Protocol of the Session on January 25, 2007

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserem ersten Plenum im neuen Jahr. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Es ist unser erstes Plenum im rauchfreien Landtag. Unsere Hausordnung wurde entsprechend geändert. Wer von den Abgeordneten oder den Mitgliedern der Landesregierung rauchen möchte, dem steht der Raum 056 zur Verfügung. Dort kann die Plenarsitzung über Bildschirm verfolgt werden.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Holbe, die Rednerliste wird von der Abgeordneten Ehrlich-Strathausen geführt.

Für die heutige Sitzung hat sich die Abgeordnete Sedlacik entschuldigt.

Ich möchte Sie heute während dieser Plenarsitzung recht herzlich einladen für 13.00 Uhr zur Eröffnung der Ausstellung „STIP.VISITE“ von Stipendiaten für Bildende Kunst 2005/2006 des Landes Thüringen. Im Foyer vor den Sitzungsräumen ist die Ausstellung aufgebaut. Wir werden dort um 13.00 Uhr auch die Gelegenheit haben, die Künstler zu treffen.

Die Deutsche Bahn AG im Konzernbereich Thüringen präsentiert sich heute und morgen im Eingangsbereich der Jürgen-Fuchs-Straße zum Thema „Die Bahn kommt“.

Ebenfalls präsentiert sich die Altenburger Firma „Altenburger Hut und Putz GmbH“ im Foyer vor dem Landtagsrestaurant.

Ich möchte Ihnen folgende Hinweise zur Tagesordnung geben:

Zu Tagesordnungspunkt 6, der Unterrichtung durch die Landesregierung für den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2010 für den Freistaat Thüringen, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2646 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 7, dem Antrag der Fraktion der SPD zu der geplanten Verschiebung der Entscheidung über die weitere Theater- und Orchesterförderung des Freistaats bis zur Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2643 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 17, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/2624, 4/2633, 4/2634, 4/2635 und 4/2636.

Weiterhin möchte ich Ihnen bekannt geben, dass ein gemeinsamer Antrag aller drei Fraktionen zur Global Marshall Plan Initiative in Thüringen in Drucksache 4/2644 verteilt wurde. Ich gehe davon aus, dass sich gegen die Aufnahme in die Tagesordnung und eine Fristverkürzung kein Widerspruch erhebt. Ist das so oder gibt es Widerspruch? Es ist nicht der Fall, so nehmen wir diesen Tagesordnungspunkt auf und ich schlage vor, diesen Antrag als Tagesordnungspunkt 15 a einzuordnen. Gibt es dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall, damit ist es beschlossen.

Die Landesregierung hat angekündigt zu den Tagesordnungspunkten 1 b, 7, 8 b, 11, 12, 13 und 15 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen jetzt widersprochen? Bitte, Abgeordneter Schröter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die CDU-Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt 2, Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem „Thüringer Vorschaltgesetz zur Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung“ in Drucksache 4/2616 heute in erster und morgen in zweiter Lesung zu behandeln. Die erforderliche Fristverkürzung müsste dann beschlossen werden.

Zum Zweiten beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 11 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung im Übrigen in der heutigen Sitzung aufzurufen. Herr Minister Schliemann kann voraussichtlich morgen nicht an der Sitzung teilnehmen, er möchte aber bei der Bearbeitung des Punktes dabei sein.

Zum Dritten: Die Fraktion der CDU hat einen Antrag eingereicht in Drucksache 4/2641 „Auswirkung des Orkans ‚Kyrill’ auf die Forstwirtschaft im Freistaat Thüringen“. Wir beantragen, diesen in die Tagesordnung aufzunehmen. Vielen Dank.

Bitte, Abgeordneter Buse.

Frau Präsidentin, namens der Fraktion der Linkspartei.PDS beantrage ich den Antrag unserer Fraktion „Auswirkungen des Sturms ‚Kyrill’ auf Thüringen und Maßnahmeprogramme zur Minderung der Schadensfolgen“ in Drucksache 4/2642 mit Fristverkürzung ebenfalls auf die Tagesordnung zu nehmen.

Gut. Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, die SPD-Fraktion beantragt, einen Antrag in der Drucksache 4/2645 „Auswirkungen des Orkans ‚Kyrill’ auf Thüringen und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Ich schlage gleichzeitig vor, alle drei Anträge zu diesem Thema sowohl in gemeinsamer Beratung als auch auf jeden Fall zum Aufruf in dieser Plenarsitzung zu bringen.

