Jörg Schwäblein

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Eckardt hat es mir ja jetzt leicht gemacht, der hat ja - je weiter seine Rede voranschritt - immer deutlicher gemacht, ihm geht es eigentlich nur um Wahlkampf. Der ganze Antrag ist mit Blick auf den August ausgerichtet. Inhaltlich will ich die Bewertung gar nicht vornehmen. Er hat immer wieder gesagt, wir werden euch daran messen und im Wahlkampf werdet ihr sehen und überhaupt. Jahrelang hat Herr Eckardt mit seiner SPD Verfassungsänderungen, die DIE LINKE vorgetragen hat, abgelehnt. Ich fand, Sie hatten gute Gründe, ich habe Sie da auch nicht zu kritisieren. Ich möchte auch feststellen, dass dort, wo die LINKEN an der Regierung waren oder sind
- ja, nach dem Satz -, kein Land das Verbot allgemeiner Studiengebühren mit Verfassungsrang belegt hat, weder Berlin noch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt auch nicht - das heißt noch nicht, zum Glück nicht und es soll auch so bleiben. Jetzt könnte ich ja lange philosophieren, was man noch alles in die Verfassung nehmen könnte, z.B. das Verbot von Stasi-Spitzeln in Parlamenten, das wäre mal nötig. Aber gut, das kriegen wir auch anders hin.
Und so kriegen wir das mit den Studiengebühren, wenn sie nicht gewollt sind, auch anders hin. Es braucht diesen Verfassungsrang nicht.
Jetzt bitte.
Der, der mit dem Wahlkampf begonnen hat, das sind Sie.
Sie sind auch noch Selbstbekenner. Ich weiß nicht, ob Sie Ihre eigene Rede jetzt hier in Abrede stellen wollen. Aber mein Kurzzeitgedächtnis funktioniert mindestens noch so gut, dass ich mich noch sehr gut an Ihre Sätze von vor zehn Minuten erinnern kann. Da haben Sie mindestens fünfmal Wahlkampf gesagt.
Bis jetzt habe ich Sie immer ernst genommen. Wenn Sie wollen, dass das weiterhin so bleibt, leugnen Sie bitte nicht Ihre eigene Rede. Das Protokoll wird es ja ausweisen können.
Davon träumst Du aber nur.
Man kann über alles reden, alles verhandeln. Ich bekenne ehrlich, dass man sich nicht die Entwicklungschancen in Jahrzehnten durch eine solche Ge
schichte vernageln sollte. Es gab schon viele Entwicklungen, die man ohne Verfassungsrang hat unterbinden können. Denken Sie nur einmal daran - die Hessen haben vor vielen, vielen Jahrzehnten die Todesstrafe in ihrer Verfassung aufgenommen - bestimmt aus gutem Grunde. Diese Verfassung liest sich heute an dieser Stelle mindestens sehr eigenartig. Vielleicht kommt irgendwann die Erkenntnis, dass man doch, die, die es können, an der Mitfinanzierung einer Ausbildung beteiligen kann. Ich sehe es in absehbarer Zeit nicht. Aber ich kann die Entwicklung auf der Welt und in Europa schlicht nicht beiseite schieben. Die meisten europäischen Staaten erheben diese Studiengebühren und wir haben festzustellen, dass sie mindestens in dem Bereich, wo sie schon in Kraft sind, bei den Langzeitstudierenden, positive Wirkung entfalten. Die jungen Leute strengen sich an, nicht ohne hohe Note in den Bereich zu kommen, wo sie dann tatsächlich selber sich finanziell beteiligen müssen mit einer moderaten Summe, aber sie wirkt. Die Zahl der Langzeitstudierenden hat deutlich abgenommen in allen Ländern, wo es eingeführt wurde, auch in Thüringen. Nach dem, was jetzt hier begehrt wird, wäre das dann schier unmöglich, würde wieder ausgehebelt. Die Rolle rückwärts machen wir, weil Sie in den Wahlkampf ziehen wollen, garantiert nicht. Wir werden den Bürgern ehrlich gegenüberstehen und ihnen deutlich machen, es gibt nach absehbarer Zeit keine allgemeinen Studiengebühren in Thüringen. Wir werden die Gesetzgebung, die sich schon bewährt hat, wegen Ihnen nicht wieder aushebeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gelegentlich kann man den Optimismus verlieren, wenn man mehrmals klare Erkenntnisse vorgetragen hat, dass Sie dann doch vielleicht einmal bei der Opposition ankommen. Wir haben zu den Verwaltungsgebühren immer wieder vorgetragen, welche steuernde Wirkung sie haben, z.B. wenn mancher Student sich überlegen sollte, wie viel Mal er für eine Prüfung antritt, wenn er dafür einen kleinen Beitrag zu leisten hat. Es ist ja auch regelmäßig Aufwand, der dadurch entsteht. Man darf festhalten, die Entwicklung ist ja weitergegangen, nur nicht bei der hiesigen Sozialdemokratie, dass bis auf Rheinland-Pfalz mittlerweile alle Länder allgemeine Verwaltungsgebühren erheben. Selbst Berlin, wo die PDS mit am Futtertrog sitzt,
mittlerweile aber auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Große Koalition unter Führung der SPD in den letzen Monaten genau dies getan hat. Aber Sie sind ja so viel schlauer als Ihre Genossen sonst in der Republik und Sie wissen das alles um so viel besser - das können wir einmal festhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gerede, möglichst Freibier für alle und Hochschule darf nun gar nichts kosten, führt dann auch dazu, dass Hochschule sich am allgemeinen Bildungsmarkt nicht beteiligen könnte und in der allgemeinen Weiterbildung von Erwachsenen und solchen, die auch bereit sind, an private Institute Geld zu bezahlen, würde dann Hochschule nicht teilnehmen oder diesen privaten Bildungsmarkt kaputt machen. Dann müssten Sie sich einmal für das Eine oder Andere entscheiden. Worauf es mir ankommt, dass Sie erkennen und mit uns darum kämpfen, dass Hochschule als Ganzes mehr finanzielle Mittel braucht und das haben Sozialdemokraten in Australien erkannt, das haben Sozialdemokraten in England erkannt und trotz anderer Wahlkampfbeteuerungen dort allgemeine Studiengebühren eingeführt. Nun hat Herr Eckardt in einem Punkt recht: Wir haben hier ein demographisches Problem und brauchen viele junge Leute im Land. Wenn das ein Mittel ist, sie hierher zu locken, dann ist das erst einmal so zu akzeptieren auf der einen Seite. Auf der anderen Seite müssen wir aber, um unsere Hochschulen nicht dauerhaft zu benachteiligen, unbedingt mehr Geld in das Hochschulsystem in Thüringen bringen. Da bin ich mit Herrn Matschie seit vielen Jahren einig. Übrigens, als er einmal ein bisschen mutiger war als Staatssekretär, war er in seinen Erkenntnissen schon ein ganzes Stück weiter. Dann hat er von Frau Buhlman eine auf das Haupt bekommen und da hat er schön funktioniert, die Hacken zusammengeschlagen und hat behauptet, er hätte nie und nimmer auch nur den Gedanken an allgemeine Studiengebühren verschwendet. Aber so sind dann die Charakterstärken Ihres Spitzenkandidaten halt ausgeprägt, da kann sich der Wähler selber ein Urteil bilden.
Worauf es mir ankommt: Die Länder, die jetzt in Deutschland diese Gebühren bereits erheben, und auch die Staaten, die das schon haben, haben regelmäßig mindestens 10 Prozent mehr Geld an ihren Hochschulen. Wir haben schon ein Nord-SüdGefälle, man mag sich nur die Ergebnisse der Exzellenz-Initiative anschauen. Wir haben jetzt angefangen zu korrigieren, geben auch eigenes Landesgeld in diese Programme. Aber im Vergleich zu dem, was vom Bund an diese starken Hochschulen ausgeschüttet wurde, ist das nicht mal eine einfache Kompensation und um aufzuholen, müssten wir noch mehr Geld dort reinbringen. Ich bin dankbar, dass wir über Schule und Notwendigkeit von ausreichender Finanzierung von Lehrern und an dem allgemeinen Schulsystem hier zum Glück keine Debatte haben. Es gibt vielmals Streit um die Schulformen, aber dass Schule ganz wichtig ist, um den jungen Leuten die Bildungschancen zu eröffnen, da haben wir zum Glück hier im Grundsatz keinen Streit.
Wir sind bei den Hochschulen leider noch nicht so weit. Es gibt zwar die allgemeinen Bekundungen, aber sachdienliche Anträge, wie Hochschulen zu mehr Geld kommen, sind weder von links noch von rechts in diesem Plenarsaal bisher gekommen. Ich meine das jetzt nur rein geographisch und nicht politisch. Ich kann auch meine eigene Fraktion nur bitten, bei dem nächsten Doppelhaushalt unsere Hochschulen ausreichend fit zu machen in Lehre und Forschung. Denn nur dann kommt die Industrie weiter und die jungen Leute haben hier interessante Arbeitsplätze, die sie im Land halten und auch wieder hierher zurückbringen. Das ist die Botschaft, weshalb wir auch Ihren Anträgen nicht folgen können.
Zum Schluss meiner voraussichtlich letzten Rede in diesem Parlament eine Klarstellung: Die Lottofee bleibt die Dame, die die Zahlen zieht. Ich werde aufgrund des gültigen Vertrags, für den sich Herr Huster ja so sehr interessiert - er hätte mich einfach mal glatt fragen können, der über eine Ausschreibung zustande kam -, das Glück in Thüringen verwalten, aber nur verwalten, und habe mir eine zeitlang überlegt, ob ich diese letzte Rede emotional vielleicht noch auflade. Ich habe aber darauf verzichtet, auch weil ich mir sicher bin, dass einige Personen mit dem Horizont eines Schlüssellochs dieses nicht begreifen werden. Ich möchte ein Beispiel dafür setzen, dass das Kommen und Gehen in einem Parlament selbstverständlich ist und sage jetzt einfach Tschüs.
Lieber Kollege Emde, Herr Döring hat vorgeschlagen, den nationalen Wettbewerb einzustellen, sich nur noch international zu vergleichen.
Damit würde wohl ein Durchschnittswert von Deutschland angegeben, aber die Länder nicht mehr explizit ausgewiesen. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass dieser verhängnisvolle Weg schon bis in die späten 90er-Jahre beschritten wurde und wir als Ganzes zurückgeworfen wurden, weil die Ergebnisse, die vorlagen, durch den Widerstand der SPD-Länder in der KMK nicht veröffentlicht werden durften?
Verehrter Kollege Gentzel, nachdem Sie eben zu Recht die Taschenspielertricks der Fraktion DIE LINKE auf Landesebene angeprangert haben, können Sie sich ernsthaft vorstellen, mit der Truppe nächstes Jahr zu koalieren?
Kollege Gentzel, funktioniert Ihr Gedächtnis noch gut genug, um sich an eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen CDU und SPD in diesem Lande zu erinnern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Novellierung des Hochschulzulassungs- und -zugangsrechts, wobei man hier gut differenzieren darf, steht heute an. Bei der Zulassung handelt es sich um die Quantitäten, die gerade durch Länderabgleich harmonisiert wurden, was also durch die KMK funktioniert - gelegentlich
wurde das in Zweifel gezogen, aber es darf ja mal betont werden, dass diese Abstimmung klappt und funktioniert. Der Hochschulzugang wird regelmäßig im Hochschulgesetz geregelt und deshalb ist das hier auch ein Artikelgesetz. Wir erweitern den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, wie das die Bundesregierung beschlossen hat. Die Länder vollziehen das freudig - mit leicht unterschiedlichen Aspekten. Wir haben darauf verzichtet, wie von der Regierung vorgesehen, den Zugang von Menschen, die kein Abitur abgelegt haben, aber eine längere Berufserfahrung besitzen, über ein Probestudium zu ermöglichen. Da gab es eine umfängliche Debatte dazu. Ein Probestudium von bis zu zwei Jahren bei einem Studium, das im günstigsten Falle drei Jahre dauert, halten wir nicht für angemessen. Wir möchten aber, dass Menschen mit Berufserfahrung und den Voraussetzungen zum Studium studieren können. Diese Voraussetzungen sehen wir regelmäßig dadurch gegeben, dass man einen anderen Abschluss erworben hat, der dem Abitur mindestens gleichgestellt werden kann. Das ist dann nach unserer Ansicht, wie wir es auch in anderen Gesetzen schon bestimmt haben, ein erfolgreicher Meister-Abschluss plus Berufserfahrung. Da gibt es eine Verständigung unter den Bundesländern, dass das dann drei Jahre sein soll. Wir haben die Regierung per Verordnung ermächtigt, weitere Qualifikationen als Voraussetzung für ein Studium anzuerkennen. Die Verordnungsermächtigung ist jetzt aufgenommen. Für die wenigen, die nicht darunter fallen und trotzdem studieren wollen, sind wir zu einem Regulativ zurückgekehrt, das nennt sich dann Eingangsprüfung. Anders als in den letzten Jahren, als es das schon gab, aber ausschließlich an der Universität in Jena für alle Hochschulen des Freistaats gehandhabt wurde, ändern wir jetzt die Bestimmungen, dass jede Hochschule diese Eingangsprüfung vornehmen kann. Wir möchten, dass die Regierung Mindesthürden festlegt. Jede Hochschule kann zu ihrer Profilbildung dann die Zugangsregelungen insoweit noch verschärfen.
Zur Diskussion aus dem Ausschuss möchte ich Folgendes sagen: Es gab ja Anträge der Opposition, die unter anderem unterstellten, dass man gegen das Grundgesetz verstoßen würde, falls man 55Jährigen nicht gestattet, in zulassungsbeschränkten Studiengängen zu studieren, z.B. Medizin. Wer weiß, wie lange ein Medizinstudium dauert, muss sich fragen, ob das gesellschaftlich gewollt ist, dass man dann, wenn der Andrang so groß ist, dass man aussuchen muss, 55-Jährigen den Vorzug gibt gegenüber 20- oder 22-Jährigen. Diesem Antrag haben wir uns nicht angeschlossen, wobei es durchaus möglich ist, dass es im Einzelfall trotzdem gerechtfertigt ist, dann noch ein solches Zusatzstudium aufzunehmen. Das ist aber nach der jetzt vorgesehenen Regelung nicht ausgeschlossen.
Es wurde weiterhin kritisiert, dass wir eine Regelung aufgreifen, dass man in diesen zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht mehr als 12 Studienwünsche äußern darf; da wurde uns unterstellt, dass man damit junge Leute vom Studium und von ihrer freien Berufswahl abhalten würde. Da bitte ich Sie einfach mal, nüchtern zu überlegen, ob man, wenn man 12 Studienwünsche oder Berufswünsche äußert, nicht langsam wissen sollte, was man eigentlich will. Ob es dann hilft, 22 oder 32 Studienwünsche anzugeben statt der 12, die jetzt vorgesehen sind, das möge bitte jeder für sich beantworten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir eröffnen den Zugang für Berufsqualifizierte in einem weiten Maße. Wir machen das in Abstimmung mit den anderen Ländern und bitten Sie um Zustimmung zu diesem äußerst nützlichen Gesetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rede des Abgeordneten Eckardt verlangt natürlich eine Entgegnung. Ich habe im Ausschuss sehr deutlich die Haltung meiner Fraktion klargestellt, dass sie in absehbarer Zeit nicht gedenkt, allgemeine Studiengebühren einzuführen.
