Hartmut Schubert
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn es zu vorgerückter Stunde ist, denke ich, ist es ein wichtiges Thema.
Gleich wird es dunkel. Nein, es ist ein ernstes Thema. Es geht bei unserem Antrag um zwei Punkte, wie auch die Vorredner schon gesagt haben, einmal geht es um die Grundsicherungsämter, um die ARGEn, die Art und Weise, wie Langzeitarbeitslose gefördert werden, und zweitens um die Zukunft des Programms Kommunal-Kombi in Thüringen. Ich denke, das hat sich aus den Reden hier ergeben, dass bei dem Thema der ARGEn, wie man sie auch immer nennen sollte, Grundsicherungsämter, die Meinung sich überwiegend durchsetzt, dass es besser ist, wenn die Leistung aus einer Hand finanziert wird oder aus einer Hand angeboten wird. Nur, es ist natürlich leider so, dass wir zurzeit von einer Lösung weit, weit entfernt sind. Wenn man sich die Geschichte der Sache anschaut, ist das eigentlich ein ziemliches Trauerspiel, denn von verschiedenen CDUMinisterpräsidenten, vom Bundesarbeitsministerium ist dazu ein Vorschlag erarbeitet worden, der auch von der CDU-Fraktion im Bundestag anfänglich mitgetragen worden ist. Dann plötzlich, das war Anfang dieses Jahres gewesen - nämlich am 17. Februar - spricht sich völlig überraschend der geschäftsführende Vorstand der CDU gegen diesen erzielten Kompromiss aus. Plötzlich wird die Auffassung vertreten, es gehe nicht an, die Verfassung zu ändern, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Regelung für verfassungswidrig erklärt hat.
Am 16. März hat sich dann das Präsidium der CDU erneut mit dem Vorhaben beschäftigt. Die ablehnende Haltung der Fraktionsführung wird von den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU, Herrn Koch und Herrn Rüttgers, vehement kritisiert. Am gleichen Abend lehnt die Unionsfraktion die Reform ab. Auch die CDU-Vorsitzende und Kanzlerin stimmte mit der Mehrheit. Man muss daran erinnern, sie war mit den Ministerpräsidenten die Auftraggeberin für die Neuregelung und hatte zuvor keinerlei fachliche Änderungen geltend gemacht. Die SPD hat diesen Prozess weder auf Bundes- noch auf Länderebene in irgendeiner Weise blockiert, sondern ganz im Gegenteil ständig dafür Sorge tragen wollen, dass es zu einer adäquaten Lösung kommt. Der Schaden, der dadurch eingetreten ist, ist beträchtlich. Das muss man mal festhalten. Sehr zutreffend formuliert der CDU-Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen die Konsequenzen bereits am 17. März im Kölner Stadtanzeiger. Was da jetzt passiert ist, ist arbeitsmarktpolitisch eine Katastrophe. Das alles hat natürlich auch in Thüringen Konsequenzen. Wer Verwaltung kennt, der weiß, dass die Mitarbeiter in einer solchen Situation zutiefst verunsichert sind. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, um sich vorzustellen, dass gerade die Leistungsträger nach beruflichen Alternativen suchen werden. Der Beirat der ARGE Nordhausen hat sich folgerichtig auch in einem Schrei
ben an die Bundeskanzlerin gewandt. Auch hier erlaube ich mir kurz zu zitieren. Dort heißt es: „Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage brauchen wir aber schlagkräftige Grundsicherungsstellen, um den Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und den sozialen Frieden zu sichern. Wir halten dabei das Prinzip der Leistungsgewährung aus einer Hand für unverzichtbar und warnen ausdrücklich vor der Aufgabe der mühsam aufgebauten Beratungs- und Leistungsstruktur.“ Auch dem ist nichts hinzuzufügen. Aus den finanziellen Konsequenzen für die Kommunen, die sich da ergeben, hat z.B. in Bielefeld die Verwaltung eine Musterrechnung durchgeführt, die dort entsteht, wenn die Entflechtung durchgeführt werden sollte. Die Musterrechnung kommt dabei auf Gesamtkosten von 7,7 Mio. im Jahr der Entflechtung und dann auf weitere 4,3 Mio., die anfallen durch den Mehraufwand, der entsteht. Im Altenburger Land, wo ich herkomme, hat der Landrat die ARGE aufgekündigt. Wir haben das vehement als SPD kritisiert. Sicher ist nicht genau festzustellen, wie hoch die Kosten sind. Auf jeden Fall hört man von den Betroffenen dort nichts Gutes über die Geschichte. Ich denke, das war keine gute Entscheidung. Die Kosten in ganz Deutschland, wenn es zu keiner Lösung kommt, wie es aussieht, die werden dann bereits ab dem 01.01.2011, also schon in anderthalb Jahren, anfallen und die werden garantiert in die Hunderte Millionen gehen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Wenn nicht schnellstens für Rechtssicherheit der Grundsicherungsämter gesorgt wird, dann tritt das ein, was der Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen beschrieben hat, eine arbeitsmarktpolitische Katastrophe. Sie wird verschärft durch die völlige kommunale Verunsicherung. Dort in den Kommunen müssen jetzt Planungsaussagen für den kommunalen Mehraufwand getroffen werden. Direkt oder indirekt werden so Strukturen zur sozialen Sicherung akut gefährdet. Ich kann deshalb Sie nur parteiübergreifend bitten und auffordern, unterstützen Sie unseren Antrag. Der Herr Günther hat vorhin gesagt, vor drei Monaten hätte er es noch gemacht, ich weiß nicht so richtig, warum er das jetzt nicht machen will. Die Bremer Bürgerschaft ist im Übrigen parteiübergreifend einem ähnlichen Antrag gefolgt.
Nun zu unserem zweiten Anliegen, dem Kommunal-Kombi: Ich weiß nicht, Frau Leukefeld, was Sie vorhin gesagt hatten, einen wortgleichen Antrag hätte Ihre Fraktion im Bundestag eingebracht. Ich muss ihn wahrscheinlich doch noch einmal vorlesen. Da heißt es nämlich unter 3.: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Konzeption zur Umsetzung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ einschließlich zur ergänzenden Landesfinanzierung vorzulegen. Ziel soll es sein, die für Thüringen vor
gesehene Bundesförderung umfassend zu nutzen und entsprechende Arbeitsstellen zu fördern. Ich weiß nicht, ob das so in den Bundestag eingebracht worden ist. Das kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Es geht nämlich hier bei unserem Antrag darum, das Programm, was von Bundesseite da ist - was in anderen Ländern wesentlich besser genutzt wird, z.B. in Sachsen-Anhalt, wo 1.278 Stellen besetzt sind, oder in Brandenburg 2.360 Stellen, oder in Mecklenburg sind es 824 oder in Sachsen sind es gar 3.543 Stellen, in Thüringen waren es im Mai 78, genau um dieses Programm geht es, was da ist und was durch das Land nicht kofinanziert wird -, in Thüringen auch zur Wirkung zu bringen. Natürlich ist dann auch der Gemeinde- und Städtebund dagegen, wenn sich das momentan für die Kommunen kaum rechnet, dieses Programm anzunehmen, weil es keine Kofinanzierung gibt. Deswegen noch einmal mein Appell an die Landesregierung und an die Mehrheit dieses Hauses: Kommunal-Kombi ist eine sinnvolle Maßnahme, das haben die anderen Bundesländer gezeigt, die ich hier aufgezählt habe. Deswegen gibt es dort so viele Stellen und es ist einfach sinnvoll, dieses Programm zu unterstützen mit Landesmitteln, damit es auch in Thüringen möglich sein wird, wenigstens einen Teil dieser 6.000 Stellen, die da zur Verfügung stehen könnten, zu nutzen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, tagesaktuell haben wir heute einen Ölpreis von 74 Dollar pro Barrel. Da mag der eine oder andere denken, der Preis ist gar nicht so hoch, weil wir vergangenes Jahr mal 140 Dollar pro Barrel hatten. Aber wenn man sich überlegt, dass das langfristige Mittel irgendwo um die 30 Dollar liegt, dann ist das ein enorm hoher Preis, und das, obwohl wir zurzeit in der größten Weltwirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg sind. Viele Ökonomen gehen davon aus, dass die Verdoppelung des Ölpreises zwangsläufig zu einer Wirtschaftskrise führt, denn es ist nämlich nicht Geld, was die Welt antreibt, sondern es ist die Energie. Für alles, was wir tun, wird Energie gebraucht, wird Energie umgewandelt. Deshalb ist der Ölpreis sicherlich einer der wichtigsten Faktoren, wie sich die Wirtschaft entwickeln wird. Wenn man sich überlegt, dass der Preis im vergangenen Jahr bei 140 Dollar gelegen hat, dann kann man durchaus auch die Theorie vertreten, dass die Wirtschaftskrise nicht unbedingt die Spekulationen als Ursache hatte, sondern die hohen Energiepreise zu diesem Zeitpunkt. Es gibt viele Ökonomen, die vertreten das.
Da sind wir bei dem Thema „Fördermaximum beim Öl“. Viele Ökonomen, aber auch Naturwissenschaftler und Geologen sagen, das Fördermaximum ist schon erreicht oder steht unmittelbar bevor. Das bedeutet, dass ab dem Termin die Förderung zurückgeht, aber der Bedarf steigt. Was beim Öl jetzt passiert, das wird bei anderen Rohstoffen genauso passieren - bei Gas, bei Kohle. Was bedeutet das? Das heißt, die Preise werden enorm weiter steigen. Jeder kann sich vorstellen, wenn wir nicht mehr ein Minuswachstum haben wie in diesem Jahr, sondern ein positives Wachstum, was das bedeutet, wo dann der Ölpreis liegt, wo der Gaspreis hingeht und die Preise für Kohle und Strom. Dann werden wir zwangsläufig allein aus ökonomischen Gründen - und darauf will ich jetzt eingehen, und nicht immer nur das Thema des Klimaschutzes thematisieren, weil darüber hier, denke ich, oft genug geredet worden ist, deswegen will ich das aber auch nicht vernachlässigen, aber um einfach auf das ökonomische Problem der erneuerbaren Energien hinzuweisen. Es wird zwangsläufig notwendig sein, etwas mehr, deutlich mehr Dynamik bei dem Thema erneuerbare Energien hineinzubringen. Das, was Sie vorgelegt haben, was Sie, Herr Juckenack, uns gesagt haben, was Sie erreichen wollen bis 2015, wenn man sich nur mal die Zahlen ansieht, wie die Entwicklung der letzten Jahre war, und einfach mal die Gerade extrapoliert, wo wir da hinkommen. Da sind wir schon über Ihren 22 Prozent. Das heißt also, Sie wollen überhaupt keine Dynamik in den Prozess hineinbringen, sondern Sie wollen ein Abflachen der Kur
ve hineinkriegen. Sie wollen sozusagen ein langsameres Wachstum. Wir haben gesagt, 40 Prozent bis 2020. Da unterstellen Sie uns einen Überbietungswettbewerb, dass jeder eine höhere Zahl benennt. Das würde ich ja sogar noch akzeptieren, wenn es nicht so wäre, dass wir da eine Studie haben machen lassen. Wir haben von der Friedrich-SchillerUniversität eine Studie machen lassen und die sagt aus, bis 2020 wären, wenn man Maßnahmen ergreift - also wenn man nicht nur die Instrumente, die heute da sind, nämlich hauptsächlich das EEG -, 37 Prozent möglich. Es sind genau die technischen Potenziale ausgerechnet worden, und das unter der Annahme, dass es zu keiner Energieeinsparung kommt und dass es bei den erneuerbaren Energien keinen technischen Fortschritt gibt. Da sage ich, dann sind 40 Prozent auf jeden Fall erreichbar und deswegen ist dieses Ziel auch richtig, dass wir das formuliert haben, weil es uns auch vor die Aufgabe stellt, mehr zu tun, als Sie es bisher getan haben, und auch mehr, als Ihre Vorstellungen sind.
Sie stellen sich hierher, machen Studien schlecht, die durchgeführt worden sind, wie z.B. die Leitstern-Studie, bei der im Übrigen der ehemalige Bundesminister, den Sie auch benannt haben, Herr Töpfer, der Schirmherr war und Thüringen nicht gerade gut abgeschnitten hat. Bei den Anstrengungen zur Nutzung der erneuerbaren Energien liegt Thüringen auf dem vorletzten Platz und auf dem letzten Platz bei der Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien. Das Gleiche hat vorher auch schon die Geo-Studie verdeutlicht, dass nämlich die Strategie der Thüringer Landesregierung im Bereich Klimaschutz im Vergleich zu anderen Bundesländern mangelhaft ist. Was ist also das Erfolgsgeheimnis, dass wir in Thüringen beim prozentualen Anteil des Primärenergieverbrauchs so gut dastehen? Die Antwort ist ganz einfach, das ist das EEG der rot-grünen Bundesregierung, das ist das Geheimnis der ganzen Sache.
Dieses Gesetz ist von der CDU/CSU massiv bekämpft worden. Wir brauchen uns nur an das Jahr 2004 zu erinnern, als damals die CDU und CSU im Bundestag vorhatten, das Gesetz zu begrenzen, und zwar bis zum Jahr 2007. Dieses Gesetz wäre jetzt schon ausgelaufen. Dann hätten wir diese Entwicklung, die wir gerade auch im Solarbereich in Thüringen haben, gar nicht. Denn diesen ganzen Zuwachs in diesem Bereich hätte es gar nicht gegeben und damit auch nicht den Bedarf an Solaranlagen und auch nicht die Zuwächse, die wir insgesamt bei der Nutzung der erneuerbaren Energien haben.
