Franka Hitzing
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Last Statements
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr verehrte Damen und Herren, die Bienen und die bestäubenden Insekten sind ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Fauna. Auch für die FDP - jawohl, wirklich, Herr Minister - ist natürlich der Schutz der Bienen und der bestäubenden Insekten ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Bienen leisten mit der Bestäubung jetzt passen Sie auf, das wird nämlich jetzt -,
jawohl, Bestäubung ist ein wichtiges Anliegen, und zwar gerade bei den Bienen,
weil die mit der Bestäubung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt leisten. Das ist so.
Deshalb haben sie eine ganz große Bedeutung für die Landwirtschaft und die Ernährung von Mensch und Tier. Ich setze noch einen drauf. Deshalb muss man sich natürlich für das Engagement der rund 2.500 Imker, die wir in Thüringen haben, bedanken und kann deren Arbeit nicht hoch genug wertschätzen. Danke.
Wir erleben zwar insgesamt einen Rückgang der Bienenvölker, das muss man zur Kenntnis nehmen, aber zumindest in Thüringen keine dramatische Entwicklung. Nach dem großen Einschnitt der Wende ist die Zahl der Völker seit 1991 noch einmal um 2,8 Prozent zurückgegangen. Wir sehen auch, dass Winterverluste bei uns deutlich geringer sind als zum Beispiel in Westeuropa mit Verlustraten von 10 Prozent und mehr. Für einen effektiven Bienenschutz kommt es vor allem darauf an, mögliche Ursachen der Völkerverluste zu erkennen, daraus wissenschaftliche Empfehlungen zu erarbeiten und abzuleiten, und da ist das Bienenmonitoring, das Deutsche Bienenmonitoring, mit der fortlaufenden Beobachtung ein Erfolgsmodell. Wir wollen das Bienenmonitoring auch fortsetzen. Die FDP hat zu Regierungsverantwortungszeiten im Bund im Jahr 2010 durchgesetzt, dass über finanzielle Mittelausstattungen eine unabhängige Finanzierung gewährleistet wird und werden kann.
Meine Damen und Herren, die wissenschaftlichen Erkenntnisse stehen im Widerspruch zu einigen Behauptungen von Linken und Grünen, denn es ist ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und dem Völkerverlust von Bienen so eben nicht feststellbar. Ihre Anträge ignorieren leider diese Tatsache und auch wissenschaftliche Datensätze. Eine derartige Politik ist nach unserer Auffassung sehr wissenschaftsfeindlich. Sie meinen, das alles besser zu wissen. Nach unserer Auffassung sind es Mutmaßungen, die auch Panik verbreiten; das lehnen wir ab.
Wir treten hingegen für eine realistische Betrachtung ein und - das muss man auch sagen - auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann in der modernen Landwirtschaft nicht verzichtet werden. Es ist allerdings möglich, Zeit und Art des Einsatzes mit Imkern abzustimmen. Darüber haben wir uns im Ausschuss auch verständigt, da gab es Gedankenaustausch während der Anhörung. Das haben wir so gehört. Auch wenn die Art der Bewirtschaftung und die Ernährungssituation der Bienen zum Rückgang der Völkerzahl beitragen, müssen wir weiterhin das Hauptaugenmerk auf der Varroamilbe lassen. Das ist unserer Meinung nach die Priorität.
Zwei kurze Aspekte noch, auf die Sie eingehen, die allerdings nicht direkt mit Bienenschutz zu tun haben, nämlich die grundlegende Kritik, die Sie an grüner Gentechnik und am Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) machen. Sicher gibt es bei den Menschen Unsicherheiten und Bedenken bei Lebensmitteln, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden. Diese Bedenken müssen respektiert werden - das tun wird auch. Allerdings halte ich den Ruf nach
umfassenden, grundsätzlichen Verboten für sehr fatal und den falschen Weg.
Wir befürworten eine verantwortungsvolle Nutzung der Biotechnologie und vor allem auch der Forschung in der Biotechnologie. Chancen und Risiken müssen abgewogen werden. Worauf ich wirklich Wert lege, ist die Tatsache, dass man keine Denkverbote aussprechen sollte.
Es muss möglich sein, Wissenschaft zu betreiben und auch zu denken. Dabei hat natürlich die Sicherheit der Menschen oberste Priorität.
Wir brauchen - auch das habe ich schon einmal gesagt - natürlich Transparenz, wenn es um die Information der Verbraucher geht, wenn es um Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen geht, denn ein informierter Verbraucher kann selbst besser entscheiden, was er eigentlich kaufen, was er konsumieren möchte und was nicht.
Zum TTIP aus unserer Sicht: Neben den Risiken sollte man auch die Chancen betrachten. Ich weiß, dass da ganz andere Argumentationen laufen und auch dieses Abkommen nur von der Negativseite betrachtet wird. Wir sehen da auch Wachstumspotenzial. Wir brauchen Wachstumspotenzial in Deutschland, in der deutschen Wirtschaft. Die meisten ausländischen Investitionen in Thüringen kommen im Übrigen aus den Vereinigten Staaten. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Die mittelständisch geprägte deutsche Exportwirtschaft lebt davon, dass unsere hochwertigen Waren in anderen Ländern zu verkaufen sind.
Allen Beteiligten, meine Damen und Herren, ist klar, dass Landwirtschaft und Verbraucherschutz Handlungsfelder sind, die ganz besonders sensibel sind; darüber gibt es keinen Zweifel. Da liegt aber auch die Stärke der EU - im Gegensatz zu anderen Ansichten -, denn die EU kann ganz deutlich machen, dass sie am Ende keine Ergebnisse vorlegen kann, die in Europa von den EU-Mitgliedstaaten nicht auch akzeptiert werden. So werden zum Beispiel bei der Ratifizierung des Abkommens nicht nur Rat und Parlament der EU zustimmen müssen, sondern voraussichtlich auch die nationalen Parlamente und in Deutschland der Bundesrat. Das heißt, niemand kann in Brüssel eine Entscheidung treffen, die nicht Subsidiarität darstellt, indem auch die nationalen Parlamente ein Wort mitzureden haben. Ich glaube, das ist wichtig, dass wir das noch einmal sagen, noch einmal hier gesagt haben.
Für unsere Fraktion, für die FDP-Fraktion kann ich sagen, vielen Dank für das Zeichen hier. Wir lehnen
den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab und werden dem Alternativantrag zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Ausbildung zu Büchsenmachern und Graveuren in Suhl
In der Berufsfachschule für Büchsenmacher und Graveure im Staatlichen Berufsbildungszentrum
Suhl/Zella-Mehlis werden derzeit 15 Ausbildungsplätze „Staatlich geprüfter Büchsenmacher/geprüfte Büchsenmacherin“ und drei Plätze „Staatlich geprüfter Graveur/geprüfte Graveurin“ gemeinsam in dreijährigen Bildungsgängen angeboten.
Nach Information der örtlichen Handwerkerschaft werden im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Überlegungen angestellt, nach denen die Schulordnung zur Ausbildung der Graveure so geändert werden soll, dass dieses Angebot so nicht mehr bestehen bleiben kann. Es wurden deshalb Befürchtungen geäußert, dass damit auch die Ausbildung der Büchsenmacher in Gefahr gerät, da die Klasse dann unterfrequentiert wäre.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Änderungen werden diesbezüglich von der Landesregierung geplant?
2. Aus welchem Grund wurden diese Änderungen als nötig erachtet?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Qualität der gemeinsamen Ausbildung an der Berufsfachschule für Büchsenmacher und Graveure in Suhl und wie begründet sie diese?
4. Welche Maßnahmen wären nach Auffassung der Landesregierung geeignet, um die Büchsenmacherausbildung in der Berufsfachschule in Suhl auch nach einem eventuellen Wegfall der Ausbildungsplätze für Graveure zu erhalten?
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, die Enthüllung des Kalifusionsvertrags zählt zu den herausragenden Ereignissen dieser Legislaturperiode. Das war der Anstoß für uns als Parlament, nicht nur die Vergangenheit aufzuarbeiten, sondern auch die Konsequenzen und die Finanzierung der Kalialtlasten zu untersuchen. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr gern und insbesondere bei den Kollegen des Ausschusses bedanken. Wir haben immer sachorientiert gearbeitet und haben auch nie versucht, eine Thematik für den Wahlkampf auszuschlachten. Allerdings ist mir bei der Rede vorhin von Herrn Weber der Glauben abhandengekommen; das war heute anders.
Ich freue mich, dass wir mit der heutigen fraktionsübergreifenden Entschließung auch zu einem wenn auch vorläufigen - Abschluss unserer Arbeit kommen. Die Diskussion um die Kalifusion und der Kampf der Bergleute in Bischofferode im Jahr 1993 sind unvergessen und werden Teil der Geschichte unseres Landes bleiben. In der historischen Rücksicht können wir wohl annehmen, dass mit der Fusion die deutsche Kaliindustrie in Form von K+S Konkurrenz verhindern wollte; anzunehmen ist das. Wir werden aber heute nicht mehr alle Spekulationen aufklären können und wir werden auch keine Antwort erhalten, ob eventuell ein alternatives Konzept realisierbar gewesen wäre oder eine Einzelfallentscheidung für Bischofferode gar zum Scheitern der Fusion für die anderen mitteldeutschen Werke geführt hätte. Letztlich stand Thüringen gegen den Bund, gegen die anderen Bundesländer und die Kumpel in Thüringen waren die Opfer der Fusion.
Ja, genau! Danke. An der Stelle möchte ich noch mal sagen, weil es nicht benannt worden, aber meines Erachtens wichtig ist, im Ausschuss haben wir das besprochen: Auch wenn Herr Primas von meinen Vorrednern jetzt massiv kritisiert worden ist, eines ist doch aber wahr: Herr Primas war einer derjenigen, die sich dort auch massiv vor Ort, um die Kalikumpel gekümmert, mit ihnen geredet und ihnen beigestanden haben. Wir werden aber die Geschichte, meine Damen und Herren, nicht zurückdrehen können. Die Arbeitsplätze und die Rohstoffe sind unwiederbringlich verloren und das Schicksal der betroffenen Bergleute wird bleiben. Wir haben auch weitere Lasten wie die Umweltfolgen zu tragen. Das Land hat bereits jetzt fast 300 Mio. € an Sanierungskosten gezahlt und wird mindestens noch einmal den gleichen Betrag aufwenden müssen. Es steht aber auch noch das Risiko von Folgekosten in Milliardenhöhe im Raum. Das würde unser Land hundertprozentig überfordern. Die Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Kalifusion mögen hinsichtlich der Freistellung von Altlasten besonders vorteilhaft für K+S gewesen sein. Die Verwendung vorhandener Rückstellungen und der Einlage der Treuhand in Höhe von mehr als 1 Mrd. DM sowie die Abgrenzung zwischen dem aktiven Bergbau und Altlasten im Grubenfeld Merkers-Springen-Unterbreizbach sind zu hinterfragen.
Ich erwarte allerdings von der Prüfung des Kalifusionsvertrags eher keine verwertbaren Erkenntnisse, solange die Landesregierung und K+S weiter die Veröffentlichung der sogenannten Vereinbarung Merkers ablehnen und ein Einblick in die Geschäftspläne und Bilanzen von K+S und der MdK aus jenen Jahren nicht möglich ist. Ich denke auch nicht, dass wir mit der Aufarbeitung der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen des Landes abwerben
können. Schlimm ist natürlich - wir, die Mitglieder des Ausschusses, haben gerade mit Beginn dieses Tagesordnungspunkts nun alle ein Schreiben bekommen -, auch wenn die Auskunftsmöglichkeit von Herrn Bohl gegeben ist, er sich doch aber nun an gar nichts mehr erinnern kann, das ist genauso, als wenn er keine Auskunftsmöglichkeit hätte. Das wissen wir seit einer halben Stunde.
