Ralf Jäger
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Last Statements
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Herrmann, Ihre Sorge, dass die nordrhein-westfälische Polizei das Land flächendeckend mit Funkzellenabfragen, Stillen SMS und sonstigen Maßnahmen überflutet, ist unbegründet. Ich hoffe, ich werde Ihnen diese Sorge mit meinen nächsten Worten nehmen.
Die Sorge ist schon deshalb unbegründet, weil die Frage, ob solche Mittel zum Einsatz kommen oder nicht, nicht alleine von der Polizei beantwortet wird. Wir haben das schon bei der Großen Anfrage 10 vor drei Jahren ausdrücklich diskutiert. Das gilt alles auch heute noch; ich werde es stichpunktartig wiederholen.
Die von Ihnen genannten Maßnahmen werden nur auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses oder bei Gefahr im Verzug durchgeführt. Wenn sie wegen der Gefahr im Verzug durchgeführt werden, muss dafür eine Eilanordnung der Staatsanwaltschaft vorliegen. Diese Eilanordnung muss wiederum innerhalb von drei Tagen richterlich bestätigt werden. Diese Anordnung ist im Übrigen, Herr Herrmann, grundsätzlich nur bei schweren Straftaten möglich. Und bei allen Maßnahmen gilt: Inhalte der Kommunikation werden nicht erfasst.
Fakt ist: Das digitale Verbrechen ersetzt peu à peu analoge Begehungsformen. Darauf müssen sich unsere Ermittlungsbehörden einstellen können. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität sind die in der Großen Anfrage genannten Maßnahmen unerlässlich,
Herr Herrmann. Ein Beispiel ist für mich die Bekämpfung der Bandenkriminalität. Zur Identifizierung und Überführung von Banden, die durch NRW bzw. Deutschland reisen, um beispielsweise Einbrüche oder Diebstähle zu begehen, sind Funkzellenabfragen unerlässlich. Fast 40 % der Funkzellenabfragen wurden im Zusammenhang mit Bandenkriminalität und schwerer Bandenkriminalität angeordnet.
Wir müssen ständig mit der Zeit gehen. Die technische Entwicklung aufseiten der Kriminellen schreitet voran. Unsere Sicherheitsbehörden müssen damit Schritt halten können. Die meisten Straftäter haben von SMS-Diensten oder Internet-basierten Diensten wie WhatsApp oder Skype umgeschwenkt.
Das ist insofern ein Problem, als es bei diesen Plattformen um Daten geht, die verschlüsselt sind. Polizei und Staatsanwaltschaften haben da bisher kaum eine Handhabe. Das muss der Gesetzgeber im Bund dringend regeln. Es kann nicht sein, dass in der Online-Welt andere Gesetze gelten als in der OfflineWelt. Zukünftig sollte es möglich sein, dass Sicherheitsbehörden den notwendigen Zugriff auf Kommunikation bekommen – und das, Herr Herrmann, bevor sie verschlüsselt wird.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag bereits in der letzten Plenarrunde diskutiert. Der Fachausschuss hat ein klares Votum getroffen. Es gibt keinen Anlass für die Landesregierung, dem Gesagten noch etwas hinzuzufügen.
Herr Herrmann, es ist in der Tat richtig, dass Sie Ihr Amt, Ihr Mandat mit großem Eifer und großer Energie ausgeführt und ausgefüllt haben. Entsprechend hoch war der energetische Aufwand meines Ministeriums, die Vielzahl Ihrer Kleinen Anfragen zu beantworten und entsprechende Stellungnahmen zu diversen Anträgen im Innenausschuss zu beantworten. Aber Sie können sicher sein, dass meine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter das gerne getan haben, weil es immer darum ging, mit Respekt vor diesem Parlament den Abgeordneten so zu begegnen, dass möglichst umfangreich Fragen beantwortet und Stellungnahmen ausgearbeitet werden.
Herr Hegemann, Herr Hermann, ich wünsche Ihnen persönlich für Ihre Zukunft alles Gute.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Argumente sind ausgetauscht. Das Parlament hat heute eine sehr seltene Gelegenheit: Politik zu machen – mal nicht abstrakt, mal nicht verklausuliert, mal nicht kompliziert, mal nicht unverständlich, sondern ganz konkret und ganz unmittelbar, und zwar zur Frage: Erlauben wir Menschen ab 16 Jahren, bei der Landtagswahl wählen zu gehen, oder erlauben wir es ihnen nicht?
Die Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten sagen: Ja. Ich finde, aus gutem Grund! Der beste Grund lautet: Die Absenkung ist der ausdrückliche und nachdrückliche Wunsch der Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es gibt für dieses Vorhaben eine breite Unterstützung; das hat auch der Bericht der Verfassungskommission festgestellt.
Ein weiterer Grund ist: Junge Menschen sind heute einfach weiter als die meisten von uns in unserer eigenen Jugend,
gerade dann, wenn es darum geht, Verantwortung zu übernehmen, sich eine Meinung zu bilden und diese Meinung auch selbstbewusst zu vertreten. Aus eigener familiärer Erfahrung kann ich berichten, meine Damen und Herren: Das ist so. Das kann auch sehr anstrengend sein.
Weitere Gründe, meine Damen und Herren, sind, dass wir die Grenze von 16 Jahren bereits bei den Kommunalwahlen haben und damit gute Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen gemacht haben, oder aber, dass andere Bundesländer bei Landtagswahlen bereits weiter sind als wir hier in Nordrhein-Westfalen.
Ich weiß, dass in der Verfassungskommission von Kritikern die Auffassung vertreten wurde, das Interesse der Altersgruppe sei nur gering. Diese Auffassung kann man haben. Aber genauso gut, meine Damen und Herren, kann man sich fragen: Woran liegt das eigentlich? Vielleicht daran, dass diese Personengruppe überhaupt keinen Grund hat, sich mit den Themen der Landespolitik zu beschäftigen, weil sie faktisch ausgeschlossen ist, daran aktiv teilzunehmen?
Meine Damen und Herren, Sie haben heute die Chance, diesen Menschen eine aktive Teilhabe an der Demokratie in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Deshalb sollten Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein guter Änderungsantrag – die Landesregierung empfiehlt Zustimmung.
Herr Präsident! Sie haben natürlich recht. Aber da es ansteht, dass dieser Antrag doch am Ende des Verfahrens zurückgezogen wird, werde ich nicht weiter plädieren. – Herzlichen Dank.
Danke sehr. – Wir sind gerade mitten in einem zweiten Bürgerentscheidverfahren seit 1978 in diesem Bundesland. Die Landesregierung würde nicht empfehlen, während des Verfahrens die Auslegefristen zu verändern. Wir würden anbieten, das jetzige Verfahren zu evaluieren und dazu einen Bericht dem Parlament vorzulegen. Aber wir empfehlen nicht, dieser Veränderung zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Witzel, Sie hatten gerade ausgeführt – so habe ich Sie zumindest verstanden –, dass es Behörden gebe, in denen sich Männer, die von ihrem Klagerecht Gebrauch machen, über repressive Maßnahmen beschweren.
Ich fordere Sie auf, Herr Witzel, zu belegen, dass es solche Vorgänge gibt, damit wir dem nachgehen können.
Ja, wunderbar, und nicht nur blumig beschrieben, sondern möglichst klar mit Behörde und Namen, damit wir dem ganz konkret nachgehen können, Herr Witzel. Herzlichen Dank, darauf freuen wir uns.
Herr Lohn, an Sie möchte ich appellieren. Sie haben in Ihrer Rede zweimal das Wort „verfassungswidrig“ gebraucht. Ich finde, aus Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalens sollten – die Landesregierung ohnehin – möglicherweise auch Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags solche Vorfestlegungen nicht vollziehen.
