Protocol of the Session on February 25, 2005

Ich begrüße Sie herzlich, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir wollen die Sitzung beginnen. Wir haben heute die 13. Sitzung in dieser Legislaturperiode. Ich begrüße die Abgeordneten, die Regierungsvertreter, die Vertreter der Medien und unsere Gäste. Herr Carius wird die Rednerliste führen und hier wird noch jemand von der PDS Platz nehmen. Es haben sich für die heutige Sitzung Herr Ohl und Herr Gentzel entschuldigt. Ich möchte heute sehr herzlich dem Abgeordneten Heym und dem Abgeordneten von der Krone zum Geburtstag gratulieren. Recht herzlichen Glückwunsch, alles Gute für das neue Lebensjahr!

(Beifall im Hause)

Herr Abgeordneter Ohl hat ebenfalls Geburtstag. Da er leider nicht an der Sitzung teilnehmen kann, werden wir ihm die Blumen zusenden. Aber ich möchte von dieser Stelle aus dem Abgeordneten Ohl besonders Gesundheit für das neue Lebensjahr wünschen.

(Beifall im Hause)

Damit kommen wir zum Aufruf des ersten Tagesordnungspunkts, das ist Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz - ThürTierNebG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/568 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, erst kürzlich hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes eingebracht. Dieser ist ein wichtiger Beitrag für die Tiergesundheit in unserem Freistaat. Auch wenn es dabei um Entschädigungsregelungen der Bauern geht, wichtiger ist dabei der Schutz der Nutztiere vor Tierkrankheiten und Seuchen. Damit wirkt sich dieses Gesetz auch indirekt auf den Verbraucherschutz und

die Gesundheit der Bürger aus. Genau an diesem Punkt setzt der vorliegende Gesetzentwurf über die Beseitigung der so genannten tierischen Nebenprodukte an. Unter tierischen Nebenprodukten versteht man Tierkörper und Tierkörperteile, die nicht direkt zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, zum Beispiel verendete Tiere, Schlachtnebenprodukte, Knochen usw. Grundsätzlich besteht - und das ist unbestritten - bei jedem verendeten Tier die Gefahr der Übertragung von Krankheiten auf lebende Tiere. Eine zügige Beseitigung und anschließende Entsorgung von verendeten Tieren, Körperteilen und Erzeugnissen begegnet dieser Gefahr sehr wirksam. Mit der EU-Verordnung Nummer 1774/2002 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union bereits verbindliche Regelungen für alle Mitgliedstaaten geschaffen. Dieses gilt für die Abholung, für die Sammlung, für die Beförderung, Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten. Unter diese Regelung fallen sowohl die Körper von verendeten landwirtschaftlichen Nutztieren als auch von Haustieren. Ebenso zählen dazu Schlachtabfälle, Speiseabfälle und die nicht für die Ernährung verwendbare Milch sowie Gülle. Während die EU-Verordnung den rechtlichen Rahmen festlegt, müssen die konkreten Zuständigkeiten sowie die Kostentragung durch die Mitgliedstaaten selbst geregelt werden. Der Bund hat nach In-Kraft-Treten der EU-Verordnung das bisherige Tierkörperbeseitigungsgesetz durch das Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetz ersetzt. Dieses Gesetz wiederum bestimmt, dass die Durchführung der EU-Verordnung den zuständigen Landesbehörden obliegt. Gleichzeitig ist im Gesetz verankert, dass tierische Nebenprodukte, von denen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgehen könnte, durch die nach Landesrecht festzulegenden Körperschaften des öffentlichen Rechts abzuholen, zu sammeln, zu verarbeiten und zu beseitigen sind. Infolge der europäischen und bundesrechtlichen Bestimmungen muss nun auch das bisherige Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz durch ein neues, das heißt ein entsprechendes Ausführungsgesetz zum Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ersetzt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen vier Punkte:

1. die zuständigen Behörden in Thüringen für die Durchführung,

2. die Bestimmung der Körperschaften für die Bearbeitung und Beseitigung bestimmter tierischer Nebenprodukte,

3. die Einzugsbereiche für die Beseitigung,

4. den Kostenträger für die Verarbeitung und Beseitigung dieser Produkte.