Für die Zukunft, meine Damen und Herren, ist es stattdessen wichtiger, die Diskussion um den Generalvertrag zu führen. Thüringen hat sich 1999 die Verpflichtung des Bundes mit 443 Mio. DM abkaufen lassen. Jetzt haben wir deutlich höhere finanzielle Lasten zu tragen als seinerzeit erwartet. Das ist so. Mögliche Nachverhandlungen ließen sich zwar gemäß der Klausel in § 2.6 des Generalvertrags inhaltlich grundsätzlich begründen, aber wir haben das Problem, dass die Überschreitung des Kostenvolumens um 20 Prozent noch nicht erreicht ist. Das ist der Tatbestand. Die Interpretation der vereinbarten Zeitfrist für Nachverhandlungen zwischen Land und Bund ist auch strittig.
Eine weitere Frage ist, ob denn die Regelung des Generalvertrags im Vergleich mit den Ablöseverträgen der anderen Länder überhaupt dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bundesländer entspricht. Alles in allem muss man sagen, wir brauchen hier perspektivisch sicher die Hilfe des Bundes. Deshalb denken wir auch, dass die Landesregierung und gerade auch die Ministerpräsidentin, Sie, verehrte Frau Ministerpräsidentin, noch stärker die politische Verantwortung des Bundes mit einfordern, ganz einfach sagen, hier müsst ihr mit ins Boot, egal wie die alten Verträge oder die Vereinbarungen waren.
Dieser Sachverhalt wird hier in Thüringen mit Sicherheit auch in Zukunft eine große Rolle spielen. Wir haben im Fachausschuss dazu lange debattiert, haben einen Konsens gefunden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nach dem, was Herr Primas gerade eben gesagt hat, Frau Berninger, scheint sich doch alles zum Guten zu regeln. Wir hatten auch andere Informationen. Es scheint jetzt alles gut zu werden.
Der erste Entwurf war im Juni. Jetzt sagen Sie, Herr Primas, es ist in den letzten Tagen sehr viel passiert. Bleibt die Hoffnung, dass das tatsächlich auch so wird. Aber es ist schon spannend, wie schnell das alles geht.
Es ist natürlich ein erheblicher Investitionsbedarf.
Ja, und nicht vorher! Ich reagiere jetzt auf die Aktuelle Stunde und das Thema der Fraktion DIE LINKE
und da ist es ausdrücklich noch einmal gesagt worden. Vorher waren die Leute in und um Erfurt ziemlich verunsichert.
Es muss einfach möglich sein, das zu sagen, ohne gleich von nebenan gesagt zu bekommen, das ist alles Unsinn. So war es. Jetzt ist in den letzten paar Tagen hier irgendetwas passiert und plötzlich ist die Welt in Ordnung. Das konnte Frau Berninger damals nicht wissen und die Diskussion ist deshalb trotzdem nicht verboten.
Das ist jetzt wieder eine Flickschusterei, kurz bevor hier die Bombe platzt. So einfach ist das. Deshalb sage ich: Hoffen wir, dass es auch so wird, denn wir sind uns an einigen Stellen einig, was den ländlichen Raum betrifft. Das ist eine gigantische Belastung, die da auf die Leute zukommt. Das können die nicht allein schultern. Deshalb müssen die Fristen verändert und verlängert werden. Deshalb muss es auch Gruppenlösungen bei den Kleinkläranlagen geben können, nicht nur Einzellösungen, wo eine Förderung kommen kann.
Deshalb müssen die Zeiten verändert werden und es darf keine Befristung geben, die die Leute knebelt und unter Druck setzt.
Da sind wir uns in allem einig. Ich sage an dieser Stelle, die Frage ist absolut zulässig: Was passiert mit den Leuten rund um Erfurt, die 16.000 Einwohner, die Frau Berninger benannt hat? Da brauchen wir jetzt keine Belehrung und müssen nicht gesagt bekommen, aber das haben wir doch alles schon geregelt. Nein, das war eben nicht so. Es war zu dem Zeitpunkt nicht so und die Leute waren einfach nur verunsichert und hatten Angst: Was kommt jetzt auf uns zu?
Das Ganze entspricht der programmatischen Lyrik der CDU von Bürgernähe und mehr lokaler Akzeptanz. Das ist überhaupt nicht so. Es wird geregelt, kurz bevor es platzt.
Dann finden wir schnell eine Lösung und stellen uns hierher und sagen: „Was wollt ihr eigentlich? Es ist alles in Ordnung. Wir machen das doch alles.“ Das kann nicht der Stil sein. Die Frage ist zulässig und darüber muss man diskutieren können; das tun wir an dieser Stelle. Ich muss auch sagen, ich finde diese Aktuelle Stunde, gerade, wenn es
um das Thema Trinkwasser und die Belastung für die Menschen im ländlichen Raum geht, wichtig, dass es noch einmal zur Sprache kommt. Zumindest, Frau Berninger, hat es dazu geführt, dass Sie jetzt hier, und das ist protokollarisch nachzulesen, gehört haben, es wird alles gut. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zum zweiten Mal debattieren wir heute den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN hier im Plenum. Eine ganze Reihe von Argumenten wurde schon vorgebracht. Auch die schriftliche Anhörung des Ausschusses hat noch einmal ganz deutlich gemacht, dass Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität aus Sicht der Betroffenen nicht auf die gesellschaftliche Akzeptanz stößt, die sie sich vorstellen. Trotz des großen Fortschritts, den ich unserer Gesellschaft zugutehalten will, kann man diese Sichtweise und kann ich diese Sichtweise auch sehr gut nachvollziehen. Ich habe schon in der Debatte im Januar gesagt, dass gerade heranwachsende junge Menschen, die ihren Platz in der Gemeinschaft suchen, die sich auch selbst und ihre Persönlichkeit kennenlernen und deshalb häufig unsicher sind, in dieser Situation und an dieser Situation leiden, die Ausgrenzungen und Schmähungen erkennen und das für sie auch ein sehr schwer zu akzeptierender Zustand ist. Aufgabe der Lehrer in den Schulen, der Pädagoginnen und Pädagogen ist es, solche Vorkommnisse natürlich frühzeitig zu erkennen, das tun sie auch, und darauf zu reagieren. Allerdings mache ich mir nichts vor, das sollten wir alle nicht. Beleidigungen und Schimpfworte, auf die Lehrer mit Zurechtweisungen reagieren oder auch mit Bestürzung oder auch mit Bestrafung und Sanktionen, werden für Schüler dann manches Mal noch interessanter. Dennoch muss man es als Pädagoge in jedem Fall immer sehr deutlich machen, wenn Grenzen im gemeinsamen Umgang überschritten werden. Die meisten Schüler lernen dabei auch, dass es eine Grenze gibt, die man nicht überschreiten darf, und welches Verhalten ganz einfach inakzeptabel ist, manche nicht gleich, aber zumindest später, und sie merken es sich vielleicht auch, dass ihr Verhalten an bestimmten Stellen so nicht toleriert werden kann. Deshalb ist auch das Ansinnen der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Grünen und der angehörten Verbände auf den ersten Blick sehr logisch und auch nachvollziehbar.
Die Kinder und Jugendlichen müssen natürlich neben Fachunterricht wie beispielsweise Mathematik auch lernen, dass intersexuelle Menschen oder Menschen mit anderen Besonderheiten genauso wertzuschätzen und zu akzeptieren sind wie vermeintlich Freunde, die anders sind oder genauso sind wie die Mehrheit der Schüler, und vor allem, dass jeder Mensch Respekt verdient. Das muss in den Schulen gelernt werden. Der Respekt im menschlichen Miteinander, das muss in Schule neben Fach- und Leistungsinhalten vermittelt werden.
So einfach, meine Damen und Herren, wie ich es jetzt gesagt habe, ist es eben leider nicht, denn das
tägliche Erleben der Lehrer deckt sich da unter anderem auch mit Erkenntnissen aus der Wissenschaft, die da sagt: Gerade die Werte, die sich Kinder und Jugendliche zu eigen machen, und der Umgang untereinander, diese Werte werden zum größten Teil nicht in der Schule vermittelt und zementiert, sondern sie werden durch die Familien und vor allem auch durch den Freundeskreis zementiert und vermittelt. Familie hat hier einen zentralen Punkt,
und zwar im Guten wie im Schlechten, das muss man leider auch dazusagen. Mit Unterrichtseinheiten zum Thema Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität, egal wie gut die Unterrichtseinheiten im Übrigen gemacht sind, kann man also Kindern und Jugendlichen die Akzeptanz von Vielfältigkeit nicht einfach beibringen, wenn nicht in der Familie schon ein gewisser Wertegrundstock gelegt worden ist auch gegenüber anderen Minderheiten im Übrigen nicht. Ich denke, jeder Lehrer hat damit auch schon Erfahrungen gemacht, auch machen müssen. Nicht immer ist man als Pädagoge mit dem zufrieden, was man im Umgang mit seinem Schüler erreicht hat, in dem, was man seinen Schülern beibringen will, beibringen wollte, wie sie sich vielleicht auch in der Gesellschaft, als Teil der Gesellschaft darstellen sollen. Das sind Erlebnisse von Pädagogen, die sind nicht schön, weil man natürlich sehr enthusiastisch und hochmotiviert ist und als Lehrerin oder Lehrer viel für seine Schüler tun will. Manches Mal muss man eben erkennen, dass man leider doch nicht alles erreicht hat, was man erreichen wollte. Deshalb habe ich bereits im Januar deutlich gemacht, dass der Antrag der Fraktion der Grünen nach unserer Meinung zu kurz greift. Es geht uns eigentlich darum, den gesellschaftlichen Wert von Akzeptanz gegenüber Vielfältigkeit zu vermitteln. Das gelingt uns in den Schulen leider noch nicht so zufriedenstellend, wie man sich das wünscht. Hier müssen wir tatsächlich auch schauen, wie wir die pädagogische Methodik verbessern. Eine Herausforderung sehe ich natürlich auch im Bereich der Lehrerfortbildung bzw. der Lehrerbildung. Zum anderen werden in Ihrem Antrag Forderungen aufgemacht, die so an und für sich nichts Neues sind, die aber durchaus besser erfüllt werden könnten und auch müssten. Das Direktorium des Lehrerbildungszentrums Jena hat in der Anhörung beispielsweise deutlich gemacht, dass sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Themenbereich „Umgang mit Heterogenität und Inklusion“ sowie „Grundlage der Förderdiagnostik“, den die Studierenden zukünftig belegen müssen, angemessen berücksichtigt werden könnte. Ich denke, das sollte dann auch so gemacht werden, wenn es schon angekündigt ist. Es gibt im Übrigen auch ein Beschwerdemanagement; es ist nicht so, dass es das an den Schulen nicht gäbe. Auch Beratungsmöglichkeiten
stehen in den Schulen zur Verfügung. Da müssen nach unserer Meinung nicht unbedingt neue Strukturen geschaffen werden. Aber ich bin natürlich auch ganz klar der Auffassung, dass man sagen muss, nichts ist so gut, dass es nicht verbesserungswürdig wäre. Natürlich muss man auch hier im Bereich der Beratungsmöglichkeiten sehen, was verbessert werden kann.
Das Zentrum für Lehrerbildung hat in seiner Stellungnahme ebenfalls daran erinnert, dass die Thematik im Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre durchaus berücksichtigt wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich auch in der Entwurfsfassung des Bildungsplans bis 18 Jahre eine ganze Menge dazu findet. Das sind Mitteilungen aus der Anhörung. Da sich natürlich der Bildungsplan und die Rahmenlehrpläne gegenseitig ergänzen, ist nach unserem Verständnis sexuelle und geschlechtliche Vielfalt bereits heute ein Querschnittsthema in den Schulen und wird auch so behandelt. Deshalb, weil das so ist, sehe ich keinen Grund, warum wir das hier im Landtag noch mal gesondert beschließen sollten und beschließen müssen. Wir haben in der ersten Debatte dazu auch - ich glaube, Herr Minister, Sie haben es ausgeführt - noch mal ganz deutlich gehört, in welchen Lehrplänen das Thema verankert ist und in welchen Fächern es besprochen wird. Das ist zum Beispiel das Fach Ethik und auch das Fach Biologie. Wie gesagt, die Intention des Antrags ist bestimmt die richtige. In seiner vorliegenden Form werden wir diesem Antrag aber nicht zustimmen können, weil wir ihn an dieser Stelle für nicht geeignet halten, und werden ihn deshalb ablehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, zuerst einmal herzlichen Dank für die Regierungserklärung. Anlass ist die „Hochschulstrategie 2020“, zu deren Vorlage der Landtag Sie erst auffordern musste.