Das sollte dem Gerichtshof überlassen bleiben. Denn Verwaltungsgerichte – das wissen Sie, Herr Lohn – können eine Verfassungswidrigkeit gar nicht feststellen, sondern sie sozusagen nur bei ihrer Entscheidung zugrunde legen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Lohn, es hat zu Ihrem Gesetzentwurf mehrere Diskussionen und auch eine Anhörung gegeben. Experten haben Ihren Gesetzentwurf bewertet – in dem Frauenförderung übrigens gar nicht mehr vorkommt. Sie sagen vielmehr: Wir müssen an die Ursachen der Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst heran. Sehr schöne Idee! Ich glaube, darauf warten die Frauen inzwischen seit ungefähr 200 Jahren.
Sie können sie die nächsten 200 Jahre lang weiter vertrösten. Wenn Sie aber anerkennen – das haben Sie in Ihrem Redebeitrag getan –, dass es in der Tat eine strukturelle Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst gibt, können Sie nicht mal eben sagen: Wir warten auf ein anderes Rollenverständnis in
unserer Gesellschaft. – Wenn Sie diese Benachteiligung von Frauen angehen wollen, dann müssen Sie schon ein bisschen mutiger vorgehen, als Sie es mit diesem Gesetzentwurf tun,
der im Übrigen von Herrn Prof. Dr. Battis wie folgt bewertet wird:
„Der Gesetzentwurf, um den es hier heute geht, beruht auf der unrichtigen Annahme, dass § 19 Abs. 6 verfassungsrechtlich nicht haltbar sei.“
Herr Dr. Heidebach, ein weiterer Experte, kommt zu folgendem Schluss:
„Es kommt überhaupt nicht darauf an, wie die Verwaltungsgerichte diese Frage verfassungsrechtlich bewerten.“
Da hat er übrigens auch Recht. – Deshalb werden wir dieses Normenbestätigungsverfahren in Münster betreiben, das es nicht nur abstrakt gibt, Herr Lohn. Es gibt auch einen historischen Beleg dafür.
Seinerzeit hat eine Landesregierung den Beitritt Lippes zum nordrhein-westfälischen Gebiet im Rahmen einer
Normenbestätigungsprüfung dem Landesverfas
sungsgerichtshof vorgelegt. Das ist also etwas, was durchaus schon vorgekommen ist.
Im Übrigen, Herr Lohn, ist das, was Sie hier mit diesem Gesetzentwurf veranstalten, in der Tat etwas, was nicht mehr ins 21. Jahrhundert hineinpasst. Das mag Ihrer konservativen Wählerschaft möglicherweise genügen. Aber Tatsache ist, dass Sie einerseits eine strukturelle Benachteiligung der Frauen in öffentlichem Dienst anerkennen, aber anderseits nichts anderes tun, als einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Benachteiligung manifestiert, und zwar auf Dauer. Das werden wir natürlich nicht mitmachen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Lohn, Sie hatten gerade gesagt, dass ich dem Parlament die entsprechenden statistischen Aufbereitungen verweigern würde. Wir haben das schon diskutiert. Unabhängig davon, ob am 14. Mai Wahlen sind oder nicht, wird die Aufbereitung dieser Frage wie jedes Jahr seriös und umfangreich vorgenommen und die Zahlen dann, wenn sie valide sind, Ihnen vorgelegt.
Da Sie gerade meinen Kollegen Dahm neben sich sitzen hatten, gehe ich mal davon aus, dass der günstige Einfluss so gut ist, dass Sie solche Behauptungen nicht wiederholen.
Ansonsten: Was den materiellen Aspekt den Ganzen betrifft, schließe ich mich den Ausführungen der Kolleginnen Lux und Zentis an. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Witzel, ich glaube, der letzte Satz entlarvt Ihre Motivation und Intention,
dass vor dem 14. Mai Teile von Daten …
Sie haben mich etwas gefragt. Ich antworte Ihnen gerade, Herr Witzel.
Klar ist, wie in jedem Jahr zuvor, Herr Witzel – unabhängig davon, ob am 14. Mai Landtagswahlen sind oder nicht –, werden wir für die Gesamtpolizei in Nordrhein-Westfalen diese Zahlen valide vorlegen, und zwar zu den Zeitpunkten wie es in den Jahren zuvor auch. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schatz, die Innenministerkonferenz hat bereits eine länderoffene Arbeitsgruppe eingerichtet,
die sich mit der Frage der Erfassung von Taten bei der Polizei über staatsanwaltschaftliche Maßnahmen, über gerichtliche Entscheidungen und über die Vollstreckung der Strafe unter Beteiligung des BMI
sowie des Bundesjustizministers beschäftigt. Damit sind große Teile Ihres Antrags bereits in Arbeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rickfelder, Sie machen es sich in Ihrem Antrag ein bisschen zu einfach. Sie vergleichen lediglich die Zahlen zweier Jahre miteinander und ziehen daraus den falschen Schluss. Sie gehen nicht der Frage nach, wie es zu diesen Zahlen kommt und was die logische Erklärung dafür ist.
Den Bearbeitungsstau, den wir noch 2011 hatten, konnten wir 2012 fast vollständig abbauen. Wir haben aber seit 2011 die Entwicklung, dass sich das Aufkommen gesicherter DNA-Spuren extrem gesteigert hat. Allein 2014 hatten wir doppelt so viele DNAUntersuchungsanträge wie 2011. Im letzten Jahr waren es sogar mehr als 40.000 Anträge mit mehr als 100.000 zu untersuchenden DNA-Spuren.
Das hängt mit einer deutlich intensivierten Spurensuche und -sicherung durch die Kreispolizeibehörden zusammen. Diese geht einher mit einer Initiative der Landesregierung, der sogenannten Qualitätsoffensive in der Kriminalitätsbekämpfung. Unser LKA hat für die Auswertung von DNA-Spuren ein klares Verfahren entwickelt.
Deshalb, Herr Rickfelder, nennen Sie bitte nicht den Bereich des Terrorismus und vermitteln, da würden DNA-Spuren nicht untersucht. Ganz im Gegenteil! Alle DNA-Spuren aus Verbrechen, also aus Delikten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, und andere ausgewählte Spuren werden sofort im LKA untersucht, und zwar ohne Bearbeitungsstau. Alle übrigen Spuren vergibt das LKA an Fremdinstitute. Spuren aus Wohnungseinbrüchen und Sexualdelikten werden dabei immer priorisiert behandelt und unmittelbar für die Untersuchung übersandt.
Meine Damen und Herren, meine Vorredner haben schon einiges gesagt. Ich glaube, dass wir in den Ausschussberatungen die Gelegenheit bekommen, darüber ausführlich zu diskutieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Unterrichtung werden wir als Landesregierung darstellen, welche Maßnahmen wir im Fall Wendt ergriffen haben. Unser Ziel ist dabei klar formuliert: Wir wollen den Fall so zügig und so gründlich wie möglich aufklären.
Fest steht schon jetzt, meine Damen und Herren: Einen solchen Fall hätte es in dieser Form niemals geben dürfen, und so einen Fall darf es auch in Zukunft nie mehr geben. Da hat sich etwas verselbständigt; da wurden im Laufe der Zeit immer stärker Freiräume ausgenutzt. Das werde ich gleich noch ausführlich darstellen, meine Damen und Herren.
Zuvor möchte ich aber die Gelegenheit nutzen, etwas Grundsätzliches hervorzuheben, und zwar die Bedeutung, die diese Landesregierung der Mitbestimmung ihrer Beschäftigten beimisst. Diese Bedeutung ist für uns unverändert hoch. Wir legen auch weiterhin großen Wert darauf, dass die Interessen unserer Beschäftigten bei Entscheidungen berücksichtigt werden. Für uns ist die Mitbestimmung vor Ort durch die Personalvertretung in den Behörden selbst der erste und unmittelbarste Weg, um gute Entscheidungen zu treffen – Entscheidungen, die im Sinne der Beschäftigten sind und von ihnen mitgetragen werden.
Bei unserer Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes im Jahre 2011 sind diese Überzeugungen wie folgt umgesetzt worden:
Wir haben uns von der Idee leiten lassen, dass es sinnvoll und richtig ist, die Herausforderungen auf dem Weg hin zu einem modernen, zukunftsfähigen öffentlichen Dienst nicht auf dem Rücken der Beschäftigten, sondern im Dialog mit den Beschäftigten zu meistern. Das war ein anderer Weg, als ihn uns CDU und FDP 2007 aufgezeigt haben. Ich bin davon überzeugt, dass unser Weg immer noch der richtige ist.
