, dass Lebenspartner von Abgeordneten in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden sollen.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

Es soll das Thüringer Beamtengesetz - das könnte ja auch den einen oder anderen in diesem Hohen Hause interessieren - dahin gehend geändert werden, dass Lebenspartner bei dem Kreis der Pflegebedürftigen in die sogenannten sonstigen nahen Angehörigen einzubeziehen sind, und es sollen einige weitere Gesetze dahin gehend geändert werden, dass Lebenspartner- und lebenspartnerähnliche Gemeinschaften in den Familienbegriff aufgenommen werden.

Meine Damen und Herren, wenn wir in eine zweite Beratung eines Gesetzentwurfs eintreten, dann ist es üblich, dass hier zunächst einmal ein Berichterstatter das Wort ergreift, der aus den vorangegangenen Ausschuss-Sitzungen Bericht darüber gibt, wie die Debatte oder eine eventuelle Anhörung verlaufen ist oder welche Argumente und welche Sachverhalte in einer möglichen Anhörung zur Sprache gekommen sind. All das blieb diesem Gesetzentwurf verwehrt, blieb deshalb verwehrt, weil die Fraktion der CDU es nicht für nötig gehalten hat, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, was er mehr als dringend verdient gehabt hätte, denn offen gestanden, ich habe

(Beifall DIE LINKE, SPD)

noch niemals ein Papier in den Händen gehabt, solange ich Mitglied des Hauses bin, das von außen erarbeitet so akribisch, so juristisch genau einen Sachverhalt in dieser Form geregelt haben wollte wie dieser Gesetzentwurf des Thüringer Lesben- und Schwulenverbandes. An dieser Stelle auch von meiner Seite dafür meine ganz große Anerkennung!

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich muss Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ganz offen gestanden sagen, Ihre Verweigerung der Beratung oder die Verweigerung der ernsthaften Befassungen mit diesem Gesetz zeugt aus meiner Sicht von einem ziemlich kleinkarierten und offen gestanden auch von den Realitäten längst überholten Weltbild. Sie sind noch nicht einmal bereit, in Deutschland selbstverständlich geltendes Recht auf Thüringer Recht zu übertragen. Ich weiß nicht, welche Kategorie eines Begriffs man dafür verwenden soll, aber schämen sollten Sie sich schon dafür. Das ist das Mindeste.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Sie haben keinen Respekt vor den Menschen, die sich das Anderssein nicht ausgesucht haben. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich

(Unruhe CDU)

erst etwas ändern muss, wenn es gut werden soll. Ändern müssen sich ganz offensichtlich an dieser Stelle die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das passiert ja am 30. August dieses Jahres. Dann kann ich auch den Vertretern des Thüringer Lesben- und Schwulenverbandes zusichern, dann werden wir uns hier wiedersehen und dann wird dieser Gesetzentwurf noch einmal zum Aufruf kommen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Hauboldt, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Mitglieder des Landesverbandes der Schwulen und Lesben Thüringen, ich darf Sie auch recht herzlich begrüßen. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, meine Damen

und Herren - und da richte ich meinen Blick noch mal auf den Innenminister Scherer - hatte er mit Verweis auf das Verwaltungsverfahrensgesetz noch etwas vollmundig angekündigt, dass die Regierung und die CDU-Mehrheit doch auch bei der Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Thüringen aktiv sei.

Ich gestehe, meine Fraktion hat das Beamtengesetz zum Anlass genommen, Sie beim Wort zu nehmen, Herr Minister. Wir kennen das Ergebnis, wie Sie sich gestern zum Beamtengesetz verhalten haben. Dennoch sah die Landtagsmehrheit keine Veranlassung, den heute vorliegenden Gesetzentwurf zur umfassenden Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in Thüringen an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen, um sie dort weiterzuberaten. Ich denke - Herr Höhn hat hier in seinem Beitrag darauf verwiesen - es ist eine Unmöglichkeit, die sich hier abgespielt hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Mit dieser Ablehnung, meine Damen und Herren, haben Sie nicht nur uns als Fraktion, sondern auch die Betroffenen zutiefst berührt.

Ich will noch eine Einflechtung auf die Anmerkung des Innenministers Herrn Scherer machen. Sie stellen sich gestern in der Diskussion zum Thüringer Beamtengesetz hier an das Rednerpult und behaupten ganz dreist und kühn, es müsse ja noch sehr umfangreich die Gleichstellung im Beamtengesetz geprüft werden. Ja, meine Damen und Herren, wo sind wir denn eigentlich hier? Es ist doch nun keine neue Nuance, das Bundesrecht auf Landesrecht zu übertragen, also keine neue Erfindung des Landes Thüringen. Sie haben außerdem noch vier Wochen Zeit gehabt, sehr ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss zum Beamtengesetz Stellung zu nehmen. Sie waren bis heute nicht in der Lage, hier nur annähernd einen eigenen Beitrag dazu zu leisten. Sagen Sie allen Ernstes, was Sie politisch wollen oder nicht wollen, das wäre zumindest ehrlich an dieser Stelle.