Schauen wir uns mal die Zahlen an, wo Thüringen steht und wie das auch teilweise zustande kommt. Wenn man sich überlegt, dass allein die energe
tische Nutzung der Abfälle eines Werkes, nämlich eines Zellstoffwerkes, 3 Prozent der erneuerbaren Energien von Thüringen ausmacht, da sieht man, wie durch eine Standortentscheidung letztendlich die Zahlen beeinflusst werden. Wir sehen also, dass Thüringen nicht von der Politik der Landesregierung in dieser Hinsicht profitiert, sondern im Wesentlichen von dem EEG, was von Rot-Grün auf den Weg gebracht worden ist.
Wenn man sich die letzten Tage ansieht, da kann man wieder lesen, dass z.B. der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Bund, Michael Meister, von einem staatlichen Dirigismus zugunsten der erneuerbaren Energien geredet hat. Das heißt, es wird immer wieder und weiter Hand angelegt an das Thema. Sollte es nach der Bundestagswahl eine schwarz-gelbe Bundesregierung geben, dann, glaube ich, wird das wohl passieren und jeder Häuslebauer, der eine energetische Sanierung machen will, der sollte ganz schnell bei der KfW seine Kredite bzw. Zuschüsse beantragen. Das wird wohl das Erste sein, was sie zusammenstreichen wollen, wenn sie am Ende noch Steuersätze reduzieren wollen. Irgendwo müssen sie ja das Geld einsparen, ich denke, das wird wohl dort passieren. Stattdessen wollen Sie weiter die Atomkraft nutzen, obwohl klar ist, dass die Atomkraftwerke immer älter werden und damit auch immer größere Probleme aufweisen.
Kommen wir zur Ausgangsfrage zurück, vor allen Dingen die Frage, ob in Ihrem Antrag, den Sie heute gestellt haben, irgendetwas von den Defiziten, die Ihnen die Leitstern-Studie aufgeschrieben hat, beseitigt wird. Die Antwort ist ganz klar: Nein.
Nennen wir einmal ein paar Punkte, die hier drinstehen: mangelhafte Information über Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien, fehlende Förderprogramme für erneuerbare Energien, bestehende administrative Hemmnisse, keine Energieagentur des Landes, um nur einige zu nennen. All diese Punkte finden sich auch in dem Antrag nicht. Es gibt natürlich verschiedene Möglichkeiten, mit der Studie umzugehen, und so haben wir es ja gerade jetzt wieder gehört, entweder man schaut sich die Punkte an und sagt, was können wir denn dann anders machen, oder man stellt sich hierhin und diskreditiert die Studie, wie es Herr Juckenack gerade wieder gemacht hat.
Ich denke, wir sollten uns an anderen Ländern orientieren, zum Beispiel an Brandenburg, die als Sieger aus der Leitstern-Studie hervorgegangen sind und anders als Thüringen äußerst erfolgreich beim Abbau administrativer Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgegangen sind. Nirgendwo in Deutschland wird pro Kopf so viel Energie aus erneuerbaren Energien gewonnen wie in Brandenburg.
Dass Thüringen bei dem prozentualen Anteil der Primärenergie vorn liegt, liegt im Wesentlichen daran, dass wir in Größenordnungen Stromimporteur sind und dass der Energieverbrauch in Thüringen sehr viel niedriger ist als im Bundesdurchschnitt. Wenn man das nämlich einmal mit betrachtet, dann liegen wir etwa, wenn man das mit den anderen Bundesländern vergleicht, im bundesdeutschen Durchschnitt bei dem prozentualen Anteil. Wenn wir uns zum Beispiel einmal die Windkraftleistung anschauen, 2007 waren es in Brandenburg 3.260 Megawatt, in Thüringen 677 und auch bei Biomasse ist Brandenburg ziemlich weit vorn mit dabei. Wir wollen - deswegen haben wir den Antrag eingereicht - eine aktive Energiepolitik für Thüringen. Ich hatte schon unser Ziel von 40 Prozent erläutert und, ich denke, wenn man die Studie sich einmal anschaut, die Mühe hätten Sie sich ja wenigstens einmal machen können, anstatt nur über unsere 40 Prozent herzuziehen, dann wird klar, dass das Ziel erreichbar ist. Natürlich muss man dafür einiges tun und dafür haben wir auch in unserem Antrag heute wieder ganz konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, zum Beispiel Auflegung eines Programms „Energieeffizienz plus“ zur Energieeinsparung. Sicher gibt es von der KfW eine Menge Programme, die wirklich sehr gut sind, nur, die Frage ist, ob das ausreicht, gerade in den neuen Bundesländern, wo die Eigenkapitalausstattung der Hauseigentümer relativ schwach ist. Deshalb hat zum Beispiel Sachsen jetzt ein Förderprogramm aufgelegt, wo Leute, die sich vorgenommen haben, aus ihrem Haus ein Passivhaus zu machen, noch einmal zusätzlich Geld bekommen. Das sind die richtigen Schritte. So etwas Ähnliches haben wir auch schon vorgeschlagen hier in Thüringen, das ist aber von Ihnen abgelehnt worden; es steht heute wieder mit hier drin. Ich denke, das wäre eine sinnvolle Maßnahme, um hier schneller voranzukommen. Wir wollen natürlich den Ausbau der Erneuerbaren forcieren, dazu hat zum Beispiel auch Herr Kummer eine ganze Menge sinnvolle Vorschläge gemacht, über die man reden kann. Nur, Sie wollen ja darüber gar nicht reden, weil es ja ihrer Meinung nach alles Unsinn ist, was wir aufgeschrieben haben; das ist ja klar, weil es von uns kommt. Ich denke, nur indem alle Ideen, die irgendwo existieren und die sinnvoll sind, auch mit aufgegriffen werden, kommen wir einen Schritt voran. Ich habe vorhin von Ihnen einige gute Vorschläge gehört. Ich denke, bei uns sind auch einige dabei, zum Beispiel mit der Potenzialkarte, die wir erstellen lassen wollen, eine Potenzialkarte, die gemeindegenau zeigt, wie die Potenziale vor Ort sind, wie sie nutzbar sind. So eine Potenzialkarte bräuchten wir in Thüringen. Die Thüringer Energie- und Klimaagentur ist schon mehrfach erwähnt worden; auch so etwas wäre eine sinnvolle Maßnahme, die wir dringend bräuchten in Thüringen. Wir sollten die Nutzungsbedingungen für erneuerbare Energien verbessern, zum Beispiel dass Zuschüsse bei Industrieanlagen für Solar
anlagen möglich werden. Das gibt es bei uns in Thüringen, wie wir gerade jetzt am Dienstag gehört haben - oder wann war es, Herr Schröter, am Montag -, wie wir bei unserer Diskussion auf Kreisebene gehört haben - in Sachsen gibt es die Zuschüsse für die Nutzung von Photovoltaik -, nicht, wenn man auf Industriebauten etwas errichtet. Man sieht also, andere Bundesländer sind uns da voraus. Oder warum kann man zum Beispiel nicht in der Landesplanung es so machen, dass man im Landesentwicklungsplan die Förderung von erneuerbaren Energien einfach als Ziel verankert? Damit steht das nämlich gleichberechtigt mit den anderen Zielen der Landesplanung. Das, denke ich, könnte uns voranbringen. Genehmigungshemmnisse beseitigen, interkommunale Zusammenarbeit unterstützen, das sind Maßnahmen, denke ich, die sehr wichtig wären, die in unserem Programm drinstehen.
Es lässt sich eigentlich wie folgt zusammenfassen: Kommunale Akteure, regionale Kreise und Versorgung, regionale Basis und effiziente Technologien, das sind die Voraussetzungen für eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Das ist es, worum es geht, saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung der Zukunft. Dazu ist entschlossenes Handeln notwendig, dazu brauchen wir Maßnahmen, die auch umgesetzt werden, und nicht nur ein Ausnutzen von Dingen, die auf Bundesebene auf den Weg gebracht worden sind. Deshalb bitte ich an der Stelle noch mal um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gerstenberger, ich hatte es schon bei der ersten Lesung gesagt: Die SPD hat sich mitnichten vom Thema Tariftreue und Mindestlohn verabschiedet, nur ist es nun einmal eine Tatsache, dass die CDU-Fraktion mit ihrer Mehrheit einmal in der vergangenen Legislaturperiode und zweimal in dieser Legislaturperiode ein Vergabegesetz mit Tariftreue abgelehnt hat. Deswegen hat es keinen Sinn, genau das gleiche Gesetz zum vierten Mal einzubringen, sondern das heben wir uns dann für die nächste Legislaturperiode auf.
Wir haben uns auf eine andere Art und Weise dem Problem genähert, nämlich dem Problem der zunehmenden Dumpinglöhne. Thüringen hat ja, das ist bekannt, die niedrigsten Stundenlöhne in Deutschland und die Vertreter des Handwerks kritisieren zunehmend die Lohnspirale nach unten, wo nur noch das billigste Angebot genommen und überhaupt nicht geprüft wird, ob die Mindestlöhne, zumindest die, die jetzt schon verbindlich sind, überhaupt eingehalten werden. Für manche Unternehmen, das haben wir auch in der Anhörung gehört, ist es mittlerweile soweit, dass sie sich gar nicht mehr an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen, weil sie sagen, mit den anständigen Löhnen, die wir bezahlen, haben wir bei einer öffentlichen Ausschreibung keine Chance, den Zuschlag zu bekommen. Deshalb haben wir dieses Gesetz eingebracht und wir wollten mit diesem Gesetz - wir gehen einmal davon aus, dass es so, wie die Beschlussempfehlung lautet, abgelehnt wird -, zum Beispiel regeln, dass Material- und Lohnkosten getrennt ausgewiesen werden. Damit ist es für die Vergabestelle möglich, zu erkennen, wo Dumpinglöhne gezahlt werden, wo Mindestlöhne nicht eingehalten werden. Diese Angebote können dann ausgeschlossen werden. Genauso wichtig ist uns die gesetzliche Festschreibung von Losvergaben, wo die Leistungen aufgeteilt werden nach Teillosen oder nach Fachlosen, um somit kleineren Unternehmen eine bessere Chance zu geben, bei öffentlichen Auf
trägen den Zuschlag zu erhalten. Eine bloße Regelung dessen in der Mittelstandsrichtlinie ist uns da zu wenig, eine gesetzliche Regelung würde der Sache eine ganz andere Deutlichkeit verleihen.
Der Kernpunkt unseres Gesetzes ist aber das unbürokratische Nachprüfverfahren, das wir einführen wollen, und zwar auch bei Vergaben, die unser Gesetz behandelt, im Unterschwellenbereich. Der Bund hat jetzt die Vergaben im Oberschwellenbereich geregelt, also über 5 Mio. €. Wenn man sich einmal im Lande umschaut, das trifft auf die allerwenigsten Aufträge zu. 5 Mio. € ist eine riesige Summe. Die meisten Aufträge sind weit darunter, vor allen Dingen auf der kommunalen Ebene. Wir wollen auch dort ein Nachprüfverfahren, durch das mindestens sieben Tage vor Vertragsschluss die Bieter, die nicht berücksichtigt wurden, informiert werden über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat, und die Gründe, warum sie nicht berücksichtigt wurden. Innerhalb dieser sieben Tage darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Der jeweilige Bieter hat nun Zeit, das Angebot zu prüfen, und kann gegebenenfalls bei der Vergabestelle die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften beanstanden. Die Nachprüfungsbehörde hat zehn Tage Zeit, das Vergabeverfahren zu beanstanden. Es handelt sich hierbei lediglich um eine behördliche Prüfung, also nicht um ein gerichtliches Verfahren. Ein Anspruch des Bieters auf ein Tätigwerden der Nachprüfbehörde wird nicht begründet. Das heißt also, es entsteht durch dieses Nachprüfverfahren kein riesengroßer Zeitverzug und auch die Bürokratie wird nicht unnötig aufgebläht, sondern eines wird erreicht, es entsteht mehr Transparenz bei den Vergaben. Jeder weiß, warum er den Zuschlag nicht bekommen hat und damit wird auch Dingen, die wir nicht gern wollen, nämlich dass Vergaben einfach mal so erfolgen, ein Stück weit ein Riegel vorgeschoben. Im Ausgangsentwurf hatten wir die ökologischen und sozialen Kriterien noch nicht vorgesehen, weil auf Bundesebene die Beratung der Vergabepraxis im Oberschwellenbereich noch in der Diskussion war. Das ist mittlerweile abgeschlossen, deswegen haben wir dann einen entsprechenden Änderungsantrag im Wirtschaftsausschuss gestellt. Auch haben wir die Forderung der IHK mit aufgenommen, nämlich die Präqualifikationssysteme einzuführen, wo Eintragungen in das Berufsregister, Anmeldungen zur Berufsgenossenschaft und Angaben zur Zahl der Mitarbeiter registriert werden können und dann bei Vergaben nicht noch einmal extra mit angegeben werden müssen. Auch das Konjunkturpaket und die damit verbundene Erhöhung der Möglichkeiten von beschränkter Vergabe bzw. freihändiger Vergabe sind für uns kein Grund, unser Gesetz nicht weiter aufrechtzuerhalten, denn gerade dann, wenn immer weniger Bieter überhaupt in den Wettbewerb einbezogen werden, wie bei einer freihändigen Vergabe, wo man in der Regel nur drei
Angebote einholt, manche vielleicht sogar noch weniger, ist es wichtig, dass Transparenz da ist, dass die anderen Bieter erkennen, dass hier sauber gearbeitet worden ist, dass hier nichts am Gesetz vorbei passiert ist und dass den Zuschlag wirklich das wirtschaftlichste Angebot bekommen hat.