Meine Damen und Herren, die zweite Säule, die das Land Nordrhein-Westfalen zum Mitbestimmungsland Nummer eins macht, ist neben der Personalratsarbeit die starke Rolle unserer Gewerkschaften. Das hat bei uns in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition, die bis in die 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts zurückreicht, als das Montan-Mitbestimmungsgesetz vor allem auf Druck der Gewerkschaften ver
abschiedet wurde. Seitdem haben nahezu alle Landesregierungen hier in Nordrhein-Westfalen erkannt, dass starke Gewerkschaften auch Ausdruck der Stärke unseres Landes sind.
Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Wir legen großen Wert darauf, dass diese starke Rolle erhalten bleibt. Daran haben wir als Landesregierung weiterhin ein großes Interesse.
Seit 2010 haben wir den engen Dialog mit den Gewerkschaften gesucht. Wir waren nicht immer derselben Meinung, aber wir haben konstruktiv miteinander gesprochen und verhandelt. In vielen Bereichen, in denen die Aufgabenstellung lautet, Nordrhein-Westfalen neu auszurichten, haben wir Gewerkschaften an den Tisch geholt. Wir haben das getan, weil für uns feststeht: Die Meinungen derjenigen, die die Interessen von Beschäftigten vertreten, sind Meinungen, die sich auch in Gesetzen, Initiativen und Reformen wiederfinden müssen.
Insofern sind die Erfolge dieser Landesregierung auch Erfolge, die auf der Beteiligung der Gewerkschaften in diesem Prozess beruhen. Dafür ist die Landesregierung den Gewerkschaften außerordentlich dankbar, meine Damen und Herren.
Nicht nur wir als Landesregierung sind auf die Expertise unserer Gewerkschaften angewiesen. In unzähligen Ausschussberatungen des Landtages werden Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften von Fraktionen als Experten eingeladen. Auch in öffentlichen Diskussionen hat die Stimme der Gewerkschaften Gewicht.
Zu erwarten, dass Gewerkschaften das alles in ihrer Freizeit – nach ihrem Feierabend, also zusätzlich zu einer bestehenden Vollbeschäftigung – leisten, ist lebensfern, meine Damen und Herren. Deshalb steht für diese Landesregierung fest: Wir unternehmen alles, damit der Fall Wendt kein schlechtes Licht auf die gute und wichtige Arbeit wirft, die zahlreiche Gewerkschafter leisten. Wir stellen diese Arbeit jetzt und in Zukunft nicht infrage, sondern setzen uns dafür ein, den Gewerkschaften auch in Zukunft die Möglichkeiten zu geben, ihre Arbeit im Sinne der von ihnen vertretenen Berufsgruppen auszuüben.
Meine Damen und Herren, im Bereich der Polizei haben wir in Nordrhein-Westfalen eine besondere Situation. Neben einem sehr großen Berufsverband, der Gewerkschaft der Polizei, existieren noch zwei weitere, kleinere Verbände, die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Auch ihr Beitrag ist für uns wichtig; denn wir wollen bei unserer Meinungsbildung die Position und die Haltung einer möglichst breiten Mitarbeiterschaft in der Polizei erfahren.
Im Innenministerium existiert dazu seit den 90er-Jahren eine Verwaltungspraxis, die regelt, wie mit
Dienstbefreiung der ehrenamtlichen Landesvorsitzenden umzugehen ist. Ihnen soll erlaubt werden, ihren ehrenamtlichen gewerkschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des dienstlich Vertretbaren nachzukommen. Bei dieser Praxis hat man sich von der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Grundgesetz und von der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 45 Beamtenstatusgesetz leiten lassen.
Die Praxis soll hier einen Ausgleich zwischen beiden Interessen – nämlich den dienstlichen Erfordernissen auf der einen Seite und dem Interesse von Öffentlichkeit, Parlament und Landesregierung an funktionierenden Berufsverbänden auf der anderen Seite – schaffen, soweit dem Rechnung getragen werden kann.
Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine vollständige Befreiung vom Dienst. Vielmehr erfolgt die Entlastung anlassbezogen.
Aus aktuellem Anlass haben wir mit beiden Landesvorsitzenden, Herrn Rettinghaus von der DPolG und Herrn Fiedler vom BDK, das Gespräch gesucht. Wir haben sichergestellt, dass beiden auch zukünftig die ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit im Rahmen des dienstlich Vertretbaren ermöglicht bleibt. Dies gilt für die Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse stehen, wie zum Beispiel die Beratung der Landesregierung und des Landtags sowie die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus gilt für beide die Freistellungs- und Urlaubsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie für alle anderen Beamtinnen und Beamten des Landes auch.
Meine Damen und Herren, ich will nun auf den Fall Wendt eingehen. Die bislang vorliegenden Erkenntnisse beruhen im Wesentlichen auf der uns vorliegenden Personalakte. Bevor ich kurz seinen dienstlichen Werdegang skizziere, vorweg noch einmal – ich habe dies schon im Innenausschuss gesagt – in aller Klarheit: Ich selbst habe keine Entscheidung zur Besoldung oder Freistellung von Herrn Wendt getroffen. Auch habe ich zu keinem Zeitpunkt mit ihm darüber geredet. Erstmals bin ich am 24. Februar 2017 darüber informiert worden, dass Herr Wendt eine Teilzeitbeschäftigung beim Land hat, ohne tatsächlich Dienst zu verrichten.
Jetzt zum Werdegang von Herrn Wendt: 1997 wurde Herr Wendt Landesvorsitzender der DPolG. Damals war er beim Polizeipräsidium Duisburg als Wachdienstführer tätig. Zum 1. Januar 2001 erfolgte die Reduzierung seiner wöchentlichen Arbeitszeit auf 28,5 Stunden. Von Freistellung ist weder im Antrag noch in der Genehmigung die Rede – im Gegenteil. Herr Wendt begründet die Reduzierung seiner Dienstzeit explizit damit, außerhalb des Dienstes ehrenamtlich mehr Zeit für seine Gewerkschaftsarbeit haben zu wollen. Er nennt dabei selbst den Begriff „Teilzeit“.
Es handelt sich dabei also nicht um eine vollständige Freistellung von Herrn Wendt, wie er behauptet, dass er sie seit 2000 innehabe.
Seine Besoldung ist zum Zeitpunkt seiner Stundenreduzierung ebenfalls entsprechend reduziert worden. Daran hätte auch seine damalige Tätigkeit im Personalrat nichts geändert.
2006 erfolgte der Wechsel zum PP Mönchengladbach. Während seiner Zeit dort ist Herr Wendt im Jahre 2007 Bundesvorsitzender der DPolG geworden.
Im Jahre 2010 erfolgte schließlich die Versetzung zum LZPD. Einen Monat später wurde er dort zum Polizeihauptkommissar befördert.
Nach Aktenlage war Herr Wendt in allen diesen Verwendungen teilzeitbeschäftigt mit 28,5 Wochenstunden.
Der Akte lässt sich nicht entnehmen, ab wann und auf welcher Grundlage Herr Wendt nicht mehr seinem Dienst nachgegangen ist. Offensichtlich hat seine gewerkschaftliche Arbeit im Laufe der Jahre immer mehr Zeit in Anspruch genommen.
Wenn jemand über Jahre hinweg überhaupt keine Arbeitsleistung mehr erbringt, dann ist das ein Problem, meine Damen und Herren. Damit konterkartiert er den Sinn und Zweck der jahrzehntealten Verwaltungspraxis.
In seiner Personalakte befindet sich kein Hinweis auf eine dauerhafte und vollständige Befreiung vom Dienst.
