Hartmut Schubert

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Last Statements

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr verehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 22. November 2013 wurde die Nummer 2 des Antrags an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr federführend und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen.
Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 49. Sitzung am 11. Dezember 2013 und in seiner 53. Sitzung am 14. Mai 2014 beraten.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Nummer 2 des Antrags in seiner 67. Sitzung am 5. Juni 2014 und in seiner 68. Sitzung am 13. Juni 2014 beraten.
Die Beratung im mitberatenden Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz erfolgte auf Antrag der Fraktion DIE LINKE gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich, die Nummer 2 des Antrags abzulehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe jetzt weder Minister noch Staatssekretärin - ich habe noch eine Frage.
Er kommt gleich wieder. Ich setze die Frage ans Ende, dann bekommt er es vielleicht noch mit.
Auch von unserer Fraktion ganz kurz: Wir teilen das Anliegen der Fraktion DIE LINKE, sind aber der Meinung, das haben die Diskussionen in den Ausschüssen gezeigt, dass dem vollumfänglich Rechnung getragen wurde; sowohl Spenden als auch Eigenleistungen in einem entsprechenden Rahmen werden anerkannt. Der Erlass stellt die Frage zum Umgang mit Spenden klar und wir sehen es nicht als notwendig an, Richtlinien noch einmal zu ändern. Von daher werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Eine gewisse Bürokratie ist nun einmal nicht zu vermeiden. Sie haben das in Ihrem Antrag kritisiert, werte Kolleginnen und Kollegen der Linken, aber die muss es auch geben. Der Minister hat auch ausgeführt, dass es sinnvoll ist, sehr genau hinzusehen. Es gibt Beispiele, wo Menschen unberechtigterweise einen Vorteil ziehen wollen, und das muss man schon auch ausschließen, wenn hier staatliche Gelder fließen.
Die Frage, die ich aber noch zu diesem Antrag habe: Für den Vollzug des Europäischen Solidarfonds sollte es eine Auditstelle im Wirtschaftsministerium geben. Da gab es Verzögerungen, diese zu besetzen und auszufinanzieren. Möglicherweise hat sich das erledigt. Aber der letzte Stand im Ausschuss war, dass es noch offen ist. Vielleicht können Sie dazu noch einmal kurz Stellung nehmen. Das war es dann auch schon von unserer Seite. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Fischsterben im Zeitzbach (Saale-Holzland-Kreis)
Die Thüringer Presse berichtete am 13. und 17. Juni 2014 über ein Fischsterben im Zeitzbach, das vermutlich durch hohen Fäkalieneintrag verursacht worden ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkrete Gewässerverunreinigung führte zum Fischsterben und welchen Umfang hatte diese?
2. Konnten die Verursacher der Verunreinigung ermittelt werden bzw. welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um diese zu ermitteln?
3. Wurde der Sachverhalt von den Behörden zur Anzeige gebracht und wenn nein, warum nicht?
4. Wer kommt für die Kosten auf, die infolge der Verunreinigung entstanden sind?
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Geplanter Neubau der B 19 bei Eisenach
Den Raumordnungsunterlagen des Landesverwaltungsamtes für den Neubau der B 19 bei Eisenach ist zu entnehmen, dass nach Fertigstellung über 17.000 Fahrzeuge täglich angenommen werden, obwohl das derzeitige Verkehrsaufkommen bei unter 6.000 Fahrzeugen liegt. Damit wird mit einer Verdreifachung des Verkehrsaufkommens gerechnet.
Die kürzlich erschienene Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundes stellt diese Annahmen stark infrage, da sie für Thüringen eine Abnahme des Personen- und eine Stagnation des Güterverkehrs annimmt. Dies betrifft insbesondere auch den Wartburgkreis mit einem Rückgang des Quell- und Binnenverkehrsaufkommens um 10 bis 20 Prozent.
Dabei geht die Verkehrsverflechtungsprognose sogar davon aus, dass alle Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans 2003, also auch die B 19, realisiert sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 für die Verkehrswegeplanung in Bund und Land?
2. Wie geht die Verkehrsverflechtungsprognose 2030 in die Abwägungen zur Raumplanung für die B 19 ein?
3. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die bislang wesentlich zu hoch angesetzten Prognosen?
4. Bis zu welcher Reduktion der voraussichtlichen Verkehrszahlen bleibt das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Neubaus der B 19 bei Eisenach nach Ansicht der Landesregierung positiv?
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe alles verstanden, bis auf einen Begriff in der Antwort auf die erste Frage, wo Sie von „Umlegung“ gesprochen haben. Also vielleicht können Sie das noch einmal präzisieren.
Wie ist der Zeitplan? Also die Prognose ist wahrscheinlich auch für den neuen Bundesverkehrswegeplan nötig, wenn er in Gänze fertig ist. Wie ist der Zeitplan?
Frau Präsidentin, am meisten überrascht hat mich Herr Weber, der schräg rechts hinter mir sitzt. Das finde ich schon augenfällig, wie er ein ganz anderes Lied gesungen hat als letztes Mal, als er vehement gegen den Antrag der Linken gesprochen hat, und vor allem jetzt über Frühwarnsysteme redet, die das stimmt einfach nicht, Herr Weber - nicht Teil des Antrags sind. Sie haben damals einen Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD eingebracht, und man kann sagen, dass das, was dort gefordert war, sehr schlüssig von Herrn Minister Reinholz beantwortet wurde. Das ist selten, dass ich hier so übereinstimme, aber an dieser Stelle schon. Insofern, Herr Weber, überdenken Sie, wie Sie mit solchen Anträgen umgehen. Das ist nicht besonders glaubwürdig.
Alles andere ist gesagt, ich kann dem nicht mehr viel hinzufügen, außer dass ich mich, weil ich nicht weiß, ob ich heute noch einmal Gelegenheit bekomme, sehr für die letzten fünf Jahre bedanken möchte. Es war eine spannende und immer interessante Zeit und vor allem - das war eigentlich zum Schluss des Radverkehrs gemeint - wünsche ich sichere Urlaubsfahrten, egal mit welchem Verkehrsmittel. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute Vormittag war viel die Rede davon, dass es den Menschen in Thüringen besserginge als vor fünf Jahren. Das mag sogar zutreffen. Ich kenne die Quellen für diese Behauptung nicht. Für einige Menschen, die anlasslose Mietsteigerungen hinnehmen mussten, ist das definitiv nicht so.
Und wir als Grüne wollen uns auch um diese, wenn Sie so wollen, Minderheit kümmern, die es definitiv ist in Thüringen, das ist gar keine Frage. Aber immer wieder beim Urschleim anzufangen und hier die Durchschnittsmieten in Thüringen zu bemühen, das finde ich schon mühsam. Da geht viel von der Rede eben dabei drauf, wieder aufzuklären, anstatt Argumente auszutauschen.
Man muss trennen: Es gibt eine Mietpreisbremse für Neu- und Wiedervermietung und die wird gerade von CDU und SPD auf Bundesebene verhandelt. Das, was wir in Thüringen wollen, ist die Ausnutzung einer Ermächtigung, die es schon seit über einem Jahr gibt - so lange wurde ja auch der Antrag im Ausschuss geparkt - und die im Bestand eine Kappungsgrenze einführen will, damit die Mieten nicht so stark steigen, einfach nur, weil der Markt es hergibt, ohne dass der Vermieter an der Wohnung irgendetwas besser gemacht hat. Darum geht es.
Die SPD wollte sich da immer gern einen schlanken Fuß machen mit dem Verweis, das sei alles auf Bundesebene. Das ist eben nicht so; diese Verordnung gibt es seit einem Jahr und Thüringen nutzt sie nicht.
Wir haben im Ausschuss tatsächlich eine Anhörung durchgeführt und es gab umfangreiche Stellungnahmen. Es gab auch die Ansage, man müsse möglicherweise auch nur für einzelne Quartiere so eine Kappungsgrenze prüfen, es ging mal um Prüfung, mit der Ankündigung, sich dazu die Zahlen genau anzuschauen. Irgendwann war auch einmal die Rede davon, dass das jetzt Geheimgespräche mit den Kommunen seien. Das ist schon ein bizarrer Werdegang, den dieser Antrag dort genommen hat.
Ja, das kann sein, Herr Mohring. Auch die Landesregierung führt offensichtlich Geheimgespräche.
Wir sind der Meinung, wir müssen für die Menschen jetzt etwas tun. Es ist auch gar keine Frage, dass wir Wohnungsneubau brauchen, aber der greift eben nicht von heute auf morgen. Ich finde es einfach ungerecht, wenn diese Menschen - Frau Sedlacik hat es zitiert, die Bertelsmann-Studie sagt es auch -, dass arme Menschen nur ein paar hundert Euro zum Leben haben, weil sie so viel für die Miete bezahlen. Das ist eine Situation, die ist, relativ zum Einkommen gesehen, genauso schlimm wie in München. Den Menschen in Jena, denen das so geht, ist ziemlich wurscht, dass sie nicht in einem Ballungsraum wohnen, wo das sozusagen flächendeckend der Fall ist.
Es geht hier möglicherweise um viele Einzelfälle; das wissen wir nicht, denn diese Prüfung mit genauen Zahlen ist am Ende nicht erfolgt. Es war eine Absichtserklärung, hier eine genaue Prüfung vorzunehmen, um dann auch zu einem belastbaren Ergebnis zu kommen. Am Ende ist das Bündnis für gutes Wohnen übrig geblieben. Ich habe dann hinterher überlegt, dass es möglicherweise auch dem Minister vielleicht zu peinlich war, diese zweite Seiten Papier, die entstanden sind. Beim Wohnungsgipfel jedenfalls wurden sie nicht verteilt, da wusste das Publikum gar nicht, worüber die vorn reden. Die Moderatorin und die OBs hatten es, sonst hatte es niemand und auf der Homepage ist es auch nicht zu finden. Es könnte ein Hinweis darauf sein, dass man auf dieses Papier nicht allzu stolz sein kann.
