Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Plenarsitzung, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Neben mir hat als Schriftführer die Abgeordnete Walsmann Platz genommen. Die Rednerliste wird von der Abgeordneten Wolf geführt.
Es haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Ministerin Diezel, Herr Minister Gasser, Frau Abgeordnete Skibbe, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen und Herr Abgeordneter Ohl.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass heute um 13.00 Uhr im Foyer des Hochhauses die Ausstellungseröffnung „Butter bei die Fische“ stattfindet. Das ist eine sehr schöne Ausstellung der Jugendkunstschule IMAGO, die im Hochhaus konzipiert ist. Ich lade Sie recht herzlich ein, an dieser Eröffnung teilzunehmen.
Zum anderen möchte ich Sie als Abgeordnete darauf aufmerksam machen, dass wir für Thüringen 500.000 € ertelefonieren können, nämlich für die Sanierung des Gothaer Schlosses. Am 7. Mai 2006 um 20.15 Uhr findet im MDR eine Sendung statt, die heißt „Telefonieren für den Denkmalschutz“. Aus Thüringen ist das Schloss Friedenstein ausgewählt worden. Wer die meisten Anrufer auf sich vereinigen kann, erhält diese 500.000 € zur Sanierung. Also, es lohnt sich, an diesem Abend zum Telefonhörer zu greifen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben in der gestrigen Plenarsitzung festgelegt, dass wir heute mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 14 beginnen
Arbeitsbericht des Petitionsaus- schusses für das Jahr 2005 dazu: Unterrichtung durch die Prä- sidentin des Landtags - Drucksache 4/1911 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich, Ihnen heute, am 5. Mai 2006, den Arbeitsbericht für das Jahr 2005 gemäß § 103 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags über die Schwerpunkte der Petitionsarbeit geben zu können.
Für die überparteiliche und immer faire Zusammenarbeit - nicht nur bei der Erstellung dieses Berichts - möchte ich mich bei der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneten Heidrun Sedlacik, und den Sprechern der Fraktionen für Petitionen, Herrn Abgeordneten Michael Heym und Frau Vizepräsidentin Birgit Pelke, sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken.
Der Bericht dokumentiert einmal mehr die Bandbreite der Probleme, die die Bürger mit unseren Gesetzen und Behörden haben.
Ihre Bitten und Beschwerden richteten die Bürger mit 986 Eingaben an den Petitionsausschuss. Zusammen mit 650 Eingaben aus den Vorjahren waren 2005 1.636 Petitionen zu bearbeiten. Die Zahl der Neueingaben ist seit 2002 kontinuierlich gestiegen. In 11 Ausschuss-Sitzungen haben die Abgeordneten 1.213 Petitionen behandelt, davon 926 abschließend.
Eine Entscheidung im Sinne der Petenten konnte der Ausschuss in 89 Fällen herbeiführen. Durch Auskünfte und Hinweise, das heißt durch Aufklärung der Sach- und Rechtslage, hat der Petitionsausschuss in 434 Fällen zur Lösung der Probleme beigetragen. Mit den Petitionen, die der Petitionsausschuss an zuständige Stellen weitergeleitet und bei denen er gegenüber den Fraktionen des Landtags und der Landesregierung auf ein Problem hingewiesen hat, wurden gut drei Viertel der Entscheidungen im Inte
resse der Petenten getroffen. 150 Mal musste der Petitionsausschuss feststellen, dass dem vorgebrachten Anliegen nicht abgeholfen werden kann. Den größten Anteil nahmen die Petitionen zu Arbeit, Soziales und Gesundheit mit 21,2 Prozent ein. Schwerpunkte waren hierbei die Familienoffensive, das Rentenrecht und das ALG II. Daneben sind die Petitionen zur Rechtspflege, insbesondere zum Strafvollzug, die in den letzten Jahren den größten Anteil einnahmen, mit 17 Prozent nur unwesentlich zurückgegangen. Mit 8,8 Prozent ist der Anteil der Eingaben zu kommunalen Angelegenheiten etwa gleich geblieben. Das konnten Sie schon dem schriftlichen Arbeitsbericht des Petitionsausschusses entnehmen, der mit der Unterrichtung der Präsidentin vom 27.04.2006 - Drucksache 4/1199 - als Broschüre verteilt wurde und einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit des Petitionsausschusses gibt. Mit der heutigen Berichterstattung sollen ausgewählte Punkte der Ausschussarbeit dargestellt werden.