Dabei bleibt das bisherige bewährte Grundsystem für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte unverändert. Träger der Verarbeitung und Beseitigung verendeter Tiere sind, wie bisher natürlich auch, die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie haben sich zu einem Zweckverband zusammengeschlossen, dem alle Landkreise und nahezu alle kreisfreien Städte angehören. Dieses System hat sich in Thüringen bewährt und dafür gesorgt, dass Tierkörper und Tierkörperteile ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Kosten für die Verarbeitung und Beseitigung von verendeten Tieren werden wie bisher natürlich auch zu gleichen Teilen durch die Tierhalter, die Gebietskörperschaften und auch das Land getragen, also eine Drittelregelung zwischen den einzelnen Beteiligten. Für die übrigen tierischen Nebenprodukte, der so genannten Kategorien I und II, das sind in der Regel Schlachtabfälle aus besonderem Risikomaterial, muss der Besitzer eigenverantwortlich aufkommen. Folgende Feststellung ist dabei wichtig: Das bisherige System der Kostentragung hat für den entsprechenden Anreiz einer unverzüglichen und ordnungsgemäßen Ablieferung und Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen der Kategorie I und II gesorgt und darum muss es uns gehen. Denn es geht auch um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Damit konnte eine Infektionsübertragung von Tierkadavern auf Tierbestände verhindert werden. Die Entgelte für die Entsorgung von Tierkörpern und anderen Nebenprodukten müssen zukünftig regelmäßig durch einen externen Wirtschaftsprüfer überprüft werden. Durch diese transparente Gestaltung kann auch bei den Beseitigungskosten mit gesenkten Beiträgen gerechnet werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist also eine Anpassung an nationales und an EU-Recht. Er gibt den Tierhaltern in Thüringen einen verlässlichen und auch praktikablen Rahmen für ihr Handeln. Die Verbraucher in unserem Freistaat dürfen weiterhin darauf vertrauen, dass alles Mögliche für die hohe Qualität der Thüringer Lebensmittel und insbesondere für den gesundheitlichen Verbraucherschutz getan wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Kummer von der PDS-Fraktion. Ich eröffne die Beratung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Zeh hat es schon gesagt, wir reden heute über das Thüringer Ausführungsgesetz zum Tieri