Hinsichtlich Ihres politisch-moralisch antiquierten Menschenbilds sind Sie ja nicht einmal bereit, darüber nachzudenken. Es ist für mich auch eine - und das sage ich auch ganz deutlich - politische Unverfrorenheit und Instinktlosigkeit, wenn sich Herr Mohring gestern in seiner Funktion als Fraktionschef der CDU hierher stellt und sich herablässt über eine Art Vergangenheitsaufarbeitung und DIE LINKE maßregelt, wie DDR- und die eigene Verantwortung zu verarbeiten sei, Sie aber im gleichen Atemzug durch Ihre pure Ignoranz Menschen wegen ihrer Sexualität diskriminieren und gesellschaftlich ausgrenzen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Sie, meine Damen und Herren von der CDU, sind sicher unfähig, sich Überlegungen und Inhalten zu unserem Gesetz, zu dem Gesetz der Betroffenen auch nur annähernd zu verständigen. Sie treffen durch Ihre ignorante Ablehnung den Verband der Lesben und Schwulen in Deutschland, insbesondere den Landesverband Thüringen. Diese außerparlamentarischen Akteure haben ja ursprünglich den vorliegenden Gesetzentwurf maßgeblich erarbeitet. Auch dafür von mir persönlich noch mal einen recht herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

DIE LINKE hat sich - und die Möglichkeiten hatten alle Fraktionen hier in diesem Hause - als parlamentarischer Arm zur Verfügung gestellt. Die außerparlamentarisch wie parlamentarisch erhobene Forderung nach Gleichstellung von Schwulen und Lesben und deren Lebenspartnerschaften hat nicht nur Rückhalt in aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs; darauf möchte ich im Einzelnen noch mal eingehen.

In Thüringen, meine Damen und Herren, steht mit Blick auf das Kriterium der sexuellen Orientierung ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot in Artikel 2 Abs. 3 der Thüringer Verfassung. Daher geht es auch fehl, wenn Vertreter der CDU ein aktuelles, aber gelinde gesagt überaus konservatives Urteil - darauf haben Sie sich ja berufen - des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Gleichstellung im Beamtenrecht zitieren. Es ist auf die Situation in Thüringen nicht anwendbar. Die Thüringer Verfassung geht hier über das Grundgesetz hinaus und entfaltet für den Gesetzgeber viel stärkere Bindungen. Nebenbei bemerkt, hat der LSVD eine aktuelle Kampagne gestartet mit dem Ziel, Artikel 3 des Grundgesetzes um das Diskriminierungsverbot wegen des Kriteriums der sexuellen Identität zu erweitern. Damit würde das Grundgesetz der Verfassungslage in Thüringen angepasst.

Doch Sie, meine Damen und Herren der CDU, die Sie sonst so gern und oft die Verfassung vor sich hertragen, lassen eine um die andere Möglichkeit verstreichen, um im Landesrecht verfassungsgemäße Zustände herzustellen. Bei der Beratung des Gesetzentwurfs zum Beamtenrecht hätten Sie für diesen Teilbereich die Anpassung durchaus vornehmen können, ja müssen. Es lagen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor. Wir haben sie hier noch mal im Plenum eingebracht. Diese korrespondieren inhaltlich mit den Änderungsvorschlägen des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Sie haben die Änderungsanträge abgelehnt. Wir gehen davon aus, dass Sie

heute Gleiches tun werden.

Die Diskriminierung der Lesben und Schwulen und ihrer Lebenspartnerschaften wird sich in Thüringen durch Ihr Handeln bzw. Ihre Untätigkeit, meine Damen und Herren von der CDU, demnach fortsetzen, sei es die Diskriminierung bei der Eintragung der Partnerschaft oder auch bei deren Auflösung, seien es beamtenrechtliche Vorschriften wie z.B. Beihilfevorschriften oder der Familienzuschlag. Thüringen wird damit leider weiterhin Schlusslicht in Deutschland bleiben, was die Anpassung des einfachen Landesrechts angeht.

In der Verfassung ist Thüringen mit dem geltenden Artikel 2 Abs. 3 allerdings sogar weiter als das Grundgesetz. Aus dem Diskriminierungsverbot ergibt sich für den Gesetzgeber, den Landtag, die Pflicht zur Rechtsanpassung. Mit Ihrer Verweigerung, insbesondere mit Blick auf die Versäumnisse im Beamtenrecht, begehen Sie, meine Damen und Herren der CDU, sehenden Auges einen Verfassungsbruch.

