Heike Taubert

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Last Statements

Sehr geehrte Damen und Herren, die Finanzministerin meldet sich mal als ehemalige Inklusionsministerin. Ich habe es an der Stelle schon einmal gesagt, weil immer wieder das Falsche – auch Herr Fiedler hat es wieder falsch, kann sich nicht mehr erinnern, will ich mal so sagen, vielleicht war es nicht falsch, aber er kann sich nicht mehr erinnern. Ich lese noch mal kurz vor, es geht auch schnell: „Fachliche Empfehlung zur Sonderpädagogischen Förderung in Thüringen“. Die ist im Mai 2008 von einem gewissen Bernward Müller unterschrieben worden, seines Zeichens CDU-Bildungsminister.
Ja. Und genau da steht drin, wie das mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf und vor allen Dingen unter Punkt 2.1 mit dem Gemeinsamen Unter
richt ist. Also er hat die fachlichen Empfehlungen eingeführt und damals ist das auch schon gekommen.
Und, Herr Scherer, der Erste, der mich angesprochen hat, dass es in einer Förderschule Schule ohne Kinder gibt, war der Landrat des Wartburgkreises, der die Hände überm Kopf zusammengeschlagen hat: Was machen Sie denn da? Dann haben wir nachgesehen. Ich denke, so lange kann man sich schon noch erinnern, es ist jetzt etwas über zehn Jahre her, dass man selbst die Fraktion war und die Partei war, die diesen Gemeinsamen Unterricht aus guten Gründen – das ist ja gerade beschrieben worden – eingeführt hat. Deswegen kann man meines Erachtens redlich nicht so antworten, Herr Fiedler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kowalleck, ich habe schon wesentlich bessere Begründungen gehört, warum man dem Gesetzentwurf nicht zustimmen will. Sie haben sich ein bisschen gequält – sei es drum.
Meine Damen und Herren, staatliches Glücksspiel soll den natürlichen Spieltrieb, den Menschen nun einmal auch von Geburt an haben, auffangen und soll ihn kanalisieren, damit sie eben nicht in Suchtmittelabhängigkeit kommen – das ist Glücksspiel.
Was ändert sich für Sie, falls Sie Lotto oder ein anderes staatliches Glücksspiel spielen? Nichts. Was ändert sich für Ihre Annahmestelle durch die Errichtung der Anstalt? Nichts. Für uns ändert sich natürlich etwas mehr, weil wir Bürokratie abbauen. Die Form, die wir jetzt haben, war nicht immer so. Es existiert einmal der Landesbetrieb, das ist schon erwähnt worden, der bei uns im Finanzministerium
durch einige Personen abgearbeitet wird, und die Lotterie-Treuhandgesellschaft mit Sitz in Suhl, die Sie vielleicht auch kennen. Da sagt man einfach: Lotto Thüringen. Die beiden müssen, weil sich umsatzsteuerrechtliche Fragen juristisch anders geklärt haben und auch weil das Thema „Datenschutz“ eine weitere, größere Rolle spielt, stärker zusammenarbeiten. Das nennt man im Steuerrecht „Organschaft“.
Das ist genauso, als ob Sie ein Kind haben und das ist noch zu Hause. Sie schreiben ihm alles vor und Sie kontrollieren es auch, damit das ja nicht schiefgeht. Das ist der momentane Zustand. Den wollen wir ändern, weil wir sagen: Das Kind ist nun über 18 Jahre alt. Das kann es auch allein. In dieser Anstalt öffentlichen Rechts ist das zusammengeführt.
Was die Wirtschaftlichkeit betrifft, Herr Kowalleck, ich hatte es im Finanzausschuss schon gesagt: Natürlich haben wir das geprüft, wir haben auch geprüft, ob eine GmbH die sinnvollere Variante ist, aber wir wissen, es kostet uns schlicht und ergreifend Jahr für Jahr 2 Millionen Euro Umsatzsteuer, Mehrkosten, die wir so nicht haben wollen. Einige Anmerkungen, die der Rechnungshof dazu gemacht hat, wie auch die Unterstellung, dass wir zum Beispiel illegale Sportwetten betreiben würden, sind natürlich nicht wahr. Davon kann sich jeder selbst überzeugen. Sie wissen natürlich auch, selbst Oddset wird eingestellt, weil es sich nicht lohnt. Wir haben dazu schon einen Kabinettsbeschluss gefasst.
Alles das, was Herr Kießling angesprochen hat, gehört in den Glücksspielstaatsvertrag, es gehört nicht hier in dieses Gesetz. Ich finde es natürlich abenteuerlich, wenn da vermutet wird, weil Sie jetzt ein Umweltlos kaufen können, dass der Umsatz in der Anstalt sinkt. Also es ist eher eine Anregung, der Umsatz steigt. Dass wir in den vergangenen Jahren bei den Erträgen im Bereich der staatlichen Lotterie Einbrüche hatten, hängt einfach an der Frage, wie der Glücksspielstaatsvertrag ausgestaltet ist. Wir haben in den vergangenen 10, 15 Jahren hier sehr oft über diesen Glücksspielstaatsvertrag gesprochen. Sie haben ja auch jetzt bei der Verabschiedung gehört, dass auch das wieder eine Übergangslösung ist.
Es gibt also keine Unklarheiten und auch keine offenen Fragen zu dieser Anstalt, es ist eine gute Lösung für den Freistaat Thüringen und vor allen Dingen für die Spielerinnen und Spieler. Sie wissen, es bleibt in der öffentlichen Hand und geht nicht in die Privatisierung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist schon viel dazu gesagt worden. Ich will es für diejenigen, die nicht jeden Tag damit umgehen, noch mal erwähnen: Wir haben das Sondervermögen und in § 2 Thüringer Pensionsfondsgesetz steht „Mündelsicherheit“. Die
se Mündelsicherheit kommt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das ist § 1807. Das ist keine Abkehr von der Sicherheit, sondern wir werden andere Kriterien anwenden. Ich glaube, es ist richtig, dass wir nachziehen, weil viele andere Bundesländer bei der Geldanlage auch schon diese Wege gehen.
Ich kann der CDU-Fraktion nur raten, hier zuzustimmen, denn das, was Sie heute in Ihrer Pressekonferenz zum Ausdruck gebracht haben, das treibt nicht nur der Finanzministerin die Zornesröte ins Gesicht – das kann ich Ihnen sagen –, weil Sie uneinlösbare Versprechen machen. Sie können das nicht umsetzen.
Sie bürden dem Freistaat Lasten von bis zu 1 Milliarde Euro auf, das heißt, Sie müssen noch ganz andere Wege gehen als das hier, um das tatsächlich auch ohne neue Schulden abzahlen zu können.
Frau Floßmann, ich sage Ihnen meine Meinung dazu: Sie wollen dem Bürger weismachen, dass Sie das umsetzen können. Weil Herr Tischner hinter mir sitzt: Der kann seine Lehrersachen alle vergessen –
alle kann er vergessen.
Dann gehe ich weiter bei Ihren Versprechungen, die Sie machen: Wir haben schon das sogenannte Abwasservermögen. – Nein, das gehört genau zum Thema, wir wollen hier Geld so anlegen, dass es nicht verfällt. Sie wollen das Geld verschwenden
in einer Art und Weise, dass Sie uns immer vorwerfen …
Sie verschwenden das Geld – natürlich. Herr Primas, Sie haben heute zugestimmt, dass Sie Geld verschwenden wollen –
ganz schlicht und ergreifend. Sie sind nicht mehr die Partei, die das Geld zusammenhält, das kann sich der Fraktionsvorsitzende knicken. Er hat mal
hier im Landtag erzählt, er wäre der Einzige, der mit Geld umgehen kann.
Können Sie sich noch entsinnen?
Nein, das hat nicht gesessen. Lieber Herr Primas, soll ich Ihnen etwas sagen? Sie finden keinen Koalitionspartner, der mit Ihnen solche Dinge umsetzt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst erst mal herzlichen Dank, dass wir diesen Tagesordnungspunkt heute schon beraten können. Wir wissen, die Zeit drängt. Schließlich ist der Hintergrund, dass wir als Bundesländer gemeinsam mit dem Bund im Oktober dann auch weiterkommen wollen.
Sie haben schon teilweise angesprochen, worum es hier geht. Ich will noch mal sagen: Der Gemeinde- und Städtebund hat ja gesagt, die Kommunen müssen eingebunden sein. Das sind sie schon jetzt beim IT-Planungsrat, auch bei FITKO. Bei uns ist es natürlich wichtig, dass wir gemeinsam etwas tun. Wir können es zum Beispiel auch nutzen. Der Bund stellt uns bestimmte Plattformen zur Verfügung. Wenn wir zum Beispiel an die sogenannte E-Rechnung denken, dann können wir eine Leistung des Bundes schon kostenfrei nutzen. Das steht für uns zur Verfügung, steht auch den Kommunen in Thüringen zur Verfügung. Da gibt es auch eine ganze Menge Synergieeffekte.
Und es ist natürlich wichtig, dass wir uns abstimmen. Nicht jeder muss das Fahrrad noch mal neu
erfinden. Auch das ist, glaube ich, wichtig. Das Thema „Digitalisierung“ ist zwar schon seit Jahren in vieler Munde. Wir wissen aber auch, wenn man sich zum Beispiel mal vergegenwärtigt, dass 80 Prozent der Anliegen, die Bürger haben, natürlich bei den Gemeinden aufschlagen, dass wir da schon auch noch Nachholbedarf haben. Wir sind in einem guten Miteinander mit den Kommunen. Sie wissen möglicherweise, dass wir auch Rahmenvereinbarungen mit den Kommunen geschlossen haben, damit wir dort weiterkommen können, und dass wir jetzt einen gemeinsamen IT-Dienstleister mit den Kommunen auf den Weg bringen werden. Dafür hatten wir den Rahmenvertrag abgeschlossen.
Wir geben auch eine ganze Menge Geld aus. Es haben ja alle jetzt hier gesagt, am Geld soll es nicht scheitern. Da will ich mal übersetzen: Wir als Landesregierung haben uns bereit erklärt, in den kommenden Jahren, also ab diesem Jahr, bis zu 80 Millionen Euro für die Kommunen zur Verfügung zu stellen, damit diese Anbindung möglich ist. Ich weiß, dass das bei vielen noch unter Vorbehalt steht, weil man auch nicht genau weiß, auf was man sich einlässt. Dazu dient unter anderem eine Veranstaltung vom Innenminister gemeinsam mit dem Finanzministerium am nächsten Montag. Da sind alle eingeladen, auch hinzugehen und sich mal ein erstes Bild zu machen, was da schon an Möglichkeiten besteht.
Jetzt geht es um die FITKO und auch um den Finanzrahmen, der zur Verfügung gestellt werden soll. Ich freue mich, dass die Fraktionen alle gesagt haben, dass sie das unterstützen und wir das hier für Thüringen auf den Weg bringen können. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte gar nicht gedacht, was man alles in den Gesetzentwurf interpretieren kann. Zunächst mal herzlichen Dank an die Koalitionsfraktionen, dass sie diesen Entwurf eingebracht haben. Herr Kowalleck, ich kann sogar verstehen, warum Sie sagen, jetzt haben wir die Vierte, jetzt machen wir die Fünfte. Sie müssen sich sogar darauf einstellen, dass Sie in diesem Jahr noch die Sechste bekommen. Das hat nichts mit uns zu tun. Wir müssen natürlich immer reagieren, wenn ein Glücksspielstaatsvertrag beschlossen ist, dann gibt es Reaktionsnotwendigkeiten auch im Thüringer Glücksspielgesetz. Deswegen kündige ich schon mal an, dass vonseiten des Innenministeriums dann zuständigerweise die sechste Änderung des Glücksspielgesetzes in Thüringen ansteht.
Ich will auch sagen, die Bewegung ist ja groß. An die CDU gerichtet: Sie haben mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden ja jemanden, der sich zum Thema „Glücksspielstaatsvertrag“ auch sehr intensiv auskennt und die Veränderungen durchaus immer begleitet hat. Daran kann ich mich von den letzten zehn Jahren sehr gut erinnern. Wir haben mit dem jetzigen Glücksspielstaatsvertrag natürlich auch Schwierigkeiten, das wissen alle, die sich damit beschäftigen. Wir müssen also neu herangehen. Das bedeutet auch, dass wir abwägen müssen. Ich sage das wegen Herrn Kowallecks Frage zu Spielerschutz, Jugendschutz und auch Schutz vor Suchtgefahren.
