Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie ganz herzlich willkommen zu unserer heutigen, der 27. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich fünf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Wir haben wieder ein Geburtstagskind zu beglückwünschen. Geburtstag feiert heute Herr Kollege Lukas Lamla von der Fraktion der Piraten. Herzlichen Glückwünsch und alles Gute!
Dafür, dass die Sitzung nicht allzu lang wird und Sie auch noch etwas vom Abend haben, haben die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Ge
Nach den erfreulichen Vorbemerkungen komme ich zu einem Punkt, der nicht ganz so erfreulich ist; denn ich habe im Nachgang zu den letzten Plenartagen noch zwei nichtförmliche Rügen auszusprechen.
Die erste nichtförmliche – wie gesagt: nichtförmlich; gleichwohl ist es hier anzumerken – Rüge betrifft den Herrn Kollegen Martin-Sebastian Abel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Abel hat sich in der 26. Plenarsitzung am 22. März dieses Jahres mit der Verwendung eines Ausdrucks aus der Fäkalsprache in einem Zwischenruf während einer Rede des Kollegen Biesenbach unparlamentarisch verhalten. Die in der Sitzung verwendete Formulierung werde ich hier natürlich nicht wiederholen. Sie ist aber im Protokoll nachzulesen. Deshalb ist sie auch aufgefallen.
Lieber Herr Kollege Abel, ich ermahne Sie und bitte Sie ganz herzlich, derartige Ausdrücke auch in Zwischenrufen zukünftig zu unterlassen. Ansonsten bekommen Sie natürlich eine förmliche Rüge.
Die zweite nichtförmliche Rüge spreche ich gegenüber dem Abgeordneten Daniel Sieveke von der CDU-Fraktion aus. Herr Sieveke hat sich in derselben, also in der 26. Sitzung am 22. März 2013, mit einer gegen den Redner gerichteten Geste während der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1 – „Ursachen und Erscheinungen des verfassungsfeindlichen Salafismus in Nordrhein-Westfalen konsequent bekämpfen“ – unparlamentarisch verhalten.
Da wir Gesten auch in der Vergangenheit – sofern sie aufgefallen oder angesprochen worden sind und nachgewiesen werden konnten – gerügt haben, tue ich das auch in diesem Fall. Auch diese Geste ist im Plenarprotokoll vermerkt und deshalb aufgefallen.
Herr Kollege Sieveke – im Moment noch in Abwesenheit –, ich ermahne Sie und bitte Sie, derartige Gesten zu unterlassen. Ansonsten gilt hier dasselbe wie für Herrn Kollegen Abel; im Wiederholungsfall gibt es eine förmliche Rüge. – So weit das Unerfreuliche.
Jetzt kommen wir zu etwas Neuem: Ich darf Sie und insbesondere die Zuschauer auf der Tribüne darüber informieren, dass sich die Fraktionen verständigt haben, zwei unterschiedliche Neuerungen im Rahmen von Plenarsitzungen ab heute bis zu den Sommerferien probeweise einzuführen.
Es handelt sich zum einen um das Verfahren der sogenannten Kurzintervention und zum anderen um die Einführung einer abstimmungsfreien Mittagspause in der Zeit zwischen 12:30 Uhr und 14 Uhr.
Die Mittagspause ist nicht als Pause und Unterbrechung der Plenarsitzung zu verstehen, sondern lediglich so, dass in diesem Zeitraum keine Abstimmungen stattfinden, es sei denn, es handelt sich um Überweisungsabstimmungen. Die jeweilig ausgesetzten Abstimmungen werden nach 14 Uhr entsprechend nachgeholt.
Zu den Regularien der Kurzintervention, deren Premiere wir sicherlich heute erleben werden, verweise ich auf die Details in der Ihnen zugegangenen Information 16/90 vom 12. April 2013 und weise darauf hin, dass die Kurzintervention im Rahmen der Aktuellen Stunde noch keine Anwendung findet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit all diesen Vorbemerkungen treten wir nun in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.
Ich weise darauf hin, dass es im Raum relativ laut und das Volksgemurmel hier oben doch etwas störend ist.
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2697
Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 22. April 2013 gemäß § 90 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Wem nützt es? Diese Frage, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt sich oft bei Kriminalfällen. Sie ist aber auch eine entscheidende Frage, die wir uns in der Politik immer wieder stellen müssen.
So geht es auch um die Frage: Wem hätte das Steuerabkommen mit der Schweiz genützt? Uli Hoeneß, der Präsident des FC Bayern München, hat diese Frage in großer Ehrlichkeit beantwortet. Er hat mit seiner Selbstanzeige deutlich gemacht: Dieses Steuerabkommen hätte denjenigen genutzt, die sich in die Anonymität flüchten wollten. Und dieses Steuerabkommen hätte denjenigen genutzt, die sich einer Strafverfolgung entziehen wollten.
Unabhängig vom Ausgang dieser Selbstanzeige ist klar geworden, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz in Wirklichkeit ein Steuerhinterziehungshilfeabkommen gewesen wäre. Deshalb können wir der Landesregierung für ihren Beitrag zur Verhinderung dieses Steuerabkommens nur danken.
Werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, wie wollen wir eigentlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erklären, dass ihnen jeden Monat die Steuern vom Gehalt abgezogen werden, während gleichzeitig Besserverdienende in Steueroasen flüchten? Wie wollen wir ehrlichen Steuerzahlern erklären, dass sie Schulen, Kindergärten, Universitäten und Straßen finanzieren sollen, während diejenigen mit Millionenvermögen sich dieser Verantwortung entziehen?