Gibt es weitere Anträge? Es gibt keine weiteren Anträge. Dann werden wir jetzt über die Anträge in der Reihenfolge abstimmen. Die Fraktion der CDU hat beantragt, den Tagesordnungspunkt 2 „Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem Thüringer Vorschaltgesetz zur Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung“ in Drucksache 4/2616 heute in erster und morgen am Freitag in zweiter Lesung zu behandeln. Dazu ist eine Fristverkürzung zu beschließen. Die einfache Mehrheit reicht. Wer ist dafür, dass so verfahren wird? Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit werden wir so verfahren.

Die Fraktion der CDU hat weiterhin beantragt, unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung im Übrigen auf jeden Fall in der heutigen Sitzung den Tagesordnungspunkt 11 aufzurufen. Wer ist dafür, den Tagesordnungspunkt 11 unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung heute in der Sitzung aufzurufen, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Wer ist dagegen? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit werden wir so verfahren.

Es liegt weiterhin der Antrag vor, den Antrag in Drucksache 4/2641 „Auswirkung des Orkans ‚Kyrill’ auf die Forstwirtschaft im Freistaat Thüringen“ auf die Tagesordnung zu nehmen und damit auch die Fristverkürzung zu beschließen, denn der Antrag wurde nicht in der § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von fünf Werktagen verteilt. Daher ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung,

sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Das kann mit einfacher Mehrheit geschehen, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer ist für die Aufnahme dieses Antrags, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer ist gegen die Aufnahme dieses Antrags? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, dann ist dieser Antrag in die Tagesordnung aufgenommen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, die in Drucksache 4/2642 einen Antrag eingereicht hat „Auswirkungen des Sturms ‚Kyrill’ auf Thüringen und Maßnahmeprogramme zur Minderung der Schadensfolgen“. Hier gilt das Gleiche, was ich bei dem vorigen Antrag schon gesagt habe, das heißt, ich frage Sie: Gibt es Widerspruch gegen die Aufnahme dieses Antrags? Das ist nicht der Fall, dann können wir über die Aufnahme des Antrags abstimmen. Wer ist für die Aufnahme des Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Aufnahme des Antrags? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist dieser Antrag ebenfalls in die Tagesordnung aufgenommen.

Es liegt ferner der Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2645 „Auswirkung des Orkans ‚Kyrill’ auf Thüringen und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung“ vor. Auch hier gelten wieder die Hinweise aus der Geschäftsordnung. Ich frage: Gibt es von Ihrer Seite Widerspruch gegen die Aufnahme dieses Antrags? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Aufnahme ab. Wer ist für die Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Aufnahme dieses Antrags? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag ebenfalls in die Tagesordnung aufgenommen.

Es ist weiterhin beantragt worden, diese drei Anträge in jedem Fall in dieser Plenarsitzung zu behandeln und alle drei Anträge gemeinsam zu beraten. Gibt es gegen diesen Antrag Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen; wir werden in dieser Weise verfahren.

Mir liegen jetzt keine weiteren Anträge zur Tagesordnung vor. Dann ist die Tagesordnung mit diesen Änderungen festgestellt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 in seinen Teilen

a) Thüringer Gesetz über die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an das Bau- und Dienstleistungsgewerbe (Thüringer Vergabegesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2611 - ERSTE BERATUNG

b) Bedeutung des Bundesver- fassungsgerichtsurteils zum Berliner Vergabegesetz für Thüringen Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/2504 -

Die Fraktion der SPD wünscht das Wort zur Begründung. Bitte, Herr Abgeordneter Pilger.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 11. Juli 2006 hat das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Berliner Tariftreueklausel getroffen. Es hat die Tariftreueklausel in allen Punkten für verfassungsgemäß erklärt.

(Beifall bei der SPD)