Diese Thematik wirft ein Schlaglicht darauf, wie Sie in den letzten fünf Jahren Hochschulpolitik betrieben haben.
Das Hochschulgesetz, meine Damen und Herren, ist eigentlich recht deutlich. In § 11 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz ist die Rede davon, dass die Landesregierung und die Hochschulen auf Grundlage der Hochschulentwicklungsplanung eines Landes Rahmenvereinbarungen abschließen sollen. Nach § 12 schließt das Ministerium mit jeder Hochschule auf der Grundlage der jeweiligen Rahmenvereinbarung der Hochschulentwicklungsplanung des Landes und unter Berücksichtigung der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab. Sie haben in Ihrer Regierungserklärung vor etwa einer Stunde die Reihenfolge genau anders benannt.
Natürlich kann man zu der Überzeugung kommen, dass dieses methodische Vorgehen, wie es das Gesetz beschreibt, Unfug ist. Wenn man aber der Meinung ist, dann sollte man den Landtag bitten, das Gesetz zu ändern.
Meiner Meinung nach macht die Reihenfolge, die im Gesetz beschrieben ist, durchaus Sinn, denn in § 11 Abs. 3 heißt es: „Die Hochschulentwicklungsplanung enthält die Zielvorstellungen des Ministeriums über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und die Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Finanzplanung des Landes…“ Das ist doch recht eindeutig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn man weiß, wohin man mit seinen Hochschulen will und wieviel Geld man dafür investieren will in den nächsten Jahren und in der Perspektive, wie viel man zur Verfügung stellen will, dann weiß man auch, auf welcher Basis man eine Rahmenvereinbarung aushandeln kann. Das ist übrigens, nach unserer Meinung, auch eine Frage der demokratischen Legitimation der autonomen Hochschulen. Denn es ist nicht nur das Ministerium, das sich aus der Detailsteuerung der Hochschulen herausgenommen hat - eine Entwicklung, die ich im Übrigen als sehr bedeutenden wissenschaftspolitischen Fortschritt ansehe -, aber auch wir als Parlamentarier haben damit ein Stück weit Kontrolle über Einrichtungen des Landes abgegeben. Wir stimmen nur noch alle zwei Jahre über die Haushaltspläne der Hochschulen ab. Da sollten wir natürlich schon wissen, was wir mit den Zuweisungen erreichen wollen. Das Ministerium hat sich zuletzt darauf zurückgezogen, dass im Gesetz überhaupt nichts mehr von einem Plan steht, sondern hat nur von Planung geredet. Richtig ist, dass Hochschulentwicklungsplanung einen prozesshaften Charakter
hat und haben muss und eigentlich auch nie abgeschlossen sein kann. Das hat uns im Übrigen Herr Prof. Dr. Deufel sehr oft so erklärt und spitzfindig bemerkt, dass das Ministerium ohnehin das jederzeit tut. Davon gehe ich im Übrigen auch aus, dafür haben wir das Ministerium.
Meine Damen und Herren, Planung bedeutet aber auch, einen Plan machen und einen Plan haben. Wenn man eine Rahmenvereinbarung auf einer Grundlage einer Hochschulentwicklungsplanung erstellen will, braucht man zumindest halbwegs einen Plan im Kopf und einen Planungsstand und den wollte das Parlament gern haben - und schon vor Jahren.
Dadurch, dass sich nun erst am Schluss Ihre Hochschulstrategie öffnet und Sie sie heute vorlegen, zumindest wir heute darüber reden, und sie auch noch mit einem halben Jahr Verspätung vorlegen, da sind wir nun in eine Situation gekommen, die ist ein bisschen paradox, denn wir sind gewissermaßen in der Situation, dass das Fazit vor der These gelesen wurde. Das ist ein bisschen paradox, aber wir müssen damit jetzt leben. Frau Dr. Kaschuba sagte, wir dürfen jetzt hier unsere Meinung dazu sagen, das machen wir natürlich auch. Wir haben Gott sei Dank doppelte Redezeit. Wir können lange unsere Meinung sagen, aber wir können eben nichts mehr machen.
Die wichtigste Rahmenbedingung wurde nämlich schon mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung III gesetzt. Das Land ist nicht mehr bereit, die Hochschulen in ihren bestehenden Strukturen auszufinanzieren und verlangt von den Hochschulen bis 2016, diese Strukturen an den festgelegten Finanzrahmen anzupassen. Umgekehrt die ganze Sache: Angesichts steigender Kosten und der Tatsache, dass der Großteil der Ausgaben der Hochschulen natürlich in das Personal fließt, bedeutet letztendlich, Stellen abzubauen. Mit ihrer Strukturund Entwicklungsplanung haben die Hochschulen mit der Umsetzung dieser Forderung begonnen, weil, meine Damen und Herren, es blieb ihnen auch nichts anderes übrig. Was sollten sie denn tun? Hier liegt nach wie vor unsere Hauptkritik an der Hochschulpolitik des Landes in den letzten fünf Jahren, denn Sie haben trotz erhöhter und höherer Steuereinnahmen die Notfallklausel der Rahmenvereinbarung II gezogen und meiner Auffassung nach den Hochschulen damit die Rahmenvereinbarung III aufgenötigt.
Denn, meine Damen und Herren, wenn wir ehrlich sind, blieb denen wirklich nicht viel anderes übrig,
als zuzustimmen. Sie haben dann gesagt, wir machen die weitere Hochschulentwicklungsplanung im Dialog mit den Hochschulen - Sie haben das alles sehr schön aufgelistet vorhin, Herr Minister, und das ist ohne Frage ein lobenswerter Ansatz -, aber dabei haben Sie sich dann auf eine Moderatorenstelle zurückgezogen und den Hochschulleitungen eigentlich überlassen, die notwendig gewordenen Stellenkürzungen selbst vorzuschlagen und durch die Gremien zu bringen.
Und das im Übrigen, Herr Dr. Voigt, ist Dirigismus von oben, nichts anderes - nur nicht so deutlich gesagt, aber im Grunde genommen, nichts anderes ist passiert.
Da gibt es natürlich dann auch Beispiele. Eines möchte ich benennen, das ist der Studiengang zur Geodäsie in Weimar. Der Lehrstuhl ist einfach weg, aber nicht, weil Weimar davon überzeugt war, das glaube ich nicht, denn bei allen Diskussionen, die wir gehört haben, ging es immer um das Geld. Und das ist nichts anderes als Dirigismus von oben.
Die Proteste fanden dann auch vor den Rektoraten und vor den Präsidien statt. Als dann noch ein Demonstrationszug die Werner-Seelenbinder-Straße hier in Erfurt erreichte, da wurden die Studierenden gleich durchgeleitet zum Finanzministerium. Das war auch spannend. Das hat meiner Meinung nach natürlich wenig mit der Achtung vor der Hochschulautonomie und Moderation zu tun, das ist nichts anderes als Verweigerung der eigenen Verantwortung.
Hochschulautonomie bedeutet, meine Damen und Herren, dass das Land teilweise mehr und teilweise weniger bestimmte Leistungen bei seinen Hochschulen bestellt und ihnen dafür natürlich die nötigen Finanzen an die Hand gibt. Wenn die Landesregierung mit dem Angebot vor allem aber mit dem Preis des Angebots nicht zufrieden ist, dann muss man vom zuständigen Minister erwarten können, dass er selbst Vorschläge dazu macht, worauf das Land verzichten kann, will und worauf es auf keinen Fall verzichten kann.
Die Hochschulen können dann durchaus bessere Vorschläge machen. Das Landesinteresse in der Hochschulpolitik muss aber auch immer vom Land definiert werden - von niemand anderem.
Diese Perspektive darf man den Hochschulen so nicht abverlangen. Das ist meiner Auffassung nach
auch das, was der Landtag, hier dieses Gremium, immer vom Ministerium verlangt hat und erwartet hat und das wird nun heute diskutiert - viereinhalb Jahre nach Beginn der Legislatur, sehr abenteuerlich. So entsteht natürlich der Eindruck, meine Damen und Herren, dass die Hochschulstrategie wenig Neuigkeitswert hat und in vielem sehr vage bleibt. Durch die Hängepartie wegen des Streits zwischen Finanzministerium und TMBWK sind zudem die Strukturplanungen der Hochschulen zwischenzeitlich weitgehend auch bekannt geworden, die Rahmenvereinbarung III natürlich schon länger, und beides war quasi bereits eingepreist. Und die wichtigste Nachricht ist deshalb, dass die Landesregierung ihre Zusage einhalten will, ab 2016 die Zuweisungen an die Hochschulen an die wissenschaftsspezifischen Kosten und Tarifsteigerungen der Hochschulen anzupassen und um ein Strategiebudget aufzustocken. Also hier will das Land die Zusage einhalten, und auch wenn die Hochschulen als Bedingung dafür zunächst erst einmal Stelleneinsparungen vornehmen mussten, muss man sagen, wenn das dann ab 2016 passieren sollte - wir reden ja immer noch in der Zukunft -, dann wäre das und ist das für die Hochschulen tatsächlich ein kleines bisschen Planungssicherheit. Wie solide die Hochschulstrategie wirklich ist, das wird sich natürlich erst in der Zukunft zeigen. Sie haben heute Ihr Wort darauf gegeben, Herr Minister, dass es mit Ihnen keine Diskussion um Standorte gibt, dass die Universitäten und Hochschulen ausfinanziert sein sollen, Sie haben die Zahlen benannt und nun erwarten wir, dass dieses Wort gilt, so muss ich es sagen, und das wird die Zukunft bringen und wir sind natürlich auch gespannt, ob es nicht in einer nächsten Legislatur wieder doch eine Begründung gibt, eine Notfallklausel zu ziehen. Das erwarten wir dann und werden in der Zukunft dann auch sehen, was Ihr Wort gilt. Der beste Schutz vor all dem wäre natürlich geboten, wenn der Bund substanziell und sobald wie möglich in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen würde.
Ich spreche hier natürlich von der nötigen Änderung des Grundgesetzes, die nach unserer Auffassung nicht länger aufgeschoben werden darf und sobald wie möglich zur Realität werden sollte.
Die Frage ist auch, die wurde schon von Frau Dr. Kaschuba aufgegriffen: Was passiert eigentlich mit diesem plötzlichen Geldsegen von 28 Mio. € pro Jahr, nämlich dem übernommenen BAföG, was ist Ihre Strategie? Wie denken Sie sich, wie soll es weitergehen? Dazu haben wir nichts gehört, ist auch nichts zu lesen. Sie haben auch heute nichts dazu gesagt.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einige Punkte aus der Hochschulstrategie eingehen, die für die Thüringer Hochschullandschaft auch über
2020 hinaus prägend sein dürfte. Das ist zum einen die zentrale Stellung, die dann die ausgegliederte Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena übernehmen soll. Ich denke, das Vorbild ist sicherlich das sächsische Modell, die Sächsische Landesbibliothek, Staatsund Universitätsbibliothek Dresden. Im Ausschuss hat Herr Minister Matschie dazu erklärt, haben Sie erklärt, dass man dafür nun nicht sofort neue Gebäude braucht und Buchbestände nicht unbedingt umziehen müssen, sondern Sie haben gesagt, es ist erst einmal ein pragmatischer organisatorischer Ansatz. Den finden wir gut. Es wird natürlich nicht gespart, wenn wir jetzt nur ein paar Türschilder austauschen, sondern wenn auch strukturiert und strukturell sich etwas verändert. Dazu haben Sie gesprochen. Ansonsten würde es dauerhaft auch keine Einsparung und Effizienz bedeuten.
Licht und Schatten sehe ich im Übrigen auch bei der Ausbildung der Lehrer, überhaupt der Strategie zur Lehrerausbildung in Thüringen. Das ist eines der wenigen Berufsfelder, in denen das Land an den Hochschulen im Wesentlichen auch für den eigenen Bedarf ausbildet und dadurch begründet sich natürlich auch nach unserer Auffassung eine ganz besondere Verantwortung des Landes für dieses Studienangebot.