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einmal auf Uli Hoeneß zurückkommen; denn Herr Hoeneß ist jemand, dessen Verein, Bayern München, und damit auch dessen Person ihren Aufstieg nicht zuletzt einer öffentlichen Investition verdanken. Ein entscheidender Grund für den Erfolg von Bayern München, der in den 70er-Jahren begonnen hat, war das Olympiastadion, das aus öffentlichen Mitteln, aus Steuergeldern, finanziert wurde. Dies war zu Zeiten, als sich die Bundesligisten noch aus Zuschauereinnahmen finanziert haben, ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Und glauben Sie mir: Ich als Fan von Borussia Mönchengladbach weiß, wovon ich in diesem Zusammenhang rede.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass gerade diejenigen, die von öffentlichen Investitionen profitieren, sich bei der Finanzierung dieser Investitionen vom Acker machen. Dies ist unmoralisch und kriminell.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang gleichzeitig mit der Mär aufräumen, das Steuerabkommen mit der Schweiz hätte zu mehr Einnahmen geführt. Bei dieser Behauptung wird immer nur die Frage der Zinseinnahmen diskutiert. Die Frage, woher die Gelder kommen, die auf den Schwarzgeldkonten in der Schweiz liegen, wird dabei aber vernachlässigt. Handelt es sich nicht um Gelder, die schon aus Ertragsteuerhinterziehung stammen, oder gar um Gelder, die kriminellen Ursprungs sind?
Wem nützt es? – Das Steuerabkommen hätte Ertragsteuerhinterziehern und Geldwäschern genutzt. Auch deshalb war es richtig, dieses Abkommen zu verhindern.
Wenn wir über Steuergerechtigkeit reden, sollten wir vielleicht auch einmal die Frage der strafverhindernden Selbstanzeige diskutieren. Wieso geht es in Deutschland, dass Steuerhinterzieher bei einer Selbstanzeige – vielleicht aus Angst vor einer CD oder weil sie vergeblich auf ein Steuerabkommen mit der Schweiz gesetzt hatten – straffrei ausgehen? Gilt das für einen Hartz-IV-Empfänger, der sein Einkommen nicht korrekt angegeben hat, oder für einen Selbstständigen, der schuldhaft eine Insolvenz herbeigeführt hat? – Nein. Dieses Privileg gilt bei uns nur bei der Steuerhinterziehung. Deswegen sollten wir darüber einmal ernsthaft diskutieren.
Was die Frage des staatlichen Handelns bei Steuerhinterziehung angeht, drängt sich mir auch eine Frage an die CDU auf. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie wollen an jeder Ecke in diesem Land eine Kamera aufstellen, um Menschen besser überwachen zu können. Sie wollen, dass Menschen, die staatliche Sozialleistungen erhalten, jeden Cent offenlegen. Dort sind Sie für den starken Staat. Warum hört Ihr Wunsch auf staatliche Überwachung eigentlich bei Millionären mit Schwarzgeldkonten auf?
Ich hoffe, das liegt nicht daran, dass die Spitzenpolitiker der Union wie Frau Merkel und Herr Seehofer politisch der Unterstützung von Herrn Hoeneß sicher sind.
Die Bundeskanzlerin ließ verlauten, sie sei von Herrn Hoeneß enttäuscht. Ansonsten schweigt sie. Dies zeigt, welch geringen Stellenwert die Fragen von Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit bei der Kanzlerin und der Union haben. Frau Merkel hätte sich ein Beispiel am Bundespräsidenten nehmen sollen, der sehr deutlich gemacht hat, dass Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in Deutschland sind.
Wir dürfen es nicht länger zulassen, dass Vermögende – seien sie prominent wie Uli Hoeneß oder nicht – ihr Geld auf Schwarzgeldkonten in Steueroasen verstecken. Deshalb müssen wir auch in NRW wie bisher konsequent gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Hierzu gehört unter anderem auch der Ausbau der Großbetriebsprüfungen. Im Gegensatz zu Bayern sind wir in NordrheinWestfalen hier gut aufgestellt. Wenn man den Bericht des Rechnungshofs in Bayern liest, kann man langsam den Eindruck bekommen, dass Bayern eine Art Steueroase in der Bundesrepublik Deutschland ist. Auch damit muss endlich Schluss sein.
Um den Kampf gegen Steuerhinterziehung erfolgreich voranzutreiben, müssen wir auch die Steuerfahnder in unserem Land unterstützen. Da halte ich es ausdrücklich für richtig, dass wir auch weiterhin darauf setzen, Steuer-CDs auch in NordrheinWestfalen zu nutzen, um den Fahndungsdruck auf Steuerbetrüger aufrechtzuerhalten. Es ist notwendig, dass sich Steuerbetrüger immer der Gefahr bewusst sein müssen, dass Strafverfolger sie erreichen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Präsident des FC Bayern München hatte gestern im Stadion viel Grund zum Jubeln. Es sei ihm gegönnt, denn es geht nicht um die Person von Uli Hoeneß.
Es geht nicht um die Person Uli Hoeneß, sondern es geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, darum, dass es Menschen nicht erlaubt sein kann, sich der Finanzierung der staatlichen Leistungen in diesem Land zu entziehen, nur weil sie mehr Geld verdienen.