Das Verhalten der Oberbürgermeister, ich glaube, alle mit SPD-Parteibuch, Frau Doht, ist in der Tat nicht besonders rühmlich, keine Frage. Da haben die Kommunen sich nicht mit Ruhm bekleckert. Man kann jetzt als Landesregierung hergehen und sagen, na ja, wenn die Kommunen nicht danach schreien, warum sollen wir uns dann aus dem Fenster lehnen. Auf diese Position kann man sich stellen. Es hat nur einen Haken: Die Mieter und Mieterinnen, die das betrifft, die sehen in die Röhre. Ich
finde, die haben zumindest den Anspruch, dass man diese genaue Prüfung einfach einmal vornimmt. Möglicherweise kommt man dann bei Einzelquartieren zu dem Ergebnis, es ist wirklich nicht sinnvoll. Aber wir sind ja nicht einmal so weit gekommen.
Frau Doht, Sie sagen, der Druck auf die Städte würde dann zunehmen. Das ist nun wirklich kein Argument, denn Sie wollen ja im Prinzip das Gleiche. Sie wollen die Entspannung des Wohnungsmarktes mit Wohnungsneubau, der möglicherweise kommt, aber erst in ein paar Jahren. Dann ist der Druck auf die Städte genauso, weil es den Menschen ziemlich egal ist, warum die Miete gering ist, ob durch eine Mietpreisbremse oder durch mehr Wohnungsbau. Von daher sind wir der Meinung, das ist absolut kein Argument, hier auf eine genaue Prüfung zu verzichten.
Die anderen Punkte, darauf hat auch Frau Sedlacik hingewiesen, sind leider untergegangen und da muss ich mich auch schon fragen, wo hier die SPD ist. Im Moment ist es so, jemand hat einen Mietvertrag, darin steht eine gewisse Quadratmeterzahl. Jetzt stellt der oder die irgendwann fest, die tatsächliche Größe der Wohnung ist bis zu 10 Prozent geringer. Nach geltendem Recht muss dieser Mensch das hinnehmen. Wo bleibt da der Verbraucherschutz?
Die SPD hat sich dafür starkgemacht und hat gesagt, das kann nicht sein. In dem Entwurf von Heiko Maas ist das leider nicht zu finden, ist nicht enthalten. Die anderen vier Punkte will ich ganz kurz erwähnen, drei davon kann man subsumieren unter dem Anspruch, wir wollen nicht die Energiewende dadurch forcieren - weil das gar nicht geht -, indem wir die Rechte der Mieter und Mieterinnen einschränken. Das ist der falsche Weg. Den Mietspiegel auf Basis eines längeren Zeitraums zu erstellen, macht Sinn, weil er sonst, wenn er auf Mietsteigerungen von wenigen Jahren beruht, dazu führen wird, dass die Mieten in Zukunft noch stärker steigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich plädiere noch einmal dafür, sich hier bewusst zu werden, um was es geht, und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, in dem Titel steckt eine Frage: Was sind die Auswirkungen der Pkw-Maut auf Thüringen? Die Antwort kann man jetzt geben. Null, weil sehr wahrscheinlich diese Maut so nicht kommen wird. Herr Untermann hat recht, wenn Sie versucht haben, das zu präzisieren. Man muss fragen: Um was für eine Maut geht es? Geht es um eine nutzungsabhängige Maut? Nein, es geht um eine nutzungsunabhängige Maut, nämlich eine Vignette, eine Flatrate, um es nicht ganz so technisch auszudrücken. Vielfahrer werden dadurch belohnt. Eines ist mir aber bei fast allen Reden aufgefallen, außer natürlich bei der Linken: Wenn Sie immer dafür plädieren, die Mittel zweckgebunden einzusetzen, die Mittel aus der Kfz-Steuer - also die Einnahmen gehen nicht zweckgebunden, das darf man nicht, in den Haushalt -, warum tun Sie es dann nicht? Wieso hat Herr Untermann - Sie waren offensichtlich an der Regierung.
Ihre Partei war an der Regierung. Offensichtlich hat Schwarz-Gelb nicht die Kraft gehabt, Mittel umzu
schichten, denn das heißt es dann im Endeffekt, wenn Sie davon reden, Mittel zweckgebunden einzusetzen. Dann müssen Sie auch sagen, wo Sie es wegnehmen wollen. So ehrlich muss man dann schon sein.
Eigentlich geht es doch darum, dass wir Mehreinnahmen brauchen. Aber so viel Ehrlichkeit ist in diesem Hause im Moment nicht zu spüren. Herr Carius ist gleich darauf angesprungen und hat gekräht, wir wollen natürlich unseren Teil vom Kuchen haben, denn so viel Bonbon war dann schon beim Angebot von Dobrindt.
Die Länder sollen natürlich auch was davon abbekommen. Im Grunde genommen sind Sie einverstanden mit dem Dobrindt-Modell. Es war ein Interview, ich glaube, schon 2013 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, wo Sie genau den Ansatz von Herrn Dobrindt so bestätigt, also den für gut befunden haben. Insofern stehen Sie in diesem Punkt der Kleingeistigkeit in Bayern in nichts nach. Die Zustimmung der Länderkammer ist nicht zu erwarten, sowohl rot-grüne Länder haben sich dagegen ausgesprochen als auch das noch schwarz-gelb regierte Sachsen. Von daher ist ein Scheitern in der Länderkammer sehr wahrscheinlich.
Wenn man es mit der Energiewende wirklich ernst meint, dann darf man den Verkehr nicht aussparen. Das passiert im Moment noch. Da gibt es nur wenige Ansätze, die in die richtige Richtung weisen, was die Einsparung von CO2 angeht. Wieso sollte man jemanden, der mehr Kosten verursacht, indem er längere Strecken fährt, genauso zur Kasse bitten wie jemanden, der das nicht tut, sondern weniger Strecken fährt oder den ÖPNV nutzt? Das ist einfach ungerecht. Beim Lkw-Verkehr geht es auch immer um das Verursacherprinzip. Da wird ganz selbstverständlich die Streckenlänge zum Maßstab gemacht. Deswegen haben wir Probleme mit dem Mautausweichverkehr. Und beim Pkw soll das nicht der Fall sein. Das ist mir nicht verständlich und das ist einer der Hauptgründe, warum wir als Grüne die Vignette in dieser Form ablehnen.
Es ist doch seit einigen Jahren Folgendes zu beobachten: Egal, ob man Papiere des ADAC liest oder vom BUND zur Frage der Verkehrsinfrastruktur, das sind Sätze, die sind austauschbar, nämlich: Die Verkehrsinfrastruktur wird „auf Verschleiß gefahren, wir haben einen immensen Sanierungsrückstand und für die Zukunft muss es dringend darum gehen, Neubauprojekte zu priorisieren und den Erhalt vor den Neubau zu setzen“, also zu priorisieren.
Offensichtlich gibt es in der Analyse einen großen gesellschaftlichen Konsens in diesem Land. Warum wird dieser Konsens nicht genutzt, um auch einen Konsens bei der Finanzierungsfrage herzustellen? Das wäre angebracht. Leider ist aus der Großen Koalition nichts zu vernehmen, was in die richtige Richtung führt, sondern da macht ein Mann im Alleingang den Versuch, ein Wahlkampfversprechen durchzupeitschen. Kostet viel Geld, alle Menschen, die damit gerade betraut sind, hierzu etwas auszuarbeiten. Geld, das man sehr viel sinnvoller einsetzen könnte. Man könnte das Ganze wissenschaftlich begleiten und viele Experten dazu anhören. Ich glaube, man würde sogar Lösungen finden, die eine große Mehrheit fänden. Es gibt noch eine viel einfachere Lösung, um zu sehr viel mehr Geld zu kommen, diese ist bürokratisch sehr unaufwendig und würde dem Bundeshaushalt mindestens 3,5 Mrd. € in die Kasse spülen: Das ist die Abschaffung oder die Reform des Dienstwagenprivilegs.
Die größte Steuervergünstigung in diesem Land ist nach wie vor unangetastet. Glauben Sie mir, nicht nur die Grünen, sondern Experten landauf, landab, die weit weg vom Verdacht sind, Grüne zu sein, fordern, dass dieses Dienstwagenprivileg endlich reformiert wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Warum werfen wir gut verdienenden Menschen für ihre Spritfresser 3,5 Mrd. € hinterher? Das ist einfach nicht einzusehen und auch sozial ungerecht.
Ich habe mich mit dem Gutachten entsprechender Finanzinstitute beschäftigt.
Um die geht es mir nicht. Leider ist meine Redezeit zu Ende.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Dank und Lob wurde jetzt nach allen Seiten verteilt und dem möchte ich mich uneingeschränkt anschließen, will aber vermeiden, noch mal die Dinge zu wiederholen, die meine Vorredner jetzt hier mehrmals genannt haben. Nur sehr wenige Punkte: Die Möglichkeit, Petitionen öffentlich mitzuzeichnen, ist hier von allen gelobt worden und man höre und staune, der Erfolg hat plötzlich viele Väter und Mütter.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal sagen, dass es nur der Hartnäckigkeit der Linksfraktion auch gegen die Stolpersteine der Großen Koalition zu verdanken ist,
dass wir diese Möglichkeit haben und jetzt schon so weit sind, Herr Heym,
darüber positiv im Petitionsbericht von 2013 berichten zu können.
