Protocol of the Session on November 12, 2004

Ich begrüße Sie heute Morgen recht herzlich, alle Abgeordneten, die Vertreter der Regierung, die Vertreter der Medien und unsere Gäste. Neben mir haben die Abgeordnete Walsmann und die Abgeordnete Wolf als Schriftführer Platz genommen. Frau Walsmann wird die Rednerliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Minister Schliemann, Frau Abgeordnete Doht und der Abgeordnete Ramelow.

Ich möchte von dieser Stelle aus recht herzlich Frau Evelin Groß zum Geburtstag gratulieren.

(Beifall im Hause)

Wir wünschen ihr alles Gute, Gesundheit, Erfolg und eine gute Arbeit im nächsten Jahr.

Ich komme damit zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10

Volksentscheid über den Verfassungsvertrag der Europäischen Union (Verfassungs- referendum) Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/269

Wird eine Begründung durch den Einreicher gewünscht? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache. Ich würde Frau Abgeordnete Naumann von der PDS bitten, zu beginnen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen meine sehr geehrten Damen und Herren,

(Zurufe aus dem Hause: Guten Morgen!)

fast drei Viertel der Bevölkerung wollen mitbestimmen, wenn es um die grundlegenden politischen Weichenstellungen für die Europäische Union geht. Sie wollen das nicht allein den Politikern überlassen. 73 Prozent der Bundesbürger sprechen sich laut ZDF-Politbarometer vom 29. Oktober 2004 für ein Referendum über die Europäische Verfassung aus. Genau diesem Anliegen von 73 Prozent der Bundesbürger entspricht der Ihnen heute vorliegende Antrag der PDS-Fraktion. Am 29. Oktober 2004, also vor zwei Wochen, unterzeichneten nun die Staatsund Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an historischer Stätte in Rom das

Dokument eines Europäischen Verfassungsvertrags. Damit wurde ein Papier unterzeichnet, welches nach vielfältigen Mühen zustande kam und erst im zweiten Anlauf unterschriftsreif vorgelegt werden konnte. Bereits in den Wochen vor der Unterzeichnung wurde über diese Europäische Verfassung debattiert. In der letzten Zeit fokussierte sich die Diskussion hauptsächlich auf die Frage der Ratifizierung dieses Staatsgrundgesetzes. Dabei ist dieses nur die eine Seite. Die Inhalte des in Rom unterzeichneten Gesetzes standen bislang deutlich weniger im Mittelpunkt. Diesen Umstand bedauern wir als PDS sehr, denn ein Hauptproblem in der Diskussion zur EU-Verfassung ist nach wie vor der verschwindend geringe allgemeine Kenntnisstand über die eigentlichen Inhalte des Textes. Deshalb müssen von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von Medien, Bildungseinrichtungen und anderen Multiplikatoren und nicht zuletzt von den EU-Institutionen selbst erhöhte Anstrengungen ausgehen, um den Bürgerinnen und Bürgern umfassende Informationen zur EU-Verfassung an die Hand zu geben. Denn erst auf der Grundlage eines breiten Wissens zu den verschiedenen Aspekten des Verfassungsvertrags kann eine seriöse Debatte um das Für und Wider der EU-Verfassung geführt werden. Diese jetzige Situation hat einen grundlegenden Makel. Bei dieser Verfassung handelt es sich um eine Verfassung von oben. Schon die Ausarbeitung des Papiers blieb den Regierenden der Mitgliedstaaten vorbehalten; der Inhalt trägt ihre Handschrift. Und ihre Handschrift ist nicht unbedingt die beste. Eine breite Einbeziehung der Bevölkerung fand nicht statt und damit wurde eine Chance vertan. Es ist nicht erst seit gestern bekannt, dass das Wie und Wer in der Phase der Ausarbeitung eines Verfassungstextes für die spätere Akzeptanz eines solchen Grundgesetzes von großer Bedeutung ist. Eine breite in und von der Gesellschaft geführte Debatte während der Ausarbeitung wäre wichtiger gewesen als der formale Akt der Unterzeichnung.

(Beifall bei der PDS)

Doch in Deutschland kommt nun ein zweiter Makel hinzu. Hier soll nach gegenwärtigem Stand lediglich die Bevölkerung informiert und die Zustimmung durch den Bundestag erteilt werden. Das bedeutet de facto, den Bürgerinnen und Bürgern die Mitbestimmung in einer solchen elementaren Sache zu verweigern. Doch nur ein Referendum durch die Bürger kann eine Akzeptanz für ein gemeinsames europäisches Grundgesetz herstellen. Aus diesem Grund hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht. In der Zwischenzeit wird, ich erwähnte es bereits, eine öffentliche Debatte zu den Modalitäten der Ratifizierung der EU-Verfassung geführt. Wenn man jedoch die vielfältigen Äußerungen betrachtet, so hat man oft den Eindruck, es geht schon lange nicht

mehr um die Sache selbst. Vielfach spielen parteipolitisches Kalkül und machtbezogenes Geplänkel die Hauptrolle. Diese Umstände entlarven erneut den Politikstil und das Demokratieverständnis der etablierten Parteien.