Trotzdem werden wir uns der Liberalisierung stellen müssen. Was Herr Müller gesagt hat, kann ich deswegen nicht so ganz teilen. Die Leute sind abgewandert ins legale Glücksspiel anderer Anbieter und ins illegale Glücksspiel ins Internet. Das ist unser Problem. Deswegen müssen wir mit der Erstellung des Glücksspielstaatsvertrags spätestens
2021 Lösungen finden, wie wir damit umgehen. Sie wissen, dass die staatliche Lotterie die am meisten geschützte ist, die am meisten vor Suchtgefahren schützt und die natürlich gerade auch das Thema „Jugend- und Spielerschutz“ ganz intensiv beherrscht.
Deswegen haben wir momentan drei Zuständigkeiten. Wir haben die Zuständigkeit des Innenministeriums für den Glücksspielstaatsvertrag und für die Frage der Genehmigungen überhaupt. Wir haben unseren Landesbetrieb, die Thüringer Lotterieverwaltung. Und wir haben die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH in Suhl, die der Geschäftsbesorger ist. Deswegen, Herr Kießling, gibt es niemand anderen, der hier Gewinne abschöpft. Alles, was die Lotterie-Treuhandgesellschaft erwirtschaftet, braucht sie für die eigenen Personen, die dort arbeiten. Das braucht sie für die Datenverarbeitung, die sie mit anderen Bundesländern vorhalten muss – Sie wollen ja überall Lotto spielen –, und das braucht sie natürlich, um die Lotterieannahmestellen zu vergüten.
Deswegen gibt es keine 20 Millionen Euro Gewinn, die irgendwo verschwinden.
Nein, es stimmt einfach nicht. Und deswegen sage ich vorweg: Ich verstehe ja Ihre Fragen, aber mir wäre recht – wir werden ja heute Mittag im Ausschuss die Anhörung beschließen bzw. beschließen, wie wir weiter vorgehen –, wenn Sie Fragen ganz konkreter Natur haben, dass Sie die dann bitte aufschreiben, dann können wir sie gleich im nächsten Ausschuss ganz konkret beantworten. Ich werde natürlich auch gern den Geschäftsführer der Lotterie-Treuhandgesellschaft mitbringen, damit Sie all die Dinge, die Sie jetzt momentan nicht ganz genau sehen können, auch ganz genau ergründen können.
Meine Damen und Herren, es ist uns leider nicht möglich gewesen, da auch viel früher heranzugehen. Ich bedauere das, aber – es ist von den Kollegen angesprochen worden – es geht natürlich um die Fragen „Datenschutz, Datenschutz-Grundverordnung“, „Rechtsprechung im umsatzsteuerlichen Bereich“. Das ist ein wichtiger Punkt, warum wir die momentane Konstellation, die sich steuerrechtlich Organschaft nennt, in eine andere Form überführen wollen. Das ist der Kern dieses Gesetzentwurfs, dieser Veränderung im Thüringer Glücksspielgesetz.
Und ich will ein Bild benutzen, weil das anders wirklich schwierig zu beschreiben ist: Sie müssen sich Mutter und Kind vorstellen, eine ganz enge Beziehung. So ist 1990 auch Lotterieverwaltung in Thüringen aufgestellt worden, und das war zum damaligen Zeitpunkt auch richtig und gut so. Ich will daran erinnern: Wir hätten in Thüringen 1990 gar nicht Lotto spielen können, wenn das nicht die Hessen für uns am Anfang mitgemacht hätten. Deswegen haben wir deren Struktur übernommen, die auch viele Jahre gehalten hat. Das bedeutet aber, ich habe zum einen die Lotterie-Treuhandgesellschaft in Suhl, die die Durchführung macht, die der erste Ansprechpartner ist, wenn zum Beispiel der Lottomillionär in Thüringen ermittelt worden ist, und die viel für die Organisation tut. Das ist das Kind.
Und ich habe auf der anderen Seite die Mutter, das ist das Finanzministerium in Thüringen. In einer Abteilung haben wir die Thüringer Lotterieverwaltung. Wir geben quasi an die Lotterie-Treuhandgesellschaft den Auftrag zur Durchführung. Und diese Organschaft bedeutet, dass das Kind immer am Bein der Mutter läuft. Das heißt, das Kind darf nichts tun, bevor die Mutter sagt, du darfst das tun. Beim Klettergerüst wäre das so, dass die Mutter sagt: „Ja, du darfst auf das Klettergerät gehen“, dann darf das Kind das. Aber wenn das Kind spontan sagt: „Ich möchte auch auf die Wippe“, dann muss es erst die Mutter fragen, ob es jetzt auch auf die Wippe darf. Einfach nur ein Bild, damit Sie sich auch die Enge vorstellen können.
Das macht natürlich zunehmend Schwierigkeiten. Wir müssen zunehmend prüfen, das heißt, wir bräuchten mehr Personal, wenn wir dieses Konstrukt von Mutter und Kind weiterführen würden. Deswegen wollen wir in die Anstalt des öffentlichen Rechts gehen. Wir führen die Lotterieverwaltung und die Lotterie-Treuhandgesellschaft zusammen. Es ist schon beschrieben worden: Es bleibt sonst alles, wie es ist, dass zum einen die Arbeitnehmerinnen dort verbleiben, das ist ja ganz wichtig. Die Kollegen, die das bei uns im Haus machen, die bleiben natürlich bei uns, die gehen nicht mit in die Lotterieverwaltung, die nehmen andere Aufgaben wahr. Das ist für uns als Finanzministerium eine Erleichterung.
Also wir haben es einfach mit einem Rechtsformwechsel zu tun, der nach so vielen Jahren angezeigt ist. Deswegen bin ich ganz froh, dass die Koalitionsfraktionen das jetzt übernommen haben. Wie gesagt, ich bitte noch mal darum, wenn Sie Fragen haben, dann können Sie sie vorher formulieren, das wäre uns sehr recht. Dann würden wir alles gern ausführlich machen, und wenn es schriftlich sein sollte, dann machen wir das auch.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Koalitionsfraktionen und bitte um Überweisung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist in der Tat so, heute geht es nur ums Geld. Mal ganz ehrlich, im Gesetz geht es nur ums Geld. Es geht um das Besoldungsrecht, es geht um das Versorgungsrecht und es geht um Mehraufwandsentschädigungen und deswegen ist es sachgerecht, das im Haushalts- und Finanzausschuss und nicht im Bildungsausschuss zu diskutieren.
Wir haben ja gemerkt, auch im Haushalts- und Finanzausschuss, dass die Kolleginnen und Kollegen, die vom – dürfte ich bitte um Ruhe bitten, hier hinten, Frau Tasch, ich würde gern reden.
Ach Wolfgang, ich bin doch ein zufriedener Mensch, es kommt jetzt nur noch auf die Koalitionspartner an.
Ich will nur eins ergänzen, falls sich jemand nicht ganz so genau auskennt. Wir reden jetzt über Besoldung, das heißt, es sind Beamtinnen und Beamte, und das wird natürlich auch, das haben wir im Gesetz vereinbart, auf die angestellten Lehrerinnen und Lehrer übertragen, sodass alle diese Vergütung bekommen. Für die Angestellten ist es natürlich ein ordentlicher Sprung nach oben.
Herr Tischner, reden Sie nicht von Schulsozialarbeit, ich habe die schulbezogene Jugendsozialarbeit eingeführt
und dass ich sie nicht stärker einführen durfte, das lag nicht an mir, das lag am Geld und das lag an dem Finanzminister, der gesagt hat, na ja, die 10 Millionen kriegst du, aber mehr kriegst du halt nicht. Also insofern denke ich, muss man schon immer gucken, was man selbst auch mit verursacht hat, sonst wären wir schon wesentlich weiter mit dieser schulbezogenen Jugendsozialarbeit.
Ich stimme ihm aber zu, natürlich sollte jede Schule so einen Sozialarbeiter bekommen. Ich sage aber auch aus meiner persönlichen Erfahrung: Das Schwierigste, ich will mich vorsichtig ausdrücken, war Anfang der 90er-Jahre, einfach das gegliederte Schulsystem einzuführen und eben nicht zuzulassen, dass Kinder zusammen in Schulen lernen.
Das war der Kardinalfehler, ich will das jetzt gar niemandem vorwerfen. Es war überall so gewesen, da haben wir es auch gemacht, aber genau das ist es. Die CDU hat sehr intensiv die Gemeinschaftsschule bekämpft, sehr intensiv, auf kommunaler Ebene, ganz intensiv und genau das böte sowohl den Kindern als auch den Lehrerinnen und Lehren eben andere Möglichkeiten.
Natürlich weichen Eltern aus, das wissen wir aus vielen Gesprächen. Wenn sie die Möglichkeit haben, ihr Kind aufs Gymnasium zu schicken, dann schicken sie es aufs Gymnasium. Da hilft auch keine Imagekampagne und da hilft auch nicht, wenn man ein Überangebot an Regelschullehrerinnen und Regelschullehrern hätte. Es ist einfach in dieser Gesellschaft so, dass man sagt, mit denen will ich nicht auf die Schule gehen. Und wenn man das so zulässt, dann hat man Fehler gemacht. Es muss anders gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann das, was Frau Holbe gesagt hat, nicht so stehen lassen. Da ich für dieses sogenannte Hamburger Modell die zuständige Ministerin bin und das Gesetz in Gemeinschaftsaufgabe mit Herrn Maier gemacht habe, muss ich ganz deutlich sagen: Hier sehen Sie, wie Lobbyismus funktioniert.
Nicht nur der Thüringer Beamtenbund, sondern auch der Deutsche Beamtenbund unterscheidet offensichtlich in gute Beamte und schlechte Beamte. Gute Beamtinnen und Beamte sind die, die privat versichert sind. Schlechte Beamtinnen und Beamte sind die, die freiwillig pflichtversichert sind. Natürlich ist das so. Denn der Beamtenbund ist einer der stärksten Kritiker dieses Hamburger Modells. Wir haben das beim parlamentarischen Abend erlebt, als der Ministerpräsident vom Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes in einer Art und Weise angegriffen wurde, wie wir sie selten bei parlamentarischen Abenden erleben. Und jetzt sage ich Ihnen auch, warum: Weil sie selbst sehr eng an einer privaten Krankenversicherung hängen.
Das ist Lobbyismus pur und das dient nicht den Beamtinnen und Beamten, die aus ganz unterschiedlichen Gründen momentan schon freiwillig pflichtversichert sind. Ich nenne ein Beispiel: eine Familie mit zwei Kindern. Ein Ehepartner, vielleicht die Frau, hat die Kinder in Familienversicherung mit in ihrer Krankenkasse, vielleicht weil man später geheiratet hat, ist das so passiert. Der andere Ehepartner wird als Beamter mit einem höheren Einkommen in den öffentlichen Dienst eingestellt. Dann hat er, wenn er vorab verbeamtet ist, in die private Krankversicherung seine Kinder mit hineinzunehmen. Wenn da jemand krank ist – Frau Marx hat es angesprochen –, dann zahlt er noch mal wenigstens 30 Prozent obendrauf. Das heißt, es wird teuer für die Familie, und deswegen sind manche Beamtinnen und Beamte jetzt auch noch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Ich habe als Sozialdezernentin erlebt, wie schnell die private Krankenversicherung vor den zukünftigen Beamtinnen und Beamten steht und wie sehr sie sie bearbeitet und wie schwierig das ist, dann zu sagen, ich gebe mehr Geld aus, denn diese Menschen geben mehr Geld aus, die bezahlen nämlich den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung,
damit sie in der Tat eine ordentliche Krankenversicherung haben. Deswegen finde ich es unredlich, wenn wir hier so tun, als ob das verfassungswidrig ist, damit man das verhindern kann. Das finde ich nicht redlich.
Das ist geprüft worden und es ist nicht so. Und deswegen bitte ich auch noch mal: Es ist wirklich wichtig für diese Menschen, die bei uns ihren Dienst leisten, dass sie gleichberechtigt behandelt werden.