Insofern an dieser Stelle, der Petitionsausschuss arbeitet ja eher konsensual, hätten wir uns - da spreche ich, glaube ich, für die Kolleginnen der Linken mit - mehr konsensuales Verhalten im Ausschuss gewünscht, genauso bei der Frage, wie reformieren wir das Petitionswesen zusammen mit dem Aufgabenbereich des Bürgerbeauftragten, dass wir daraus ein schlagkräftigeres Petitions- und Bürgerbeauftragtenwesen schaffen. Denn - das ist auch schon genannt worden - an vielen Stellen ist
der Petitionsausschuss eben doch ein Tanker, der gut arbeitet, aber zu langsam ist. Wir brauchen mehr Beiboot, was der Bürgerbeauftragte ist, der viel flexibler agieren kann, und weniger Tanker, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben noch eine Petitionsausschuss-Sitzung vor uns - mit diesem Ausblick möchte ich dann auch schließen und haben laut Verwaltung 200 Petitionen auf der Tagesordnung. Ich glaube aber, der Petitionsausschuss, da möchte ich auch für alle sprechen, ist zusammen mit der Landtagsverwaltung sehr gewillt, noch vor der Sommerpause vielen Petitionen zu einem abschließenden Bescheid zu verhelfen, angesichts der Tatsache, dass möglicherweise die nächste Ausschuss-Sitzung, so wie das am Anfang dieser Legislatur war, erst Anfang Dezember stattfinden wird. Insofern haben wir etwas vor uns. Das Bemühen, hier den Abschluss zu finden, wünsche ich mir auch noch für manch andere Initiative und für manch anderen Gesetzentwurf. Das wird an anderen Stellen leider nicht passieren. Herzlichen Dank.
Ich habe gar nicht so viel mitgeschrieben, das sah nur so aus. Aber es hat mich natürlich gefreut, dass Frau Tasch mich so genau beobachtet hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist Ihnen nicht neu, dass wir von Anfang an skeptisch waren bei dem Modellversuch. Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass wir in der Fraktion durchaus sehr kontrovers darüber geredet haben. Man sollte nicht vergessen, dass die Initiative für dieses Modellprojekt aus der Industrie kam. Man sollte nicht vergessen, dass hier die Industrie auch mehr Absatzmöglichkeiten für Mopeds sieht.
Genauso sollte man nicht vergessen, dass es einen Sinn hat, wenn Verkehrspsychologen eine Grenze festlegen, die im individuellen Fall natürlich immer unterschiedlich ist, aber die versucht, eine Mehrheit abzudecken, und diese bei 16 Jahren festgesetzt hat.
Das sollte man nicht vergessen. Ich wundere mich über den Antrag sehr, weil er auch als Zwischenbericht im Ausschuss hätte abgefeiert werden können. Sie wollen offensichtlich das Modellprojekt verkürzen. Ich habe ein bisschen geschmunzelt, wenn Sie die Bundesanstalt für Straßenwesen auffordern, das Modellprojekt zügig zu evaluieren. Vor nicht viel länger als einem Jahr hat der Landtag wohlwollend zugestimmt, dass ein Modellprojekt auf den Weg gebracht wird, das fünf Jahre dauert. Bei aller Liebe, jetzt schon zu sagen, das ist ein Erfolg, ohne wenigstens die fünf Jahre abgewartet zu haben und nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen so ein Modellprojekt dann auch durchzuführen, das ist nicht ganz redlich.
Sie wollen offensichtlich Erfolge feiern, die man jetzt noch nicht so bezeichnen kann. Das wundert mich und deswegen werden wir uns am Ende auch zu diesem Antrag enthalten. Ich kann doch nicht nach einem Jahr schon sagen, das ist ein Erfolg. Das geht einfach nicht, nein. Wir brauchen doch diese fünf Jahre. Sie wissen auch, dass eine Statistik, die sich auf wenige Monate bezieht, nicht aussagekräftig sein kann für einen Zeitraum bis 2018.
Das ist einfach unseriös. Sie haben vielleicht anderes von mir erwartet. Sie haben vielleicht erwartet, dass wir den Antrag ablehnen. Nein, wir sind dafür, dass man das in Ruhe auswertet, aber dann auch bitte so, wie es mal angedacht war. Das braucht einfach seine Zeit.
Die Erweiterung kann man dann immer noch vornehmen, wenn sich wirklich herausstellt, dass die Unfallzahlen nicht zugenommen haben. Dann freut uns das natürlich auch als Fraktion, das ist doch klar. Dann kann man immer noch sagen, Hessen, Niedersachsen und Bayern mögen sich dem bitte anschließen. Verkehrssicherheit ist für uns ein sehr wichtiges Thema. Deswegen habe ich auch damals mal die Zahlen in Österreich zitiert, die eine Zunahme in diesem Bereich, also für Mopedfahrer mit 15, ergeben haben. Ich habe mich aber auch belehren lassen, dass dort die Fahrausbildung einen deutlich kleineren Umfang hat als in Deutschland. So was muss man natürlich dann ins Kalkül nehmen. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, wenn nach diesen fünf Jahren wirklich herauskommt, dass 15-Jährige nicht mehr beteiligt sind.
Aber ich möchte mit etwas anderem schließen. Herr Carius hatte die Unfallzahlen genannt, hat von Toten und Schwerverletzten gesprochen und in diesem Zusammenhang gesagt, diese Zahlen würden ihn optimistisch stimmen. Ich weiß schon, wie Sie es gemeint haben. Sie meinten die abnehmende Tendenz und die Tatsache, dass bis jetzt in den wenigen Monaten, die dieses Modellprojekt läuft, 15-Jährige nicht mehr beteiligt sind als andere. Trotzdem fällt es mir sehr schwer, diesen Zusammenhang zu sehen und in diesem Zusammenhang von „optimistisch“ zu reden. Es zeigt nämlich, dass Sie eine grundsätzliche Akzeptanz für eine gewisse Zahl an Schwerverletzten und Toten haben. Damit werde ich mich in meinem ganzen Leben nicht anfreunden können. Wir müssen uns doch fragen, ob wir nicht mit so einem Modellprojekt der Motorisierung weiter Vorschub leisten,
ob wir nicht in einem Motorisierungskult leben, der gerade auch an vielen anderen Stellen nach wie vor viele Tote und Verletzte fordert. Das ist etwas, mit dem ich mich nie abfinden werde. Deswegen werden wir auch solche Initiativen weiter kritisch begleiten und an anderer Stelle weiter für Alternativen streiten, nämlich dafür, dass junge Leute auch die Möglichkeit haben, mit dem ÖPNV zur Arbeit und zur Ausbildung zu kommen und nicht irgendwann nur auf ein Moped angewiesen sind,
weil die Gefahr, zu verunfallen, nun mal deutlich höher ist, wenn man mit einem Moped oder mit dem Auto unterwegs ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir waren in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf noch nicht am Ende angelangt, ich hatte leider weniger Redezeit als Sie und so kann ich zum Glück heute die Gelegenheit nutzen, naht
los fortzuführen, zumal nach der Rede des Herrn Ministers letztes Mal, der behauptet hat, das Land solle Aufgabenträger spielen und ein Landesbusnetz betreiben. Nichts davon steht in diesem Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren,
und was Sie gemacht haben, Sie haben einfach eine große Nebelkerze geworfen,
um Ihren eigentlichen Standpunkt zu verschleiern, dass Sie solche Kooperationen nicht fördern wollen. Das wäre wenigstens ehrlich gewesen. Sie ersticken solche kreisübergreifenden Initiativen im Keim.
Natürlich stimmt das.
Also, die letzte Initiative für eine kreisübergreifende Buslinie besteht für die Buslinie Mühlhausen bis Eisenach, ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit zwischen dem Verband der Verkehrsunternehmen und der Verkehrsgesellschaften des Wartburgkreises und des Unstrut-Hainich-Kreises, begleitet von einer wissenschaftlichen Arbeit als kreisübergreifendes Projekt. Sie haben dieses Projekt einfach abblitzen lassen. Im LEP, Landesentwicklungsprogramm, stehen solche Dinge drin - Kooperation.
Das Wort Kooperation kommt natürlich im Zusammenhang mit Verkehr, aber auch mit vielen anderen Dingen 80-mal vor, fast auf jeder zweiten Seite. So ernst ist es Ihnen damit dann doch nicht. Es geht nicht um die Einrichtung neuer Buslinien. Es geht nicht darum, dass das Land ein Busnetz betreiben soll. Sie haben das letztes Mal behauptet. Es geht darum, Lücken zu schließen, Linien zu verlängern, vielleicht mehr Haltepunkte einzuführen und Ernst zu machen mit der Förderung der Kooperation, so, wie es auch im LEP steht.
„Zuhause. Heimat. Thüringen“, dieses Wahlkampfpamphlet hat sicherlich einen fünfstelligen Betrag gekostet. Sie hätten mehr für die Heimat getan, Herr Carius, wenn Sie dieses Geld für diese Lückenschlüsse für ein Busnetz ausgegeben hätten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gut, wenn Sie den VDV so geringschätzen, werde ich das beim nächsten Treffen mal so weitertragen. Ich glaube, das macht Ihre Politik nicht unbedingt glaubwürdiger, sehr verehrter Herr Carius. Ich glaube auch nicht, dass von letzter Woche auf heute sich die Meinung des VDV da so geändert hat.