Wenn man sich anschaut, wie lange das gedauert hat, bis das Konjunkturpaket erst mal in Thüringen auf den Weg gebracht worden ist, also die Umsetzung, wenn ich jetzt sehe, wie lange es dauert, bis vom Landesverwaltungsamt die einzelnen Maßnahmen genehmigt werden, dann sind diese Verzögerungen - die Tage hatte ich vorhin genannt - bei der Vergabe marginal gegenüber dem Problem.
Im Vorfeld des Einbringens des Gesetzes haben wir intensiv mit Handwerkern zusammengearbeitet. Wir haben den Gesetzentwurf u.a. mit der Elektroinnung überhaupt erst gemeinsam erarbeitet und auch dann mit der Handwerkskammer abgestimmt, so dass sie voll hinter unserem Gesetzentwurf stehen. Es ist ja auch von Herrn Gerstenberger gesagt worden. Herr Carius hat hier nur drei Sätze gesagt; ich finde es ein bisschen merkwürdig, wie man als Berichterstatter bei einem Gesetzentwurf, der so lange in Ausschüssen beraten worden ist, hier nur einen Satz sagen kann, noch nicht einmal sagen kann, wie die Anzuhörenden das Gesetz gesehen haben. Das ist wirklich unwürdig für das Parlament, muss ich sagen, was Herr Carius hier gemacht hat. Es geht ja nicht darum, hier stundenlange Debatten zu führen,
aber wenigstens, wie der Verlauf des Gesetzentwurfs in der Beratungsfolge gewesen ist, das hätte man hier doch mal darstellen können.
Im Übrigen gibt es ja auch in Sachsen ein Vergabegesetz in ähnlicher Art, wie wir es hier haben. Das ist dort von der CDU-Fraktion eingebracht worden im Jahr 2003; das ist wahrscheinlich der Hauptunterschied zwischen den Gesetzen. Hier hat es die SPDFraktion eingebracht, da die CDU-Fraktion, deshalb wird es wahrscheinlich von Ihnen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, mir will das überhaupt nicht einleuchten, warum Sie sich nicht beteiligt haben an der Diskussion, Änderungen eingebracht haben, dann hätte man das Gesetz ja auch verabschieden können. Stattdessen haben Sie vor einem Vierteljahr die Landesregierung beauftragt, das Mittelstandsfördergesetz zu überarbeiten. Bis heute ist das nicht erfolgt. Das ist wieder nicht auf der Tagesordnung. Meine Damen und Herren, das nennt man Arbeitsverweigerung. Ich weiß nicht, Herr Günther, warum Sie sich das überhaupt bieten lassen von der Landesregierung, dass die einfach nicht das
macht, was Sie hier beschlossen haben. Ich kann das nicht nachvollziehen und wir halten weiterhin an einer mittelstandsfreundlichen Regelung im Vergabebereich fest und wir werden natürlich unserem Gesetz heute zustimmen und auch weiter mit den Betroffenen daran arbeiten, dass es in absehbarer Zeit in Thüringen dann zur Wirkung kommt. Danke.
Herr Günther hat falsch gelegen mit seiner Annahme meiner Frage. Meine Frage ist ganz anders, und zwar hatten Sie vorhin gesagt, wir hätten gemerkt, dass wir mit unserem Gesetz nicht ganz richtig liegen. Da möchte ich mal wissen, woher Sie diese Weisheit nehmen, wo doch im Ausschuss so viel Zustimmung gerade aus dem Bereich der Wirtschaft zu unserem Gesetzentwurf gekommen ist?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Breitband hatten wir ja erst in der letzten Plenardebatte ziemlich ausgiebig hier diskutiert. Deswegen möchte ich mich auch relativ kurz fassen. Wir haben ja noch ein bisschen was vor heute.
Unser Antrag wurde schon vor einiger Zeit eingebracht und an die Ausschüsse überwiesen. Auffällig war damals, dass die Landesregierung nicht in der Lage war, einen Sofortbericht dazu zu geben, den wir dort eingefordert haben, oder einen Bericht eingefordert haben, weil man überhaupt nicht wusste, was im Land der Sachstand bei den Breitbandanschlüssen ist. Mittlerweile ist man da ein kleines Stück weiter, aber eben auch nur ein kleines Stück. Wir haben unseren Antrag dann mehrfach im Ausschuss beraten und sind letztendlich, denke ich, zu einer guten und konstruktiven Lösung gekommen, an der alle Fraktionen mitgearbeitet haben. Der Änderungsantrag von der CDU wurde dann noch um einen Antrag von uns ergänzt. Uns war es besonders wichtig, dass die Fördermittel, die vom Bund bereitgestellt werden, auch entsprechend ausgenutzt werden; nicht so, wie es im vergangenen Jahr passiert ist, dass die Landesregierung die Mittel nicht ausgeschöpft hat. Zum Glück sind sie übertragbar gewesen und sie können in diesem und in den nächsten Jahren eingesetzt werden.
Vielleicht nur noch eine Bemerkung an Herrn Reinholz, weil er ja heute noch mal darauf eingegangen ist mit dem „ü“ - Herr Reinholz, können Sie mal ganz kurz zuhören? -, will er nicht; mit dem „ü“. Wenn Sie professionell vorgehen würden mit Ihrem thueringenonline.de, da hätten Sie sich auch thueringen-online.de mit „ü“ gesichert; denn derjenige Nutzer, damit das mal klargestellt wird - natürlich weiß ich, dass alle anderen Webseiten mit „ue“ geschrieben werden, aber der Nutzer, der das nicht weiß, der irgendwas
sucht, der geht natürlich erst mal von Thüringen mit „ü“ aus.
Das ist ja egal, aber da kann man sich doch diese Seite sichern. Das haben Sie verschlafen, wie Sie das ganze Thema überhaupt insgesamt verschlafen haben. Vielleicht denken Sie mal darüber nach, ob Sie dem anderen Nutzer, der die Partnerschaften vermittelt, die Domäne wieder abkaufen können. Um das noch mal klarzustellen, wie gesagt, ich bin froh, dass wir jetzt zu einer Lösung hier gekommen sind, da die CDU-Fraktion offensichtlich auch erkannt hat, dass bei der Landesregierung hier Handlungsbedarf ist. Ich denke und hoffe, dass wir bei dem Thema jetzt schneller vorankommen; denn Breitband im ländlichen Raum ist ein wichtiges Thema, damit der ländliche Raum nicht von der Infrastruktur abgeschnitten wird. Danke.
Ich habe nur 26 Seiten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich erst einmal für den Bericht, Herr Reinholz. Was die sachlichen Aussagen zum Stand waren, war das okay, was ich nicht ganz nachvollziehen kann, waren die Ausführungen zu der ruhigen Arbeitsweise von Frau Merkel und Herrn zu Guttenberg. Ich habe eigentlich immer nur von
Herrn zu Guttenberg gehört, dass er am liebsten die Insolvenz von Opel gehabt hätte. Sie haben das auch tatenlos ihn sagen lassen, ohne da einmal zu widersprechen und die Interessen Thüringens zu vertreten. Das fällt mir in dem Zusammenhang ein.
Noch eine weitere Bemerkung zu Ihren Ausführungen: Sie hatten von unsinnigen Forderungen von uns gesprochen. Ich weiß gar nicht, wo die sein sollen. Entweder haben Sie da jetzt noch den alten Antrag zitiert, wir haben jetzt in dem neuen Antrag formuliert, dass alles zu tun ist, den Standort in Eisenach zu sichern - das haben Sie selbst genauso gesagt, dass Sie das tun wollen - und dass im Wirtschaftsministerium eine Task Force eingerichtet werden soll. Das sind unsere Forderungen. Ich weiß nicht, inwieweit die unsinnig sind, wenn Sie selbst noch gesagt haben, dass Sie das eigentlich so machen. Ich weiß wirklich nicht, was das hier soll.
Das Problem, was wir haben, ist nämlich, dass man bei der ganzen Situation nicht vergessen sollte, dass die Rettung der Arbeitsplätze am Opel-Standort längst nicht erreicht ist. Die Lage ist nach wie vor kritisch und unübersichtlich. So berichten zum Beispiel heute mehrere Online-Medien, dass die von der Bundesregierung favorisierte Übernahme von Opel Europa durch ein Konsortium rund um Magna, was Sie auch gesagt haben, noch gar nicht gesichert wäre, vielmehr hätten andere Interessenten ebenfalls gute Karten. Auch General Motors forciere die Verhandlungen mit weiteren potenziellen Käufern. Das zeigt eigentlich, wie diffus, unsicher und auch wechselhaft die derzeitige Lage ist, und das zehrt natürlich auch an den Nerven der Betroffenen, ebenso wie die Tatsache, dass die Krise langsam, aber sicher zur Entlassung von Arbeitnehmern in der Automobilbranche führt, denn wie das Statistische Landesamt am Mittwoch berichtete, ging erstmals in Thüringen seit Beginn der Krise die Zahl der Beschäftigten im April um ca. 4 Prozent zurück. Das entspricht 85 Beschäftigten, die damit dem kräftigen Einbruch der Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat um 50 Prozent zum Opfer fielen. Was unklar ist und auch nach Ihrem Bericht unklar bleibt, sind konkrete Maßnahmen, Vorstellungen, Aktivitäten der Landesregierung, um das einzudämmen. Um mal ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir diesen Antrag heute eingebracht bzw. hatten wir das schon das letzte Mal gemacht, aber da ist er nicht mehr drangekommen, der auch ein Berichtsersuchen beinhaltet, das Sie auch heute erfüllt haben.
Nichtsdestotrotz oder gerade wegen dieser Lage ist die Politik, insbesondere die Landesregierung, gefordert, für die Interessen der Arbeitnehmer des Opelwerkes in Eisenach und des Landes Thüringen einzutreten und aktive Vorstellungen zu entwickeln.
Wir haben schon öfter darüber diskutiert, welche Folgen es geben würde, wenn in Eisenach die Produktion nicht mehr stattfindet. Wir haben das in den 90er-Jahren in der DDR erlebt, wie mühsam es ist, die Deindustrialisierung dann wieder durch den Aufbau von Arbeitsplätzen rückgängig zu machen. Deshalb denke ich, dass alles, was machbar ist, notwendig ist, um das zu verhindern, und dann können diese Maßnahmen, die wir in unserem Antrag stehen haben, ein Beitrag dazu sein und deshalb bitte ich um Zustimmung. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU sieht sich gern als Partei des wirtschaftlichen Sachverstands, schaut man aber einmal etwas genauer hin, auf den konkreten Einzelfall, der praktiziert wird, können einem die Haare zu Berge stehen.
Ein besonders gravierendes Beispiel dafür - das ist leider so - ist die Förderung des Congress-Hotels in Suhl. Die Untersuchung hat eine Reihe schwerwiegender Versäumnisse bei der Wirtschaftsförderung des Landes aufgedeckt. Es geht hier nicht etwa um einen individuellen Bearbeitungsfehler, sondern um massive Versäumnisse bei der Praxis und Organisation der Wirtschaftsförderung des Landes. Ich nenne hier die unkritische Zulassung von Generalübernehmern, die Zulassung eines vereinfachten Verwendungsnachweises oder die ungeprüfte und willkürliche Ermittlung von Werten gebrauchter Wirtschaftsgüter, die gefördert werden sollten. Auch die gesamte Organisation der TAB war mangelhaft. Dazu heißt es an verschiedenen Stellen im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ganz unmissverständlich: „Die Prüfung der Investition war in keinster Weise den Besonderheiten des Förderfalls gerecht geworden.“ Angesichts dieser Mängel der Organisation ist zu befürchten, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um die Spitze des Eisbergs handelt. Uns ist nicht bekannt, dass diese organisatorischen Mängel bis heute behoben worden sind.
Die Art und Weise, wie hier ein Investitionsprojekt nach dem Motto „koste es, was es wolle“ und ohne entsprechende Kontrolle und Abstimmung durchgedrückt wurde, wirft ein unrühmliches Licht auf die Wirtschaftskompetenz der damaligen Landesregierung. Aber auch diese Landesregierung und insbesondere Sie, Herr Minister Reinholz, haben sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert. So sollte allen Ernstes dem Landtag nur kurz vor dem Einsetzen des Untersuchungsausschusses weisgemacht werden, dass der Fördervorgang sauber gelaufen sei. Daran kann ich mich noch ganz deutlich erinnern, einen Monat, bevor wir den Untersuchungsausschuss eingesetzt haben, hatte ich dazu Kleine Anfragen gestellt und das ist das, was Sie dazu gesagt haben. Eine erneute Prüfung durch das Ministerium sei nämlich erfolgt, haben Sie gesagt, und es seien keine Unregelmäßigkeiten entdeckt worden. Sollte damit etwa gesagt werden, dass diese Art der Wirtschaftsförderung in Thüringen die Regel gewesen sein soll? Dieser Versuch von Ihnen, Herr Minister Reinholz, die massiven Probleme des Förderfalls herunterzuspielen, ist ein Armutszeugnis für einen Minister.