Die Schwerpunkte der 76 Sammel- und Massenpetitionen waren: - die Familienoffensive; - weitere Änderungen des Kommunalabgabenrechts; gemeinsam war diesen Petitionen die Forderung nach einer drastischen Reduzierung der Aufgabenträger für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und deren stärkere staatliche Kontrolle, die generelle Abschaffung der Herstellungsbeiträge und eine einheitliche Obergrenze für Wasser- und Abwassergebühren; - die Genehmigung für den Bau einer thermischen Restabfallbehandlungsanlage zwischen Suhl und Zella-Mehlis; - eine Rentensteigerung für den mittleren medizinischen Dienst der DDR; - die Ankündigung, ein Landgericht und mehrere Amtsgerichte zu schließen.
Meine Damen und Herren, jede siebente Petition war eine mündliche Petition. Das ist wesentlich mehr als im Jahr 2004, in dem etwa ein Zehntel der Petitionen mündlich vorgetragen wurde. Diese Entwicklung dürfte darauf zurückzuführen sein, dass sowohl die Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses als auch Gespräche im Landtag häufiger genutzt wurden, um Petitionen an den Landtag zu richten. Um mündliche Petitionen weiter zu erleichtern, wird der Petitionsausschuss in Zukunft einmal monatlich eine Bürgersprechstunde im Landtag anbieten. Diesen Service betrachten wir als bürgernahe Parlamentsarbeit.
Der Petitionsausschuss befürwortet die Möglichkeit, dass Petitionen als E-mail, das heißt ohne eigenhändige Unterschrift und ohne elektronische Signatur, an den Landtag gerichtet werden können, wenn dafür wie beim Deutschen Bundestag ein Formular benutzt wird. Das erfordert eine Änderung des Petitionsgesetzes.
Sein Auskunftsrecht macht der Petitionsausschuss nach § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die zuständige oberste Landesbehörde geltend. Dies bedeutet, dass die Anforderung einer Stellungnahme zu einer Petition, auch wenn es zum Beispiel um eine Baugenehmigung, einen Straßenausbaubeitragsbescheid oder eine Schule geht, in jedem Fall über die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium erfolgt. Dies kann sich auf die Dauer des Petitionsverfahrens auswirken. Außerdem kann die Einbeziehung der Landesregierung entbehrlich sein, wenn sie keine eigene Stellungnahme in der Sache abgibt und nur auf die Stellungnahme nachgeordneter Behörden verweist. Deshalb könnte das Petitionsverfahren verkürzt und die Landesregierung entlastet werden, wenn der Petitionsausschuss entscheiden könnte, ob er sich an die oberste Landesbehörde oder direkt an die betroffene Behörde wendet. Dafür ist jedoch eine Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags erforderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit die Bürger das Petitionsrecht kennen und wissen, an wen sie sich wenden können, leistet der Petitionsausschuss Öffentlichkeitsarbeit. Permanent ist der Petitionsausschuss im Internet präsent. Hier können Informationen über die Mitglieder des Ausschusses sowie die Jahresberichte des Ausschusses abgerufen werden. Gleichwohl zeigt die Erfahrung, dass die Darstellung des Petitionsausschusses im Internet noch verbessert werden kann. Soweit die technischen Möglichkeiten gegeben sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollte für den Petitionsausschuss eine eigene Internetseite eingerichtet werden.