Sie sagen immer „ländlichen Raum stärken“, zumindest in Ihren Reden. Sie tun es an dieser Stelle zumindest nicht.
Wir haben eine Neufassung eingereicht. Dazu will ich kurz ausführen, was der neue Punkt ist. Es gibt lediglich einen weiteren Paragrafen. Wir haben in der Vergangenheit viele Gesetzentwürfe gehabt, wo es hieß, auch zu unseren Änderungsanträgen, das brauchen wir nicht ins Gesetz zu schreiben, dafür gibt es entweder eine Verwaltungsvorschrift oder eine Förderrichtlinie. Das ist nicht sehr transparent. Sie haben auch gesagt, Herr Carius, bei Transparenz ist noch Luft nach oben, gerade im Bereich Förderung des ÖPNV. Deswegen wollen wir, dass diese konkrete Förderrichtlinie zu diesem Gesetz im Ausschuss diskutiert wird, im Benehmen auch mit dem Finanzministerium, denn es geht um viel Geld. Darauf habe ich letztes Mal hingewiesen. In diesem Zusammenhang wäre es auch ganz dringend, sich über die Verlässlichkeit der Finanzierung zu unterhalten. Die Unternehmen sind auf die jährlichen Haushalte angewiesen. Ich glaube, gerade in diesem Bereich sollte man darüber nachdenken, eine Fünfjahresfrist einzuführen und eine Finanzierungsvereinbarung für diesen Zeitraum zu treffen. Wir können immer viel mit Kleinen Anfragen usw. erfragen, wie und nach welchen Förderrichtlinien gefördert wird. Transparent ist das nicht. Ich glaube, der Verkehrsausschuss sollte hier beteiligt werden, ganz im Sinne der von uns geforderten Transparenz.
Das ist der Grund, dass wir eine Neufassung eingereicht haben. Wir haben uns, im Gegensatz zu Ih
nen, im Laufe der letzten Wochen noch einmal intensiv mit der Materie beschäftigt.
Ich komme zu dem anderen strittigen Punkt, den Bürgerbus, der übrigens im Landesentwicklungsprogramm - LEP -, das Sie mit abgesegnet haben, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, als zukünftige mögliche Bedienform explizit erwähnt ist. Dann sagt Frau Tasch, wenn es zum Bürgerbus kommt, in ihrer Rede letztes Mal, das wollen Sie mit dem ehrenamtlichen Engagement in Form einer unzulässigen Öffnung des Gesetzes für Bürgerbusse einrichten, also ÖPNV im ländlichen Raum, nach dem Motto, organisiert es euch selber auf ehrenamtlicher Basis, in dem Duktus, wir würden uns nur Gedanken über die Städte machen. Später dann, Frau Tasch, sagen Sie, grundsätzlich begrüßt die CDU-Fraktion diesen Vorschlag (Bürgerbusse einzurichten). Wir liegen da noch etwas zurück. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass mit Bürgerbussen die Mobilität im ländlichen Raum gestärkt und damit die Daseinsvorsorge für die Menschen vor Ort gesichert werden kann.
Frau Doht sagt zum Thema Bürgerbusse, da sagen wir, das wollen wir eigentlich nicht, und dann, wir sehen die Bürgerbusse als ein gutes Zusatzangebot im ländlichen Raum, aber wir sehen auch zwei Punkte, die dagegen sprechen usw. Und dann der Satz: Da kommen Sie ganz schnell in schwierige Diskussionen. Ich habe auch nie behauptet, dass diese Diskussionen einfach sind.
Frau Doht, wenn Sie sagen, wir würden alles mehrfach im Ausschuss beraten. Zu dem Thema Bürgerbusse gab es noch keine Diskussion, zumindest keine in der Ausführlichkeit, die dieses Thema verdient.
Frau Lukin hat darauf hingewiesen, da geht es um schwierige Fragen, um Fragen der Verkehrssicherheit, die Fragen der rechtlichen Absicherung. Der rechtliche Rahmen überhaupt und die Abgrenzung zu anderen ÖPNV-Angeboten und auch der Herausforderung, dass man damit nicht Regelverkehre ersetzt. Keine Frage! Aber die widersprüchlichen Aussagen der beiden Kolleginnen der Koalitionsfraktionen zeigen eines: Sie haben dazu noch keine abschließende Meinung.
Das verlangt auch noch niemand. Gerade deshalb sollte man dieses Gesetz im Ausschuss beraten, dazu eine ordentliche Anhörung durchführen, dann würden wir an diesem Punkt sehr viel Erkenntnis bekommen, auch unsere Fraktion. Da bin ich mir sicher. Aber - Arbeitsverweigerung. Das haben wir schon das letzte Mal gemerkt, Sie wollen dazu einfach nicht arbeiten.
Ein letzter Satz dazu, Frau Tasch: Man muss dazu nicht auf die Änderung des Personenbeförderungs
gesetzes im Bund warten. Andere Bundesländer probieren das aus, andere Bundesländer beschäftigen sich damit. Gerade weil Herr Carius immer sagt, wir brauchen flexible Bedienformen, und das auch im LEP schreibt, frage ich mich, wieso Sie hier gleich Zeter und Mordio schreien, anstatt sich im Rahmen des Ausschusses sachlich und fachlich damit zu beschäftigen.
Frau Tasch sagte auch letztes Mal, Thüringen gebe bereits sehr viel Geld in die Verbundförderung. Das stimmt nicht. Wir sind in Thüringen bei 3 € pro Person. Das sind die Zahlen. Vielleicht korrigieren Sie mich, Herr Carius. Wir haben uns bemüht, Zahlen zu bekommen. Wir kennen die Zahlen von Geschäftsführern von Verkehrsgesellschaften. Die können auch mal irren. Aber die Zahlen, die wir haben, sagen 3 € pro Person. Es gibt Förderungen zwischen 10 und 30 €. Wir liegen nicht vorn damit. 30 € sind vielleicht zu viel, aber dass man sagen kann, Thüringen gibt hier besonders viel in die Verbundförderung, das entspricht offensichtlich nicht den Tatsachen.
Herr Carius, Sie haben kritisiert, dass wir die Mietwagen, Mietautos als Teil des ÖPNV hier mit hineingeschrieben haben. Dazu auch Carsharing. Wir haben Carsharing nicht erwähnt, weil wir den Begriff nicht zu eng fassen wollten. Carsharing ist eine Form des kurzzeitigen Mietens. Es geht nur darum, wie man so ein Auto einsetzt. Wenn es Teil einer Reisekette ist, und Sie sprechen immer von Flexibilisierung in der Fläche, dann ist ein Mietwagen, den man für die letzten 10 km mieten kann, auch Teil des ÖPNV. Natürlich muss man den Rahmen dafür abklären, aber es macht Sinn, darüber nachzudenken.
Herr Untermann spricht immer davon, wir würden die Wirtschaftlichkeit nicht beachten.
Herr Mohring, Herr Barth, Ihnen liegt ein Gesetzentwurf vor mit einer einseitigen Begründung.
Was ich will, ist, dass wir diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen - ich kann es auch noch dreimal sagen, vielleicht hören Sie es dann -,
um diese Fragen zu beraten. Außerdem möchte ich einen besseren Nahverkehr in Thüringen.
Doch, das ist auch mehrmals deutlich geworden, Herr Mohring. So. Und jetzt rede ich, Herr Mohring, okay?
Ich glaube, getroffene Hunde bellen. Das zeigt mir Ihre Reaktion.
Genau. Ich bin auch gleich am Ende, weil meine Redezeit dann vorbei ist. Wenn Herr Untermann hier immer die Wirtschaftlichkeit anführt: Sie machen sich selten Gedanken darüber, wie wirtschaftlich der Verkehr insgesamt ist. Lassen Sie sich gesagt sein, dass der motorisierte Individualverkehr, so, wie er jetzt gefördert ist, sehr viel unwirtschaftlicher ist. Wir haben im ÖPNV grundsätzlich einen höheren Kostendeckungsgrad. Damit möchte ich schließen. Ich glaube, es ist klar geworden, warum ich an dieser Stelle noch einmal die Überweisung an den Ausschuss beantrage. Vielen Dank.
Meine sehr verehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP hat mit ihrem Antrag viel Verwirrung gestiftet. Natürlich ist es so, dass dort berechtigte Anliegen drin sind, aber Sie springen auch auf Züge auf, die schon längst abgefahren sind. Das ist bei der letzten Diskussion auch schon deutlich geworden. Die Sorge, die EU-Kommission würde die besonderen Vorzüge der Meisterausbildung und des Meisterbriefes in Deutschland abschaffen wollen, hat sich als unberechtigt herausgestellt.
Das deutsche Ausbildungssystem und der Meisterbrief werden nicht fallen.
Das wurde mittlerweile von den meisten Fraktionen in den meisten Landesparlamenten auch beteuert.
Tja, wir sind differenziert, Herr Bergner, das ist Ihnen offensichtlich nicht aufgefallen. Wir sind an sehr vielen Stellen sehr differenziert.
Nach der Debatte hier im Plenum ist klar, auch im Thüringer Landtag stellt keine der vertretenen Fraktionen den Meisterbrief infrage. Alle bekennen sich zu den Vorzügen der dualen Ausbildung in Deutschland.
