Protocol of the Session on December 13, 2007

Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Rose; die Rednerliste führt der Abgeordnete Baumann.

Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass heute der parlamentarische Abend des Thüringer Beamtenbundes stattfindet. Ebenso erinnere ich Sie an die Ausstellung der Fachschule für Technik und Gestaltung Sonneberg sowie der Berufsfachschule Glas Lauscha. Sie können heute die Kunst des Glasbläsernachwuchses bewundern und Sie können auch noch Weihnachtsgeschenke einkaufen.

Ich möchte Ihnen ebenfalls mitteilen, dass heute zur Sitzung Studenten der Bauhaus-Universität Weimar Aufnahmen hier im Plenarsaal durchführen werden. Diese Aufnahmen sind gedacht für einen neuen Film über das Parlament. Den Studenten ist erlaubt, auch zwischen den Reihen herumzulaufen und Aufnahmen zu machen, damit der Film richtig lebensnah wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur Tagesordnung möchte ich Ihnen noch folgende Hinweise geben: Es wurde eine Neufassung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU zum Haushaltsgesetz in Drucksache 4/3646 verteilt. Weiterhin wurde zum Finanzausgleichsgesetz ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3654 verteilt.

Damit komme ich zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2 in seinen Teilen

a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaus- haltsplans für die Haushalts- jahre 2008 und 2009 (Thüringer Haushaltsgesetz 2008/2009 - ThürHhG 2008/2009 -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3158 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/3583 -

dazu: Änderungsanträge der Frak- tion DIE LINKE - Drucksachen 4/3604 bis 4/3618 und 4/3621 bis 4/3626 - Änderungsanträge der Fraktion der SPD - Drucksachen 4/3629 bis 3638 - Änderungsantrag der Fraktio- nen DIE LINKE und SPD - Drucksache 4/3628 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3646 - Neu- fassung - dazu: Entschließungsanträge der Frak- tion der SPD - Drucksachen 4/3639 bis 4/3644 - Entschließungsantrag der Frak- tion DIE LINKE - Drucksache 4/3645 - Entschließungsantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/3653 - ZWEITE BERATUNG

b) Thüringer Haushaltsbegleit- gesetz 2008/2009 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3159 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/3584 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3627 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3656 - ZWEITE BERATUNG

c) Thüringer Finanzausgleichs- gesetz (ThürFAG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3160 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/3585 -

dazu: Änderungsantrag der Frak- tion DIE LINKE - Drucksache 4/3619 - Änderungsantrag der Frak- tion der SPD - Drucksache 4/3652 - Änderungsantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/3654 - ZWEITE BERATUNG

d) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2007 bis 2011 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landes- regierung - Drucksache 4/3467 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/3586 -

e) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landes- haushaltsordnung (ThürLHO) - Unterrichtung durch die Finanz- ministerin - Drucksache 4/3436 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/3587 -

f) Entwurf der Rahmenverein- barung II zwischen der Thürin- ger Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, den Kultusminister, die Finanz- ministerin, und den Hochschulen des Landes zur Sicherung der Leistungskraft und der Zukunfts- fähigkeit der Thüringer Hochschu- len - Laufzeit 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011 Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/3481 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/3588 -

dazu: Bericht des Hauhalts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/3596 -

Das Wort hat Herr Abgeordneter Gerstenberger aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur gemeinsamen Berichterstattung zu den genannten Beratungsgegenständen. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, ich erspare mir jetzt auch die langen Reden der Titel; ich gebe zum Thüringer Landeshaushaltsplan, zum Haushaltsbegleitgesetz, zum Finanzausgleichsgesetz, zum Mittelfristigen Finanzplan, zum Finanzbericht und zur Rahmenvereinbarung die Berichterstattung.

Die Landesregierung legte dem Landtag mit Schreiben vom 3. Juli 2007 den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 zusammen mit dem Entwurf des Landeshaushaltsplans 2008/2009 - Gesamtplan - und mit Schreiben vom 3. Juli 2007 den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf des Thüringer Haushaltbegleitgesetzes 2008/2009 vor.