Und auch wenn es gerade unter Gesichtspunkten der freien Berufswahl und der freien Wahl der Fachkombination nicht ganz unproblematisch erscheint, die studierbaren Fächerkombinationen deutlich einzuschränken, so ist es doch gegenüber den jungen Leuten unverantwortlich, wenn man als Land nicht darauf hinweisen würde, wo sind realistische Chancen mit einer entsprechenden Fächerkombination studiert zu haben und dann auch in der Zukunft in diesem Beruf arbeiten zu können und auf eine Einstellung im Schuldienst real hoffen zu können.
Was das Thema Studienstruktur angeht, hat auch Herr Prof. Dr. Deufel im Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Forderung nach einer bolognakompatiblen Ausbildung keineswegs gegen das Jenaer Modell spricht. Ich hatte die Frage deshalb gestellt, weil - wie Sie alle wissen - das Jenaer Modell mit dem Staatsexamen endet und hier auch der Praxisanteil für die zukünftigen Lehrer viel früher Gewicht hat als das im konsekutiven Studiengang in Erfurt der Fall ist. Das würde mich natürlich sehr freuen, wenn das so ist, wie Sie, Herr Prof. Dr. Deufel, das im Ausschuss benannt haben, denn diese frühzeitigen Praxisanteile sind nach unserer Auffassung gerade für den Lehrerberuf sehr wichtig, wenn man schon am Anfang des Studiums erkennt, dass man mit jungen Leuten in der Schule gut umgehen kann und will. Es gibt leider auch ab
und an mal Situationen, da haben junge Leute fünf Jahre studiert und stellen dann fest, mit so vielen Kindern kann ich gar nicht arbeiten, das kriege ich gar nicht hin. Also, es würde mich sehr freuen, wenn das klappt.
Ich habe mir die entsprechenden Textpassagen und auch die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Uni Erfurt und mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena noch einmal angeschaut. Ich glaube aber nach wie vor, dass da eine deutliche Präferenz für das Erfurter Modell herauszulesen ist. Zudem wurde die Beibehaltung der Staatsprüfung in Jena nicht zuletzt damit begründet, dass das frühe Praxissemester nicht in das System von Bachelor und Master passt.
Ich bin sehr gespannt, Sie haben versucht, mir zu erklären, dass das alles nicht so ist. Sollte das doch möglich sein, wäre das wirklich sehr erfreulich und ich denke, dass eine Vereinheitlichung der Struktur ohnehin erst dann unumgänglich würde, wenn es deutlich mehr gemeinsame Studiengänge und nicht nur gemeinsame Module gäbe zwischen beiden Universitäten.
Interessant finde ich - ich habe das im Ausschuss auch angesprochen - die Bemühungen in Erfurt, in der Hochschulverwaltung stärker zu kooperieren. Ich habe zu dieser Thematik bisher vor allem Gründe gehört, warum das alles nicht gehen soll. Jetzt finde ich das sehr interessant, dass man da vorwärts geht zum Beispiel über eine gemeinsame Dachorganisation. Das wäre sehr erfreulich. Ich muss immer im Konjunktiv sprechen, weil ich den Eindruck habe, es ist alles noch sehr vage. Es ist nicht fassbar, was wir lesen können. Deshalb sage auch ich, ich würde mich darüber freuen, wenn es denn so käme.
Wenn das so käme, gerade zur Organisationskooperation, dann könnte das tatsächlich ein Modell sein, mit dem die doch relativ kleinräumige Hochschullandschaft hier in Thüringen erhalten und gleichzeitig effizient genutzt werden könnte. Nach den Aussagen vor einer Stunde sind wir sicher, dass es überhaupt keine Diskussionen um die Hochschulstandorte in Thüringen gibt, was ich persönlich sehr begrüße, wenn das so bleibt.
Die großen Themen in der Hochschulentwicklung der nächsten Jahre werden ohnehin Schwerpunktbildung und Kooperationen sein. Im nächsten Jahr wird es dann bereits darum gehen, die Rahmenvereinbarung IV vorzubereiten und zu verhandeln. In der „Hochschulstrategie 2020“ ist viel von Kooperationen und Kooperationsplattformen die Rede. Diese Schlagworte müssen dann natürlich auch mal ausgefüllt werden. Ich weiß zum Beispiel nicht, was Sie mit Kooperation und Kooperationsplattform als vagen Begriff meinen, meinen Sie, eventuell auch da noch mal darüber nachzudenken, was ist mit dem Promotionsrecht an den Fachhochschulen,
oder meinen Sie das nicht. Also, es ist so nicht benannt.
Die Hochschullandschaft soll gesichert werden, wir haben einiges gehört. Auch gerade der Bereich der IT-Verwaltung wurde von Ihnen benannt. Hier muss noch sehr viel ausgefüllt werden.
Sie haben zum Schluss gesagt, verehrter Herr Minister, wir wollen als Wissenschaftsland in der Champions League spielen. Das finde ich sehr schön, dass Sie das gesagt haben. Aber ich hatte den Eindruck, dass Ihnen da dieses Brennen, was Sie von den Wissenschaftlern wollen und erwarten, so ein bisschen gefehlt hat. An der Stelle, fand ich, waren Sie nicht kämpferisch genug,
es war mir nicht überzeugend genug, dass Sie wirklich in die Champions League wollen. Also ich habe keine Ahnung von Fußball, aber ich bin ja von Fußballmenschen umgeben, ich glaube, wenn man nicht so ein bisschen brennt für die Sache, kommt man nicht mal in die Vorrunde bei der Weltmeisterschaft oder so ist das doch.
Also ein kleines bisschen mehr Optimismus und Enthusiasmus auch beim Minister, dann geht das alles vorwärts. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung das Klimaschutzgesetz. Herr Kollege Kummer hat die Berichterstattung abgegeben. Wir haben lange im Ausschuss darüber geredet und eines muss man als Allererstes sagen: Klimaschutz, das ist eine sehr große Herausforderung für alle gesellschaftlichen Schichten, alle Länder dieser Welt. Wir haben im Übrigen auch letztes Wochenende zum Tag der offenen Tür eine Diskussionsrunde zu genau diesem Thema gehabt. Das einzige Abkommen, auf das sich viele Länder der Welt konzentrieren - leider nicht alle - und womit sie sich zur Reduktion der Treibhausgasemission verpflichten, ist eben das Kyoto-Protokoll. Das ist das einzige Abkommen. Auch wenn vielen die Zahlen nicht weit genug gehen, auch wenn Folgevereinbarungen gescheitert sind, ist Kyoto doch die Grundlage der Klimapolitik. Auf europäischer Ebene haben wir weitere Ziele vereinbart wie eine Reduktion um 20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 sowie in den aktuellen Vorschlägen eine Reduktion der Emissionswerte um 40 Prozent bis zum Jahr 2030. Und wir sind auf dem Weg auch schon weit vorangekommen. Ich möchte es benennen: Deutschland hat seine derzeitigen Verpflichtungen mit einer Reduktion von 23,6 Prozent übererfüllt. Dazu hat gerade, meine Damen und Herren, natürlich die deutsche Wirtschaft einen erheblichen Teil beigetragen.
kann in anderen europäischen Ländern mehr CO2 in die Luft geblasen werden.
So ist das System. In diesem System führen gesteigerte nationale oder gar regionale Vorgaben also nicht zu mehr Klimaschutz,
sondern vor allem zu Wettbewerbsnachteilen.
Diese Gefahr, meine Damen und Herren, sehen wir auch gerade bei Ihrem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, denn Sie setzen ganz besonders ambitionierte Ziele. Eine Reduktion von 30 Prozent bis 2020 bzw. von 90 Prozent bis 2050, das geht sogar über die Vorgaben der rot-grünen Landesgesetze in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die einerseits 25 Prozent bis 2020 wollen und andererseits 80 Prozent bis 2050, hinaus. Und sie gehen außerdem noch vom üblichen Referenzjahr 1990 ab und wollen auf 1995 als Basis. Wir finden, das ist willkürlich gesetzt, das 1995, aber damit wollen sie natürlich zunächst die Reduktion der Emission infolge des Zusammenbruchs der DDR-Wirtschaft ausklammern. Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen nicht vergessen, dass aus dem Niedergang der sozialistischen Misswirtschaft viele andere Belastungen für die Menschen, besonders auch in Thüringen, entstanden sind,
zum Beispiel Arbeitsplatzverluste, Umweltschäden mussten bearbeitet werden. Gerade die Menschen in Thüringen und alle in den neuen Bundesländern müssen mit diesen Schwierigkeiten bis heute leben und müssen diese auch bis heute tragen. Jetzt wollen Sie das Ende der DDR noch als Begründung nehmen, um von den Menschen in unserem Freistaat höhere Anstrengungen beim Klimaschutz zu fordern als in anderen Ländern. Das ist meines Erachtens nicht fair. Deshalb werden wir auch, das können Sie sich denken, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Ich möchte aber vor allem auch die Kritik aufgreifen, die in der Anhörung des Ausschusses von den kommunalen Spitzenverbänden vorgebracht wurde. Ein zentraler Klimaschutzplan mit neuen Standards würde massiv, aber sehr massiv in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen, meine Damen und Herren.
Denn er setzt Vorgaben auf Landesebene, nach denen sich auch die Kreise, Städte und Gemeinden
richten müssten, und dem folgt die verpflichtende Vorgabe kommunaler Klimaschutzkonzepte.
Die Erarbeitung - Moment noch, Herr Adams - und die Umsetzung derartiger Konzepte ist erstens mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und bedeutet natürlich ebenfalls eine Erhöhung kommunal belastender Standards. Dazu fehlen eine Kostenfolgeabschätzung und eine klare Regelung des Kostenausgleichs für die zu beschließenden Maßnahmen. Das steht nirgends. So wird finanzielle Belastung, finanzielle Verantwortung zulasten der Kommunen verschoben und es wird den Kommunen aber nicht gesagt, wie sie das eigentlich schultern sollen. Das ist nicht akzeptabel.
Im Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zudem die Klimaanpassung unserer Meinung nach unzureichend berücksichtigt. Wir müssen uns aber zum Beispiel bei der Bauplanung, in der Land- und Forstwirtschaft und beim Hochwasserschutz auch auf die Folgen des Klimawandels einstellen. Dies ist eher durch Landespolitik zu gestalten als die Vorgabe von Zielen zur Reduktion von Emissionen. Ich habe bereits erklärt, warum das regional wahrscheinlich nach hinten losgehen kann.
Mein Fazit, unser Fazit: Wir brauchen Anstrengungen für mehr Klimaschutz, ja, und auch die Landespolitik ist hier gefordert, ja. Den Weg der Grünen mit besonders hohen Vorgaben zulasten der Kommunen hier in Thüringen und des Wirtschaftsstandortes Thüringen, den lehnen wir hingegen vehement ab. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, es ist noch nicht so ganz schlimm. Im Moment reden wir nicht über sexuelle Vielfalt, verehrter Kollege Herr Emde, das machen wir morgen. Jetzt reden wir über die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wasser und Abwasser in Thüringen. Ich möchte dazu nur auf einige aus unserer Sicht wesentliche Punkte eingehen. Ich habe das heute beim Klimaschutzgesetz schon einmal gesagt, wir setzen uns natürlich für den Schutz des Trinkwassers und für die Herstellung eines nachhaltigen Zustands unserer Gewässer ein und wir stehen dabei alle vor sehr großen Herausforderungen.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, mit der würde ich gern anfangen, erzwingt Verbesserungen bei der Gewässerqualität, der Gewässerstruktur, der Fischdurchgängigkeit und wir müssen Schadstoffeinträge vermindern. Nicht genutzte Querbauwerke sind zurückzubauen, Wasserkraftanlagen im Hinblick auf den Fischauf- und -abstieg zu modernisieren. Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass zwar der große Handlungsbedarf erkannt wurde, aber die Umsetzung noch hinterherhinkt. Die FDP tritt dabei für mehr Realismus ein. Denn wenn sich ein Großteil der Maßnahmen noch nicht einmal konkret in der Planung befindet, dann können wir natürlich auch nicht erwarten, dass bis zum Ende des Jahres 2015 alle Gewässer diesen geforderten guten Zustand haben werden.