Es gibt immer noch viele Widersprüche zwischen den öffentlichen Aussagen von Herrn Wendt, den bisher geführten ersten Gesprächen und der Aktenlage. Die Widersprüche werfen zusätzliche Fragen auf. Sie fordern insbesondere eine Aufklärung über seine Zeit im Polizeipräsidium Mönchengladbach ab dem Jahre 2006 sowie die Umstände seiner Versetzung zum LZPD im Januar 2010 und seiner Beförderung dort nur einen Monat später.
Die Widersprüche aufzuklären, ist Aufgabe des Verwaltungsermittlungsverfahrens. Wir wollen wissen, wann Herr Wendt seine Arbeit für die Polizei in Nordrhein-Westfalen vollständig eingestellt hat. Wir wollen wissen, welche Nebeneinkünfte Herr Wendt aus Tätigkeiten in verschiedenen Aufsichtsräten erzielt hat – Nebeneinkünfte, die das Gehalt eines Polizeihauptkommissars mit 28,5 Wochenstunden deutlich übersteigen. Diese Nebeneinkünfte hat Herr Wendt nicht angezeigt. In der Personalakte finden sich zwar vereinzelte Hinweise auf Nebentätigkeiten von Herrn Wendt, die angezeigt und auch genehmigt wurden. Diese bewegen sich allerdings in einer deutlich niedrigeren finanziellen Größenordnung.
Außerdem wurde die letzte in der Personalakte enthaltene Genehmigung nur bis zum Jahre 2008 erteilt.
Für den Zeitraum danach liegen weder Anzeigen noch Genehmigungen vor. Auch eine Aufstellung erzielter Nebeneinkünfte existiert nicht.
Laut Medienberichten hat Herr Wendt die Tätigkeit für die besagte Versicherungsgesellschaft eingeräumt. Aufgrund dessen haben wir ergänzend ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Jetzt stellt sich der Fall wie folgt dar: Herr Wendt hat sich im Laufe der Jahre immer mehr Raum geschaffen, um seine gewerkschaftlichen Tätigkeiten auszuüben. Herr Wendt hat irgendwann vor Jahren seinen Dienst für unsere Polizei vollständig eingestellt. Der genaue Zeitpunkt wird noch untersucht. Jedenfalls liegt nach der vorläufigen Einschätzung auf der Grundlage der ersten geführten Gespräche der Eindruck nahe, dass sich Herr Wendt spätestens ab dem Jahr 2006 weitestgehend nicht mehr seinem Dienst gewidmet hat.
Er hat eine Nebentätigkeit ausgeübt, die er nicht angezeigt hat, obwohl er dazu verpflichtet war, und er hat aus dieser Tätigkeit Nebeneinkünfte erhalten, die seine Besoldung deutlich übersteigen, vermutlich 77.000 €. Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, dann wäre der Fall Wendt ein beispielloser Fall.
Wer unter dem Schutzmantel des rechtschaffenen Gewerkschafters eine Verwaltungspraxis ausnutzt und dadurch ad absurdum führt, dass er aufgrund hoher Nebenverdienste überhaupt nicht darauf angewiesen ist, der beschädigt das Ansehen aller Gewerkschafter.
Meine Damen und Herren, einen Fall Wendt darf es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben. Ich habe im Innenausschuss letzte Woche durchaus wahrgenommen, dass in allen Fraktionen die Bereitschaft besteht, das Thema in der nächsten Legislaturperiode anzugehen, auch und gerade, um den Gewerkschaften selbst eine stärkere Rechtssicherheit zu geben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist durchaus nachvollziehbar, dass 59 Tage vor der nächsten Landtagswahl die eine oder andere Diskussion hier im Hause unentspannt geführt wird – von dem einen unentspannter als von dem anderen, was nicht zuletzt mit den aktuellen Umfragewerten zu tun hat. Aber, Herr Biesenbach, das ist keine Rechtfertigung dafür, Spekulationen, Unwahrheiten, Halbwahrheiten oder Erfindungen in den Raum zu stellen.
Meine Mitarbeiter haben gerade noch recherchiert: Beim LZPD ist es üblich, dass Urkunden im Rahmen von Dienstjubiläen – 25 Jahre und 40 Jahre – und im Rahmen von Beförderungen einmal im Monat vom Behördenleiter ausgehändigt werden. Die von Ihnen behauptete Feier zum Anlass der 40-jährigen Dienstverwendung von Herrn Wendt – die besondere Feier von Herrn Wendt – hat nie stattgefunden. Ich bitte darum, eine solche Behauptung nicht mehr zu wiederholen und schon gar nicht zu behaupten, dass ich daran teilgenommen hätte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben jetzt neben diesen in den Raum gestellten Spekulationen das getan, was man in einer solchen Situation tun muss, nämlich ein geordnetes, ein rechtlich gesichertes Verwaltungsermittlungsverfahren eingeleitet. Wir haben zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter damit beauftragt – die in diesem Fall weisungsfrei gestellt worden sind –, insbesondere das aufzuarbeiten, was nicht Inhalt der Personalakte ist, die wir von der personalführenden Behörde im Ministerium beigezogen und ausgewertet haben. Danach hat es in der Vergangenheit ganz offensichtlich eine informelle Absprache, eine Übereinkunft, ein Agreement gegeben, dass Herr Wendt faktisch keinen Dienst tun musste.
Aus dieser Personalakte und den ersten Gesprächen geht hervor, dass es in der Zeit, in der Herr Wendt im Polizeipräsidium Duisburg verwendet wurde, zwischen ihm und der damaligen Behördenleitung zu erheblichen Konflikten gekommen ist – bis hin zu gegenseitig eingeleiteten Disziplinarverfahren. Es liegt der Hinweis auf dem Tisch, dass dies auch im Zusammenhang mit seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit gestanden hat.
Herr Wendt ist 2006 in das Polizeipräsidium nach Mönchengladbach versetzt worden. Derartige Konflikte sind danach aus der Personalakte nicht mehr ersichtlich. Um es deutlich zu sagen: Wir haben sehr konkrete Hinweise, dass Herr Wendt in der Zeit ab 2006 – ich habe das eingangs schon gesagt – in der Polizeibehörde Mönchengladbar überwiegend keinen Dienst mehr getan hat. Dies wurde dann im Jahr 2010 fortgesetzt, als er zum LZPD versetzt wurde und nur einen Monat später befördert worden ist.
Herr Lürbke, dass Sie das Interesse haben, den Zeitraum zwischen 2006 und 2010 in Ihrer Darstellung völlig auszublenden, kann ich nachvollziehen. Aber Herr Lürbke, ich glaube, das Ergebnis dieses Verwaltungsermittlungsverfahrens zu betrachten, wird sehr spannend sein: Wann und wo hat wer – welche Person – den Behördenleitern die Freiheit gegeben, es gebilligt oder die Anweisung gegeben, Herrn Wendt überwiegend oder nahezu vollständig von seinem Dienst freizustellen, Herr Lürbke?
Da könnte möglicherweise auch die Zeit zwischen 2006 und 2010 deutlich in den Fokus rücken.
Ich möchte, unabhängig von der Frage, wer diese Freistellung wann wo und aus welcher Motivation heraus veranlasst hat, noch mal auf das Verhalten von Herrn Wendt eingehen:
Die Begründung seinerzeit, dass die DPolG durch das schlechte Abschneiden bei Personalratswahlen keine ausreichende Freistellung für Personalratstätigkeit – wohlgemerkt – gewonnen habe und deshalb eine Freistellung von ihm als Person gewünscht gewesen sei, um seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit nachzukommen, und dass diese Gewerkschaft ihn nicht als Vorsitzenden bezahlen könne, weil sie so klein sei, ist ad absurdum geführt, wenn man sich einmal die Nebeneinkünfte von Herrn Wendt anschaut.
Wenn Herr Wendt, wie es in anderen Gewerkschaften üblich ist, derartige Nebeneinkünfte durch Aufsichtsratstätigkeiten in entsprechenden Stiftungen den Gewerkschaften zugeführt hätte, hätte diese Gewerkschaft ihn ganz locker im Rahmen der Besoldung eines Polizeihauptkommissars bezahlen können.
