Protocol of the Session on May 15, 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen, der 60. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich drei Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir in das Protokoll aufnehmen.

Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, dürfen wir auch heute einem Kollegen zu seinem Geburtstag gratulieren, nämlich Herrn Kollegen Christof Rasche von der Fraktion der FDP. Er wird heute 52 Jahre alt. Ganz herzlichen Glückwunsch, alles Gute und uns allen zusammen einen angenehmen und störungsfreien Plenartag, damit Sie, Herr Rasche, noch ein bisschen feiern können!

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Abarbeitung unserer Tagesordnung eintreten, habe ich Ihnen einige Mitteilungen zu machen.

Im Hinblick auf die Tagesordnung des heutigen Tages haben sich die Fraktionen inzwischen darauf verständigt, die Aussprache über den bisherigen Tagesordnungspunkt 4 „Einrichtung einer EnqueteKommission zu Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels (FINÖPV)“, Antrag der Fraktion der Piraten, auf die Plenarsitzung im Juli zu verschieben.

Außerdem sollen der bisherige Tagesordnungspunkt 11 „Die Zukunft der Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen sichern und neue Perspektiven eröffnen!“, Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Fassung des Neudrucks, als neuer Tagesordnungspunkt 4 und der bisherige Tagesordnungspunkt 13 „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften“, zweite Lesung, als neuer Tagesordnungspunkt 10 beraten werden.

(Sigrid Beer [GRÜNE] meldet sich zu Wort.)

Das ist bei uns so angekommen. Frau Beer erhebt aber Widerspruch.

Frau Präsidentin, wir haben miteinander vereinbart, dass die Anträge der Piraten vorgezogen werden: der bisherige Tagesordnungspunkt 10 als neuer Tagesordnungspunkt 4 und der bisherige Tagesordnungspunkt 12 als neuer Tagesordnungspunkt 10. Der Kollege Kern hatte leider nicht die aktuelle Nummerierung. Deswegen ist da wohl ein Versehen entstanden. Der Antrag von SPD

und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Schafhaltung“ soll dort bleiben, wo er ist.

Herr Kollege Kern, war das die Verabredung?

(Nicolaus Kern [PIRATEN] nickt.)

Okay. Herr Kollege Herter, Herr Kollege Lienenkämper, Herr Kollege Rasche nicken auch. Erhebt sich gegen diese Änderung aus dem Plenum heraus Widerspruch? – Nein. Dann haben wir so beschlossen. Damit sind die beiden Piratenanträge vorgezogen. Wir werden das in der Live-Tagesordnung entsprechend vermerken.

Des Weiteren muss ich eine nichtförmliche Rüge aussprechen. Diese betrifft Herrn Minister Ralf Jäger. Herr Minister Jäger hat sich in der 59. Plenarsitzung am 15. Mai 2014 im Rahmen der Aussprache zum damaligen Tagesordnungspunkt 3 „Einbruchskriminalität in Nordrhein-Westfalen auf Rekordniveau – Anteil der Kriminalpolizei am Personalbestand der Polizei muss endlich erhöht werden!“ bei der Beantwortung einer Zwischenfrage des Abgeordneten Theo Kruse von der CDU unparlamentarisch geäußert. Die in der Sitzung verwendete Formulierung werde und darf ich hier nicht wiederholen. Ich ermahne aber Herrn Kollegen Ralf Jäger ausdrücklich und bitte ihn, den geäußerten Vorwurf künftig zu unterlassen. Andernfalls muss Herr Kollege Jäger mit einer förmlichen Rüge rechnen.

Damit sind wir aber noch nicht am Ende der Vorbemerkungen, denn ich muss eine weitere nichtförmliche Rüge aussprechen.

Sie betrifft Herrn Abgeordnetenkollegen Frank Herrmann von der Fraktion der Piraten. Herr Kollege Herrmann hat in der 59. Plenarsitzung am 15. Mai 2014 während seiner Rede im Rahmen der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6 „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes beachten und anlasslose Vorratsdatenspeicherung verhindern“ das Verhalten von Herrn Minister Jäger mit einem unparlamentarischen Vergleich kritisiert. Die in der Sitzung verwendete Formulierung werde ich hier ebenfalls nicht wiederholen. Ich ermahne Sie aber, Herr Kollege Herrmann, und bitte Sie gleichzeitig, derartige Vergleiche zukünftig zu unterlassen. Andernfalls müssen auch Sie mit einer förmlichen Rüge rechnen.

Nach der Änderung der Tagesordnung und der Aussprache der beiden nichtförmlichen Rügen rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt

1 Neuwahl und Vereidigung eines stellvertre

tenden Wahlmitglieds des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag von 199 Mitgliedern des Landtags Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/5980

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft, hat mir mitgeteilt, dass das ordentliche Wahlmitglied des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Wolfgang Löwer, mit Ablauf des Monats Juni 2014 aus dem Amt eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs ausscheidet und für ihn kraft Gesetz sein bisheriger Stellvertreter, Dr. Andreas Heusch, in das Amt eines ordentlichen Wahlmitglieds nachrückt.

Herrn Dr. Heusch begrüße ich ebenso herzlich wie die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Frau Dr. Brandts. Neben mir haben außerdem Frau Paulsen sowie Herr Dr. Nedden-Boeger Platz genommen, um der Wahl und der Vereidigung beizuwohnen. Seien Sie uns ganz herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Das ausscheidende Mitglied, Herr Prof. Dr. Löwer, hat sich entschuldigt, dass er heute leider nicht anwesend sein kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die mit Ablauf des Juni 2014 vakante Stelle eines stellvertretenden Wahlmitglieds ist eine Nachwahl durch den Landtag durchzuführen. Mit Drucksache 16/5980 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag, den 199 Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen unterzeichnet haben, vor.

