Protocol of the Session on November 14, 2008

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien recht herzlich.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Wolf und die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Wackernagel.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Hausold und Herr Abgeordneter Nothnagel entschuldigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute drei Geburtstagskinder unter uns. Ich gratuliere an erster Stelle der Abgeordneten Frau Taubert zum 50. Geburtstag recht herzlich.

(Beifall SPD)

Liebe Frau Taubert, Ihnen alles Gute, Gesundheit, Glück, Erfolg und uns weiter eine gute Zusammenarbeit hier im Landtag.

Ich beglückwünsche ebenfalls den Abgeordneten Bärwolff zu seinem Geburtstag recht herzlich und beglückwünsche Herrn Staatssekretär Binkert zu seinem Geburtstag. Auch Ihnen beiden alles Gute, Gesundheit und Erfolg im neuen Lebensjahr.

Der Ältestenrat ist übereingekommen, die heutige Plenarsitzung um 17.00 Uhr zu beenden, das möchte ich noch einmal voranstellen. Wir fahren damit in unserer Tagesordnung fort.

Ich rufe heute wie vereinbart als Erstes den Tagesordnungspunkt 6 auf

Gesetz zur Änderung der Thü- ringer Kommunalordnung (Ge- setz für mehr direkte Demo- kratie in Thüringer Kommunen) Gesetzentwurf nach Artikel 82 der Verfassung des Freistaats Thüringen Volksbegehren „Mehr Demo- kratie in Thüringer Kommunen“ - Drucksache 4/4550 - ERSTE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE.

(Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte um Ruhe. Bitte, Frau Dr. Klaubert, Sie haben das Wort.

Ja, das wollte ich auch nehmen. Ich dachte, vielleicht wollte noch jemand Platz nehmen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute die Beratung des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ und ich sage Ihnen ganz ehrlich, einerseits freue ich mich, dass ich hier stehen darf und zu diesem Gesetzentwurf sprechen kann. Aber vielmehr würde es mich freuen, wenn die Vertreter des Volksbegehrens selbst hier stünden, wie es gefordert worden war, und

(Beifall DIE LINKE)

für die vielen Tausend Menschen, die in den vergangenen Monaten sich intensiv um mehr Demokratie in Thüringen mühten, selbst das Wort ergreifen könnten. Insofern könnte die Beratung des Gesetzentwurfs „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ eine Sternstunde der Demokratie sein, und zwar der direkten und parlamentarischen Demokratie.

In den vergangenen Monaten hat dieses Thema das Land bewegt. Der Gesetzentwurf, der zur Debatte steht, ist vom politischen Willen und den Unterschriften von über 250.000 Bürgerinnen und Bürgern geprägt. Diese etwa 250.000 Menschen aus Thüringen haben sich auf den Weg gemacht, um die Spielregeln für ihre demokratische Mitbestimmung an Sachentscheidungen selbstbestimmt neu zu gestalten. 235.000 Unterschriften wurden von der Präsidentin des Thüringer Landtags als gültig anerkannt. Der Politologe Dr. Volker Mittendorf - sicher bekannt von mehreren einschlägigen Publikationen zum Thema „Bürgerbeteiligung“ - brachte es eigentlich auf den Punkt. Er rührt natürlich nicht an der Frage der Entscheidungskraft der Parlamente, doch er sagt auch: „Angesichts geringer Wahlbeteiligung sind Politiker sicher gefordert, öfter beim Volk nachzufragen, was denn gewünscht ist, und die Möglichkeiten auszudehnen, direkten Einfluss auf Sachfragen zu nehmen. Das wäre auch eine Möglichkeit, den schleichenden Prozess umzukehren, dass Bürger immer weniger Vertrauen in Institutionen haben. Ich erinnere daran, dass wir in der alljährlichen Debatte um den Thüringen-Monitor ge

nau das feststellten, dass Bürgerinnen und Bürger zwar nicht das Vertrauen in die Demokratie verloren haben, aber das Vertrauen in die Funktionsweise der Demokratie und dass sie genau deshalb sagen, dass sie beteiligt werden wollen an den Entscheidungen, und zwar nicht nur an den Wahltagen mit der Abgabe ihrer Stimmzettel, sondern insbesondere zwischen den Wahlen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte daher namens meiner Fraktion allen Unterstützerinnen und Unterstützern des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ für diesen wichtigen Beitrag und beeindruckenden Beweis lebendiger Demokratie danken.

