Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte die heutige Sitzung eröffnen. Ich heiße Sie zu unserer heutigen Plenarsitzung sehr herzlich willkommen. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sehr herzlich zur heutigen Sitzung.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen. Die Rednerliste wird der Abgeordnete Worm führen.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Ohl, Frau Abgeordnete Enders, Herr Abgeordneter Hauboldt, Herr Abgeordneter Hausold und Herr Abgeordneter Nothnagel.
Wie Sie alle der Einladung zur Sitzung entnehmen konnten, beginnt die morgige Plenarsitzung um 12.00 Uhr; zuvor findet um 9.00 Uhr hier im Plenarsaal die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus statt, zu der ich Sie alle nochmals recht herzlich einlade. Die schriftliche Einladung haben Sie bereits erhalten.
Ich möchte Sie ferner darüber informieren, dass der Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung dem freien Bildjournalisten Axel Heyder eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal für die 4. Wahlperiode erteilt hat. Herr Heyder arbeitet vorrangig für die Bildagentur „Imago“ in Berlin und für die „Thüringische Landeszeitung“.
Wie Ihnen bekannt ist, werden seit dem 21. Dezember des vorigen Jahres die Plenarsitzungen im Internet übertragen. Studenten der Forschungsgruppe Elektronische Medien e.V. - das ist ein studentischer Verein der TU Ilmenau - werden das Projekt „Landtags-Streaming“ heute ab 9.00 Uhr im Foyer vor dem Landtagsrestaurant vorstellen.
Ebenfalls im Foyer findet heute in der Mittagspause um 13.00 Uhr die Eröffnung der Ausstellung „Spielzeug - Zeitzeuge und Kulturgut“ des Deutschen Spielzeugmuseums Sonneberg statt.
Es ist gegenwärtig vor dem Besucherzentrum im Funktionsgebäude eine Ausstellung im Zusammenhang mit dem ersten Thüringer Jugendgeschichtstag, der am 31. Januar 2006 hier im Thüringer Landtag stattfindet, zu sehen.
Im Foyer vor dem Restaurant wird über das Projekt der Landesregierung „Tsunami - Thüringen baut eine Schule in Sri Lanka“ informiert.
Heute Abend hat die Historische Kommission zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der ungefähr 20.00 Uhr stattfindet.
Ich lade Sie alle sehr herzlich ein, diese vielfältigen Aktivitäten rings um unsere erste Plenarsitzung 2006 wahrzunehmen, sich zu informieren und auch als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.
Zu TOP 3, Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Titel „Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt, Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz b. Pößneck, Stadt Triebes, Unterwellenborn, Stadt Zeulenroda“ in Drucksache 4/1316, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1578 verteilt.
Zu TOP 4: Hier haben sich die Fraktionen dahin gehend verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1529 - Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz - heute in erster und in zweiter Beratung zu behandeln. Über die notwendige Fristverkürzung wird dann bei der Behandlung des Tagesordnungspunkts entschieden.
Zu TOP 16, Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, Reform des Föderalismus unter Mitwirkung der Bundesländer und deren Parlamente in Drucksache 4/1580, wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1616 verteilt.
Zu TOP 20, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: - Drucksachen 4/1571, 4/1576, 4/1577, 4/1587, 4/1588, 4/1589, 4/1590, 4/1596, 4/1597, 4/1598, 4/1601, 4/1602, 4/1603, 4/1604, 4/1605 und 4/1666 -.
Der Abgeordnete Lemke hat seine Mündliche Anfrage in Drucksache 4/1557 in eine Kleine Anfrage umgewandelt.
Ich möchte Sie ferner darüber informieren, dass die Landesregierung angekündigt hat, zu den Tagesordnungspunkten 7, 8, 10, 12, 14 und 15 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Frau Präsidentin, wir möchten zur Aufnahme in die Tagesordnung den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in Drucksache 4/1575, Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, des Thüringer Fischereigesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes, beantragen.
Weiterhin möchten wir beantragen, die Tagesordnungspunkte 18 und 19 heute um 12.30 Uhr zum Aufruf zu bringen.