Ich habe mich dieser Meinung anschließen müssen, weil ich die Mehrheit nicht finde, ich sage dann aber auch: Hochschulen brauchen mehr Geld und es wäre dann nur konsequent, wenn wir auf diese Einnahmequelle verzichten, dass wir dann aus dem Landeshaushalt ausreichend Geld für unsere Hochschulen zur Verfügung stellen und das Defizit, was entstanden ist, zu den Ländern, die das gemacht haben, ausgeglichen werden kann. Ich halte nichts von dem hessischen Weg, das wieder abzuschaffen, aber man hat dort zumindest vorläufig beschlossen, dass die Hochschulen keine Kürzungen erfahren sollen. Ähnliches ist in Hamburg geschehen. Wir haben mittlerweile ein Gefälle, insoweit zitieren Sie mich bitte korrekt und unterstellen Sie nicht, dass wir mehrheitlich Studiengebühren einführen wollten. Das ist nicht der Fall, erster Punkt.
Auch angesichts der späten Stunde bin ich dazu natürlich immer bereit.
Aber doch, eine Fragestellung stört mich auch zu später Stunde nicht.
Wir zitieren hier nicht aus dem Ausschuss. Aber ich halte nach wie vor nichts davon, irgendwelche Zukunftsentwicklungen in der Verfassung zu vernageln. Länder, die das gemacht haben, hatten alle möglichen Schwierigkeiten. Hier gibt es erkennbar die Mehrheit, sie nicht einzuführen. Deshalb muss man es nicht in die Verfassung schreiben. Das ist eine klare Haltung, die habe ich auch ausgedrückt. Ihr zweiter Kritikpunkt bestand darin, dass wir wegen der Nichtabschaffung des Hochschulrahmengesetzes durch den Bund hier möglicherweise an dem Gesetz noch großartig etwas ändern müssten. Wir haben schon mal im Ausschuss gemeinschaftlich, die Regierungsvertreter und auch wir, versucht, Ihnen klarzulegen, dass es hier um die Umschreibung der rechtlichen Materie geht, die bisher im Hochschulrahmengesetz geregelt war. Die Begründung ist insoweit hinfällig. Aber die könnten wir auch nicht mehr ändern durch Beschluss. Aber an den rechtlichen Tatsachen ändert sich nichts. Die Länder haben sich darauf verständigt, die Regelungen des Bundes zu übernehmen. Das ist passiert; das ist hier auch umgesetzt. Was Sie jetzt also kleinlich wieder zurückdrehen wollen, kann ich nicht nachvollziehen. Zu Ihrer Anmerkung, dass wir die Korrektur, die überfällige Korrektur des Gesetzes, was die Gebühren und Beiträge anbetrifft, nun doch vornehmen, um den Gebührenboykott möglicherweise zu unterlaufen, Herr Abgeordneter Eckardt, muss ich Ihnen nur sagen: Wenn Mitbürger dieses Freistaats, wenn sie auch nur Gäste an unseren Hochschulen sind, Gesetze nicht akzeptieren, sie nicht achten, sie ignorieren und noch glauben, es sei deshalb rechtmäßig, weil wir mit einem Fehler im Regierungsentwurf die nötigen Sanktionen nicht eingebaut haben, dann ist es doch eigentlich nur konsequent, diesen kleinen Fehler zu korrigieren und die Sanktionen jetzt einzuführen. Es ist gegen das Gesetz, was die jungen Leute getan haben; es ist nur nicht sanktioniert worden. Das wird jetzt korrigiert. Herr Eckardt, Sie können mir gern zuhören! Wenn man mittlerweile selbst in MecklenburgVorpommern unter einer großen Koalition unter Führung der SPD diese Verwaltungsgebühr einführt, dann tun Sie doch nicht so, als sei das etwas ganz Fürchterliches und völlig aus dieser Welt.
Dann habe ich hier noch die Pflicht, den nebulösen Schluss der Rede der Kollegin Dr. Kaschuba aufzuklären. Sie hat hier Änderungsanträge angeführt, die wir im Ausschuss gar nicht hatten. Es hat sich wohl mittlerweile herausgestellt, dass man vergessen hat, seine Änderungsanträge einzureichen. Insoweit ist dieser Teil der Rede wahrscheinlich hinfällig. Wir haben da auch nichts mehr zu korrigieren. Uns liegt nichts vor. Uns liegen Änderungsanträge der SPD vor, die schon im Ausschuss abzulehnen waren. Das bitte ich meine Kollegen auch weiterhin zu tun.
Frau Kollegin Pelke, habe ich Ihre Rede jetzt richtig verstanden, dass Sie Gemeinschaftsunterkünfte nicht für menschenwürdig erachten und ist der Schluss dann richtig, dass Sie damit auch die Unterbringung von DDR-Urlaubern in der gleichen Unterkunft für nicht menschenwürdig erachtet haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Faktion wird dem Staatsvertrag zustimmen, weil sie immer schon wollte, dass man eine Fortentwicklung betreibt. Wir haben auch nicht ausgeschlossen, die ZVS ganz und gar aufzugeben, denn diese Zwangsvermittlung, die da passiert ist, hat die Hochschulautonomie über die Maßen eingeschränkt.
Herr Eckardt, es gab noch nie eine flächendeckende - auch zu Zeiten, als die SPD bundesweit das Sagen hatte - Vergabe der Studienplätze von einer zentralen Stelle aus, sondern es gab maximal dort, wo der Numerus clausus ausgeworfen werden musste, wo einfach der Andrang zu bestimmten Studienfächern zu stark war, dann die zentrale Stelle, die die Zuweisung allein vorgenommen hat. In allen anderen Fächern, die nicht dem Numerus clausus unterlegen waren, konnte man sich auch an 20 Hochschulen bewerben und die Hochschulen wussten nicht, wenn sie Zusagen erteilt haben, ob die Leute kamen oder nicht.
Sie haben hier ein Bild gezeichnet, das einfach nicht der Wahrheit entspricht oder nur zu einem kleinen Teil. Jetzt ist das Auswahlrecht zu einem großen Teil an die Hochschulen gegangen, das finde ich gut und richtig, denn darüber können sie auch ihre Profilbildung voranbringen. Dass eine Auswahl Mühe
macht und man dafür möglicherweise auch Mittel aufwenden muss, ist eigentlich eine ganz normale Sache.
Wenn jetzt die Hochschule frei ist, das entweder selbst zu tun oder wenn es nach Ihrer Einschätzung günstiger ist, das zentral von Dritten machen zu lassen, dass man das dann bezahlt, ist eine solche Selbstverständlichkeit. Da hat man ja auch die Aufwendungen an der eigenen Hochschule nicht. Wozu also dann bitte extra Mittel bereitstellen, wenn es zur originären Aufgabe der Hochschule gehört und sie damit eigentlich längst umgeht. Da finden Sie jetzt Probleme, die es in Wirklichkeit überhaupt nicht gibt.
Dass das Land Nordrhein-Westfalen sich natürlich gewehrt hat, einen wesentlichen Arbeitgeber mit der ZVS herzugeben, kann man nachvollziehen. Jetzt haben wir halt ein tolles Arbeitsbeschaffungsprogramm für das Land Nordrhein-Westfalen, das ist ja auch so hoch Not leidend, wenn da etwas Vernünftiges herauskommt, das wird sich jetzt herausstellen. Es gibt ja diesen hoheitlichen Teil, den die Stiftung erfüllen wird, und es gibt den Teil freiwillige Servicestelle, und da wird sich zeigen, wie gut das funktioniert. Die müssen sich anstrengen, wenn sie denn Kunden von den Hochschulen haben wollen, die ihre Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Das ist also ein sehr gutes Prinzip, da gibt es keinen Zwangslauf, den wir ohnehin nicht für gut halten. Wenn ein gutes Dienstleistungsangebot da ist und genutzt wird, dann haben alle etwas davon. Es wird zügiger, es wird möglicherweise preiswerter. Was will man eigentlich hier dagegen haben?
DIE LINKEN müssen halt immer mindestens ein Haar in der Suppe finden, damit sie ein paar Mal dagegen sein können. Herr Eckardt verspricht Sack und Seil, wenn sie denn tatsächlich mal in die Regierungsverantwortung kämen, da hat das Seil eh dann nichts zu tragen, da sind wir uns ja ziemlich sicher.
Deshalb bleibt von der Kritik nichts Ernsthaftes übrig und wir können guten Gewissens diesem Staatsvertrag zustimmen.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Anfangsvermutung des Abgeordneten Seela, dass diese - zugegebenermaßen unsinnige - Inschrift von Erfurter Fans angebracht wurde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kritik der Opposition war zu erwarten, was soll sie sonst auch weiter tun?
Sie verhält sich so, wie typischerweise eine Ziege, die glaubt, mit dem Meckern schon ihre Pflicht erfüllt zu haben.
Das ist halt so und Sie haben es wieder kräftig bewiesen. Da wurde kritisiert, die Rede sei zu lang gewesen, aber die Entgegnung war keine Minute kürzer.
Da kann man das auch locker zurückgeben. Schauen Sie sich doch mal die Redezeit an. Wann war die Rede zu Ende, wie lange ging das jetzt schon von Ihnen?
Dann wird behauptet, das sei ein Bauchladen - das kann man so sehen, andererseits ist es eine Vielfalt von Initiativen, von Aktivitäten, die in Thüringen passieren, die Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen oder nicht können. Die Frage möge der geneigte Zuhörer sich selbst beantworten. Und dann darf man den Verdacht äußern, dass es offensichtlich ein Fehler war, die Rede vorab schon zur Verfügung zu stellen, wenn man sich dann gelangweilt fühlt, wenn sie dann vorgetragen wird. Vielleicht sollten die Regierungen daraus lernen und dann die Opposition mit einer Rede, die sie noch nicht kennt, überraschen, dann ist vielleicht die Aufmerksamkeit höher und man merkt auch, was an Gehalt vorhanden ist. Die Oppositionsunke vom Dienst hat natürlich alles besonders mies geredet. Ich will nur ein paar Punkte aufgreifen. Es ist von Ihnen überhaupt nicht verstanden worden, wie gut der Spannungsbogen vom Kulturbegriff über das Lernen zur Wis
senschaft in dieser Regierungserklärung gewählt wurde.
Und die Freiheit als obersten Grundsatz hervorzuheben, ist unverzichtbar. Zu der Freiheit gehören dann auch die Kultur und die Kunst, die sich nur in dieser Freiheit tatsächlich entfalten können. Da hat der Staat eine Fürsorgepflicht, aber er hat nicht, wie das Ihr Verständnis ist, die Aufgabe, die Arbeit der Kultur dann selber zu leisten. Wir leben zum Glück heute in dieser Freiheit, wo es diese verordnete Staatskultur nicht mehr gibt. Wir leben in der Vielfalt der Kulturformen und wir haben je nach Trägerschaft einen größeren Anteil daran oder auch einen kleineren und da kann ich immer wieder nur sagen, jeder Träger muss seine Verantwortung wahrnehmen. Das trifft auf die Bibliotheken zu, die sowohl von Herrn Döring als auch von Frau Dr. Klaubert angesprochen wurden, und dann haben wir eine unterschiedliche Bibliothekslandschaft in Deutschland. Da gibt es welche in Verantwortung des Bundes, da gibt es eine reiche Anzahl, die wir als Freistaat zu verantworten haben und wo wir die Trägerschaft haben in unseren Hochschulen und da gibt es den großen Bereich der öffentlichen Bibliotheken. Nur darauf wird dann abgehoben, wenn man Kritik an unserem Bibliotheksgesetz übt. Hier sind die Kommunalen in der Verantwortung.
Und sie haben die Chance zu erkennen, die darin liegt, eine Bibliothek vor Ort vorzuhalten. Dann können wir uns auch ein weiteres Mal über unsere spezielle Rechtsprechung unterhalten, was Pflichtaufgaben bedeuten, dass nämlich der, der sich zur Pflicht erklärt, auch für die Finanzierung aufkommen muss, dass wir nicht nur über 100.000 € Förderung reden, sondern dann ganz schnell über 20 Mio. €, was derzeit den Anteil der Kommunen zum Betreiben ihrer Bibliotheken ausmacht. Ich habe jetzt auf Tagungen feststellen können, dass das Bibliotheksgesetz - das erste in Deutschland - außerhalb Thüringens viel besser anerkannt wird, als das hier im Lande ist - nicht von den Bibliotheken, die sehen schon die großen Vorteile darin. Aber dass Sie das nicht anerkennen wollen, na gut, das ist halt Ihre Sache. Lassen wir es dabei. Wir haben gut daran getan, in diesem Bereich Pionierarbeit zu leisten. Wir haben Förderprogramme erweitert, die es vorher in dem Sinne nicht gab. Die Ausweitung der Projektförderung ist eine Riesenchance für die Jugendkunstschulen, für die Bibliotheken, für die Musikschulen. Da ist heute mit dem Doppelhaushalt weitaus mehr Geld vorhanden als in den ganzen Jahren zuvor. Aber man muss zusätzliche Projekte anbieten,
um sie dann beim Ministerium zu beantragen. Von allein laufen die Gelder nicht zu den Einrichtungen, da muss man sich drehen über das übliche Maß hinaus.
Ach, Bürokratie, Sie sind doch nach wie vor in der Gießkannendenke drin. Kommen Sie doch einmal in der Neuzeit an. Das wäre doch mal richtig hilfreich.
Nein, Initiativen sind Voraussetzung dafür, dass es das zusätzliche Geld gibt. Dann strengt man sich auch ein ganzes Stück mehr an. Sowohl bei Frau Dr. Klaubert als auch bei Ihnen, Herr Matschie und Herr Döring, kommt immer der Ruf: Wir brauchen mehr Geld.
Vorhin hat ein Kollege schnell mal im Internet geschaut, nicht, dass wir ihn darum gebeten haben, was ist die Definition einer Regierungserklärung, das kann auch erhellend sein. Nein, es wurde auch mal danach geschaut, wie oft ist denn heute im Internet dieses Begriffspaar aus den drei Worten zu finden „brauchen mehr Geld“. Über 990.000 Fundstellen gibt es da. Mit dieser allgemeinen Forderung „Wir brauchen mehr Geld.“ hat man natürlich immer recht, gerade was den öffentlichen Bereich betrifft. Nun ist aber ein Charakteristikum öffentlicher Haushalte, dass sie begrenzt sind, und die hohe Kunst ist, aus der begrenzten Menge Geldes trotzdem möglichst alle Aufgaben zu leisten. Da muss man immer wieder die Verantwortung der jeweiligen Ebene und der Träger betonen.