Die gedruckten Entwürfe des Gesamtplans mit den Übersichten sowie die Einzelpläne wurden dem Landtag durch das Finanzministerium am 4. Juli 2007 unmittelbar zugestellt und noch am gleichen Tage verteilt. Zudem legte die Landesregierung dem Landtag mit Schreiben vom 4. Juli 2007 den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz vor.

Nach der gemeinsamen Begründung des Gesetzentwurfs zum Thüringer Haushaltsgesetz 2008/2009, des Gesetzentwurfs zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 sowie des Gesetzentwurfs zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz in der 66. Plenarsitzung am 13. Juli 2007 und der Aussprache hierzu wurden die genannten Beratungsgegenstände an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes wurde dem Landtag mit Schreiben des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 2. Oktober 2007 zugeleitet und die Unterrichtung der Landesregierung zur Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2011 wurde mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 19. Oktober 2007 dem Landtag zugeleitet.

Die Landesregierung bat jeweils um Vorabüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die Präsidentin des Landtags hat daraufhin gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags den oben genannten Bericht und den Mittelfristigen

Finanzplan im Einvernehmen mit den Fraktionen an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Antrag der Landesregierung zum Entwurf der Rahmenvereinbarung II zwischen der Thüringer Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, den Kultusminister und die Finanzministerin, und den Hochschulen des Landes zur Sicherung der Leistungskraft und der Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen - Laufzeit 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011, wurde dem Landtag mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 29. Oktober 2007 zugeleitet. Die Präsidentin des Landtags hat den Antrag der Landesregierung gemäß § 67 Abs. 4 Geschäftsordnung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat seine Beratung zum Thüringer Haushaltsgesetz, zum Haushaltsbegleitgesetz, zum Finanzausgleichsgesetz, zur Mittelfristigen Finanzplanung, zum Bericht zur Finanzwirtschaft und zur Rahmenvereinbarung in sechs Sitzungen wie folgt durchgeführt:

In der Sitzung am 13. Juli war die Beschlussfassung über die Durchführung von schriftlichen Anhörungen und weiteren Verfahrensbeschlüssen.

Am 31. August fanden die Grundsatzaussprache und die Beratungen der Einzelpläne des Thüringer Landtags, der Thüringer Staatskanzlei, des Thüringer Rechnungshofs sowie des Thüringer Kultusministeriums einschließlich der Artikel 2, 3 und 4 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes statt.

In der 45. Sitzung am 13. September fand die Beratung der Einzelpläne des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, des Thüringer Justizministeriums, des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und des Thüringer Finanzministeriums einschließlich des Einzelplans 17, Allgemeine Finanzverwaltung ohne den Kommunalen Finanzausgleich, des Gesamtplans des Thüringer Haushaltsgesetzes 2008/2009 sowie der Artikel 5, 6, 23 und 24 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes statt.

In der Sitzung am 4. Oktober fand die Beratung des Einzelplans 03, Thüringer Innenministerium, einschließlich des Einzelplans 17, Allgemeine Finanzverwaltung, des Kapitels 17 20, des Kommunalen Finanzausgleichs, des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und Artikel 1 und 14 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes sowie die Beratung zum Einzelplan 10, Ministerium für Bau und Verkehr einschließlich der Vorlage 4/1618, Straßenbauprogramm, statt.

In der 47. Sitzung am 8. November war die Beratung der Einzelpläne und Beratungsgegenstände des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit sowie der Artikel 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14

und 24 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes sowie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und der Artikel 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 22 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes. Es wurde die Mittelfristige Finanzplanung, der Bericht über den Stand der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzwirtschaft und der Entwurf der Rahmenvereinbarung beraten.

