Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen, der 72. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein besonderer Gruß gilt unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Wir dürfen heute einer Kollegin und einem Kollegen ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren. Frau Kollegin Dagmar Andres von der SPD-Fraktion feiert heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
Der zweite Kollege ist Herr Kollege Wilhelm Droste von der CDU-Fraktion. Herr Kollege Droste, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles Gute!
Beiden Geburtstagskindern kann ich sicherlich interessante und vielleicht sogar kurzweilige Stunden hier im Plenum versprechen, aber auf keinen Fall, dass sie schon heute Nachmittag den Plenarsaal wieder verlassen können. Sie wissen, die Plenarsitzung dauert heute sehr lange.
Vor Eintritt in die Tagesordnung will ich Sie gerne darüber informieren, dass sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt haben, den morgigen ursprünglichen Tagesordnungspunkt 12 „Auswirkungen der Bevölkerungsschrumpfung abdämpfen – Demografieansatz im GFG stärken“, Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/6685, und den ursprünglichen Tagesordnungspunkt 8 von Freitag „Steuererhöhungsspirale der Kommunalsteuern beenden – fiktive Hebesätze im kommunalen Finanzausgleich langfristig absenken!“, Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/6684, in Verbindung mit dem Einzelplan 03 und dem Gemeindefinanzierungsgesetz in Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Tagesordnung zu beraten.
Damit hätten wir, wenn Sie damit einverstanden sind, Auswirkungen auf die morgige und die freitägliche Tagesordnung, was den Ablauf der Plenarsitzung angeht. – Widerspruch gegen diese Veränderungen und Verständigung sehe ich nicht. Dann haben wir jetzt so verfahren. Die geänderte Tagesordnung ist der Live-Tagesordnung im Internet bzw. im Intranet in wenigen Minuten zu entnehmen.
Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 16/7500 bis 16/7507, 16/7509 bis 16/7515 und 16/7520
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2015 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 – GFG 2015)
Bevor wir in die Debatte und die eigentliche Haushaltsplanberatung eintreten, will ich gerne daran erinnern, dass im Ältestenrat vereinbart wurde, das Beratungsverfahren so durchzuführen, wie Sie es der Tagesordnung entnehmen können. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass wir nach Beendigung der Aussprache über jeden Einzelplan Abstimmun
gen über diesen Einzelplan durchführen. Liegt ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vor, wird zunächst über diesen Änderungsantrag abgestimmt.
Über den Einzelplan 20 stimmen wir allerdings erst morgen ab. Auch über eventuelle Änderungsanträge zum Haushaltgesetz 2015, über das Haushaltsgesetz selbst sowie über das Gemeindefinanzierungsgesetz stimmen wir morgen zum Abschluss der zweiten von insgesamt drei Lesungen ab. Das noch einmal zur Erläuterung der Abstimmungen in der zweiten Lesung.
Als Letztes – auch das ist eine Ihnen bekannte Übung –: Zwischen 12:30 Uhr und 14 Uhr finden heute keine Abstimmungen statt.
Nach all diesen vielen Vorbemerkungen, die notwendig sind, damit das Verfahren korrekt ablaufen kann, rufe ich auf:
Grundsatzdebatte Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
Ich eröffne die Aussprache zu einer Grundsatzdebatte, wie verabredet. Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Dr. Optendrenk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haushalts- und Finanzpolitik der Landesregierung ist inzwischen an einem Punkt angekommen, an dem offensichtlich ist: Der Weg, den Rot-Grün in den letzten vier Jahren beschritten hat, geht nicht mehr weiter. Durch die erheblichen Zusatzausgaben, mit denen diese Landesregierung seit 2010 den Haushalt belastet hat, hat sich ein Schuldensockel von gut 3 Milliarden jährlich gebildet. Und die einzige Sparmaßnahme, Ihre Beamtenbesoldungsregelung, war verfassungswidrig.
Denn der Abschlussbericht dieses Effizienzteams liegt bis heute nicht vor. Herr Minister, auch hier gilt: Die Sommerpause ist zu Ende. – Der Bericht ist nicht da. Ich kann mir auch vorstellen, warum er nicht da ist. Mit einem dort entdeckten Einsparpotenzial von 0,2 % des Haushalts ist all das nicht der Rede wert.
Zwischenzeitlich – wenn wir das so grundsätzlich diskutieren, wird es noch deutlicher, mit welchem Pepita diese Landesregierung unterwegs ist – wurde den Gästen der Landesregierung in beschämender Weise nur noch Leitungswasser gereicht. Und gleichzeitig ist in den Köpfen des Kabinetts noch nicht die Einsicht gedämmert, dass es neben einer ökologischen und einer sozialen Dimension auch eine finanzpolitische Dimension der Nachhaltigkeit gibt. Es fehlt offensichtlich das Denken im magischen Dreieck der Nachhaltigkeit.
Vielleicht sollte Kollege Mostofizadeh, nachdem er in den letzten Tagen das eine oder andere bei Landesförderungen entdeckt hat, das mal mit dem Umweltminister persönlich besprechen. Denn der weigert sich sogar, dem Parlament trotz umfangreicher Anfragen der Opposition offenzulegen, wofür er seine knappe Milliarde an Steuergeld überhaupt ausgibt. Das ist ein ziemlich einzigartiger Verweigerungsvorgang.
Dann regte jemand – der DGB – als Sofortmaßnahme die erneute Erhöhung der Grunderwerbsteuer an. Diesen Vorschlag haben sich die Regierungsfraktionen zu eigen gemacht. Herr Römer hat Krokodilstränen darüber vergossen, wie schwer das gefallen sei. Trotzdem haben Sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.