Wir sollten also die Möglichkeiten zur Fristverlängerung und für Ausnahmetatbestände tatsächlich nutzen, denn ansonsten würden wir alle Beteiligten, und zwar das Land, die Kommunen, die Unternehmen und vor allem auch die Bürger, überfordern.
Ein besonderes Problem stellt die Salzwasserbelastung von Werra und Weser durch den Kali-Bergbau dar. Darum gibt es überhaupt keine Diskussion, da beißt die Maus auch keinen Faden ab.
Hier läuft seit Juni 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren. Eine durchgreifende Verbesserung würde sich nach unserer Meinung nur durch eine Ableitung in die Nordsee über eine Pipeline zum Jadebusen erreichen lassen. Wir kennen aber noch nicht die Kosten für Bau, Betrieb und Erhalt einer solchen Pipeline und erst dann kann man natürlich prüfen, ob eine Nordseepipeline auch verhältnismäßig ist oder stattdessen eine Kombination anderer Maßnahmen umgesetzt werden müsste. Für uns kann es aber nur eine Lösung geben und die darf auf keinen Fall zum Verlust der Arbeitsplätze in der Kali-Produktion führen. Das müssen wir auch benennen.
Meine Damen und Herren, angesichts des Jahrhunderthochwassers vor einem Jahr ist uns allen klar, dass im Hochwasserschutz weitere Anstrengungen nötig sind. Hochwasser- und Starkregenereignisse nehmen zu, das ist keine Überraschung, aber nur für 15 Prozent der Gewässer liegen Hochwasserschutzkonzepte vor und 90 Prozent der Deiche entsprechen einfach nicht dem aktuellen Standard. Wir brauchen also sowohl einen Ausbau von Schutzanlagen als auch mehr präventiven Hochwasserschutz. Die Rückverlagerung von Deichen allein wird aber keine Lösung sein. Wir werden insgesamt mehr investieren müssen und das müssen wir auch im Landeshaushalt berücksichtigen. Daran werden sich die nächsten Landesregierungen auch messen lassen müssen.
Hochwasserschutz steht aber auch im Spannungsfeld mit den Betroffenen, wenn es nämlich um die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten geht. Sobald es persönlich wird, wird es auch emotional. Sie sind für den präventiven Schutz natürlich erforderlich. Die Festlegung führt aber auch zu Einschränkungen von baulichen Entwicklungen in den Gemeinden und zum Wertverlust von Grundstücken. Wir kritisieren dabei insbesondere, dass bei der vorläufigen Sicherung, die für etliche Gewässer erst kurz vor Ablauf der bundesgesetzlichen Frist Ende letzten Jahres erfolgte, keine vorherige Kommunikation mit den betroffenen Kommunen stattgefunden hat, keine Kommunikation mit den betroffenen Unternehmern und auch nicht mit den Bürgern stattgefunden hat und somit diese auch sehr verunsichert wurden.
Sehr schön, Herr Bergner ist einer der wenigen, der kein Fußballfan ist.
Die Abwasserbehandlung in Thüringen stellt ein großes Problem dar, meine Damen und Herren. Wir haben darüber schon einiges gehört. Der Freistaat ist Tabellenletzter, das stimmt. Nur 75 Prozent der Bürger sind an kommunale Kläranlagen angeschlossen und nur wenige Kleinkläranlagen entsprechen dem Stand der Technik. Wir müssen die Standards der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des
Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes einhalten, das ist Fakt, aber wir dürfen natürlich unsere Bürger auch nicht überfordern. Und wir müssen berücksichtigen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der Nutzer im ländlichen Raum ganz einfach abnimmt.
Investitionen in kommunale Abwassernetze und die Sanierung privater Kleinkläranlagen kosten immens viel Geld und sind letztlich von den Verbrauchern zu tragen. Die kommunalen Aufgabenträger rechnen in etwa mit Kosten von 250 Mio. € in den Jahren 2015 bis 2021 und deshalb kann man natürlich nur eine schrittweise Lösung anstreben. Eine abschließende und umfassende Frist muss nach unserem Dafürhalten deshalb jetzt - zum heutigen Zeitpunkt - abgelehnt werden, denn diese würde aufgrund des erheblichen Nachholbedarfs, den wir in Thüringen nun einmal haben, eine massive Überforderung der Bürger, und zwar insbesondere der im ländlichen Raum, bedeuten.
Wir möchten auch, dass die Förderung von Bau und Sanierung von Kleinkläranlagen fortgesetzt wird und dass aber darüber hinaus auch darüber nachgedacht wird, ob Gruppenkläranlagen auch förderfähig sein können. Der Grund liegt auf der Hand. Kleinkläranlagen müssen erneuert werden, müssen modernisiert werden. Manchmal gibt es einfach keine andere Lösung, weil die geografische Lage der Orte einfach eine zentrale Lösung an ein Abwasser, eine große Kläranlage überhaupt nicht möglich macht. Das heißt dann für die Kommunen und die Einwohner in diesen kleinen Dörfern und Kommunen, dass sie eben in Perspektive auf Kleinkläranlagen zurückgreifen müssen. Dann stellt sich die Frage: Können wir nicht auch Gruppenlösungen nehmen, kleine Gruppenkläranlagen, an denen sich fünf bis sechs Parteien anschließen können, und sollten die nicht auch förderfähig gemacht werden? Ich denke, das wäre sehr zielführend, weil wir alle auch die große Politik vertreten. Wir wollen den ländlichen Raum stärken und wollen nicht, dass der ländliche Raum ausblutet. Wir wollen die Dörfer erhalten, dann müssen wir auch damit anfangen.
Ein paar Worte noch zum Wasserentnahmeentgelt.
Ach, das habt ihr, das tarnt ihr immer so. Lass es mich einfach noch mal benennen. Zum Wasserentnahmeentgelt: Wir unterstützen - höre genau zu die Position der Landesregierung, auf die Einführung zu verzichten. Bei Ihnen, bei Rot-Rot-Grün würde das wohl anders aussehen, davon gehe ich zumindest aus, und wir würden weiter an der Abgabenschraube drehen. Das können wir so nicht unterstützen.
Geradezu zynisch ist die Begründung, mit diesem Instrument zum Sparen beitragen zu wollen. Wenn wir jetzt über Sparen reden, muss ich sagen, Thüringen hat neben Sachsen die höchsten Wasserpreise in Deutschland, im Durchschnitt fast doppelt so hoch wie in den Nachbarländern Bayern und Niedersachsen.
Du kannst dann noch etwas anderes sagen. Die hohen Kosten haben übrigens viele Menschen bereits zum Sparen gezwungen. Der Trinkwasserverbrauch beträgt im Freistaat mit 89 Liter je Einwohner und Tag nur drei Viertel des Bundesdurchschnitts, so in der Antwort zu Frage 138 auch nachzulesen. Sie belasten damit also auch die Kommunen, die für ihre Einrichtungen höhere Kosten zu tragen hätten. Auch Unternehmen wie Brauereien und Molkereien, die tatsächlich abhängig sind vom Wasserverbrauch und den nicht drastisch senken können, werden für ihre Standorttreue auch noch bestraft. Das ist keine Politik, die in unserem Sinne ist. Das ist Ihre Politik: vermeintlich sozial und ökologisch. Aber am Ende sind es Mehrbelastungen für die Kommunen, für die Unternehmer und vor allem für die Bürger in Thüringen. Das würden wir so nicht mitmachen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Holbe, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich da als Bürgermeisterin - Sie sind Bürgermeisterin da - ganz toll engagiert. Dazu kann ich Ihnen wirklich nur gratulieren, weil ich weiß, wie schwer es ist, sich als ehrenamtliche Bürgermeisterin für ein Projekt zu engagieren.
Dafür herzlichen Dank. Ich muss aber auch sagen und das geht jetzt nicht an Sie, jetzt wird es allgemeiner -, es gibt sehr viele Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und Projekte in die Gänge bringen. Sie haben jetzt natürlich das Glück gehabt und Sie haben auch die Möglichkeit, das hier zu benennen, das ist ein Riesenprojekt. Ich glaube aber, so ein kleines bisschen hat sich die Landesregierung auch gewünscht, dass hier in einer Aktuellen Stunde mal wieder was Positives benannt wird. Das ist ein tolles Projekt und mit dieser Aktuellen Stunde kann die Landesregierung mal wieder sagen, wie toll alles so läuft in Thüringen. Denn die Aktualität sehe ich jetzt nicht so ganz genau, Sie haben es selbst benannt, der Scheck wurde am 25.03. übergeben. Das ist schon eine Weile her. Es sind fast 10 Mio. €, die hier durch den Bund gefördert worden sind, das ist wirklich etwas sehr Vorzeigbares, eine angenehme Angelegenheit und natürlich auch schöner, als Koalitionsstreitigkeiten auszutragen oder die zu debattieren.
Es geht also um die Hohe Schrecke, eine wunderbare Landschaft, ein zusammenhängendes Laubwaldgebiet, das durch diese lange Nichtnutzung eine ganz besondere Besonderheit in Thüringen ist. Hier ist es gelungen - das ist im Übrigen, verehrte Frau Kollegin Mühlbauer, der Unterschied zum Südharz -, mit den Menschen vor Ort dieses Projekt über viele Jahre in die Gänge zu bringen, Frau Holbe hat es erklärt. Sie haben mit den Privatwaldbesitzern gesprochen, die Kommunen sind mit ins
Boot genommen worden und es wurde mit den Besitzern abgestimmt, wie kann man auch zum Teil Flächen, die aus der Nutzung genommen worden sind, entschädigen, den Besitzer an sich, und wie kann man bestimmten Maßnahmen zustimmen. Zum Schluss haben alle Beteiligten gesagt, das ist ein Mehrwert für die Region und wir sind damit einverstanden. Das ist der richtige Weg und das ist auch das, was wir ständig anmahnen. Wenn es darum geht, Naturschutz voranzubringen und bestimmte Gebiete auszuweisen, dann muss man das mit den Menschen vor Ort tun, die müssen es akzeptieren, anerkennen und leben, und nicht von oben aufsetzen.
Das ist der Unterschied zur Region Südharz, über die wir gesprochen haben. Die Umsetzung des Naturschutzprojektes ist eine sehr, sehr positive, aber Sie haben hier auch in Ihrer Aktuellen Stunde im zweiten Anstrich „touristisches Potenzial einer Region“ benannt und da ist unseres Erachtens noch ganz schön viel zu tun. Es ist auf der einen Seite diese wunderbare Landschaft und jetzt geht es natürlich um die touristische Infrastruktur. Es gibt in dem Gebiet neben dem Naturraum kulturelle Sehenswürdigkeiten, zum Beispiel das Schloss Beichlingen oder auch die Wasserburg in Heldrungen, die wirklich sehr sehenswert sind. Nun muss man natürlich auch versuchen, den Besucher dorthin zu bekommen. Das ist schwierig. Die A 71 ist noch nicht fertig, wird dieses Jahr nicht fertig werden und der Abschnitt der Unstrutbahn wird nicht mehr planmäßig, sondern nur mit einzelnen Sonderzügen genutzt. Die Übernachtungskapazitäten, Sie haben es angesprochen, sind nicht ausreichend, momentan auf keinen Fall, und im Moment sieht es eben so aus, wenn diese Infrastruktur nicht belebt wird, das nicht noch intensiviert wird, dann ist es eine wunderbare Gegend, die schwer zu erreichen ist. Das ist der Punkt. Schwierig, aber daran werden Sie mit Ihrem Engagement hundertprozentig noch arbeiten.