Ich will auf einige ganz besonders auffällige Punkte des Förderfalls im Einzelnen eingehen. Aus unserer Sicht sind bei der Förderung des Europa-CongressHotels in Suhl Steuergelder in erheblichem Umfang verschwendet worden. Diese Wertung lässt sich unmittelbar aus den Feststellungen des Untersuchungsausschusses ableiten. Bei der Prüfung der baulichen Investition wurde der haushaltsrechtliche Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung verletzt. Statt die tatsächlichen Investitionskosten zu ermitteln, hat sich die Thüringer Aufbaubank damit begnügt, dass der Investor Rechnungen vorgelegt hat, die er sich quasi selbst ausgestellt hat. So wurde eine sogenannte Generalübernehmerin zwischengeschaltet, deren Geschäftsführer der Unternehmer selbst war. Diese Generalunternehmerin hat alle Leistungen abgerechnet. Der Umstand war der TAB bekannt gewesen und deshalb ist natürlich auch der Betrugsvorwurf ins Leere gelaufen, weil es gar keinen Betrug gab. Man hat die Sache immer so mitgemacht, wie es gelaufen ist. Die Verträge und Regelungen der eigentlich die Baumaßnahmen ausführenden Subunternehmer hat sich die TAB nicht vorlegen lassen. Wie der Bericht ebenfalls feststellt, hätte bei einer ordnungsgemäßen Prüfung auffallen müssen, welch überhöhte Kosten abgerechnet worden sind.
Im Untersuchungsausschuss konnten anhand der vorliegenden Verträge tatsächliche Investitionskosten von lediglich 22 Mio. - damals DM - festgestellt werden. Im Rahmen der Förderung ging die TAB demgegenüber jedoch von 39,4 Mio. DM aus und legte diese überhöhte Summe der Förderentscheidung zugrunde. Dass dies keine sparsame und wirtschaftli
che Mittelverwendung ist, versteht sich wohl von selbst. Nach Einschätzung des baubegleitenden Architekten waren die Investitionskosten pro Hotelzimmer abenteuerlich. Angegeben hatte der Investor 60.000 DM. Dieser Betrag sei nicht einmal dann zu erreichen, hat er gesagt, wenn man die Zimmer mit Antiquitäten auffülle oder die Bar vergolde. Realistisch seien im 3- bis 4-Sterne-Bereich allenfalls 10.000 bis 12.000 DM zu diesem Zeitpunkt. Mehr habe der Investor auf keinen Fall bezahlt. Ein solches Missverhältnis hätte sofort auffallen müssen. Auch die Höhe der Nebenkosten sei mit 5 Mio. DM völlig überhöht gewesen. Auch dieses Missverhältnis hätte auffallen müssen. Nach Aussage des Architekten seien maximal 1,65 Mio. DM Nebenkosten angefallen.
Es bleibt festzuhalten, im Förderfall Suhl wurde eine Gewinnmarge der Generalübernehmerin in Höhe von über 50 Prozent der angegebenen Baukosten und von über 70 Prozent der tatsächlichen Baukosten als förderfähig anerkannt. Im Förderfall Suhl wurde auch der Immobilienerwerb gefördert. Der Bericht stellt fest, dass der Wert der Immobilie nicht auf Basis eines Marktpreises gefördert wurde. Vielmehr hat die TAB für die Herleitung der Fördersumme den geplanten Kaufpreis von 12,5 Mio. DM aus dem kurz zuvor gescheiterten Rückerwerbsversuch der Stadt Suhl verwendet. Der Kaufpreis war jedoch kein Marktpreis, sondern entsprach der Summe der Kredite, die durch das Grundstück gesichert waren. Diese Kredite konnte die betreffende Bank nicht mehr eintreiben, da der Voreigentümer Hillebrand in Konkurs war. Besonders markant ist, es handelt sich dabei um dieselbe Bank, die später auch den Ausbau des Congress-Hotels gefördert bzw. finanziert hat und der TAB auch die entsprechende Durchführungsfinanzierungsbestätigung erstellt hat. Der Kaufpreis entsprach damit in erster Linie dem Interesse dieser Bank, wenigstens einen Teil ihrer Kredite zurückzubekommen. Das wurde dann noch mit Steuergeldern finanziert.
Auch der Voreigentümer Hillebrand hatte sich über den hohen Kaufpreis gewundert, wie man im Ausschuss hören konnte. Es habe sich um einen wahnsinnig guten Preis gehandelt, ist die konkrete Aussage. Die Tatsache, dass eine valutierte Grundschuld in dieser Höhe auf dem Grundstück lastete, war der TAB bekannt. Bekannt war auch, dass die Förderbank und die Gläubigerin der Grundbuchforderung identisch waren. Zudem war den Mitarbeitern bekannt, dass das Gebäude ursprünglich für 1 DM an den vorherigen Eigentümer verkauft worden war. Dennoch wurde zur Herleitung des tatsächlichen Gebäudewerts kein Gutachten erstellt, dies, obwohl die Mitarbeiter der TAB mehrfach ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines Gutachtens hingewiesen hatten. Diesen wurde jedoch von oben per Weisung angeordnet, ein Berechnungsmodell zu verwenden, das von einem Grundstückswert von 12,5 Mio. DM
ausging. Es wurde dabei den Mitarbeitern deutlich gemacht, dass sie sich aus der Sache rauszuhalten haben. Nach den Berechnungen des baubegleitenden Architekten betrug der Wert des Gebäudes tatsächlich nur etwa 2,5 Mio. DM. Selbst dieser Wert könnte noch wegen der nicht optimalen Raumaufteilung und Raumgröße zu hoch sein. Diese Einschätzung des Architekten wird auch durch das Gutachten des Gutachterausschusses bestätigt.
Damit steht für mich und meine Fraktion fest, dass beim Förderfall Suhl Steuermittel in erheblichen Mengen verschwendet worden sind. Die Verantwortung dafür trägt die damalige Landesregierung. Im Übrigen freue ich mich auch schon auf den zweiten Teil des Berichts, wo wir dann über die Spielbank und die andere Hotelförderung sprechen. Für heute vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Programme zur Förderung erneuerbarer Energien in Thüringen
In einer Pressemitteilung vom 27. April 2009 teilte die Landesregierung mit, dass insgesamt 18 Landesprogramme zur Förderung erneuerbarer Energien in Thüringen zur Verfügung stehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Durch welche der von der Landesregierung genannten 18 Landesprogramme wird die Anwendung erneuerbarer Energien unmittelbar gefördert?
2. In welchem finanziellen Gesamtumfang wurde im Jahr 2008 die Anwendung erneuerbarer Energien durch die unter Frage 1 erfragten Förderprogramme gefördert?
3. In welchem Umfang sind durch die unter Frage 1 erfragten Förderprogramme im Jahr 2008 Investitionen im Freistaat ausgelöst worden?
4. Welche weiteren durch Mittel des Landes finanzierten Förderprogramme haben zumindest vorrangig die Förderung erneuerbarer Energien zum Inhalt?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits zum zweiten Mal hintereinander legt die CDU-Fraktion einen Antrag vor, der sich mit der Vergabe und der Abarbeitung von öffentlichen Aufträgen beschäftigt. Zuletzt war es die Aufforderung an die Landesregierung, das Thüringer Mittelstands
gesetz zu überarbeiten. Da hatten wir damals schon gesagt oder ich hatte gesagt, dass der Zeitplan ziemlich eng gestrickt ist, es wird ja kaum noch möglich sein, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, also wird es der Diskontinuität verfallen. Es hat sich ja nun bestätigt, denn auf der Tagesordnung heute steht es nicht drauf, also hat die Landesregierung ihre Aufgabe, die Sie hier beschlossen haben, offensichtlich nicht erfüllt. Das Ding war von Anfang an für den Papierkorb, völlig sinnlos dieser Antrag, den hätten Sie sich sparen können und wir hätten uns auch die Zeit hier sparen können.
Sie hätten stattdessen, meine Damen und Herren von der CDU, die Gelegenheit nutzen sollen, unser Vergabemittelstandsgesetz im Ausschuss ordentlich mitzuberaten und dort Ihre Änderungswünsche einzubringen und dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, dann hätten wir die klare Transparenz und die kleinen Lose im Bereich des Vergabewesens, wie wir es fordern. Das haben Sie offensichtlich nicht gewollt, aber Sie haben gemerkt bei der Anhörung, dass die Vertreter der Handwerkerschaft Ihnen vieles gesagt haben, was nicht in Ordnung ist in Thüringen, und da haben Sie plötzlich Handlungsbedarf erkannt. Deshalb mussten Sie schnell mal diese beiden Anträge aus der Tasche ziehen, damit Sie immer mal dort sagen können, wir machen ja was, wie z.B. in dieser merkwürdigen Zeitung, die „Kurier“ heißt, da haben Sie auch groß geschrieben, dass Sie heute so einen Antrag einbringen wollen. Wenn wir dann das gehört haben, was Herr Reinholz dazu gesagt hat, gibt es ja scheinbar gar keinen Handlungsbedarf. Es scheint alles irgendwie in Ordnung zu sein. Nun weiß ich nicht, ob man nicht vorher mal hätte anrufen können, aber Sie sehen sich doch bestimmt auch zur Fraktionssitzung. Da hätten Sie vielleicht gleich mal darüber reden können und dann hätten Sie auch den Antrag lieber sein lassen können und da hätten wir uns wirklich diese Zeit hier sparen können.
Offensichtlich misstrauen Sie aber dem Handeln Ihrer Landesregierung, sonst hätten Sie ja den Antrag nicht eingebracht, und die SPD teilt auch dieses Misstrauen. Genau deshalb wurde durch meinen Kollegen Dr. Pidde im März 2006 eine Anfrage zur Zahlungsmoral von Landesbehörden gestellt. Leider lehnte die Landesregierung eine vollständige Beantwortung dieser Anfrage ab, weil es ihr zu viel Arbeit war, die Zahlungsmoral innerhalb der Landesverwaltung einmal konkret und ganz genau anhand von Rechnungszahldaten zu prüfen. In einer darauf folgenden Haushalts- und Finanzausschusssitzung am 22. Juni 2006, in der sich der Ausschuss auf unse
ren Antrag mit dem Thema „Zahlungsmoral“ beschäftigte, bekräftigte der damalige Staatssekretär vom Finanzministerium diese ablehnende Haltung. Es bestünde zur Erstellung von Statistiken über Abweichungen vom Fälligkeitsdatum von Rechnungen keine Notwendigkeit. Damit hat die Landesregierung gestützt durch die Mehrheit ihrer Fraktion damals die Chance vertan, die wirklichen Handlungsnotwendigkeiten bei der Zahlungsmoral zu eruieren und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, der Antrag von Ihnen ist eigentlich überflüssig, aber eigentlich kann er auch nicht schaden. Deswegen werden wir dem Antrag am Ende zustimmen. Danke.
Na ja.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Breitbandversorgung im ländlichen Raum“ ist von immenser Bedeutung, da der ländliche Raum ansonsten weiter an Attraktivität verliert. Das gilt sowohl für Ansiedlung oder für schon bestehende Gewerbebetriebe, die zu der Zeit der Ansiedlung ja noch nicht wissen konnten, welche Bedeutung das Internet und die schnelle Verbindung einmal bekommen werden, genauso wie die Menschen, die im ländlichen Raum wohnen und dadurch erheblichen Standortnachteil haben. Deshalb muss alles daran gesetzt werden, diese Zahl von 70 Prozent, die Sie genannt haben, Herr Reinholz, deutlich zu erhöhen. Deshalb haben wir schon vor einer ganzen Zeit, Prof. Krapp hatte darauf hingewiesen, vor einem Jahr, hier genau an dieser Stelle, einen Antrag eingebracht, der immer noch im Wirtschaftsausschuss vor sich hinschmort, weil wir damals schon wussten und das eigentlich schon länger, dass das Thema wichtig ist und dass das Thema immens klemmt. Damals hatte dann Herr Reinholz schnell noch so eine Breitbandinitiative angekündigt. Auch Bestandteil des Berichts war ein Berichtsersuchen. Das konnte aber nicht erfüllt werden, weil es nichts zu berichten gab, weil Sie nichts wussten. Sie wussten nicht, wer ist überhaupt an die Breitbandversorgung angeschlossen, und Sie wussten auch nicht, was Sie tun sollten, außer dass Sie jetzt eine Breitbandinitiative haben initiieren wollen. Das war im Juni. Im September ist dann gesagt worden, jetzt kommt die Breitbandinitiative und dann hat sich irgendwie noch der Name geändert, jetzt „Thüringen Online“. Das ist das, was im Wesentlichen passiert ist. Jetzt haben Sie ein paar wichtige Akteure gefunden, die da mitmachen - das ist in Ordnung -, aber leider ist immer noch nicht viel passiert.
