Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich heiße Sie ganz herzlich zu unserer heutigen, 80. Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen willkommen. Mein Gruß gilt unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich sechs Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir wie immer in das Protokoll aufnehmen.
Auf unserer Tribüne haben heute Vormittag Ehrengäste Platz genommen, die ich mit großer Freude begrüße. Es ist eine Delegation von Abgeordneten der Großen Nationalversammlung der Republik Türkei. Verehrte Frau Ökten, ich begrüße Sie und weitere Abgeordnete und heiße Sie im Landtag Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen.
Frau Ökten, Herr Dudu, Herr Erdogan, wir verstehen Ihren Besuch als ein deutliches Zeichen der engen freundschaftlichen Kontakte und des weiteren vertrauensvollen Austausches zwischen unseren Parlamenten und danken Ihnen sehr herzlich für Ihren Besuch, der ja bereits gestern mit der wunderbaren Veranstaltung zum Thema „Städtepartnerschaften“ begonnen hat.
Wir haben in dieser Veranstaltung hier im Plenarsaal über die Zukunft der bereits bestehenden Partnerschaften von türkischen und nordrhein
westfälischen Städten gesprochen. Wir haben unser Gespräch heute Vormittag im Rahmen der Parlamentariergruppensitzung fortgeführt und eine Menge konkreter Pläne und Perspektiven für den Ausbau weiterer Städtepartnerschaften miteinander erörtert.
Ich bin sicher, Ihr Besuch wird nicht der letzte Besuch im Landtag Nordrhein-Westfalen sein, so wie umgekehrt der Landtag Nordrhein-Westfalen in unterschiedlicher Zusammensetzung und in unterschiedlicher Stärke sicherlich auch zukünftig die Republik Türkei und die Große Nationalversammlung besuchen wird.
Wir wünschen Ihnen noch eine restliche gute Zeit in Nordrhein-Westfalen und freuen uns auf weitere Gespräche. Herzlich willkommen und nachher eine gute Nachhausefahrt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Eintritt in die Tagesordnung kommen wir nun zur Verpflichtung eines Abgeordneten gemäß § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung.
Die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 5. Februar 2015 mitgeteilt, dass für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Robert Orth von der FDP-Fraktion mit Wirkung vom 6. Februar Herr Dr. Björn Kerbein Mitglied des Landtages geworden ist.
Ich darf Herrn Dr. Kerbein zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann.
Lieber Herr Dr. Kerbein, Sie sind darüber informiert, dass Sie die Worte der Verpflichtung jetzt lediglich anzuhören brauchen und wir beide per Handschlag dann das Ganze bekräftigen und Sie damit auch ganz offiziell im Kreis der Kolleginnen und Kollegen aufgenommen sind:
„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“
Ich heiße Sie im Namen der Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich willkommen, lieber neuer Abgeordneter Herr Dr. Kerbein! Alles Gute! Der Einstieg wird Ihnen sicherlich leicht gemacht werden. Die Kollegen freuen sich.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den für heute vorgesehenen Tagesordnungspunkt 16 „Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Energieeinsparungsgesetz, dem Bauproduktengesetz und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008“ und TOP 20 „Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr“ ohne Debatte durchzuführen. – Ich sehe, dass sich kein Widerspruch erhebt. Dann verfahren wir so.
Der zweite Hinweis lautet: Der Chef der Staatskanzlei hat mir mit Schreiben vom 12. Februar 2015 die Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2015 sowie zwei Durchschriften des Genehmigungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales zugesandt. Ge
mäß § 10 des Gesetzes über den Landesverband Lippe bitte ich um Kenntnisnahme. – Ich stelle mit Blick in die Runde die Kenntnisnahme fest. Die Unterlagen können selbstverständlich im Archiv eingesehen werden.
zum Haushaltsplan des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Nach- tragshaushaltsgesetz 2015)
Ich eröffne die Aussprache und erteile zuerst Herrn Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans für die Landesregierung das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute einen Nachtrag zum Haushaltsentwurf 2015 vor, der sich einem wichtigen und wesentlichen Thema widmet, dem Sicherheitspaket der Landesregierung, für das es eine Reihe von Gründen gibt, die der Kollege Ralf Jäger schon vor dem Unterausschuss „Personal“ vorgestellt hat.
Das Paket hat mit einer veränderten Sicherheitslage zu tun, die wir seit Ende 2014 feststellen. Es gibt Erkenntnisse, die sich aus den Anschlägen in Paris, Verviers und Kopenhagen ergeben haben und bei der Verabschiedung des Haushaltes 2015 so noch nicht vorlagen.
Ich sage dazu ausdrücklich: Es ist nicht so, dass sich seit den Anschlägen die Sicherheitslage von einem Tag auf den anderen völlig verändert hat; aber seitdem ist deutlich geworden, dass sich in der Vergangenheit die Sicherheitslage Schritt für Schritt verändert hat, weil Terroristen, die unser Gemeinwesen bedrohen, sich anders aufstellen, anders vorgehen. Es gibt einen geringeren planerischen und logistischen Aufwand. Andere, leicht zu beschaffene Waffen werden eingesetzt. Auch geht es nicht mehr um den klassischen Selbstmordattentäter. Es geht darum, dass Menschen kühl kalkulierend viele Opfer in Kauf nehmen und gleichzeitig dafür sorgen wollen, dass sie selbst gut dabei wegkommen.
