Protocol of the Session on February 27, 2013

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich zu unserer heutigen, 22. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt wie immer zu Beginn der Plenarwoche und der Plenarsitzung den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich zehn Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Wir treten sogleich in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Gesetz über die Feststellung des Haushalts

plans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1400

Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 16/2100 bis 16/2107, 16/2109 bis 16/2115 und 16/2120

zweite Lesung

Und:

Finanzplanung 2012 bis 2016 mit Finanzbericht 2013 des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/1401

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschuss Drucksache 16/2121

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2013 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 – GFG 2013)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1402

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/2117

zweite Lesung

Ich weise darauf hin, dass zum Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1286 – der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung zur dritten Lesung des Haushaltes vorlegen wird.

Zum Ablauf der heutigen Beratungen hat der Ältestenrat nach Rücksprache mit den Fraktionen vereinbart, das Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten so durchzuführen, wie Sie es der Tagesordnung entnehmen können.

Nach Beendigung der Beratung über einen Einzelplan erfolgt die Abstimmung über diesen Einzelplan. Über den Einzelplan 20, der eine besondere Stellung hat, stimmen wir allerdings erst morgen vor der Gesamtabstimmung ab. Sofern ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vorliegt, wird zunächst über diesen Änderungsantrag abgestimmt, anschließend über den eventuell geänderten Einzelplan.

Über eventuelle Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz stimmen wir morgen vor der Gesamtabstimmung ab. Und die Gesamtabstimmung über den Haushaltsplan 2013 in zweiter Lesung erfolgt dann ebenfalls morgen mit der Abstimmung über das Haushaltsgesetz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwischen 12:30 Uhr und 14 Uhr finden an beiden Tagen, also sowohl heute als auch morgen, keine Abstimmungen statt, damit Sie das in Ihrer individuellen Zeitplanung berücksichtigen können.

Die Haushaltsplanberatungen werden heute nach Beratung des Einzelplans 01, wie in Ihrer Tagesordnung ausgedruckt, unterbrochen und morgen fortgesetzt.

Nach all diesen vielen Vorbemerkungen, die aber für den reibungslosen Ablauf unserer Haushaltsberatungen heute und morgen notwendig sind, rufe ich nunmehr auf:

Gemeindefinanzierungsgesetz 2013

Ich weise noch einmal auf die Beschlussempfehlung und den Bericht zum GFG Drucksache 16/2117 hin.

Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU Herrn Kuper das Wort.

(Beifall von der CDU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zum x-ten

Male diskutieren wir hier das Thema der Kommunalfinanzen und speziell das GFG.

Wenn ich auf Ihre Pressemeldungen aus Landesregierung und Regierungsfraktionen blicke, dann scheint es mir so, als wenn Sie die raue Realität der Kommunen von NRW noch nicht erkannt haben. Zumindest folgen Ihren Worten noch keine Taten.

Wenn Sie von den Regierungsfraktionen die Reduzierung der Nothaushaltskommunen als Erfolg Ihrer Arbeit bejubeln wollen, dann ist das keine Substanzverbesserung, sondern nur das Ergebnis von Bilanzkosmetik.

(Beifall von der CDU)

Durch Ihre Gesetzesänderung in § 76 der Gemeindeordnung haben Sie jetzt 114 Nothaushaltskommunen pro forma weniger, gleichzeitig aber – und das wird nicht gesagt – 113 Haushaltssicherungskommunen mehr, und zwar ohne dass diese Kommunen auch nur einen Cents mehr in ihrer Stadtkasse haben. Wie immer – so auch heute – verweisen Sie mit großer Politikrhetorik – wir werden es gleich hören – auf Ihre alten Taten aus vergangenen Zeiten, insbesondere aus 2010. Ich finde es peinlich, wenn man in 2013 immer noch auf Taten aus 2010 verweisen muss, weil man in der Zwischenzeit nichts mehr vorweisen kann.

(Beifall von der CDU)

Die Kommunen gehen sprichwörtlich den Bach runter, und Sie schauen weitgehend tatenlos zu. Wo ist Ihr Zukunftskonzept? Wie wollen Sie die Finanzkrise bewältigen? – Fehlanzeige!

Jede und jeder, der auf die Situation der Kommunen vor Ort schaut, kann überall Verschlechterungen feststellen. Gab es die Finanzsorgen früher nur in den kreisfreien Großstädten, dann sind sie jetzt in den kreisangehörigen Kommunen angekommen. Mit Ihrem Umverteilungsstrudel ziehen Sie die kreisangehörigen kleinen und mittleren Kommunen noch tiefer unter Wasser.

(Beifall von der CDU)

Durch Ihre Umverteilung des Mangels haben wir jetzt ein gleich mieses Bild im Land: soweit das Auge reicht, rote Zahlen im kreisfreien und im kreisangehörigen Bereich. Sie tun trotzdem immer noch so, als gäbe es Paradiese in den Kommunen, und planen mit der Abundanzumlage auch noch die Plünderung. Verschonen Sie endlich die Stadtkassen der Gemeinden und Städte von weiteren Umverteilungen und stoppen Sie endlich die im GFG enthaltene Spaltung der kommunalen Familie!

(Beifall von der CDU)

Sorgen Sie aber vor allem bitte dafür, dass keine weiteren Zusatzbelastungen auf die kommunale Familie durchgedrückt werden!

Aus der jüngsten Vergangenheit gibt es eine Reihe von Beschlüssen, die einen Anstieg der Bürokratie und zusätzliche Belastungen der Kommunen verursachen. An diesen Beispielen kann man auch sehen, dass Sie, Herr Minister Jäger, einen schweren oder schlechten Stand im Kabinett haben und andere Fachminister sich mit ihren Belastungen durchsetzen konnten.

Wenn ich die aktuelle Diskussion rund um das Thema Inklusion sehe, dann wird auch dort deutlich: Ihre Kabinettskolleginnen und -kollegen riskieren den Misserfolg der Inklusion und wollen keine Konnexität für die Kommunen.

(Beifall von der CDU)

Wo bleibt da Ihre viel beschriebene Kommunalfreundlichkeit?

Meine Damen und Herren, das GFG ist intransparent und ungerecht. Wie intransparent das Gesetz – und insbesondere die Finanzstatistik des Landes – mittlerweile ist, kann man auch daran erkennen, dass mittlerweile anscheinend selbst das Ministerium beim Flächenansatz nicht mehr in der Lage ist, den Gesetzestext auch in die Anwendungspraxis umzusetzen.

(Beifall von der CDU)

Nach dem Stärkungspakt geht es jetzt auch im Flächenansatz zulasten des kreisangehörigen Raumes. Angesichts dieser Pannenserie im Bereich der Kommunalfinanzen kann ich nur feststellen: Keiner unserer Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister könnte sich solch eine Pannenserie leisten. Mit Verteilungsgerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun.

Meine Damen und Herren, die kommunale Situation ist besorgniserregend. Die NRW-Kommunen werden immer unattraktiver, da sie überdurchschnittlich hohe Steuersätze erheben müssen, um ihre Haushaltsdefizite in Grenzen zu halten. Ihnen fehlt das notwendige Geld für Investitionen, und sie schreiben tiefrote Zahlen. Werden die Probleme mit diesem GFG gelöst? – Nein. Die Finanzmasse ist dazu nicht ausreichend. Von daher darf ich an dieser Stelle nur feststellen: Sie als Regierung sind gefragt, Zukunftskonzepte für unsere Kommunen vorzulegen. Sie sind in der Pflicht. Wir und die kommunalen Familie werden Sie gemeinsam täglich erinnern. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)