Ein Wort noch zu Ihrem Koalitionspartner, Frau Holbe, der ja hier auch in der Regierung maßgeblich mit beteiligt ist, diese Sache auch ganz wunderbar findet und viel von Naturschutz spricht. Ich finde, Ihr Koalitionspartner, die SPD, ist ziemlich doppelzüngig, denn wenn es um den Naturschutz geht und den Wind im Wald, ist es nach unserer Auffassung vorbei mit dem Naturschutz,
da wird plötzlich gesagt, es ist gar nicht so schlimm, wir machen Schneisen, ist uns vollkommen egal. Und die Pachteinnahmen nehmen wir dann, um den Naturschutz zu finanzieren.
Das Ding ist so schizophren, da komme ich gar nicht hinterher.
Frau Holbe, passen Sie auf, dass Ihnen da nichts passiert in der Hohen Schrecke mit diesem Koalitionspartner. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt eine indianische Weisheit, die sagt: Wenn du erkennst, dass du ein totes Pferd reitest, dann steig ab.
Liebe Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, lieber Herr Dr. Augsten. Ich finde, genau das tun Sie gerade. Herr Primas hat die Daten auch benannt, wann wir hier im Landtag über Fracking gesprochen haben, wie wir uns positioniert haben und er nannte auch noch die Umweltministerkonferenz vom Mai. Nach unserer Auffassung gehen Sie hier mit Mutmaßungen in die Debatte, in die Aktuelle Stunde und ich glaube, der Hauptgrund, weshalb Sie diese Aktuelle Stunde aufrufen, ist auch so ein bisschen mal wieder, die Thüringer in Angst und Schrecken zu versetzen.
Das ist nach unserer Auffassung nicht redlich. Wir haben uns hier im Landtag ganz klar positioniert.
Aber lassen Sie mich bitte zuerst einige Worte zur Rechtslage sagen: Nach dem geltenden Bergrecht - Herr Primas hatte es, glaube ich, auch schon angesprochen - ist eine unkonventionelle Förderung grundsätzlich genehmigungsfähig. Das ist so.
Allerdings ist der Einsatz von umwelttoxischen Substanzen nicht ausreichend geregelt. Auch das ist klar. Schon die letzte Bundesregierung hatte deshalb Bestrebungen angestellt, dort eine Regelung und auch Reglementierungen zu finden. Die Vorschläge waren eben nicht, das Fracking leichter zuzulassen, sondern verpflichtende Umweltschutzprüfungen durchzuführen und natürlich auch darauf zu achten, dass auf gar keinen Fall in Gebieten von Trinkwasserschutzgebieten oder umweltsensiblen Gebieten Fracking zum Einsatz kommen darf. In der öffentlichen Diskussion
werden nach meiner Auffassung hingegen Sachverhalte verdreht. Da wird jetzt - und ich bin auch wirklich nicht in der Gefahr, dass man glauben
könnte, dass ich nun den Bundeswirtschaftsminister in irgendeiner Form schützen will -,
aber da wird aus einer gesetzlichen Beschränkung, die vorgenommen werden soll, in Ihrer Argumentation jetzt ein Frackingzulassungsgesetz und da wird sogar behauptet, dass während der WM irgendwelche geheimen Abstimmungen gemacht werden sollen. Das ist völlig falsch, das ist fachlich völlig falsch. Erst nach der Sommerpause soll das Ganze im Bundeskabinett beraten werden und ich finde, das war von Campact reine Panikmache. Selbst wenn das Fracking unter Einschränkung in Deutschland möglich wäre, dieser Boom, wie es ihn in den Vereinigten Staaten von Amerika gibt, der wäre hier gar nicht zu erwarten. Ich rede wirklich mit Bedacht im Konjunktiv, denn die gewinnbaren Ressourcen in Deutschland betragen nur ein Zwanzigstel. Das wirtschaftliche Risiko ist hier wirklich sehr hoch, wir haben eine starke Besiedelung, ganz anders als in den Staaten. Wir haben große Widerstände und unsere Bürger sind sehr sensibilisiert auf das Thema.
Für uns hat aber - und das sage ich ausdrücklich vorrangig Schutz des Trinkwassers Priorität und daher ist es natürlich unbedingt zu verhindern,
dass durch den Einsatz toxischer Substanzen bei der unkonventionellen Erdgasförderung eine Verunreinigung des Grundwassers passieren würde. Wir wollen aber im Gegensatz zu Ihnen - dass muss ich auch noch einmal ganz deutlich sagen - kein Komplettverbot und von vornherein sagen, das muss alles risikolos sein und deshalb dürfen wir gar nicht einmal forschen oder weiter kommen in bestimmten
Erkenntnissen in der Wissenschaft. Das ist nach unserer Auffassung nach hinten gerichtet und entspricht auch gar nicht der innovativen Gesellschaft, in der wir leben. Wenn wir alles ohne Risiko machen würden, dann wären wir wahrscheinlich noch am Feuer und würden pusten, dass es angeht. Denn selbst Windkraft ist nicht ohne Risiko - ich kann Ihnen da einige Beispiele nennen, dass auch die nicht risikolos ist - und das müssen wir zur Kenntnis nehmen
- vielen Dank, Frau Präsidentin -, dass es eben im Leben immer nur mit Risiko geht. Selbst wenn wir beide zusammen über die Straße gehen würden, kann es passieren, dass uns der Bus überfährt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach so viel Fischkompetenz, Herr Kummer, ist das wirklich schwierig. Das ist tatsächlich so - das war übrigens nicht sarkastisch gemeint, sondern das wissen wir alle hier im Haus, dass Tilo Kummer derjenige ist, der von Fischen wirklich die meiste Ahnung hat.
Aber wir reden jetzt hier über das Gesetz. Vielen Dank noch mal für die Hintergrundinformationen. Wir gehen jetzt in das Gesetz. Herr Dr. Augsten hat vorhin gesagt, er wollte gern zum Schluss allen danken. Man kann ja noch mal vorgehen und kann das noch nachholen, ich glaube, da war noch Redezeit übrig.
Ansonsten ist das tatsächlich so: Wir waren mit diesem Gesetz recht schnell. In den Anhörungen hat man durch die einzelnen Verbände und die Anzuhörenden erfahren, worum es geht. Im Endeffekt können auch wir sagen, bei den vielen Änderungsanträgen, die letzte Woche abgestimmt worden sind, waren sehr viele dabei, denen auch wir zugestimmt haben. Unsere Änderungsanträge sind nicht gehört worden bzw. denen wurde so nicht zugestimmt, aber im Grunde genommen gab es einen großen Konsens für das Gesetz, so, wie es jetzt verändert worden ist. Es wurde eine Reihe von Anregungen aus der Anhörung der Verbände von den Fraktionen aufgegriffen. Das ist gut so, wenn eine Anhörung zum Schluss auch zu einem Ergebnis führt. Wir haben auch einige Kritikpunkte, auf die ich später zu sprechen komme.
Aber zuerst zum Positiven: Es ist sicher sinnvoll und gerechtfertigt, dass aufgetretene Vollzugsprobleme durch Gesetzesänderungen behoben werden und das Ganze auch zum Abbau von übermäßiger Bürokratie beiträgt. Dazu zählt, dass das Gesetz nicht mehr auf Kleinteiche im Haus- und Gartenbereich angewendet werden soll. Ebenso befürworten wir die entschiedene Abschaffung des Fischereibuchs und grundsätzlich sehen wir positiv, dass die Anglerverbände die Befugnis erhalten sollen, die Fischereiprüfung abzunehmen. Dazu muss man aber sagen, dass an dieser Stelle die Anglerverbände schon etwas skeptisch waren, weil sie auch darauf hingewiesen haben, dass dann die Rahmenbedingungen sichergestellt werden müssen, damit sie dieser Aufgabe im Endeffekt gerecht werden können, denn es ist eine Prüfung, die auch einen Wert hat.
Unser Hauptkritikpunkt selbst war die nach unserer Meinung drohende Mehrbelastung der Kommunen, zum Beispiel durch die übertragenen Aufgaben, die auch aus dem Bereich der europäischen Regelungen kommen. Herr Kummer hat es angesprochen, das Thema der Wasserrahmenrichtlinien. Wir können als Kommunen nicht europäische Vorgaben umgehen, das will auch niemand machen. Aber es ist wichtig, dass im Hinblick auf die Konnexität bei Maßnahmen, die per Gesetz gemacht werden müssen, sich für die Kommunen zumindest ein Kostenausgleich ergibt, dass die Kommunen das nicht alles allein schultern müssen, ohne dabei zumindest finanziell unterstützt zu werden.
Ein erhebliches Problem liegt zudem in den Folgewirkungen, die sich aus den vorgesehenen Neuregelungen zu Fischereibezirken und Genossenschaften ergeben. Auch das wurde schon einmal angesprochen, nämlich dass die Pflicht zur Bildung von Fischereibezirken auf alle stehenden Gewässer ausgeweitet werden soll und nicht wie bisher nur auf Talsperren und dauernd überstaute Rückhaltebecken. Ganz konkret heißt das, dass das zu einem verhältnismäßig großen Aufwand der betroffenen Kommunen führen wird, und in der Folge dieser Regelung werden gerade die ehrenamtlichen Bürgermeister in unserem Freistaat sehr belastet, weil sie diejenigen sind, die diese Ersteinberufung machen. Das ist also sehr spannend für Bürgermeister an der Stelle. Sie sind für die Gründung von neuen Fischereigenossenschaften verantwortlich, die aufgrund der Ausweitung auf alle stehenden Gewässer erforderlich wird. Das musste ich jetzt mal so ablesen. Ich muss sagen, das finde ich aus kommunaler Sicht furchtbar,
dass die Bürgermeister jetzt auch noch an dieser Stelle in die Pflicht genommen werden; das sind ehrenamtliche Leute, ehrenamtliche Bürgermeister, das heißt, die gehen im Normalfall ihrem Job nach und machen am Nachmittag oder wie sie Zeit haben die ehrenamtliche Arbeit in der Kommune, die erstens hoch zu schätzen ist und die die Bürgermeister auch alle gern machen. Aber man muss aufpassen, dass man denen nicht nach und nach, peu à peu immer noch einen draufdrückt und die zum Schluss gar nicht mehr wissen, wo sie hinlaufen sollen vor Angst. Und das Ganze muss ja auch geregelt werden.
Das hat alles etwas mit Gesetzen und dem Einhalten von Gesetzen zu tun. Das finde ich persönlich ganz furchtbar, dass wir das nicht rausgekriegt haben. Besprochen haben wir das, es ist oft genug darauf hingewiesen worden, zum Beispiel auch durch den Gemeinde- und Städtebund. Der hatte in der Anhörung auch einen Vorschlag dazu gemacht, wie man das ändern könnte oder verändern könnte, nämlich analog der Regelung im Fischereigesetz des Freistaats Thüringen. Dort wird die Vertretung auf ein Mitglied der neu einzurichtenden Fischereigenossenschaft übertragen und damit wäre der Bürgermeister raus aus der Nummer. Wenn das ein Mitglied der Fischergenossenschaft ist, also der dort sowieso zu tun hat, ist es im Idealfall auch jemand, der inhaltlich und fachlich damit zu tun hat.
Das ist auch der Grund - Sie haben das schon gehört -, warum wir im Endeffekt diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Aber wir werden ihn auch nicht ablehnen, wir werden uns enthalten, weil ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das ist für meine Begriffe ein Kernpunkt, dass alle Beteiligten
an dieser Stelle als Gewinner aus der Gesetzesverhandlung herausgehen sollten. Das ist meines Erachtens für die Kommunen jetzt so nicht zu sehen.
Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Da werden wir nicht zustimmen können. Das liegt einfach daran, es ist nicht in unserem Sinne, Dinge, die allmählich zu funktionieren anfangen - die Kommunalisierung der Fischereibehörden ist ja noch gar nicht so ganz alt, der unteren Fischereibehörden. Jetzt möchten Sie das wieder zentralisieren. Das ist überhaupt nicht unsere Überzeugung, dass Zentralismus besser sein kann als Vorortarbeiten.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Landkreise miteinander arbeiten, und zwar in einer Art Synergie von Behörde. Sie haben gesagt, die können das wahrscheinlich nicht oder die Leute sollen doch andere Dinge machen. Dann muss man Prioritäten setzen. Das ändert sich aber nicht, wenn ich jetzt sage, ich mache das erst mal nicht, es ist nichts geworden, ich lasse das so, wie es ist, ich mache es kaputt und mache eine zentrale Behörde. Nach meiner Auffassung ist das der falsche Weg. Die haben sich jetzt auf den Weg gemacht, es ist kommunalisiert. Jetzt muss man Prioritäten setzen. Und wenn sich da Fehler eingeschlichen haben, die Sie benannt haben, dass die keine Ahnung haben von dem entsprechenden Gewässer, dann müssen sie sich verdammt noch mal darum kümmern. Dazu gibt es die Behörden und auch die Kreisbehörden sind groß genug. Wenn an der Stelle festgestellt wird, hier ist eine Lücke in der Kompetenz, dann muss man die schließen. Aber ich glaube, eine zentrale Vorgabe hilft da auch nicht. Denn wenn es zentral ist, ist es zentral, da ist es vom Bürger noch viel weiter weg, als es jetzt ist. Das, denke ich, ist der falsche Weg.
Wir werden diesem Änderungsantrag also so nicht zustimmen können und bei dem Gesetzentwurf werden wir uns enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, von mir kommt jetzt wieder die andere Argumentation. Ich möchte kurz auf die Dinge eingehen, Herr Kummer, die Sie eben zum Kreistag, also zum Umweltausschuss des Landkreises Nordhausen sagten und auch zur Stadt Nordhausen. Sie haben gesagt, die haben nicht abgelehnt. Aber die haben auch nicht eindeutig zugestimmt. Die Aussage von Frau Krauth war nach Beratung und, und, und, dass es sein könne - Konjunktiv -, und bei der Stadt ging es darum, dass man den Eindruck hat, es gibt noch offene Positionen, und sie nicht ausreichend informiert sind. Nun sind wir alle nicht seit gestern Kommunalpolitiker oder in Parlamenten unterwegs und wir wissen auch, wie solche Formulierungen zustande kommen. Für mich ist die Aussage, die die Anzuhörenden dort in Neustadt getroffen haben, einen Punkt genauer. Ich habe ein paar Bei
spiele mitgebracht, damit wir uns noch einmal darüber unterhalten können. Das Credo, das wir haben, ist, man muss doch auf das hören, was die Leute vor Ort sagen, Punkt 1. Es waren - die Zahl habe ich nicht mehr genau im Kopf -, ich denke, 22 Anzuhörende, in der Drehe. Zwei haben sich ganz eindeutig für das Biosphärenreservat Südharz ausgesprochen und die anderen nicht. Das muss man erst einmal als Fakt zur Kenntnis nehmen.
Die Gipskarstlandschaft Südharz ist eine ganz besondere Landschaft, das steht völlig außer Frage. Das haben Sie gesagt, das hat Herr Primas gesagt und da werden wir uns auch über das Land hinweg einig sein, da gibt es überhaupt keine Diskussion. Ganz besonders der Bereich der Rüdigsdorfer Schweiz ist ein sehr schützenswertes Gebiet. Und nein, Herr Adams, Sie hatten vorhin mal gefragt, ob jemand in Nordhausen oder im Landkreis Nordhausen wollte, dass die Rüdigsdorfer Schweiz abgebaut wird - das will niemand. Das will ausdrücklich niemand. Ich glaube, man darf nicht, nur weil das eine nicht gewollt ist, jetzt unterstellen, dass andere Dinge damit auch nicht mehr möglich sind. Der Schutz der Rüdigsdorfer Schweiz ist im Landkreis Nordhausen Konsens, und zwar parteiübergreifend. Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendjemand etwas anderes gesagt hat. Ich war vor einigen Wochen auch in der Rüdigsdorfer Schweiz, habe es übrigens den niedersächsischen Kollegen der FDP-Fraktion dort im Landtag einmal vorgestellt und gezeigt, um auch von der Seite noch mal zu sensibilisieren, wie wichtig dieses Gebiet ist. Wir wissen, dass gerade in dem Bereich Rüdigsdorfer Schweiz auch ganz besonders hochwertige Gipsvorkommen lagern. Das ist ja das Problem, was wir im Landkreis Nordhausen haben. Da gibt es also diesen sehr hochqualitativen Alabastergips, besondere Reinheit, ganz wichtig für die Gipsindustrie und auch sehr begehrt, das wissen wir. Wir wissen auch, es ist ziemlich bedenklich, dass es da Vorhaben gibt und gab und dass dann darüber nachgedacht wurde, in irgendeiner Art und Weise den Gipsabbau weiterzubetreiben, auch in neuen Gebieten. Da ist sich im Übrigen der Umweltausschuss in Nordhausen auch einig: keine Neuverritzung. Das lehnen alle ab. Das heißt aber nicht, dass im Gegenzug alle jetzt sagen, deshalb brauchen wir ein Biosphärenreservat Südharz, das ist nicht der Fall. Das eine hat mit dem anderen zu tun, aber wir müssen uns über die Mittel unterhalten, wie es gehen kann. Ich glaube, es ist wichtig, mal auf die Stimmen der Menschen zu hören, die dort leben. Und wir haben vor drei Jahren in genau diesem Gebiet Südharz im Landkreis Nordhausen einen Naturpark ins Leben gerufen. Dieser Naturpark muss natürlich auch erst mal arbeiten, sich entwickeln.
Ja, gern.
Das ist eine schöne Frage, Herr Adams, und auch gut, dass man sie nicht nur mit Ja und Nein beantworten muss.
Punkt 1 - also ich war auch noch nicht fertig, vielleicht hätte sich das eine oder andere ergeben. Aber Sie sind ja im Landkreis Nordhausen auch sehr aktiv diesbezüglich -: Wenn festgelegt ist, dass ein Landkreis, also dass es keinen weiteren Gipsabbau gibt, dann ist es meines Erachtens, wenn es vertraglich geregelt ist, unabhängig von Legislaturperioden.
Punkt 2: Natürlich sind die Menschen im Landkreis Nordhausen stolz auf ihre schöne Landschaft, die sie im Südharzgebiet haben, das steht außer Frage. Und weil sie es sind, sagen sie, wir wollen den Naturpark Südharz, der installiert wurde, erst mal arbeiten lassen. Der muss sich erst mal entwickeln und seine Vorteile und seine Synergieeffekte, das muss erst mal alles rauskommen. Es ist noch in den Kinderschuhen, wenn man das so sagen darf.
Nun kommt die Frage nach dem Biosphärenreservat. Das ist, glaube ich, auch die große Kritik der Leute, die dort vor Ort leben. Ich habe einige Punkte noch mal zusammengetragen, was in der Anhö
rung so gesagt wurde, Herr Adams. Das war unter anderem, dass die betroffenen Gemeinden große Vorbehalte haben, sie erwarten Einschränkungen für die kommunale Selbstbestimmung durch eine Biosphärenreservatsverwaltung und sehen eigene Entwicklungsprojekte erschwert. Der Bauernverband befürchtet Einschränkungen der Bewirtschaftung und damit von Eigentumsrecht. Die Waldbesitzer und Forstwirtschaft befürchten durch die Einschränkungen für Jagd- und Holzverwertung erhebliche Einnahme- und Wertverluste. Der Südharzer Tourismusverband sieht keinen Mehrwert für die erfolgreiche Vermarktung des bestehenden Naturparks. Der Nordhäuser Unternehmerverband befürchtet Einschränkungen für die Gewerbeentwicklung, insbesondere das Industriegebiet „Goldene Aue“. Auch die IHK und die Handwerkskammer sehen Gefahren für die Entwicklung ihrer Betriebe und regionale Infrastrukturvorhaben. Fast alle waren sie der Auffassung, dass der zurzeit bestehende Schutzstatus mit dem Naturpark und ausgewiesenen über 1.500 Hektar Naturschutz- bzw. über 5.000 Hektar FFH-Natura-2000-Gebiete ausreichend sei. Sie haben mit Ihrer Frage auch impliziert: Sind denn die Leute genügend informiert? Das ist übrigens auch in Ihrem Antrag erkennbar: Die Nachfrage, wie denn in den letzten Jahren die Diskussionsprozesse überhaupt gelaufen sind entsprechend des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD. Das entzieht sich meiner Kenntnis, weil ich glaube, da ist nicht allzu viel passiert. Das sage ich jetzt einfach einmal so.
Aber weil es immer um den Naturpark Südharz ging, kann man nicht sagen, dass die Menschen sich nicht mit dem Thema beschäftigt hätten.
Das ist passiert, auf alle Fälle. Sie haben damals schon ein bisschen Bauchschmerzen gehabt, als der Naturpark eingeführt wurde. Zum Schluss war es eine große erfolgreiche Aktion und die Leute sind damit jetzt eine ganze Weile schwanger gegangen und jetzt akzeptieren sie den Naturpark Südharz.
Also man kann doch jetzt nicht sagen, mehr haben sie nicht gekriegt. Das ist schon einmal ein sehr guter Schritt. Da sind die Menschen mitgenommen worden und jetzt müssen wir als Politiker zur Kenntnis nehmen - ich mache das zumindest -, dass diese Anhörung in Neustadt insofern nach hinten losgegangen ist, man hat gesagt, wir machen eine Anhörung, wir wollen da ein Biosphärenreservat, wir wollen das, wir, die schlauen Politiker, wollen das,
wir machen eine Anhörung, hören uns an. Jetzt haben 21 von 23 gesagt, wir wollen das nicht, und weil das so ist, machen wir es jetzt trotzdem, weil die alle blöd sind. Das ist doch da herausgekommen. Den Eindruck habe ich. Das kann nicht wahr sein.
Der Alternativantrag mit dem Ziel, unter Beteiligung regionaler Akteure und der breiten Öffentlichkeit die Ausweisung eines länderübergreifenden Biosphärenreservats Südharz zu prüfen. Das soll jetzt geprüft werden. Da wollt ihr die Landesregierung auffordern, Kollegen von den Linken. Man kann das prüfen. Aber was soll da noch einmal geprüft werden? Oder sollen die jetzt alle noch einmal umstrukturiert werden, gedanklich oder neu - ich weiß es nicht, was Sie damit vorhaben. Und man soll nach einer geeigneten Gebietskulisse suchen. Sie haben gesagt, wir brauchen nicht so viel Hektar. Es würde länderübergreifend reichen. Aber es bleibt dabei, es ist ein schmaler Gürtel. Wir reden von dem schmalen Zechsteingürtel. Und wir können die Leute nicht umsiedeln, die dort leben. Wir können ganz einfach die Eigentumsverhältnisse nicht verändern und wir wollen es im Übrigen auch nicht. Ich will das nicht, Herr Adams. Ich will das nicht. Sie können Ihre Politik machen und Sie können das da in Nordhausen erzählen. Aber ich finde, man muss einfach zur Kenntnis nehmen
ich habe gesagt, das will keiner. Sie müssen immer richtig hinhören. Sie hören immer nur die Hälfte von dem, was erzählt wird,
und dann interpretieren Sie falsch und dann kommt Quatsch heraus.
Zum Schluss ist es so, wir müssen doch den Bürgerwillen akzeptieren.
Es kann durchaus sein, dass es in fünf oder zehn Jahren aus der Region Nordhausen heraus das ist mir wichtig - eine Entwicklung gibt, dass die Leute sagen, wir wollen darüber noch einmal nachdenken, das reicht uns nicht, wir wollen da mehr machen. Da bin ich sofort dabei, aber ich bin gegen dieses Von-oben-Bestimmen und Feststellen, die haben alle keine Ahnung,
und wir machen es trotzdem. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen das beides ab.