Ich lasse über diese Anträge abstimmen. Als Erstes stimmen wir ab, den Gesetzentwurf in Drucksache 4/1575 - Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, des Thüringer Fischereigesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes - zur ersten Beratung in die Tagesordnung aufzunehmen. Wer stimmt diesem Antrag zu, den bitte ich um das Handzeichen? Einstimmig angenommen.
Dann werden wir über die Platzierung dieses Antrags abstimmen. Ich schlage vor, dass wir den Antrag nach dem Tagesordnungspunkt 5 einordnen, da es ein Gesetzentwurf ist. Wer stimmt diesem Platzierungsvorschlag zu, den bitte ich um das Handzeichen? Es gibt Einverständnis, so wird die Tagesordnung dahin gehend erweitert.
Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der CDU, die Tagesordnungspunkte 18 und 19 heute um 12.30 Uhr zu behandeln. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen? Wer ist gegen diesen Antrag? 3 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist diesem Antrag zugestimmt worden.
Frau Präsidentin, namens der Fraktion der Linkspartei.PDS beantrage ich, den Antrag - Ausbildungssituation in Thüringen im Berichtsjahr 2004/2005 - in Drucksache 4/1582 ebenfalls mit auf die Tagesordnung zu setzen und ihn nach dem Tagesordnungspunkt 17 einzuordnen.
Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer ist dafür, den Antrag der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1582 - Ausbildungssituation in Thüringen im Berichtsjahr 2004/2005 - in die Tagesordnung aufzu
nehmen, den bitte ich um das Handzeichen? Wer ist gegen diese Aufnahme, den bitte ich um das Handzeichen? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Antrag aufgenommen. Wir stimmen über die Platzierung des Antrags nach Tagesordnungspunkt 17 ab. Wer ist für diese Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen? Wer ist gegen diese Platzierung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Antrag aufgenommen und wird nach Tagesordnungspunkt 17 behandelt.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1309 - DRITTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine dritte Lesung ohne Ausschussberatung birgt immer die Gefahr der Wiederholung. Ich möchte daher nur ganz kurz noch einmal unsere Argumente für die vorgeschlagene Verfassungsänderung nennen und Ihnen dann aber anhand eines Beispiels aus Thüringen belegen, warum nach unserer Meinung ein Staatsziel mit eindeutiger antinazistischer Ausrichtung in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Unsere Argumente für diese Ergänzung des Menschenwürdegebots bewegen sich auf drei Ebenen: auf der verfassungsrechtlichen Ebene, auf der politischen und auf der Ebene der Anwendung und Umsetzung von Gesetzen.
Zur verfassungsrechtlichen Ebene: Wir bleiben dabei, unter dem Eindruck des Herbstes 1989 haben wir eine antitotalitäre oder antidiktatorische Formel in die Präambel unserer Landesverfassung aufgenommen. Sie geht aber im Inhalt und auch im Ort hinter den Impetus des Grundgesetzes und dessen Bestimmungen in Artikel 139 zurück. Das ist historisch erklärbar und verständlich.
Unser Vorschlag stellt eine historisch wie politisch begründete Konkretisierung des Menschenwürdegebots dar und er ist eine Alternative zum vorherrschenden Umgang des Gesetzgebers mit Rechtsextremismus. Genau der Vorwurf nämlich, der gegen
unseren Vorschlag erhoben wurde und wird, nämlich eine Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten zu befördern, trifft auf die hilflosen Versuche der Regierungen in den letzten Jahren zu, mit unterschiedslosen Einschränkungen von Bürgerrechten und mit der Verschärfung von Strafvorschriften des Neonazismus Herr werden zu wollen. Die aktuellen Entwicklungen des Rechtsextremismus belegen die Wirkungslosigkeit all dessen und sie verdeutlichen den Handlungsbedarf bei den so genannten Zuständigen.