Es ist erwähnt worden: Keiner wird gedrängt, jeder kann sich entscheiden und die Furcht, die die private Krankenversicherung hat, ist doch völlig unbegründet. Jeder junge Beamte oder jede junge Beamtin wird selbst nach ihren eigenen Verhältnissen prüfen – das darf sie, wir werden sie aufklären –, ob es für sie sinnvoll ist, in die private Krankenversicherung zu gehen und den Anteil neben der Beihilfe abzusichern, oder ob sie in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist ja schon von allen Abgeordneten des Hauses, von Frau Schulze angefangen, sehr umfassend über diesen Gesetzentwurf gesprochen worden, sodass ich mir das erspare. Ich möchte nur sagen, auch für mich, Frau Henfling, ist das Glas halb voll. So ist das. Diese Maßnahmen jetzt umzusetzen, bedeutet für die Landesverwaltung schon eine ganze Menge und für die Kommunalverwaltung auch. Und wenn wir das Stück geschafft haben, dann kann man sicherlich auch noch über andere Dinge sprechen, aber im Moment, glaube ich, ist das für einzelne, vor allem kleine Einheiten eine echte Herausforderung. Besser ist es, wir setzen diesen Teil, da stimme ich Ihnen hundertprozentig zu, Frau Henfling, jetzt um, damit wir an der Stelle endlich auch weiterkommen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann mich sehr gut entsinnen – da war ich noch nicht Finanzministerin, da war ich noch nicht einmal Sozialministerin –; wir zwei haben schon mal miteinander gesprochen, Frau Diezel war damals nämlich Finanzministerin. Da ging es natürlich auch um den ermäßigten Steuersatz. Das ist seit Beginn der Bundesrepublik eine unendliche Geschichte, zumindest mit Einführung dieses ermäßigten Steuersatzes. Frau Werner hat schon in der gestrigen Rede zur Aktuellen Stunde ausgeführt, wie schwierig das ist und hat Windeln, Babynahrung, Strampler erwähnt. Wir hatten uns über das Essen in Kindereinrichtungen, Schulen und Pflegeheimen unterhalten, weil wir es tatsächlich schwer bis gar nicht begründen können, warum einmal 7 und einmal 19 Prozent gezahlt werden müssen. Ich denke, Sie kennen das alle.
Ich will auch dazusagen: Unserer Kenntnis nach ist der Gesetzentwurf bereits fertiggestellt und steht unmittelbar vor der Abstimmung mit den Verbänden und den Ressorts, das heißt, wir erhalten ihn in Kürze. Insofern ist es gut, wenn man das in den Haushalts- und Finanzausschuss überweist, denn dann können wir uns ganz konkret an diesem Gesetzentwurf abarbeiten. Auch ich bin natürlich der Auffassung, dass wir weiterhin den Fokus auf den Verbraucher richten müssen. Es geht nicht um Medienkonzerne oder auch Verlage, sondern es geht um den Verbraucher. Hat der Verbraucher die Notwendigkeit? Ist das zum Beispiel ein Medium, das
er im Rahmen – im weitesten Sinne – der Daseinsvorsorge auch hat, weil natürlich Informationen an die Menschen kommen müssen? Das muss oberstes Ziel sein, deswegen sage ich auch, besser als ein Antrag auf Beratung einer Bundesratsinitiative, die – das wissen alle Minister, auch in der CDUFraktion – immer schwer umzusetzen ist, wenn alle schon arbeiten. Dann kriegt man nämlich keine Mehrheit mehr, dass man sich dann tatsächlich inhaltlich im HuFA damit auseinandersetzt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist bereits erwähnt worden, dass die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmen der Kommunen zählt und dass wir in Thüringen auf circa 240 bis 250 Millionen Euro schauen können. Deshalb ist es tatsächlich so wichtig, dass wir im Bundestag und im Bundesrat bis zum Jahresende gesetzgeberisch tätig geworden sind. Ich will auch sagen, dass es der Bundesregierung nicht leicht gefallen ist, diesen Kompromiss zu finden. Ich bewerte ihn auch nicht als besonders prickelnd, weil er weit weg von dem 14:2-Beschluss ist, den die Finanzminister mal im Bundesrat geschlossen haben, nämlich dass wir eine ganz andere Bewertung auch in dem Bereich haben sollten. Ich sage es mal ganz einfach: Wer ein höherwertiges Grundstück in einer besseren Wohnlage hat, der ist auch potent genug, mehr zu zahlen als in einer Wohnlage – ich bleibe mal hier bei uns auf dem Dorf – mit 100 oder 60 Einwohnern, dessen Grundstück nicht so sehr verwertbar ist. Das war mal der Grundsatz gewesen. Wir haben ein Bundesland, das uns in Geiselhaft nimmt, das ist Bayern, an ganz vielen Stellen. Ja, ich kann es gar nicht anders ausdrücken. Sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag haben sie quasi ein Vetorecht. Sie nutzen das sehr ausgiebig zu ihren Gunsten, und das, obwohl – das will ich noch mal deutlich sagen – genau dieses Bundesland Bayern, als es noch sehr strukturschwach war, darauf angewiesen war, dass aus dem Ruhrgebiet nicht nur die Kohle, sondern die „Kohle“ in Form von Geld nach Bayern geflossen ist, um Strukturentwicklung zu machen. Jetzt diesen Kompromiss aufzulösen, weil man jetzt sagt, jetzt sind wir ja reich, da brauchen wir nicht mehr mitzumachen, das, finde ich, ist sowas von unsolidarisch. Das widerspricht auch dem, was wir uns mit unserem föderalen System am Ende mal vorgenommen hatten.
Dass die Materie sehr komplex ist, das sehen wir auch bei den Vereinfachungen, so nach dem Motto: „Am besten wir schaffen es auch gleich ab, es hilft ja nichts.“ Wenn ich jetzt mal in der Ideologie der AfD weiter wäre, dann müssten wir ja eine Mauer um Europa bauen. Spätestens dann wird klar: Man kann sie gar nicht abschaffen, die Grundsteuer. Denn Sie wüssten gar nicht, woher Sie das Geld nehmen sollten für Ihre Mauer.
Das ist nicht meine Mauer, Herr Möller. Sie wollen das doch. Sie wollen doch, dass keiner mehr rein
kommt. Das können Sie doch nur mit einer Mauer à la Trump machen.
Nein, nein, das habe ich Ihnen nicht vorgeschlagen. Das ist genau das, was Sie immer beschreiben.
Sie machen überholen, ohne einzuholen. Das war zu DDR-Zeiten schon falsch. Sie können das ja gern jetzt weiter versuchen. Es ist ein Fehlweg gewesen.
Ja, ich habe über die Grundsteuer gesprochen, Frau Muhsal, genau, und zwar über die Bemerkung, die Ihre Fraktion hier im Landtag gemacht hat. Sie wissen immer, wie es finanziert werden soll: Von den Ärmsten der Armen wollen Sie das Geld wegnehmen. Das ist Ihre Ideologie.
Sie wollen nichts zurückgeben, Herr Kießling, nein. Ich bestreite das ganz vehement. Denn wenn Sie den Staat schwächen, und das wollen Sie, Sie wollen nachweislich den Staat schwächen, indem Sie die Steuer abschaffen wollen.
Sie wollen den Staat schwächen. Ich wiederhole das immer wieder.
Sie wollen ja nicht die Bürger entlasten. Sie entlasten mit all den Dingen immer die etwas wohlhabenderen Bürgerinnen und Bürger.
Aber sicherlich, natürlich. Die AfD ist gegen die kleinen Leute, man muss es ganz deutlich sagen.
Ja, klar, können sie ja auch nicht.
Meine Damen und Herren, die Grundsteuer berechnet sich ab 2025 wie bisher in drei Stufen: Grundstückswert, Grundsteuermessbetrag und Hebesatz,
wobei Grundstückswert und Grundsteuermessbetrag von den Finanzämtern ermittelt werden.
Seien Sie doch nicht so aufgeregt. Ich habe Sie wohl getroffen, Herr Möller? Wahrscheinlich.
Meine Damen und Herren, der Grundsteuermessbetrag stellt die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen dar. Für die Finanzverwaltung bedeutet das, in den drei Jahren von 2022 bis 2024 – wir werden uns bemühen, auf Anfang des Jahres 2024 zu kommen – bundesweit 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Für Thüringen – es ist erwähnt worden – sind das 3,3 Millionen Grundstücke, die in circa 1,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten zusammengefasst sind.
Meine Damen und Herren, hierfür müssen im Rahmen von Vorbereitungsmaßnahmen von den Finanzämtern in den nächsten 1,5 Jahren alle notwendigen Datenbanken aktualisiert werden. Dafür wurden die besagten 68 Vollzeitäquivalente, das heißt VBE, Datenerfassungskräfte, befristet eingestellt.
Es ist erwähnt worden, dass hier Software notwendig ist. Auch da ergibt sich eine schöne Sache. Für die Software ist Bayern zuständig. Bayern ist in der Lage, zwei Modelle zu programmieren. Das haben sie uns zugesagt. Wir werden mal sehen, wie schnell die Bayern sind, das auch umzusetzen.
Meine Damen und Herren, zusätzlich müssen 500.000 Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erstmals steuerlich erfasst werden, für die bisher keine Einheitswertfeststellung erfolgt war. Das hängt nicht daran, dass wir faul waren, sondern dass bisher die Nutzer der Grundstücke erfasst waren und jetzt müssen es die Eigentümer sein.
Wir haben auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Koordinierung der sogenannten automationstechnischen und fachlichen Umsetzung eingerichtet. Anfang September 2018 wurde im Thüringer Finanzministerium eine Projektgruppe eingerichtet mit dem Auftrag, die notwendigen organisatorischen und automationstechnischen Maßnahmen zu verifizieren und entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Wir haben dazu auch extra im Janu
ar 2019 eine Stabsstelle „Umsetzung der Grundsteuerreform“ eingerichtet.
Wir haben jetzt die Regierungsentwürfe vorliegen. Meine Damen und Herren, die Änderung des Grundgesetzes muss gestemmt werden. Da kann ich auch noch mal aus den Verhandlungen berichten: Natürlich haben sich auch die nicht an der Bundesregierung beteiligten Parteien, insbesondere die FDP und auch die Grünen, im Bundesrat mit beteiligt, weil sie in Landesparlamenten sitzen, weil sie auch zum Teil die Finanzminister in anderen Konstellationen stellen und sich darum bemühen, dass wir bei einem einheitlichen Modell bleiben. Jetzt haben wir diese Aufspaltung, das heißt, die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer muss jetzt übertragen werden. Ich bin mir sicher, dass wir auch die Zweidrittelmehrheit im Bundestag dafür erreichen können.
Darüber hinaus werden wir als Länder zu umfassenden Abweichungen in landesrechtlichen Regelungen befugt. Wir werden sehen, wer diese Befugnis überhaupt annimmt, ob es Bayern tatsächlich tut, denn wir müssen eine Doppelrechnung machen – sowohl nach dem einen Prinzip, das die Mehrheit annimmt, als auch nach dem anderen Modell, was Bayern favorisiert –, denn die Auswirkung der Grundsteuerreform auf den Länderfinanzausgleich ist noch zu beachten. Die Bundesländer hatten sich versprochen, dass die reichlich 14 Milliarden Euro Steueraufkommen aus der Grundsteuer auch weiter dem Länderfinanzgleich als Berechnungsgrundlage dienen. Das bedeutet jetzt im Einzelfall, dass wir garantieren müssen, dass jedes Bundesland auch so gestellt wird – egal ob es die Steuer erhebt oder nicht, in voller Höhe oder nicht –, als ob es die Grundsteuer weiter so erhebt, wie es jetzt ist. Das heißt, wenn ich jetzt 100 Millionen Euro für die Grundsteuer in den Länderfinanzausgleich eingezahlt habe, dann muss das auch in Zukunft sein. Wenn ich aber nur 50 Millionen Euro bei den Gemeinden erhebe, weil ich sage, ich entlaste euch alle, dann wird das Land so gestellt, als ob weiterhin 100 Millionen Euro dabei sind. Auch das muss beachtet werden.
Meine Damen und Herren, so weit zu dieser Reform. Es ist viel dazu gesagt worden. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Auch für die Zukunft sind wir gut aufgestellt, weil die Pauschalierung, die das Bundesfinanzministerium jetzt mit ihren Faktoren in diesen Entwurf der Bewertung hineingegeben hat, ermöglicht uns, dass wir regelmäßig wieder Grundsteuerneubewertungen vornehmen können und dass wir dann natürlich auf die Daten zugreifen können, die automatisiert vorhanden sind.
Ich will nur eins erwähnen: Mindestmaß ist ja, dass wir nicht nur die Grundstücksgröße nehmen, also jemand hat 1.000 Quadratmeter in Erfurt und ein anderer hat 1.000 Quadratmeter in Helmershausen in der Rhön. Das ist die Grundstücksgröße. Dazu gibt es einen sogenannten Bodenrichtwert. Der ist in Erfurt zugegebenermaßen in der Zentrumslage etwas höher als in Helmershausen, einem Dorf in der Rhön. Dieser Bodenrichtwert wird für die Bewertung herangezogen. Wir haben das in einem Kataster von Anfang an sehr vorbildlich gelöst. Da kann man den vorhergehenden Landesregierungen, die das umgesetzt haben, nur dankbar sein, dass das so stringent erfolgt ist. Dazu kommen dann einzelne andere Dinge, zum Beispiel Vergleichsmieten usw., sodass wir das am Ende auch automatisiert berechnen können und sich der Aufwand dann auch in Zukunft in Grenzen hält. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen in drei Schritten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zeitgleich und systemgerecht unter Berücksichtigung des prozentualen Gesamtvolumens der jeweiligen Tarifanpassung auf die Besoldung übertragen. Mit diesem Gesetz werden die Dienst- und Versorgungsbezüge für Thüringer Landes- und Kommunalbeamte, Richter und Versorgungsempfänger an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Damit wird der Gesetzesauftrag nach § 14 Thüringer Besoldungsgesetz und § 4 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz erfüllt und die amtsange
messene Alimentation der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger sichergestellt. Mit der erfolgten Tarifanpassung und der Übertragung auf die Beamten wird ein deutlicher Schritt getan, um die Attraktivität im öffentlichen Dienst in finanzieller Hinsicht zu stärken. Da ich nun mal Finanzministerin bin: Es kostet 300 Millionen Euro, natürlich auch in den folgenden Jahren.