(Beifall DIE LINKE)

Ich freue mich auch, dass zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Ihnen heute auf der Zuschauertribüne Platz nehmen konnten und der Debatte zu diesem Gesetzentwurf selbst folgen können. Ganz besonders möchte ich natürlich die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens Herrn RalfUwe Beck und seinen Stellvertreter Herrn Steffen Lemme begrüßen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich glaube, erst gestern noch einmal den Wunsch gehört zu haben, dass natürlich Ralf-Uwe Beck gerne hier stünde und Ihnen sagen würde, was er in den vergangenen Monaten erlebt hat im Umgang mit „Mehr Demokratie“, sowohl das, was für dieses Volksbegehren sprach, als auch, was dagegen sprach. Ich glaube, er könnte Ihnen noch viel besser als wir alle erklären, welche lebendige Demokratie gerade im Umfeld dieser Sammlung auf den Straßen stattfand. Ich werde darauf noch zurückkommen.

Das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen ist seit 1998 aktiv. Derzeit besteht es aus 20 Organisationen - von Gewerkschaften, über kirchliche und gesellschaftspolitische Organisationen und Parteien. Dazu gehört allerdings nicht die Thüringer CDU. Mit dem heutigen Tag wird schon das zweite Volksbegehren zum Ausbau der direkten Demokratie in Thüringen in den Landtag eingebracht. Wir erinnern uns an den April des Jahres 2001. Damals wurde das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringen“ beraten. Ziel war die Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden. Geändert worden ist damals die Verfassung und die Verfahrensgesetzgebung zum Volksbegehren im Jahre 2003 - ich erinnere auch daran, damals nach zähem Ringen durch alle hier im Landtag vertretenen Parteien.

Nun ist ein Blick in unsere Thüringer Verfassung vor diesem Hintergrund ganz interessant und insbesondere auf das Vorwort. Dort können wir lesen: „Doch unsere Verfassung allein kann die Demokratie nicht am Leben halten. Das können nur die Bürger selbst. Was im konkreten Fall das Gemeinwohl ist,... darf keiner Person und keiner Partei allein überlassen werden. Es lohnt sich für jeden einzelnen... zu streiten und mit anderen ins Gespräch darüber zu kommen.“

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Zitat ist von Ihnen, Frau Präsidentin Prof. Schipanski, und ich glaube, es passt gut in die heutige Debatte. Mit der heutigen Einreichung des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ haben aber insbesondere die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, auf beeindruckende Weise öffentlich gezeigt, dass sie diesen Auftrag verstanden haben. Sie haben auch gezeigt, die Menschen sind in höchstem Maße motiviert und engagiert, wenn es um ihre eigenen Angelegenheiten geht und wenn sie das Gefühl haben, dass sie in ihrer eigenen Angelegenheit tatsächlich auch entscheiden können. Daher ist der Landtag aufgerufen, respektvoll mit diesem Gesetzentwurf umzugehen und alle Möglichkeiten seiner Beratung im Plenum und in den Ausschüssen zu nutzen. Dazu gehört übrigens die öffentliche Anhörung genauso wie die Beteiligung der Vertrauenspersonen an allen Entscheidungen zum Gesetzentwurf.

Übrigens, diese Neuerung, dass das in Thüringen überhaupt möglich wurde, wurde durch die Gesetzesänderung im Jahr 2003 eingeführt und wartet seitdem auf die Premiere. Schauen wir aber auf die aktuellen Volksbegehrensbedingungen, dann findet sich für diese Premiere in dieser Woche eine sehr treffende Überschrift: „Premiere im Paralleluniversum“ titelt eine Tageszeitung. Ich kann nur anfügen, es ist die Premiere eines Dramas, welches man überschreiben könnte mit „Das Verwirrungsspiel der CDU zu Thüringen“. Wie jedes klassische Drama besteht es aus fünf Akten. Der erste Akt beginnt schon im Zeitraum des Herbstes 2005. Er sei überschrieben: „Die CDU will die direkte Demokratie in den Kommunen überhaupt nicht.“ Die Oppositionsfraktionen von DIE LINKE - damals hießen wir noch PDS - und SPD brachten am 10. November 2005 einen Gesetzentwurf in den Landtag ein und das Bündnis für Mehr Demokratie hatte diesen Gesetzentwurf erarbeitet. Vorangegangen waren eben jene Debatten zur Änderung der Verfassung und der Verfahrensgesetzgebung, um mehr direkte Demokratie in Thüringen zu ermöglichen. Es schien ein Fenster offen zu sein, in welchem auch die Bereitschaft der regierungstragenden Fraktion erwartet

werden konnte, dass man auch für mehr Demokratie in den Kommunen streiten würde.