Hier hat sich etwas verselbständigt. Hier ist etwas ausgenutzt worden, was jahrzehntelange Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen war und im Jahr 2014 durch mein Haus noch mal definiert worden ist, dass nämlich gewerkschaftliche Tätigkeit im dienstlich vertretbaren Maße – also wenn es der Dienst zulässt – eingeräumt werden kann. Dies ist bei Herrn Wendt deutlich überzogen und ausgenutzt worden, um nicht zu sagen, es ist zum Schaden aller Gewerkschaften in einem Maße genutzt worden, die man schlichtweg nicht mehr als sozialverträglich bezeichnen kann.
Andere Bundesländer haben andere Regelungen. Ich habe in den letzten Tagen viel mit meinen Kollegen in den anderen Bundesländern zu diesem Thema in Kontakt gestanden. Der Fall Wendt zeigt, dass gewerkschaftliche Arbeit im Zusammenhang mit einer Diensttätigkeit klar und deutlich definiert werden muss, damit da keine Grauzonen, keine Interpretationsspielräume bleiben.
Deshalb bin ich sehr dankbar – das ziehe ich als positives Fazit aus der Diskussion heute, aber auch aus der in der letzten Woche im Innenausschuss –, dass wir gemeinsam die Absicht haben, hier klare rechtliche Regelungen zu treffen, auch im Interesse der Betroffenen.
Nach meiner Vorstellung könnten in der nächsten Wahlperiode solche Regelungen so aussehen, dass den ehrenamtlichen Vorsitzenden der Landespolizeigewerkschaften oder anderer Gewerkschaften wie jedem anderen Beamten auch zum Zwecke der Teilnahme an Tagungen und Kongressen Sonderurlaub oder Freistellungsurlaub eingeräumt werden kann. Und wenn wir selbst diese Menschen in Anspruch nehmen – zum Beispiel im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, weil wir ihre Expertise bei Anhörungen brauchen; im Übrigen sind wir gesetzlich verpflichtet, die Bundesverbände im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren anzuhören –, müssen wir anlassbezogen zu klaren Festlegungen kommen, wann und in welchem Umfang dies während des Dienstes geschehen darf.
Das wäre mein Vorschlag, damit in der nächsten Wahlperiode eine klare, deutliche Rechtsdefinition vorliegt und keine Grauzone mehr besteht. Eines ist jedenfalls klar: Einen Fall wie die Causa Wendt darf und wird es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Biesenbach, ich bin nicht der Einzige in diesem Plenarsaal, der deutlich vernommen hat, dass Sie in den Raum gestellt haben, es hätte eine besondere Feier für Herrn Wendt gegeben, an der ich möglicherweise sogar persönlich teilgenommen habe.
Um es deutlich zu sagen: Wenn Sie diesen Eindruck nicht haben erwecken wollen, nehme ich Ihre Entschuldigung gerne an. – Das ist das Erste.
Zweitens. Herr Biesenbach, ich habe das jetzt zweimal erläutert: im Innenausschuss und hier. Es bringt überhaupt nichts, irgendwelchen Spekulationen nachzugehen oder irgendetwas in den Raum zu stellen, sondern wir haben klare, rechtlich definierte Verfahren. Das gilt sowohl für das Verwaltungsermittlungsverfahren als auch für das Disziplinarverfahren gegen Herrn Wendt. Dort werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr sorgfältig insbesondere versuchen, die Widersprüche zwischen öffentlichen Stellungnahmen von Herrn Wendt, öffentlichen Stellungnahmen oder Gesprächen mit Behördenleitern und der tatsächlichen Aktenlage laut Personalakte aufzudecken.
Deshalb, Herr Biesenbach, müssen Sie schon erdulden, dass ich in einem solchen Verfahren nicht persönlich mit irgendwelchen Beteiligten spreche, sondern das bleibt einem rechtsstaatlichen Verfahren überlassen. Und das ist auch gut so.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles haben meine Vorredner schon festgestellt. Ich will mich auf drei Punkte aus dem Gesetzentwurf, Herr Herrmann, beschränken.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Gesetz, das in erster Linie unseren Bürgerinnen und Bürgern nut
zen soll. Es geht darum, zwischen Mensch und Verwaltung Vertrauen und Transparenz herzustellen. Deshalb ist es kein Versehen, sondern eine eindeutige Absicht, dass natürliche und nicht juristische Personen dort begünstigt werden.
Beim zweiten Punkt, was Ihren Gesetzentwurf angeht, werden bereits jetzt Daten im IFG elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes ist in Planung. Danach werden die Länder Open-Data-Gesetze in ihrem Zuständigkeitsbereich erfassen und, soweit noch nicht geschehen, angepasst.
Beim dritten Punkt, Herr Herrmann, haben wir in der Tat Bedenken. Wir sehen dies kritisch. Es ist gerade wichtig für die Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger, dass Bescheide schriftlich-förmlich zugestellt werden,
um fristwahrend möglicherweise gegen eine solche Entscheidung vorgehen zu gehen.
Ansonsten verweise auch ich auf die Ausschussberatung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon eine Menge gesagt. Falschmeldungen, auch bewusste Falschmeldungen, gab es schon immer. Neu sind die vielfältigen Wege, über die in kürzester Zeit eine große Zahl von Personen mit einer Falschmeldung erreicht werden kann. Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter sind hier die bekanntesten Beispiele. Neu ist auch, dass jeder und jede zum Sender von Nachrichten werden kann und dies nicht nur Journalisten vorbehalten ist.
Neu ist letztlich auch der Begriff „Fake News“, der als gezielt gestreute Falschmeldung zu verstehen ist. Das Thema „Fake News“ findet sich derzeit nahezu täglich in den Medien. Auch zahlreiche deutsche Politiker haben sich hierzu geäußert und Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen gemacht.
Bundesminister Maas hat vorgestern einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir uns genau ansehen werden. Aktuell hat Facebook in den USA damit begonnen, unglaubwürdige Artikel im Netzwerk durch unabhängige Faktenchecker kennzeichnen zu lassen. Auch für Deutschland hat Facebook die Zusammenarbeit mit unabhängigen Faktenprüfern angekündigt. Solche Maßnahmen – das möchte ich betonen – sind keine Zensur, schon gar keine staatliche Zensur.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der Piraten fordert mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auf, sich gegen jede Kontrolle oder Richtigkeitsprüfung von Nachrichten durch den Staat oder in dessen Auftrag einzusetzen. Ebenso wendet sie sich gegen neue Straftatbestände. Die Landesregierung soll vielmehr noch in dieser Legislaturperiode eine wissenschaftlich fundierte ganzheitliche Strategie zum Umgang mit Fake News formulieren.
Die Landesregierung hält eine politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Phänomen „Fake News“ für sehr wichtig. Gerade deshalb sollte der Antrag der Piraten abgelehnt werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war für die Polizei in Nordrhein-Westfalen eine sehr ereignisreiche, eine sehr einsatzintensive Woche. Der Kindesmord in Herne, der Axtangriff in Düsseldorf und zuletzt der Einsatz beim ShoppingCentrum in Essen haben die Kräfte stark gefordert.
Ich nehme gern den Dank der Kollegen Herrn Lürbke, Frau Düker und Herrn Stotko entgegen, ich werde ihn weitergeben. Ich glaube, dass gerade die Ereignisse in Essen gezeigt haben, dass bei aller Belastung die Einsatzkräfte umsichtig, konsequent und vor allen Dingen frühzeitig reagiert haben.
Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag hat nichts mit dem Einsatz in Essen zu tun. Täglich grüßt das Murmeltier – das ist schon ein paar Mal gesagt worden. Herr Golland, man kann auch sagen: kalter Kaffee. Ich möchte mich trotzdem auf die sachlichen Inhalte dieses Antrages beschränken, der im Grunde fordert, aus den Ereignissen in Essen, wo erfolgreich ein Anschlag verhindert wurde, weitere Befugnisse der Sicherheitsbehörden herleiten zu wollen.