In der 48. Sitzung am 6. Dezember fand die abschließende Beratung und Abstimmung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2008/2009 sowie die abschließende Beratung und Abstimmung zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz, die abschließende Beratung zum Finanzausgleichsgesetz, zur Mittelfristigen Finanzplanung, zum Bericht über die Entwicklung der Finanzwirtschaft und über den Entwurf der Rahmenvereinbarung zwischen Landesregierung und Hochschulen statt. Einzelne Titel des Kapitels 17 20, also der Kommunale Finanzausgleich des Einzelplans 17 sowie die Kapitel und weitere Teile des Einzelplans 18, das sind die staatlichen Hochbaumaßnahmen, wurden soweit einschlägig bei den Beratungen der jeweiligen entsprechenden Einzelpläne mitberaten.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Entwurf des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes, zum Kapitel 17 20, also dem Kommunalen Finanzausgleich des Einzelplans 17, dem Entwurf des Landeshaushaltsplans sowie zu den sonstigen Titeln des Entwurfs des Landeshaushaltsplans, die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen, und zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz durchgeführt.

Eine durch DIE LINKE und SPD beantragte mündliche Anhörung fand dabei keine Mehrheit.

Eine weitere ergänzende schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zu Kapitel 17 20 des Einzelplans 17, zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zu den sonstigen Titeln des Entwurfs des Landeshaushaltsplans, die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen, zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zum Haushaltsbegleitgesetz sowie zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz wurde ebenfalls durchgeführt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat darüber hinaus die ihm vom Petitionsausschuss als Material überwiesenen Petitionen in seine Beratung einbezogen. Das waren dieses Mal eine ganze Reihe, in denen es insbesondere um Blindengeldregelungen ging.

Zum Entwurf des Landeshaushaltsplans 2008/2009 lagen insgesamt über 250 Änderungsanträge der

Fraktionen der CDU, DIE LINKE und SPD sowie einige gemeinsame Anträge der Fraktionen DIE LINKE und der SPD vor. Darüber hinaus gab es zudem auch einen Änderungsantrag aller drei Fraktionen des Thüringer Landtags. Zur Deckung beantragter Mehrausgaben wurden Deckungsvorschläge vorgelegt. Die im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen zum Entwurf des Landeshaushaltsplans beruhen auf den angenommenen Änderungsanträgen der Fraktion der CDU sowie auf zwei Änderungsanträgen der Fraktion der SPD. Einige dieser beschlossenen Änderungen sollen kurz dargestellt werden. Im Einzelplan 02 wurden Zuschüsse für Studienreisen in Höhe von jährlich 12.000 € eingestellt. Die Zuschüsse für Förderschulen in freier Trägerschaft wurden in den kommenden beiden Haushaltsjahren jährlich um 6,623 Mio. € erhöht; das ist im Einzelplan 04. Im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse zur Schwerpunktförderung im Bereich der Breitenkultur sind die im Entwurf des Landeshaushaltsplans vorgesehenen Mittel für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 um jeweils 2 Mio. € aufgestockt.

(Unruhe im Hause)

(Glocke der Präsidentin)

Ich bitte um Ruhe, meine Damen und Herren Abgeordneten.

Zur Finanzierung der Bauausgaben der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen wurden Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 04 eingestellt; für 2008 5 Mio. € und für 2009 35 Mio. €. Für die Landes- und Stützpunkttrainer im Nachwuchsbereich sollen in den kommenden Haushaltsjahren jeweils 150.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden; das ist im Einzelplan 07. Für die besondere Zuwendung für Haftopfer, Opferrente für ehemalige politische Häftlinge aus der DDR sind für das Jahr 2008 22.950.000 € sowie für das Haushaltsjahr 2009 19,2 Mio. € vorgesehen. Für Familiendarlehen und den Kinderbonus hat der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, im Jahr 2008 2,9 Mio. € und im Jahr 2009 3,7 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Fraktion DIE LINKE hat unter anderem beantragt, Zuschüsse für die Arbeit von MOBIT e.V. in Höhe von 100.000 € jährlich einzustellen und für das Programm „Arbeit für Thüringen“ sollten jährlich die Haushaltsmittel um jeweils 6 Mio. € erhöht werden. Für den Einzelplan 08 wurden zum Beispiel folgende Änderungsvorschläge vorgelegt: Für die Sozialpauschale waren jährlich 5 Mio. € beantragt worden; die Maßnahmen der Jugendhilfe sollten in den