Umfangreiche Veranstaltungen im innerparlamentarischen und im außerparlamentarischen Raum fanden statt. Doch auf dem parlamentarischen Weg erlebte das Bündnis eine herbe Enttäuschung. Nach einem Jahr im Landtag, ohne ernsthaftes Eingehen auf die Vorschläge aus dem Volksbegehren wurde das Gesetz von der CDU im Dezember 2006 abgelehnt oder beerdigt. Die Reform sei a) natürlich überhaupt nicht notwendig - das ist ein Argument, welches wir zur Genüge kennen - und b) eine unzumutbare Schwächung für die repräsentative Demokratie besonders in den Kommunen. Es gab also die komplette Verweigerungshaltung der CDU vor zwei Jahren zu einem solchen Anliegen, auf der kommunalen Ebene die Hürden für Volksbegehren zu senken und auch die Wege zu erleichtern, wie Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene sich an ihren eigenen Angelegenheiten beteiligen könnten.

Es folgte der zweite Akt: Das Volk will die direkte Demokratie trotzdem und damit ein Volksbegehren. Nachdem also die CDU-Fraktion die Reform der direkten Demokratie in den Kommunen rüde aus dem Landtag verwiesen hatte, startete das Bündnis das Volksbegehren. Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs aus dem Parlament fanden sich nun im Gesetzentwurf wieder, welches dem Volke zur Abstimmung vorgelegt werden kann. Die Antragssammlung zum Volksbegehren sollte 5.000 Unterschriften erlangen. Das Ziel wurde - übrigens zu unserer großen Freude - deutlich überschritten und 12.000 Bürgerinnen und Bürger sprachen sich in ganz kurzer Zeit dafür aus, dieses Volksbegehren zu starten.

(Beifall DIE LINKE)

Auch dafür gilt Dank. Es geschah gewissermaßen ein kleines Wunder. Die CDU hielt das Volksbegehren dieses Mal nicht mit juristischen Mitteln auf. Im Hinblick darauf sind wir inzwischen alle auch schon gewappnet, dass, wenn ein Volksbegehren auf den Weg gebracht werden soll, man zunächst einmal anzweifelt, ob dieses Volksbegehren überhaupt mit den Rechtsgrundlagen in Thüringen konform ist.

Dieses Volksbegehren wurde also zunächst durch keinerlei derartige juristische Mittel behindert. Aber offensichtlich rechnete man damit, dass die Zahl von über 200.000 Unterschriften, diese zu sammeln auf den Straßen und Plätzen in Thüringen, sowieso nicht erreicht werden könnte.

Nun folgt - wir sind ja in dem Bereich des Dramas - der dritte Akt: Das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ findet tatsächlich statt.

Ich gestatte mir noch einmal, insbesondere vor denen, die sich weniger an den Sachverhalten beteiligen wollten, auf den Gesetzentwurf einzugehen. In dem Gesetzentwurf geht es um die Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Die Hürden wurden abgesenkt und der Ausschlusskatalog wurde reduziert. Mehr Themen auf der kommunalen Ebene sollten von den Bürgerinnen und Bürgern für ihre eigene Einscheidung vorgelegt werden können. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurden auf Landkreisebene eingeführt und ein „Bürgerantrag“ wurde formuliert, dieser aber verändert, indem er zu einem Einwohnerantrag wurde. Dieser Einwohnerantrag umfasste dann die Möglichkeit, dass mit Vollendung des 14. Lebensjahres die Einwohner einer Kommune sich an solchen Entscheidungen auch beteiligen können. Übrigens war in meinem Erfahrungsfeld und im Sammeln von Unterschriften auf der Straße, insbesondere bei jüngeren Menschen, die das Volksbegehren nicht unterschreiben konnten, das etwas, was jüngere Menschen außerordentlich wohltuend aufnahmen, betrifft es doch z.B. solche Entscheidungen, die in Schülerparlamenten oder in Jugendparlamenten getroffen werden und die zwar durchaus medial reflektiert werden, aber die unter den heutigen Bedingungen nicht in die konkrete Arbeit der kommunalen Parlamente einfließen müssen. Man braucht dann immer noch einen verlängerten Arm. Aber wir sprechen ja von „Mehr Demokratie in den Thüringer Kommunen“ und meinen auch damit die Beteiligung jüngerer Menschen an solchen Prozessen.