Herr Golland, Sie bringen dabei in Ihrem Antrag alles unter, was Ihnen gerade über den Weg läuft: Videobeobachtung, Schleierfahndung, Telefonüberwachung – ein bunter Blumenstrauß an Maßnahmen, der aus Ihrer Sicht Terroranschläge verhindern soll.
Gerade ist schon gesagt worden, dass es mehrere Anhörungen im Innenausschuss gegeben hat, zuletzt erst Ende November – Auslöser war übrigens ein Antrag der CDU-Fraktion –, der sich mit der Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden befasst hat.
Ich möchte gern den Experten Dr. Ruch von der RuhrUniversität Bochum aus dieser Anhörung zitieren:
„Ich würde davor warnen, anzunehmen, dass wir automatisch mehr Sicherheit bekommen, nur weil man die Befugnisse der Polizei im gefahrenabwehrrechtlichen oder im strafverfahrensrechtlichen Bereich ausweitet. Eine Kosten-NutzenAnalyse nach dem Prinzip „Wir packen mehr in die Gesetzgebungsprozesse rein und bekommen hinterher mehr Nutzen raus“, kann nicht funktionieren, alleine schon weil es sehr schwierig ist, das Ganze zu evaluieren.“
Weiter heißt es:
„Wenn man in die Vergangenheit schaut – zum Beispiel auf den Amoklauf von München – sieht man, dass vieles durch ganz klassische Ermittlungsarbeit aufgeklärt worden ist und gar nicht so sehr durch die Ermittlungstätigkeit im Internet.“
All die Vorschläge, die hier gerade eingebracht werden, sind weder neu, noch sind sie sonderlich originell. Insofern kann man sich die Frage stellen, ob es klug ist, das Thema „Terrorismus“ – wie es die CDUFraktion hier tut – für politische Stimmungsmache zu gebrauchen.
Wir setzen uns in der Frage, wie wir unsere Sicherheitsbehörden für die Bekämpfung des Terrorismus aufstellen können, mit der gebotenen Sachlichkeit auseinander. Das tun wir gerade im Austausch mit den anderen Innenministern und -ministerinnen und -senatoren. Das ist ein fortlaufender Prozess zwischen den Bundesländern.
Aktuell besteht schon allein aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz die Notwendigkeit, die Polizeigesetze in den Ländern zu bearbeiten. Das tun wir unaufgeregt; das tun wir sachlich. Dabei werden wir natürlich auch die Ermittlungsbefugnisse in den Blick nehmen und schauen, ob es dort Änderungsbedarf gibt.
Einfach nur einzelne Maßnahmen herauszugreifen, das macht überhaupt keinen Sinn. Wir brauchen ein sinnvolles Gesamtkonzept in einem bundesweiten Prozess. Beiträge, die sich nicht an der Sache, sondern am Termin der nächsten Landtagswahlen orientieren, kann niemand gebrauchen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Kollegin Schmitz, ich will Ihnen zumindest den allgemeinen Teil Ihrer Frage dahin gehend beantworten, dass es eine Definition der Reichsbürger-Mitgliedschaft in diesem Sinne nicht gibt. Reichsbürger sind keine homogene Gruppe. Sie sind nicht durchgängig organisatorisch strukturiert, sondern setzen sich eher aus Waffennarren, Querulanten, Verwirrten, Steuerhinterziehern bis hin zu Rechtsextremisten zusammen.
Grundsätzlich gehen die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen immer dann gegen Reichsbürger vor, wenn sie beispielsweise im Besitz von Waffen oder Ähnlichem sind. Sie unterstützen natürlich auch Behörden der Landesverwaltung NordrheinWestfalen bei der Einschätzung von Bediensteten im
öffentlichen Dienst – seien es Angestellte oder Beamtinnen und Beamte – dahin gehend, wie eine solche Mitgliedschaft zu bewerten ist.
Wichtig ist für die Unterscheidung, dass Reichsbürger zum Teil offen, zum Teil auch verdeckt ihre Ideologie betreiben. Das heißt, dass sie in ihrem Wirken sowohl innerhalb der Landesverwaltung als auch außerhalb der Landesverwaltung oftmals nicht unmittelbar erkennbar sind.
Frau Kollegin Löhrmann – das gilt aber auch für mein Ressort – hat gerade beschrieben, dass wir beide der Auffassung sind: Wer eine solche Ideologie vertritt, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. – Das sage ich ganz deutlich.
Gleichwohl ist eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst insbesondere für Beamtinnen und Beamte zu Recht mit hohen Hürden verbunden. „Hohe Hürde“ heißt, dass im Rahmen eines Disziplinarverfahrens nachzuweisen ist, dass eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erforderlich ist. Ein solches Disziplinarverfahren beinhaltet übrigens auch die Rechte des Betroffenen. Deshalb sind öffentliche Diskussionen über einzelne Fälle insofern schwierig, als die Nennung von personenschützenden Daten und Umständen einer Entlassung aus dem öffentlichen Dienst oder aus dem Beamtenverhältnis zum Schluss entgegenstehen kann.
Fazit ist – um den allgemeinen Teil Ihrer Frage zu beantworten –: Diese Landesregierung geht konsequent innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung gegen Reichsbürger vor. Wir achten das Landesbeamtengesetz mit seinen hohen Hürden bei Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis, aber wir gehen ganz konsequent vor, denn Reichsbürger, die diesen Staat ablehnen, dürfen nicht für ihn arbeiten.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Sieveke, lieber Herr Lürbke, es ist Ihnen und Ihrer Fraktion kurz vor einer Landtagswahl scheinbar nicht mehr möglich, sich mit einem Thema differenziert und sachlich auseinanderzusetzen. Sie verfallen in das regelmäßige Muster: Schelte an der Polizei, Schelte an dem Verein, Schelte am Innenministerium.
Es wäre an dieser Stelle wichtig, sich ganz klar auf diejenigen zu konzentrieren, die verantwortlich sind: Das sind die Täter, meine Damen und Herren.
In Ihrem Antrag schreiben Sie – ich zitiere –: „Eskalierende Fan-Gewalt in Nordrhein-Westfalen.“ Diese Überschrift ist schlichtweg falsch. Wir reden hier nämlich nicht von Fangewalt –
nicht, wenn man das Ganze differenziert betrachtet. Wir haben es bei dem Spiel Dortmund gegen Leipzig mit zwei Situationen zu tun, und beide Situationen haben nichts miteinander zu tun.
Die eine Situation ist die vor dem Stadion. Dort kam es vor Spielbeginn zu Gewaltszenen, die rein gar nichts mit Fankultur zu tun haben. Wer Familien, wer Frauen, wer Kinder mit Getränkekisten und Mülltonnen bewirft, der ist kein Fan, der ist Straftäter.
Hier darf es in der Differenzierung keine zwei Meinungen geben. Es gibt keine Fangewalt. Man darf sie nicht als Fangewalt bezeichnen, weil friedliche Fans Fußball feiern wollen und keine Gewalttaten begehen.
Meine Damen und Herren, der Inspekteur der Polizei hat es im Innenausschuss bereits ausführlich dargestellt. Die Gewaltexzesse haben sich innerhalb weniger Sekunden aus einer Stimmung, die bis dahin zwar feindselig, aber störungsfrei war, entwickelt. Die Polizei Dortmund hat darauf richtig reagiert und unter Zuhilfenahme von Pfefferspray und Mehrzweckeinsatzstock die Situation in kürzester Zeit bereinigt. Für diese Vorgehensweise bedanke ich mich ausdrücklich bei den Einsatzkräften.
Die andere Situation ist die im Stadion. Zahlreiche Banner wurden kurz vor Spielbeginn auf der Südtribüne entrollt, die klar feindselig gegenüber den Fans von RB Leipzig waren und teilweise eindeutig zu Straftaten aufgerufen haben.
Ich bin selbst Fußballfan. Ich gehe regelmäßig ins Stadion wegen des Sports, wegen der Atmosphäre. Man muss auch eine besondere Leidensfähigkeit haben, wenn man MSV-Fan ist. Auf die Atmosphäre, die dort herrscht, können die deutschen Vereine stolz sein, das sucht man im Rest Europas vergeblich. Darauf will ich gleich noch einmal zurückkommen.