Mit den vorliegenden Änderungsanträgen sollen die Bewertungsobergrenzen für den mittleren Polizeivollzugsdienst abgeschafft und der anspruchsberechtigte Personenkreis auf die Feuerwehrzulage erweitert werden. Ich kann zu dieser Position nur sagen: Es ist wirklich wichtig – Herr Kräuter hat es angesprochen –, nicht nur die Zulagen müssen betrachtet werden, sondern auch die einseitige Aufhebung bei der A 9 beim Polizeivollzugsdienst. Das hat zu viel Verärgerung in anderen Beamtengruppen geführt, das muss auch in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich auf den Tisch und muss angeschaut werden. Es kann nicht sein, dass sich nur die durchsetzen, die die größte Menge an Rufern haben – sage ich jetzt mal freundlich –, sondern es muss im Beamtenrecht nach wie vor gerecht zugehen. Das muss in der nächsten Legislaturperiode damit genauso auf den Schirm, wie Sie das für die Zulagen gesagt haben.
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfs in diesem Plenum habe ich als Finanzministerin die Nach- und Auszahlung der erhöhten Bezüge für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger mit den Juli-Bezügen unter Vorbehalt des Inkrafttretens dieses Gesetzes veranlasst. Damit erfolgt diese Zahlung zeitgleich mit der für die Tarifbeschäftigten.
Meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 7. Juni 2019 damit beschäftigt und die Empfehlung ausgesprochen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich habe mit Freude vernommen, dass die Fraktionen hier im Rund das auch tun wollen. Herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte gar nicht gedacht, dass das Sparkassengesetz hier bei den vielen Formalismen, die wir an der Stelle ändern, so viel Zeit in Anspruch nimmt. Deswegen möchte ich gar nicht auf die Dinge eingehen, die wir als Landesregierung mit dem Änderungsgesetz eingebracht haben. Ich denke, die sind auch umfassend im HuFA besprochen worden.
Ich möchte gern bei Frau Floßmann anknüpfen. Sie hat zitiert, was der Sparkassen- und Giroverband an Bedenken bezüglich der Veröffentlichung angemeldet hat, also Hinwirkung auf die Veröffentlichung der Gehälter. Ich kann jetzt zusammenfassend sagen, um jetzt die anderen nicht im Detail zu langweilen: Wir können in allen Punkten sagen, dass wir, obwohl wir gut mit dem SGVHT zusammenarbeiten, an der Stelle eine andere Meinung haben. Sie berufen sich da auf die Wirtschaft und wir sagen: Es ist aber Landeshoheit. Wir sind ja im Bereich des Rechts der Sparkassenorganisation und deswegen können wir das so tun. Und da es diese Abgrenzungen gibt – Sie hatten es selbst jetzt noch einmal erwähnt, es geht um die Hinwir
kung auf die Offenlegung –, halten wir das alles für gerechtfertigt. Ich will dazu auch noch sagen: Wir haben ja selbst einen Kodex der guten Unternehmungsführung in Thüringen. Das heißt, wir verpflichten unsere neuen Geschäftsführer, die wir einstellen, natürlich auch, ihre Gehälter offenzulegen, und ich finde, das ist auch in Ordnung. Vieles wird mit Steuergeldern gemacht. Dort sind es die Groschen der Sparer. Es ist durchaus noch etwas anderes, als wenn ich in einer Privatbank bin. Insofern glaube ich, ist es zumutbar, dass auch die Vorstände ihre Gehälter offenlegen.
Das sehe ich so. Auf die Parallele hat auch Herr Kuschel schon hingewiesen. Jeder Bürgermeister muss offenlegen und muss sich damit auseinandersetzen, dass jemand sagt: Du bekommst doch so und so viel, ob es 500 oder 5.000 Euro sind. Insofern sollten sich die Vorstände da nicht hinter Regelungen verstecken, die nicht vorhanden sind. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte interessierte Gäste! Die Landesregierung hat am 15. Januar dieses Jahres den Entwurf des Haushaltsplans 2020 beschlossen und anschließend das Haushaltsgesetz nebst Haushaltsplan in den Landtag eingebracht – so früh wie nie und das mit Absicht; mit der Absicht nämlich, Ihnen zu ermöglichen, den Haushalt zu beraten und zu verabschieden. So können Sie gewährleisten, dass der Freistaat Thüringen zu Beginn des neuen Jahres 2020 einen Haushalt hat, der Sicherheit für alle schafft.
Ich möchte mich auch ganz herzlich bei allen bedanken. Die Fraktionen sind alle erwähnt worden. Auch der Ausschussvorsitzende hat eine sehr gute Arbeit gemacht, das ist auch schon erwähnt worden. Herr Dette weiß – wir beide gehören quasi zusammen, der Rechnungshof und die Finanzministerin, und äußern uns auch an vielen Stellen ähnlich –, wir sagen, wir müssen natürlich bei manchem Ausgabewunsch durchaus noch mal nachfragen: Ist der dringlich notwendig oder ist er nicht dringlich notwendig? Ich habe mich mittlerweile daran gewöhnt, dass alle, wenn sie selbst etwas nicht durchkriegen, sagen, die Finanzministerin war es. Da sage ich aber: Viel Feind’, viel Ehr’. Das ist richtig und gut, einer muss in so einer Koalition, einer muss in der Regierung diese Aufgabe wahrnehmen. Ich denke, trotz dieses – hin und wieder auch – Streits mit den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern – dass ich sage, das muss nicht sein, das kann man später machen oder anders machen – ist der Haushalt gut gelungen.
Wir haben die Änderungsanträge jetzt auf dem Tisch liegen. Ich will auch da noch mal, sehr geehrte Damen und Herren, meinen herzlichen Dank an die Regierungsfraktionen richten. Sie haben erkennbar Haushaltsdisziplin gehalten. Auch das erkennt man ja daran, dass wir den Haushalt nach Regierungsbeschluss nur um 55 Millionen Euro erhöht haben. Auch das zeigt die Ernsthaftigkeit, mit der Rot-Rot-Grün Haushalt macht.
Sicher ist das Beratungsergebnis auch ein Beleg dafür, dass wir uns frühzeitig gemeinsam abgestimmt haben und mit dem Regierungsentwurf schon die richtigen Akzente zur richtigen Zeit gesetzt haben. Bereits im Entwurf der Regierung waren wichtige Vorhaben verabredet, die die drei zen
tralen Schwerpunkte unserer Finanzpolitik, nämlich Tilgung, Investition und Vorsorge, widerspiegeln. Auch ich möchte sie anhand einiger Beispiele nochmals erwähnen, weil diese Themen oftmals in Fachthemen untergehen – man sagt: Die machen das schon. Aber sie sind außerordentlich wichtig und sie sind auch nicht so einfach umzusetzen.
Zum einen die Tilgung: Wir haben keine Neuverschuldung, weder im Kernhaushalt noch in den Sondervermögen. Im Gegenteil, die regelgebundene Schuldentilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell wird fortgesetzt.
Man kann sich natürlich ein Stück weit darüber lustig machen oder echauffieren, dass das so wenig ist, Herr Kießling. Aber Sie wissen auch: Absehbar kann keine Regierung dieses Gesetz so einfach auflösen und absehbar steigen die Tilgungsbeträge.
Die steigen nicht schwach linear, sondern sie steigen stärker. Das bedeutet für den zukünftigen Haushalt – und wir sind ein einziges Bundesland, das diesen Weg gegangen ist –, in dieser Zeit, wo auch gerade Zinsen nicht viel bringen, nämlich zu sagen: Wir gehen kontinuierlich in die Tilgung. Wir überfordern den Haushalt nicht und damit auch nicht diejenigen, die sonst das Geld aufbringen müssten. Sondern wir sagen: Wir haben eine Regel, die gut für den Haushalt ist, nämlich Schulden zu tilgen, gesetzlich fixiert. Wir sind der festen Überzeugung, dass das der richtige Weg ist.
Ich komme gleich noch darauf, Herr Kießling. Mehr, mehr, mehr bei allen Sachen und dann aber doch … Es gibt einen schönen Spruch aus früheren Zeiten – ich kann das ganz unbelastet sagen –, der hieß: Überholen ohne einzuholen. Das hat auch nicht funktioniert.
Investitionen – wir haben schon mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 das Zukunftsprogramm für Thüringen mit der grundsätzlichen Überrollung des Haushalts 2019 aufgelegt. Nach 2020 sind erneut Gelder in gleicher Höhe vorgesehen und können gegebenenfalls unter einer neuen, aber auch mit der alten Prioritätensetzung für Investitionen eingesetzt werden – ausschließlich kommunale Investitionen, will ich dazusagen.
Darüber hinaus haben wir tatsächlich einen Haushalt – auch das ist schon angeklungen – für die Kommunen gemacht. Keiner kann das bestreiten, auch nicht Herr Mohring, wo immer er sein mag. Wir haben im letzten Haushalt ein zunächst einmaliges kommunales Sonderinvestitionsprogramm im Umfang von zweimal 100 Millionen Euro aufgelegt. Diese 100 Millionen Euro jährlich sollen den Kommunen ab 2020 dauerhaft und ohne Zweckbindung zur Verfügung stehen. Deswegen haben wir diesen Betrag in den Kommunalen Finanzausgleich überführt. Zudem gibt es ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ebenfalls für die kommunale Familie.
Auch das ist schon erwähnt worden. Ich will es trotzdem noch mal erwähnen, weil wir ja auch in der Presse immer mal lesen, wir haben so viele Einnahmen, so nach dem Motto: Was machen wir denn damit? Natürlich geht auch vieles an die Kommunen, und zwar haben wir die FAG-Masse jetzt um rund 130 Millionen Euro aufgestockt. Wenn Sie sich mal die Zeiten so anschauen: Wir sind damit bei einer Erhöhung der kommunalen Finanzen – also nicht der Landesfinanzen, sondern der kommunalen Finanzen – um fast 230 Millionen Euro seit 2014. Die Kommunen haben selbst circa 800 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen. Das heißt, auch die Kommunen haben von einer guten Wirtschaftslage profitiert und sind in der Lage, jetzt mit 1 Milliarde Euro mehr zu wirtschaften. Leider ist es so, dass die Kommunen, die wenig Geld haben, rufen und die Kommunen, die viel Geld haben sagen: Na ja gut, geht gerade so. Das macht die Diskrepanz aus, die man in der Öffentlichkeit sieht. Tatsächlich haben wir aber als Landesregierung an dieser Stelle geliefert, das kann keiner bestreiten.
Meine Damen und Herren, und wir haben Vorsorge getroffen – ich habe das Nachhaltigkeitsmodell erwähnt. Eines wurmt mich dann auch, wenn ich die Anträge von der Opposition lese. Ich will auf die Personalkosten zu sprechen kommen: Natürlich haben wir auch in diesem Haushalt 2020 weiter steigende Personalausgaben. Ursachen sind vor allem die Vorsorge für die inzwischen abgeschlossenen Tarifverträge und das Gesetz, das den Beamten ermöglicht, mehr Besoldung zu erhalten. Wir haben 75 Millionen Euro Personalkostenreserve eingeplant. Die AfD streicht 55 Millionen Euro, weil sie – was auch immer – dazu sagt. Die CDU nimmt die Personalkostenreserve gleich ganz weg, vergleicht das mit 2018. Da kann ich nur sagen, auch mit Blick auf die Tribüne: Offensichtlich hat die CDU etwas dagegen, dass Menschen im öffentlichen Dienst mehr Geld bekommen. Was anderes kann ich dazu nicht sagen.
Denn Sie haben keine Möglichkeit, mit Ihrer Streichung in einem kommenden Haushalt, so Sie diesen dann in einer Koalition umsetzen müssen, dieses Geld aufzubringen. Die haben Sie gar nicht, dann müssen Sie einen Nachtragshaushalt machen. Ich finde schon, das ist auch ein Affront gegen die Beschäftigten, die sich das erkämpft haben.