Es wäre interessant gewesen, im Ausschuss intensiver über die Erwägungen der EU-Kommission zu reden oder sich über die Steueranrechnung für Handwerksleistungen zu unterhalten. Allerdings wäre das gut gewesen, dies zu tun, bevor entsprechende Entscheidungen auf Europa- und Bundesebene gefallen sind. Deswegen erscheinen nun einige Punkte ein wenig überholt. Vielleicht ist auch deshalb der Antrag so schnell wieder aus dem Ausschuss zurückgekommen. Eine genauere Befassung mit Ihren Vorschlägen hätte eventuell auch ans Tageslicht gebracht, was Ihre Vorschläge im Einzelnen bedeuten.
Stichwort: Energetische Gebäudesanierung. Schön, dass Sie das Thema jetzt entdecken. Aber es ist nur ein kurzer hingeworfener Satz und für uns, die sich damit an vielen Stellen sehr intensiv befasst haben, ein bisschen wenig.
Ein anderes Beispiel: Einen Sockelbetrag von 300 € einzurichten, bedeutet, dass ein großer Teil der in Privathaushalten anfallenden Alltagsreparaturen betroffen ist. Damit will ich nicht sagen, dass ich mich, wir uns grundsätzlich gegen diesen Vorschlag aussprechen. Er wäre zumindest prüfenswert. Er wird allerdings im Moment dadurch erschwert, dass die Bundesregierung in dieser Sache zuletzt ziemlich gemauert hat. Da gab es kürzlich eine Pressemitteilung vom Deutschen Bundestag, da steht drin: Die Steuervereinfachung ist ein wichtiges politisches Anliegen. Aber die Vorschläge der Länder dazu wurden leider abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn der FDP mit ihrem Antrag eines gelungen ist, dann, dass sie die Koalition im Ausschuss vorführen konnte. Es gab eine denkwürdige Ausschuss-Sitzung.
Denkwürdig, genau. Die hat die bemerkenswerte Situation gebracht, dass der Ausschuss eine mehrheitlich beschlossene Empfehlung zum Antrag der FDP vorlegt und zugleich die regierungstragenden Fraktionen einen Alternativantrag präsentieren. Und da frage ich mich: Reden Sie überhaupt noch miteinander?
Immerhin haben Sie dann aber einen Alternativantrag zustande gebracht, der Sie nicht in die Bredouille bringt, dem FDP-Antrag zustimmen zu müssen, um ein Signal für das Handwerk setzen zu können. Der Antrag hat nur einen ganz kleinen Geburtsfehler. Herr Heym muss jetzt gut zuhören. Er sagte, dieser Antrag sei Tinnef, meine sehr verehrten Damen und Herren. So viel zum Funktionieren der Koalition.
Verlässliche Politik zu unterstützen, das Thüringer Handwerk fortsetzen, das wollen wir alle, explizit auch wir Grünen. Und Ihr Antrag scheint ein Konsens zu sein, wenn auch manches fehlt, was durchaus schon in der Diskussion war. Was dem Antrag zum Beispiel fehlt, ist die Evaluation der Handwerksnovelle. Mich wundert dies ein wenig. Ich habe noch im Ohr, dass auch Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen sich für eben diese ausgesprochen haben.
Ich bin nach wie vor für eine solche Evaluation. Wir sind es auch, um besser einschätzen zu können, wie wir das Handwerk zukünftig zielgenau unterstützen können. Doch eines vermisse ich noch stärker - das ist auch ein Grund für unseren Entschließungsantrag -, ein vertieftes Eingehen auf das Anliegen, das die Handwerker mit ihrem Insistieren auf der Meisterausbildung verfolgen. Es geht vornehmlich um Fachkräftesicherung und Unternehmensnachfolge. Dazu habe ich von den anderen Fraktionen bisher leider zu wenig gehört. Es ist richtig, wir sollten den Meisterbonus prüfen und uns darüber im Ausschuss und auch hier im Plenum verständigen. Wir sollten nicht dabei stehenbleiben. Wir sollten auch überschauen, ob die erhofften Vorteile sich tatsächlich einstellen können. Nun hat Bayern da vorgelegt. Aber es ist, glaube ich, noch zu kurz, seit der Einführung ist der Zeitraum einfach zu kurz, um das schon evaluieren zu können. Da muss man, glaube ich, noch ein bisschen abwarten. Deswegen plädieren wir dafür, das Problem der Fachkräftesicherung und der Aus- und Weiterbildung vertieft zu diskutieren. Daher haben wir einen entsprechenden Antrag mit Prüfaufträgen gestellt. Wir wollen die Landesregierung beauftragen, Wege zu finden, die Ausbildung im Handwerk noch attraktiver zu machen, und zwar für Schulabgänger aller Schulformen. Und wir werden dafür nach weiteren Möglichkeiten der Unterstützung von guten Weiterbildungsangeboten im Thüringer Handwerk suchen. Deswegen werbe ich um Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Das wollen wir jetzt nicht sehen, liebe Kollegen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das Thema Straßenbau ist im Moment nicht unbedingt ein Wohlfühlthema für unseren Minister, insofern kann man fast nachvollziehen, dass er sich einen Strohhalm pickt und irgendwo mit einem Ranking aufwarten kann, dass Thüringen irgendwo am besten sei. Wir haben schon gehört, dass beim zweiten Hingucken das nicht unbedingt so ist. Eine Bemerkung zu Frau Tasch.
Sie haben doch darauf gewartet, Frau Tasch. Sie wären doch beleidigt, wenn ich Sie nicht zitiere.
Sie haben sozusagen Ihre Fortschrittsideologie zum Thema Autobahnanbindung hier dargelegt. Das kann man ja so machen. Man kann das auch fordern. Aber dann müssten Sie auch so ehrlich sein zu sagen, was das heißt. Ein gutes Beispiel ist die B 4. Die Greußener, die schon Ewigkeiten auf ihre Ortsumgehung warten, bekommen dann gesagt, bei euch ist es schwierig, wir machen erst mal die Sundhäuser Berge. So sieht es gerade mit dem Bundesverkehrswegeplan aus, von dem Herr Carius immer behauptet, wir melden alle Projekte an und die 80 Ortsumgehungen sind alle vordringlicher Bedarf, ohne zu sagen, dass das in keiner Weise realistisch ist und viele noch Jahrzehnte darauf warten müssen. So viel Ehrlichkeit verlange ich, liebe Frau Tasch.
Aber zurück zur FDP. Ich hatte Mühe mir zu überlegen, was man zu diesem Thema sagt. Vieles ist schon angeklungen, auch was die Aktualität betrifft. Lieber Herr Untermann, Sie haben auf Ihrer Homepage diese schönen Fotos von den Landesstraßen im schlechten Zustand. Das könnte alles besser
sein, keine Frage. Aber ich frage mich schon, erstens ist das Thema nicht aktuell und zweitens, sind das wirklich die vordringlichen Sorgen, die wir haben?
Der viel wichtigere Punkt ist - nicht, dass der Autofahrer mal ein bisschen durchgerüttelt wird, viele Autos sind heute gut gefedert und die können auch mal ein Schlagloch ab.
Auch das, aber davon habe ich nicht gehört, dass das so oft passiert.
Gut. Ich sage nicht, dass es nicht notwendig ist, die Sanierung zu machen, aber der wichtigere Punkt, und das müsste man hier diskutieren, werte Kollegen von der FDP, sind die Folgekosten dessen, was man jetzt nicht macht, wenn irgendwann mal die grundhafte Sanierung anfällt. Also wenn man oberflächlich flickt, dann heißt das unter Umständen, wir zahlen in Zukunft viel mehr. Da bin ich ganz bei Ihnen.
Aber wenn man darüber Klarheit haben will, dann braucht man einen Landesstraßenbedarfsplan. Ich erinnere an den Antrag, den wir schon 2010 hatten. Den haben Sie abgelehnt. Da war es dann doch nicht so. Die Hausaufgaben dazu hat der Minister bis heute nicht gemacht.
Wir haben eine Kleine Anfrage gemacht und haben gefragt: Wann wird er denn jetzt endlich fertig? Das war, glaube ich, vor drei Jahren. Jetzt ist das Ende der Legislatur. Die Übersetzung war für mich damals schon: Dann kommt er gar nicht in dieser Legislatur, und genau das ist auch eingetreten. Etwas mehr Ehrlichkeit wäre da schon angebracht.
Ich habe jetzt den Zwischenruf nicht gehört, Herr Bergner, aber vielleicht gibt es noch Redezeit, damit Sie noch mal nach vorn gehen können.
Ich habe auch mit positiver Überraschung festgestellt, dass Sie zum ersten Mal in Ihren Pressemitteilungen von Prioritätensetzung sprechen. Ja, ich versuche die Lernkurve der FDP nachzuvollziehen, die, als wir hier über den Bundesverkehrswegeplan gesprochen haben - und da ging es vor allen Dingen um Prioritätensetzung - immer gesagt hat, das brauchen wir nicht. Herr Untermann hat gesagt, ich stehe so lange hier, bis jede der Ortsumfahrungen gebaut ist. Das kann man machen. Dann sollte man
aber auch wissen, dass es unrealistisch ist, dass diese 80 Ortsumfahrungen alle sofort gebaut werden. Dann muss man auch eine Reihenfolge wollen.
Nein, Sie schreiben in Ihrer Pressemitteilung im Hinblick auf diese Ortsumgehung: „Auch hier hätte der Minister eine aktivere Rolle übernehmen müssen, erinnert Untermann an die fehlende Prioritätensetzung.“ Richtig.
Priorität, genau das haben wir gewollt. Sie haben diesen Antrag abgelehnt. Sie haben nicht mal gesagt, lasst uns den im Ausschuss besprechen und überweisen.
Aber ich nehme positiv zur Kenntnis, Sie haben dazugelernt.