Mit seinem Härtefonds kann der Petitionsausschuss Hilfe bei außergewöhnlichen Notständen leisten. Der Härtefonds enthält jährlich 12.800 €, die nach sorgfältiger Prüfung vergeben werden. 2005 kamen die 12.800 € acht Petenten zugute.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten bestimmt sich nach dem Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz. Zur Vermeidung einer Doppelbearbeitung von Petitionen, mit denen sich Petenten sowohl an den Petitionsausschuss als auch an den Bürgerbeauftragten gewandt haben, stimmen der Petitionsausschuss und der Bürgerbeauftragte im Einzelfall ab, wie die weitere Bearbeitung erfolgt. Die Zusammenarbeit zwi
schen dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten wird möglicherweise den Landtag beschäftigen, wenn die Fraktionen aufgrund bisheriger Erfahrungen Vorschläge für Gesetzesänderungen einbringen. Der Bürgerbeauftragte hat bereits Vorschläge für die künftige Zusammenarbeit dargestellt; er bevorzugt eine Zusammenarbeit nach dem Vorbild des Bürgerbeauftragten in Rheinland-Pfalz. Nach § 5 Abs. 1 Bürgerbeauftragtengesetz leitete der Bürgerbeauftragte dem Petitionsausschuss im Jahre 2005 16 Petitionen zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Strafvollzugskommission behandelt als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses die ihr überwiesenen Eingaben. Weiter befasst sie sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. Die Strafvollzugskommission informierte sich vor Ort; sie besuchte im Jahre 2005 die Justizvollzugsanstalt Goldlauter, die Justizvollzugsanstalt Tonna sowie den Maßregelvollzug des Fachkrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH und den Maßregelvollzug des ökumenischen Hainich-Klinikums Mühlhausen gGmbH. Insgesamt fanden im Jahre 2005 acht Sitzungen der Strafvollzugskommission statt. Die Mitglieder der Strafvollzugskommission waren übereinstimmend der Auffassung, in Goldlauter eine kleine, gut funktionierende Einrichtung vorgefunden zu haben, in die in den letzten Jahren viel investiert wurde und auch noch investiert werden wird. Durch den Containerbau und den Umbau der Justizvollzugsschule sollen sich die Haftbedingungen weiter verbessern. So soll die Belegung reduziert und Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wegen der hohen Belegung in der JVA Goldlauter und den anderen Justizvollzugsanstalten des Freistaats konnte der Strafvollzugskommission kein Zeitpunkt genannt werden, wann die offenen Toiletten in den Hafträumen beseitigt und die Gefangenen, wie vom Strafvollzugsgesetz gefordert, während der Ruhezeiten einzeln untergebracht werden. Häufiger als in anderen Justizvollzugsanstalten müssen in der JVA Goldlauter Gefangene betreut werden, die sich in einer schlechten körperlichen Verfassung befinden oder suchtkrank sind. Hepatitis-C-Erkrankungen nehmen vor allem unter den Drogenabhängigen zu. Die Betreuung dieser Gefangenen erfordert nicht zuletzt wegen der Ansteckungsgefahr einen besonderen Vollzugsaufwand, denn im Gegensatz zu Hepatitis A und B gibt es für Hepatitis C keinen Impfschutz.
Bedienstete der JVA Goldlauter kritisierten gegenüber der Strafvollzugskommission Sparmaßnahmen auf ihre Kosten. Sie wiesen darauf hin, dass ihr Verdienst geringer sei als in den alten Ländern. Das Weihnachtsgeld sei erheblich gekürzt worden, das
Urlaubsgeld sei weggefallen. Die Arbeitszeiten seien verlängert worden. Der Personalbestand halte sich an der unteren Grenze.
Die JVA Tonna ist die größte und modernste Haftanstalt in Thüringen. Zum Zeitpunkt des Besuchs der Strafvollzugskommission waren die 406 Haftplätze im geschlossenen Vollzug mit 482 Gefangenen belegt. Diese Überbelegung führt zu großen Problemen. So musste ein Großteil der Einzelhafträume doppelt belegt werden. Das führte zu so genannten subkulturellen Erscheinungen. Die Aggressivität der Gefangenen nahm zu. Eine große Rolle spielten Alkoholismus und Drogen. Die JVA ging davon aus, dass sich die Situation mit dem Bau der beiden neuen Hafthäuser, die im Sommer in Betrieb genommen werden sollen, entspannt. Mit den neuen Gebäuden kommen 230 neue Haftplätze hinzu. Die Anstalt arbeitet mit der Erweiterung ökonomischer. Mit den Neubauten werden die Investitionskosten pro Haftplatz gesenkt. Das Verhältnis Bedienstete - Gefangene wird günstiger, da das Personal nicht proportional zur Anzahl der Haftplätze vergrößert werden muss. Das Personal kritisierte wie in der JVA Goldlauter die schlechten Beförderungsbedingungen und die Verlängerung der Arbeitszeit für Beamte auf 42 Stunden. Dies sei eine besondere Verschlechterung für die im Schichtdienst tätigen Bediensteten. Da diese aus organisatorischen Gründen nicht täglich länger arbeiten könnten, bedeutet die Verlängerung der Arbeitszeit, dass sie einen Tag im Monat mehr arbeiten müssten. Nach Auffassung der Strafvollzugskommission war in der JVA Tonna die Überbelegung das größte Problem. Die Strafvollzugskommission wird verfolgen, ob sich die Situation nach der Inbetriebnahme der neuen Hafthäuser verbessert.