Nachdem diese Entscheidung im November 2006 verkündet wurde, wollen wir nun einen weiteren Anlauf in dieser Legislatur für ein Vergabegesetz starten. Durch die Entscheidung des Gerichts ist eine neue Lage geschaffen worden, die es rechtfertigt und gebietet, den Gesetzentwurf erneut einzubringen, obwohl dieser bereits in der laufenden Legislaturperiode abgelehnt wurde. Ein weiteres Abwarten wäre angesichts der nach wie vor äußerst unbefriedigenden Verhältnisse bei öffentlichen Vergaben in Thüringen Zeitverschwendung. Wir wollen ein Vergabegesetz in Thüringen, das den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Rahmen beachtet. Ich greife hier ausdrücklich den Vorschlag meines Kollegen Kretschmer aus der Sitzung im März 2006 auf. Dort hatten Sie, Herr Kretschmer, erklärt, dass der Respekt des Gesetzgebers vor dem Bundesverfassungsgericht es gebiete, dessen Beschluss abzuwarten und über eine landesrechtliche Regelung im Lichte der Entscheidung aus Karlsruhe zu entscheiden; dies sei auch Meinung der CDU-Fraktion. Genau dies wollen wir nun vorschlagen. Wir wollen eine landesrechtliche Entscheidung zum Thema „Tariftreue bei öffentlichen Vergaben im Lichte der Entscheidung

des Bundesverfassungsgerichts“. Dieses hat mit starken und klaren Worten die Tariftreueklausel des Berliner Vergabegesetzes aus allen denkbaren verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für verfassungsmäßig erklärt. Es hat dabei nicht nur vollständig die Bedenken des Bundesgerichtshofs ausgeräumt, sondern sogar darüber hinaus festgestellt, dass die Tariftreueklausel auch mit dem Recht auf Berufsfreiheit vereinbar ist. Das Verfassungsgericht hat zugleich auch sämtliche von der CDU-Fraktion bisher vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken, die mit den Bedenken des Bundesgerichtshofs im Wesentlichen übereinstimmten, ausgeräumt. Wenn es der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht gebietet, dessen Entscheidung im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens zu berücksichtigen, dann kann das Ergebnis nur ein Vergabegesetz sein, dessen Kernbestandteil eine sogenannte Tariftreueklausel darstellt. Eine Tariftreueklausel ist eine schuldrechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers öffentlicher Aufträge, seine Mitarbeiter bei Ausführung dieser Leistungen mindestens nach den in Thüringen geltenden Tarifverträgen zu bezahlen. Diese Tariftreueklausel muss mit entsprechenden Sanktionen durchsetzbar sein und dies ist nur mit einem Gesetz möglich.

In unserem Gesetzentwurf haben wir folgende Sanktionen für Verstöße gegen die Tariftreuepflicht vorgeschlagen:

- die Vereinbarung von Vertragsstrafen für jeden schuldhaften Verstoß in Höhe von 1 Prozent, maximal 10 Prozent des Auftragswerts,

- das Recht zur fristlosen Kündigung bei groben oder wiederholten Verstößen,

- ein möglicher Ausschluss von weiteren Vergaben für bis zu zwei Jahren, wenn ein Unternehmen mehrfach grob gegen die Verpflichtungen des Vergabegesetzes verstößt.

Ein solcher Ausschluss ist sicherlich das schärfste Mittel. Wir halten einen Ausschluss bei Verstößen gegen ein Gesetz, hier das Vergabegesetz, aber für gerechtfertigt. Ein Unternehmen, das rechtswidrig handelt, kann in der Regel ohnehin als ungeeignet angesehen werden.

Über die genaue Ausgestaltung der Sanktionsregelung können wir uns allerdings noch in den Ausschüssen unterhalten. An dieser Stelle könnten wir uns im gewissen Rahmen einen Kompromiss vorstellen. Entscheidend ist, dass wir in Thüringen überhaupt eine Tariftreueklausel für das Bau- und das Dienstleistungsgewerbe bekommen. Offen zeigen wir uns auch in der Frage, in einem Vergabegesetz mittelstandsfreundliche Kriterien aufzunehmen. Einen An

satzpunkt bieten hier unter anderem die Regelungen in der Vergabemittelstandsrichtlinie. Die mit den Wirtschaftsverbänden noch zu beratenden Kriterien sollten allerdings in ein Gesetz überführt werden, damit sie die entsprechende Durchsetzungskraft bekommen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das wird nicht gewünscht. Dann erstattet die Landesregierung Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS und ich erteile für die Landesregierung das Wort Herrn Staatssekretär Aretz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bitte erlauben Sie eine eher persönliche Anmerkung vorweg. Wenn wir uns an dieser Stelle mit Vergaberegelungen befassen, beschäftigen wir uns nach den Intentionen der Antragsteller nicht zuletzt mit der Bekämpfung von Lohndumping und Arbeitslosigkeit. Diese Themen sind und bleiben eine Herausforderung für uns alle, zumindest für alle, die guten Willens sind. Es geht dabei nicht nur um ökonomische, sondern auch um sehr menschliche Probleme. Wir alle kennen Menschen, die von diesen Problemen betroffen sind und ich kenne in diesem Hohen Haus niemanden, den das unberührt ließe. Worüber wir gegebenenfalls angesichts der Bedeutung dieses Problems streiten und streiten müssen, ist, wie wir diese Aufgabe lösen - bestmöglich lösen - oder wenigstens einer Lösung näherkommen.