Das geht nicht so schnell. Da hätte man ganz einfach mal eher anfangen müssen. Das geht schon mal damit los, dass Sie immer noch nicht wissen, wie überhaupt der Stand in Thüringen ist, je nach Geschwindigkeit zwischen 70 und 95 Prozent. Aber es gibt eben keine genaue Karte, wo ist welche Geschwindigkeit verfügbar. Wenn nur 20 Prozent Rück
lauf in den Gemeinden ist, ist das einfach schwach. Da muss man sich mal fragen, woran das wohl liegt. Sind da vielleicht die Fragen so kompliziert gestellt worden, dass die Rücklaufquote so gering ist? Das ist einfach ein Ergebnis, was nicht zufriedenstellend ist. Damit können Sie sich überhaupt nicht brüsten. So kann das eigentlich auch nicht weitergehen. Und dann kommen wir doch mal zu den Summen, die zur Verfügung standen. Da hat Ihr Bundestagsabgeordneter Vogel aus meinem Bereich mehrfach in der Presse verkündet, wie viele Mittel vom Bund zur Verfügung stehen, und die sollten doch endlich mal genutzt werden. Mit Landesmitteln wären das 883.000 € gewesen für das Jahr 2008, aber abgeflossen davon 0 Cent, nichts ist passiert. Dass Sie jetzt die Förderquoten erhöhen und auch die Gemeindegrößen, das ist das einzige Richtige, was Sie bis jetzt bei dem Bereich überhaupt gemacht haben. Wir z.B. haben ja damals in unserem Antrag, den wir vor einem Jahr gestellt haben, nicht nur ein Berichtsersuchen gestellt, sondern hatten auch Maßnahmen vorgeschlagen. Wären Sie die mal angegangen, wären wir heute vielleicht schon einen Schritt weiter. Wir wollten z.B. auch GA-Mittel einsetzen für den Ausbau, wir wollten ein eigenes Landesprogramm haben, so wie das Schleswig-Holstein gemacht hat, das wären richtige Maßnahmen gewesen. Vor allen Dingen, klären Sie mal die Zuständigkeiten. Für einen Teil ist wieder das Landwirtschaftsministerium zuständig, für einen anderen ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Wenn Sie da auf Ihre Seite schauen, die Sie gerade genannt haben, ich komme dann gleich noch mal dazu, da sind zwei Ansprechpartner. Einer ist im Wirtschaftsministerium, der andere ist im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. Das sagt mir eigentlich schon alles.
Da muss man die Zuständigkeiten mal bündeln. Dann habe ich vorhin mal eingegeben „thüringenonline.de“, da komme ich auf eine Seite, da geht es um Partnersuche und um Ferienwohnungen. Ich weiß nicht, was da jetzt los ist.
Deshalb bleibt mir zum Schluss nur noch eines übrig, also „thüringen-reinholz.de“ wäre wahrscheinlich wesentlich besser als „thüringen-online.de. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Professor Krapp, ich weiß nicht, was die Bemerkung mit der Hannover-Messe vorhin von Ihnen sollte, ich habe auch Herrn Mohring dort nicht gesehen. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt unserem Fraktionsvorsitzenden vorwerfen, dass er nicht da war. Dass der Ministerpräsident dort ist, denke ich, ist eine Selbstverständlichkeit, das gehört einfach dazu. Natürlich habe auch ich auf der Messe sehr viele innovative Entwicklungen in Thüringen gesehen. Das stimmt einen hoffnungsvoll, dass die Thüringer Industrie auch davon profitieren kann und dass die Wirtschaft in diese Richtung auch weiter wachsen kann. Wir haben von Ihnen, Herr Mohring, vorhin und auch von Herrn Reinholz in den letzten Tagen, von diesem Einhundert-Millionen-Programm gehört. Man muss sich jetzt mal vorstellen, jetzt haben wir schon Mai, seit September ist eigentlich
allen auf der Welt klar, wo die Reise hinging. Mit der Pleite von Lehmann Brother wusste jeder, was auf uns zukommen wird, vielleicht nicht in der Dimension, aber zumindest was passieren wird. Spätestens dann im November/Dezember, als wir hier Anträge gestellt haben zur Erhöhung der Bürgschaftsrahmen, das haben Sie alles abgelehnt, das brauchen wir alles nicht. Sie haben von einer konjunkturellen Delle gesprochen und heute ist dieses Programm, was Sie jetzt hier vorgestellt haben, sozusagen der Retter der ganzen Probleme. Da muss man sich wirklich mal fragen, was Sie angekündigt haben mit den hundertprozentigen Sicherheiten, die Sie da bieten wollen. Bei der KfW liegen sie ja bei 90 Prozent, da ist die Frage, die man wirklich stellen muss, macht das einen Sinn, dass der Staat das gesamte Risiko übernimmt. Da ist ja überhaupt keine Verantwortung mehr da, das auch zu prüfen, ob dahinter ein vernünftiges Konzept steht.
Was wir gebraucht hätten, wäre Anfang des Jahres oder Ende letzten Jahres eine ordentliche Darstellung der Maßnahmen, die notwendig sind, um hier gegenzusteuern. Das haben wir bei Ihnen vermisst. Stattdessen kam immer mal da ein kleiner Brocken und hier mal ein kleiner Brocken, kein richtiges Konzept war zu erkennen.
Nun noch einmal zum Thema erneuerbare Energien: Da ist es natürlich so, wenn man sich mal umschaut, was die Fachpresse so schreibt, bei „Leitstern“ zum Beispiel, hat die Thüringer Landesregierung den letzten Platz belegt bei der Frage der Strategien. Es gibt keine Strategie. Auch die Zahlen, die Sie jetzt genannt haben
- wir haben richtig gelesen -, die relativieren sich sehr schnell. Wenn man sich mal anschaut, dass z.B. in Thüringen, weil wir kaum Kraftwerke haben, der Primärenergieverbrauch deshalb schon erst einmal wesentlich niedriger ist, weil wir diese ineffizienten Kraftwerke, die in Sachsen, Brandenburg und anderen Ländern stehen, hier zum Glück nicht haben und das der Primärenergieverbrauch in Thüringen wesentlich geringer ist als im Durchschnitt der Länder, dann kommt man auf ähnliche Zahlen, wie sie im Bundesdurchschnitt liegen. Wir brauchen eigentlich mal eine Festlegung, was wir überhaupt wollen, wo die Reise überhaupt hingehen soll. Da kenne ich nichts von der Landesregierung, ich kenne keine Zahl, was wir bis 2020, was wir bis 2050 mal erreichen wollen. Wir haben einen Vorschlag gemacht, da haben Sie ja morgen, denke ich, zu später Stunde dann die Gelegenheit, sich dazu zu äußern,
auch eine Zahl zu nennen. Wir haben es wissenschaftlich untersuchen lassen, da sind wir auf 37 Prozent bis 2020 gekommen bei der Annahme, dass wir keine Energieeinsparung bis dahin vornehmen. Wenn man das noch dazurechnet, sind die 40 Prozent, die wir als Maßgabe nehmen, durchaus realistisch. Da bin ich gespannt, wenn wir morgen dazu Ihre Meinung hören, ob Sie unseren Weg mitgehen können. Ich habe da meine Zweifel, weil bisher von Ihnen nichts zu hören war.
Noch einmal etwas zu den Programmen: Die vom Bund sind wirklich gut, Herr Mohring, keine Frage, die Programme der KfW und der BAFA sind topp, die haben wir in Berlin gemeinsam so hinbekommen. Ich denke, sie bringen auch einen Schub in diese Angelegenheit genauso wie das Konjunkturprogramm der Bundesregierung, was ja gerade auf Wärmedämmmaßnahmen und Energieeffizienz abzielt. Das sind richtige Schritte. Aber diese 18 Thüringer Programme, da bin ich nun wirklich gespannt, Herr Reinholz, was Sie mir auf meine Kleine Anfrage oder Mündliche Anfrage dann sagen werden. Ich kenne immer nur so Randprogramme, wo man das auch mitfördern kann. Sie bringen ja sowieso ständig durcheinander die Frage der Anwendung von erneuerbaren Energien und der Produktion von Bestandteilen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Das vermischen Sie ja ständig. Herr Matschie hat es ja schon gesagt, warum die Solarbranche so boomt, weil das Erneuerbare-Energien-Gesetz, was Sie hier im Landtag ständig verurteilt und bekämpft haben, wo keiner so genau weiß, wann Sie mal im Bundesrat zugestimmt haben und wann nicht, weil es gar keine Protokolle gibt, weil das nicht so genau nachlesbar ist, auf jeden Fall haben Sie es hier im Landtag immer verurteilt, es steigert nur die Kosten der Energie usw. Heute sind Sie froh, dass es das Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt und dass die Solarbranche so wachsen konnte. Aber die Anwendung z.B. der Solarindustrie - wo ist denn die in Thüringen? Ich habe eine Kleine Anfrage gestellt. Frau Diezel hat, glaube ich, geantwortet, da wurde festgestellt, auf keinem einzigen Dach dieser Landesverwaltung gibt es eine Solaranlage. Da haben Sie sogar noch vergessen...
Das haben Sie aber vergessen. Das ist nicht einmal mit erwähnt worden. Herr Mohring, wo ist denn die Anwendung der erneuerbaren Energien im Bereich der Solarwirtschaft, wo wir doch, wie Sie gesagt haben, so unbedingt vorankommen wollen?
Da sind deutlich mehr Anstrengungen zu unternehmen. Wir haben dazu einen Antrag eingereicht. Da können wir morgen weiterdebattieren. Das gilt auch für Sie, Herr Primas, da können Sie morgen weiterdiskutieren. Ich denke, was Sie bis jetzt gemacht haben, ist einfach zu wenig. Sie ruhen sich auf den Erfolgen der Landwirte aus, die prima im Bereich der Bioenergie investiert haben. Wir brauchen eine Landesstrategie und lassen Sie uns morgen darüber reden. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 18.03.2008 hat die SPD einen Antrag unter dem Titel „Kommunale Handlungsfähigkeit in der Energieversorgung stärken - Einfluss großer Energiekonzerne auf die kommunale Energiepolitik begrenzen“ eingereicht. Dieser Antrag hatte zwei Teile.
Unter I eine Entschließung, wo der Landtag sich dazu erklären sollte, dass er den Beteiligungsbesitz der großen Energiekonzerne an den Stadtwerken für unangemessen hält und sich dafür einsetzen will, diesen zurückzufahren.
Unter II ein Berichtsersuchen unter 1. zu diesem Thema und 2. eine Untersuchung der Beteiligung der Landesregierung vornehmen zu lassen.
Die Plenarberatung fand am 09.05.2008 statt. Minister Reinholz hielt einen Sofortbericht zu II Num
mer 1. Der gesamte Antrag wurde dann mehrheitlich an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.
Am 23.05.2008 fand dann die Fortsetzung des Berichtsersuchens im Ausschuss statt. Es wurde eine Anhörung beschlossen. Diese öffentliche Anhörung führten wir am 29.08.2008 durch. Viele Anzuhörende haben auch von der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme Gebrauch gemacht. Die zentrale Frage bei der Anhörung war, wie zukünftig mit Beteiligungen der großen Energieunternehmen umgegangen werden soll. Ein Teil der Anzuhörenden hat sich mit der Beteiligung im Hinblick auf den Wettbewerb durchaus kritisch geäußert. Unter anderem das Bundeskartellamt hat in seiner schriftlichen Stellungnahme ausgeführt: „Der hohe Beteiligungsbesitz sei ein Strukturhindernis für den Wettbewerb im Energiesektor“. Prof. Klaue von der Humboldt-Universität in Berlin vertrat die Auffassung, dass es sich bei einer Beteiligung großer Energiekonzerne an kommunalen Energieunternehmen um eine kartellrechtswidrige Absprache handeln könne, was zu einer Nichtigkeit der Beteiligungen führe. Er schlug eine Prüfung vor, ob und welche Beteiligung zivilrechtlich wichtig seien. Kritisch, insbesondere zum Verwaltungsaufwand, der aufgrund der Beteiligungen steht, äußerte sich in einer schriftlichen Stellungnahme auch die Stadt Eisenberg. Eine Absenkung der Beteiligung unterstützte auch der VKU. Ablehnend gegenüber dem SPD-Antrag, dem Anliegen des Zurückfahrens der Beteiligung der großen Energiekonzerne äußerten sich die E.ON Thüringer Energie und die Mehrzahl der Vertreter der Stadtwerke. Sie führten aus, die Vorteile der Beteiligung würden gegenüber den Risiken überwiegen. Auch der Gemeinde- und Städtebund sowie die Gesellschaft der kommunalen Stromaktionäre in Thüringen GmbH sahen die Beteiligungen weiter als wichtig an.
Am 28.11.2008 und am 23.01.2009 fanden dann weitere Ausschussberatungen zu dem Thema statt. Am 23.01.2009 im Ausschuss legte die Fraktion DIE LINKE eine Beschlussempfehlung vor. Von dieser Beschlussempfehlung wurden dann von I Teile mehrheitlich beschlossen, die heute als Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung vorliegen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fand es schon ganz interessant, Herr Buse, dass Sie sich hier vorn hinstellen und zehn Minuten darüber reden, was die SPD-Fraktion für eine Auffassung zu dem Thema haben sollte, anstatt einmal Ihre eigenen Positionen hier darzulegen. Das wäre sicherlich ein bisschen interessanter bei dem Thema gewesen, denn ich glaube, als wir den Antrag eingebracht haben vor einem Jahr, da war von Krise in Deutschland und der Welt noch nicht viel zu reden, da war man noch überall in der Euphorie
der Privatisierungswelle. Einzig und allein damals diese Entscheidung in Leipzig, als die Bürger darüber entscheiden sollten, ob die Stadtwerke verkauft werden sollen oder nicht und eine höhere Wahlbeteiligung als bei der Oberbürgermeisterwahl zustande kam und 90 Prozent der Bürger gegen den Verkauf der Stadtwerke waren, hat gezeigt, dass die Bevölkerung in dieser Hinsicht schon wesentlich weiter ist. Denn die großen Energiekonzerne sehen hauptsächlich auf ihre Quartalszahlen, damit sie ihre Anteilseigner, die Fondsmanager befriedigen können und langfristige Strategien, die so ein Unternehmen haben muss, vor allen Dingen, wenn es um die kommunale Daseinsvorsorge geht, spielen dort überhaupt keine Rolle, sondern nur die Profitmaximierung. Das haben wir jetzt gesehen. Deshalb ganz klar noch mal von uns: Wir brauchen für die kommunale Daseinsvorsorge starke und unabhängige Stadtwerke, die möglichst nicht dem Einfluss der großen Energiekonzerne unterliegen, die auch natürlich noch in diesem Unternehmen ihre eigenen Interessen durchsetzen wollen. Deshalb streben wir nach wie vor einen Rückzug der Vorlieferanten aus den Stadtwerken an. Herr Carius, ich dachte immer, zur Berichterstattung aus dem Ausschuss, was ich gemacht habe, dass ich natürlich eine neutrale Position einnehme und lediglich berichte, was dort passiert ist, und nicht schon eine Meinung zu dem Thema vertrete, sondern dazu ist ja dann die Debatte da. In dem Sinne habe ich nur wiedergegeben, was dort gesagt worden ist. Wenn Sie da richtig zugehört haben, habe ich von einer ganzen Reihe von Leuten berichtet, die unsere Auffassung teilen, auch wenn sie teilweise nicht bei der Anhörung dagewesen sind, aber sie haben ihre schriftliche Stellungnahme abgegeben, wie z.B. die Stadt Eisenberg, die Stadtwerke Eisenberg oder das Bundeskartellamt. Deshalb muss man auch diese Stellungnahmen mit in die Debatte einbringen und nicht nur das, was man dort gehört hat.