Danke schön, Frau Präsidentin. Herr Weber, Sie hatten gesagt, wir brauchen schöne Landschaften, Wohlfühl-Landschaften, in denen die Leute hinausgehen können. Ich will Ihnen nur sagen, wir haben im Südharzgebiet einen Karstwanderweg durch den Landkreis Nordhausen, auf dem sich die Leute sehr wohlfühlen. Und sie gehen sehr wohl hinaus, obwohl wir kein Biosphärenreservat haben. Und bei alldem, was Sie vorhin gesagt haben, nur noch einmal: Mir geht es darum, dass wir die Leute auch mitnehmen. Und wenn das in Nordhausen, im Landkreis Nordhausen irgendwann mal initiativ wird, bin ich bestimmt dabei. Aber ich wehre mich dagegen, zu sagen, wir entscheiden das als Politiker und die Leute vor Ort haben keine Ahnung. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das vornehmste Element ist Wasser, meinte bereits der altgriechische Lyriker Pindar. Wasser ist lebenswichtig und damit geht die Versorgung mit Trinkwasser uns alle etwas an. Heute debattieren wir über eine Änderung des Gesetzes, das genau die Grundlage für die Fernwasserversorgung in einem Großteil des Landes bildet. Dabei kann ich das Anliegen der Fraktion DIE LINKE durchaus verstehen und nachvollziehen, denn Transparenz ist auch für uns ein ganz wichtiges Kriterium und Aspekt des Handelns.
Doch, lieber Tilo Kummer, die Vorschläge dieses Entwurfs bringen uns unser Meinung nach nicht weiter. Sie verbessern nichts, eher verwässern sie Entscheidungsstrukturen und wichtige Probleme lassen sie ungelöst.
Kurz zum Hintergrund, einiges wurde schon gesagt: Wir haben in unserem Land niederschlagsarme Gebiete wie zum Beispiel im Thüringer Becken, und daher gibt es bereits seit Jahrzehnten eine Wasserversorgung über Talsperren und Fernleitungen. Rund 40 Prozent des Bedarfs an Trinkwasser werden im Übrigen durch die Talsperren abgedeckt. Eine zentrale Rolle bei der Versorgung spielte seit 1993 der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen. Die Thüringer Fernwasserversorgung ist dann 2003 aus der landeseigenen Talsperrenverwaltung und dem Fernwasserzweckverband hervorgegangen. Sie verbindet dabei als Anstalt des öffentlichen Rechts - und das ist der Punkt - die Zuständigkeiten des Landes und der Kommunen. Damit war der Ansatz dieses Gesetzes über die Fern
wasserversorgung sehr innovativ. Dass es bei der Umsetzung in der Praxis zu Problemen gekommen ist, steht auf einem anderen Blatt. Das diskutieren wir an dieser Stelle jetzt so nicht.
Es ist also durchaus sinnvoll, sich auch über die Änderungen des Gesetzes Gedanken zu machen, aber die vorgeschlagenen Lösungen, die Sie hier in Ihrem Gesetzentwurf haben, überzeugen uns nicht, denn eine Aufklärung der Gremienstruktur kann nicht der richtige Weg sein. Was soll zum Beispiel dieser neu einzurichtende Beirat bewirken? Ich befürchte, dass ein Beirat vor allem zu einer Verlangsamung von Entscheidungsfindungen führen kann und zu kostenträchtigen Zusatzwünschen der Beiratsmitglieder, und die müssten dann letztendlich über höhere Gebühren bezahlt werden. So herum kann man es auch interpretieren.
Wir haben es vorhin schon einmal gehört, Thüringen und Sachsen haben bereits heute schon die höchsten Kosten, wenn es um die Wasserversorgung geht. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von etwa 80 m³ pro Jahr hat in unserem Land 273 € für seine Wasserrechnung zu zahlen. In Niedersachsen sind das 145 €. Wir dürfen daher die Kosten nicht noch weiter in die Höhe treiben, und das auch nicht über weitere zusätzliche Dinge und Zusatzwünsche, die da kommen könnten. Auch die Änderungen beim Verwaltungsrat halte ich so nicht für sinnvoll, denn im Hinblick auf eine klare Mehrheitsfindung ist schon die Gremiumbildung mit einer geraden Zahl von Mitgliedern sehr spannend und fragwürdig. Und die Legislative sollte auch nicht direkt im öffentlichen Unternehmen eingebunden sein, um die unabhängige Kontrollfunktion nicht zu gefährden. Daher wurde die Vertretung des Landtags im Verwaltungsrat bereits bei der Einführung des Gesetzes aus guten Gründen abgelehnt. Auch das wurde schon erwähnt.
Die vorgesehene Veröffentlichung des vollständigen Jahresabschlusses würde den Rahmen des Staatsanzeigers einfach sprengen. Man hätte eher über die Veröffentlichung der Feststellung des Abschlusses mit Ergebnis und dessen Verwendung nachdenken sollen bzw. reden können.
Der Einblick in die Kalkulationsunterlagen findet sich in Ihrem Gesetzentwurf auch wieder, würde zwar die örtlichen Träger der Wasserversorgung bei den Verhandlungen über Fernwasserlieferverträge stärken, aber unter wettbewerblichen Aspekten sehen wir das kritisch.
Positiv wäre die vorgeschlagene Berichtspflicht der Verwaltungsratsvorsitzenden gegenüber dem Ausschuss, die die parlamentarische Kontrollfunktion stärken könnte. Dieser Vorschlag allein reicht uns
aber nicht aus, dass wir diesem Gesetzentwurf so, wie er hier ist, zustimmen können.
Viele Probleme der Wasserversorgung werden nach unserer Auffassung gar nicht aufgegriffen. So wurden im Koalitionsvertrag vorgesehene einheitliche Wasserpreise bisher nicht umgesetzt. Auch Sie haben in Ihrem Entwurf dazu keine Aussagen gemacht.
Nein, er hat gesagt - es stimmt, ich habe da genau zugehört -, es geht um einheitliche Wasserpreise, aber sie sind noch nicht umgesetzt. Zudem fehlen nach unserer Auffassung auch Vorschläge, wie wir die Fernwasserversorgung von Nord- und Ostthüringen mit der im Süden des Landes zusammenführen können. Dafür wollen Sie aber, dass sich die Thüringer Fernwasserversorgung stärker der Energiespeicherung widmet. Sie haben es erklärt, warum. Wir wollen aber am Ende des Tages kein Pumpspeicherwerk Schmalwasser, das statt von Trianel nun von der TFW betrieben wird. Grundsätzlich lehnen wir in diesem sensiblen Naturraum ein Pumpspeicherwerk ab.
Zum Schluss möchte ich mit Herrn Goethe enden, Johann Wolfgang von Goethe, der einmal sagte: „Das Wasser ist ein freundliches Element für den, der damit bekannt ist und es zu behandeln weiß.“
Liebe Kollegen von den Linken, an dieser Stelle denke ich, die Vorschläge Ihrer Fraktion zeigen, dass Sie es nicht zu behandeln wissen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in der Schlussgruppe, wenn auch nicht als allerletztes Land, läuft nun auch Thüringen in das Ziel ein und bekommt sein Anerkennungsgesetz für diejenigen Berufe, die in der Regelungsbefugnis des Landes liegen. Letztlich handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nur um die Thüringer Umsetzung eines entsprechenden Mustergesetzes der KMK. Dass ich die Verspätung deshalb nicht unbedingt als Auszeichnung für die Thüringer Willkommenskultur halte, habe ich bereits in der ersten Beratung gesagt.
In der Anhörung hat eine ganze Reihe von Anzuhörenden ihre Probleme mit der Ausgestaltung der Gesetze deutlich gemacht. Vieles ist aus Sicht der Betroffenen ganz sicher nachvollziehbar. Zuvorderst ist da die fehlende Anlaufstelle, die Befürchtung zu hoher Gebühren oder der Wunsch, auch Erfahrungen, die in Ausübung des Berufes erworben wurden, besser anzuerkennen. Allgemein wird in vielen Stellungnahmen ein insgesamt weniger bürokratisches Verfahren gewünscht. Man sollte aber nicht außer Acht lassen, meine Damen und Herren, dass der Nachweis absolvierter Bildungsgänge in Deutschland nun einmal hochbürokratisch geregelt ist.
Was sind Sie von Beruf? Was haben Sie gelernt? Das sind in Deutschland durchaus alltägliche Fragen. Der Fragesteller erhofft sich damit, bei der Beurteilung eines Mitmenschen eine wichtige Facette der Persönlichkeit zu erhellen. Dass wir im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkennen, macht Fähigkeiten für unsere Wirtschaft und für unsere Gesellschaft nutzbar und gibt den Betroffenen einen Platz in Wirtschaft und Gesellschaft, der ihnen sonst möglicherweise verwehrt bliebe.
Dass der Nachweis beruflicher Qualifikationen bei uns recht bürokratisch geregelt ist, wird in erster Linie mit dem Verbraucherschutz argumentiert. Der Arbeitgeber oder der Verbraucher, der eine bestimmte Leistung nachfragt, soll eine möglichst große Sicherheit haben, dass diese Leistung ordnungsgemäß erbracht werden kann und dass der potenzielle Leistungserbringer nicht nur behaupten kann, dass er es leisten könnte, sondern dass man es nachweist.
Gleichzeitig hat das Gesetz einen exklusiven Nebeneffekt. Es schützt diejenigen, die dafür die entsprechenden Nachweise vorzeigen, vor Konkurrenten, die das eventuell nicht könnten. Kammern, Gewerkschaften und auch Branchenverbände sprechen sich deshalb regelmäßig gegen eine Aufweichung der Zugangsbedingungen zu bestimmten Berufen oder Berufsfeldern aus. Das muss man bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen im
Hinterkopf behalten. Es hat mich deshalb geärgert, dass der Thüringer Flüchtlingsrat in seiner Stellungnahme, unterschrieben im Auftrag von Frau Berninger, neben nachvollziehbarer Kritik erklärt, dass die Bilanz des Bundesanerkennungsgesetzes eher desaströs sei und vom Thüringer Gesetz deshalb nichts Besseres zu erwarten wäre.
Aus der legitimen Sichtweise der Betroffenen kann man sicherlich ein solches Gesetz an verschiedenen Stellen als unzureichend empfinden oder auch ablehnen, aber die Wortwahl an sich fände ich bei diesem Gesetz, mit dem man gerade anstrebt, die Lage vieler Menschen zu verbessern, und diese wenigstens zum Teil zu verbessern, unangemessen und nicht passend.
Die Koalition hat einige Änderungen eingefügt, die werden wir als FDP-Fraktion mittragen. Das betrifft insbesondere den Verzicht auf die Übersetzung von Dokumenten durch in Deutschland vereidigte Dolmetscher. Das ist für Anspruchsberechtigte, die im Ausland leben, häufig praktisch unmöglich, so etwas umzusetzen. Den Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE müssen wir hingegen ablehnen. Damit werden zwar einige der Kritikpunkte aus den Anhörungen aufgenommen, gleichzeitig habe ich hier allerdings ernsthafte Zweifel, ob diese Änderungen praktikabel wären.
Ich denke, es ist beispielsweise kein Zufall, Frau Berninger, dass nur der Stadtstaat Hamburg als einziges Land mit einer zentralen Anlaufstelle arbeitet, während alle anderen darauf verzichten. Das muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Die Änderung des Gesetzeszweckes hätte zudem materiell wahrscheinlich keine Auswirkungen. Meine Fraktion wird deshalb der Beschlussempfehlung und damit dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir appellieren allerdings an die Landesregierung und die dann zuständigen Stellen, die Kritik der Anzuhörenden ernst zu nehmen und auf eine möglichst unbürokratische Umsetzung des Gesetzes zu achten und so zu verfahren. Außerdem sollte die Höhe der Gebührensätze für das Verwaltungsverfahren an sich keinen prohibitiven Charakter haben.
Meine Damen und Herren, wir werden diesem Gesetz zustimmen, wie ich sagte, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, danke, Frau Berninger, für die erklärenden Worte, aber ich möchte noch einmal…
Ja, und ich sage Ihnen auch noch etwas dazu, weil Sie mich angesprochen haben. Dass Sie nichts anderes von der FDP erwarten - da haben Sie vollkommen recht, es muss im Land jemanden geben, der sich traut zu sagen, ökonomische Interessen sind legitim. Das ist kein Schimpfwort und auch nichts Böses.
Selbstverständlich brauchen wir Einwanderung. Wir brauchen dringend Einwanderung, aber wir brauchen auch und vor allem ausgebildete und qualifizierte Einwanderer. Das sind Interessen dieses Landes;