Da will ich gern auch ein Wort zur Finanzierung der Theater und Orchester sagen. Dort haben wir auch eine gemischte Verantwortung. Mittlerweile haben wir zwei Häuser, bei denen der Freistaat eine stärkere Verantwortung hat. Meiningen ist schon länger bekannt oder nicht ganz so bekannt über die Stiftung, woran der Freistaat im Wesentlichen beteiligt ist, und seit diesem Jahr auch noch das Staatstheater Weimar. Trotzdem hat die Kommune dort eine Mitverantwortung. Ich bin über die aktuellen Geschichten in Weimar nicht sehr glücklich, das will ich ehrlich sagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn jemand so gut ist, wie sich der Intendant hier gibt oder wie es ihm nachgesagt wird, er nicht dann von außen angefragt wird und jede Menge Angebote bekommt. Das muss einen doch einmal erstaunen.
Ich kann es, das muss ich in Richtung Regierung sagen, obwohl das häufig wohl auch unterstellt wird, nicht verstehen, dass man nicht heftiger dementiert, dass man schon Zusagen gemacht hätte, den Vertrag auf jeden Fall zu verlängern, bevor die Verhandlungen überhaupt richtig losgegangen sind. Wer mit festen Aussagen oder Zusagen in Verhandlungen geht, kann es sich eigentlich schenken, weil es dann regelmäßig sehr teuer wird. Teuer scheint es zu werden, was die Gehaltsforderungen des Herrn anbetreffen, und teuer kann es werden, was die tarifliche Steigerung anbetrifft.
Herr Minister Müller, ich sage es Ihnen ganz offen, ich werde, sollte der Freistaat bedingungslos alle Gehaltssteigerungen in Weimar übernehmen, so, wie er es wahrscheinlich schon in Meiningen vertraglich versprochen hat, alle Initiativen unterstützen im Lande, die dann die Gehaltssteigerung auch beim Land abladen. Ich glaube nicht, dass das aufgeht. In Nordhausen, in Rudolstadt, in Eisenach, in Gera, in Altenburg und auch in Erfurt schaut man genau darauf, wie Weimar seine Verantwortung für das Haus, was dort steht, wahrnimmt. Und wenn es den Weimarern gelingt, die tariflichen Mehrforderungen bei Ihnen abzuladen, haben alle anderen meine Unterstützung, dass das auch bei Ihnen weiterhin abgeladen wird. Das kann nicht der Weg sein, das sage ich ganz deutlich. Speziell in Weimar ist der Freistaat ab dem kommenden Jahr mit über 17 Mio. € schon dabei. Die tariflichen Steigerungen drohen in Höhe von 220.000 € pro Jahr, das heißt, in weiteren fünf Jahren käme eine ganze Million dazu. Die muss dann woanders weggenommen werden. Möglicherweise von der Breitenkultur, das wird Herrn Döring so wenig gefallen wie mir, additiv wird es kaum da sein, denn die geldlichen Forderungen sind aller Orten sehr groß. Das wird eine ganz spannende Geschichte.
Ich kann nur sagen, verhandeln Sie bitte hart. Hier müssen auch Konzepte aus dem Hause kommen, wie man mit diesen finanziellen Herausforderungen umgeht. Vielleicht können Sie heute noch eine Aussage treffen, ob die von Ihnen unterstellten Vorabzusagen zutreffen oder nicht. Ich würde mich - wahrscheinlich nicht allein - sehr dafür interessieren.
Ein Wort noch zu unseren Hochschulen. Da wird natürlich auch grundsätzlich kritisiert, dass das Geld nicht reicht. Aber ich habe schon ausgeführt, diesen Satz kann man immer unterschreiben. Unsere Hochschulen haben sich im Wettbewerb, nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit gut behauptet. Wir haben eine reiche Hochschullandschaft, wir haben sie erweitert. Wir haben die Fachhochschulen vor Jahren etabliert. Wir haben die Berufsakademie etabliert. Wir haben eine hohe Zufriedenheit unserer Studierenden mit unseren Hochschulen. Es bleibt
eine Herausforderung, dass das so erhalten bleibt. Und wir haben die Attraktivität auch über Thüringen hinaus bekannt zu machen. Ich finde es gut, dass es im Moment geglückt ist, die Zahl der Studierenden zu halten. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft gelingt. Und bei den zurückgehenden Abiturientenzahlen - da gebe ich Herrn Matschie recht, die gehen zurück, aber das können wir gemeinsam beklagen, ändern tun wir es ohne Weiteres nicht - müssen wir dafür sorgen, dass wir mehr Zulauf aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland kriegen. Das ist eine spannende Geschichte.
Noch spannender ist die Herausforderung, die jungen Leute dann in Thüringen zu halten. Denn wir haben nur begrenzt etwas davon, wenn sie eine hervorragende Ausbildung genießen und dann, wie häufig geschehen, gerade in naturwissenschaftlichen Fächern in Süddeutschland die erste Arbeitsstelle übernehmen. Wir bilden hervorragend aus und wir hätten noch mehr davon, wenn sie alle in Thüringen bleiben würden.
Es bleibt der Wunsch, das kann aber nicht allein die Regierung leisten, da muss sich auch die Wirtschaft stärker engagieren, auch mit einer gehaltlichen Attraktivität.
Ich weiß nicht, was Sie jetzt dazwischenrufen, vielleicht melden Sie sich am Mikrofon, da können es dann alle verstehen. Das hilft dann regelmäßig mehr. Ja, gern, das kann man doch immer machen. Hier möchte jemand eine Zwischenfrage stellen.
Aber immer.
Also wenn Sie mich speziell zu den Lehrern fragen, was nicht mein originäres Aufgabengebiet ist, will ich Ihnen trotzdem gern antworten: Wir haben einen Einstellungskorridor für Lehrer behalten. Wir haben das die ganzen Jahre über gemacht. Wohl wissend, dass wir bei der Lehrer-Schüler-Relation sehr gut dastehen in Deutschland, wissen wir um die demographischen Probleme und dass dann eine - es nennt sich so - Alterskohorte - ich weiß nicht, hoffentlich verstehen Sie es nicht falsch und als Schimpfwort, das ist halt der Fachbegriff dafür - in einem relativ engen Zeitrahmen gemeinsam in den verdienten Ruhestand übergeht. Dann werden wir ein Problem mit dem Nachwuchs haben.
Das hatten wir auch zu erwarten bei den Kindergärten, wo dann auch viele gemeinsam in den Ruhestand gehen. Ich kann Ihnen nur sagen, da haben die Gewerkschaften eine zweifelhafte Rolle gespielt, die Tarifverträgen zugestimmt haben, bei denen man Arbeitszeitverkürzungen eingebaut hat, aber zuerst darauf besteht, dass der Letzte oder die Letzte wieder 100 Prozent arbeiten, bevor junge Kräfte eingestellt werden können.
Wir versuchen, das mit diesem Einstellungskorridor beim Land zu vermeiden. Trotzdem haben wir durch die starken Rückgänge der Schülerzahlen einen Überhang an Lehrern. Das können Sie doch nicht ignorieren. Das müssen wir alle, die Steuerzahler und die Wirtschaft, bezahlen. Und wenn wir uns da weitaus mehr leisten, fehlt das Geld an anderer Stelle. Denn unsere Ausstattung mit Landesfinanzen ist dadurch, dass wir mehr Lehrer haben, nicht automatisch größer. Wir tun gut daran, uns eine gute Schüler-Lehrer-Relation zu leisten, das tun wir mit vollem Bewusstsein, aber wie jeder Bogen, lässt sich auch dieser überspannen. Wenn Sie an einer Stelle das Geld wegnehmen, fehlt es an anderer Stelle. Natürlich könnten wir jetzt allen Teilzeitlehrern einen Gefallen tun und sie voll beschäftigen, aber ich könnte mal fragen, wie viele Millionen das mehr kostet. Allein das Urteil, was wir gefangen haben, durch eine Lehrerin, die erst bereit war, der Teilzeitverbeamtung zuzustimmen, um nach Abschluss des Vertrags dagegen zu klagen - es darf hier noch einmal gesagt werden, dass das ein sehr unkollegiales Verhalten war - führt zu Mehrforderungen
von über 10 Mio. €. Es muss einfach einmal gesagt werden. Rechtswidrig gehandelt - wir haben auf die schwierige Situation reagiert und haben trotzdem verbeamten wollen, was der Wunsch von vielen Lehrern war. Gleichzeitig sind wir ein Experiment eingegangen. Es gab das Instrument des Teilzeitbeamten noch nicht. Die Rechtsprechung hat sich auf diese Finanzierungsnotwendigkeit auch schlicht noch nicht eingestellt. Dann haben Richter geurteilt - das will ich nicht schelten, die haben es nicht anders gekannt - und haben uns jetzt dieses Urteil beschert. Aber einen Vertrag einzugehen, wohl wissend, dass ich dann nur in Teilzeit arbeite und trotzdem verbeamtet werde, dass man dieses Entgegenkommen dann so ausnutzt, dass es dann zu Mehrforderungen führt und jetzt zu den gespaltenen Klassenzimmern, kann man doch nicht bei der Politik abladen.
Ja, dann klagen Sie doch, machen Sie doch fleißig mit, aber erzählen Sie bitte auch, wo das zusätzliche Geld herkommen soll dafür, und der Bedarf ist in der Summe einfach nicht da. Aber geschenkt, das ist das eine Thema. Wir wollten ja zurückkommen auf die jungen Leute, die eine sehr gute Ausbildung bekommen.
Was heißt „weg müssen“? Die Besten können in der Schule anfangen und unsere Wirtschaft schaltet zunehmend um und versucht mit besseren Gehältern, auch Anfangsgehältern, die jungen Leute hierzubehalten.
Das ist gut und richtig. Deshalb mischen wir uns auch regelmäßig nicht in Tarifverhandlungen ein. Ich finde das schon absurd von einer Gewerkschaft, Mindestlöhne zu verlangen, wo sie selber Verträgen zugestimmt hat, die unter der von ihr angepeilten Höhe liegen. Dann lädt man das bei der Politik ab, weil wir immer Wert darauf legen, dass wir Tarifautonomie haben und uns aus Gehaltsverhandlungen heraushalten, außer im öffentlichen Dienst, wo wir gleichzeitig Arbeitgeber sind; das einzige Mal, wo die Politik tatsächlich an Tarifverhandlungen aktiv beteiligt ist. Aber auf der einen Seite fordern Sie, haltet euch da bloß raus, um auf der anderen Seite dann wieder zu beklagen, dass die Politik nicht ein
greift - das passt nicht zueinander. So kann man nur an die Verantwortung der Wirtschaft appellieren und sagen, versucht auch, wenn ihr es wirtschaftlich hinbekommt, mit attraktiven Gehältern die jungen Leute im Land zu halten. Das ist ein Aspekt. Der zweite Aspekt, um unsere jungen Leute hier zu halten, sind attraktive Arbeitsplätze, die unter anderem auch in den Bereichen Forschung und Entwicklung da sein sollten. Da hat der Freistaat in den letzten Jahren schon deutlich mehr gemacht als sonst, was der öffentliche Sektor üblicherweise tut, und selbst nach internationalen Vereinbarungen geht man da etwa von einer Drittelfinanzierung aus. Dieses Drittel überschreitet Thüringen in seinen Leistungen. Wahrscheinlich werden wir, das ist noch ein Stück Ausblick, da in den nächsten Jahren noch mehr tun müssen. So schön und so gut das Cluster arbeitet in Jena, das Wissenschaftscluster, ich rege an, dass wir uns anstrengen, Cluster auch um Ilmenau herum, um Erfurt, um alle Fachhochschulen herum zu etablieren, weil natürlich die lokale Wirtschaft davon massiv profitiert. Selber ist die Wirtschaft nur begrenzt in der Lage, in FuE derzeit die Leistungen zu bringen. Wir können mit einer Kraftanstrengung, wie wir es bei den Kindermedien getan haben, auch Entwicklungsdefizite ausgleichen. Das bedeutet aber, dass wir Geld an anderer Stelle erst einmal zurücknehmen müssen, um das leisten zu können. Es gibt kein additives Geld. Da haben wir uns ganz klar darauf verständigt, die Verschuldung nicht noch höher zu treiben, dass DIE LINKE das mit der Verschuldung nicht so ernst nimmt, wissen wir ja nun hinlänglich. Für uns ist das kein Maßstab.
Wir sind pleite. Sie haben einen Staat schon in die Asche gefahren. Wir werden verhindern, dass ein zweiter Staat in die Asche gerät.
Also erstens müssen Sie Rülps mich nicht duzen, wir haben noch keine Schweine zusammen gehütet, das verbitte ich mir von Ihnen.
Von einem Stasi-Spitzel lasse ich mich nicht duzen - pfui Teufel!
Kommen wir wieder zurück auf die Finanzierungsnotwendigkeiten in Forschung und Entwicklung. Da gibt es die Herausforderung, 3 Prozent des Bruttosozialprodukts zu leisten, um den europaweiten Anforderungen gerecht zu werden. Erst wenige Länder schaffen das, der Minister hat das zu Recht vorgetragen; unser Anteil liegt bei 1,9 Prozent. Das zeigt, was wir als Thüringen insgesamt da noch zu leisten haben. Der Freistaat leistet jetzt schon mehr, als seinem Anteil normal entspricht. Ich befürchte und ich hoffe gleichzeitig, dass wir diesen Anteil noch ein Stück steigern, weil das die Attraktivität unserer Arbeitsplätze, unserer Wirtschaft erhöhen wird. Das ist eine große Herausforderung und ich habe an dem Beispiel der Kindermedien nachgewiesen, dass sich diese Anstrengung lohnt und dass es tatsächlich funktioniert, auch Defizite auszugleichen. Das ist übrigens von der Opposition vor Jahren auch infrage gestellt worden. Das kann man ja mal zugeben, da hat doch mal etwas geklappt, nicht wahr. Ich finde, wir sollten an dieser Stelle unbedingt weitermachen. Es gibt, was dieses Segment angeht, noch gut und reichlich zu tun.
Woran mir heute noch liegt, ist, dass wir bei den Anstrengungen zur Kulturfinanzierung nicht nachlassen. Da ist unsere Kulturquote heute schon oft zitiert worden. Bei insgesamt zurückgehenden Finanzen ist selbst das Halten dieser Quote ein Erfolg und sie beliebig auszudehnen, wird nicht gelingen. Wir profitieren von unserer starken Kulturlandschaft. Wir werden sie weiter hegen und pflegen, wir werden auch den Museen helfen, die Hilfe brauchen. Aber auch dort gilt wieder die Verantwortung der jeweiligen Trägerschaft und wir haben keine Museen in Landesträgerschaft. Das darf einfach mal gesagt werden.
Jetzt darf ich aber noch mal auf die Kritik von Frau Dr. Klaubert eingehen zu dem Zusammenlegen der Denkmalämter. Das Zusammenlegen ist geschehen und es hat Sinn gemacht. Sie arbeiten heute unter einer gemeinsamen Leitung und alle Bereiche, die übergreifend arbeiten können, tun das heute. Dass ich eine Teilkritik teile, dass die räumliche Zusammenlegung keinen Sinn gemacht hat, darf man ja durchaus hervorheben, aber pau
schal zu sagen, die Zusammenlegung, die wir mit dem Gesetz verfügt haben, ist Unsinn gewesen, das unterschreibe ich nicht.