Damit wäre ich bei der zweiten Ebene. Die politische Entwicklung in Thüringen und in der Bundesrepublik setzt die Frage nach der Selbstverortung und Aktivierung des Staates und der Bürgerinnen und Bürger auf die Tagesordnung. Auch wenn das Innenministerium bisher keine offiziellen Zahlen veröffentlichen wollte - wir müssen für das Jahr 2005 mit einem erheblichen Anstieg rechtsextremistischer Straftaten im Freistaat rechnen. Das ist erschreckend, aber das ist nicht verwunderlich. Die Zunahme rassistischer Angriffe, krimineller Aktivitäten und Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund ist nur eine Facette der Entwicklung in Thüringen. Mitglieder- und Anhängerzuwachs bei den neofaschistischen Organisationen, erneute Verdopplung der Skinhead-Konzerte im Jahre 2005 und die Zunahme der Aktivitäten sind unmittelbar mit diesem Anstieg der rechtsextremistischen Gewalt- und Straftaten verbunden. Es sind die gleichen Akteure, meine Damen und Herren, die Samstag früh scheinbar friedlich und bürgernah demonstrieren, Samstagabend die Polizei angreifen, die ein Nazikonzert auflösen will, und anschließend Jagd auf anders Aussehende oder anders Denkende machen. Thüringen ist sicherlich nicht die Spitze des Eisbergs, aber Thüringen ist, was das angeht, auch keine „Insel der Glückseligen“. Die bundesweite Entwicklung deckt sich mit den Erfahrungen bei uns. Und selbst wenn aktionistische oder repressive Maßnahmen kurzfristig Erfolge erzielen sollten, den nachhaltigen Vormarsch rechtsextremistischer Ideologien - und das belegt der Thüringen-Monitor - können sie nicht stoppen.
Meine Damen und Herren, der Landtag als Gesetzgeber sollte jenseits der Einigkeit, die bei Gedenkveranstaltungen zu historischem Faschismus immer bekundet wird, einen angemessenen und unvoreingenommenen Dialog über die gemeinsame Verantwortung gegen Rechtsextremismus führen. Parteipolitische Spielchen rund um den Antrag „Null Toleranz gegen Rechtsextremismus“ verstellen den Weg zu mehr Ernsthaftigkeit und Gemeinsamkeit. Um es deutlich zu sagen, das Thema „Rechtsextremismus“ zum Ausloten irgendwelcher Koalitionsfähigkeiten irgendwelcher Fraktionen oder Parteien zu benutzen, ist politisch fahrlässig.
Die zielgerichtete Ausgrenzung der Linkspartei und die allein taktisch und nicht inhaltlich bestimmte Positionierung schmälern die Glaubwürdigkeit solcher Unternehmungen und sie verharmlosen den brisanten Gegenstand. Wir schlagen dagegen das Vorgehen vielleicht aus unserem Nachbarland Sachsen oder jüngst aus Mecklenburg-Vorpommern vor. In Sachsen einigten sich die Parteien jenseits der NPD auf ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und in Mecklenburg-Vorpommern wurde vor einigen Tagen im Innenausschuss mit einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen der Weg zu einem derartigen Programm freigemacht. Ich appelliere - und das tue ich selten; wer mich kennt, der weiß das - an alle: Wir müssen einen Weg finden, das Thema der Verantwortung des Gesetzgebers gegen Rechtsextremismus endlich ohne Ausgrenzung und ohne jemanden über den Tisch zu ziehen, anzugehen.