Manche – ich auch – lassen sich von der Atmosphäre mitreißen. Aber Atmosphäre, Stimmung, sportliche Konkurrenz dürfen nicht verwechselt werden mit offen ausgetragener Feindseligkeit. Das, was auf der Südtribüne passiert ist, war genau das: offener Hass gegenüber dem Gegner, und das plakativ quer über die Südtribüne verteilt.
Meine Damen und Herren, ich persönlich glaube nicht, dass jeder wusste, was auf diesen Bannern stand. Ich glaube sogar, dass viele auf der Südtribüne den Inhalt dieser Banner heute nicht unterschreiben würden. Manche wussten es tatsächlich nicht, aber das ging eindeutig zu weit. Das ist nicht zu tolerieren. Diese Situation – anders als vor dem Stadion – hat aber nichts mit der Präsenz der Polizei in Dortmund zu tun. In solchen Fällen sind in erster Linie die Fans gefragt. Jeder Fan muss sich in Zukunft stärker hinterfragen, ob er so etwas wirklich mitmachen will und ob das nicht zu weit geht.
Ich denke, man braucht keine Banner, um für Stimmung zu sorgen, sondern man braucht Fans – echte Fans. Dazu zählen übrigens, meine Damen und Herren von CDU und FDP, auch die allermeisten Ultras.
Die allermeisten, aber nicht alle. Wenn wir uns jetzt gemeinsam die volle Südtribüne vorstellen – 25.000 Menschen –, und wir würden aus diesem Bild alle Gewalttäter abziehen, dann würde eines übrig bleiben: eine riesige, unvorstellbare Menschenmenge, die Fußball friedlich feiern will,
die für Stimmung sorgt. Die Anzahl der Gewalttäter in dieser Kurve beträgt weniger als 1 %. Dieses Problem ist selbst friedlichen Ultrafans bekannt, aber die friedlichen Ultrafans schützen diese Täter zum Teil.
Noch einmal: Wir dürfen in dieser Debatte Fans, Ultras und Straftäter nicht in einen Topf werfen. Das Problem sind die Straftäter, die das Fan-Sein für ihre Zwecke missbrauchen, die sich feige in einer anonymen Masse verstecken.
Ein weiteres Problem sind aber die Ultras, die Straftäter decken.
Meine Damen und Herren, ich habe mir in Europa einige Fußballspiele anschauen dürfen. In England und Spanien gibt es keine Stehplätze mehr. Tickets kosten über 100 €. Die Bratwurst und das Bier dazu gibt es dort nicht mehr. Aber dort gibt es auch keine Stimmung mehr. Wenn wir die einmalige Fankultur in den deutschen Stadien erhalten wollen, dann muss jetzt etwas passieren. Hier spreche ich alle Beteiligten an, die für Fußball verantwortlich sind.
Ich bin fest davon überzeugt, wenn wir diese Fankultur mit Stehplätzen, mit Gästekontingent, mit dem Bier und der Bratwurst in diesem Land erhalten wollen, dann ist der Fußball in Deutschland in den nächsten Jahren am Scheideweg und muss sich anders orientieren.
Ich möchte gerne noch einmal auf das Schreiben zurückkommen. Herr Sieveke, Herr Lürbke, Sie müssten es eigentlich besser wissen. Der Brief von RB Leipzig bezog sich ausschließlich – und dieser Brief ist Ihnen sogar vorgelesen worden – auf die Bitte von RB Leipzig, den Bus in besonderer Weise zu schützen. Dem ist die Polizei in Dortmund, wie ich finde, sehr gut nachgekommen.
Frau Paul hat meines Erachtens die richtigen Zahlen zitiert. Bei allen Dingen, die bei diesem Spiel passiert sind, die wirklich verachtenswert sind, die nicht zu tolerieren sind, darf man den Blick darauf nicht verlie
ren, dass in Deutschland die Zahlen, was Gewalttaten im Stadion angeht, rückläufig sind, weil viele, weil fast alle, die im Fußball Verantwortung tragen, gemeinsam an Konzepten arbeiten. Um es deutlich zu sagen: Trotzdem bleibt es dabei, dass 25 % der Arbeitszeit unserer 18 Einsatzhundertschaften in Nordrhein-Westfalen für Fußballspiele aufgewandt werden müssen.
Das ist immer noch zu viel. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass sich das reduziert. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Drucksache 16/14226, Antrag der CDUFraktion auf eine Aktuelle Stunde; daraus möchte ich zitieren: „geringe Polizeipräsenz“, „Gewerkschaft der Polizei hat das Modell kritisiert“, „Innenminister Jäger hat von RB Leipzig persönlich einen Brief bekommen“, „Neubewertung des Spiels erforderlich“. Ich zitiere wortwörtlich:
„Die jüngsten Entwicklungen wecken jedoch Zweifel daran, dass das Landesinnenministerium das Problem der Fangewalt überblickt und die richtigen Gegenmaßnahmen trifft. Wichtige Fragen zu den Spielen Dortmund-Leipzig und Münster-Rostock sowie zur künftigen Ausrichtung der Einsatzkräfte auch bei ‚Nicht-Risikospielen‘ sind nach wie vor unbeantwortet.“
Lieber Herr Laschet, meine sehr verehrten Damen und Herren von CDU und FDP, als ich gestern diese Rede überarbeitet habe, war es so vorhersehbar,
so absehbar, so austauschbar, was Sie da vortragen. Das Einzige, Herr Laschet, was ich gestern noch nicht wusste, war, wer von Ihnen es vorträgt.
Herr Laschet, wenn Sie jetzt einmal den Redeentwurf mit meiner tatsächlichen Rede vergleichen, dann werden Sie feststellen, dass viele Teile meiner Rede frei gehalten worden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist hier noch einmal die Frage aufgekommen, wie dieses Spiel vorbereitet worden ist. Es ist vorbereitet worden wie die übrigen 604 Spiele der 1., 2., 3. und 4. Liga auch, und zwar von allen Beteiligten, die mit Fußball zu tun haben: von den Vereinen selbst, von der Polizei, von den Fanbeauftragten, selbst bis hin zu den Verkehrsbetrieben. Das, was da an Lageeinschätzung stattgefunden hat, ist eingeflossen in die Kräftebemessung des PP Dortmund mit 237 Polizeibeamtinnen und -beamten, in der Spitze mit 321 Polizeibeamtinnen und -beamten. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass der BVB und dass das Polizeipräsidium Dortmund die Lage in ausreichendem Maße vorbewertet hat.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Was uns eint in dieser Debatte, ist, dass wir solche Übergriffe verurteilen. Was uns nicht eint in dieser Debatte, ist, was es zu tun gilt. Nicht zu tun gilt es, permanent Polizei, Fanbeauftragte und Vereine in die Kritik zu stellen. Vielmehr gilt es, ein Klima beim deutschen Profifußball zu schaffen, dass diejenigen, die als Straftäter in eine solche Kurve gehen, gemeinsam von den Fans, von den Vereinen, von allen, die im Fußball Verantwortung tragen, geächtet und dort rausgehalten werden.
Die Aufgabe der Polizei ist es, dafür zu sorgen, diese Ermittlungen jetzt nach vorne zu bringen, die entsprechenden Ermittlungen abzuschließen. Aufgabe des Vereins ist es – das hat er ja schon erklärt –, bundesweit entsprechende Stadionverbote auszusprechen.
Ich glaube dass der BVB nach diesem Spiel tatsächlich vieles tut, damit diese Straftäter, diese kleine Gruppe, zukünftig keine Spiele mehr beim BVB, aber auch in keinem anderen Stadion der 1. Fußball-Bundesliga besuchen darf, und das ist auch gut so. Auf dem Weg gehen wir weiter. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident – ich habe gerade gegoogelt –, herzlichen Glückwunsch dazu, dass Sie unter dem 16.02.1948 als große Persönlichkeit, die heute Geburtstag hat, geführt werden! Das ist eine besondere Ehre, die Ihnen im Internet offensichtlich zuteil geworden ist.