Natürlich fällt besonders bei der ganzen Debatte auf, welche eigenartige Position DIE LINKE hier einnimmt. Wenn ich sehe, wie Herr Ramelow als Spitzenkandidat unterwegs ist im Land und überall von Rekommunalisierung redet und dass die großen Stromkonzerne doch aus den Stadtwerken raus müssen, dann passt das überhaupt nicht mit dem zusammen, was der Herr Buse hier erzählt hat. Er bringt dann noch in die Debatte eine eigene Beschlussempfehlung ein, die noch weit hinter das zurückfällt, was der VKU gesagt hat. Dann stimmt man dem eigenen Beschlussvorschlag nicht mal zu. Heute kann man auch nicht zustimmen, sondern am Ende haben Sie nur die Vorlage für die CDU geliefert, damit Sie einen Grund haben, unseren Ursprungsantrag nicht abzulehnen, sondern Sie haben ja jetzt für die was anderes geschrieben, damit sie das heute beschließen können. So stellt sich das für mich dar.
Wir halten natürlich, das habe ich schon mehrfach gesagt, weiterhin an unserem Anliegen fest, dass die großen Stromkonzerne möglichst aus den Stadtwerken heraus sollen und dass vor allem die Anteile nicht weiter erhöht werden sollen. Deshalb werden wir am Ende dem Antrag oder der Beschlussempfehlung nicht folgen können. Es hat keinen Zweck, unseren Antrag noch einmal dagegenzustellen, weil die Mehrheiten hier klar sind. Wir werden der Beschlussempfehlung nicht zustimmen. Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, warten wir noch ein paar Jahre ab, dann werden viele andere, die heute noch gar nicht dieser Meinung sind, sich dem anschließen können und die gleiche Meinung vertreten, dass wir mehr Wettbewerb brauchen, dass die großen Energiekonzerne, die ja ein Monopol bei der Erzeugung haben und damit auch verhindern, dass erneuerbare Energien in den Stadtwerken zum Durchbruch kommen, dass diese aus den Stadtwerken raus müssen und dass wir unabhängige und selbstständige Stadtwerke brauchen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das in dem Antrag zum Ausdruck gebrachte Anliegen können wir unterstützen. Es entspricht letztendlich der Intention unseres Antrags zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Energieversorgung. Dieser Antrag wurde vorhin hier im Plenum beraten, aber in wesentlichen Punkten ab
gelehnt. An der Ablehnung hat DIE LINKE maßgeblich mitgewirkt. Es ist daher für uns überraschend, dass DIE LINKE in der Überschrift ihres Antrags pauschal Kommunalisierung der E.ON-Beteiligungen an Thüringer Stadtwerken fordert. Es geht ausschließlich hier in diesem Antrag um die Thüga. Die Thüga ist noch an kleinen Teilen der Stadtwerke in Thüringen beteiligt, nämlich Sondershausen, Mühlhausen, Ilmenau, Rudolstadt, Meiningen, Pößneck, Sonneberg und die Stadtwerke Erfurt. Unser Ziel ist die Kommunalisierung der E.ON-Beteiligung an Thüringer Stadtwerken, das haben wir vorhin in dem Antrag auch zum Ausdruck gebracht. Der geplante Verkauf der Thüga Holding AG bietet dazu eine erste konkrete Gelegenheit. Dieses sollte politisch unterstützt werden. Der Antrag ist, glaube ich, auch schon ein Vierteljahr auf der Tagesordnung und immer wieder verschoben worden. Mittlerweile hat sich ein kommunales Bieterkonsortium aus verschiedenen Stadtwerken gebildet, das die Anteile übernehmen will. Damit wäre die Thüga ein überwiegend kommunales Unternehmen. An dieser Gesamtlösung können sich auch die betroffenen Thüringer Stadtwerke beteiligen, sofern sie die notwendigen Eigenmittel aufbringen können. Das Bieterkonsortium besteht aus verschiedenen Größenordnungen von Stadtwerken, also den relativ kleinen, und dann die größeren Stadtwerke, die wollen ein Gesamtkonsortium bilden und dann diese Anteile übernehmen. Deswegen erscheint es derzeit nicht sinnvoll aus unserer Sicht, einen Einzelverkauf der jeweiligen Beteiligung weiterzuverfolgen, wie es DIE LINKE in ihrem Antrag vorhat. Dies wäre auch für die Stadtwerke aus Thüringen aus zwei Gründen schwierig. Zum einen ist es schwer einzuschätzen, welche Vorkaufsrechte die Thüringer Stadtwerke im Einzelnen vereinbart haben und welche Eigenmittel diese aufbringen könnten. Zum anderen könnte dann der Erhalt des Thüga-Modells infrage gestellt werden. Unserer Kenntnis nach will die kommunale Seite aber den Erhalt der Thüga und die Entwicklung zu einem mehrheitlich kommunalen Unternehmen, wobei aus Thüringer Sicht es sinnvoll ist, dass auch die betroffenen Thüringer Stadtwerke sich beteiligen. Die jetzt angestrebte kommunale Gesamtlösung, die Thüga als Dienstleister zu stärken, würde verhindern, dass unerwünschte Anteilseigner an der Thüga mitwirken und sie könnte für mehr Wettbewerb am Energiemarkt sorgen, da ein großes, mehrheitlich kommunales Unternehmen eben dann dastünde. Dies könnte ein Gegengewicht zu den großen Energiekonzernen sein.
Wir können aus diesen Gründen dem Antrag dann zustimmen, wenn der erste Satz unter 1. gestrichen wird, da wir das aber jetzt an der Stelle vielleicht schlecht ausdiskutieren können, wäre es sinnvoll, den Antrag im Ausschuss noch einmal weiterzuberaten. Deswegen würden wir beantragen, diesen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie
und Arbeit zu überweisen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe bis zuletzt noch gehofft, dass die CDU diesen unsinnigen Antrag wieder zurückzieht. Angesichts der Tagesordnung heute, die so lang ist, hätte uns das sicher gut getan, vielleicht können Sie es ja im Anschluss an die Debatte noch machen. Was soll dieser Antrag eigentlich? Punkt 1 - zum Vergaberecht Bericht zu erstatten. Das haben wir alles schon einmal gehört. Als wir unseren Antrag zu einem Vergabemittelstandgesetz hier eingebracht haben vor einem Dreivierteljahr, da haben wir genau dieses Berichtsersuchen vorangestellt, also, das haben wir alles schon einmal gehört - war überflüssig.
Punkt 2 - Novelle Mittelstandsfördergesetz: Offensichtlich ist es ja so, dass die CDU gemerkt hat beim Vergaberecht, darum müssen wir uns auch kümmern, weil, da waren ja in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf ein paar Handwerker da, die Handwerkskammer insgesamt, mit der Sie auch sonst immer ganz gut zusammenarbeiten und die haben Ihnen gesagt, wir könnten doch ein Vergabegesetz ganz gern in Thüringen gebrauchen. Deshalb haben Sie schnell diesen Antrag irgendwie zusammengestrickt. Mit dem Mittelstandsfördergesetz wäre das meiner Ansicht nach ja so: Wir beschließen heute, also Sie beschließen heute diesen Antrag, dann muss die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der wird dann zum nächsten Plenum eingebracht, dann geht das in den Ausschuss und dann müssten wir eigentlich beim Gesetzentwurf noch eine Anhörung machen. Ich frage mich, wann soll das Gesetz denn überhaupt beschlossen werden? Das geht überhaupt nicht mehr. Es ist einfach unsinnig. Deswegen möchte ich mich an der Stelle bei der Rede gar nicht länger aufhalten, ziehen Sie den Antrag einfach wieder zurück. Er bringt nichts oder zumindest den Teil 2 dann, denn Punkt 1 - der Bericht - ist ja schon erfolgt und bringen Sie sich ein in unseren Antrag und unser Mittelstandsvergabegesetz, was ja schon eine Anhörung hinter sich hat. Da können Sie jederzeit Änderungsanträge bringen, wenn Sie die für nötig halten beim Vergaberecht und dann haben wir ein Vergaberecht, wie es auch in Sachsen der Fall ist. Das ist der richtige Weg. Den Antrag hier brauchen wir nicht. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der Kollegen der LINKEN ist angesichts der wirtschaftlichen Krise, der unverändert hohen Abwanderung junger Menschen und des drohenden Fachkräftemangels zu begrüßen. Kritisch hinterfrage ich allerdings den in Ziffer 1 genannten Termin bis zum 01.06.2009; die Evaluation der Programme und der Maßnahmen für die berufliche Ausbildung halte ich für sinnvoll. Ob das in der knappen Zeit tatsächlich zu erledigen ist, vage ich zu bezweifeln. Schließlich gibt es eine Menge Programme und Maßnahmen zu evaluieren. Es handelt sich um Angebote, die Jahr für Jahr beträchtliche Lücken im Ausbildungsplatzangebot zu schließen hatten und zu schließen haben, und dies, obwohl in der gesamten Legislaturperiode ebenfalls Jahr für Jahr das Ausbildungsangebot von der Landesregierung gefeiert wurde. Bei näherer Betrachtung handelt es sich dann im erheblichen Umfang um öffentlich geförderte Ausbildungsplatzangebote oder aber um Warteschleifen zur Berufsvorbereitung in unterschiedlichen Formen. Die Realität war und ist, dass das betriebliche Ausbildungsangebot nach wie vor nicht ausreichend ist. Ausdrücklich bedanke ich mich namens meiner
Fraktion erneut bei all den Betrieben, die in den vergangenen Jahren Ausbildungsplätze bereitgestellt haben. Das ist im eigenen Interesse klug und richtig; diese Art wahrgenommener unternehmerischer Verantwortung gibt den Menschen eine Zukunftsperspektive in Thüringen. Die andere Seite der Medaille gehört aber auch dazu und muss ebenso genannt werden.
Nach wie vor gibt es viele Betriebe, die nicht ausbilden und stattdessen abstauben. Die Daten der Bundesagentur für Arbeit sprechen dabei eine deutliche Sprache. 2004 standen fast 32.000 Bewerber 11.859 betrieblichen Ausbildungsplätzen gegenüber. Diese Zahl sank bis 2006 auf nur noch 10.578 betriebliche Ausbildungsstellen. Erst ab diesem Zeitpunkt, als die Wirtschaftsentwicklung nach oben ging, gab es eine leichte Trendwende. 2007 stieg die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen erstmals leicht auf 10.941, im September vergangenen Jahres waren es 11.497 Stellen.
Mit anderen Worten, trotz aller Erfolgsmeldungen der Landesregierung lag auch im vergangenen Jahr die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen am Ende des Berufsausbildungsjahres noch um 362 Plätze unter dem Angebot zu Beginn der Legislaturperiode. Demgegenüber standen allerdings nur noch 19.026 Ausbildungsbewerber, 48,6 Prozent dieser Bewerber sind Altbewerber. Dieser Anteil war in den vergangenen Jahren ähnlich hoch. Das beweist, die angeblich alljährliche Versorgung aller nachfragenden Menschen war und ist ein Bluff. Maßnahmen in Warteschleifen mussten herhalten für fehlende Ausbildungsplätze, die dort untergebrachten Jugendlichen sind heute Altbewerber. So ist das. Solche Maßnahmen sind natürlich besser als nichts, aber es gehört zur realistischen Einschätzung, festzustellen, es handelt sich um Notlösungen.
Auf der anderen Seite ist angesichts der demographischen Entwicklung völlig klar, Auszubildende werden, eigentlich sind bereits ein rares gut. Um so mehr sollten sich trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise die Betriebe und die Politik der Landesregierung auf drei Ziele konzentrieren: Das bisherige betriebliche Ausbildungsniveau auf jeden Fall erhalten, besser noch weiter steigern, für mehr Qualität in der Ausbildung und bei den flankierenden Maßnahmen sorgen und drittens die Vorbereitung und Orientierung auf die künftige berufliche Integration während der Schulzeit entscheidend verbessern. Hier liegt die Ursache dafür, erhebliche Ausbildungsabbrüche und die Kritik an der Ausbildungseignung.