Zweimal besuchte die Strafvollzugskommission den Maßregelvollzug, das Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH. Dort werden Maßregeln nach § 64 Strafgesetzbuch vollzogen. Die Strafvollzugskommission führte Gespräche mit einzelnen Patienten. Diese beschwerten sich darüber, dass sie das klinikinterne Sanktionssystem nicht nachvollziehen könnten. Sie hatten den Eindruck, dass auf Veranlassung der Klinik die Therapie abgebrochen werden solle, wenn sie sich nicht konform verhielten, und zwar mit der Begründung, der Patient sei nicht therapiefähig. Zuvor werde dem Patienten nahe gelegt, selbst den Abbruch der Therapie zu beantragen. Sich außerhalb der Klinik zu beschweren, werde als mangelnde Einsicht in die Therapienotwendigkeit gesehen.
Das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wies als Fachaufsicht darauf hin, dass die Therapien der ärztlichen Verantwortung unterliegen, Auffälligkeiten werde nachgegangen. Bei dem zweiten
Besuch wurden die Patienten erneut angehört. Nach ihren Angaben hatte sich an der kritisierten Situation nichts geändert. Die Strafvollzugskommission sah sich zu einer abschließenden Bewertung noch nicht in der Lage. Übereinstimmend wurden die Bedingungen im Maßregelvollzug Hildburghausen als schlecht eingeschätzt. Es wurde zwar davon ausgegangen, dass sich einiges mit der Übergabe des Neubaus im Mai verbessern wird, dies betrifft zum Beispiel Besuchsregelungen, insbesondere für den Besuch von Kindern, die anderen Probleme werden nach Einschätzung der Kommission mit dem Umzug nicht gelöst. Die Strafvollzugskommission forderte deshalb von der Fachaufsicht, dass das von der Klinik angewandte Sanktionssystem für die Patienten nachvollziehbar sein muss. Auch zu klären ist insbesondere, der von den Patienten behauptete Widerspruch zwischen den Therapieplänen und der tatsächlichen Durchführung der Therapie. Außerdem sollen die Erkenntnisse, die beim Besuch des Bezirkskrankenhauses Haar in Bayern gewonnen wurden, für künftige Empfehlungen genutzt werden.
Das Fachkrankenhaus für Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Maßnahmen im ökumenischen Hainich Klinikum gGmbH in Mühlhausen ist zuständig für die Unterbringung und Behandlung von männlichen Straftätern, die nach § 63 Strafgesetzbuch verurteilt wurden. Zentrales Problem im Maßregelvollzug Mühlhausen war nach wie vor die Überbelegung. Der Bereich, in dem sich die hochgesicherten Patienten befinden, die so genannte Westseite, war überbelegt. Die insgesamt vorhandenen 59 Plätze waren mit 80 Patienten belegt. Um alle Patienten unterbringen zu können, müssen die Patienten die Nacht auf dem Flur verbringen oder in Doppelstockbetten schlafen. Als weiteres Problem benannte die Klinik die Schwierigkeit, Ärzte für den Maßregelvollzug zu finden. Bei dem Besuch führte die Strafvollzugskommission Gespräche mit mehr als zwei Dutzend Patienten. Diese beklagten sich neben der Überbelegung über Sicherungsmaßnahmen, die Rücknahme von Vergünstigungen, die Arbeitstherapie, Ausführungen in Handschellen und Einschränkungen beim Telefonieren. Die Beschwerden wurden dem Petitionsausschuss zugeleitet, über das Ergebnis der Petitionsverfahren wird die Strafvollzugskommission unterrichtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grundsicherung für Arbeit Suchende, kurz Arbeitslosengeld II, setzt sich aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, der Regelleistung und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Zuständig für die Grundsicherung sind die Agenturen für Arbeit. Für besondere Betreuungsleistungen, zum Beispiel für Kinder und pflegebedürftige Personen, für Unterkunft und Heizung sowie für die Erstausstattung von Wohnungen, die Erst
ausstattung für Kleidung und mehrtägige Klassenfahrten, sind die kommunalen Träger, die kreisfreien Städte und Landkreise zuständig. Die kommunalen Träger und die Agenturen für Arbeit können Arbeitsgemeinschaften bilden, die deren Aufgaben übernehmen. Außerdem wurden bundesweit 69 kreisfreie Städte und Landkreise vom zuständigen Bundesministerium als so genannte optierende Kommunen zugelassen. Diese haben mit ihrer Zulassung sowohl die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit als auch die Aufgaben der kommunalen Träger übernommen. In Thüringen sind das die Stadt Jena und der Landkreis Eichsfeld. Die Zulassung dient der Erprobung dieser Organisationsform und wurde deshalb auf sechs Jahre befristet. Die Erprobung soll zeigen, ob sich die Agenturen für Arbeit oder die Kommunen besser für die Eingliederung von Arbeit Suchenden in den Arbeitsmarkt eignen.