beiden kommenden Haushaltsjahren mit jeweils zusätzlich 250.000 € gefördert werden. Zudem sollten auch zur Unterstützung von Fanprojekten in Thüringen in den nächsten Jahren jeweils 50.000 € etatisiert werden. Für den Einzelplan 17 im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs war beantragt worden, für kulturelle Zwecke Schlüsselzuweisungen in Höhe von jährlich 10 Mio. € in den Haushaltsplan einzustellen. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD hatte zum Ziel, die Mittel für die Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung im Jahre 2008 um 30 Mio. € und im Jahr 2009 um 82 Mio. € zu erhöhen. Zudem sollten für investive Schlüsselzuweisungen im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs in den Haushaltsjahren 2008/2009 jeweils 90 Mio. € etatisiert werden. Aus den Änderungsanträgen der Fraktion der SPD ist anzuführen, dass etwa die Zuschüsse für private Förderschulen im Jahr 2008 um 8,5 Mio. € und im Jahr 2009 um 9,1 Mio. € erhöht werden sollten. Für einen Zuschuss an die Kommunen zur kostenlosen Essenversorgung armer Kinder in Kindergärten hatte die Fraktion der SPD beantragt, Mittel in den beiden nächsten Haushaltsjahren in Höhe von jeweils 10,23 Mio. € zu etatisieren. Gleichfalls sollten im Einzelplan 04 in den Haushaltsjahren 2008/2009 Mittel für Zuschüsse an die Kommunen für kostenfreies Mittagessen armer Kinder an Grundschulen und Förderschulen in Höhe von jeweils 5 Mio. € veranschlagt werden. Für die Zuweisung an Musikschulen war vorgesehen, in den nächsten Jahren Haushaltsmittel in Höhe von 3 Mio. € einzustellen. Zudem sollte etwa im Einzelplan 07 Kapitel 07 03 das Arbeitsprogramm Kommunal-Kombi im Jahr 2008 mit 8,9 Mio. € und im Jahr 2009 mit 18,8 Mio. € gefördert werden. An Landesmitteln zur Förderung des Arbeitsmarktprogramms Kommunal-Kombi sollten im Einzelplan 07 Kapitel 07 08 im Jahr 2008 2,2 Mio. € und im Jahr 2009 4,4 Mio. € in den Landeshaushaltsplan eingestellt werden.

Zum Thüringer Haushaltsgesetz beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss Änderungen, die auf zwei von der Fraktion der CDU eingebrachten Änderungsanträgen und einen von der Fraktion der SPD eingebrachten Änderungsantrag beruhten. Durch die von der Fraktion der CDU eingebrachten Änderungsanträge wurde zum einen das Haushaltsvolumen in § 1 des Haushaltsgesetzes an die Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschusses zum Landeshaushaltsplan angepasst und die Bestimmungen über die Verwendung von Mehreinnahmen in § 3 des Haushaltsgesetzes neu gefasst. Nach der Änderung zu § 1 des Thüringer Haushaltsgesetzes betragen die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2008 nunmehr 9.189.890.000 € und im Haushaltsjahr 2009 9.271.568.600 €. Nach dem neu gefassten § 3 des Thüringer Haushaltsgesetzes sind Mehreinnahmen, soweit sie nicht mit einer beson

deren Zweckbindung versehen sind oder zur Abdeckung unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben zum Haushaltsausgleich benötigt werden, unter Berücksichtigung der Zuführung zum Thüringer Pensionsfonds in Höhe von 25 Prozent der Mehreinnahmen zur Tilgung von Verbindlichkeiten oder zur Bildung von Rücklagen zu verwenden. Mit dem angenommenen Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 4 Abs. 4 des Thüringer Haushaltsgesetzes ist die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage zur Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit beschlossen worden. Dabei bedarf es bei der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in bestimmten Fällen der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses, wenn der Ansatz eines Titels um mehr als 20 Prozent überschritten werden soll und diese Überschreitung mehr als 50.000 € betragen würde.

