Protocol of the Session on November 7, 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie ganz herzlich zur elften Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein ganz besonderer Gruß gilt an diesem Morgen unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich zwei Kollegen entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Wir haben ein Geburtstagskind unter uns: Der Kollege Josef Neumann von der Fraktion der SPD hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, Josef Neumann, im Namen aller Kolleginnen und Kollegen!

(Allgemeiner Beifall)

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt es einen weiteren erfreulichen Punkt. Wir kommen nämlich zur Verpflichtung von Abgeordneten gemäß § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom

2. November 2012 mitgeteilt, dass für die ausgeschiedene Abgeordnete Sylvia Löhrmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr MartinSebastian Abel und für den ausgeschiedenen Abgeordneten Johannes Remmel, ebenfalls von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Manuela Grochowiak-Schmieding Mitglied des Landtags geworden sind. Ich darf die neue Kollegin und den neuen Kollegen zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann.

Frau Kollegin, Herr Kollege, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:

„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“

Damit sind Sie verpflichtet. Ich heiße Sie als neue Kollegin und als neuen Kollegen herzlich willkommen. Die guten Wünsche des Hauses begleiten Sie. Sie werden sich sicher schnell eingewöhnen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten noch immer nicht in die Tagesordnung ein, denn ich möchte Ihnen gerne noch folgenden Hinweis geben:

Der Chef der Staatskanzlei hat mir mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 die Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2012 sowie zwei Durchschriften des Genehmigungserlasses des Innenministers zugesandt. Gemäß § 9 des Gesetzes über den Landesverband Lippe vom 5. November 1948 bitte ich um Kenntnisnahme. – Die stelle ich hiermit fest. Die Unterlagen können wie immer im Archiv eingesehen werden.

Jetzt können wir in die heutige Tagesordnung eintreten.

Ich rufe auf:

1 Gesetz über die Feststellung des Haushalts

plans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/300

Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 16/1200 bis 16/1207, 16/1209 bis 16/1215 und 16/1220

zweite Lesung

Und:

Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/301

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/1221

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2012 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 – GFG 2012)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/302

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/1217

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Errichtung eines Fonds des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungs

paktfondsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/176

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/1238

zweite Lesung

Zum weiteren Ablauf der heutigen und der morgigen Beratung der Einzelpläne möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass das im Ältestenrat vereinbarte Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten der Tagesordnung zu entnehmen ist.

Nach Beendigung der Beratung über einen Einzelplan werden wir die Abstimmung über diesen Einzelplan vornehmen. Über den Einzelplan 20 stimmen wir allerdings erst morgen vor der Gesamtabstimmung ab.

Sollte ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vorliegen, wird zunächst über den Änderungsantrag, anschließend über den Einzelplan abgestimmt. Über eventuelle Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz stimmen wir morgen vor der Gesamtabstimmung ab.

Die Gesamtabstimmung über den Haushaltsplan 2012 in zweiter Lesung erfolgt ebenfalls morgen mit der Abstimmung über das Haushaltsgesetz.

Heute und auch morgen finden zwischen 12:30 Uhr und 14 Uhr keine Abstimmungen statt.

Die Haushaltsplanberatungen werden heute nach Beratung des Einzelplans 01 wie verabredet unterbrochen und morgen fortgesetzt.

Nach all diesen Vorbemerkungen, Erläuterungen und Erklärungen, mit denen die Abgeordneten nun den weiteren Fortgang der Beratung zum Haushaltsplan und Haushaltsplangesetz kennen, rufe ich als ersten Einzelplan auf:

Gemeindefinanzierungsgesetz

Ich verweise noch einmal auf die Beschlussempfehlung und den Bericht zum GFG Drucksache 16/1217.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDU Herrn Kuper das Wort.

Frau Landtagspräsidentin! Frau Ministerpräsidentin! Verehrte Herren Minister und Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir diskutieren hier und heute erneut über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012. Dieses hat den Anspruch, ein transparentes, gerechtes Verfahren zu sein, nach dem Städten und Gemeinden die benötigten Gelder zugeteilt werden.

Ich glaube an das Gute im Menschen, und daher unterstelle ich auch Ihrer Regierung, dass sie diesen Anspruch hat. Aber diesem Anspruch werden Sie mit diesem GFG nicht im Ansatz gerecht. Natürlich kann man es nie allen recht machen, wenn es um die Verteilung von Geldern geht. Aber die Verteilung zugunsten einer Seite so offenkundig zu verändern ist schon ein starkes Stück. Und so wundert es mich nicht, wenn wir im Ergebnis für die kommunale Familie folgende Fakten feststellen müssen:

Fakt 1: Viele Kommunen in anderen Bundesländern haben positive Ergebnisse. Auf Bundesebene werden die Kommunen erstmals wieder einen positiven Saldo haben.

Aber – Fakt 2 –: In NRW haben wir keine auskömmliche Finanzierung der Kommunen, stattdessen hohe Verluste und neue Kassenkredite.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Fakt 3: Unsere Kommunen in NRW sind gegenüber dem Durchschnitt in Deutschland weiter abgehängt worden. Wie sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Dr. Martin Klein, im Rahmen der Sachverständigenanhörung? Er sagte, die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen sei gefährdet. So hat es mich nicht weiter gewundert, dass in der Anhörung zu diesem GFG von den Sachverständigen wichtige Kritikpunkte geäußert wurden. Wenn man alle diese Kritikpunkte subsumiert, dann stellt man fest, dass kaum ein gutes Haar an Ihrem GFG gelassen worden ist.