Also, wenn Sie es tatsächlich überwiesen haben sollten, dann sage ich mal, die Lernkurve hat die Form, die man allgemein erwarten kann.
Haben Sie nicht zugehört, als ich gerade vom Landesstraßenbedarfsplan gesprochen habe, Herr Mohring? Gehen Sie doch einfach nach vorn, wenn Sie etwas zur Debatte zu sagen haben.
Ich kommentiere da, wo ich das möchte. Das tut not, auch bei den Landesstraßen, wir können gern im Ausschuss dazu weiterdiskutieren.
Vielen Dank, Herr Minister. Sie führten aus, dass auch Sie mit der Aufgabe kleinerer Anlagen rechnen. Welche Prognose haben Sie denn bezüglich dessen, wie viele Arbeitsplätze das dann in der Landwirtschaft kosten wird, also im ländlichen Raum, alles, was die Kleinanlagen betrifft?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Mittelbereitstellung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Berufsorientierung und mögliche Auswirkungen auf Projekte in Thüringen
In der vergangenen Förderphase des ESF wurden verschiedene erfolgreiche Projekte im Bereich der Berufsorientierung aus Mitteln des ESF sowie der Agentur für Arbeit und speziell im Kyffhäuserkreis aus Mitteln des Jugendamtes gefördert. Seit dem 1. Januar 2014 hat eine neue Förderphase begonnen. Die Hoheit für die Vergabe der Mittel für den Bereich Berufsorientierung liegt nun beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Derzeit werden keine neuen Projekte bewilligt, da die erforderlichen Richtlinien bzw. Operationellen Programme noch nicht aufgelegt worden sind. Es ist zu befürchten, dass mit Beginn des neuen Schuljahres keines der bisher stattgefundenen Projekte weitergeführt werden kann. Das betrifft neben dem landesweiten Projekt „BERUFSSTART plus“ insbesondere in Nordthüringen viele kleinere, individuelle Projekte. Die Agentur für Arbeit hat die erforderlichen Mittel bereits in ihrem Haushalt zur Verfügung gestellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Stand hat die Prüfung der Finanzierung von schulischen Berufsorientierungsmaßnahmen für das Schuljahr 2014/2015 aus den Mitteln des bisherigen Operationellen Programms über die Berufsvorbereitungsrichtlinie des Thüringer Ministeri
ums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie erreicht?
2. Wie hoch sind die geschätzten Mittel, die zur Umsetzung der schulischen Berufsorientierungsmaßnahmen in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Thüringen benötigt werden?
3. Welche organisatorischen und inhaltlichen Änderungen sind mit der neuen Richtlinie in Verantwortung des TMBWK für die Förderperiode von 2014 bis 2020 im Bereich schulischer Berufsorientierungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren geplant?
4. Wie werden die freien Träger, also zum Beispiel die Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbände bzw. Jugendberufshilfe Thüringen e.V., bei der Planung und Gestaltung der Richtlinien eingebunden und beteiligt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in 2010 stand ich hier vorn, um einen Antrag einzubringen mit dem Titel „Bahn und Bus aus einem Guss“. Den haben Sie damals abgelehnt, unter anderem mit der Begründung das ist genau die Haltung, Herr Primas, die uns nicht weiterbringt beim ÖPNV -, abgelehnt mit der Begründung, dass das Thüringer ÖPNV-Gesetz diesem Ansatz entgegenstünde. Wir haben damals wohlgemerkt beantragt, dass die Landesregierung ein Konzept erstellt. Wir haben nicht gesagt, dass wir schon den Stein der Weisen gefunden haben. In 2012 haben wir eine Neufassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eingebracht, mit dem Ziel, dieses zu modernisieren und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Sie haben dieses im Ausschuss geparkt mit der Ankündigung, ein eigenes einzubringen, also dass die Landesregierung ein eigenes erarbeitet. Die Landesregierung hat dann ein Gemeindeinfrastrukturgesetz auf den Weg gebracht und es im Haushaltsbegleitgesetz versteckt und der Ausschuss war froh, sich nicht damit befassen zu müssen, weil alles Weitere dann im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt wurde.
Wir haben in 2013 einen Antrag zum Nahverkehrsplan eingebracht. Da ging es um mehr Transparenz, um die Darstellung der Auswirkungen des ICE-Knotens und so weiter. Auch das haben Sie
nicht überwiesen und dann ohne Ausschussdiskussion abgelehnt. Ihr Desinteresse, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen der Koalitionsfraktionen, an diesem Thema und an den damit verbundenen Problematiken ist offensichtlich.
Ja, das stelle ich fest, Frau Tasch. Sie können mich nachher vom Gegenteil überzeugen. Das ist für diese Legislatur wahrscheinlich der letzte Versuch, Sie dafür zu interessieren, was jedes Jahr mit Steuergeldern in Höhe von 300 Mio. € passiert, Steuergelder, die für ein wichtiges Feld der Daseinsfürsorge ausgegeben werden. Sie haben eine Verantwortung dafür, die auch mit der Kontrolle der Regierung einhergeht, und Sie nehmen diese Verantwortung nicht wahr.
Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass wir uns in den letzten Jahren einen ziemlich guten Überblick darüber verschafft haben, wo es im ÖPNV in Thüringen klemmt. Ich stehe heute noch unter dem Eindruck unserer Rhön-Konferenz und es ist erstaunlich bzw. befremdend, dass es ein Vierteljahrhundert, fast ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung nicht möglich ist, dort einen länderübergreifenden ÖPNV anzubieten, der seinen Namen verdient und der auch dort hilft, die Tourismuspotenziale im Biosphärenreservat zu heben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Thüringen ist hinsichtlich der Schiene gut aufgestellt. Damit ist auch klar, dass wir sagen, dass nicht alles schlecht ist. Es ist eine Menge gut, gerade beim Schienenverkehr, aber die großen Baustellen sind der Busverkehr und nach wie vor die Verknüpfung von Bus und Bahn. Das sind die großen Baustellen, die Sie immer noch nicht angehen wollen. Deshalb schlagen wir Punkte vor, es sind gar nicht so viele, ich werde in der Begründung nur auf die wichtigsten eingehen.
Ziel ist, dass wir neben der guten Schienenverknüpfung auch ein Landesbusnetz etablieren, denn Sie können nicht immer von Polyzentrismus reden und hochhalten, wie wichtig der ländliche Raum ist und dass auch dort gleiche Verhältnisse geschaffen bzw. erhalten werden sollen, und dann hinnehmen, dass man zum Beispiel von Mühlhausen nicht nach Sondershausen kommt, jedenfalls nicht in einer angemessenen Zeit mit dem ÖPNV.
Schauen Sie mal in den Fahrplan, wie lange man da unterwegs ist. Oder von Greiz nach Schleiz, schauen Sie sich diese Verbindung an, dann werden Sie merken, dass das nicht hinhaut
und dass die Mehrheit verständlicherweise mit dem Pkw fahren muss. Wenn die Landesregierung, Vertreter Ihres Hauses, bei der VDV-Veranstaltung in Ettersberg sagen, wenn die Landkreise überregionale Buslinien anbieten wollen, dann sollen die das machen, wir können das nicht finanzieren. Dann ist das nicht das, was wir vom Land an dieser Stelle erwarten.
Deswegen schreiben wir in das Gesetz, dass die Möglichkeit geschafft werden soll, dass das Land hier koordinierende Funktionen übernehmen kann. Wie gesagt, das ist eine Möglichkeit. Wir gehen noch nicht mal so weit, zu sagen, dass das von oben durchgedrückt werden soll, sondern wir bestehen auf dem Einvernehmen mit dem Aufgabenträger. Seien Sie gewiss, es gibt genügend, die genau das wollen. Natürlich muss sich das Land dann auch finanziell beteiligen.
Es geht um die Bürgerbeteiligung beim Nahverkehrsplan und darum, dass das Parlament diesen Nahverkehrsplan verabschieden muss und es geht auch um einen 20-jährigen Planungshorizont beim Nahverkehrsplan. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die fünf Jahre nicht ausreichend sind. Alles Weitere dann gleich in der Diskussion. Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Ich wähnte mich am Ende der Rednerliste, wie das sonst üblich ist, aber gut, so kann ich direkt auf die beiden Vorrednerinnen eingehen. Frau Tasch, ich habe selten eine Rede gehört, die so widersprüchlich war, und nebenbei bemerkt, Sie waren auch schon mal sachlicher.
Sie haben uns am Anfang die Tatsache vorgeworfen, dass wir den Bürgerbus als zusätzliche Möglichkeit in das Gesetz aufgenommen haben, das sei des Teufels und wir würden hier Linienangebote ersetzen wollen, so habe ich Sie verstanden, um am Ende zu sagen, mit dem Bürgerbus, da sind wir noch nicht weit genug. Gleichzeitig wollen Sie Herrn Carius bitten zu prüfen, inwieweit man das Personenbeförderungsgesetz für solche Lösungen anpassen muss. Das habe ich jetzt nicht verstanden, wie das zusammengeht. Aber ich sage jetzt nicht, warum ich denke, dass das so war.
Frau Lukin, ich gebe Ihnen recht, der Bürgerbus ist auch umstritten, das merken wir immer wieder bei den Konferenzen und wir sind grundsätzlich auch der Meinung, dass es nicht darum gehen kann, vor allem bestehende Angebote durch Bürgerbusangebote zu ersetzen. Aber da, wo im Moment nichts ist,
und da, wo man Ergänzungen braucht, die wir im Moment nicht finanzieren können, ist es durchaus sinnvoll, darüber nachzudenken, Bürgerbusangebote zu schaffen. Wie schwierig das ist, weiß ich auch aus Jena.