Von den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE und der SPD zum Thüringer Haushaltsgesetz, die im Haushalts- und Finanzausschuss nicht angenommen wurden, sind zu nennen: Die Fraktion DIE LINKE hatte beantragt, einen neuen § 3 zu konjunkturpolitisch bedingten Maßnahmen in das Haushaltsgesetz einzufügen. Mit dieser Regelung sollte es der Landesregierung unter anderem ermöglicht werden, bei einer allgemeinen Abschwächung der Wirtschaftstätigkeit zusätzliche Ausgaben beschließen zu können, wenn und soweit hierfür zusätzliche Finanzmittel des Bundes zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zur Verfügung stehen.

Ein weiterer Antrag der Fraktion DIE LINKE war, 40 Prozent der Nettomehreinnahmen den Gemeinden und Landkreisen nach den Bestimmungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes zuzuweisen. Über die Zuweisung sollte der Landtag durch Gesetz entscheiden. Zudem beantragte die Fraktion DIE LINKE zum Thüringer Haushaltsgesetz, dass der Haushalts- und Finanzausschuss halbjährlich über die Übernahme von Bürgschaften, Gewährleistungen und sonstigen Sicherheitsleistungen, die Abgabe von Patronatserklärungen sowie die Erteilung von Freistellungen zu informieren ist.

Mit einem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 7 Abs. 3 des Thüringer Haushaltsgesetzes sollte die Begrenzung des möglichen Umfangs über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen erreicht werden.

Zum Entwurf des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes lagen im Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD vor.

Zum Haushaltsentwurf der Landesregierung hat der Haushalts- und Finanzausschuss Änderungen beschlossen.

Erstens: Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz beruht auf den angenommenen Änderungsanträgen der Fraktion der CDU. So ist etwa beschlossen worden, in Artikel 14 - Thüringer Gesetz über die Erstattung von Kosten nach Aufgabenübertragung auf die Kommunen - die Regelung in § 3 über die Personalkostenerstattung neu zu fassen. Danach erstattet das Land den Kommunen die entstehenden angemessenen Personalkosten in vollem Umfang. Die Personalkostenerstattung erfolgt auf Anforderung der Kommunen zunächst pauschal durch vierteljährliche Abschlagszahlungen. Die Abschlagszahlungen werden auf der Grundlage der Personalkostensätze 2007 für die Auftragskostenpauschale berechnet. Nach Ablauf des Kalenderjahres werden die entsprechenden angemessenen Personalkosten in voller Höhe abgerechnet. In Artikel 14 wurde auch der § 5 verändert und mit einer neuen Überschrift versehen; „Erstattung der Sachkosten und Zweckausgaben“ heißt sie neu. § 5 erhält nunmehr in seinem Absatz 1 eine differenzierte Regelung, wonach das Land den Kommunen die entstehenden angemessenen Sach- und Raumkosten in vollem Umfang erstattet. Im Übrigen regelt der § 5 nunmehr auch, dass bei der Wahrnehmung der übertragenen staatlichen Aufgaben entstehende angemessene Zweckausgaben in voller Höhe erstattet werden. Im Übrigen wurde durch Einführung eines neuen sechsten Teils in das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz eine Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes in § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes beschlossen. Im Zusammenhang mit der Heimvolkshochschule soll nunmehr geregelt werden, dass Teilnehmertage nach der Dauer der Aufnahme von Teilnehmern in das Internat bei täglich mindestens acht Unterrichtsstunden berechnet werden. Bei der Berechnung gelten der An- und Abreisetag als ein Teilnehmertag, wenn gewährleistet ist, dass die durchschnittliche Unterrichtsstundenzahl bei einer Veranstaltung innerhalb einer mehrtägigen Veranstaltung die Zahl von acht Unterrichtsstunden nicht unterschreitet. Zudem sollen nach dem Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses die Artikel 1, 4, 7 und 8 Nummern 6 und 9 bis 11, die Artikel 9, 10 Nummer 2 sowie die Artikel 11, 12 und 13 Nummer 1 sowie die Artikel 14 bis 22 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes am 1. Mai 2008 in Kraft treten.

Zentraler Schwerpunkt der Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der SPD zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz waren Anträge zur Streichung von Artikeln im Zusammenhang mit der vorgesehenen Kommunalisierung von Aufgaben der Versor