Ich unterstelle den Kollegen von der LINKEN deshalb, dass sie die schulischen Maßnahmen ebenso mit in die Evaluation einbeziehen wollen. Auch hier wäre es wichtig zu wissen, welche Ergebnisse dort
bereits vorliegen und welche Ziele verfolgt werden. Vor dem Hintergrund einer solchen Analyse und eines fundierten Datenmaterials wäre es dann angebracht, die flankierenden landespolitischen Initiativen in der Schule über die Ausbildung bis hin zum Beruf neu zu justieren, immer verbunden mit dem Ziel, jeder Jugendliche erhält nicht nur ein Angebot, sondern tatsächlich eine verwertbare berufliche Ausbildung. Vor diesem Hintergrund halten wir das Berichtsersuchen für sinnvoll und werden den Antrag unterstützen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Öffentlichkeit wird immer mehr hervorgehoben, man würde sich immer um Opel sehr bemühen, aber die kleinen Firmen würden links liegengelassen und denen kann es ja ruhig schlecht
gehen, das interessiert niemanden. Da muss man erst einmal dazu sagen, dass das so nicht stimmt, sondern dass natürlich auch die kleineren Firmen sehr wichtig sind. Wir haben uns z.B. um die Firmen Dagro oder Sama gekümmert und sind auch laufend in anderen Firmen unterwegs, um uns die Ängste und Nöte anzuhören und zu versuchen, was man da tun kann.
Aber Opel ist eben schon etwas anderes. Opel ist systemrelevant. Immerhin sind bei Opel insgesamt 27.000 Arbeitsplätze direkt im Unternehmen in Gefahr, 35.000 Arbeitsplätze bei den Händlern und 70.000 allein bei den Zulieferern. Die Zulieferer, das sind ja meistens auch kleine und mittelständische Unternehmen. Da hängen sicherlich noch ganz viele andere Arbeitsplätze dran, vom Bäcker bis zur Tankstelle in der Nähe usw., die wirkliche Zahl lässt sich kaum ermitteln. In Thüringen sind es 1.500 Arbeitsplätze in Eisenach und die vielen kleinen und größeren Zulieferer, die sich auch in der Region angesiedelt haben. Deshalb, denke ich - und das haben wir hier schon öfters gesagt - müssen wir alles Erdenkliche tun, um das Unternehmen oder die Marke Opel in einem neuen Unternehmen zu erhalten. Dabei darf die Beteiligung des Staates kein Tabu sein, denn Opel ist wesentlich besser aufgestellt in Europa als viele glauben. Gerade jetzt durch die Abwrackprämie, die sich zu einem großen Renner entwickelt hat, sind statt Kurzarbeit wieder Sonderschichten angesagt. Davon kann gerade Opel unwahrscheinlich profitieren. Deshalb brauchen wir als Lösung einen neuen europäischen Konzern, der seinen Sitz in Rüsselsheim hat und wo GM nur noch Minderheitsgesellschafter ist. Das, denke ich mal, wollen jetzt eigentlich alle, dass das so passiert. Die Frage ist nur, wer sich dann weiterhin an dem Unternehmen beteiligt. Da wird von der CDU immer gesagt, ein privater Investor. Aber die Zeit läuft uns davon, denn wenn es in den USA bei GM nicht mehr weitergeht, dann ist die Zeit wirklich abgelaufen. Deshalb muss die Bereitschaft da sein, dass der Staat sich vorübergehend dort auch mit engagiert.
Nun möchte ich mal etwas konkret zum Antrag der Fraktion DIE LINKE sagen. Wir haben uns entschlossen, einen Alternativantrag einzureichen, weil er doch einige Mängel enthält, dass z.B. erst einmal eine deutsche Lösung gesucht werden soll. Ich glaube, dazu ist gar nicht die Zeit da, sondern wir brauchen sofort eine gesamteuropäische Lösung. Es ist nur der Vorschlag, dass sich die Länder daran beteiligen sollen. Vom Bund ist da überhaupt nicht die Rede. Auch nicht von anderen wie den Händlern usw., darauf komme ich dann noch einmal. Dann wäre es auch mal wichtig, dass Sie sich Gedanken machen, eine einheitliche Linie abzustimmen, da Gysi letztens ge
sagt hat, wir wollen keinen VEB Opel haben, also keine Staatsbeteiligung. Sie fordern genau das mit Ihrem Antrag hier ein. Ich weiß nicht, ob Sie sich da bei den LINKEN insgesamt mal einig werden können, welche Vorstellungen Sie zu dem ganzen Thema haben. Wollen Sie nun eine staatliche Beteiligung ja oder nein? Deshalb haben wir in unseren Antrag aufgenommen die Beteiligung
1. des Staates, der Länder und des Bundes,
2. der Händler, die ja selbst das angeboten und alle Abgeordneten, denke ich, haben auch den Brief der Opel-Händler bekommen, wo sie das noch einmal eindringlich einfordern, dass der Staat sich hier engagiert. Es sind nicht irgendwelche Leute, die Ideen in die Welt setzen, sondern es sind genau die Leute, die davon betroffen sind. Die schreiben uns an und die schlagen das selber vor.
Das Management sollte beteiligt werden und genauso die Mitarbeiter. Das ist übrigens auch von den LINKEN einmal vorgeschlagen worden. Das findet sich jetzt auch in dem Antrag hier nicht wieder. Es ist natürlich so, dass diese Staatsbeteiligung kein Dauerzustand sein soll, sondern dass man dann, wenn ein tragfähiges Unternehmen entstanden ist, auch wieder die Beteiligung aufgeben sollte. Von Ihnen, Herr Reinholz, habe ich vorhin in Ihrer Ausführung hier nur ganz kurz etwas von dem Vorschlag des Ministerpräsidenten gehört. Das hatten wir extra mit eingefordert und da muss ich mich dann schon fragen, Sie beschweren sich hier, dass immer irgendwelche Schnellschüsse gemacht werden, dass Ideen in die Welt gesetzt werden, das war doch genauso ein Schnellschuss. Da wird die große Rettung für Opel hier angepriesen
und dann ist es noch nicht einmal offensichtlich richtig abgestimmt und Sie können auch nichts weiter hier zu diesem Vorschlag sagen, sondern können nur einmal kurz etwas von einer Mietfabrik erzählen und dass das ein privater Investor übernehmen soll. Setzen Sie doch solche Dinge als CDU nicht in die Welt und verbreiten Sie die öffentlich, als wäre das der Weisheit letzter Schluss. Bringen Sie einmal innerhalb der CDU Ordnung herein. Da ist der Herr Rüttgers, der will eine Staatsbeteiligung, da ist die Frau Diezel, die hat das auch gesagt, dass sie sich das vorstellen kann, Sie haben es auch gesagt, Herr Reinholz, aber da ist auch die Frau Merkel, die sagt, sie lehnt das grundsätzlich ab, auch die CDU im Bundestag lehnt das grundsätzlich ab. Da müssen Sie einmal dafür sorgen, dass eine einheitliche Linie herkommt, was Sie eigentlich wollen.
Da kann ich nur sagen, die SPD hat diese einheitliche Linie. Es gibt ein Papier von Frank Walter Steinmeier und genau auf diesem Papier ist unser Antrag entstanden. Das ist die Position der SPD bundesweit. Das Papier können Sie wirklich einmal nachlesen, das sind interessante Vorschläge, die meiner Ansicht nach auch zu einer Lösung führen können. Schaffen Sie in Ihren eigenen Reihen eine einheitliche Meinung, wollen Sie nun, dass der Staat unter Umständen auch einsteigt oder wollen Sie weiterhin die Suche nur nach privaten Investoren vornehmen. Deshalb glaube ich, unser Antrag, den wir heute hier eingebracht haben, das ist der richtige Weg, um zu einer Lösung zu kommen. Ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das uns vorliegende Gutachten des Landes
bestätigt die Notwendigkeit der viel diskutierten Leitung. Das war meiner Ansicht nach auch nicht anders zu erwarten. Der Antrag der CDU-Fraktion, ein Gegengutachten zum sogenannten Jarass-Gutachten zu erstellen, hatte offensichtlich genau dieses Ziel.
Aus meiner Sicht ist aber immer noch die Notwendigkeit der Leitung unklar. Bei der Frage, ob die Hochspannungstrasse durch den Thüringer Wald gebraucht wird, ist für mich eine Frage ganz entscheidend, nämlich, wie sieht die Energieversorgung der Zukunft aus? Klar ist, dass wir in wenigen Jahrzehnten im Wesentlichen Strom nur noch aus erneuerbaren Energien gewinnen werden. Aber die Frage ist, wie das dann passiert. Wird dann die Wasserkraft aus Skandinavien genutzt, Windkraft an der Nord- und Ostsee installiert und von dort erzeugt und transportiert und die Photovoltaik dann mehr im Süden Europas, weil dort halt die Sonne mehr und intensiver scheint? Oder wird es in Zukunft eine dezentrale Energieversorgung geben, das heißt mit ganz vielen Solarstromanlagen auf Dächern und mit dezentralen Biomassekraftwerken und anderen Formen der erneuerbaren Energien? Wir wissen es nicht. Sollte sich die zweite Struktur, die ich jetzt genannt habe, durchsetzen, dann wird ein Übertragungsnetz nur noch gebraucht, um Spitzen auszugleichen und um an Industriestandorten, wo extrem hohe Bedarfe sind, den nötigen Strom zu liefern.
Für eine dezentrale Struktur spricht der mögliche Ausbau der Photovoltaik. Die Entwicklung bei den Preisen - ich habe das mal verfolgt - lässt darauf schließen, dass in wenigen Jahren dort die Netzparität erreicht werden kann, das heißt, Strom vom Dach wird dann billiger werden als Strom aus der Steckdose. Dies wird die Stromversorgung aus meiner Sicht nahezu revolutionieren, vor allen Dingen dann, wenn die Preise weiter sinken und auf der anderen Seite die Preise für konventionellen Strom weiter steigen. Keiner von uns kann voraussagen, mit welcher Geschwindigkeit dann eine neue Struktur entsteht. Auch wenn das alles Zukunftsvisionen sind, so ist diese Frage meiner Ansicht nach von entscheidender Bedeutung: Brauchen wir in Zukunft einen massiven Ausbau des Übertragungsnetzes oder können wir mit Optimierung, das heißt mit Leitungsmonitoring und Hochtemperaturseilen, bis dahin die zu übertragenden Strommengen erhöhen? Natürlich ist es für die Variante 1 klar, die ich vorhin genannt habe, dass wir da wahrscheinlich deutlich mehr Übertragung an Strommengen brauchen, weil ja der Strom dann zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Stellen entsteht und quer durch Europa transportiert werden muss. Aber am Ende wird das meiner Ansicht nach der Markt entscheiden, der Preis ist hier, denke ich mal, das entscheidende Kriterium.
Auf diese Frage geht das vorliegende Gutachten, was wir heute kurz diskutieren, allerdings nicht weiter ein. Nach dem Gutachten soll die geplante 380-kVTrasse in der bisher vorgesehenen Trassenführung errichtet werden, weil die Leitung energiewirtschaftlich und energierechtlich notwendig sei. Die Trasse wird zudem auch als sachgerechte Lösung charakterisiert. Als wesentliches Argument wird dafür die vorgesehene Aufnahme der Trasse in den Bedarfsplan des geplanten Leitungsausbaugesetzes des Bundes angegeben. Das ist zumindest politisch wenig überzeugend; die Aufnahme der Trasse in den Bedarfsplan ist gerade der wesentliche Streitpunkt für die Gegner der Trasse. Die Zweifel des JarassGutachtens zur Notwendigkeit wurden in der neuen Studie verworfen, allerdings mit sehr knapper Argumentation. Insbesondere wird das wesentliche Kriterium zur Aussperrung eines bestimmten Teils der installierten Windkraftleistung, also 65 Prozent-Grenze haben wir jetzt schon mehrfach gehört, als nicht gesetzeskonform bezeichnet. Diese Aussperrung erfordere ein nicht vom Gesetzgeber vorhergesehenes permanentes Einspeisemanagement. Zudem würden bei einer solchen Aussperrung Anreize zur Errichtung von Windkraftanlagen sinken, weil es dem Ziel und Zweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes widerspräche.
Ebenfalls wird das zentrale Argument der JarassStudie, dass Netzverstärkung und Netzoptimierung in Form von Freileitungsmonitoring und Hochtemperaturseilen auf Bestandstrassen ausreichend seien, um den Strom zu transportieren, als nicht tragfähig zurückgewiesen. Die Annahmen zur möglichen Steigerung der Transportkapazität werden bezweifelt. Die zu erwartenden Strommengen könnten daher nicht vollständig aufgenommen werden. Der Gutachter widmet sich ausführlich den Akzeptanzproblemen der geplanten Trasse. Dies betrifft insbesondere den Bereich des Rennsteigs. In dem Gutachten findet sich eine Abwägung mit den Belangen des Landschaftsschutzes für diesen besonders sensiblen Bereich. Die Rennsteigquerung wird als kritischer Punkt angesehen. Die Gutachter schlagen für diesen Bereich eine Kabellösung vor. Diese sei unter ökologischen Aspekten vorzuziehen. Dennoch verweisen die Gutachter auf zahlreiche Probleme der Kabellösung gegenüber der klassischen Freileitung. Im Gutachten wird auch eine Genehmigungsfähigkeit der Mehrkosten des Erdkabels durch die Bundesnetzagentur bejaht. Eine Aufnahme der erhöhten Kosten in das Investitionsbudget von Vattenfall sei noch vertretbar. In diesem Falle müsste die Bundesnetzagentur auch die Mehrkosten genehmigen.