Es funktioniert heute sehr gut und es funktioniert auch über die Entfernung Erfurt - Weimar sehr gut. Es ist trotzdem ein einheitliches Amt unter einer einheitlichen Leitung und das wird hier immer so nebenbei einfach ignoriert. Das kann man so nicht stehen lassen. Wie gesagt, der Teilaspekt räumliche Zusammenlegung mit diesen Millionenaufwendungen, das war des Überdenkens wert, da habe ich auch gern nachgeholfen. Das zeigt sich auch, dass man da Millionen sparen konnte, die wir übrigens effektiv jetzt bei den Projektgeldern wiederfinden können. Da sind dann tatsächlich auch zusätzliche Gelder im Doppelhaushalt bereitgestellt worden. Bedenken Sie, wir haben durch einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion 2 Mio. € für Projektgelder mehr gebracht. Dass mittlerweile die Erkenntnis auch bei Ihnen angekommen ist, das ist eine gute Sache, das ist schön. Ich habe jetzt die Anfrage der Opposition gesehen, wieso das nicht bekannt ist da draußen im Land. Gut, die Frage kann man stellen, aber es ist auf der Homepage des Ministeriums ausgewiesen, der Landeshaushalt ist öffentlich zugänglich, jeder kann sich informieren und man muss den Kulturinitiativen dann auch sagen, kümmert euch, von allein kommt das Geld nicht mehr. Man muss sich heute drehen.
Dann vielleicht zum Abschluss eine Klarstellung: Es ist nicht weit von Erfurt eine Gruppierung zugange, die das Wort „Kulturbürger“ für sich reklamiert. Ich reklamiere dieses Wort für die Allgemeinheit. Wir Thüringer sind in der Mehrheit alle Kulturbürger; es ist anmaßend, dass nur für sich beanspruchen zu wollen.
Frau Dr. Kaschuba, Sie haben eben in Ihrer Rede wieder von Ihrem Bildungssozialismus gesprochen
und der Anstrengung, eine gebührenfreie Hochschule haben zu wollen.
Wie halten Sie es denn mit der LINKEN in Berlin, die dort eine Hochschulgebühr mitträgt, die zu 100 Prozent in die Stadtkasse fließt, und wie können Sie dann eigentlich unsere Lösung kritisieren, wo mindestens die Hälfte an die Hochschulen geht?
Herr Abgeordneter Hausold, da Sie die Maßnahmen der Bundesregierung hier kritisiert haben ist mir folgende Frage in den Sinn gekommen: Wollen Sie oder können Sie den Unterschied zwischen Zuschuss und Bürgschaft nicht begreifen?
Frau Abgeordnete Taubert, Sie hatten bei Ihrer Passage beim Zwischenruf des Abgeordneten Mohring reagiert, Sie hätten die Leute frei entscheiden lassen, ob sie sich der Kampagne anschließen oder nicht. Haben Sie die Mitarbeiter Ihrer Fraktion am Tag der offenen Tür des Landtags beobachtet, wie aggressiv sie den Besuchern auf die Pelle gerückt sind und ihnen gar nicht Zeit gegeben haben, das durchzulesen, was sie unterschrieben haben? Haben Sie das beobachtet?
Herr Abgeordneter Matschie, ist Ihnen bekannt, dass die NPD in einer Presseerklärung vom Sommer dieses Jahres die Amtsstubensammlung ablehnt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ausschuss gab es breite Übereinstimmung, dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. DIE LINKE hat sich wohl enthalten. Die Gründe können sie dann selber erläutern. Zumindest SPD und CDU stellen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht infrage. Wir bekennen uns zu dieser wesentlichen Säule der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung, wir haben deshalb auch dieser Gebührenerhöhung zustimmen können. Ursprünglich hatten wir bereits im letzten Jahr den dringlichen Wunsch geäußert, das Finanzierungssystem umzustellen, um von der antiquierten Gerätebindung wegzukommen, die jede Menge Probleme bereitet, was die Erfassung anbetrifft und was neue Geräte anbelangt. Das jüngste Urteil zur reinen Computernutzung zeigt die Probleme auf. Schon von dieser Seite wird das, was in den letzten Jahren beschlossen wurde, nur schwer haltbar sein. Wir drängen darauf, dass man sich von dieser Geräteorientierung löst und zu einer Haushaltsgebühr einschließlich Betriebsstättengebühr übergeht. Damit werden die Konflikte, die jetzt in den Kleingärten auftauchen, die in Unternehmen auftauchen, dann hoffentlich passè sein. Was die Betriebsstättengebühr angeht, zeigt auch unser Entschließungsantrag sehr deutlich, welche Richtung wir uns dort vorstellen. Er tangiert jetzt nur mittelbar den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, er zielt auf den Zwölften und auf die noch in dieser nächsten Periode zu vereinbarenden Finanzierungsregelungen. Wir erhoffen uns, dass das Gaststättengewerbe dann nicht mehr stärker belastet sein wird, als das im europäischen Durchschnitt der Fall ist. Im Moment haben wir diese Ausnahmesituation noch und wir haben auch den dringlichen Wunsch, dass Ferienwohnungen, die nur wenige Monate im Jahr genutzt werden, dann nicht mehr einer zusätzlichen Rundfunkgebühr unterfallen.
Wir legen großen Wert darauf, dass der jüngste Spruch des Verfassungsgerichts mit Leben erfüllt wird, dass nämlich verstärkt über den Grundversorgungsauftrag und den Funktionsauftrag gesprochen wird. Wir stehen zu der Bestandsentwicklungsgarantie, die in vorhergehenden Urteilen immer wieder bestätigt wurde. Das öffentlich-rechtliche System muss
sich inhaltlich entwickeln dürfen, dass auch technische Entwicklungen folgen können. Insoweit spielt das Internet in den nächsten Jahren eine bedeutsame Rolle. Aber wir haben kein Verständnis dafür, dass man das Angebot über Gebühr ausdehnt, ohne dass - wie der Kompromiss mit der Europäischen Union es aussagt - ein 3-Stufen-Test absolviert wird, ob ein Mehrwert damit verbunden ist, ob diese Angebote wettbewerbsrelevant sind und ob es tatsächlich finanzierbar ist. Das sind die Inhalte des 3-Stufen-Testes, auf den wir sehr großen Wert legen. Wir drängen darauf, dass das öffentlich-rechtliche System seinen Vorteil auch ausspielt, seinen Vorteil einer gesicherten Finanzierung und diesen Vorteil nutzt, um ein Integrationsprogramm anzubieten in den beiden Vollprogrammen von ARD und ZDF, nicht der Vereinzelung der Gesellschaft noch Vorschub leistet und dass auf Qualität allerhöchster Wert gelegt wird. Da sind Tendenzen zu registrieren, die zumindest bedenklich erscheinen. Wenn man dem Wettbewerb mit den Privaten auf der Weise begegnet, dass man auch die unmöglichsten Formate nachahmt und versucht, dann noch einen draufzusetzen, dann ist das von dem föderativ animierten Grundversorgungsauftrag nach unserer Meinung nicht mehr gedeckt und deshalb drängen wir darauf, dass alle Bestandteile des Auftrags, den das Öffentlich-Rechtliche hat, integrativ zu wirken, Bildung anzubieten, Beratung anzubieten, Kultur anzubieten, auch Unterhaltung, Sport, die wollen wir gar nicht ausblenden, dass alle diese Bestandteile gleichberechtigt, was die Programmflächen angeht, aber auch die Sendeplätze, angeboten werden. Ich habe hier von dieser Stelle aus schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es schwer akzeptabel ist, dass Kultursendungen vorrangig in den späten Nachtstunden kommen - auch nach Mitternacht sind die Sendeplätze nicht mehr ausgeschlossen. Man muss sich heute schon glücklich schätzen, wenn etwas ab 23.00 Uhr gesendet wird. Das passt nicht zum Qualitätsanspruch des Öffentlich-Rechtlichen. Hier ist man auf einer Entwicklungsbahn, die nicht unkommentiert bleiben kann.
Wir wollen uns nicht in die Programmgestaltung einmischen. Was konkret im Programm angeboten wird, müssen die Macher selbst beantworten. Darüber gibt es auch die Gremien, die dann reflektiv darauf eingehen, aber was Versorgungsauftrag ist, das ist Sache der Landtage. Da legen wir allergrößten Wert drauf, dass die von mir beschriebenen Qualitätsbestandteile nach wie vor hochgehalten werden. Ansonsten, und die Erosionserscheinungen sind schon da, geht uns die Akzeptanz für diese Gebührenzahlung verloren. Wenn die Akzeptanz für diese Gebühr verloren gegangen ist, dann haben wir alle zusammen ein Problem. Dann ist nach den Rechtsprechungen auch das private Angebot mit in Gefahr, denn Voraussetzung, dass privater Rundfunk in
Deutschland angeboten wird, ist, dass das öffentlich-rechtliche System unbestritten funktioniert.
Was will der Dichter uns damit sagen? Wir haben eine Gefährdung durch das Verhalten der ÖffentlichRechtlichen, zurzeit gerade durch das ZDF, das die Platzhalterfunktionen mit ihren digitalen Kanälen, sehr geehrter Kollege Höhn, Theaterkanal und anderen, auf einmal benutzen will, um daraus Vollprogramme zu machen, von denen das ZDF selber zugibt, dass sie locker mal 70 Mio. € mehr kosten werden. Man verspricht uns im Moment, dass das aus dem Budget leistbar ist. Man hat uns aber auch versprochen, als wir den Kinderkanal und den Informationskanal Phönix eingeführt haben, dass die beiden relevanten Inhalte weiterhin in den Vollprogrammen angeboten werden. Schauen Sie sich bitte die Vollprogramme von ARD und ZDF an. Die Nachrichten werden weiterhin sehr gut angeboten, aber der sonstige Informationsanteil, den kann man hinterfragen. Was die Kinderprogramme angeht, ist ein rudimentärer Rest am Samstag und Sonntag in der Frühe als Kinderaufbewahrungsprogramm übrig geblieben, das diesem integrativen Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr gerecht wird. Das ist peinlich, das hat voll alle Zusagen als obsolet erkennen lassen. Deshalb muss man ganz kritisch drauf schauen, was jetzt passiert. Es ist zu befürchten, dass mit dem weiteren Angebot von drei Vollprogrammen in der nächsten Gebührenperiode das dann als Mehrbedarf angemeldet wird und wir das als Landtag wieder gegenüber dem Bürger vertreten müssen, dass auf einmal eine weit höhere Gebührenforderung kommt.
In unserem Entschließungsantrag ist ein Punkt drin, der sehr programmatisch ist, weil er in absehbarer Zeit nicht umsetzbar ist. Das ist die Frage: Soll Werbung beim Öffentlich-Rechtlichen nach wie vor eine Rolle spielen? Nun haben Spezialisten ausgerechnet, Sponsoring und Werbung machen jetzt reichlich 1,40 € aus, das wird jedes Mal als ein Riesenproblem dargestellt, das sei den Bürgern zusätzlich nicht zuzumuten. Dann stellen wir fest, dass das bei der nächsten Gebührenerhöhung jedes Mal wieder in der gleichen Größenordnung an Mehrbelastung dazukommt. Werbung verlangt ein entsprechendes werbliches Umfeld, in dem sich Werbung gut verkauft. In den privaten Programmen zeigt sich das sehr deutlich, es ist dann meist Sex and Crime, das verkauft sich besonders gut, das ist publikumsgängig und damit lässt sich Werbung sehr gut verkaufen. Die werbetreibende Wirtschaft oder die Rundfunkanstalten würden dann den Bürger tatsächlich an diese formende Wirtschaft mit verkaufen und das sollte uns nachdenklich machen. Wer sich die Vorabendprogramme anschaut, kann nur noch am Lo
go erkennen, was ein öffentlich-rechtlicher Sender anbietet und was Private anbieten, ansonsten sind die Programmformate ziemlich austauschbar und das kann nicht Aufgabe des Öffentlich-Rechtlichen sein, in diesen Nivellierungswettbewerb mit den Privaten einzutreten. Wir verlangen interessantes, hoch akzeptables Programm von den Öffentlich-Rechtlichen, aber wir verlangen immer auch wegen der zwangsweise hohen Gebühr Qualität und so ist das entsprechend der Vorabsprachen in der Ministerpräsidentenvorkonferenz gut und richtig, dass das, was das ZDF jetzt schnell noch in Sack und Tüten bringen wollte vor der Verabschiedung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, nun tatsächlich noch diesem Drei-Stufen-Test unterzogen werden muss. Es wird dann eine Übergangsfrist eingeräumt. Da wir jetzt zur Kenntnis nehmen können, dass erfreulicherweise der ZDF-Fernsehrat am Freitag in Erfurt tagen wird, sollte dieser Ruf zu Qualität im Öffentlich-Rechtlichen auch dieses Gremium erreichen. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Pidde, ein kurzes Wort zur Werbung. Es ist bewusst weich formuliert, weil wir wissen, dass es dort eine Einstimmigkeit in der Ministerpräsidentenrunde braucht und im Moment
tatsächlich einige der SPD-Ministerpräsidenten noch nicht bereit sind, den Vorteil der Werbefreiheit zu sehen. Es hatte historische Gründe, insbesondere beim ZDF, wo 40 Prozent der Finanzierung mal durch Werbung gegeben waren. Dieser Anteil ist heute im einstelligen Bereich und bei der ARD im niedrigeren einstelligen Bereich. Es muss die Frage erlaubt sein - und mehr ist hier nicht enthalten -, ob wir uns für diesen relativ kleinen Anteil, der als Werbung noch kommt, die Verluste an Qualität auf Dauer leisten können. Der große Vorteil, dass man damit von der Politik unabhängig wäre, ist durch die Zahlenverhältnisse schier nicht mehr da. Ich verweise gern hier wieder auf das britische BBC-Modell, das eine kommerzielle Aktion klar abgrenzt von dem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Der BBC-Teil des öffentlichrechtlichen Auftrags ist ausschließlich werbefrei und das ist gut für das Programm.