Das Volksbegehren wurde also gestartet und es erzielte über 250.000 Unterschriften. Aber daneben muss man auch sagen, dass die 250.000 Menschen, die unterschrieben haben, die eine Seite der Medaille sind, die andere sind über 2.000 ehrenamtliche Sammlerinnen und Sammler, die während der ganzen Zeit, in der das Volksbegehren lief - also zwischen dem 20. März und dem 19. Juli -, sich immer wieder aufmachten, Material abholten, Material einsammelten, sich an das Büro in Eisenach wandten, Veranstaltungen organisierten, mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur bei der Unterschriftensammlung ins Gespräch kamen, sondern natürlich auch in Veranstaltungen um das Anliegen des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ warben.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sage Ihnen, das war eine ausgezeichnete Schule für demokratischen Umgang für jeden Einzelnen, der beteiligt war, ob er in der einen Hand die Unterschriftskladde hatte, um sie dem Bürger vorzulegen, oder ob er das Gesetz in die Hand nahm, sich informieren ließ und seine Unterschrift mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Hausnummer auf

diesem Bogen verewigte, um zu sagen, ich unterstütze dieses Volksbegehren und dieses Anliegen. Übrigens, um noch einmal auf Ralf-Uwe Beck einzugehen: Er beschreibt dieses so schön mit dem Bild des „Gartens der Demokratie“, in dem diese Pflanzen auch gewachsen sind. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, Sie trampeln in diesem Garten herum, weil Sie nichts, aber auch gar nichts zu seiner Pflege getan haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Nun hätte es der politische Respekt vor den Bürgern und Bürgerinnen und die Verantwortung vor der demokratischen Kultur geboten, sich wenigstens in eine ernsthafte Debatte um diesen Gesetzentwurf zu begeben. Aber was macht da die CDU, und zwar vor allerkürzester Zeit? Unter der Überschrift des vierten Aktes „Die CDU will das Volksbegehren immer noch nicht und sucht den ultimativen Prellbock“ fand sie die Möglichkeit, wie sie tatsächlich Volksbegehren in den Thüringer Kommunen stoppen kann. Scheinbar geht sie auf die Argumente ein, dass die Hürden gesenkt werden müssen und dass der Katalog dessen, was von den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden soll, erweitert werden muss. Um das zu verhindern, erfindet die CDU in ihrem Gesetz, und das wahrscheinlich weltweit einmalig, den Tatbestand, dass ausschließlich eine Amtsstubensammlung möglich ist. Ich betrachte das als eine Unverfrorenheit ohnegleichen, was Sie damit getan haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Wenn Sie das vor 20 Jahren gesagt hätten, wä- ren Sie schon abgeholt worden.)

(Unruhe DIE LINKE, SPD)

Wissen Sie was, Herr Jaschke, was ich vor 20 Jahren gesagt habe, darüber können wir uns gerne einmal unterhalten. Das gehört im Moment nicht an diese Stelle. Aber wenn Sie uns ständig vorwerfen, dass wir aus der Zeit der DDR und ihrer politischen Machenschaften, in der Opposition überhaupt nicht zugelassen worden ist, nicht klüger wurden, dann sage ich Ihnen: Wir haben aus dieser Zeit gelernt.

(Beifall DIE LINKE)

Wir können uns gern in die Auseinandersetzung auch über diesen Lernprozess begeben. Aber eines erwarte ich dann auch von Ihnen, dass Sie in kritischer Reflexion darüber nachdenken, was Sie wann getan haben und was Sie aus dieser Zeit gelernt haben

(Beifall DIE LINKE, SPD)