Wir brauchen einen Dialog gleichberechtigter Fraktionen und kein Beitreten dieser oder jener zu den ideologischen oder taktischen Fixpunkten einer anderen. Was in Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern möglich ist, das sollte auch in Thüringen machbar sein. Oder, meine Damen und Herren, was hindert uns eigentlich daran? Unser Vorschlag: Wir legen alle Vorschläge, die andere vorführen, instrumentalisieren, ausgrenzen, lächerlich machen oder vereinnahmen, einfach beiseite und setzen uns an einen Tisch. Jeder steuert von seinen Ideen das bei, was er für nötig hält. Das wird aufeinander abgestimmt, so dass im Ergebnis die Gemeinsamkeiten und die Differenzen ihren Platz haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf die dritte Ebene unserer Argumentation kommen. Auch wenn diese Allianz Ihnen vielleicht seltsam anmuten wird, sie ist es nicht. Die stärkste Unterstützung aus rein staatlichen Organen - und das hat auch die Anhörung zu einer entsprechenden Verfassungsergänzung im zuständigen Ausschuss des sächsischen Landtags gezeigt - erfährt die antinazistische Klausel durch die Interessenvertretung der Polizei. Das sollte uns aufmerksam machen, schließlich sind es die Polizistinnen und Polizisten, die wöchentlich ihren Kopf hinhalten müssen, wenn es darum geht, Neonazis und ihr Treiben zurückzudrängen. Hier gibt es anscheinend eine große Unzufriedenheit mit der jetzigen Rechtspraxis und mit der fehlenden grundsätzlichen Haltung des Staates in dieser Frage. Die Polizeibediensteten können der ideologisch-motivierten permanenten Relativierung der Gefahren und Bedrohungen durch Rechtsextremismus, durch Gesetzgebung, durch die Regierungen und durch die Gleichsetzung mit anderen po
Meine Damen und Herren, ich erinnere Sie an den von uns vorgeschlagenen Text: „Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und rassistische, fremdenfeindliche oder antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung aller.“ Das war unser Vorschlag. Sie, Herr Justizminister, sahen weder Bedarf noch Notwendigkeit für eine derartige Konkretisierung in Artikel 1 und Sie verwiesen auf die vollkommen ausreichenden Strafrechtsvorschriften und sonstige Regelungen. Ich möchte Ihnen anhand eines aktuellen Beispiels deutlich machen, dass dies wohl doch nicht ganz der Fall ist.
Am letzten Oktoberwochenende des vergangenen Jahres fand in dem kleinen Ort Mosbach bei Eisenach ein Seminar des rechtsextremistischen „Collegium Humanum“ statt. Das Thema lautete: „Warum wurde das von Adolf Hitler geführte Deutsche Reich von den Westmächten zusammengeschlagen?“ Referenten - der einschlägig bekannte Holocaust-Leugner Bernhard Schaub, die Revisionistin Ursula Haverbeck und auch Horst Mahler, zu dem wohl nicht viel gesagt werden muss. Im Vorfeld dieses Seminars wandte sich das „Vlothoer Bündnis gegen das Humanum“ mit einem besorgten Schreiben an das Innenministerium. Es bekam nicht einmal eine Antwort. Die Veranstaltung fand wie angekündigt statt. In einem Bericht auf einer einschlägigen Homepage heißt es: „Lernziel war, den üblichen ‚Distanzierungsreflex’ zu besiegen, der auch in nationalen Kreisen üblich ist, wenn man auf Adolf Hitler zu sprechen kommt.“ Dem Lernziel nahe gekommen ist man unter anderem mit einem Referat von Horst Mahler, der ausführte, Adolf Hitler wäre ohne Zweifel ein Großer der Geschichte, Zitat: „dessen Wille aus dem erniedrigsten und geschundenen deutschen Volk wie aus dem Stand eine Kampfgemeinschaft schuf, die die Welt wie kein zweites Volk beeindruckte“. Abgerundet wurde das Seminar durch die Vorführung des antisemitischen Propagandafilms „Jud Süß“, der eigentlich nur unter strengsten Auflagen gezeigt werden darf. Nach Auskunft der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zu diesem Seminar wurden keine Ermittlungs- oder Strafverfahren eingeleitet. Weitere Nachfragen zu diesem Seminar blieben mit dem Hinweis auf die Gefahr der Ausforschung des Kenntnisstandes der Landesregierung und ihres hinlänglich bekannten Amts unbeantwortet. Ein bedauerliches, meine Damen und Herren, aber typisches Beispiel dafür, dass es dringend Zeit ist, dass Staat und Gesellschaft es nicht länger zulassen dürfen, dass nationalsozialistisches Gedankengut wiederbelebt und verbreitet wird, das
Meine Damen und Herren, nicht mehr und nicht weniger, als dazu einen Beitrag zu leisten, wollen wir durch unsere Verfassungsänderung erreichen. Anlässe gibt es genügend, bisher fehlen leider, so zeigt nicht nur dieses Beispiel, die Sensibilität und die richtige politische Einordnung von dem, was in diesem Land geschieht.