Ihre Unterstellung, Sie seien die Hüter des allgemeinen Informationszugangs und wir würden das infrage stellen, kann ich so nicht stehen lassen, denn auch wir legen großen Wert darauf, dass jeder Bürger dieses Landes freien Informationszugang mindestens zu den öffentlich-rechtlichen Medien erhält. Um das hier klarzumachen, wir haben einen etwas anderen gedanklichen Ansatz, dass er jetzt vielleicht auf das gleiche Ziel hinausläuft, ist Zufall der Geschichte, aber es ist keineswegs gewollt von uns, dass wir uns Ihnen da versehentlich inhaltlich annähern und vielleicht Ihr Programm vorfristig erfüllen. Wenn in den Grundbedarf der Bürger, denen es finanziell nicht so gut geht, das Fernsehgerät selbstverständlich mit gehört, darf die Frage erlaubt sein, ob dann die nötige Betriebsgebühr für dieses Gerät nicht auch in diesen sozialen Grundbedarf hineingehört. Aber wir haben das hier bewusst nur als Denkansatz formuliert, weil wir die Antwort noch nicht darauf haben, wie wir den Kommunen, die dann dafür geradestehen müssten, einen finanziellen Ausgleich gewähren. Deshalb enthält dieser Entschließungsantrag eben auch dieses Denkmodell. Zumindest hat das den großen Vorteil, dass die ungleichmäßige Belastung der Rundfunkanstalten mit dieser, nennen wir sie mal, Soziallast damit entfallen würde. Das wird dann ein Kostenfaktor für die Allgemeinheit, für den allgemeinen Steuerzahler. Es würde nicht die Benachteiligung der Anstalten in den neuen Ländern fortschreiten. Deshalb lohnt es sich, über einen Systemwechsel an dem Punkt nachzudenken. Wir sind noch nicht zu Ende mit den Überlegungen. Ich habe ja die Probleme eben dargestellt, aber es darf keine Denkverbote geben und, lieber Dr. Pidde, bitte keine Unterstellung, dass wir damit den Informationszugang bedürftiger Bürger eventuell verhindern wollten. Das ist überhaupt nicht unser Ansatz. Wir versuchen, eine andere Lösung zu finden, die den Rundfunkanstalten einfach mehr Chancengleichheit einräumt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Finanzgebaren öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gleicht dem Verhalten eines Eimers Wasser, der umgestürzt wird, er füllt jede Ecke. Wenn man den Öffentlich-Rechtlichen freie Hand gibt, werden sie Finanzbedarf über Finanzbedarf anmelden und jede kleinste Lücke, die im System zu finden ist, ausnutzen. Unsere Stellschrauben liegen nicht, wie das die Ministerpräsidenten glaubten, am Ende bei der Gebühr, die man dann wieder zurückdrehen könnte - da ist das Urteil eindeutig -, unsere Stellschrauben liegen - so etwas hat auch das letzte Urteil noch einmal bekräftigt - dort, wo man über den eigentlichen Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen sprechen muss.
Was sind unverzichtbare Bestandteile? In welcher Gewichtung haben sie zu kommen? Da bin ich ziemlich nahe bei Herrn Blechschmidt. Wenn man sich anschaut, was in den letzten Jahren passiert ist, welcher teilweise sinnlose Wettbewerb um das dümmlichste Format zwischen den Privaten und den Öffentlich-Rechtlichen ausgebrochen ist und aufseiten des Öffentlich-Rechtlichen dann mit den Gebüh
ren der Bürger bezahlt wird, mit einer sicheren Finanzierung, dann darf man schon fragen, ob der Grundversorgungsauftrag noch in all seinen Bestandteilen ausreichend ernst genommen wird. Diese Debatte muss unbedingt geführt werden. Hier ist unser Auftrag in den Landtagen - ich lade Sie alle ein, insbesondere im Ausschuss, darüber zu reden, denn nur bei ausreichendem Druck aus dem politischen Lager werden die Macher sich wieder auf ihren ursprünglichen Auftrag zurückbesinnen. Dass diese Veränderung nicht leicht ist, Herr Pidde, da bin ich ganz bei Ihnen, da reicht es ja schon, dass ein Sitzland dem Ministerpräsidenten ins Ohr flötet, die wollen uns an die Substanz, und dann ist das beim Einstimmigkeitsprinzip schnell nichts mehr wert, was Veränderungen angeht, denn auch, ich sage bewusst, nicht der letzte, sondern alle Ministerpräsidenten müssen zustimmen, wenn sich da etwas ändern soll. Das macht Veränderungen in dem Segment so ganz, ganz schwer. Aber andererseits lässt sich dann auch das, was wir in Thüringen haben, nicht so ohne Weiteres durch die Hintertür beiseiteräumen, weil auch unser Ministerpräsident wie alle anderen ein Vetorecht hat. Was den Kinderkanal angeht, hat er das ja schon genutzt; es hat nicht jedem gefallen, aber es war die richtige Entscheidung. Insoweit möchte ich ihm hier den Rücken stärken.
Ich bin hier etwas enttäuscht, dass es bei dem Auftrag, den wir bei den letzten Verträgen mitgegeben haben, nämlich das Finanzierungsmodell zu überarbeiten, noch nicht zu einem Durchbruch gekommen ist. Es war noch nicht mit diesem Vertrag die endgültige Lösung zu erwarten, aber ein klares Konzept war angekündigt. Da hat man sich jetzt mehr Zeit erbeten. Ich kann nur mit uns allen gemeinsam hoffen, dass man wegkommt vom bisherigen Modell. Ich bedaure, dass man die Steuerfinanzierung ziemlich früh und mit für mich nicht ganz nachvollziehbaren Argumenten vom Tisch gewischt hat.
Das wäre auch, was den sozialen Ausgleich anbetrifft, eine sehr, sehr gute Lösung gewesen, aber die jetzt immer noch in Rede stehende Haushaltsabgabe ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der anachronistischen Gerätebindung, und dann wäre die Diskussion - muss für die PCs, wenn sie Radio empfangen, mitbezahlt werden und den Fernsehempfang lassen wir noch einmal weg - obsolet. Damit wären dann auch Diskussionen über Nutzung von Fernsehern in Gartenlauben hinfällig und ist das Radio im Auto nun unter dem Haushalt zu sehen oder ist es dann Teil des Unternehmens, wenn einer selbstständig ist; das hätte sich dann alles erledigt.
Wichtig ist uns, dass bei der Haushaltsabgabe weiterhin die Wirtschaft beteiligt bleibt, dass das nicht
alles nur auf die Privatpersonen umgelegt wird, aber auch da deuten sich Modelle an, mit denen das geht. Wir legen weiterhin auch großen Wert darauf, dass die Gastronomie in Deutschland ihre übergroße Belastung im Vergleich zu den europäischen Ländern, die ja touristisch Mitbewerber sind, reduziert bekommt. Das ist im Moment eine absurd hohe Belastung und bei allen Korrekturmodellen, gerade ab einer bestimmten Zimmergröße, schlägt das dermaßen zu, dass man das kaum noch erklären kann. Die Belastung wird dann massiv, wenn in Zeiten touristisch dünner Geschäfte mehr als die Hälfte der Zimmer nicht belegt wird, aber trotzdem für die Rundfunkgeräte, die dort gar nicht genutzt werden, Abgaben gezahlt werden müssen. Das ist im Moment wirklich eine Schieflage, die gehört korrigiert.
Herr Pidde hat dankenswerterweise auf die aktuellen Expansionsbestrebungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, insbesondere des ZDF, hingewiesen. Ich kann die Verantwortlichen nur warnen, die Lücken, die jetzt noch vor dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag existieren, in dem Maße auszunutzen, wie Sie es im Moment gerade tun.
Frau Präsidentin, um Herrn Luther zu zitieren: „Auf einem fremden Mannes Arsch ist gut durch’s Feuer fahren.“ Wer nicht für die Finanzierung selber aufkommen muss, ist leicht bereit, jede Menge Geld auszugeben.
Sicher, es klang nach Luther. Ich habe ihn extra angeführt, damit ich hier keinen Ordnungsruf erhalte, denn den müsste dann der Luther erhalten, und da kommt es ein bisschen zu spät.
Soweit macht das Freude, jemanden zu zitieren, dessen man nicht mehr habhaft werden kann. Sie werden das von mir in Zukunft noch öfter erfahren.
Es ist also wahrlich nicht in Ordnung, diese Spartenkanäle jetzt voll aufzubohren zu Vollprogrammen - zu inhaltlichen Konflikten hat mein Vorredner schon vorgetragen - und uns dann ab dem Jahr 2013 die Gebühren vor das Haus zu schütten. Natürlich wird ein Mehrbedarf kommen, der fällt nicht sofort an, aber er ist absehbar. Wenn wir jetzt nicht die Stimme erheben, haben wir dann gegenüber der Bevölkerung wieder diese Notarfunktion auszufüllen, wir müssen dann formal die Gebührenerhöhung beschließen und hatten null Einfluss darauf. Jetzt, ganz zu Beginn, bevor die Sündenfälle geschehen, können wir die Stimme erheben und sollten sie auch schnell erheben, bevor der Public Value Test von der EU in diesem Kompromissverfahren aufgedrückt wird, also der
Mehrwerttest. Bringt das Programm tatsächlich den Bürgern einen erklecklichen Mehrwert, ist es möglicherweise eine Konkurrenz zu schon bestehenden Programmen und damit überflüssig? Das soll ja erst nach dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtend werden. Man kann eigentlich jetzt nur darum bitten, liebe Macherinnen und Macher, insbesondere beim ZDF, setzt euch diesen Kriterien jetzt schon aus und haltet inne.
Die LINKEN haben jetzt schon angekündigt, gegen die Gebührenerhöhung zu sein. Sollte das bei den Öffentlich-Rechtlichen so weitergehen, sehe ich die Zustimmung in den Parlamenten generell beim nächsten Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag, der gebührenrelevant ist, schwinden. Dann können wir uns ja lange über die Gerichte unterhalten, ob wir das gedurft hätten oder nicht. Da wird es lange, lange keinen Zuschuss mehr geben und da wird man noch heftiger darauf schauen, was man dort macht. Wir sind alle, soweit ich das hier überblicken kann, für den Erhalt des Öffentlich-Rechtlichen, aber man kann auch an dem Ast sägen, auf dem man sitzt und im Moment sind die Sägegeräusche sehr deutlich zu hören. Ich hoffe, dass man dieses Bild versteht. Andere Landtage sind schon viel weiter gegangen. Wir signalisieren, dass wir dieser Gebührenerhöhung zustimmen, weil das Verfahren so ist, wie es ist, weil Spezialisten den Mehrbedarf geprüft haben. Es gibt auch einen tatsächlichen Mehrbedarf. Auch im Bereich der Medien sind die Gehälter nicht mehr auf dem Stand von 1990, die Energiepreise sind gestiegen, die Gerätepreise sind gestiegen, die technische Entwicklung ist vorangeschritten, vieles an digitaler Technik, was eigentlich vereinfachen sollte, ist erst einmal deutlich teurer, bevor es in der vollen Breite da ist. Das sind alles Tatbestände, die auch die LINKEN anerkennen müssten. Ich weiß nicht, warum sie es nicht tun. Insoweit stellen wir das System nicht infrage, aber wir erheben mahnend den Finger und sagen, Leute bedenkt, was ihr tut, diese Zustimmung kann auch bröckeln.
Da es aber nicht alle interessiert, bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir die Debatte an dieser Stelle hier beenden und sie in den Ausschuss verlagern. Ich bin wie mein Vorredner dafür, dass wir das an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überweisen und dann von dort Ergebnisse unserer Debatten auch hier wieder ins Plenum zurückbringen. Ich hoffe, dass wir dort sehr viel Übereinstimmung erzielen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der bekennende Stasi-IM Kuschel hat eben gemeint, ich sei Nationalpreisträger und Verdienstordenträger. Diesen Beweis muss er erst einmal antreten. Ich kann Ihnen gern sagen, was ich für eine Auszeichnung der DDR bekommen habe. Ich wurde einmal Aktivist und einmal bekam ich die Ehrennadel der Nationalen Front für einen hervorragenden Einsatz in der Wahlbewegung. Das muss ich erklären.
Ich hatte 1985 als Wahlhelfer in einem Wahllokal gesessen und habe festgestellt - durfte Listen vergleichen mit den Ausweisen -, dass gegen Ende des
Wahlzeitraumes, kurz vor 18.00 Uhr, Personen kamen, die waren auf der Wahlliste offiziell gar nicht mehr drauf, die waren erkrankt oder verstorben, das waren die sogenannten Wahlverweigerer, die von vornherein von den Listen runtergefälscht waren, vielleicht, Herr Kuschel, auch mit Ihrer Hilfe - ich weiß es nicht. Dann bekamen die einen Wahlschein und das wurde irgendwie noch in das System eingeschleust. Danach bin ich zur CDU gegangen in die Heinrich-Mann-Straße und, Herr Döring, da will ich Ihnen recht geben, es gab tatsächlich auch in der CDU welche, die sich aus Karrieregründen dort reinbegeben hatten und sich überangepasst hatten. Dies ist beschämend, aber, Frau Dr. Klaubert, da haben wir aufgeräumt. Deshalb bin ich eigentlich an das Pult gegangen. Wir haben schon im Herbst des Jahres 1989 aufgeräumt. Es gab einen Sonderparteitag in Berlin, den die Basis der CDU erstritten hat. Egon Primas und ich waren mindestens dort, Wolfgang Fiedler habe ich dort auch gesehen; einige, die hier saßen. Dort haben wir mit denen abgerechnet, die uns an die SED verkauft hatten.
Dass da die SED schon wieder dabei war und hatte einen ihrer Spitzel in die neue Führung geschoben mit Herrn Kirchner, einem Stasimenschen, das hat uns genauso getroffen wie die SPD mit Böhme, die genauso schon wieder unterwandert war in ihrer Neugründung. Da war die SED ganz weit vorn dran. Die war wie beim Radrennen bei jeder Spitzenausreißergruppe dabei, um vorn kräftig bremsen zu können. Das sollten wir uns, Herr Döring, da bitte ich drum, nicht auseinandernehmen lassen von dieser Gruppe.
Aber zurück zu dem, was zur Wahl passiert war und zu meinem Orden. Ich habe anschließend bei der CDU in der Heinrich-Mann-Straße angesagt, hört zu Leute, ich habe gesehen, da wurde betrogen. Das hat das Ergebnis nicht so gravierend verfälscht, dass man das Ergebnis damit komplett hätte infrage stellen müssen, aber es wurde betrogen. Da habe ich damals schon gesagt, stellt das ab, geht zu euren Freunden von der SED, klärt das auf, passiert das noch mal, zeige ich diese Geschichte an. Ein halbes Jahr darauf bekam ich diesen kleinen Verdienstorden, der überhaupt nicht dotiert war, das silberne Nadelblechstück für hervorragenden Einsatz in der Wahlbewegung. Damit hat man versucht, mich ruhigzustellen. Das Ding habe ich genommen, es liegt noch irgendwo, aber ich habe mich nicht davon abhalten lassen, 1989 noch mehr aufzupassen. Im Ergebnis meiner Beobachtungen und der vieler anderer Bürger habe ich dann am letzten Tag der Einspruchsfrist, die die Nationale Front und das Wahlgesetz vorgesehen hatten, Anzeige wegen Wahlbetrugs erstattet. Das, Herr Kuschel, ist mein Einsatz
dafür, dass Sie heute hier sitzen dürfen. Ich habe Anzeige erstattet wegen Wahlbetrugs und habe dazu beigetragen, dass wir heute eine frei gewählte Demokratie haben. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, wäre ich im Gefängnis gelandet. Zum Glück haben Sie nicht recht bekommen, zum Glück.
Sie sind genau der, der sich hier zu dem Thema überhaupt nicht äußern sollte. Es ist eine Schande für dieses Parlament, eine Schande!