Herr Kuper, wenn wir uns dem Thema kommunale Finanzausstattung sachlich nähern, werden wir miteinander gemeinsam feststellen: Wie war die finanzielle Lage der 396 Kommunen im Jahre 2010? Ich glaube, wir können übereinstimmend sagen: Die war desaströs.
Doch, das stimmt, Herr Schemmer.
Vorangegangen waren fünf Jahre Schwarz-Gelb, in denen sich die Liquiditätskredite der nordrhein-westfälischen Kommunen von 10 auf 20 Milliarden € verdoppelt haben. Übrigens: Ein Grund dafür, dass sich diese Liquiditätskredite verdoppelt haben, war, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen zur
Sanierung des eigenen Haushalts finanziell herangezogen und die Kommunen nicht mehr an dem Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer beteiligt hat.
Das Ergebnis kennen wir nur zu gut: 2010 – Herr Kuper, das kann man auch objektiv so sagen – waren über 90 % der Kommunen im Nothaushalt. 138 Kommunen waren in der Situation, dass die Räte nicht mehr selbst entscheiden konnten, ob eine freiwillige Ausgabe getätigt werden kann oder nicht.
2010 haben wir, wie ich finde, Herr Kuper, gemeinsam Hoffnung schöpfen können mit einem Antrag hier im Landtag, dem auch Ihre Fraktion seinerzeit zugestimmt hat. Dieser Antrag hatte die klare Zielperspektive, dass sich der Bund an der Hälfte der Sozialkosten für die Kommunen dynamisch beteiligen sollte. In diesem Punkt waren sich nahezu alle Fraktionen, mit Ausnahme der FDP, einig.
Drei Jahre lang war es relativ schwierig, dieses Ziel durchzusetzen, was auch daran lag, dass es eine schwarz-gelbe Bundesregierung gab, die den Kommunen jede Entlastung vorenthalten hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in der Zeit einiges geleistet. Herr Kuper, das müssten Sie eigentlich anerkennen.
Erstens haben wir eine Befrachtung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz herausgenommen haben, nämlich die Sanierung des Landeshaushalts mithilfe der Kommunen und deren Nichtbeteiligung an dem Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer.
Zweitens haben wir haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die den Kommunen wieder Luft zum Atmen gegeben haben.
Drittens haben wir den Stärkungspakt Stadtfinanzen aufgelegt, um den Kommunen wieder eine Perspektive zu geben, die seinerzeit völlig überschuldet waren.
Viertens – das hat uns auch unterschieden – sind wir bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen mit unseren Kommunen fair umgegangen. Wir haben nicht Dinge beschlossen, die die Kommunen einfach zu zahlen haben. Da gibt es viele Beispiele – unter anderem das Thema Inklusion. Dort haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden im Detail geklärt, wer welche Kosten trägt. Wir haben uns auch zu 100 % an diese Vereinbarungen gehalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist die Folge? Zwischen 2005 und 2010 haben sich die Liquiditätskredite von 10 auf 20 Milliarden € verdoppelt. Seit 2015 haben wir jetzt die Situation, dass die Kommunen, die im Stärkungspakt sind, keine Liquiditätskredite mehr aufzunehmen brauchen – zum ersten Mal seit 1999. Ich halte das für eine außerordentliche Leistung. Das ist eine deutliche Verbesserung für die nordrhein-westfälischen Kommunen.
Aber wir dürfen da nicht aufhören. Wir müssen nach wie vor das Ziel verfolgen – Herr Kuper, da muss die nordrhein-westfälische CDU mitziehen –, den Bund dynamisch an den Sozialkosten der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zu beteiligen. Dazu muss der Druck aufrechterhalten werden. Diese Landesregierung erhält den Druck aufrecht.
Wir haben inzwischen gute Ergebnisse. Das hat nichts mit der Gönnerlaune des Bundesfinanzministers zu tun, sondern sehr viel damit, dass wir dieses Ziel mit Nachdruck verfolgt haben und beharrlich an diesem Thema drangeblieben sind – zum Vorteil unserer Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die deutlich weniger Probleme haben als in der Vergangenheit. Sie können Licht am Ende des Tunnels sehen. Dieses Licht stammt nicht vom entgegenkommenden Zug, sondern tatsächlich vom blauen Himmel. Dafür haben wir einiges geleistet. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung verurteilt die zunehmende Gewalt gegenüber den Menschen, die im Dienst des Landes und seiner Kommunen stehen, aufs Schärfste. Es gibt keine Rechtfertigung, Herr Herrmann – keine Rechtfertigung! –, mit der solche Übergriffe gerechtfertigt sein könnten. Das gilt auch für Frustrationen.
Der Antrag der CDU-Fraktion greift ein wichtiges Thema auf. Die Zielrichtung ist völlig in Ordnung. Es besteht große Einigkeit im Parlament, etwas zu tun. Die Beratungen im Ausschuss haben das gezeigt. Das ist dem Grunde nach erst einmal ein gutes Zeichen. Allerdings glauben wir, dass die im Antrag angedachte Lösung, nämlich ein großes, allumfassendes Konzept für den öffentlichen Dienst, nicht der geeignete Weg ist. Auch das ist in den Beratungen deutlich geworden.
Für die Landesregierung müssen sich wirksame Konzepte immer am Empfänger orientieren und nicht umgekehrt. Gewalt gegen Menschen im öffentlichen Dienst tritt je nach Kontext und Personengruppe völlig unterschiedlich auf. Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten erleben eine völlig andere Form von Gewalt als Lehrer oder Sachbearbeiter im Jobcenter. Ein Gerichtsgebäude unterliegt anderen Bedrohungen als ein Finanzamt. Eine Polizeiwache in Bad Oeynhausen ist anders in Strukturen eingebettet als ein Jobcenter in Duisburg-Marxloh.
Aufgrund dieser Unterschiede brauchen wir keine große Schablone, sondern passgenaue individuelle Lösungen. Die Landesregierung ist in allen Ressorts auf einem guten Weg. Ich finde, dass der Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen das sehr gut zusammenfasst. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich richtig mitgezählt habe, Herr Witzel, dann ist das jetzt der dritte Antrag, den Ihre Fraktion zu diesem Thema an das Plenum richtet.
Wunderbar. Ich danke Ihnen. Und jeder dieser Anträge lässt das Problem, um das es eigentlich geht, außen vor,
nämlich die jahrzehntelange Ungerechtigkeit, dass Frauen im selben Einstiegsamt – wohlgemerkt: im selben Einstiegsamt – starten wie Männer, aber nur
in seltenen Fällen nach gleicher Berufserfahrung in Führungsämter aufsteigen. Damit beschäftigen Sie sich nicht.
Da Sie schon daran scheitern, dieses eigentliche Problem zu verstehen oder zu erkennen, bieten Sie in Ihrem Antrag auch keine Alternative an, das dritte Mal übrigens keine Alternative. Damit verhindern Sie übrigens mal eine tiefergehende parlamentarische Diskussion darüber, wo die Ursachen für diese mangelnde Frauenförderung liegen, weil Sie nicht den Mut haben – das dritte Mal übrigens, Herr Witzel –, diesen Antrag tatsächlich an die Fachausschüsse zu überweisen, wo dann eine solche vertiefende parlamentarische Beratung stattfinden könnte. Stattdessen – wie immer, zum dritten Mal, Herr Witzel – beantragen Sie eine direkte Abstimmung hier im Parlament.
Sie beschränken sich damit einzig und allein auf eine Behauptung in Ihrem Antrag, nämlich, das Land habe ein verfassungswidriges Gesetz vorgelegt. – Das ist das einzige Argument, das Sie haben.
Gut, das sehen Sie so. Das sehen wir anders, nämlich dass dieses Gesetz verfassungskonform ist. Das haben wir uns nicht einmal im stillen Kämmerlein überlegt, sondern diese Überzeugung haben wir, weil wir eine fundierte Grundlage dafür haben.