sche Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Ein sicher etwas sperriger, ungewöhnlicher Titel für ein Gesetz, aber es ist notwendig, es im Thüringer Recht einzuführen, da es eine EU-Verordnung vom 03.10.2002 gegeben hat mit der Verpflichtung der Umsetzung in den Mitgliedstaaten, der der Bund auch zum 25.01.2004 nachgekommen ist. Wir hätten das Gesetz allerdings zum 01.01. dieses Jahres schon durchsetzen müssen, so dass wir es nun rückwirkend zum 1. Januar beschließen müssen. Da muss ich schon mein Unverständnis äußern, warum es so lange gedauert hat, diese wenigen Worte zu Papier zu bringen, denn es ist kein allzu ausführliches, kein allzu umfangreiches Gesetz, das auch nicht allzu viele Probleme bereiten sollte. Es sind auch nicht alle Probleme geklärt worden in diesem Gesetz, denn es gibt neue Aufgaben für die Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsämter, hier vor allem die Überwachung von Biogasanlagen und Kompostieranlagen, in denen tierische Nebenprodukte in Zukunft beseitigt werden können. Welchen Umfang diese neue Aufgabe hat, das wissen wir nicht. Darüber gibt auch das Gesetz im Kostenblock keine genauen Angaben. Ich kann mir aber vorstellen, dass hier einiges - gerade auch durch das Erneuerbare Energiengesetz, das ja auch dazu anregt, sich heizwertreiche Produkte für Biogasanlagen zu suchen - auf die entsprechenden Ämter zukommt und damit auch einiges an Kosten für die Kontrolle, so dass das auf jeden Fall berücksichtigt werden sollte. Das muss dann auch in den Anhörungen zum Gesetzentwurf entsprechend erörtert werden. Wichtig ist bei diesem Gesetz auch die Frage, dass die Drittelfinanzierung erhalten bleibt, das ist im Gesetz so geregelt. Ich hoffe auch, dass die anderen, die sich hier an der Finanzierung beteiligen, also die Tierhalter und die Kommunen, weiterhin zu dieser Variante stehen, denn ich glaube, das ist eine wesentliche Ausgangssituation für eine ordnungsgemäße Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Deshalb muss es bei dieser Regelung bleiben. Der Vollzugsaufwand ist im Gesetz geregelt. Das Land gibt dafür Mittel über die Auftragskostenpauschale nach § 23 Thüringer Finanzausgleichsgesetz an die Kreise und die kreisfreien Städte. Allerdings wissen wir natürlich, dass in diesem § 23 auch steht, dass die Mittel nach Maßgabe des Landeshaushalts ausgereicht werden. Ich glaube, hier müssen wir in der Gesetzesberatung den Kommunen auch die Sicherheit geben, dass "nach Maßgabe des Landeshaushalts" bei knapper Kassenlage nicht bedeutet, es gibt im nächsten Jahr nichts mehr.

Meine Damen und Herren, einige Probleme werden wir mit diesem Gesetz nicht loswerden, zum Beispiel das Problem, dass Tiermehl aus tierischen Nebenprodukten, die durchaus noch für die menschliche Erzeugung geeignet wären, weiterhin in Zementwerken verbrannt wird und die Zementwerke sich

für diesen teuren Brennstoff auch noch Geld dafür bezahlen lassen, dass sie ihn dort mit hineinnehmen. Probleme, die die Landwirtschaft wirklich drükken, Probleme, die eigentlich angegangen werden müssten, aber dazu ist dieses Gesetz nicht gedacht. Ich hoffe trotzdem, dass auch in dieser Hinsicht ein paar Worte bei der Gesetzesberatung fallen werden und beantrage im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Da wir schon beim Gesetzentwurf zur Tierseuchenkasse festgestellt haben, dass sich sowieso nur die Landwirtschaftspolitiker mit dieser Frage beschäftigen, empfehlen wir die Federführung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es wäre mal etwas Neues und die Fachpolitiker könnten sich dort gleich intensiv damit beschäftigen. Herr Minister Zeh, Ihre Kollegen aus Ihrem Haus sind sowieso regelmäßig im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, um uns zu diesen Fragen zu berichten und ich denke, wir sind die geeigneten Ansprechpartner. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte den sperrigen Namen nicht noch einmal wiederholen. Herr Minister Zeh hat auch schon ein paar Knackpunkte angesprochen, Herr Kummer auch. Es geht sicherlich um die Drittelfinanzierung, da sind wir uns einig, die will auch die Fraktion der SPD gerne beibehalten. Wir können im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die eine oder andere Unwegsamkeit des Gesetzes noch reden. Auch die Terminfolge ist mir aufgefallen. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen, wieso ein Landesministerium dann ein Jahr braucht, um ein Gesetz, das auf Bundesebene im Januar 2004 verabschiedet wurde, dann ein Jahr im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Thüringen verbringt und jetzt rückwirkend durch das Parlament in Kraft gesetzt werden muss. Wir sollten uns trotzdem Zeit lassen, um diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu beraten. Wir werden dann die entsprechenden Betroffenen noch anhören. Ich nehme aber auch an, dass es inhaltlich dazu keine größeren Auseinandersetzungen geben wird. Es ist eine Umsetzung von EU- und Bundesrecht. Die Frak

tion der SPD bittet um die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, um dann die einzelnen Punkte nochmal zu beraten. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke. Das Wort hat der Abgeordnete Gumprecht von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Tierkörperbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe, die der Gefahrenabwehr dient und damit zu jeder Zeit sichergestellt werden muss. Das heißt, sie muss stets von funktions- und handlungstüchtigen Institutionen getragen werden. Zum Grundsatz: Die Tierkörperbeseitigung hat sich in Thüringen bewährt.