Gehen wir die Positionen der einzelnen Parteien doch einmal durch. Beginnen wir mit der SPD. Bei Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, fragt man sich schon länger, was die Buchstaben S, P, und D eigentlich noch zu bedeuten haben. Bei P fällt mir vor allem Pirouette oder Purzelbaum ein.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Diesen Buchstaben haben Sie auch.)

Sportlich könnte man dies vielleicht als Gelenkigkeit auslegen. Doch mit Politik für die Bürgerinnen und Bürger hat Ihr Handeln nichts mehr zu tun. Der Bundeskanzler und sein Adlatus, der SPD-Fraktionsvorsitzende Müntefering, erwecken in populistischer Art und Weise den Anschein, sie würden die Debatte über die Mitbestimmung ernst nehmen. Dabei sind diese Überlegungen nur Teil der parteipolitischen Strategie, die Opposition vorzuführen und von innerpolitischen Problemen abzulenken. Als eine überregionale Tageszeitung aus einem fraktionsinternen Schreiben Münteferings zitierte, der darin wenig von Mitbestimmung durch die Bürgerinnen und Bürger hielt, wurde dies besonders deutlich. Bundeskanzler Schröder assistierte, er habe nun die Vorzüge parlamentarischer Demokratie immer mehr schätzen gelernt. Dabei würde es der SPD gut zu Gesicht stehen, wenigstens zu ihrem Koalitionsvertrag mit den Grünen aus dem Jahre 2002 zu stehen. Darin steht, ich zitiere, Frau Präsidentin: "Wir wollen die demokratische Teilhabe fördern und deshalb unser Ziel, Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen, auf der Basis des Gesetzentwurfes der 14. Legislatur weiter verfolgen." So viel, meine Damen und Herren, zu Pirouette und Purzelbaum.

Doch der Koalitionspartner der SPD steht ihr in dieser Angelegenheit nicht unbedingt nach. Einmal davon abgesehen, dass die Grünen in der Öffentlichkeit mit bemerkenswerter Konsequenz den Eindruck erwecken, sie hätten nichts, aber auch rein gar nichts mit der Bundesregierung zu tun, sprechen sie auch hier mit gespaltener Zunge. Jetzt in der Frage der Ratifizierung der EU-Verfassung muss der grüne Koalitionspartner der SPD Farbe bekennen. Denn die Bündnisgrünen werden europapolitisch an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie in dieser Frage weiter janusköpfig auftreten - mit Außenminister Fischer einerseits, der zu den entschiedensten Gegnern eines Referendums gehört, und den Europagrünen andererseits, die im Wahlkampf vollmundig für einen Volksentscheid auftraten. Um diesem Dilemma nun zu ent

weichen, verlegt man sich auf eine neue Strategie. So haben sich mittlerweile SPD und Grüne geeinigt, dass man einen Gesetzentwurf, wie er im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, nicht in den Bundestag einbringen werde. Man schreibe lediglich den Oppositionsfraktionen und schlage ihnen vor, gemeinsam vorzugehen. Damit will die Bundesregierung den schwarzen Peter der Opposition zuschieben.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ist falsch, was Sie sagen.)

Doch deren Positionen passen auch in das bisher gezeichnete Bild. An der CDU/CSU-Opposition scheiterten bisher alle Ansätze zur Einführung plebiszitärer Elemente. Und auch hier Widersprüche über Widersprüche. Mitbestimmung durch Bürgerinnen und Bürger bereiten Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, noch immer großes Unbehagen. Genau solches Unbehagen wie offensichtlich bei der Einhaltung elementarer, parlamentarischer, demokratischer Regeln wie gestern bei der Wahl zum Richterwahlausschuss geschehen ist.

Nun ein Beispiel der Sportlichkeit der CDU, die nichts mit Politik für die Bürger zu tun hat.

(Unruhe bei der CDU)

Seit der Beitritt der Türkei zur EU konkretere Formen annimmt, erwägt man eine Unterschriftenkampagne dagegen. Die sich als Verteidiger des Abendlandes girierenden Akteure der CDU haben sich damit in eine problematische Position begeben, denn über die Verfassung darf der Bürger nicht mit seiner Unterschrift abstimmen, um ein CDU-Vorhaben zu unterstützen, sehr wohl ein äußerst bemerkenswerter Spagat.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Demokratieunterricht.)