(Beifall DIE LINKE)

Daher wird meine Fraktion die Verabschiedung des noch immer mit diskriminierenden Vorschriften behafteten Änderungsgesetzes zum Beamtenrecht zum Anlass nehmen, die Einreichung eines Antrags auf Normenkontrolle beim Thüringer Verfassungsgericht ins Auge zu fassen. Wir sind uns der Unterstützung des Landesverbandes der Schwulen und Lesben in dieser Tatsache sicher. Dem LSVD wie auch unserer Fraktion werden angesichts der klaren verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Thüringen sehr gute Chancen vor Gericht eingeräumt, dass das Vorgehen der CDU-Landtagsmehrheit für verfassungswidrig erklärt wird.

Wir, meine Damen und Herren, als Fraktion DIE LINKE haben allerdings die Hoffnung bis zum Schluss noch nicht ganz aufgegeben, dass selbst die CDU sich endlich den gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Realitäten in Sachen Gleichstellung von Lesben und Schwulen bzw. deren Lebenspartnerschaften stellen wird. Dem Stichtag und Wahltag, spätestens 30.08., und notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Lebenspartnerschaft mit anderen Mehrheiten im Landtag - darauf hat ja Herr Höhn verwiesen - werden wir uns gern diesbezüglich mit einbringen.

Meine Damen und Herren, ich will verweisen auf einige Forderungen mit Blick in Richtung andere Bundesländer, um Ihnen noch mal vor Augen zu halten, dass wirklich Thüringen Schlusslicht ist hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bestimmung und der Umsetzung des Lebenspartnerschaftsrechts. Es gibt momentan drei weitere Bundesländer, die in ihrer Lan

desverfassung die Benachteiligungen wegen der sexuellen Orientierung verbieten: Berlin, Brandenburg und Bremen. Diese Länder scheinen ihre Landesverfassung ernster zu nehmen als Sie hier in Thüringen. Sie haben ihre verpartnerten Landesbeamten beim Familienzuschlag der Stufe 1, bei der Beihilfe und der Hinterbliebenenpension bereits mit den verheirateten Landesbeamten gleichgestellt. In den Bundesländern, die ihr Landesrecht an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst haben, ist die Gleichstellung meist in zwei Phasen verlaufen. Das liegt daran, dass das Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht bis 2006 noch Bundesrecht war. Deshalb haben einige Bundesländer bei ihren Landesanpassungsgesetzen die Gleichstellung beim Familienzuschlag der Stufe 1 und der Hinterbliebenenpension ausgespart und nur die Gleichstellung bei der Beihilfe in ihre Landesanpassungsgesetze mit einbezogen. Die Beihilfe war schon immer Landesrecht. Hamburg z.B. hat das Landesanpassungsgesetz erst nach der Föderalismusreform an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst, die Gleichstellung beim Familienzuschlag der Stufe 1 und der Hinterbliebenenpension aber gleichwohl ausgespart. Sie soll zusammen mit der durch die Föderalismusreform notwendig gewordenen Reform des hamburgischen Beamtenrechts erfolgen und ist vom Senat bereits angekündigt worden. Lässt man das Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht außer Betracht, dann haben inzwischen auch die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein Lebenspartner in ihrem gesamten Landesrecht mit Ehegatten gleichgestellt. In Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sind umfassende Landesanpassungsgesetze in Vorbereitung bzw. in der Beratung. In Hessen ist die Gleichstellung im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Ab dem 01.01.2009, meine Damen und Herren, gelten in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg und Thüringen, das Personenstandsgesetz, die Personenstandsverordnung und das Lebenspartnerschaftsgesetz. Damit ist dort einheitlich die Zuständigkeit der Standesämter gegeben. Das Verfahren ist vollständig dem der Ehegattenschließung angeglichen. Nur Baden-Württemberg und Thüringen haben von der sogenannten Länderöffnungsklausel im Lebenspartnerschaftsgesetz Gebrauch gemacht. Sie haben ihre abweichenden Regelungen leider beibehalten. Die anderen Bundesländer haben für ihre Lebenspartner das neue Personenstandsrecht vor allem aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung übernommen. Sie brauchen keine doppelten Meldewege zu installieren und brauchen die Beamten, die keine Standesbeamten sind, nicht zusätzlich zu schulen. Außerdem ist die neue Regelung logischerweise bürgerfreundlicher. Wenn Bürger eine Personenstandsurkunde benötigen, brauchen

sie sich nur noch an ihr Wohnsitzstandesamt zu wenden. Zudem, meine Damen und Herren, können Bürger in den übrigen Bundesländern frei wählen, bei welchem Standesamt sie die Lebenspartnerschaft eingehen wollen, und zwar über die Landesgrenze hinweg. In Thüringen können Lebenspartner die Lebenspartnerschaft nur bei dem Amt eingehen, das für ihren Wohnort zuständig ist. Ein Ausweichen zu einem anderen Thüringer Amt oder einem Standesamt in einem anderen Bundesland ist nicht möglich. Das empfinden zu Recht viele Thüringer Lesben und Schwule als Schikane und das gehört abgeschafft.

(Beifall DIE LINKE)