Meine Damen und Herren, wir haben natürlich auch eine Reihe von anderen personellen Mehrforderungen dabei. Auch da finde ich es wirklich scheinheilig – und das sage ich ganz ehrlich –, wenn man auf der einen Seite bei den Personalkosten streicht und auf der anderen Seite ständig ruft: Wir brauchen mehr Personal, wir brauchen mehr Personal.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Fraktionen haben sich in der Haushaltsdebatte intensiv damit beschäftigt, wie Thüringen nachhaltig, sozial, ökologisch und wirtschaftlich weiter vorangebracht werden kann. Das zeigt sich in den Änderungsanträgen, die auch grundlegende Inhalte des Koalitionsvertrags aufgegriffen haben. Ich möchte über die 20 Millionen Euro Straßenausbaubeiträge gar nicht mehr sprechen, die sind ja schon erwähnt worden. Aber auch zur Entlastung bei den Gemeinden muss man deutlich sagen: Der Bürger wird entlastet. Die Gemeinden tragen diese Entlastung nicht, sondern wir als Freistaat Thüringen übernehmen diese Belastung dann für uns – also die fehlenden Einnahmen aus Beiträgen. Wir tun das – das sage ich auch mit Blick auf die CDU –, ohne ein Wahlversprechen auf Pump zu machen.
Wir haben noch das erste beitragsfreie Kindergartenjahr gehabt, jetzt wird ein zweites hinzugefügt, das wird ab August 2020 gelten. Auch da weiß ich von vielen Menschen mit Kindern aus der Bevölkerung, die das sehr wohl schätzen, dass sie an der Stelle entlastet werden.
Aber, meine Damen und Herren, wir wollen natürlich auch die Infrastruktur gezielt weiter ausbauen – ich will gar nicht weiter darauf eingehen, es ist an mehreren Stellen schon erwähnt worden – und auch den Klimaschutz. Auch das ist – finde ich – sehr positiv. Diese Landesregierung hat sich in den fünf Jahren außerordentlich intensiv angestrengt, an diesen Maßnahmen zu arbeiten, auch finanzielle Mittel einzustellen. Wir ermuntern jetzt auch noch
die einzelnen Ministerien, indem wir sagen: Es gibt auch finanzielle Möglichkeiten, Anreize, dass wir innerhalb der Landesregierung Maßnahmen zum Klimaschutz weiterführen – sie sind ja nicht nicht vorhanden, sondern sie sind vorhanden. Für uns ist es außerordentlich wichtig, dass wir einen Beitrag leisten, um die Klimaziele 2030 mit erreichen zu helfen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich heute auch ein Resümee der Finanzpolitik dieser Landesregierung in den letzten fünf Jahren ziehen. Wir haben – auch das kann man nicht oft genug wiederholen – als Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen Gleichklang von konsequenter Rückführung der Schulden, Investitionen in die Zukunft des Landes in allen Bereichen sowie Vorsorge für finanzpolitische Unwägbarkeiten durch Vorhalten einer angemessenen Rücklage verfolgt. Wir haben dies überaus konsequent getan und können feststellen, dass wir die erfolgreichste Finanzpolitik in der jüngeren Geschichte unseres Landes umgesetzt haben.
Dann kann man in der Opposition sagen – es ist mehrfach erwähnt worden, die Steuereinnahmen sind gut, das will ich auch gar nicht in Abrede stellen –: Das ist euch ja geschenkt worden. Aber ich erinnere mal an vor fast fünf Jahren, welches Geschrei auf der Straße war – natürlich von bestimmten Leuten angezettelt –, was diese Koalition nie zustande bringen könne. Wir haben Ihnen und wir haben den Bürgerinnen und Bürgern gezeigt: Auch Rot-Rot-Grün und gerade Rot-Rot-Grün kann sparen, kann investieren, kann vorsorgen.
Damit es nicht in Vergessenheit gerät: Wir sind bei der Tilgung bei 1,1 Milliarden Euro, wir fallen unter die 15-Milliarden-Euro-Grenze. Wir bringen dieses Nachhaltigkeitsmodell konsequent auch für die Zukunft stabil als Landesregierung für Thüringen ein und wir sehen natürlich auch, dass wir in der Rücklage noch ausreichend Geld haben. Auch das war ein ganz schlimmer Vorwurf, Herr Kowalleck, Sie haben ihn öfter gebraucht: Wir fressen alles auf und was nicht alles, also sinnbildlich. Natürlich wird mehr drin sein als die 330 Millionen Euro. Wir entnehmen ja fast 900 Millionen Euro 2019 und 2020 aus der Rücklage und werden danach über die 330 Millionen Euro, vielleicht sogar noch mal 330 Millionen drin haben. Das heißt: Wir haben alle unsere Versprechen finanzpolitischer Natur, aber auch inhaltlicher Natur in diesen fünf Jahren mit der
Haushaltspolitik unterstützt und umgesetzt und keiner kann uns sagen, wir könnten es nicht.
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, es ist ja in der Tat so, der Einzelplan 06 selbst „leidet“ ein Stück weit darunter, dass der jeweilige Finanzminister oder die Finanzministerin natürlich Haushaltsdisziplin vorleben muss, und damit sind die Anträge, die wir so als Einzelplan 06 an den Haushalt stellen, meist doch etwas kleiner. Trotzdem ist wichtig, es ist auch schon erwähnt worden: Wir haben schon seit einigen Jahren eine Strategie, wie wir Personal gewinnen können. Wir sind auch die Ersten gewesen, die für das Finanzamt geworben haben, also dafür, dass man im öffentlichen Dienst auch eine gute Ausbildung bekommen kann und auch einen sicheren Arbeitsplatz. Wir planen unsere Personalentwicklungsmaßnahmen stets so, dass wir den jungen Leuten, die einen erfolgreichen Abschluss haben mit einer bestimmten Punktzahl, auch sagen können: Euch nehmen wir auf alle Fälle. Das ist, glaube ich, schon eine Sicherheit, die man hat. Wir müssen damit nicht bemühen, dass wir noch mehr Stellen brauchen, sondern wir machen das im Rahmen des Stellenabbaus, den wir zwar in geringem Umfang, aber doch noch in den nächsten Jahren haben werden, weil wir sagen: Wenn wir personell nicht zu üppig ausgestattet sind, haben wir natürlich auch Möglichkeiten, andere Maßnahmen zu ergreifen. Sie wissen, ich war Sozial- und Jugendministerin. Natürlich ist es gut, wenn wir jetzt die Jugendschulsozialarbeit erweitern, dagegen kann ich gar nichts haben, weil wir an der Stelle, wenn da junge Leute aus der Schule kommen, mindestens den Facharbeiter oder eine Teilausbildung machen, ihr Leben selber in die Hand nehmen, im Bereich der Steuern natürlich auch mehr Einnahmen erhalten. Also das ist ein Kreislauf, den man durchaus unterstützen muss. Und wir wollen natürlich auch, Herr Kowalleck, Sie haben es angesprochen, das Thema „Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ unterstützen. Das fängt bei den viel im Haushalts- und Finanzausschuss nachgefragten höhenverstellbaren Schreibtischen an. Sie können sich entsinnen, der Justizvollzug in Thüringen ist leider nicht in der Lage – Herr von Ammon, Sie haben es ja auch mitbekommen –, so viele Tische herzustellen, dass wir die alle aus der Eigenproduktion nehmen können. Aber ich denke, es ist schon okay. Es ist einfach der Tatsache geschuldet, dass, wenn wir elektronisch arbeiten, wir aus der Dreidimensionali
tät, sage ich immer, also ich habe mehrere Papiere, kann blättern, in die Zweidimensionalität gehen, nur der Bildschirm da ist, wir zwei Bildschirme brauchen und das natürlich wichtig ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der unseren Mitarbeitern auch im Rahmen der Sicherheit wichtig ist, gerade wenn die Steuerfahndung oder auch zum Teil Betriebsprüfer rausgehen, ist, dass wir sie eben auch schützen müssen, mit Westen zum Beispiel, und nicht sagen, es ist nur die Steuerverwaltung. Also auch da müssen wir uns leider vor Menschen schützen – machen das auch oft mithilfe der Polizei –, die einfach Distanzlosigkeit besitzen und die Leute auch angreifen. Das können wir auch nicht zulassen. Ich finde, das ist eine wichtige Aufgabe.
Was den Einzelplan 17 betrifft, darauf hatte ich ja schon hingewiesen: Ich finde die Entnahme aus der Personalkostenrücklage nicht gut. Beide Oppositionsfraktionen haben das getan. Es ist einfach eingeplant. Wir haben 7 Prozent, Sie müssen sich überlegen, wir haben 7 Prozent Tarifanpassung in den Jahren, die dauerhaft bleiben; die Beamtinnen und Beamten sollen diese Anpassung auch in der Höhe bekommen, und da werden große Geldbeträge bewegt, die wir auch abfedern müssen.
Weil das hier auch von Herrn Müller angesprochen wurde, will ich noch kurz zu dem Thema, ob der Haushalt, auch wenn er hier im Plenum beschlossen wird, verfassungswidrig ist oder nicht, etwas sagen: Das, was ich aus dem Gutachten entnehmen konnte, ist zum Beispiel die Befürchtung, dass mit dieser Entscheidung auch auf das Jahr 2021 etwas nachwirkt, nämlich das Haushaltgesetz. Nun ist diese Passage 2010 durch die damalige Finanzministerin ins Gesetz gekommen und wir haben noch mal nachrecherchiert, warum das passiert ist. Das ist einfach eine Anpassung an das Bundesrecht, also an das Bundeshaushaltsrecht, gewesen, die von uns dort übernommen worden ist. Es ist deswegen vernünftig, weil wir sagen, dass diese formalen Aussagen – sei das jetzt, bis zu welcher Summe wir Kredite umschulden können, wie wir uns bei Immobilien verhalten, wann der Ausschuss gefragt werden muss –, die in diesen Paragrafen formuliert sind, weiter gelten sollen. Es ist ganz vernünftig und manchmal auch auf Jahre hinaus gar nicht notwendig, diese Paragrafen zu ändern.
Nicht betroffen sind die Einzelpläne, die sind ausdrücklich ausgenommen von der Fortführung, sodass dieses Argument, dass man sogar noch weiter hinauswirkende Haushaltsrichtlinien hat, völlig unbegründet ist, weil die zumeist über viele Jahre stehen bleiben. Also da kann keine Landesregierung,
egal, wie sie zusammengesetzt ist und ob nun die alte Regierung jetzt auch weiter dabei bleibt als versteinertes Kabinett, etwas Außergewöhnliches damit tun und gleich gar nicht politische Projekte umsetzen. Das ist also nicht die Wahrheit. Und den Rest, der in Ihrem Gutachten steht, bewerten wir schlicht und ergreifend anders. Deswegen fand ich es nicht gut, Herr Kowalleck, dass Sie uns als Landesregierung vorwerfen, dass wir an der Stelle ignorant wären. Wir haben alle Einwände, die die CDU auch schon in vorhergehenden Plenarsitzungen und auch anderweitig geäußert hat, intensiv bewertet, und wir kommen schlicht und ergreifend zu einem völlig anderen Ergebnis als Sie.
Deswegen sagen wir nach wie vor auch, dass dieser Haushalt, wenn er hier beschlossen worden ist, ein gültiger, nicht anfechtbarer Haushalt ist. Ich will gar nicht so weit gehen, wie Herr Kniepert gegangen ist. Der ist ohne Aufforderung losgelaufen. Ich habe ihn nicht angerufen und habe gesagt, Herr Kniepert, ich kenne Sie zwar nur wenig, aber sagen Sie noch einmal was dazu, sondern er hat es aus seiner Perspektive des damaligen Verfassungsgebers noch mal ganz, ganz deutlich gesagt und ich denke, das können wir auch nicht so einfach ignorieren. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Staatsvertrag sollen die Zusammenarbeit und die Koordination der öffentlichen Verwaltungen in Bund und Ländern in der Informationstechnik weiterentwickelt werden. Die Vertragspartner wollen dazu mit Wirkung vom 1. Januar 2020 eine Anstalt des öffentlichen Rechts errichten. Die gemeinsame Anstalt sollte den Namen „FITKO“, als Föderale IT-Kooperation, tragen. Sie soll ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. In dieser gemeinsamen Anstalt werden bereits bestehende personelle und finanzielle Ressourcen gebündelt, zudem werden zusätzliche Fachkompetenzen, insbesondere für die Projektsteuerung, aufgebaut. Die Finanzierung der gemeinsamen Anstalt und ihrer Aufgaben erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel erweitert um einen festen Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von 25 Prozent.