Frau Dr. Klaubert, Sie haben etwas ausgeführt, das ich Ihnen auch abnehme. Ich weiß von einem hohen Bundeswehroffizier, der hier, als die Bundeswehr die Strukturen der NVA übernahm, auch mit den Offizieren der NVA ins Gespräch kam, und er hat mir glaubhaft gemacht, dass es Offiziere der Nationalen Volksarmee gegeben haben soll, die mit der Verfassung der DDR in der Hand den Befehl ihrer eigenen Führung - und das ist die zweite Seite der Medaille, die Sie nicht genannt haben - verweigert haben, mit Waffengewalt gegen Bürger des eigenen Landes vorzugehen. Da hieß es, wir sind für den Einsatz nach außen, für die Verteidigung, aber nicht für den Einsatz nach innen da. Das hatte man den Kampfgruppen überlassen, die lagen dann auch an strategisch wichtiger Stelle.
Ich war mit unserem großen Sohn, den kleinen haben wir zu Hause gelassen, weil wir nicht wussten, ob wir die Hucke voll kriegen, am 7. Oktober 1989 in der Kaufmännerkirche in Erfurt zum Gottesdienst. Es war so voll, dass der Gottesdienst zweimal gehalten werden musste. Es sprach sich in Windeseile herum, dass im Innenhof der Hauptpost - sie ist heute nicht mehr Hauptpost, aber sie heißt immer noch so - die Kampfgruppen schon aufmarschiert waren. Da standen die Mannschaftswagen und die bewaffneten Organe Ihrer Partei bereit, uns friedlich demonstrierende Bürger zusammenzuschlagen, am 7. Oktober 1989. So wie es Einzelne gab, die die großen Schweinereien dann im Herbst 1989 nicht mehr mitmachen wollten, müssen wir doch aber darüber reden, deshalb ist die Auseinandersetzung heute so wichtig. Nicht nur in den Schulbüchern müssen wir da noch nachbessern, da kommt die Geschichte unserer jüngeren Zeit viel zu kurz weg,
sondern wir müssen darüber reden, dass es überhaupt solche Befehle gab, gegen die eigene Bevölkerung vorzugehen, dass es erneut den Versuch gab wie 1953, den großen Bruder in der Sowjetunion dazu zu bringen, mit den Panzern einzugreifen, was
dann aber unterblieb. Man hatte genügend eigene Probleme dort.
Nun ist es aber gut. Nun ist es aber gut.
Ihr Geschichtsbild ist wirklich ein Skandal und dass Sie das, was damals passiert ist und Ihre eigene miese Handlungsweise noch verteidigen, ist der Skandal hier,
den Nächsten anschwärzen, den Judas geben und die Silberlinge nehmen. Sie sollten sich schämen.
Man hat damals tatsächlich versucht, die Demonstrationen in Leipzig und in Berlin mit Waffengewalt niederzumachen.
Aber der große Bruder hat sich verweigert und die eigenen Leute haben wenigstens zum Teil widersprochen. Dann gab es zum Glück ein paar Besonnene in der SED-Führung, aber das waren doch die absoluten Ausnahmen. Ich will es aber doch auch gerne betonen, dass es das gab. Zum Glück gab es das. Ich will aber auch sagen, dass wir aus unserer Mitverantwortung für diese DDR weitaus mehr gelernt haben als Sie. Wir haben unsere ganze Programmatik umgestellt. Wir haben jegliche Anerkennung einer führenden Rolle einer Partei weit weggeschoben und mit den Leuten, die uns da verkauft haben, massiv abgerechnet.
Ich muss ein Weiteres sagen: Es wird immer mal wieder, auch durch solche Wortmeldungen, die wir eben gehört haben, versucht, Geschichte umzudeuten. Da müssen wir uns wehren. Herr Kuschel, es wird nicht besser, wenn Sie zum fünften Mal hier dazwischen rufen. Ich habe jetzt zwei aktuelle Beispiele aus den letzten 14 Tagen. Zum einen hat das
Stadtratsmitglied Rebhahn vor kurzem in einer Zeitschrift der LINKEN betont, man müsse die Stasigedenkstätte in der Erfurter Andreasstraße so lange verhindern, bis alles andere geklärt sei, was in dieser Stadt noch zu machen ist. Wer lesen kann, kann lesen, man will sie nicht, weil man an die Opfer ihrer Partei erinnert, das ist ganz deutlich. Und gestern war ich im Hauptausschuss, im öffentlichen Teil, deshalb kann ich darüber berichten, habe ich von der zweiten Diktatur auf deutschem Boden im vorigen Jahrhundert gesprochen. Da gab es den Widerspruch der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Erfurter Stadtrat, das sei keine Diktatur gewesen. So weit ist man schon wieder, man hebt das Haupt sehr keck und behauptet Unglaubliches. Zum einen ist das in allen Ihren Propagandaschriften zu lesen, das wäre die leichte Deutung. Sie haben uns immer wieder beibringen wollen, Sie errichten die Diktatur des Proletariats. Wenn da nicht das Wort Diktatur drin vorkommt, verstehe ich gar nichts mehr von deutscher Sprache. Aber zum Zweiten muss man auch deutlich machen, was zeichnet eine Diktatur aus? Eine Diktatur zeichnet aus, dass die Meinungsfreiheit fehlt, dass die, die diese Meinungsfreiheit wollen, als politische Gefangene im Gefängnis landen, dass in der Diktatur die Meinungsfreiheit eingeschränkt, wenn nicht gar verboten ist
- am Schluss bitte -, dass man dann Bürger, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, auf freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnortes in Anspruch nehmen, an den Grenzen erschießt, dass man Bürger zwangsumsiedelt in völlig rechtswidriger Art und Weise, das zeichnet eine Diktatur aus. Dass man Andersdenkende verfolgt, diffamiert, zersetzt, mithilfe dieser Kuschels zersetzt, sie in ihrer Persönlichkeit bricht, die Familien auseinandertreibt, das zeichnet eine Diktatur aus. Und das alles soll nicht wahr gewesen sein? Millionen haben das erlebt. Das alles soll nicht wahr gewesen sein? Das können wir nicht so stehen lassen. Deshalb ist die Debatte um den Gedenktag anlässlich der ersten freien Wahl in diesem Teil Deutschlands unbedingt notwendig. Die erste freie Wahl war auch der erste Sieg der Volksbewegung des Herbstes von 1989, daran sollten wir wirklich immer denken.
Der größte Teil hat mitgestimmt, aber längst nicht alle.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auf die Äußerungen des Abgeordneten Hahnemann eingehen, der es als völlig normal hinstellt, dass ein mehr als
belasteter Mensch, der menschlich ganz tief anzusiedeln ist, heute unumstritten hier in dem Parlament sitzen soll.
Ich will Ihnen die Geschichte unserer Verfassung ein bisschen nahebringen. Wir haben damals darum gerungen, ob wir stasi-belastete Personen aus den Parlamenten ausstoßen, wenn ihre Belastung bekannt wird. Wir haben damals entschieden, wir nehmen das nicht in die Verfassung, aber nicht aus Nachsicht über diese menschlichen Tiefen, sondern weil wir in dem Glauben waren - ich hoffe, dass sich dieser Teil erfüllt -, dass das Stasi-Problem zum einen nicht eine so lange Zeit eine Rolle spielt und zum anderen die Verfassung viele Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte gelten soll und dann die nachfolgenden Generationen sich nicht fragen sollen, was bedeutet denn dieser Stasi-Paragraph noch.
Als dann die erste - damals noch PDS - Abgeordnete mit dieser Vergangenheit bekannt wurde - es haben ja vorher alle gelogen und geleugnet, wie das typisch ist in diesen Fällen - hat das Parlament beschlossen, sie auszuschließen. Das hat dann vor dem Verfassungsgericht nicht gehalten, einfachgesetzlich war der Ausschluss nicht möglich. Da ist uns dann beschieden worden, wir hätten das in die Verfassung aufnehmen müssen, dann wäre es sehr wohl möglich gewesen, auch diese miesen Mitbürger aus dem Parlament herauszuhalten oder sie wieder hinauszusetzen.
Weil wir aber bei dem Grundgedanken geblieben sind, die Verfassung an dem Punkt nicht zu ändern...
Es ist nicht Wählerwille, dass Leute, die andere ans Messer geliefert haben, in diesem Parlament sitzen. Das ist nicht Wählerwille, es ist ja in den 90erJahren gelogen worden, dass sich die Balken biegen. Die sind bloß danach gefragt worden, die haben Fragebögen ausgefüllt und sie haben sie falsch ausgefüllt.
Im öffentlichen Dienst, Herr Kuschel, in dem Sie hoffentlich nie auftauchen werden, ist regelmäßig ein Fragebogen auszufüllen gewesen und daraufhin sind dann auch Leute rausgesetzt worden, weil sie aktiv bewusst gelogen haben. Hier im Parlament hatten wir diesen Fragebogen nicht, aber es war allgemeine Debatte um die Stasibelastung und es war der Wille, der überzeugende Wille auch der SPD-Abgeordneten, der Abgeordneten Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, eine weite Übereinstimmung, dass wir mit dieser Belastung dieses Parlament nicht versehen wollen. Und weil wir aus den Gedanken heraus, die ich vorgetragen habe, die Verfassung an diesem Punkt nicht präzise geführt haben, ist es den Spitzeln, diesen miesen Spitzeln gelungen, sich über das Verfassungsgericht in dem Parlament zu halten, aber es ist uns nahe gelegt worden, dass wir die Kategorie „parlamentsunwürdig“ aufnehmen können. Das war dann wieder von unserer Gesetzgebung gedeckt, das haben wir dann auch mit den Stimmen der SPD getan und wenn dann welche als parlamentsunwürdig deklariert werden müssen, weil sie selber nicht den Anstand haben, dieses Parlament zu verlassen, dann ist das schlimm genug.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte den letzten Ball leicht aufgreifen, die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen haben eine solche schwache Opposition nicht verdient, das ist wohl richtig und, Herr Döring, Ihnen die Zusammenhänge der Kommunalfinanzen zu erklären, die Sie selber mit Ihrem Urteil provoziert haben, ist so erfolgreich, als versucht man, einen Ochsen ins Horn zu zwicken. Ich gebe es auf. Bei Ihnen gebe ich das wirklich auf. Es ist verlorene Liebesmüh, Ihnen deutlich zu machen, dass die Verschlüsselung von Ihnen provoziert wurde.
Die Zweckbindung war nicht länger zu machen. Dieses Land - ich sage es gern hier noch mal, damit nicht eine Lüge im Raum stehen bleibt - hat bei den Bibliotheken keinerlei Kürzungen vorgenommen; dies in aller Deutlichkeit.
Dass es jetzt auf alle Kommunen übergegangen ist, die teilweise keine eigene Bibliothek haben, und dass das über die Kreisumlage zurückgeholt werden muss, auf diese Schwierigkeit habe ich mehrmals verwiesen und auch gesagt, alle, die damit Probleme haben, mögen sich bei der SPD bedanken, denn Sie haben dieses Urteil provoziert.
Aber sicher.
Nein, ich gehe noch darauf ein. Der möchte gerne zusätzliches Geld für Bestandspflege bekommen und hat erklärt, dass sich dann die Kommunen an der Finanzierung beteiligen werden. Einverstanden, aber das muss nicht in einem Gesetz geregelt werden. Das wird regelmäßig mit Haushalten geregelt und mit Förderkonditionen und mit den Richtlinien zur Ausführung des Haushalts.
Wir haben hier kein Bibliotheksfinanzierungsgesetz zu beschließen, sondern wir beschließen ein Bibliotheksrechtsgesetz. Ihre ganze intellektuelle Attitüde scheint auch nichts zu nützen. Sie sind nicht mal in der Lage, das zu lesen, oder Sie wollen es nicht. Schauen Sie sich bitte unsere Überschrift an, aber Sie versuchen, einen Erfolg, der offensichtlich ist, hier niederzureden. Es ist Ihnen - zumindest bei einem Teil der Journalisten - gelungen, dass im Zentralorgan der WAZ heute tatsächlich schon steht, dass wir das Gesetz gestern beschlossen hätten und dass Herr Emde jetzt kulturpolitischer Sprecher unserer Fraktion wäre.
Also etwas mehr Sorgfalt bei den Journalisten würde ich mir schlicht und einfach wünschen.
Auch mal eine Rückfrage und nicht bloß vom Hörensagen, das Gespräch ist dann nicht gewollt gewesen. Man weiß ja seitens eines Teils unserer Journalisten wohl offensichtlich alles besser. Ja bitte, sie schaffen sich ihre eigene Möglichkeit. Bedauerlich, dass man nur begrenzt darauf reagieren kann. Ich bin dankbar, dass auch diese Sitzung jetzt wie
der im Internet übertragen wird und die Bürger sich da wenigstens zum Teil ein eigenes Bild machen können.
Wir haben also ein Bibliotheksrechtsgesetz auf den Weg gebracht, das die rechtliche Verankerung der Bibliotheken im Lande leistet. Dass das nichts Triviales ist, Herr Kollege Döring - aber Sie wollen ja nicht -, das merken Sie vielleicht schon daran, dass es noch keinem anderen Landtag in Deutschland geglückt ist. Die Bibliothekare kämpfen seit Jahrzehnten darum, dass sie ein Bibliotheksrechtsgesetz bekommen. Wenn das so leicht wäre, wie Sie es hinstellen, hätten wir wahrscheinlich bloß irgendwo abschreiben brauchen. Das war nicht möglich, wir haben hier Neuland beschritten - und Sie haben das seitens der Opposition richtig ausgeführt - mit Hilfe der Fachleute, mit Hilfe der Verbände. Wir können hier festhalten, dass wir auch mal auf dem Stand des Verbandes waren, dessen Entwurf Sie übernommen haben. Aber wir haben dann in intensiver Arbeit mit weiteren Fachleuten diesen Entwurf fortentwickelt. Dass Ihnen das jetzt nicht schmeckt, dass es auch Ihrem eigenen Verbandsvorsitzenden nicht schmeckt, dass man nicht seinen Entwurf weiterbetrieben hat, das kann ich natürlich durchaus verstehen, aber dann möge doch bitte nicht an den Tatsachen vorbeigeredet und unterstellt werden, dass wir ein unsinniges Gesetz machen.
Ich kann gern noch mal ein paar Stichpunkte herausstreichen. Im Übrigen haben wir eine komplette Systematisierung aller Bibliotheken hier in Thüringen vorgenommen; die Debatte wurde heute wieder auf öffentliche Bibliotheken verkürzt. Die sind wichtig, unbestritten, aber das sind nicht die einzigen Bibliotheken, die wir haben.
