Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich zu unserer heutigen, 24. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt wie immer ganz besonders unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich acht Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir in das Protokoll aufnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass mir die Landeswahlleiterin mit Schreiben vom 18. März 2013 mitgeteilt hat, dass für die ausgeschiedene Abgeordnete Barbara Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Ali Bas Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen geworden ist.
Ich darf Herrn Bas zu mir bitten, damit ich die nach § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann.
Lieber Herr Kollege Bas, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:
„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“
Herr Kollege Bas, damit sind Sie Mitglied des Landtags geworden. Herzlichen Glückwunsch! Auf gute Zusammenarbeit! Das Hohe Haus freut sich auf Sie.
Nachdem wir mit 237 Abgeordneten nun wieder komplett sind, können wir in die heutige Tagesordnung eintreten.
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2013 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 – GFG 2013)
Belastungen für Verbraucher und Wirtschaft durch Wasserentnahmeentgeltgesetz reduzieren: Landesregierung muss Forderungen von Naturschutzverbänden, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden umsetzen!
Falsche Berechnung des Flächenansatzes im GFG – Die Landesregierung muss das GFG gesetzeskonform umsetzen
Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/2300 zweite Lesung sowie die Austauschseiten zum Veränderungsnachweis;
on der CDU zum Haushaltsgesetz, die, wenn sie eingehen, die Drucksachennummern 16/2350 bis 16/2403 und 16/2405 bis 16/2421 erhalten.
Alle Änderungsanträge zum Haushalt werden im Laufe der Plenardebatte rechtzeitig vor den Abstimmungen, die am Ende der Plenardebatte zum Tagesordnungspunkt 1 notwendig werden, gedruckt und hier im Plenarsaal in gehefteter Form verteilt. Sie müssen also nicht Ihre Büros bemühen, alle Änderungsanträge einzeln auszudrucken, sondern werden sie im Laufe des Tages bekommen.
Nach all diesen Vorbemerkungen eröffne ich die Beratung und erteile Herrn Kollegen Laumann für die Fraktion der CDU das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die dritte Lesung unseres Haushalts 2013 steht für mich auch ein bisschen unter dem Eindruck des Urteils des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom vergangenen Dienstag.
Frau Ministerpräsidentin, zum dritten Mal hat unser Verfassungsgericht Ihre Haushaltspolitik für verfassungswidrig erklärt. Drei Mal in knapp drei Jahren