Meine Damen und Herren, der Landtag beschäftigt sich in dieser Wahlperiode nun mit dem dritten Gesetz, das die Tiergesundheit zum Inhalt hat und damit dem Verbraucherschutz dient. Das Gesetz wurde uns vorgelegt, weil die EU ein sehr umfangreiches Gesetz verabschiedet hat, was ursprünglich in Deutschland in 10 Seiten geregelt wurde, beinhaltet bei der EU Regelungen auf 97 Seiten. Daraufhin musste die Bundesregierung mit fast 20 Seiten nachlegen. Da freue ich mich, dass das Thüringer Gesetz doch eine überschaubare Größenordnung hat, denn es regelt eigentlich im Grunde nur das Vokabular. Wir wechseln den Begriff "Tierkörperbeseitigung" in den Begriff "Tierische Nebenprodukte". Deshalb ist das Gesetz hauptsächlich eine Anpassung an die EU- und Bundesregelung. Die Grundpfeiler des bisher gültigen Gesetzes bleiben nämlich in diesem Entwurf erhalten. Das sind die Regelungen der behördlichen Zuständigkeit, die Festlegung der Verantwortlichkeit für die Träger der Beseitigung, nämlich die Landkreise oder zu bildenden Zweckverbände, die Definition des Einzugsbereichs, die Entsorgung von risikobehafteten Schlachtabfällen und natürlich die Kostenteilung für verendete Tiere zwischen den Tierhaltern, dem Land und den Landkreisen. Besonders diese Regelung hat sich bewährt, denn das Land war hier gegenüber den Landkreisen und den Tierhaltern ein zuverlässiger Partner. Aber auch die Kostenbeteiligung der Tierhalter war wichtig, denn damit war eine zuverlässige Entsorgung der verendeten Tiere gesichert. Es konnten damit natürlich in Thüringen eventuelle Übertragungen von Infektionskrankheiten auf andere Tierbestände vermieden werden, denn nur gesunde Tierbestände gewährleisten einen hohen Verbraucherschutz.

Meine Damen und Herren, wir werden uns in den Ausschüssen damit beschäftigen. Im Gegensatz zu Herrn Kummer kann ich sagen, der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat immer eine sehr ordentliche Arbeit bei der Behandlung seiner Aufgaben geleistet. Deshalb beantrage ich für die Fraktion der CDU die Überweisung dieses Gesetzes an den federführenden Ausschuss, nämlich den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit unter Einbeziehung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Innenausschusses, weil die Kommunen hier betroffen sind. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist beantragt worden die Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und es ist beantragt worden die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und die Überweisung an den Innenausschuss ist beantragt worden. Wir werden zuerst abstimmen über die Überweisung an die Ausschüsse und dann über die Federführung.

Es ist beantragt worden die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer für diese Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist mit übergroßer Mehrheit die Überweisung an diesen Ausschuss befürwortet worden.

Es ist beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wer ist für diese Überweisung? Wer ist gegen diese Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist auch dieser Überweisung zugestimmt.

Es ist weiterhin beantragt die Überweisung an den Innenausschuss. Wer ist für die Überweisung an den Innenausschuss? Wer ist gegen die Überweisung an den Innenausschuss? Und wer enthält sich der Stimme? 5 Enthaltungen. Bei 5 Enthaltungen ist der Überweisung an den Innenausschuss zugestimmt worden.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Das zweifle ich an.)