Frau Tasch, wenn Sie mir immer vorwerfen, ich würde nur aus der Städtesicht argumentieren, auch Jena hat Ortsteile, die sich einen Bürgerbus gewünscht haben, um Anschluss zu einem Halt des Linienverkehrs zu haben. Das ist aus verschiedenen Gründen gescheitert. Die Nahverkehrsgesellschaft wollte das. Ich will damit nur sagen, die Probleme sind zum Teil sehr ähnlich. Ihre ewigen Vorwürfe, wir würden nur aus der Perspektive Jena, Weimar, Erfurt, Gera argumentieren - Gera haben Sie eben nicht erwähnt -, sind einfach haltlos. Sie sagen einerseits, wir wollen, wir müssen bedarfsgerecht anbieten, wir müssen nur bedarfsgerecht anbieten, nach dem Motto: Wir können nicht überallhin einen Bus schicken. Das ist richtig. Dann schreiben wir hinein, es gibt ergänzende Angebote wie Sammeltaxi, Bürgerbus - das wollen Sie dann auch wieder nicht. Dann reden wir über ein Landesbusnetz, das wollen Sie dann auch wieder nicht finanzieren. Da geht es vor allem um den ländlichen Raum, Frau Tasch, nicht um den Fernlinienbusverkehr zwischen Eisenach und Jena.
Was hat das denn mit dem Landesbusnetz zu tun? Das ist Fernverkehr. Nebenbei bemerkt, die Bemerkung, das ist Parallelverkehr, deute ich so, dass Sie dieses Angebot als schädlichen Parallelverkehr betrachten - würde hier zu weit führen, haben Sie aber nicht ausgeführt. Das war einfach ein Aspekt, der hiermit nichts zu tun hat.
Frau Tasch, der Fahrplan 2014/2015 ist etwas anderes als der Nahverkehrsplan, um den ging es uns, das ist ein Fünfjahresplan. Es gibt für den Fahrplan die Möglichkeit für Bürger, sich zu beteiligen, wenn auch die Frist immer noch zu kurz ist. Ich glaube, sie ist nur zwei Wochen. Aber für den Nahverkehrsplan gab es das nicht und da reicht es auch nicht, vier Regionalkonferenzen zu machen, Frau Tasch, wo ich mich als Bürgerin einbringen kann, richtig. Der Entwurf des Nahverkehrsplans hat dort gar keine Rolle gespielt. Es ging vor allem um eine Karte und grobe Züge der vor allem Schienenverkehrsverbindungen für die nächsten Jahre, aber vom Nahverkehrsplan war überhaupt nicht die Rede. Wie gesagt, der Entwurf war versteckt auf der Homepage, wir hatten ihn als Abgeordnete nicht. Wenn Sie dann sagen, im Ausschuss wäre trotzdem darüber geredet worden - die Anträge, ÖPNV dort zu thematisieren, auch den Nahverkehrsplan, die kamen von den Linken und von uns. Von Ihnen habe ich da keinerlei Initiativen bemerkt. Wir haben nachgefragt, wenn es so ist, dass das so transparent ist - Frau Klaan hatte dann
erklärt, die NVS ist der Koordinator des Geschehens -, dann müsste es doch auch möglich sein, diesen Beteiligungsprozess nachvollziehen zu können. Also wenn ich einen Verbesserungsvorschlag mache, dann wird die NVS ihn zur Kenntnis nehmen und sagen, warum man den mit aufnimmt oder warum es aus welchen Gründen auch immer nicht geht. Die Landesregierung hat ausgeführt, wenn der Wunsch besteht, würde sie das tun; ich habe den Wunsch geäußert, ich habe bis heute nichts wieder davon gehört und weiß nach wie vor nicht, wie das dann abgelaufen ist.
Transparenz, Frau Tasch, ist etwas anderes.
Ich möchte Ihnen jetzt ein paar Zahlen nennen, um zu verdeutlichen, wo Thüringen steht und wo das Verbesserungspotenzial besteht. Ja, Frau Tasch, Sie sagen immer, wir würden aus Prinzip kritisieren. Das stimmt nicht. Ich habe gesagt, der Schienenverkehr ist gut aufgestellt. Ich habe einfach die Baustellen benannt, die auch alle Experten in allen Fachkonferenzen, die wir durchführen, benennen. Insofern kann es nicht so falsch sein. Sie hingegen - ich habe es in der Begründung gesagt - lehnen im Prinzip jeden Antrag und jede Gesetzesinitiative hier ab, und das unterscheidet uns voneinander.
Sachsen-Anhalt ist das Nachbarland, in das man schauen muss, wenn man über ein Landesbusnetz redet. Wir haben Zahlen von 2009, die sind vielleicht inzwischen anders, aber wir kennen keine neueren Zahlen, es wäre auch eine Gelegenheit, diese im Ausschuss beizubringen, wenn man diesen Gesetzentwurf dahin überweisen würde. Da geht es um den Auslastungsgrad, den Auslastungsgrad der Busse im Vergleich, das ist das Verhältnis Personenkilometer zu Fahrplankilometer. Da waren wir in Thüringen bei 9,3 - das schlechteste aller Bundesländer, nicht nur im Osten, sondern bundesweit der schlechteste Auslastungsgrad. Selbst Mecklenburg-Vorpommern war bei 10,8, SachsenAnhalt bei 11,4, was mehr als 20 Prozent mehr sind als in Thüringen. Statistisch gesehen kamen auf die Einwohner Sachsen-Anhalts 636 Buskilometer, auf Thüringen nur 427. Was die Zuschüsse betrifft, hat Thüringen 9 Cent pro Personenkilometer bezahlt und Sachsen-Anhalt nur 6 Cent. Diese paar Zahlen verdeutlichen, wer eine höhere Auslastung hat, braucht auch weniger Zuschüsse. Deswegen zeigt das noch einmal deutlich, dass wir da beim Busverkehr Verbesserungspotenzial haben. Herr Carius, Sie lachen, Sie werden sich sicherlich gleich dazu äußern.
Frau Lukin ist dankenswerterweise auf die Studie der FH Erfurt eingegangen. Wenn Sie sich die Ergebnisse dieser Studie ansehen, dann zeigt das sehr deutlich, wie nahe wir mit unseren Vorschlägen bei dieser wissenschaftlichen Auswertung sind. Die FH Erfurt bestätigt im Prinzip das, was wir hier
in dem Gesetzentwurf fordern, nur Sie wollen diese wissenschaftliche Arbeit nicht zur Kenntnis nehmen. Da geht es darum, wie sinnvoll es ist, Schienen- und Straßenpersonennahverkehr in einer Zuständigkeit zu bündeln, das, was wir in Thüringen nicht haben. Wir haben eine strikte Trennung. Die FH Erfurt stellt fest, grundsätzlich ja, um schädliche Konkurrenz infolge paralleler Verkehrsangebote zu vermeiden, aber eben nicht aller Aufgaben, sondern die landesweit bedeutsamen öffentlichen Verkehrsangebote, und das sind Buslinien, die im Moment nicht durchgebunden sind, die gehören in eine landesweite Koordination. Noch einmal: Wir sind mit dem Gesetzentwurf nun wahrlich nicht so gelagert, dass wir alles über den Haufen werfen. Wir sagen, es gibt die Möglichkeit, dass das Land hier koordinierend unterstützt, und das im Einvernehmen mit den zuständigen Aufgabenträgern. Milder als so kann man es, glaube ich, nicht formulieren.
Parallelverkehr ist nicht per se schädlich, der Parallelverkehr an sich ist nicht das Problem, wohl aber die Verknüpfung und die richtige Taktung und den Tarifwirrwarr, den wir dadurch haben, dass wir noch nicht einen erweiterten Verkehrsverbund haben. In der Praxis kann man das beobachten: Bad Berka nach Weimar, dort fahren parallel Bus und Bahn fast zur gleichen Uhrzeit. Diese Angebote sind nicht optimal miteinander verknüpft. Anderes Beispiel: Von Erfurt nach Arnstadt gibt es in jeder Stunde vier verschiedene Angebote und vier verschiedene Verkehrsunternehmen. Eines davon ist die Regionalbus Arnstadt - bei der DB-Auskunft keine Preisauskunft. Hier geht es darum, wenn ich zum ersten Mal fahren will, muss ich wissen, was es kostet keine Preisauskunft. Dann fährt der Regionalexpress, hier habe ich die Preisauskunft, aber ich kann das Ticket im Zug nicht lösen. Beim Bus kann man das. Dann fährt die Erfurter Bahn, dort kann man das Ticket im Zug lösen. Und dann fahren noch die Ilmenauer Omnibusbetriebe, die Preisauskunft unter bahn.de ist nicht möglich. Das ist ein System, was mindestens diejenigen, die erst einmal offen dafür sind, mit dem ÖPNV zu fahren, abschreckt. Das ist keine Einladung, den ÖPNV zu nutzen. Da müssen wir ran, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich möchte Ihnen jetzt ein Zitat vorlesen aus dieser Studie der FH Erfurt, das sehr vielsagend ist, mit Erlaubnis des Präsidenten. Bei der Frage - Frau Lukin hat es auch schon angesprochen - der territorialen Konzentration der Aufgabenträger im ÖPNV in Thüringen ist offensichtlich, dass angesichts der relativ kleinteiligen Landkreisstruktur mit den daraus resultierenden kleinräumigen Verkehrsgebieten wesentliche Größenvorteile der Planung und Netzgestaltung nicht hinreichend genutzt werden können. Mit anderen Worten: Solange die CDU-Fraktion bei
der Gebietsreform so auf der Bremse steht, ist es um den kreisübergreifenden Nahverkehr nicht gut genug bestellt. Das zeigt auch wieder die Verantwortungslosigkeit, wie gesagt, es geht um 300 Mio. € jedes Jahr. Nun braucht man nicht erst eine Gebietsreform abwarten, um das besser zu machen und deswegen auch der Vorschlag für eine Gesetzesänderung, so wie sie Ihnen heute vorliegt.
