Protocol of the Session on March 16, 2016

Guten Morgen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen, 108. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir in das Protokoll aufnehmen.

Ich freue mich, dass ich auch heute jemandem zum Geburtstag gratulieren darf, nämlich dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Herrn Kollegen Norbert Römer.

(Beifall von allen Fraktionen)

Lieber Herr Kollege Römer, ganz herzlichen Glückwunsch im Namen des Hohen Hauses! Wir wünschen Ihnen alles Gute. Die Hoffnung, dass der Plenartag nicht allzu lang wird, ist zwar schön, aber im Moment wohl etwas trügerisch. Von daher feiern Sie eben Ihren Geburtstag heute mit uns.

Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich noch bekannt geben, dass die im Landtag vertretenen Fraktionen sich zwischenzeitlich einvernehmlich darauf verständigt haben, den in der heutigen Plenarsitzung als Tagesordnungspunkt 18 vorgesehenen Antrag der Fraktion der Piraten „Kontrolle der NRW.BANK durch den Landtag sicherstellen“, Drucksache 16/8975, nicht zu beraten.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die neue Nummerierung der Tagesordnungspunkte sowie die geänderten Richtzeiten sind in der aktuellen Tagesordnung im Internetauftritt des Landtags abrufbar.

Mit dieser Vorbemerkung treten wir in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Wahl des Vierten Vizepräsidenten des Land

tags Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11443

Mit der vorgenannten Drucksache hat die Fraktion der Piraten vorgeschlagen, den Abgeordneten Olaf Wegner zum Vierten Vizepräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen zu wählen.

Die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Landtags werden gemäß § 3 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung nach Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtags in getrennten Wahlgängen in geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

Beschlussfähig ist der Landtag nach Art. 44 Abs. 1 unserer Landesverfassung bzw. nach § 40 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder anwesend ist. – Wenn wir uns umschauen – ich bitte die beiden Schriftführer, das auch zu tun –, sehen wir: Das ist der Fall. Ihr Einvernehmen vorausgesetzt, stellen wir damit die Beschlussfähigkeit des Landtags fest.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass für die vorzunehmende Wahl die Abstimmungsregelungen gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung bzw. § 43 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung gelten. Danach fasst der Landtag seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Das bedeutet, der Wahlvorschlag ist dann angenommen, wenn mehr Abgeordnete mit Ja als mit Nein stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht mit. Diese bleiben also bei der Ermittlung, ob eine Stimmenmehrheit vorliegt, unberücksichtigt.

Für die Durchführung der geheimen Wahl benötigen wir zusätzlich zu der derzeitigen Schriftführerin Frau Lück und dem derzeitigen Schriftführer Herrn Solf weitere Schriftführerinnen und Schriftführer. Ich bitte die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und Wahlurnen bereits jetzt einzunehmen.

Vor dem eigentlichen Wahlvorgang möchte ich Ihnen noch einige Hinweise zum Wahlverfahren geben:

Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, mit dem Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen können.

Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist.

Ihren Stimmzettel werfen Sie bitte anschließend in die Wahlurnen. Diese Anordnung ist gewählt, um den Wahlvorgang korrekt und zugleich zügig abzuwickeln.

Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich Sie, nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentenstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet nicht mehr die Geheimhaltung der Wahl, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Stimmberechtigten zugeordnet werden könnte. Deshalb müssen derartige Stimmzettel als ungültig gewertet werden.

Ebenfalls als ungültig gewertet werden leere, mehrfach oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel.

Gibt es zu dem Wahlverfahren noch Fragen oder etwaige Unklarheiten? – Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich den Wahlvorgang, und ich bitte Frau Lück, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Namensaufruf abgeschlossen ist und die Stimmzettel an die anwesenden Landtagsabgeordneten ausgegeben wurden, bitte ich jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben.

(Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimme ab.)

Nachdem nun auch die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Stimme abgegeben haben, frage ich noch einmal vorsichtshalber, ob auch alle anwesenden Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben. – Das ist offenbar der Fall.

Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, Herrn Bialas, Herrn Hans-Peter Müller, Frau Kopp-Herr, Frau Güler, Frau Thönnissen, Frau Korte, Frau Scharrenbach, Herrn Marquardt, Frau Preuss-Buchholz, Herrn Bolte, Frau Maaßen, Herrn Alda und Herrn Terhaag, die Auszählung der Stimmen vorzunehmen. Die Auszählung wird aus organisatorischen Gründen im Empfangsraum stattfinden.

Ich unterbreche die Sitzung für eine ganz kurze Zeit bis zur Bekanntgabe dieses Wahlergebnisses. Da erfahrungsgemäß die Auszählung nicht lange dauern wird, bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, während der Unterbrechung im Plenarsaal zu bleiben bzw. sich nicht weit entfernt davon aufzuhalten. – Vielen Dank.

Die Sitzung ist kurz unterbrochen.

(Unterbrechung von 10:25 Uhr bis 10:30 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Abstimmungsergebnis liegt vor. Daher eröffne ich die unterbrochene Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt.

Wie Sie wissen, gehören dem Landtag 237 Abgeordnete an. Neun Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt. An der Wahl haben sich insgesamt 209 Abgeordnete beteiligt. Es gab 209 gültige Stimmen und demzufolge keine ungültigen Stimmen. Mit Ja haben 27 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 175 Abgeordnete gestimmt. Es hat sieben Enthaltungen gegeben.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde die erforderliche Mehrheit für die Wahl des Abgeordneten Olaf Wegner zum Vierten Vizepräsidenten

des Landtags Nordrhein-Westfalen nicht erreicht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Piratenfraktion hat, wie ich gerade gehört habe, um das Wort gebeten. Herr Kollege Olejak, bitte. – Vom Platz aus? – Bitte, das Mikro ist frei.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte hiermit eine kurze Unterbrechung der Sitzung beantragen, damit ich die Möglichkeit habe, mich noch einmal ganz kurz mit den Fraktionsvorsitzenden und den Geschäftsführern der anderen Fraktionen zu unterhalten.

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es gehört: Die Piratenfraktion hat durch ihren Parlamentarischen Geschäftsführer gemäß § 39 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung eine Sitzungsunterbrechung beantragt.

Dazu ist ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Hier im Haus ist es aber geübte Praxis, dem Antrag einer Fraktion auf Sitzungsunterbrechung auch stattzugeben. Deshalb frage ich, ob jemand gegen die Sitzungsunterbrechung stimmen möchte. – Das ist nicht der Fall. Damit unterbrechen wir die Sitzung.

Herr Kollege Olejak, sind Sie mit einer Unterbrechung von zehn Minuten einverstanden?

(Marc Olejak [PIRATEN]: Ja!)

Jetzt haben wir 10:32 Uhr. Dann werden wir versuchen, die Sitzung um 10:45 Uhr fortzuführen. – Die Sitzung ist bis 10:45 Uhr unterbrochen.

(Unterbrechung von 10:32 Uhr bis 10:45 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben 10:45 Uhr. Demzufolge eröffne ich die gerade unterbrochene Sitzung wieder. Wir befinden uns in Tagesordnungspunkt 1: „Wahl des Vierten Vizepräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen“.

Herr Kollege Olejak hat erneut um das Wort gebeten. Das Mikro ist freigeschaltet, Herr Kollege.

Marc Olejak (PIRATEN: Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir würden dann einen zweiten Wahlgang beantragen.

Vielen Dank, Herr Kollege Olejak. – Sie haben es gehört, ein zweiter Wahlgang wurde beantragt. Ich gehe davon aus: mit demselben Kandidaten.

Diesen zweiten Wahlgang werden wir dann jetzt auch durchführen. Ich halte es allerdings nicht für erforderlich, dass ich Ihnen die gesamten Hinweise zum Wahlverfahren noch einmal vortrage.

(Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)