Protocol of the Session on March 30, 2006

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Plenarsitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Künast und die Rednerliste führt die Abgeordnete Holbe.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Ministerpräsident Althaus, Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Ohl und Herr Abgeordneter Hauboldt.

Ich gratuliere dem Abgeordneten Herrn Höhn recht herzlich zu seinem Geburtstag und wünsche ihm Erfolg, Glück, Freude und persönliche Zufriedenheit im neuen Lebensjahr.

(Beifall im Hause)

Ich möchte Ihnen folgende Hinweise geben: Die Stiftung Naturschutz Deutschland präsentiert sich vor dem Landtagsrestaurant mit einer kleinen Wanderausstellung begleitend zur beabsichtigten Verabschiedung des Thüringer Naturschutzgesetzes durch das Plenum.

Ebenfalls vor dem Landtagsrestaurant lädt heute von 9.00 bis 16.00 Uhr die UNICEF-Arbeitsgruppe Erfurt zum Kauf der neuen UNICEF-Grußkarten ein.

Die Geschäftsstelle Thüringen des Sozialverbandes VdK Hessen-Thüringen hat heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr stattfindet.

Ich möchte Sie ferner darüber informieren, dass ich aufgrund der Dringlichkeit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Herrn Markus Kämmerer für diese Plenarsitzung eine Genehmigung für Bildaufnahmen im Plenarsaal erteilt habe. Herr Kämmerer ist ein freier Fotojournalist und arbeitet im Auftrag des MDR.

Die Tagesordnung für die heutige Sitzung liegt Ihnen vor. Ich möchte folgende Hinweise zur Tagesordnung geben: Wie im Ältestenrat verabredet, werden der Tagesordnungspunkt 18 „Initiative für Demokratie und Toleranz gegen Extremismus und Gewalt“ morgen als Punkt 1, der Tagesordnungspunkt 22 „Nach

wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission“ morgen als Punkt 2 und die Tagesordnungspunkte 11 a, b und c „Föderalismusreform“ morgen als Punkt 3 aufgerufen.

Zu TOP 1 a, dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Thüringer Gesetz über die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an das Bau- und Dienstleistungsgewerbe in Drucksache 4/970, und TOP 1 b, dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS für ein Thüringer Gesetz zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Drucksache 4/987, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1835 verteilt.

Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt zu den Tagesordnungspunkten 2 a und b, dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Thüringer Gesetz zur Umsetzung von Rahmenbedingungen des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Änderung des Naturschutzrechts in Drucksache 4/979 und zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, des Thüringer Fischereigesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes in Drucksache 4/1575 liegt vor und hat die Drucksachennummer 4/1828. Dazu wurden weiterhin ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1840 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1841 verteilt.

Zu TOP 23 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/1783, 4/1824 und 4/1825.

Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 8, 9, 10, 14, 16 und 21 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen?

Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, ich möchte nicht widersprechen, ich möchte einen Antrag stellen, und zwar, dass der Tagesordnungspunkt 20 „Verhinderung schädlicher Auswirkungen auf die Thüringer Sparkassen und das Sparkassenwesen in Deutschland“ am morgigen Freitag nach dem jetzt für morgen als TOP 3 eingeordneten Tagesordnungspunkt 11 behandelt wird, also morgen als vierter Punkt.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie haben diesen Antrag gehört. Es geht um eine Neuplatzierung des Tagesordnungspunkts 20, der in der morgigen Sitzung als vierter Tagesordnungspunkt aufzurufen ist. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen? Wer ist gegen diesen Antrag? Wer enthält sich der Stimme? Damit wird der Antrag morgen als Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten der SPD-Fraktion, ich bitte Sie, Ihre Schleifen abzunehmen und die Abgeordneten von der Linkspartei.PDS-Fraktion ebenfalls. Es ist ein nonverbales Zeichen, das hier im Plenum nicht gestattet ist. Wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, muss ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen.

Da Sie der Aufforderung nicht nachgekommen sind, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Ich erteile den Abgeordneten Matschie, Höhn, Taubert, Döring, Bausewein, Schubert, Pilger, Ehrlich-Strathausen, Gentzel, Pidde, Doht einen Ordnungsruf. Herr Gentzel,

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Skan- dal!)

ich nehme den Ordnungsruf zurück. Abgeordneter Gentzel, bitte.

Frau Präsidentin, ich trage als nonverbales Zeichen eine gelbe Krawatte. Muss ich diese auch abnehmen?

Ich freue mich über Ihren Geschmack, Herr Gentzel.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Ich erteile einen Ordnungsruf der Abgeordneten Dr. Kaschuba, der Abgeordneten Hennig, dem Abgeordneten Bärwolff, der Abgeordneten Berninger, der Abgeordneten Sedlacik, dem Abgeordneten Lemke, der Abgeordneten Scheringer-Wright und dem Abgeordneten Gerstenberger,

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Ich möchte auch einen.)

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, Die Links- partei.PDS: Ich möchte auch.)

der Abgeordneten Thierbach und dem Abgeordneten Kubitzki.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, diese …

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Hier fehlen noch welche.)

Frau Abgeordnete Jung erhält ebenfalls einen Ordnungsruf.

Ich bitte Sie, diese Zeichen abzunehmen, Sie haben den Ordnungsruf erhalten.

Nachdem die nonverbalen Zeichen abgenommen worden sind, eröffne ich die Aussprache und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

a) Thüringer Gesetz über die Ver- gabe von Aufträgen der öffent- lichen Hand an das Bau- und Dienstleistungsgewerbe (Thüringer Vergabegesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/970 - ZWEITE BERATUNG

b) Thüringer Gesetz zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Thüringer Vergabegesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 4/987 - ZWEITE BERATUNG

dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wirtschaft, Tech- nologie und Arbeit - Drucksache 4/1780 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1835 -

Das Wort hat der Abgeordnete Heym aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 30.06.2005 den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/970 und den der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/987 - Thüringer Vergabegesetz - in erster Lesung behandelt. Zur weiteren gemeinsamen Beratung wurden beide Gesetzentwürfe federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.

Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in Drucksache 4/1780 vor. Die Gemeinsamkeit der beiden Gesetzentwürfe besteht in der Forderung nach einer Tariftreueerklärung der an öffentlichen Ausschreibungen beteiligten Unternehmen, was auch für die in Frage kommenden Nachunternehmen gelten soll. Darüber hinaus fordert die Fraktion der Linkspartei.PDS bei den an der Auftragsvergabe berücksichtigten Unternehmen die Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 1.500 €. Ebenso sehen beide Anträge - wenn auch im Einzelnen unterschiedlich - vor, dass es Kontrollmöglichkeiten durch den Auftraggeber und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Tariftreueverpflichtung geben soll.

Der Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS fordert darüber hinaus, bei Vergleichbarkeit zweier Angebote eine bevorzugte Berücksichtigung derjenigen Firmen, welche Frauen überdurchschnittlich fördern,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

eine entsprechende Anzahl von Ausbildungsplätzen bereitstellen oder Schwerbehinderte beschäftigen. Schon in der 3. Wahlperiode war ein Entwurf mit vergleichbarem Anliegen dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden mit dem Ergebnis, dass der Entwurf abgelehnt wurde. Die Stellungnahmen aus der Anhörung zu dem damaligen Entwurf hat der Ausschuss in seine jetzige Beratung einbezogen. Weiterhin wurden in einer Synopse der Landtagsverwaltung die teilweise vorhandenen gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern hinsichtlich der Auftragsvergabe im öffentlichen Dienst den vorgenannten Regelungen in den Entwürfen gegenübergestellt.

Der Ausschuss hat in seiner 8. Sitzung am 9. September 2005 die Durchführung einer mündlichen Anhörung beschlossen. In der 9. Sitzung am 4. November 2005 nahmen die Arbeitsgemeinschaft der IHK, die Bürgerinitiative „Billiglohn“, der Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft, der Gemeinde- und Städtebund, der Verband der Wirtschaft Thüringens sowie ver.di die Gelegenheit zur Stellungnahme wahr. Ebenso lagen Stellungnahmen von der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern von Prof. Dr. Wolfgang Deubler und von Prof. Dr. Huber vor. Die Verbände nahmen zu rechtlichen als auch sozialen Problemen Stellung. In rechtlicher Hinsicht wurde hierbei u.a. ein möglicher Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit der Kompetenzverteilung gemäß Artikel 74 Grundgesetz sowie die in Europa geschützte Warenverkehrsfreiheit geäußert.

Weiterhin wurde ausgeführt, dass der BGH die Tariftreueverpflichtung des Landes Berlin für verfassungswidrig hält und diese dem Bundesverfassungs

gericht zur Entscheidung vorgelegt hat. Ebenso gaben einige Anzuhörende zu bedenken, dass das Vergaberecht ausreichend geregelt sei und die Rahmenbedingungen dem Markt entsprechen würden. Ein Mindestlohn, so die Auffassung einzelner Verbände, sei hierbei für die Marktentwicklung nicht förderlich. Der Forderung nach Zahlung eines Mindestlohns wurde entgegengehalten, dass dadurch ein weiterer Rückgang der Investitionen im kommunalen Bereich zu erwarten ist. Ebenso sei durch die strenge Aufforderung bei der Auftragsvergabe ein Bürokratiezuwachs zu erwarten. Dieser Zuwachs würde korrespondierend eine Anhebung der Kosten im kommunalen Bereich verursachen. Den Mitgliedern des Ausschusses wurde zu bedenken gegeben, dass durch die Schaffung eines Mindestlohnstandards eine Verteuerung der Aufträge unvermeidbar sei. Gegen dieses Argument führte man die soziale Situation in den einzelnen Gewerken im Freistaat Thüringen an, wobei vielfach Lohndumping bestimmend sei. Hierbei wurden die sozialen Probleme der Geringbezahlung in einigen Branchen aufgezeigt. Auch wurde ein Vergleich zu anderen Ländern der EU angestellt, wo schon jetzt Mindestlohnstandards gelten. Nach Vertagung der 12. Sitzung vom 20.01.2006 in der 13. Sitzung am 24.02.2006 fand die Diskussion zu den Thüringer Vergabengesetzen statt, wobei der Ausschuss unter Einbeziehung der o.g. Pro- und Contraargumente sowie der vom Ausschuss eingebrachten Argumente jeweils mehrheitlich beschloss, die Ablehnung der Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD und der Linkspartei.PDS - Drucksachen 4/970 und 4/987 - zu empfehlen. Die Ablehnung der Entwürfe wurde unter Hinweis auf das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum einen mit der unsicheren Rechtslage hinsichtlich der Vergabegesetze anderer Länder begründet.

Weiterhin hielt die Mehrheit des Ausschusses die Gesetzentwürfe für den falschen Weg, da dem Lohn- und Sozialdumping nicht entgegengewirkt werden könne. Vielmehr zeigte man sich für eine bundeseinheitliche Lösung offen. Die Befürworter der Gesetzentwürfe sind dagegen der Auffassung, dass der Entwurf erforderlich sei, um den aufgezeigten Problemen entgegenzuwirken. Dabei wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass Firmen, welche nach Tarif zahlen, erschwert zu Aufträgen kämen.

Ich möchte mich an der Stelle auf diesem Weg bei denjenigen bedanken, die mit Hinweisen und Anregungen im Ausschuss zur Diskussion beigetragen haben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)