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Federführung. Es ist beantragt worden, die Federführung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu übergeben. Wer ist für die Federführung durch diesen Ausschuss? Wer ist gegen die Federführung durch diesen Ausschuss? Wer

enthält sich der Stimme? Es sind keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Federführung dieses Ausschusses abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung, ob die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit liegen soll. Wer ist für die Federführung durch den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit? Wer ist gegen die Federführung durch den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit? Wer enthält sich der Stimme? Es sind 2 Stimmenthaltungen. Bei 2 Stimmenthaltungen liegt die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Damit ist die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektengesetzes, des Ingenieurgesetzes und des Thüringer Ingenieurkammergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/569 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die so genannte SLIM-Richtlinie vom 14. Mai 2001 hat die Europäische Union mehrere Richtlinien geändert, die u.a. die Anerkennung und Berufsausübung der Architekten, der Innen-, Garten- und Landschaftsarchitekten, der Stadtplaner sowie der Ingenieure betreffen. Erreicht werden soll die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildung und Tätigkeit von Angehörigen der genannten Berufsgruppen in anderen Staaten der Europäischen Union und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Wer in einem dieser Staaten einen unter die Richtlinie fallenden Titel erworben hat, soll ihn auch in anderen Mitgliedstaaten führen dürfen. Die Richtlinie muss in Deutschland durch die Länder umgesetzt werden. Da die Umsetzungsfrist bereits am 1. Januar 2003 abgelaufen ist und die EU-Kommission offenbar ein Vertragsverletzungsverfahren vorbereitet, muss kurzfristig eine Änderung von Thüringer Gesetzen erfolgen. Die bisherige Thüringer Regelung hat einen Verweis - so wie auch in anderen Ländern -, dass die zum Erlasszeitpunkt einschlägigen europäischen Richtlinien in der jeweiligen Fassung für anwendbar erklärt werden. In Deutschland sind damit auch alle zukünftigen Änderungen der in Bezug genommenen Regelungen mit berücksichtigt und erst letztes Jahr hat uns das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nach längerer

Prüfung mitgeteilt, dass diese gleitende Verweisung nicht ausreichend sei, so dass diese Gesetzesnovelle notwendig ist.

Lassen Sie mich kurz die Kernpunkte des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs erläutern: Durch die Änderung des Thüringer Architektengesetzes werden ausländische Ausbildungsabschlüsse und Versicherungsbescheinigungen als grundsätzlich gleichwertig anerkannt. Die Architektenkammer Thüringen, die über die Eintragungen in die Architektenliste entscheidet, muss ihre Entscheidungen innerhalb von drei Monaten treffen und ablehnende Entscheidungen begründen. Das ergibt sich zwar an sich schon aus dem Verwaltungsverfahrensrecht; aus europarechtlichen Gründen ist aber eine ausdrückliche Regelung im Architektengesetz erforderlich. Durch die Änderung des Ingenieurgesetzes wird bestimmt, dass die Berufsbezeichnung "Ingenieur" von einem Staatsangehörigen der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Deutschland geführt werden darf, wenn er nach dem Recht seines Heimatlandes zur Führung einer entsprechenden Berufsbezeichnung berechtigt ist. Für die Prüfung dieser Voraussetzung sieht EU-Recht, anders als bei Architekten, eine Frist von vier Monaten vor. Durch die Änderung des Thüringer Ingenieurkammergesetzes wird bestimmt, dass die Ingenieurkammer Thüringen, die die Liste der beratenden Ingenieure führt, über einen Eintragungsantrag innerhalb von vier Monaten entscheiden muss. Auch wenn die Ihnen vorliegenden Änderungen letztendlich unvermeidbar sind, weil wir uns auf das europarechtlich zwingend Erforderliche beschränken, stellt sich natürlich die Frage nach den Auswirkungen auf unsere Thüringer Architekten und Ingenieure. Ich sehe zwar durchaus das Risiko einer möglichen Konkurrenz für unsere einheimischen Planer, ich bin mir aber sicher, dass wir vor dieser Konkurrenz keine Angst haben müssen, da die Umsetzung dieser Richtlinie auch in anderen Ländern der Europäischen Union unseren Architekten und Ingenieuren nämlich auch neue Marktchancen eröffnet. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde hier ganz vorsichtig zu Werke gehen, nicht dass wieder Feueralarm ausbricht. Dem Landtag liegt heute ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektengesetzes, des Ingenieurgesetzes und des