Aufgrund der geteilten Zuständigkeit betreffen die Petitionen nicht selten sowohl eine Agentur für Arbeit als auch einen kommunalen Träger. Daraus folgt auch für die Petitionen eine geteilte Zuständigkeit. Für diese Petitionen ist neben dem Bundestag auch der Landtag zuständig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Petitionsausschuss unterstützte einen Existenzgründer, der weniger Fördermittel erhielt, weil die Gesellschaft für Arbeit- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH, die GfAW, die Förderbestimmungen geändert hatte.
Der Petitionsausschuss vertrat die Auffassung, dass die neuen Förderbestimmungen wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei dem Petenten keine Anwendung finden dürfen, da der Petent die Fördermittel noch vor der Änderung der Förderbestimmungen beantragt hatte und andere Förderanträge aus dieser Zeit noch nach den alten Bestimmungen bewilligt worden waren.
Der Petitionsausschuss prüfte, ob einer türkischen Familie mit kurdischer Volkszugehörigkeit eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt werden kann. Dazu stellte er Folgendes fest:
Nach § 23 a Aufenthaltsgesetz darf die oberste Landesbehörde anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesre
Mit der Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission vom 05.01.2005 wurde bei dem für Ausländerrecht zuständigen Ministerium eine Härtefallkommission eingerichtet, die im Fall der Petenten einen Härtefall bejaht und ein entsprechendes Härtefallersuchen gestellt hat. Dem ist das Innenministerium nicht gefolgt. Es hat einen besonderen Härtefall, der die Gewährung eines Aufenthaltsrechts durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a Aufenthaltsgesetz rechtfertigen könnte, verneint.
Der Petitionsausschuss überwies die Petition der Landesregierung zur Erwägung. Dabei sollten insbesondere die humanitären Gründe, die für den weiteren Verbleib der Familie vorgetragen wurden, berücksichtigt werden.
Die Landesregierung ist dem Beschluss des Petitionsausschusses nicht gefolgt. Sie verwies in ihrem Bericht darauf, dass sich die Lebensumstände der Petenten nicht grundlegend von denen anderer abgelehnter und auch abgeschobener türkischer Familien unterschieden. Das Ersuchen der Härtefallkommission an das Innenministerium sei eine Empfehlung, über die das Innenministerium im eigenen Ermessen entscheide. Die Gründe, die das Innenministerium bewogen hätten, dem Ersuchen der Härtefallkommission nicht stattzugeben, bestünden nach wie vor.
Dies musste der Petitionsausschuss zur Kenntnis nehmen. Denn bei der Überweisung einer Petition an die Landesregierung bleibt es deren Entscheidung, ob sie dem entspricht oder nicht. Der Petitionsausschuss besitzt nicht die Befugnis, die begehrte Entscheidung selbst zu treffen.
Inzwischen ist wegen des Gesundheitszustandes eines Kindes der Familie und der Möglichkeit des Erwerbs des Realschulabschlusses für zwei weitere Kinder ein neues Petitionsverfahren beim Petitionsausschuss des Thüringer Landtags anhängig. Darüber hinaus ist wegen einer Bleiberechtsregelung für lange in Deutschland lebende Ausländer, so genannte Altfallregelung, unter die auch die Petenten fallen könnten, ein Petitionsverfahren beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anhängig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht helfen konnte der Petitionsausschuss der Eigentümerin eines Wohnhauses, das durch ein baufälliges Nachbarhaus Schaden zu nehmen drohte. Die Forderung der Petentin, dass das Landratsamt die Kosten übernimmt, die infolge des Abrisses des Nachbarhauses für Baumaßnahmen an ihrem Haus anfallen, machte