Die Schwesterpartei der CDU, die sich zumindest etwas mehr für Plebiszite erwärmen kann, agiert in der Sache geschickter. Bei ihrer Befürwortung eines Volksentscheids hat man auch den Beitritt der Türkei im Auge. Aus diesem Grund warb der bayerische Ministerpräsident Stoiber für ein - ich zitiere - "Stück plebiszitärer Elemente".

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Widersprüche erleben wir aber auch hier in Thüringen. So äußerte sich erst kürzlich anlässlich des Tags der Verfassung am 25. Oktober 2004 Frau Landtagspräsidentin Prof. Dr. Schipanski - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: "Wir Parlamentarier dürfen nicht zulassen, dass sich die Menschen aus der Politik und der Demokratie zurückziehen. Unsere Verfassung allein kann die Demokratie nicht am Leben halten.

Das können nur die Bürger selbst."

Diese Worte können wir nur unterstreichen. Doch sollen sie nicht nur Sprüche bleiben, müssen sie auch mit Leben erfüllt werden. Fangen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, doch einfach mit der Zustimmung zu unserem Antrag an.

(Beifall bei der PDS)

Wir fordern mit unserem Antrag heute nachdrücklich die Verabschiedung der Verfassung durch unsere Bürgerinnen und Bürger selbst. Auch wenn die PDS den Inhalt der Verfassung ablehnt, gebührt dennoch dem Bürger das letzte Wort in dieser Sache und nicht allein den Parlamenten. Nur ein Referendum durch die Bürger kann eine Akzeptanz für ein gemeinsames Europäisches Grundgesetz herstellen. Mit der Haltung zu dieser grundsätzlichen Frage wird ersichtlich, wie ernst man Demokratie und damit auch letztendlich den Souverän - den Bürger - wirklich nimmt. Die Zulassung eines Volksentscheids setzt natürlich die Änderung des Grundgesetzes voraus. Doch eine derartige Änderung stellt auch eine Chance für mehr direkte Demokratie in Deutschland dar.

Ich denke, das ist ein Schritt, der ohnehin längst überfällig ist. Es ist an der Zeit, dem Bürger die ihm zustehenden Rechte zur Mitbestimmung einzuräumen. Deshalb halten wir es für ein dringendes und notwendiges Zeichen, mehr Elemente direkter Demokratie im Grundgesetz zu verankern. Dies wäre eine Antwort auf die weit verbreitete Politikverdrossenheit, auf die die Landtagspräsidentin am Tag der Verfassung ausführlich eingegangen ist. Die PDS stand und steht klar und eindeutig für dieses Ziel. Natürlich übersehen wir nicht die Gefahr einer oberflächlichen, emotionalen Debatte in einem Volksabstimmungsprozess. Deshalb halten wir es für unverzichtbar, umfassend und sachlich über den Verfassungsentwurf zu informieren und aufzuklären.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, worüber sie abstimmen sollen. Dies wird ein hartes, aber notwendiges Stück Arbeit und wir dürfen diese Auseinandersetzung auch nicht scheuen. Darin liegt doch gerade auch der große Wert eines solchen Referendums. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, der PDS liegt nicht daran, den Bürgern Empfehlungen zu ihrem Votum zu geben. Seine Entscheidung hat er allein nach umfänglicher Information zu fällen und seine Entscheidung haben wir zu respektieren und vor allem zu akzeptieren. Aus Sicht der PDS erfüllt der vorliegende Verfassungsentwurf nicht die grundlegenden Anforderungen an eine demokratische Verfassung. Das unterscheidet uns übrigens von der Auffassung der F.D.P., die bekanntlich auch für ein Referendum ist.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Zum Schluss bitte. Der Verfassungstext schreibt erstens konsequent und alternativlos das neoliberale Wirtschaftsmodell mit unbeschränktem Wettbewerb für alle EU-Staaten fest. Daran hat die deutsche Bundesregierung maßgeblichen Anteil.

Zweitens wird mit dem neuen Vertrag das grundlegende Demokratiedefizit der EU nicht beseitigt, sondern weiter festgeschrieben. Bereits seit längerem werden auf der Ebene der EU viele und tief in die Mitgliedstaaten eingreifende Entscheidungen getroffen, ohne dass eine ausreichende demokratische Kontrolle möglich ist. Wird eine Entscheidung erst einmal gefällt, schließen die gegenwärtigen Regeln eine Rücknahme fast gänzlich aus.