Es geht auch nicht – obwohl davon immer noch die größte Gefahr ausgeht – um diejenigen, die als junge Menschen von hier aus in den Dschihad ziehen und dann verändert – zum Teil traumatisiert – wieder zurückkommen, sondern darum, dass ganz eindeutig erkennbar wird, dass sich mittlerweile Organisationen im Nahen Osten auch darum bemühen, dass Menschen erst gar nicht in den Nahen Osten gehen müssen. Sie rekrutieren sie hier. Dazu bedienen sie sich auch der sozialen Netzwerke. Sie gehen anders vor, nutzen IT und sind hochprofessionell. Sie sind im Marketing für ihre Sache besser aufgestellt.
Das führt dazu, dass die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen mit einer deutlich gestiegenen Anzahl potenziell terrorbereiter Personen konfrontiert sind. Die Anzahl der gewaltorientierten Islamisten in Nordrhein-Westfalen wird derzeit auf 300 Personen geschätzt. Allein die durchgehende Observation nur eines einzelnen gewaltorientierten Islamisten bindet eine Vielzahl von Beamten.
Vor diesem Hintergrund ist eine personelle Verstärkung beim polizeilichen Staatsschutz und beim Verfassungsschutz erforderlich, um diesen neuen Herausforderungen wirksam begegnen zu können. Das Sicherheitspaket sieht deshalb vor, dass bis 2017 insgesamt 385 zusätzliche Beamtinnen und Beamte eingestellt und die erforderlichen zusätzlichen Sachausgaben bereitgestellt werden.
Der polizeiliche Staatsschutz soll mit 360 qualifizierten Polizistinnen und Polizisten verstärkt werden. Die Neuausrichtung wird durch jährlich 120 zusätzliche Einstellungen von Polizeianwärterinnen und -anwärtern in den Jahren 2015 bis 2017 ausgeglichen. Der Verfassungsschutz wird im Jahr 2015 um weitere 25 Stellen aufgestockt. Bereits mit dem Haushalt 2015 wurden 29 zusätzliche Stellen geschaffen. Die zusätzlichen Stellen werden benötigt, um die Observationseinheiten zu verstärken und weitere Analyse- und ITExperten einzustellen. Daneben wird auch ein personeller Schwerpunkt im Bereich der Prävention gesetzt.
Mit dem Nachtrag sollen die benötigten 25 Planstellen für den Verfassungsschutz und die zusätzlich 120 Einstellungsermächtigungen für die Polizeianwärterinnen und -anwärter sowie die notwendigen Investitionen auf den Weg gebracht werden. Das wird 2015 zusätzlich zu Ausgaben für das Sicherheitspaket von 4,4 Millionen € führen.
Diese Mehrausgaben werden durch zusätzliche Einnahmen in Höhe von 1,5 Millionen € und durch eine zusätzliche globale Minderausgabe in Höhe von 2,9 Millionen € gedeckt. Die Nettoneuverschuldung verändert sich demnach gegenüber dem Stammhaushalt nicht. Sie beträgt unverändert 1,93 Milliarden €.
Der Personalstellenbestand erhöht sich aufgrund der zusätzlichen Stellen für den Verfassungsschutz um 25 Stellen. Das Haushaltsvolumen erhöht sich um 1,5 Millionen €. Ich glaube, das ist vor dem Hintergrund einer so wichtigen Herausforderung zu vertreten.
Ich will an dieser Stelle noch einmal allen Fraktionen dieses Hauses, mit denen wir im Vorhinein gesprochen haben, ganz herzlich Danke sagen. Sie haben dazu beigetragen, dass wir ein verkürztes Verfahren auf den Weg bringen können, um diesen Nachtragshaushalt am Freitag zu verabschieden und gemeinsam zu zeigen, dass dieser Staat in der Lage ist, Bedrohungen des Gemeinwesens, der Sicherheit, der Stabilität, des friedlichen Zusammenlebens gemeinsam zu begegnen. Noch einmal herzlichen Dank dafür. Alles andere werden wir hoffentlich am Freitag unter Dach und Fach bringen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung des Nachtragshaushalts. – Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Dr. Optendrenk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist die wichtigste Aufgabe eines Staates, die innere und äußere Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das ist, wenn man in die Geschichte schaut, die erste und zugleich dauerhafteste Voraussetzung für das Bestehen jedes Staates. Ohne staatlich garantierte Sicherheit fehlt nämlich das Fundament für jede freiheitliche Gesellschaft und ihre Entfaltung.
Die Landesregierung hat heute einen Nachtragshaushalt eingebracht, und sie begründet ihn mit der Notwendigkeit weiterer Personal-, Sach- und Finanzmittel, um die innere Sicherheit in NordrheinWestfalen zu gewährleisten. Nach ihren Angaben hat sie fundierte Erkenntnisse, dass sich die Sicherheitslage in unserem Land seit der Verabschiedung des Haushalts 2015 im Dezember deutlich verändert hat.
Wir haben deshalb als CDU-Landtagsfraktion erklärt, dass wir bereit sind, ausnahmsweise wegen dieser sehr einschneidenden Erkenntnisse ein sehr stark beschleunigtes Verfahren für diesen Nachtrag mitzutragen. Sie wissen, das fällt Abgeordneten – vor allen Dingen Abgeordneten der Opposition – nicht leicht. Denn das Budgetrecht ist nicht umsonst das wichtigste Parlamentsrecht. Mit unserem Bewilligungsrecht für die finanziellen Mittel, mit denen ei
Entscheidend ist für uns als CDU-Fraktion aber, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich gewährleistet wird – wie immer das auch in einer immer komplizierter werdenden Lage möglich ist. Das hat Vorrang, wenn die Gefahrenlage durch die Landesregierung so eindringlich geschildert wird, wie dies hier geschehen ist. Schon am Freitag wird daher der Haushalt in dritter Lesung verabschiedet. Schneller geht es nach Verfassung und Landeshaushaltsordnung kaum.