Frau Tasch hat den 20-jährigen Planungshorizont angesprochen, das ist ein wesentlicher Punkt in unserem Gesetzentwurf. Das wird aus zeitlichen Gründen wahrscheinlich auch der letzte Punkt sein, auf den ich hier eingehen kann. Diese 20 Jahre kommen einem erst einmal lang vor. Schauen wir in den Nahverkehrsplan 1998. Darin stand, Ertüchtigung der Strecke Nordhausen - Erfurt auf 90 km/h 1998. Sie ist bis heute nicht ertüchtigt und statt der 50 Minuten, die man mit diesen 90 km/h hinbekommen hätte, sind wir nach wie vor bei 77. Der integrale Taktfahrplan ist dort auch schon beschrieben und auch das Ziel, ihn sukzessiv mit den Busangeboten zu verknüpfen. Genau das haben wir in Thüringen noch lange nicht erreicht und das heißt, dass diese fünf Jahre ein Horizont sind, der nicht ausreicht. Man braucht dort mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit und auch eine Ahnung davon, inwieweit sich das finanziell untersetzen lässt. Diese, Frau Tasch, fünf Jahre Fortschreibung besteht trotzdem. Es ist nicht so, dass wir einen Entwurf machen für 20 Jahre und ihn dann nicht wieder anfassen, sondern die Fortschreibung muss schon alle fünf Jahre kommen. Aber es geht darum, einen Zeithorizont zu machen, der auch deutlich macht, die Ziele, die wir reinschreiben, sind dann irgendwann einmal zu erreichen, nicht unbedingt nach fünf Jahren wie im Falle von Nordhausen - Erfurt, aber vielleicht nach 10 oder 15.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der allerletzte Punkt: Rein formal müssten Sie dieses Gesetz ändern, denn Sie beziehen sich dort auf ein Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das so gar nicht mehr existiert. Das ist der allerletzte Punkt. Sie müssten zumindest die formale Änderung machen, Gemeindeinfrastrukturgesetz, um, wie gesagt, den formalen Kriterien Rechnung zu tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbst die Rede von Frau Tasch hat gezeigt, wie viel Diskussionsbedarf wir im Ausschuss hätten.
Schade, dass Sie diese Notwendigkeit nicht sehen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Doht. Wenn Sie so sicher sind, dass dieser Zeitraum zu lang ist, wie erklären Sie sich dann, dass die Länder eine Verlässlichkeit des Bundes, was den ÖPNV angeht, bis 2039 gefordert haben?
Danke, Herr Carius. Ist Ihnen bekannt, dass es nicht um eine Unzahl - so stellen Sie es dar - neuer Buslinien geht, sondern dass es in den allermeisten Fällen lediglich darum geht, bestehende Verbindungen, die zum Teil gestückelt sind, die zum Teil nicht vertaktet sind, durchzubinden, also mit dem Bestehenden mehr zu machen und einen regelmäßigen zum Beispiel Stundentakt anzubieten? Ist Ihnen das klar?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Informationsfreiheit für Verkehrsuntersuchungen der Straßenbauämter
Das Straßenbauamt Südwestthüringen hat für die Ortslage Leimbach an der Bundesstraße (B) 62 zwischen Landesstraßen (L) 1120 und (L) 2895 durch die Bauhaus-Universität im Jahr 2011 eine Sicherheitsanalyse durchführen lassen.
Mitglieder der Bürgerinitiative Leimbach baten nach Fertigstellung der Studie um Einsicht. Diese wurde ihnen nur unter der Maßgabe zugestanden, dass sie keine Kopien machen können.
Laut § 6 Abs. 6 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) ist dem Antragsteller die Anfertigung von Notizen und Kopien gestattet, sofern nicht Urheberrechte entgegenstehen. Darüber hin
aus ist nach § 6 Abs. 5 Satz 2 und 3 ThürIFG die Bitte auf eine bestimmte Art des Informationszugangs nur aus wichtigem Grund abzulehnen, insbesondere, wenn dadurch ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstünde.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Konsequenzen wurden vom Straßenbauamt Südwestthüringen und, soweit bekannt, vom Landkreis Wartburgkreis sowie der Gemeinde Leimbach bzw. deren erfüllender Gemeinde Bad Salzungen aus dem Sicherheitsaudit gezogen?
2. Ist insbesondere im untersuchten Abschnitt auf Basis der Studie aus Sicherheitsgründen eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde anzuordnen?
3. Ist aufgrund der im Zuge der Untersuchung durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen der Einsatz von fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen geboten?
4. Wurde den Mitgliedern der Bürgerinitiative Leimbach das Ausfertigen von Kopien untersagt, weil dem Urheberrechte entgegenstanden? Wenn ja, welche Urheberrechte sind dies? Wenn nein, warum wurde das Ausfertigen von Kopien dann untersagt?
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sind denn die Anfragenden, die Vertreter der Bürgerinitiative auch darauf hingewiesen worden, dass das Straßenbauamt hier nicht korrekt gehandelt hat? Das würde sicherlich auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen erhöhen. Also die Frage ist, haben sie da eine Kopie bekommen, hat das Straßenbauamt gesagt, tut uns leid, sie können eine Kopie ziehen?
Eine Nachfrage zur Finanzierung der Elektrifizierung durch EFRE-Mittel: Inwieweit geht es, dabei eine Finanzierung über das Bundes-EFRE-Programm sicherzustellen und/oder über die EFREMittel, die direkt an das Land gehen? Die ICE-Trasse ist ja auch über Bundes-EFRE finanziert worden, da wollte ich jetzt mal wissen, wie sich die beiden Töpfe da ggf. ergänzen oder wie sich das verhält.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, ich muss Herrn Heym und Frau Kanis fast dankbar sein, dass sie uns Einblick haben nehmen lassen in das, was da hinter den Kulissen gelaufen ist.
Die Ansätze, die beide vorgetragen haben, sind ja durchaus so, dass man sagt, da hätte man sich irgendwie verständigen müssen oder können, wenn wir in der Verlegenheit gewesen wären, sicherlich auch in unserer Fraktion, aber das steht im Moment nicht zur Debatte. Aber Frau Kanis macht mich schon stutzig, wenn sie dann zuletzt sagt, eigentlich hat sich das ja alles bewährt. Insofern nehme ich Ihnen dann die Ernsthaftigkeit oder die Überzeugung, dass wir was anders machen müssen und das möglichst schnell, nicht ab, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Fraktion DIE LINKE hat in der Begründung zu diesem Gesetzentwurf gesagt, dass der sich von 2007 nicht unterscheidet. Das finde ich schon schade, dass Sie sozusagen auch die Hinweise damals - man kann ja mal in die Protokolle von 2007 schauen, das habe ich getan, als genau dieser Gesetzentwurf im Plenum beraten wurde, da waren wir noch nicht dabei - zum Anlass nehmen, den neu zu machen, denn er schießt über das Ziel hinaus. Wir werden uns enthalten und ich werde das begründen.
Sie haben das beim Petitionsgesetz anders gemacht. Da gab es ein Gutachten vom Landtag und Sie haben das zum Anlass genommen, den so zu machen, dass der sehr viel zustimmungsfähiger war. Am Ende wissen wir alle, hat die Koalition nicht den Mumm gehabt sich mit uns zu einigen, sondern hat einen Alternativantrag gemacht. Aber dass wir jetzt über das Pumpspeicherkraftwerk in Anhörung diskutieren, dass wir über das Problem von Diabeteskindern diskutieren, das ist der Verdienst der Fraktion DIE LINKE und das möchte ich an dieser Stelle auch mal sagen. Da waren Sie hartnäckig. Vielen Dank dafür.
Sie schreiben auch in der Begründung, sehr verehrte Fraktion DIE LINKE, dass es nicht sein darf, dass alle Petitionen zentral beim Bürgerbeauftragten eingehen sollen. Das würde die Funktion des Petitionsausschusses entwerten und würde das in der Verfassung des Freistaats Thüringen verankerte Petitionsrecht entwerten.
dass ihre Petition effizient und zügig behandelt wird und gegebenenfalls in der notwendigen vertrauensvollen Atmosphäre. Frau Skibbe, wenn Sie dann sagen, schauen Sie nach Rheinland-Pfalz, dort gibt es einen sehr starken Bürgerbeauftragten - der ist dort aber nur deshalb so stark, weil der Petitionsausschuss dort deutlich geschrumpft ist gegenüber dem in Thüringen oder schon von Anfang war, das weiß ich nicht, weil ich die Historie nicht so genau kenne. Aber dort behandelt der Petitionsausschuss Petitionen, wenn es um Gesetzesänderungen oder Rechtsverordnungen geht usw. und das Gros
macht der Bürgerbeauftragte. Insofern gehört das schon zur ganzen Wahrheit dazu. Niemand von Ihnen sieht offensichtlich Bedarf, mal auf beides zu schauen, auf beides, auf unser Petitionswesen und die Arbeit des Bürgerbeauftragten.