Nun hat die sozialdemokratische Fraktion ihren Gesetzentwurf eines Thüringer Vergabegesetzes aus dem Jahr 2005 wieder eingebracht. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Vergabegesetz ist das nur konsequent. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesgerichtshofs ausgeräumt. Der Bundesgerichtshof hatte Bedenken geäußert zur Gesetzgebungskompetenz der Länder und zur Vereinbarkeit der Tariftreue mit der negativen Koalitionsfreiheit. Das sind - Sie haben durchaus Recht, meine Damen und Herren - tragende Argumente für die Landesregierung gewesen, Ihren Gesetzentwurf abzulehnen, aber sie waren eben nicht die einzigen Argumente der Landesregierung. Herr Minister Reinholz hat an dieser Stelle bereits gesagt, dass er das Ziel, Lohndumping zu vermeiden, unterstütze, den gewählten Weg über ein Vergabegesetz jedoch infrage stelle. Der Bekämpfung von Dumpinglöhnen dienen im Baubereich bereits das Arbeitnehmerentsende

gesetz und die Mindestlohnverordnung des Bundes. Im Dienstleistungsbereich, wie dem viel zitierten Bewachungsgewerbe, liegen die tarifvertraglich vereinbarten Löhne für eine Wachkraft im Separatwachdienst bei 4,40 € die Stunde. Natürlich können Sie mit einem Tariftreuegesetz den Unternehmen zusätzlich die Erklärung abverlangen, dass sie sich tariftreu verhalten, aber in diesem Fall erreicht der tariflich vereinbarte Lohn bei Weitem nicht die in der Diskussion stehenden Vorschläge für einen allgemeingültigen Mindestlohn. Daran ist doch zu erkennen, dass das Vergaberecht der falsche Ansatz ist.

(Beifall bei der CDU)

Mit einem Tariftreuegesetz ist keine Lohnerhöhung zu erreichen, sondern nur unnötige Bürokratie. Nordrhein-Westfalen hat diese Diskussion schon hinter sich. Im Interesse einer Entbürokratisierung, Deregulierung und insbesondere zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen von Bürokratiekosten hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen Ende Oktober letzten Jahres die ersatzlose Aufhebung seines Tariftreuegesetzes beschlossen. Niedersachsen - und das ist ja Ihr Vorbild - hat sein Gesetz ausschließlich auf Bauleistungen beschränkt. Der öffentliche Personennahverkehr wurde gestrichen, um erklärtermaßen das Gesetz unbürokratischer und mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Auf der einen Seite verlangt man, Vorschläge zum Bürokratieabbau zu erarbeiten und auf überflüssige Erklärungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu verzichten, auf der anderen Seite sollen dann per Gesetz überflüssige Erklärungen zur Pflicht gemacht werden. Das passt einfach nicht zusammen. Für das Reinigungsgewerbe ist die Bundesregierung den Weg über das Arbeitnehmerentsendegesetz und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gegangen. Thüringen hat diesem Weg im Bundesrat zugestimmt. Wir sollten eher diesen Ansatz diskutieren.

In dem Gesetzentwurf der Sozialdemokraten wird zudem der Schutz tariftreuer Unternehmen betont. Das klingt gut. Aber haben Sie sich die Frage gestellt, ob das auch den Thüringer Unternehmen zugutekommt? Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat bereits im Jahr 2000 und im Jahr 2005 öffentliche Anhörungen zu dem Thema durchgeführt. Nicht ein einziger Unternehmensvertreter hat diesen Schutz eingefordert. Vielmehr wurde betont, dass die bestehenden Regelungen, unter anderem die Vergabemittelstandsrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, als ausreichend angesehen werden. Die Anhörungen haben auch gezeigt, dass sich das Lohnniveau, z.B. im Baubereich, auf die Gesamttarifstundenlöhne der Lohngruppen 1 und 2 eingependelt hat. Diese Lohngruppen stellen gleichzeitig den Baumindestlohn dar. Ein Thüringer Vergabegesetz kann damit