Ingenieurkammergesetzes vor. Grundlage für diesen Gesetzentwurf sind Änderungen auf EU-Ebene bezüglich der Anerkennung von Ausbildung und Tätigkeiten in anderen Staaten der EU und die Behandlung der Eintragungsanträge. Bereits im Februar 2001 wurde eine Vereinfachungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, die unter der so genannten SLIM-Richtlinie bekannt ist, verabschiedet. Diese Richtlinie ändert insgesamt 14 andere Richtlinien, in denen die Anerkennung von Diplom- und Befähigungsnachweisen geregelt ist. Darunter befindet sich sowohl die Architektenrichtlinie für Hochbauarchitekten als auch die Richtlinie des Rates über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Innen- und Landschaftsarchitekten sowie für Stadtplaner. Die neue Richtlinie sollte bis zum 1. Januar 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Landesregierung kommt also hier recht spät mit ihrer Gesetzesänderung und das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum gestern aus der CDU-Fraktion das Ansinnen an mich herangetragen wurde, den Gesetzentwurf heute in erster und zweiter Lesung durchzuwinken. Diesem Ansinnen können wir uns allerdings nicht anschließen, denn aus unserer Sicht gibt es hier noch Beratungsbedarf.

Ich will deutlich sagen, wir begrüßen die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs, die von der EU geforderten Eintragungsfristen zu vereinheitlichen. Immerhin betrugen die Eintragungsfristen bei uns bislang drei Monate, während in anderen EUStaaten die Fristen bis zu einem Jahr betrugen. Insofern teile ich hier die Auffassung des zuständigen Ministers, dass es keinen Nachteil für unsere Architekten und Ingenieure bringen wird, sondern - im Gegenteil - es wird von Vorteil sein, wenn diese Richtlinie auch in anderen EU-Staaten umgesetzt wird, und dort die Eintragung schneller vonstatten geht. Wir sehen allerdings Probleme in einem Punkt, nämlich bei der Beibehaltung der Eintragungsvoraussetzungen für die Absolventen deutscher Bildungseinrichtungen. Hier ist im Gesetz geregelt, dass ein erfolgreicher Abschluss an einer deutschen Universität, Hochschule, Fachhochschule oder einer als gleichwertig anerkannten Lehranstalt Voraussetzung für die Eintragung ist, das heißt, dass de facto auch ein sechssemestriger Bildungsgang mit dem Abschluss Bachelor, wenn wir das so stehen lassen, zur Eintragung berechtigen würde. Dies widerspricht wiederum der EU-Richtlinie, die nämlich acht Semester und damit den Masterabschluss als Eintragungsberechtigung voraussetzt. Wir würden deshalb gern, wenn wir einmal die entsprechenden Gesetze ändern, auch das geändert haben. Das Problem steht inzwischen, es sind in Zwickau und an anderen Einrichtungen Bachelor ausgebildet worden, die einen sechssemestrigen Studiengang durchlaufen haben und die, wenn wir das so stehen

lassen, jetzt eigentlich sich auf diesen Passus im Gesetz berufen und eine Eintragung fordern könnten. Deswegen möchten wir über dieses Problem gern noch einmal im Ausschuss reden. Des Weiteren schlagen wir auch vor, eine Nachweispflicht für die Fortbildung der Architekten und Ingenieure im Gesetz aufzunehmen. Deswegen beantrage ich seitens der SPD-Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr.

Danke. Das Wort hat der Abgeordnete Wetzel, CDU-Fraktion.