Der Entwurf gefährdet drittens die sozialen und demokratischen Grundrechte, die in den Mitgliedstaaten über Jahrhunderte erkämpft wurden. Sie werden nicht nur ausreichend nicht geschützt, sondern sogar geschwächt. So soll zum Beispiel die unternehmerische Freiheit, die bereits durch die Bestimmung zum Binnenmarkt und zur Handelspolitik fast überall Vorrang genießt, ein vertraglich geschütztes Grundrecht werden. Dagegen gibt es für die sozialen Rechte der in der Europäischen Union lebenden Menschen keinen gleichwertigen Schutz. Oft werden die tief greifenden Liberalisierungsvorschriften im Handel mit Gütern und Dienstleistungen in allen Lebensbereichen, insbesondere der öffentlichen Versorgungseinrichtungen, mit qualifizierten Mehrheiten herbeigeführt. Die Festlegungen von sozialen und steuerlichen Mindeststandards werden dagegen durch die zumeist geforderte Einstimmigkeit faktisch blockiert.

Die Europäische Union soll viertens von einer Verfassung geleitet werden, die die Aufrüstung der Mitgliedstaaten befördert. Im Text wird die Schaffung eines Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten als zentrale Einrichtung der Union propagiert. Es soll - so wörtlich - "zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors" vorschlagen und durchsetzen helfen. Im Klartext bedeutet das: Die Schaffung eigener europäischer militärischer Kapazitäten hat Verfassungsrang. Und mit der in der Verfassung eingeräumten Möglichkeit einer neuen strukturierten Zusammenarbeit einzelner williger Staaten wird der institutionelle Rahmen für ein gesondertes Militärbündnis innerhalb der EU geschaffen. Damit leistet dieses Europäische Grundgesetz Vorschub für eine Militarisierung der Europäischen Union. Aus die

sen Gründen steht von unserer Seite ein klares Nein zu diesem Verfassungstext.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, schauen Sie sich um in Europa. In Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Spanien, Portugal und Irland entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Verfassung. Höchstwahrscheinlich werden sich auch Dänemark, Polen, Tschechien, Belgien und die Niederlande für ein Referendum aussprechen. Als erstes Landesparlament in Deutschland hat sich am 28. Oktober 2004 das Berliner Abgeordnetenhaus für eine Volksabstimmung über die Europäische Verfassung ausgesprochen. Mit den Stimmen von PDS, SPD, F.D.P. und Bündnis 90/Die Grünen hat das Abgeordnetenhaus den Berliner Senat aufgefordert, sich für eine Grundgesetzänderung einzusetzen, die erweiterte Möglichkeiten der direkten Demokratie einschließlich eines Volksentscheids über die EU-Verfassung schafft.

Damit Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU und der SPD, Ihre Entscheidung nun leichter fällt, hier ein paar Aussagen von sicher nicht unbedeutenden Politikern Ihrer Parteien. Roman Herzog sagte am 25.08.2004, ich zitiere: "Ja, die Bundesrepublik sollte wie Großbritannien und Frankreich über die EU-Verfassung abstimmen." Oder Hans Olaf Henkel, der sicher nicht als PDS-nah gilt, sagt in "Die Kraft des Neubeginns in München" - ich zitiere: "In freier Wahlentscheidung soll das gesamte deutsche Volk den Rahmen bestimmen, in dem es zukünftig leben will, wie es sich zuvor - so hoffe ich - in freier Wahl für die Europäische Verfassung entschieden hat."

(Unruhe bei der CDU)

In den "Stuttgarter Nachrichten" war am 20.07.2004 vom Bundestagspräsidenten Herrn Thierse folgende Aussage zu lesen - ich zitiere: "Ideal wäre ein europaweites Referendum, ein konstitutiver Akt über einen gemeinsamen Verfassungsantrag in allen EU-Ländern." Und besonders erfreulich ist, dass sich der Ministerpräsident unseres Landes Dieter Althaus in den Yahoo-Nachrichten vom 31.07.2004 wie folgt äußerte - ich zitiere: "Ich bin dafür, die Bürger in allen 25 EU-Staaten über die Europäische Verfassung abstimmen zu lassen."

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Das ist nicht wahr.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Antrag meiner Fraktion geht es heute nicht um 25 EU-Staaten, sondern es geht um die Haltung des Thüringer Landtags. Und es geht nicht zuletzt darum,

die Bürgermitbestimmung ernst zu nehmen und von Thüringen aus ein Zeichen gegen Politikverdrossenheit für mehr Demokratie und Mitbestimmung in Richtung Bundesregierung zu setzen. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Herr Schwäblein, eine Zwischenfrage. Gestatten Sie? Sie haben sie schon, gut.

Vielen Dank, Frau Kollegin. Mal unterstellt, Sie stehen hinter dem, was Sie da vorgelesen haben, frage ich Sie: Würden Sie, nachdem Sie die Souveränität des Wählers so hoch herausgestellt haben, auch akzeptieren, dass gestern hier eine Wahl stattgefunden hat und dieses Ergebnis dann auch zu akzeptieren ist?