Ach, Sie - ich lasse jetzt das Attribut weg, ich bekomme sonst vielleicht noch einen Ordnungsruf -, nein, „Sie Ignorant“ hätte ich beinahe gesagt, das mache ich aber lieber nicht. Wir müssen feststellen, dass wir wissenschaftliche Bibliotheken haben, die in Thüringen angeführt werden von unserer Landesbibliothek, deren zentrale Rolle für die Entwicklung wissenschaftlicher Bibliotheken wir betont haben. Das schmeckt nicht jeder wissenschaftlichen Bibliothek. Das kann ich auch durchaus verstehen, aber in so einem kleinen Land wie Thüringen darf diese Entwicklungsarbeit auch nur verantwortlich an einer Stelle geführt werden, um nicht Doppelausgaben zu haben und natürlich muss auf eine enge Zusammenarbeit gesetzt werden. An dieser Stelle haben wir auch aus der Anhörung heraus die Hinweise aufgegriffen und nachgebessert im Ausschuss. Sie werden hier wohl nicht umhin können als zuzu
geben, dass wir unseren Gesetzentwurf tatsächlich auch noch nach der Anhörung verändert haben. Natürlich, die Anhörung war gut und richtig. Sie hatte sehr wohl Öffentlichkeitswert weit über Thüringen hinaus, weil man gern möchte - und den Wunsch aller kulturellen Gutmenschen kann ich ja verstehen -, dass nun endlich vielleicht mit Hilfe dieses kleinen Landtags in Thüringen Kultur zum Staatsziel im Grundgesetz gemacht wird. Ich habe da nichts dagegen, aber wir werden es aus diesem Haus heraus nicht leisten können, damit überfordert man uns. Da müssen Sie ehrlicherweise auch zugestehen, das ist unsere Aufgabe nicht. Natürlich hat das Modellcharakter. Die Anhörung war da sehr präzise. Man wird auf das schauen, was wir hier tun.
Man wünschte sich diese Pflichtaufgabe. Ich finde es bedauerlich, dass das, was wir gesetzgeberisch hier leisten, fahrlässig auf einen Aspekt verengt wird - diese Pflichtaufgabe. Da soll Kultur insgesamt zur Pflichtaufgabe werden, bei Bibliotheken insbesondere. Auch diese Debatte werden wir aus Thüringen heraus nicht dominieren. Wenn denn Kultur zu einer Pflichtaufgabe würde, bedeutet das tatsächlich, dass sich die Finanzbeziehungen in ganz Deutschland danach ausrichten müssten. Das wird, wenn überhaupt, in der Föderalismuskommission III irgendwann mal möglich werden, weil es die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen dann auf eine ganz neue Basis stellt. Das ist in einem Landtag, wie wir ihn hier haben, nicht zu leisten. Wenn wir nicht auf die Freiwilligkeit Wert legen, das ist hier jetzt eine freiwillige Aufgabe, das kann man beklagen, aber es ist so, wir ändern das auch nicht, weil nämlich dann nach dem Konnexitätsprinzip, aber auch das ist hier schon mehrfach vorgetragen worden, derjenige zu bezahlen hat, der eine neue Aufgabe definiert. Es käme dann tatsächlich dazu, dass dann die Kommunen, die erfreulicherweise Bibliotheken vorhalten, die Kosten für die Räume, die Ausstattung und das Personal beim Land abliefern könnten. Da reden wir nicht über ein paar 100.000 €, wenn Herr Döring das gerne hier den Leuten einreden will, sondern da reden wir dann über die kompletten 20 Mio. €, die die Kommunen derzeit für ihre Bibliotheken ausgeben. Wir reden dann über ein Finanzvolumen von 20 Mio. € im Haushalt und das ist nicht darstellbar. Ich finde es auch richtig, dass die Verantwortung für die öffentlichen Bibliotheken vor Ort verbleibt, denn dann werden diese Bibliotheken mit Leben erfüllt, nicht mit einer Mindestausstattung, die auch noch vom Land vorgegeben ist. Es muss vor Ort gelebt werden. Eine Bibliothek muss immer wieder auch vor Ort erstritten werden, sie muss auch angenommen werden, sie muss von den Bildungsbürgern gewollt werden und muss gegen Widerstände auch verteidigt werden. Wenn man die Verantwortung ans Land abschiebt und sagt, ihr habt ja beschlossen und wir
müssen dann irgendwas machen. Dann wird irgendetwas geschehen, aber nicht das, was man will, sondern es wird auf einem niedrigen Standard passieren. Ich habe hier schon einmal vorgetragen, wir müssten bei der Festsetzung von Standards wahrscheinlich auch auf Einwohnerzahlen eingehen. Das finnische Beispiel ist vorhin angebracht worden, da wird auf 60.000 Einwohner eine Bibliothek vorgesehen. Bei der dünnen Besiedlung dieses Landes können Sie sich vorstellen, wie wenige Bibliotheken das sind. Wenn wir das machten, würden wir Kommunen in Schwierigkeiten bringen, die dann unter diese Grenze fallen und jetzt eine Bibliothek haben.
Da würde sich mancher überlegen aus der Kommunalpolitik, ob das, wenn das dann keine Pflicht mehr wäre, noch haltbar ist. Anderswo, wo es jetzt möglicherweise aus Gründen, die ich gutheißen kann oder nicht, keine Bibliothek gibt, kommt es auf einmal zu einer Mehrbelastung. Deshalb ist die gesetzliche Fixierung starker Standards ein Problem.
Richtig ist, das ist auch durch Veränderungen nach der Anhörung passiert, die Bibliotheksentwicklungsplanung als Aufgabe mit in das Gesetz aufzunehmen. Dort wird in Verbindung mit der Landesfachstelle Thüringens komplett vom Freistaat finanziert in Höhe von knapp 300.000 €. Aber diese Ausgabe des Landes, Herr Döring, kann man natürlich auch ignorieren. Diese Servicestelle für die Bibliotheken der Kommunen wird in Verbindung mit dem Ministerium und den Verbänden die Bibliotheksentwicklungsplanung fortschreiben. Es gibt einen Plan, der ist aber schon einige Jahre alt, der wird irgendwann fortzuschreiben sein. Aber wenn das nicht vom Verband und von den Bibliotheken selber gelebt wird, wird das nicht mit Leben erfüllt. Wir haben - auch das war streitig, obwohl es klar war, dass es streitig ist, es ist auch streitig geblieben - Wert darauf gelegt, unsere Schulbibliotheken im Gesetz zu normieren und die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Bibliotheken und den Schulbibliotheken noch mal zu betonen.
Es gibt einige aus den Bibliotheksverbänden hier in Deutschland, die das gar nicht gerne sehen, die Schulbibliotheken schlicht ablehnen, weil sie sagen, das sind keine Bibliotheken, das ist völlig unter Wert. Nein, es müssen erschlossene und auch geordnete Sammlungen sein. Nicht jedes Bücherregal in einer Schule darf sich Schulbibliothek nennen, da sind schon Mindestanforderungen da. Aber direkt vor Ort die Kinder und Jugendlichen an Bücher heranzuführen, das ist unverzichtbar. Wir haben ein Gesetz gewählt, das medienneutral ist, das sehr schlank ist, wo nicht mit jeder Veränderung eines Förderprogramms wieder an den Gesetzestext gegangen wer
den muss. Das wird auf viele Jahre Bestand haben, das macht eben den Charakter aus. Die Prosa, die Sie sich gerne im Gesetzestext wünschen, die auch heute teilweise wieder in Änderungsanträgen erscheint, die steht bei uns in der Gesetzesbegründung. Da kann jeder Schöngeist das für ihn Wichtige herausziehen. Der Gesetzestext selber ist als Bibliotheksrechtsgesetz sehr schlank und muss auch tatsächlich so schlank bleiben. Die Anhörung hat - und da bin ich erstaunt über die Berichterstattung aus dem Ausschuss - beileibe nicht nur Ablehnung ergeben, wie Sie das sagen. Es hat bei manchen Ablehnung gegeben, dass wir nicht die Pflichtaufgabe dort reinschreiben. Das war immer wieder der vielfach vorgetragene Wunsch, aber wir haben auch auf die spezielle finanzielle Gesetzgebung hier in Thüringen verwiesen. Ein solches Verfassungsgerichtsurteil, wie wir das in Thüringen bekommen haben, gibt es sonst nirgends in Deutschland. Das kann man irgendwann mal zur Kenntnis nehmen oder weiterhin ignorieren. Vor allen Dingen wenn man selber für das Urteil Verantwortung trägt, wundert mich das sehr. Da kommt mir Herr Döring vor wie ein Erwachsener, der mal irgendwo Kinder gezeugt hat, aber nichts mehr davon wissen will, und sie dann mal schnöde im Stich lässt. Sie müssten schon für das, was Sie hier angerichtet haben, weiterhin Verantwortung tragen auch als Kulturpolitiker.
Ach, wenn Ihnen die Wahrheit nicht gefällt, dann kann ich das nicht ändern, aber es bleibt die Wahrheit.
Die Anhörung hat gezeigt, dass wir in unserem schlanken Ansatz sehr viel Akzeptanz gefunden haben. Ich will jetzt auf die Vorschläge auch der Kommunalen eingehen. Man hat vorgeschlagen, Frau Dr. Klaubert, doch das Land mit einem Förderprogramm mit ins Boot zu nehmen und sich verpflichtet, dann würde man selber die gleiche Summe Geldes auch zur Verfügung stellen, um die Bestände bei den Bibliotheken zu modernisieren.
Wir sind uns einig, dass eine Bibliothek, die nicht ständig mit neuem Lesestoff versorgt wird, irgendwann den Namen Bibliothek nicht mehr verdient hat. Sie muss immer wieder Blutauffrischung erfahren, da sind wir einig, aber das geschieht regelmäßig in der Verantwortung der Eigner von Bibliotheken. So,
wie die Hochschulen ihre Bibliotheken in Schuss halten, müssen das die Kommunen auch. Vielleicht kommen wir mit dem nächsten Doppelhaushalt zu einem Förderprogramm, wo wir vielleicht nicht 50 Prozent, aber 20 Prozent beistellen, um die Bestandserneuerung in der Kommune zu befördern. Aber das gehört nicht zwingend in ein Bibliotheksrechtsgesetz. Wir haben - was jetzt auch nicht in diesem Bibliotheksrechtsgesetz steht, sondern im Doppelhaushalt und es war mühsam genug - 2 Mio. € in den Jahren 2008 und 2009 für Projekte bei Bibliotheken, Musikschulen und Jugendkunstschulen hinbekommen; ein Riesenerfolg, den wir uns auch durch das Genöle von Herrn Döring nicht kleinreden lassen. Dann ist die Grundausstattung von den Kommunen zu leisten und was dann an Innovationen, an zusätzlichen Projekten, an ganz interessanten Dingen kommt, das kann bezuschusst werden vom Freistaat und viele Bibliotheken tun das doch auch schon.
Natürlich ist es schwierig, ein Projekt zu erstellen. Da muss man sich etwas einfallen lassen. Da muss man mehr machen als die Standardaufgabe, für die man bezahlt wird. Selbstverständlich sind Projekte über das Normale hinausgehend. Aber wer zusätzliches Geld will, muss zusätzliche Leistungen erbringen.
Das ist das, was auch die Innovation befördert und es ist weithin anerkannt bei denen, die diese Innovation wollen. Es ist beklagt worden, dass wir keine 1.000 Bibliotheken mehr haben, sondern deutlich weniger. Wir können das gemeinsam beklagen, aber wir haben auch keine 1.800 selbstständigen Kommunen mehr in Thüringen, sondern es sind jetzt auch mittlerweile etwas mehr als die Hälfte. Nach den Vorstellungen der LINKEN würden wir irgendwann auch nicht mehr 16 Kreise und 5 kreisfreie Städte haben, sondern die würden das ja wieder auf drei oder vier Verwaltungseinrichtungen eindampfen wollen -
oder 17 Landkreise. Ja, aber Sie wollen es auf drei reduzieren
oder vier, Entschuldigung, ich tue Ihnen Unrecht, auf ganz und gar vier Landkreise reduzieren.
Nein, ich bin doch da viel flexibler als Sie. Ich kann mich auch gern korrigieren.
Wenn die Bestandserneuerung durch eine Landesförderung vorangebracht werden kann, dann ist das in den Folgejahren durchaus möglich. Im Moment ist der Haushalt beschlossen, das sollten Sie wissen. Und wir machen heute keine Haushaltsberatung, sondern wir beraten ein Bibliotheksrechtsgesetz, das als Artikelgesetz angelegt ist, das auch noch die Materie der Hochschulen mit berührt, das Pressegesetz mit berührt und das Archivgesetz mit berührt und dort die nötige Modernisierung mit vorsieht. Dieser Ansatz, ich kann es gern noch einmal wiederholen, wird jetzt schon international beachtet und wenn Ihr Oppositionsgeknatter verklungen ist, wird wahrscheinlich die Anerkennung übrigbleiben.
Darum bitte ich Sie, dass Sie unseren Änderungen folgen, der Beschlussempfehlung folgen und die Oppositionsanträge - weil ausreichend diskutiert, auch im Ausschuss - dann bitte abzulehnen sind. Und auch wenn es der eine oder andere Journalist nicht gern hört, es ist wirklich ein Meilenstein in der Bibliotheksgesetzgebung.
Ach Sie, Sie bleiben so wie Sie sind, ich will das Wort nicht noch einmal wiederholen. Bleiben Sie in Ihrem Laubhaufen als kleiner Igel stecken und blenden Sie die Welt weiterhin aus.
Das können Sie ja gern tun, aber bitte nehmen Sie irgendwann einmal zur Kenntnis, dass die Erde sich weitergedreht hat und mancher Igel ist nach dem Winterschlaf verblüfft aufgewacht und hat festgestellt, dass es draußen wieder grünt. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ursprünglich wollte ich mit dem Satz beginnen, die beiden Oppositionsentwürfe heute gehen vom Leitsatz aus „Freibier für alle“. Damit ist eigentlich alles erklärt, aber ich finde, es greift etwas zu kurz, deshalb möchte ich gern mit einem Zitat beginnen. Deswegen ist der Zettel dabei, nicht dass Sie sich wundern.
Deswegen kommen Sie um das Zitat trotzdem nicht umhin, Sie werden vielleicht verstehen, warum ich es vortrage. Es heißt in meinem Zitat, Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung: „Die Hochschulen können durch Satzungen Gebühren für die Benutzung ihrer Einrichtungen und die Verwaltungsleistungen erheben. Anlässlich der Immatrikulation und jeder Rückmeldung erheben die Hochschulen Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 € je Semester für Verwaltungsleistungen, die sie für die Studierenden im Rahmen der Durchführung des Studiums außerhalb fachlicher Betreuung erbringen. Hierzu zählen Verwaltungsleistungen für die Immatrikula
tion, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation. Außerdem zählen hierzu Verwaltungsleistungen, die im Rahmen der allgemeinen Studienberatung durch die akademischen Auslandsämter und die Prüfungsämter erbracht werden.“
Haben Sie erraten, wo das herstammt? Ich nehme an, Sie wissen es nicht, dann helfe ich Ihnen gern. Das stammt aus dem Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin in der Fassung vom 6. Juli 2006 und verantwortet durch eine Koalition von SPD und PDS.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Protest der hiesigen PDS gegen das Vorgehen Ihrer Gesinnungsbrüder in Berlin oder ein Protest der hiesigen SPD gegen die gesetzgeberischen Aktivitäten von Herrn Wowereit diesbezüglich sind mir nicht bekannt geworden, auch heute hat es dazu nichts gegeben. Da muss doch offensichtlich eine gespaltene Wahrnehmung vorhanden sein, sonst kann man hier nicht so brutal für Abschaffung von Verwaltungsgebühren oder Beiträgen reden und anderswo die eigenen Leute locker dieses erheben lassen.