Neben der Gründung der FITKO verpflichten sich Bund und Länder mit diesem Änderungsstaatsvertrag im IT-Planungsrat für die Jahre 2020 bis 2022, ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereitzustellen. Nach langen Verhandlungen zur Aufteilung des Budgets soll der Bund einen Anteil von 35 Prozent tragen. Die verbleibenden 65 Prozent werden entsprechend des Königsteiner Schlüssels auf die Länder verteilt. Die genaue Höhe der Zuweisung an die FITKO wird im Rahmen der jährlichen Verhandlungen zum Wirtschaftsplan entschieden.
Die Finanzierungsverpflichtung des Landes, also des Freistaats Thüringen, für das Jahr 2020 ist im Entwurf des Einzelplans 16 für den Haushalt 2020 berücksichtigt. Mit dem Digitalisierungsbudget sollen Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen, unterstützt werden. Damit wird auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gefördert, welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Die Landesregierung unterstützt die Errichtung der FITKO ausdrücklich. Dadurch wird die Aufgabe der Bund-Länder-Koordinierung erheblich verbessert und die Länder werden entlastet. Genau quantifizieren lassen sich die Effekte momentan noch nicht.
Die Ratifizierung des geänderten IT-Staatsvertrags soll in allen Landesparlamenten und im Bundestag bis zum 30. September 2019 erfolgen, deshalb bitte ich die Abgeordneten des Landtags, diese Fristsetzung bei den weiteren Beratungen zu berücksichtigen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Kowalleck, ich will gern noch mal wiederholen, was Frau Becker da so vorhin reingeworfen hat. Es war einfach ein Versprechen, damit man die Alleinregierung behält, nichts anderes war das gewesen.
Klar haben die Linken Druck gemacht. Ich kann mich gut entsinnen, weil wir natürlich auch unsere Meinung dazu hatten. Aber es war Ihr Versprechen: Wir nehmen euch diese Lasten weg. Obwohl das Rohr schon in der Straße liegt, muss der Stückkanal vom Land bezahlt werden. Das tun wir, solange das notwendig ist. So ist das Vermögen angelegt.
Wir wissen nicht, wann das Ende ist. Auch Sie haben damals kein Ende gesetzt für das sogenannte Sondervermögen, das nur ein Schuldenstand, eine Kreditaufnahmemöglichkeit ist. Sie haben einfach nur gesagt: Schnell, jetzt weg, damit da keiner mehr ruft. Das müssen wir schon festhalten. Deswegen finde ich es eine – ich will mich jetzt nicht im Ton vergreifen – sehr schwierige Argumentation, die Sie da anstrengen, um dann zu sagen: Rot-RotGrün ist schuld, man hätte ja schon... Hat man nicht.
Wir haben jetzt gute Steuereinnahmen. Das will ich auch immer wieder sagen, weil es immer so aussieht, als ob wir das nie zur Kenntnis nehmen. Natürlich haben wir gesagt, wir wollen mit diesen Steuereinnahmen verantwortungsvoll umgehen. Deswegen sagen wir zum einen, dann nehmen wir eben alles, was sonst kreditiert werden müsste, in den Landeshaushalt. Damit kann man auch schöne andere Sachen tun. Man könnte das auch bis 2031 laufen lassen, das würde auch keinen draußen stören. Wir gehen einen anderen Weg. Wir haben be
stimmte finanzpolitische Zielstellungen, die wir einhalten wollen. Deswegen sagen wir auch, jetzt muss mit diesem Sondervermögen und mit der möglichen Kreditaufnahme darin Schluss sein. Ich denke, die CDU kann in jedem Fall da mitstimmen, denn das, was Herr Kowalleck gesagt hat, widerspricht unserem Anliegen ja in keiner Weise. Es gibt auch keine erweiterte Möglichkeit, die besser ist, sondern jetzt es an der Zeit, dass wir den Termin nutzen und auch die Möglichkeit einer weiteren Verschuldung in dieser Sonderkreditaufnahmelinie verhindern und damit vorbeugen. Das macht RotRot-Grün, Leute, denen – es ist gerade erwähnt worden – man immer unterstellt, sie könnten nicht mit Geld umgehen. Rot-Rot-Grün macht das.
Wir haben das Nachhaltigkeitsmodell, wir haben über 1 Milliarde Euro Schulden getilgt und jetzt tun wir auch das. Wir haben alles in den Haushalt aufgenommen, auch die ökologischen Altlasten. Das müssen wir auch sehen. Das sind fast 100 Millionen Euro, die jährlich im Haushalt stehen, was Versprechen oder Verträge aus ganz alten Zeiten sind. Die müssen wir jetzt hier mit einbeziehen. Ich finde, das ist auch sachgerecht. Deswegen hoffe ich, dass hier im Landtag …
Das könnte sie sagen, ja. Das könnte sie machen. Sie wissen, wie das ist mit dem vielen Lob. Das sollte man nicht tun. Wir kommen auch ohne das Lob der CDU aus, Herr Kowalleck. Wir sind selbstbewusst genug.
Herzlichen Dank noch einmal für die Beratung auch im Ausschuss und ich bitte um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich antworte auf die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2019 stellt der Bund den Ländern vorbehaltlich der im Herbst 2019 stattfindenden Spitzabrechnung Mittel in Höhe von 3,267 Milliarden Euro im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Asyl- und Flüchtlingspolitik zur Verfügung. Hinzu kommt die vollständige Erstattung der Kosten der Unterkunft mit Fluchtbezug. Zuletzt waren das rund 1,8 Milliarden Euro. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten entsprechend dem Beschluss der Konferenz vom 5. Dezember 2018 eine weitere finanzielle Beteiligung des Bundes zur Entlastung der Länder in den Jahren ab 2020 mindestens auf dem Niveau von 2019 erforderlich. In diesem Sinne konnte bislang keine Verständigung mit dem Bund erzielt werden. Vielmehr hat der Bund bereits im November 2018 ein Modell vorgelegt, welches eine pauschale Erstattung pro anerkanntem Flüchtling von insgesamt 16.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren vorsieht. Ausgehend von der Modellannahme einer jährlichen Anerkennung von 78.000 Personen wäre, zuzüglich der unstrittigen Zuweisung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich, mit einer rückläufigen Finanzierungsbeteiligung des Bundes auf rund 1,6 Milliarden Euro ab dem Jahr 2022 zu rechnen.
Zu Frage 2: Der Haushaltsentwurf 2020 berücksichtigt hinsichtlich der Veranschlagung von zusätzlichen Einnahmen aus der vertikalen Umsatzsteuerverteilung das geltende Recht. In Bezug auf die Flüchtlingsfinanzierung ab dem Jahr 2020 ist derzeit lediglich eine jährliche Bereitstellung von 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gesetzlich fixiert. Hierfür sind im Entwurf des Thüringer Landeshaushalts 2020 Einnahmen in Höhe von rund 9 Millionen Euro in den Umsatzsteuereinnahmen enthalten. Eine Deckungslücke im Haushaltentwurf 2020 bzw. in der Mittelfristigen Finanzplanung ist daher nicht zu erwarten.
Bezüglich Frage 3 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, zunächst einmal einen ganz herzlichen Dank an alle, die gesprochen haben, weil Sie ein Ziel vor Augen haben – ich habe jetzt keine Abweichungen gehört –, und auch an die Regierungsfraktionen, weil sie den Gesetzentwurf einbringen. Das ist eine Absprache zwischen der Landesregierung und den Regierungsfraktionen, weil wir damit natürlich Zeit gewinnen. Sonst müssten wir erst Kabinettsdurchläufe haben, zwei Anhörungen dazwischen. Das würde wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen ganz herzlichen Dank, dass Sie für uns diese Gesetzgebung in den Landtag einbringen.
Durch die Kolleginnen und Kollegen hier im Raum ist schon ganz viel zum Inhalt des Gesetzes gesagt worden. Das möchte ich mir ersparen. Nun bin ich die Ministerin, die auch in der letzten Legislaturperiode in Regierungsverantwortung war und die auch am Anfang als Finanzministerin gesagt hat, wir machen immer inhaltsgleich. Das muss ich noch einmal betonen: Wir haben in den letzten zehn Jahren nie am Inhalt geschraubt, nie, sondern maximal an der Frage der Zeit, wann die Einführung gemacht wurde. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode gemacht, weil das Geld auch knapp war, das muss man so sagen. Deswegen, Frau Floßmann, es liegt jetzt nicht nur an uns, ich habe übernommen, was Herr Voß gemacht hat. Und die Fraktionen haben sich dafür eingesetzt – und das ist völlig okay –, dass man das eben auch zeitgleich macht. Ich denke, die Beschäftigten, insbesondere die Be
amtinnen und Beamten, haben das natürlich auch honoriert.
Für die jungen Leute auf der Besuchertribüne will ich noch mal klarstellen: Wir haben auf der einen Seite das Tarifrecht, das heißt, zwei Parteien verhandeln, am Ende gibt es ein Ergebnis, und wir haben auf der anderen Seite das sogenannte Besoldungsrecht für Beamtinnen und Beamte und da wird es eben nicht einfach übertragen, sondern wir müssen zusätzlich ein Gesetz machen, wo wir schauen, was von den Tarifeinigungen, die wir getroffen haben, übertragbar ist. Es ist in der Tat so – Herr Müller hat es ja angesprochen –, wir haben da verfassungsrechtliche Schranken, alles zu übernehmen. Zum Beispiel die sogenannten unteren Vergütungsgruppen sollen im Tarifrecht eine höhere Steigerung bekommen, eine Pauschale bekommen. Auf der anderen Seite die niederen Besoldungsgruppen, hier gilt es eben, wir haben die A 3 bis B 6 in der Besoldung, aber selbst wenn wir nur A 3 bis A 16 nehmen, da gilt es eben, immer Abstände zwischen diesen einzelnen Besoldungsgruppen zu haben. Wenn wir das nicht einhalten, gehen wir in die Verfassungswidrigkeit. Deswegen haben wir als Landesregierung gesagt, wir unterstützen das, was im Gesetzentwurf steht, dass wir eben linear anpassen, was die Besoldung betrifft, prozentual einen Durchschnitt gebildet haben, und damit profitieren alle Besoldungsgruppen davon. Aber das ist keine Frage, ob wir das dem einen gönnen oder dem anderen nicht gönnen, sondern es ist einfach schlicht eine Frage, ob wir im Beamtenrecht solche Spielräume haben oder nicht. Wir sehen da erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, Herr Müller hat das in seiner Ansprache ausgedrückt.
Ich will noch mal eines sagen, weil die Finanzministerin ja immer im Verdacht steht, Geld für andere Dinge auch noch parat zu haben. Im Arbeitskampf ist es dann so: Die ist nur gegen uns, denn sie will das Geld im großen Sack behalten und damit nicht ausgeben. Aber darum geht es nicht. Was ich wirklich sehr ärgerlich finde, ist, wenn wir das in Beziehung zu Wertschätzung bringen. Ich schätze alle wert, die in Landes-, in Kommunalbehörden als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Beamtinnen und Beamte arbeiten, und ich finde es auch nicht gerechtfertigt, der Finanzministerin vorzuwerfen, weil sie an der einen oder anderen Stelle eine andere Meinung hat als Tarifparteien oder Gewerkschaften, dass sie deswegen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Wertschätzung entgegenbringt. Das, finde ich, ist nicht richtig und wir können auch keinen Überbietungswettbewerb der Wertschätzung machen. Ich habe ja heute gehört, dass wir alle in die gleiche Richtung wollen, und damit ist es durchaus wichtig.
Herr Kräuter hat das Thema „handlungsfähiger Staat“ angesprochen. Aber auch da sage ich voller Überzeugung als Regierungsmitglied – Sie nehmen es mir bitte nicht übel und es ist auch kein Streit zwischen uns –: Natürlich müssen wir auf die Personalentwicklung schauen, denn wir bekommen das Geld pro Einwohner zugewiesen aus den Steuern, die die Bevölkerung bezahlt, und wir müssen gucken, dass wir mit den Steuern sowohl unsere Beschäftigten – Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte –, aber eben auch andere Personengruppen unterstützen und Investitionen leisten. Dieses Ausbalancieren ist nicht immer ganz einfach, das heißt, es darf nicht zu viel an Personal geben, aber es darf auch nicht zu wenig Personal geben. Da sind wir völlig einig. Deswegen ist es gut, dass wir mit dem Personalentwicklungskonzept, das wir jetzt haben, das sich schon lange nicht mehr auf die 8.000-Abbau-Verpflichtung bezieht, das lange schon wieder die Hortnerinnen und Hortner stellenmäßig mit hineingenommen hat, dass im Bereich des Infrastrukturministeriums auch die Menschen jetzt endlich eine Stelle zugewiesen bekommen, ohne dass wir gleich rumschreien, die schon immer bei uns gearbeitet haben und die vom Bund bezahlt werden und die nie auf Stellen geführt wurden. Das sind Mangelerscheinungen aus der Vergangenheit – ich will die jetzt gar nicht weiter werten. Aber wir müssen einfach schauen, dass wir nach 2025 eben auch die personelle Entwicklung immer wieder im Auge behalten: Was können wir noch tun, was müssen wir noch tun und was ist tatsächlich möglich, an anderer Stelle zu leisten? Deswegen freue ich mich, dass Sie alle dafür sind, dass wir schnell hier zum Zuge kommen, denn wir könnten, wenn wir im Juni beschließen – darauf sind wir als Landesverwaltung eingestellt –, im Juli auch mit den Tarifangestellten die Beamtinnen und Beamten mit einer Nachzahlung am Ende dann auch zufriedenstellen und sie wissen dann, dass sie diese Tariferhöhung bekommen. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank! Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon vieles dazu gesagt worden. Ich will mal mit der Ursache beginnen, warum wir überhaupt PMO-Mittel bekommen – ich beziehe mich auch nur auf die rechtliche Frage.