Auch stellvertretende Wahlmitglieder werden ohne Aussprache in geheimer Wahl gewählt. Da mehr als zwei Drittel der Mitglieder des Landtags den Wahlvorschlag unterschrieben haben, ist es nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen möglich, nur einen Wahlgang durchzuführen.

Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen müssen die Wahlmitglieder das 35. Lebensjahr vollendet haben, zum Landtag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu werden. Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich des im Wahlvorschlag genannten stellvertretenden Wahlmitglieds vor. Herr Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, den ich ebenfalls herzlich begrüße, hat seine Bereitschaft schriftlich mitgeteilt.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Position an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen und an den Wahlkabinen sowie an den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können.

Herr Kollege Dr. Paul, der Vorsitzende der Piratenfraktion, hat um das Wort gebeten, weil er, bevor wir in den Wahlgang einsteigen, eine Erklärung nach § 47 unserer Geschäftsordnung abgeben möchte. – Herr Kollege Dr. Paul.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ein weiteres Mal muss die Piratenfraktion ein Wahlverfahren kritisieren: jetzt das parlamentarische Prozedere zur Neuwahl eines stellvertretenden Wahlmitglieds des Verfassungsgerichtshofs.

Der Kandidat hat sich nicht persönlich der Fraktion vorgestellt, aber wir können ohne Ansehen der Person natürlich keine rationale Wahlentscheidung fällen. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass sich unsere Entscheidung nicht gegen die Person des Kandidaten richtet, sondern ausschließlich das Vorschlagsprozedere kritisiert. Wir bitten daher, das Wahlergebnis weder persönlich noch anderweitig als Affront zu verstehen, und laden den Kandidaten herzlich ein, sich in Kürze unserer Fraktion vorzustellen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Herzlichen Dank für die Erklärung. - Während die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Plätze einnehmen, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, erneut Hinweise zum Wahlverfahren zu geben.

Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den dafür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, auf dem Sie mit Ja, Nein, oder Enthaltung stimmen können. Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Den Wahlzettel werfen Sie bitte danach in die im Aufgang stehenden weißen Wahlurnen. Diese Anordnung ist gewählt, um den Wahlvorgang korrekt und zugleich zügig abzuwickeln.

Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich Sie, nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssen deshalb als ungültig gewertet werden. Ebenso als ungültig gewertet werden Stimmzettel, die nicht im Briefumschlag in die Wahlurne geworden worden sind, sowie leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel.

Gibt es zum Wahlverfahren noch Fragen oder Anmerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Wahlhandlung und bitte Frau Güler, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Namensaufruf ist

abgeschlossen. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimmen abzugeben.

(Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimme ab.)

Nachdem nun auch die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Stimmzettel abgegeben haben, frage ich noch einmal, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben oder jemand nachgekommen ist, der noch wählen möchte. – Das ist offenbar nicht der Fall.

Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen, die aus organisatorischen Gründen im Empfangsraum der Präsidentin des Landtags stattfindet.

Bevor ich die Sitzung für kurze Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche,

möchte ich – da ich selbst für Irritationen gesorgt habe, indem ich Ihnen natürlich sehr sorgfältig den vorbereiteten Sprechzettel vorgetragen habe und von Umschlägen die Sprache war, in die die Wahlzettel gesteckt werden – klarstellen, dass wir heute Morgen andere Wahlurnen geliefert bekommen haben. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir sonst gläserne Wahlurnen haben und dann Stimmzettelumschläge benötigen. Das ist bei geschlossenen Wahlurnen nicht der Fall.

Damit es überhaupt keine Irritationen und keine Anfechtungsgründe gibt, erkläre ich ausdrücklich, dass diese Passage nicht aus dem Sprechzettel herausgenommen wurde, mir auch beim Vorlesen nicht aufgefallen ist, dass ich etwas Widersprüchliches vortrage, und natürlich alle abgegebenen Stimmzettel ohne Briefumschlag ihre Gültigkeit haben. Ich glaube, damit ist das dann weitestgehend repariert; ich gucke in die Richtung derjenigen, die darüber im Zweifelsfalle entscheiden müssten.

Ich unterbreche die Sitzung für kurze Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Da die Auszählung nicht lange dauern wird, bitte ich Sie, während der Unterbrechung im Plenarsaal zu bleiben bzw. sich nicht ganz so weit weg vom Plenarsaal aufzuhalten, damit Sie gleich bei der Bekanntgabe des Ergebnisses wieder anwesend sein können.

(Es erfolgt die Auszählung der Stimmen. – Unterbrechung von 10:31 Uhr bis 10:35 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auszählung ist – wie erwartet – sehr zügig vonstatten gegangen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die sich jetzt vielleicht noch in der Wandelhalle aufhalten, den Plenarsaal wieder zu betreten, damit ich die unterbrochene Sitzung wiedereröffnen kann. Das tue ich hiermit und gebe Ihnen gerne das Ergebnis der Wahl des stellvertretenden Wahlmitglieds des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt:

Dem Landtag gehören – wie wir alle wissen – 237 Abgeordnete an. Vorhin habe ich bereits mitgeteilt, dass sich drei Abgeordnete für die heutige Sitzung offiziell entschuldigt haben. An der Wahl haben sich 221 Abgeordnete beteiligt. Es hat 220 gültige Stimmen und eine ungültige Stimme geben. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 199 Stimmen, auf Nein 5 Stimmen, und es gab 16 Enthaltungen.

(Allgemeiner Beifall)