Verwaltungsbeiträge - ja, Sie ganz bestimmt - erheben außer Thüringen weitere acht Bundesländer. Man kann sich das ganz leicht anschauen, ein weiteres Land stellt es ins Benehmen der Hochschulen, eins, zwei Länder sind da sehr konsequent und sagen überhaupt nichts. Wieder andere bieten Bildungskonten, kommen trotzdem zu einer Belastung. Wieder andere wollen dann nur Landeskinder freistellen, wobei sie wissen, dass das verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist. Aber von denen, die nicht in dem Land Abitur gemacht haben, will man es dann trotzdem nehmen.
Also es geht da quer durch. Aber jetzt wollen Sie - zumindest seitens der PDS - zu einer Zwangsbeglückung kommen und die Studierenden von jeglichen finanziellen Belastungen freistellen.
In Berlin hat das übrigens mit den 50 € vor zehn Jahren angefangen, schon in Verantwortung der SPD. Und seit bedauerlicherweise die PDS oder heute DIE LINKE dabei ist, seit 2002, gab es keinerlei Initiative dieser Gruppierung, die Verwaltungsgebühr von 50 € wieder abzuschaffen. Ich habe mir heute Morgen noch mal eine Stunde Zeit genommen und habe extra noch mal recherchiert, es gibt keine einzige Fundstelle.
Also, was sollen wir von Ihrer Geschichte halten? Eigentlich nichts. Wir haben im vorigen Jahr mit dem Hochschulgesetz, dem Hochschulgebührengesetz, deutlich gemacht, dass es zu diesen 50 € kommen soll. Wir sind weitergegangen als jedes andere Land, das bisher diese Gebühren oder Beiträge erhebt. Wir haben - und das ist von Ihnen beklagt worden, ich verstehe das nicht - erwirkt, dass mindestens die Hälfte an den Hochschulen verbleibt. Das macht immerhin 2,5 Mio. € zusätzliches Geld für die Hochschulen aus. Immerhin sind wir in einem Punkt in diesem Hohen Hause einig, dass Hochschulen nämlich mehr Geld brauchen, auch Hochschulen in Thüringen. Bis dahin geht die Erkenntnis, nur dann ist Ihre Lösung halt nicht umsetzbar, weil Sie die Gegenfinanzierung prinzipiell auslässt. Geld ist genug da, es muss nur besser umverteilt werden - also diese üblichen Märchen, mit denen Sie uns immer wieder kommen. Bei der SPD ist der Realismus schon ein Stückchen weiter. Immerhin hat Herr Eckardt anerkannt, dass die normalen Gebühren und Beiträge, die an Hochschulen eingenommen werden, an die Landeskasse fließen. In der allgemeinen Begründung der LINKEN heißt es ja, 2,8 Mio. € müssten den Hochschulen ersatzweise dann zur Verfügung gestellt werden. Sie gehen schlicht davon aus, dass die sonstigen Gebühren an den Hochschulen bleiben. Sie haben den Mechanismus ja noch nicht einmal verstanden. Insoweit ist die Qualität Ihrer Gesetzgebung schon hinreichend beschrieben. Dass wir dann so schnell wie möglich und an einer Stelle auch ein Stück zu schnell - das will ich zugeben - den jungen Leuten weitere Irrfahrten ersparen wollen, weil diese Verpflichtung zur Zahlung von 50 € besteht. Ob Exmatrikulationsgründe vor Gericht bestehen oder nicht, sie müssen auf jeden Fall bezahlen. Ersatzweise gibt es Verwaltungsverfahren, die sich lange hinziehen und noch zusätzliche Kosten verursachen. Deshalb ist es besser, rechtzeitig zu erklären, Leute, ihr kommt nicht umhin, stellt euch darauf ein, dass ihr zu zahlen habt. Uns das als heimtückisch vorzuwerfen, ist - ich sage es mal wie beim Tennis - Schläger hoch, das geht komplett zurück. Sie können sich die Attribute dann selbst aussuchen, die Sie heute gewählt haben. Ich lasse sie bei uns nicht ankommen. Ich finde es gut und richtig, jungen Leuten dort reinen Wein einzuschenken und ihnen auch deutlich zu machen, wenn Vorschriften für alle gelten, dann ausnahmslos für alle, es sei denn, es sind Ausnahmen im Gesetz gezielt getroffen worden und das gibt es ja.
Und wenn dann aktiv zum Boykott aufgerufen wird, Frau Dr. Kaschuba, und das von Landesparlamentariern, die sich auf die Verfassung berufen, dann ist das von der allgemeinen Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt. Dann kommen wir in den Konflikt, dass Sie unsere Gesetze schlicht nicht akzeptieren, zumindest zum Teil. Ihre Kommunistische Plattform
und sonstige radikalen Gruppierungen lösen sich ja dann sehr leicht von diesem System. Sie wollen es ja überhaupt verändern. Da bin ich sehr bei dem Minister. Da gibt es einige bei Ihnen, bei denen man Zweifel haben muss, ob Sie auf dem Boden des Grundgesetzes unserer Verfassung stehen. Und diese Zweifel...
Das ist eine Unverschämtheit! Was erlauben Sie sich eigentlich? Ich erlaube mir, Ihr Programm zu lesen und es auch zu verstehen. Ja, unsere Programme stehen vollkommen auf dem Boden des Grundgesetzes und jede Verdächtigung, die man uns unterstellt, ist wirklich eine Unverschämtheit. Und wissen Sie, was Sie sind, Frau Kollegin, Sie sind hier so nützlich wie ein Feuerwehrauto in einer Iglusiedlung.
Aber gern.
Herr Schäuble steht komplett auf dem Boden des Grundgesetzes. Da gibt es überhaupt keinen Zweifel. Er hat Gesetze noch einmal vorgelegt, die vom SPD-Innenminister Schily ohne gesetzlichen Rang eingebracht wurden in Form der Verordnung. Er hat genau diesen Geist mitgetragen. Und wenn es dann in der Auslegung Korrekturen gibt, dafür gibt es ein Verfassungsgericht. Da hat jeder das Recht, es anzurufen. Sie haben es schon häufig getan, die Regierung hat es getan. Immer wenn es die Regierung macht, wird es kritisiert, wenn Sie es machen, ist es der hehre Weg, insoweit kann ich nicht erken
nen, dass Herr Schäuble vom Bundesverfassungsgericht reihenweise zurückgepfiffen wird. Wo Sie Ihre Wahrnehmung hernehmen, müssen Sie dann schon einmal mit sich selbst ausmachen.
Ich komme zurück zu den Gebühren und Ihren gesetzlichen Anträgen. Sie wollen jetzt mit der Verfassung jegliche finanzielle Mitbeteiligung der Studierenden an ihrer Ausbildung aushebeln. Selbst die hessischen Verfassungsrichter haben das in der hessischen Verfassung Stehende …
Ach die haben das nicht richtig verstanden, die hessischen Verfassungsrichter, nein?
Gut, ich habe das Urteil gelesen und das sagt sehr wohl, wenn es wirtschaftlich zumutbar ist und die jungen Leute nicht vom Studium abhält, nicht als unzumutbare Belastung gilt, ist das zulässig.
Sie machen jetzt im Moment, weil es gerade wieder durch einen Gesetzesfehler im vorigen Jahr nicht gleich zu den Exmatrikulationsgründen geführt hat, einen neuen Anlauf bei den Studierenden. Aber ich vermisse Ihr Engagement für die vielen jungen Leute, die sich ihre Meisterausbildung zum größten Teil selber finanzieren müssen. Da kommen regelmäßig Kosten in Höhe von vielen 1.000 € auf sie zu, aber sie investieren in ihre eigene Zukunft, weil sie zum einen damit ihre Existenz sichern und zum anderen im Allgemeinen und regelmäßig auch ein höheres Erwerbseinkommen haben.
Wir sprechen auch hier in diesem Fall immer wieder von einer Bildungsrendite. Regelmäßig, nicht immer bei jedem Einzelfall, hat der, der studiert im Laufe seines Erwerbslebens ein höheres Einkommen als der, der nicht studiert. Abgesehen davon, dass die Arbeitsplatzsicherheit bei den Studierten auch wesentlich höher ist als bei den mit geringerer Qualifikation. An diesem Punkt sind wir uns wahrscheinlich ja noch einig. Die anderen statistischen Erhebungen, die nicht wir gemacht haben, sondern Wissenschaftler in Studien, wie die Bildungsrendite aussieht, je nach Land zwischen 6 Prozent und 8 Prozent oder 10 Prozent, die ignorieren Sie regelmäßig.
Na gut, das kann man tun. Sie können die Möglichkeit wie zu DDR-Zeiten weiter ausblenden. Aber man kann auch darüber reden, ob nicht irgendwann einmal, wie das jetzt in vielen Ländern schon geschehen ist - in Thüringen ist es nicht vorgesehen, das
wissen Sie, ich muss mich da fügen - junge Leute an den Hochschulen an ihrer Ausbildung beteiligt.
Jetzt gibt es die klare Aussage der Regierung, wir beteiligen sie auf absehbare Zeit nicht. Dann kann ich aber meine Forderung nach mehr Landesgeld nur wiederholen - und ich bitte auch, meine Kollegen, da mitzugehen. In Ländern, die jetzt die Gebühren eingeführt haben, selbst dort, wo man sie jetzt wie in Hessen wieder abschafft, führt es regelmäßig dazu, dass die Hochschulen um etwa 10 Prozent besser finanziert sind.
In Hessen macht man das jetzt durch einen Ausgleich aus dem Landeshaushalt, was dazu geführt hat, dass der Finanzminister eine Haushaltsperre ausrufen musste, weil mit den Gehaltssteigerungen bei den Beamten die Kasse leer geworden ist. Das hat Konsequenzen. Man kann nicht so tun, als sei beliebig Geld da bei der öffentlichen Hand, nein, man kann solche Prioritäten setzen und ich wünsche sie auch bei den nächsten Haushaltsberatungen bei uns, dass wir sie setzen und den Hochschulen dann 10 Prozent mehr aus der Landeskasse zur Verfügung stellen, wenn man sie nicht von den jungen Leuten nehmen will.
Ansonsten fallen unsere Hochschulen qualitativ zwangsweise zurück, weil die Mittelaustattungen an den Hochschulen über mittlere Distanz auch Auswirkungen auf die Qualität haben, da müssen wir uns nichts vormachen, wenn es nur darum geht, Spitzenkräfte für unsere Hochschulen zu gewinnen, wo wir jetzt bei den Berufungsverhandlungen unter anderem auch wegen der gehaltlichen Möglichkeiten häufig zweiter oder dritter Sieger sind.
Es ist eine schiere Erkenntnis, an der wir nicht vorbei können und nicht umsonst haben die Hochschulen in den südlichen Ländern dieses Landes bei der Gewinnung von Spitzenkräften häufig die Nase vorn. Das hängt jetzt auch mit dem zusätzlichen Geld zusammen, das jetzt die Studierenden beibringen und damit die Verbesserung ihrer Lehre ermöglichen. Diese Erkenntnis ist da und wenn wir nicht „Resthochschule“ für Deutschland werden wollen, müssen wir zuallererst auf Qualität in unseren Hochschulen setzen.
Diese Spitzenausbildung muss auch zu besten Ergebnissen führen, die Besten, die sich für ein Studium eignen. Da unterscheiden wir uns tatsächlich, weil wir die Schleusen nicht öffnen wollen für jedermann, der einmal auf die Idee kommen wird, zu studieren. Diese Spitzenausbildung muss auch zu besten Ergebnissen führen, denn es ist Lebensleistung junger Leute und je besser die Bedingungen an der Hochschule, umso besser werden auch die Leistungen sein, die sie dort erzielen können. Das
ist eine ganz klare Geschichte. Deshalb müssen wir mit dem nächsten Doppelhaushalt, ich sage das ganz bewusst, die Hochschulen finanziell besser ausstatten. Jetzt ist für dieses und nächstes Jahr kaum noch Spielraum möglich. Ich sehe ihn nicht direkt, ich bin da sehr beim Minister, der in seinem Vortrag unbewusst 5 Mio. € bei den Hochschulen platzieren wollte. So ist er im Protokoll nachzulesen. Ich wünsche mir, dass wir die ganzen 50 € an den Hochschulen lassen. Wir haben da einen Streit in der Fraktion und es ist knapp gegen die Wissenschaftspolitiker ausgegangen. Ich hoffe, dass wir demnächst noch einmal eine Abstimmung durchführen und es geht für die Wissenschaftspolitiker und für die jungen Leute aus, die an ihren Hochschulen dann bessere Bedingungen vorfinden, denn es wird sinnvoll eingesetzt. Es ist ja vorhin hier vorgetragen worden von Herrn Eckardt oder - ich weiß nicht mehr, wer es war - von Frau Dr. Kaschuba, wofür es alles genommen wird.
Jetzt können wir ja noch einmal festhalten: Vor vielen Jahren hatten wir hier - auch von Ihnen unterstützt - Demonstrationen gegen die Einführung von Langzeitstudiengebühren. Darüber redet heute überhaupt niemand mehr, weil sie eine sinnstiftende Wirkung erzielt haben. Wir haben kaum noch Langzeitstudierende und die Eltern - ich weiß nicht, ob die Dankesworte bei Ihnen angekommen sind, bei uns sind sie angekommen, auch bei mir persönlich - sind dankbar dafür, dass dann ein gewisser Druck entsteht, wenn die jungen Leute über ein gewisses Maß hinaus weiterstudieren und glauben, sie könnten das zu ihrem Lebenszweck erklären. Denn sehr häufig sind auch noch die Eltern finanziell mit beteiligt und wünschen sich, dass die jungen Leute zielgerichtet studieren und nicht dann einen 20-jährigen Lebensabschnitt daraus machen, wie das selten in Thüringen passiert ist, aber in den alten Ländern gab es diese Beispiele mit dem 72. Semester. Man kann sich ja die alte Bundesstatistik dazu noch anschauen. Was gab es da für einen Aufstand? An der Uni Jena war der Protest riesengroß. Wir hatten eine gemeinsame Diskussionsveranstaltung mit Dr. Schuchardt, ich glaube, Frau Dr. Klaubert und ich, und ich war der einzige, der dafür war. Mittlerweile ist das weithin anerkannt. Es gibt keinen Protest mehr gegen die Langzeitstudiengebühren. Fast alle Bundesländer haben sie eingeführt und niemand regt sich mehr ernsthaft darüber auf. Nein, es muss auch eine gewisse Steuerung geben und die Steuerung passiert mit Gesetzen und Verordnungen und mit Gebühren und mit Beiträgen. Bei diesen 50 € hat es auch eine Steuerungswirkung, dass junge Leute sich zurückmelden und für den Verwaltungsaufwand, den sie verursachen, dann auch ein finanzielles Äquivalent beibringen. Wenn sie es nicht tun, hat es entweder zivilrechtliche Folgen oder ganz konkret an der Hochschule - wenn die Gesetzesände