Am 21. Februar 1990 hat der amtierende Vorsitzende des Staatsrats der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes unterzeichnet: ein Gesetz, nämlich das Parteiengesetz (DDR), welches auf Basis schon westdeutscher Grundlage geschlossen worden ist. Da steht in § 20b, auf der ja am Ende die Vereinbarung mit der BvS beruht: „Die treuhänderische Verwaltung wird von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder deren Rechtsnachfolger wahrgenommen. Diese führt das Vermögen an die früher Berechtigten oder deren Rechtsnachfolger zurück. Soweit dies nicht möglich ist, ist das Vermögen zugunsten gemeinnütziger Zwecke, insbesondere der wirtschaftlichen Umstrukturierung, in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zu verwenden.“ Dann geht das weiter. Das ist also die Grundlage.
Dieses Gesetz müssten wir ändern, hätte die KohlRegierung schon ändern können, hätten andere Regierungen schon ändern können, ist nie geändert worden, weil natürlich viele auch ein Interesse daran haben, dass genau das passiert, was in dem Parteiengesetz steht. Ich kann es mir auch nicht verkneifen: Natürlich gibt es auch genügend Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion der CDU, die natürlich scharf darauf sind, dass ihre Region aus PMO-Mitteln abbekommt. Das ist alles nicht zu beanstanden, gar keine Frage. Und – auch das will ich dazu sagen – das Geld kann nur einmal ausgegeben werden. Wer sich ein bisschen mit den Sonderfonds der Bundesregierung – zum Beispiel für Heimkinder – beschäftigt, der weiß, da werden größere Summen bewegt. Das ist nicht ganz klein, auch für Ostdeutschland nicht ganz klein gewesen. Wenn man in die Entschädigung geht – und da gibt es sehr vielfältige Wünsche –, sind zum einen die Vertriebenen angesprochen worden, zum anderen sind auch die Kinder angesprochen worden, die adoptiert worden sind. Es gibt eine breite Palette. Da kommen dann auch die Schüler dazu, die nicht das Abitur machen oder nicht studieren durften, also eine ganz breite Palette. Dann muss man da auch schon richtig Geld in die Hand nehmen, wenn man das tun will. Das kann Thüringen selbst nicht tun.
Wir haben natürlich versucht – das ist auch hier schon angesprochen worden – aufgrund der Beratung und Beschlussfassung im Februar 2018, dass wir Veränderungen in der Mittelverwendung hinbekommen können. Ich kann aus eigenem Erleben sagen: Es ist nicht ganz so einfach, auch mit den anderen ostdeutschen Bundesländern zunächst einmal zu einer Einigung zu kommen. Natürlich können wir Ihnen den Wunsch erfüllen, wir stellen eine Bundesratsinitiative und dann sitzen wir allein da. Das sind eben unsere Stimmen, die das beschlossen haben. Besser ist es, man findet, wenn man im Bundesrat erfolgreich sein möchte, andere Bundesländer, die mit uns gemeinsam so eine Initiative auf den Weg bringen, denn sonst ist die von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ich kann sagen, dass auch der Ministerpräsident viele Runden dafür genutzt hat, um genau das hinzubekommen, nämlich dass man diese Mittel auch anderweitig einsetzen kann.
Nun ist es so, dass dieses Gesetz bisher nicht geändert worden ist. Es müsste aber geändert werden, wenn man etwas erreichen wollte. Wir werden weiter daran arbeiten – das ist gar nicht die Frage –, aber die BvS selbst bezieht sich auf diesen Passus im Gesetz und die Vereinbarung, die am 14. Februar 1994 das erste Mal geschlossen wurde, nämlich wie das Geld zu verwenden ist – Herr Wirkner hat noch mal auf die prozentualen Zahlen
hingewiesen. Insofern ist auch das die Basis für die Verteilung des Geldes.
Ich will auch sagen, weil der Antrag vom Februar 2018 angesprochen wurde, dass wir natürlich sehr intensiv im Auge gehabt haben, wie wir den einzelnen Institutionen, die sich entweder an der Grenze befinden oder auch Aufarbeitung betreiben, helfen können. Im Übrigen muss ich sagen, weil auch hier bestimmte Aufarbeitungen angesprochen worden sind: Natürlich ist aus diesen PMO-Mitteln, also aus den wieder hervorgeholten Mitteln, zum Beispiel auch die Stiftung Aufarbeitung mit unterstützt worden. Das ist quasi vorabgezogen, bevor die Bundesländer dann die Vereinbarung und die entsprechenden Zuweisungen in den vergangenen Jahren bekommen haben. Es ist nicht so, dass an der Stelle nie etwas passiert ist. Auch die Kleinen Anfragen, die wir schon beantwortet haben, was in der Vergangenheit mit dem Geld passiert ist, zeigen sehr deutlich, dass jede vergangene Landesregierung – auch unsere Landesregierung wird das so tun – natürlich darauf geschaut hat, dass auch die Gedenkstätten in angemessener Weise mit bedacht worden sind. Wir haben eine Antragstellung von 98 Millionen Euro, können das natürlich nur partiell auch befrieden, weil wir natürlich zum einen in dem Bereich Kultur/Soziales und zum anderen in dem Bereich Wirtschaft/Kommune – den müssen wir auch noch mit bedenken – eine große Antragstellerbreite haben. Das heißt, wir können nicht einfach die Maßnahmen verschieben.
Aber ich will noch mal sagen, dass Gedenkstätten auch in dieser Tranche bedacht werden, zum Beispiel die Gedenkstätte Andreasstraße, natürlich auch Point Alpha, die Grenzanlagen und das Grenzmuseum, auch beim Grünen Band, Leutenberg und natürlich auch die Aufarbeitung der Geschichte auf der Leuchtenburg. Wir haben die Mittel zunächst – sage ich mal – theoretisch geteilt und haben sie dann mit den einzelnen Ministerien und den vorliegenden Anträgen entsprechend beraten und dann auch zugeteilt. Ob am Ende dann diese Maßnahmen umgesetzt werden können, liegt natürlich zumeist an den Antragstellern. Wir haben schon auch versucht, darauf zu schauen. Sie wissen, in der Vergangenheit hatten wir nur eine ganz kurze Frist, diese Mittel auszugeben.
Dass Sie nicht wissen, dass die Landesregierung etwas tut, liegt daran, dass Sie mich noch nie gefragt haben, was wir da machen, bzw. nicht das nachgelesen haben, was wir hier schon gesagt haben. Wir sind schon seit Oktober 2017 in einem engen Gespräch mit der BvS zu der Frage, wie wir Veränderungen hinbekommen können. Außer dass wir eine längere Verwendungszeit bekommen ha
ben, ist da mit der BvS bisher nichts möglich gewesen. Und wenn denn noch eine letzte Tranche oder zwei letzte Tranchen in den nächsten Jahren ausgezahlt werden können, dann handelt es sich schon lange nicht mehr um das eigentliche Vermögen.
Was wir jetzt an finanziellen Mitteln bekommen haben, sind Entschädigungszahlungen von Banken, die damals das Geld bekommen und keine Auskunft gegeben haben, wo es denn hingeflossen ist. Also wir sind schon ein ganzes Stück weiter, es sind schließlich 30 Jahre vergangen. Aber wenn dann noch einmal eine Tranche übrig ist, dann ist es so – möchte ich sagen –, dann müssen sich die Parteien im Bund schon einig werden und da muss auch mal ein Antrag gestellt werden, dass es dann möglich ist, diesen Paragrafen im Gesetz noch einmal zu verändern, aufzubohren. Das hat aber natürlich auch wieder eine andere Dimension. Wenn Sie nämlich für bestimmte Opfergruppen einen Härtefallfonds machen, ist es alles gut und schön. Dann müssen Sie aber, weil begrenztes Geld da ist, auch sagen: Wie gehe ich dann damit um? Bei dem Heimkinderfonds haben wir gesagt: Jeder bekommt soundso viel, wenn er einen Antrag stellt und das nachweist, und der Fonds war nach oben nicht ganz begrenzt. Auch das muss man bedenken, wenn man so etwas tut – in welcher Form man das tut und welche Gruppen dann auch zu allererst und am nötigsten eine Entschädigung bekommen sollten.
Ich muss ganz ehrlich sagen – und das sage ich auch im Interesse derer, die Opfer sind –: Wir sollten den Opfern nicht zu viel Hoffnung auf Geld machen, wenn wir am Ende nicht in der Lage sind, auch die Grundlagen dafür zu schaffen, dass es dann auch möglich ist, Gelder zu zahlen. Denn das ist, glaube ich, das eigentlich Schwierige. Sie hatten gerade die Zwangsausgesiedelten mehrfach im Gespräch und es ist gut beschrieben worden, wie das ist, auch mit der Opfergruppe zu sprechen. Ich weiß noch sehr gut, wie sich die damalige Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht sehr intensiv darum bemüht hat. Ich will das mal nicht freundlich sagen: Die ist in Berlin einfach abgetropft. Nichts ist passiert.
Deswegen sollten wir da sehr realistisch rangehen und den Leuten nicht mehr Hoffnung machen, als wir machen können. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, die Besoldung der Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer zum 1. Januar 2020 an die Besoldung der entsprechenden Lehrer in den anderen Bundesländern anzupassen. Darüber hinaus soll bei den sogenannten Ein-FachLehrerinnen und ‑Lehrern eine besoldungsrechtliche Gleichstellung mit den Regelschullehrern erfolgen. Zudem hat sich aufgrund von Erfahrungen im Zuge der Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer und aus Klar- und Gleichstellungsgründen weiterer Änderungsbedarf im Thüringer Besoldungsgesetz ergeben. Des Weiteren sind im Thüringer Besoldungsversorgungsgesetz Folgeregelungen aufgrund der Anhebung der Regelschullehrerbesoldung erforderlich.
Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen: im Thüringer Besoldungsgesetz zum einen die Neubewertung des Amts Regelschullehrer und des Amts des Lehrers
als Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer bei Verwendung an einem Gymnasium von Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage nach Besoldungsgruppe A13, zum anderen die Neubewertung des Amts des Lehrers als Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung für ein Fach an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen von Besoldungsgruppe A12 nach Besoldungsgruppe A13 und zum Dritten die Berücksichtigung von Zeiten einer Tätigkeit als Lehrkraft bei einer Ersatzschule in freier Trägerschaft bei der Festsetzung des Erfahrungsdienstalters bereits mit Wirkung vom 1. August 2017. Des Weiteren sieht er eine klarstellende Regelung zur Stellenzulage der Fachberater sowie für Koordinatoren am Schulamt und die Gleichstellung des Leiters einer Oberstufe an einer berufsbildenden Schule mit dem Leiter einer Oberstufe am Gymnasium vor.
Im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz ist eine Regelung zur Höhe der im Besoldungsgesetz wegfallenden Amtszulage der Regelschullehrer als ruhegehaltsfähiger Dienstbezug für zwischenzeitlich in den Ruhestand getretene Regelschullehrer vorgesehen.
Bereits am 1. Januar 2018 wurde die Besoldung der Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aufgrund des Wegfalls des sogenannten funktionslosen Beförderungsamts einer Neubewertung unterzogen. Das Eingangsamt wurde von Besoldungsgruppe A12 auf Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage angehoben. Wie bereits in der Plenarsitzung vom September des vergangenen Jahres angekündigt soll nun in einem weiteren Schritt das Amt des Regelschullehrers auf Besoldungsgruppe A13 angehoben werden. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit um die besten Lehrkräfte im Vergleich zu den umliegenden Ländern gestärkt werden.
Bei den sogenannten Ein-Fach-Lehrern erfolgt eine unbürokratische Lösung zur Besoldungsverbesserung, ohne dass es eines vorherigen Erwerbs einer zweiten Lehrbefähigung bedarf.
Das ist gut so! – Sie sollen ab dem 1. Januar 2020 ebenfalls die Besoldungsgruppe A13 erhalten. Damit soll ihre bislang geleistete Arbeit gewürdigt werden, da diese Lehrerinnen und Lehrer in der Praxis häufig eben nicht nur ein Fach unterrichtet haben.
Die Änderungen in der besoldungsrechtlichen Bewertung der Ämter im Schulbereich wirken sich auch auf die tarifbeschäftigten Lehrerinnen und
Lehrer aus – das heißt einfach gesprochen, wir übertragen sie.
Ja, das kostet auch Geld. Aber darüber wollen wir heute gar nicht reden. Heute reden wir nicht über Geld.
Die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, meine Damen und Herren, der Spitzenverbände der Gewerkschaften und der Berufsorganisationen ist erfolgt. Der tbb und der DGB begrüßen die vorgenommenen Änderungen, haben jedoch bereits weitere Forderungen für den Bildungsbereich angemeldet, aber dazu, sage ich mal, reicht das Geld momentan nicht.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur ganz kurz. Ich finde den Streit insgesamt, wer daran schuld ist, sehr müßig.
Jeder hier in der Runde muss sich das annehmen. Herr Tischner weiß das aus den Gesprächen mit unserer Landrätin, auch sie hat das festgestellt, dass auch die CDU in ihrer Zeit ihre Fehler gemacht hat. Ich sage mal, was vereinzelt gesagt wurde, ist doch richtig. Wann kann sich denn ein junger Mensch entscheiden, Realschullehrer zu werden? Sie sind ja einer, Herr Tischner, der Realschule kennengelernt hat. Sie haben diesen zweistufigen Aufbau gemacht. Sie sind dann zum Abitur
gekommen. Deswegen sage ich aus meiner wirklich persönlichen Überzeugung: Es ist wichtig – und deswegen ist das gemeinsame längere Lernen wichtig –, dass man auch die Möglichkeit hat, als Schüler/Schülerin schon zu erkennen, dass das eine qualitativ hochwertige Schule ist. Ansonsten haben wir Gymnasialabsolventen, also Abiturienten, die das Thema „Regelschule“ gar nicht kennengelernt haben. Also entscheiden Sie sich, weil Sie sagen, mein Aufwand, sechs Jahre zu studieren, ist so hoch, dann mache ich halt lieber gymnasiale Ausbildung. Das kann man keinem verübeln. Es geht nicht darum, dass das einem jetzt verübelt wird. Aber wenn wir nicht junge Leute in die Lage versetzen, die Regelschule oder eine gemeinsame längere Ausbildung zu haben und auch zu sehen, was da Gutes geleistet wird, werden wir das Thema nie lösen. Das wird auch niemand lösen, der Tausend Stellen mehr hat. Insofern glaube ich, ist es doch richtig und wichtig, jetzt diesen Schritt zu gehen und – das sage ich als Finanzministerin – der fällt finanziell auch Thüringen nicht leicht. Vor allen Dingen ist das Wichtige – das hat Herr Holter in der letzten Sitzung, als wir auch schon sehr ausführlich über dieses Thema geredet haben, noch einmal gesagt – die Möglichkeit, dass ein Gymnasiallehrer, der verbeamtet wird, auch in der Regelschule tätig sein kann und auch wieder zurück kann. Das ist doch zumindest ein erster Schritt, um diese Durchlässigkeit hinzubekommen.
Ich sage das auch aus der eigenen Erfahrung in meiner familiären Umgebung. Ich kenne Gymnasiallehrer, die dann an der Regelschule eine Arbeit aufgenommen haben und gesagt haben: Das ist echt hart, aber ich stelle mich dieser Herausforderung, ich will das auch. Wie gesagt, das ist für mich die einzige Möglichkeit, durch längeres gemeinsames Lernen auch Schülerinnen und Schülern Lust auf eine Ausbildung als Regelschullehrer und als Regelschullehrerin zu machen und sie dann dort auch einzusetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kräuter antworte ich wie folgt:
Mit den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für den Fall eines Arbeitskampfes – „Arbeitskampfrichtlinien der TdL“ abgekürzt – vom 7. Februar 2006 sollen den Verwaltungen und Betrieben der Mitgliedsländer der TdL Hinweise für die Fälle gegeben werden, in denen sie von Arbeitskampfmaßnahmen betroffen sind. Die jeweils an die aktuelle Rechtsprechung des BAG angepassten Richtlinien – aktuell in der Fassung vom 12. Oktober 2018 – werden den obersten Landesbehörden Thüringens seitens des Thüringer Finanzministeriums jeweils vor Beginn einer Tarifrunde mit der Bitte um Beachtung zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 1: Hinsichtlich der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass von dem Begriff „reguläre Arbeitszeit“ keine Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung, zum Beispiel die Gleitzeit, erfasst sind. Arbeitskampfmaßnahmen sind kollektive Maßnahmen, die darauf abzielen, eine bestimmte tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Sie sind mit Arbeitszeitausfall für die sich daran beteiligenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Für die ausgefallene reguläre Arbeitszeit besteht gemäß § 323 BGB kein Anspruch auf Arbeitsentgelt. Ebenso wenig besteht ein Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern auf Nachholung der durch eine Arbeitskampfmaßnahme ausgefallenen regulären Arbeitszeit. Insofern bedarf es zur Umsetzung der Entgeltkürzung durch das Thüringer Landesamt für Finanzen, Abteilung Bezüge, einer Regelung in den jeweiligen Dienststellen.
Zu Frage 2: Aufgrund bestehender gesetzlicher Meldeverpflichtungen des Arbeitgebers bei Arbeitskampfmaßnahmen wie zum Beispiel bei Entgeltkürzung, Unterbrechung der Entgeltzahlung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 198 SGB V in Verbindung mit § 28 Nummer 1 SGB IV, Anzeige gegenüber der Agentur für Arbeit gemäß § 320 Abs. 5 SGB III sieht die Landesregierung die
freie Entscheidung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen in Ausübung ihrer demokratischen Rechte nicht eingeschränkt. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Anlass von Arbeitskampfmaßnahmen über ihre Rechte und Pflichten im Falle eines Arbeitskampfes sowie über die Auswirkungen einer Beteiligung am Arbeitskampf auf ihr Beschäftigungsverhältnis zu informieren. Diese Informationspflichten des Arbeitgebers gewinnen in Anbetracht aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunehmend an Bedeutung.
Zu Frage 3: Nach Auskunft der Universität Erfurt sind aktuell keine Notdienste abzusichern.
Zu Frage 4: Seitens der Universitätsklinik – gemeint ist wohl die Universität Erfurt, weil Sie immer auf Erfurt Bezug genommen haben, aber dann sagen, die Uniklinik Erfurt. Das hätten manche Erfurter gern. Herr Hoppe kann das bestätigen. Wir sind jetzt davon ausgegangen, dass Sie ausschließlich die Universität Erfurt meinen. Dort bestehen keine Informationspflichten gegenüber den Gewerkschaften. Gewerkschaftsmitglieder erhalten als Ersatz für ausgefallenes Arbeitsentgelt Streikgeld von ihrer Fachgewerkschaft. Es ist Aufgabe jedes Gewerkschaftsmitglieds, dies gegenüber seiner Fachgewerkschaft geltend zu machen. Im Übrigen schränkt laut BAG die Frage an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gewerkschaft die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig ein.
So meine Antwort. Haben Sie noch Fragen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mir bleibt nach einer intensiven Diskussion, die wir im Haushalts- und Finanzausschuss bereits geführt haben, auch, allen Beteiligten Dank zu sagen. Wir hatten ja einen Wechsel in der Spitze, wenn man das so sagen kann. Herr Geibert hat uns eine Weile geführt, dann hat Herr Emde übernommen, auch bei dieser Versammlung. Ganz herzlichen Dank Ihnen für die sehr stringente und sachliche Leitung des Ausschusses. Es ist nicht immer ganz einfach, wenn Hitze mit dabei ist, aber das klappt, denke ich, gemeinsam schon sehr gut, das freut mich an der Stelle auch. Und ich möchte mich natürlich auch bei Herrn Dr. Dette und seinen Frauen und Männern für diese Prüfung bedanken. Wir wissen, dass wir immer etwas lernen können, auch wenn wir als Landesregierung immer etwas murren, aber ich glaube, das ist jetzt nicht so dramatisch. Wir haben in den letzten Jahren viel voneinander lernen können und deswegen ist es wichtig, dass auch die kritische Würdigung immer wieder den Finger in die Wunde legt, für mich als Finanzministerin ist es wichtig, weil ich ja auch nicht alles sehe. Sie prüfen etwas und insofern können wir auch unter den Kollegen dann Abhilfe schaffen, wenn es denn angezeigt ist. Also nochmals ganz herzlichen Dank und ich würde mich freuen, wenn die Entlastung erteilt wird. Herzlichen Dank.
Einen wunderschönen Guten Morgen! Da ich verwunderte Blicke gesehen habe ob der Entschuldigung des Ministerpräsidenten, möchte ich das gleich am Anfang feststellen. Herr Ramelow war gestern im Vermittlungsausschuss zum Thema „Grundgesetzänderung“ gewesen. Wir wollen ja, dass der Digitalpakt bald kommt. Und er hat zudem Ministerpräsidentenkonferenz, insofern, denke ich, ist es okay, wenn er heute nur von Weitem zuhört.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat am 15. Januar den Entwurf des Haushaltsplans 2020 beschlossen. Noch nie waren wir damit so früh im Jahr vor dem betreffenden Haushaltsjahr. Wir haben für diesen Schritt viel Kritik erfahren und ich würde mich wundern, wenn nicht aus den Reihen der Opposition heraus diese Kritik heute erneuert wird.
Meine Damen und Herren, diese Kritik ist nicht nur erwartbar und reflexartig, sie ist auch substanzlos.
Sie können es einfach nicht hinnehmen, dass sich die Landesregierung im rechtlichen Rahmen bewegt und ihre Pflichten erfüllt – Sie kennen ja auch die Fabel mit dem Fuchs und den Trauben. Die Reaktionen der Opposition sind, wenn man das Ende bedenkt, aber auch Ausdruck der mangelnden Verantwortung für unser Land. Und das sage ich mit allem Ernst.
Denn viele Vereine und Institutionen sind auf eine sichere Finanzierung angewiesen. Auch Förderungen im Bereich der Wirtschaft oder der Leistungen an die Kommunen bedürfen der Planungssicherheit und die Maßnahmen eines ausreichenden Zeitraums zur Realisierung. Zudem können auch die Investitionen des Landes nur dann planmäßig begonnen werden, wenn die notwendigen haushaltsmäßigen Ermächtigungen bestehen. Dies alles setzt jedoch einen rechtzeitig beschlossenen Haushalt voraus. Nach Artikel 99 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung ist der Haushaltsplan vor Beginn der Rechnungsperiode festzustellen. Dies, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern eine verfassungsrechtlich zwingende Verpflichtung für alle an der Gesetzgebung mitwirkenden Verfassungsorgane.
Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Budgethoheit des Parlaments in zeitlicher Hinsicht zu sichern und zugleich die Funktion des Haushalts für das gesamte Haushaltsjahr zu gewährleisten. Diese Verpflichtung besteht auch für einen Haushalt nach einer Landtagswahl. Die Verfassung kennt dabei keine Ausnahme. Die Landesregierung hat
auch hier die Verpflichtung, einen Haushaltsentwurf für das folgende Jahr so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Beschlussfassung im Landtag noch vor Beginn des Haushaltsjahrs möglich ist. Dieser Verpflichtung kommt die Landesregierung nach. Mit der Vorlage des Entwurfs zum jetzigen Zeitpunkt wird es dem aktuellen Haushaltsgesetzgeber ermöglicht, den Haushalt 2020 zu beraten und zu beschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Handeln der Landesregierung ist also kein Verstoß gegen demokratische Prinzipien oder eine Missachtung des nächsten Landtags. Es ist die Umsetzung der verfassungsgemäßen Verpflichtung der Landesregierung auf der einen Seite und Schaffung von Planungssicherheit für unser Land auf der anderen Seite.
Natürlich verstehe ich die Forderung der Opposition, den Haushalt erst nach der Konstituierung des neuen Landtags einzubringen und zu beraten. Darin drückt sich die vage Hoffnung auf geänderte Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause nach der Landtagswahl aus. Aber diese Forderung verstößt gegen die Verfassung und würde bei Umsetzung monatelang haushaltsmäßige Unsicherheit schaffen, und zwar in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Ich erinnere nur daran, als wir 2015 den ersten Haushalt gemacht haben, welchen Protest wir auch aus der Wirtschaft damals hatten.
Nein, nein, Herr Geibert, es war ein guter Haushalt. Da kommen wir nicht überein.
Das Land wäre gelähmt, ausbaden mussten es die Thüringerinnen und Thüringer.