Für den Bereich der Rennsteigquerung wird derzeit eine Erdverkabelung als Pilotprojekt im Leitungsausbaugesetz des Bundes beraten. Irgend
wann in nächster Zeit soll dann die abschließende Beratung dazu sein. Nach dem bisherigen Entwurf kann die Höchstspannungsleitung im Bereich der Querung des Rennsteigs auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt als Erdkabel errichtet werden. Als technisch und wirtschaftlich effizient gelte ein Teilabschnitt dann, wenn er mindestens eine Länge von 3 km aufweist. Andere Alternativen zur Freileitung wurden im Gutachten als ungeeignet eingestuft. So weit die wesentlichen Erkenntnisse des Gutachtens. Wenn also die Landesregierung und die CDU die Leitung aufgrund des neuen Gutachtens für notwendig halten, muss sie dafür sorgen, dass die Leitung auch so verträglich wie möglich errichtet werden kann. Eine mögliche, auch vom Gutachter erwähnte Option stellt dafür die Erdverkabelung dar. Deren Vor- und Nachteile müssen auch im Hinblick auf den ökologischen Eingriff abgewogen werden. Um ein Erdkabel zu ermöglichen, muss dieses aber im Leitungsausbaubeschleunigungsgesetz des Bundes ausreichend und verbindlich verankert werden. Hier gibt es für meinen Geschmack noch zu viele Hintertürchen im Gesetz. Die Landesregierung muss da im Interesse Thüringens über den Bundesrat für Klarheit im Gesetz sorgen.
Ich komme jetzt zu unserem Entschließungsantrag: Zur Frage, wie die Leitung so verträglich wie möglich errichtet werden kann, haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. Danach soll die Landesregierung auf die Einarbeitung von weiteren Pilotprojekten in Thüringen neben dem schon erwähnten Rennsteig in das Energieleitungsausbaugesetz über den Bundesrat einwirken. Auf Bundesebene gibt es nämlich gerade eine Debatte zur Aufnahme von weiteren Projekten. Die CDU im Bund stellt sich dabei bislang quer. Es ist möglicherweise sogar zu befürchten, dass der Rennsteig aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen wird. Hier muss die Landesregierung eine klare Position beziehen und diese auch umsetzen.
Neben dem Rennsteig gibt es in Thüringen aber auch weitere Bereiche, in denen ein Freileitungsneubau erhebliche Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz, aber auch mit der vorhandenen Wohnbebauung nach sich ziehen würde. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Riechheimer Berges, aber auch für weitere Abschnitte, z.B. im Bereich der Gemeinde Hochstedt. Auf diesem Streckenabschnitt wäre eine Erdverkabelung aufgrund des Geländes zudem technisch möglicherweise wesentlich leichter zu realisieren als im Bereich des Rennsteigs. Unabhängig davon, ob ein Neubau erfolgen muss, sollte daher bereits jetzt im Gesetz auch auf diesen Streckenabschnitten ein Erdkabel als Option im Gesetz vorgesehen werden. Die endgültige Auswahl kann nur das Land mit seiner genauen
Kenntnis der konkreten Problemlage treffen.
Eine Aufnahme im Gesetz ist erforderlich. Es ist nämlich ausgeschlossen, dass Vattenfall von sich aus eine Erdverkabelung beantragen wird. Vattenfall hat dazu eine sehr skeptische Haltung. Mit dem Argument, erst eine zehnjährige Testphase zu bauen, wird offensichtlich versucht, das ungeliebte Erdkabel auf geeigneten Strecken zu verhindern. Bei anderen Netzbetreibern wie E.ON-Netz hat offenbar ein Umdenken begonnen. E.ON verweist darauf, dass die Hersteller die Erdverkabelung als technisch machbar ansehen. Zudem handelt es sich für E.ON bei den vorgesehenen Pilotprojekten nicht um einen Test, wie man in der „neue energie“, die jetzt vor Kurzem kam, auf Seite 39 nachlesen konnte. Der Blick ins Ausland zeigt, dass eine Erdverkabelung keine Pionierleistung im unbekannten Gebiet ist. In Dänemark soll nun bei Neubauten auf Freileitungen ganz verzichtet werden. Auch in der Schweiz wird eine neue 380-kV-Leitung als Erdkabel geplant. Notwendig ist auch schon jetzt, auf die Vattenfall Europe Transmission GmbH einzuwirken, dass diese die Möglichkeiten der Erdverkabelung bei ihren weiteren Planungen frühzeitig berücksichtigt. Nur dann können die im Gesetz verankerten Pilotprojekte überhaupt als Erdkabel realisiert werden.
Wir sind der Auffassung, dass viele entscheidende Fragen noch immer offen sind. Weil dies so ist, halten wir eine weitere Anhörung für dringend geboten. Wir bieten damit Befürwortern und Gegnern auf Basis der nun vorliegenden Erkenntnisse die Gelegenheit, offene Fragen zu klären. Dabei sollte auch die Frage Erdverkabelung in weiteren Streckenabschnitten eine Rolle spielen. Dies ist für die Akzeptanz einer Leitung, sollte diese überhaupt gebraucht werden, unverzichtbar. Insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Netzoptimierung sind technische Probleme in den Raum geworfen, die wir abschließend nur in einer Anhörung auch bewerten können. Dabei ist interessant, dass es offenbar seit Kurzem ein Umdenken bei einigen Netzbetreibern - ich hatte vorhin schon E.ON genannt - hinsichtlich der Möglichkeit der Netzoptimierung gibt. Maßgeblich dafür dürfte sicher die Novelle des EEG sein. Danach soll der Netzbetreiber Schadensersatz leisten, wenn er seiner Verpflichtung zur Optimierung oder Verstärkung des Netzes nicht nachgekommen ist. Ich beantrage deshalb, den heutigen Beratungsgegenstand an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen mit dem Ziel, kurzfristig dort eine Anhörung durchzuführen. Über den Entschließungsantrag von uns sollten wir heute abstimmen, da nicht mehr viel Zeit ist, bis die endgültige Beratung auf Bundesebene erfolgt. Danke.
Genau.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist bereits das zweite Mal, dass wir in einer Aktuellen Stunde zum Thema „Erhalt des Standortes Opel Eisenach“ sprechen. Beim letzten Mal, ich kann mich noch genau entsinnen, es war, glaube ich, im Oktober gewesen, haben wir das Thema „Abwrackprämie“ diskutiert, dass das eine Möglichkeit wäre, der Autoindustrie weiterzuhelfen. Mittlerweile ist sie umgesetzt und ein großer Erfolg. In Eisenach kann man das besonders sehen, denn statt Kurzarbeit werden heute dort wieder Sonderschichten gefahren. Das ist sicherlich jetzt erst einmal nicht die Lösung für den Standort insgesamt, aber zumindest hat es doch deutlich dort geholfen.
Uns ist dieses Thema sehr wichtig, immerhin geht es um 1.700 Arbeitsplätze allein bei Opel, natürlich die Familien, die da hinten dranhängen und die ganzen Zulieferer, die sich gerade in der Region Eisenach angesiedelt haben, wo viele auch von Opel mit abhängig sind. Ich denke, mittlerweile deutet sich auch an, dass eine Lösung für Opel insgesamt in einer europäischen Gesellschaft liegen könnte, an der dann General Motors als Minderheitsbeteiligter noch beteiligt ist. Das war eigentlich das, was man vorher schon wusste, auch vor der Reise von Herrn zu Guttenberg nach New York. Man kann natürlich nur davor warnen, dass man so, wie die Bundeskanzlerin an das Thema rangeht und sagt, Opel ist kein systemrelevantes Unternehmen, denn wir wissen ganz genau gerade im Osten, wohin das führt, wenn man die Industrie völlig sich selbst überlässt in schwierigen Zeiten. Die Deindustrialisierung im Osten ist uns doch allen noch sehr im Bilde. Damals hatten vor allen Dingen die FDP, ich kann mich deutlich daran entsinnen, aber auch die CDU propagiert, die soziale Marktwirtschaft wird alles richten. Was ist passiert? Im Osten sind jede Menge Videotheken und Pommes-fritesBuden entstanden und Industrie ist eingegangen. Mittlerweile sind die Videotheken auch wieder weg. Es ist natürlich inzwischen eine Industrielandschaft entstanden, aber welcher Aufwand das gewesen ist, wie viele Jahre wir gebraucht haben, mit wie vielen Fördermitteln wir es geschafft haben, wieder im Osten und vor allen Dingen auch in Thüringen eine Industrielandschaft hinzubekommen, die sich sehen lassen kann, die jetzt natürlich durch die Krise auch in einer gewissen Gefahr ist. Wir dürfen nicht wieder die gleichen Fehler machen. Wir müssen alles daran setzen oder alles Mögliche daran setzen, Opel zu erhalten,
denn es gibt immerhin in Deutschland, wie man hört, insgesamt 100.000 Arbeitsplätze, die irgendwo damit zusammenhängen. Die Uni Duisburg-Essen hat ausgerechnet, dass die Pleite oder das Verschwinden von Opel insgesamt Kosten von 6,5 Mrd. € erzeugen würde. Dabei ist noch gar nicht das Problem der Betroffenen, was sie im persönlichen Leben haben, mit betrachtet, sondern erst einmal eigentlich nur eine einfache Geldrechnung.
Was ist bis jetzt von der Landesregierung zu hören in Thüringen? Ich kenne eigentlich keine eigenen Aktivitäten der Landesregierung. Was wir gehört haben ist, Sie sind bereit, Frau Diezel, Bürgschaften zu geben, eventuell auch eine Beteiligung. Man fährt brav nach Berlin zu Beratungen, nimmt dort teil, was auf Bundesebene abgesprochen wird, aber eigene Aktivitäten, eigenes Handeln ist mir nicht bekannt geworden. Wenn ich dagegen anschaue, was Herr Rüttgers und Herr Koch alles auf den Weg gebracht haben, wie sie sich für ihre Standorte engagieren, ich denke, da kann ein bisschen mehr Aktivität in Thüringen für das Thema nicht schaden. Oder ist es am Ende nicht doch so, dass Herr Dudenhöffer recht hat, wenn er sagt, CDU und CSU wollen Opel eigentlich gar nicht retten, in Wahrheit, so das Zitat, lassen Merkel und zu Guttenberg Opel totlaufen. Dazu passt natürlich auch der medienwirksame und völlig ergebnislose Auftritt von Herrn zu Guttenberg, wie er da in New York stattgefunden hat.
Wir haben jetzt auch den Antrag der LINKEN vorliegen, der nun am 03.04. wahrscheinlich behandelt wird. Sicherlich, das, was da drinsteht, wäre eine Möglichkeit, das Thema anzupacken, aber ich glaube, dass es - wir können dann in der Debatte weiterdiskutieren - der falsche Weg ist, ein genaues Handlungskonzept vorzugeben, was gegangen werden soll. Die Beteiligung des Staates kann eigentlich nur dann das letzte Mittel sein, wenn man keinen anderen Weg gefunden hat. Zuerst muss man nach privaten Investoren suchen. Jetzt haben ja die Opel-Händler erklärt, sie wollen sich 20 Prozent beteiligen, wollen einen Fonds auflegen. Ich denke, das ist der richtige Weg. Staatsbeteiligung am Ende kann man sicherlich nicht ausschließen, aber von vornherein als den Königsweg sollte man es nicht ansehen.
Noch einmal zum Schluss mein Appell an die Landesregierung: Tun Sie mehr für den Standort Opel. Bringen Sie sich mit eigenen Ideen und eigenen Konzepten in die Debatte ein. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 10.03. wurde nach monatelanger Ankündigung, wie so üblich, beim Wirtschaftsministerium die Thüringer Allianz zur Fachkräftesicherung beschlossen. Das ist erst einmal eine gute Sache, denn Sie wissen ja, dass der Fachkräftemangel eines Tages, teilweise auch schon heute, der Flaschenhals der Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Jahrzehnten sein wird. Schaut man sich aber den Vertrag dann genauer an, findet man darin viele gute Absichten, aber nur wenig Konkretes und wenig Verbindliches.
Da sollten wir vielleicht zuerst einmal über die Fakten reden, warum in Thüringen das Problem noch schlimmer eintreten wird als in anderen Ländern. Da ist zuallererst einmal das Thema Abwanderung zu nennen, die nämlich in den letzten Jahren in Ihrer Regierungszeit, unter Ihrer absoluten Mehrheit stark zugenommen hat. Wenn wir uns mal die Zahlen anschauen: In den 90er-Jahren lagen wir noch unter 5.000, in der Anfangszeit hatten wir sogar eine größere Zuwanderung als Abwanderung. Aber so ab 1999/2000 sind die Zahlen dann sprunghaft angestiegen, weit über 10.000 im Saldo jetzt. Die größte Zahl war dann im Jahr 2006 bis jetzt mit 14.000. Dann kommen natürlich andere Ursachen dazu. Eine Ursache der Abwanderung sind natürlich - was eben schon gesagt wurde - die Löhne. Thüringen hat mit 14,91 € die niedrigsten Löhne in Deutschland. Mal zum Vergleich dazu, in Hamburg sind es 22,28 €. Sie von der Landesregierung haben das jahrelang noch als den großen Standortvorteil gepriesen, dass wir solche niedrigen Löhne haben, und haben noch gleichzeitig Tarifabschlüsse kommentiert und haben kritisiert, dass die viel zu hoch ausgefallen und für Thüringen gar nicht vertretbar wären.
Das hat natürlich auch noch andere Folgen. Wir haben gesehen im letzten Jahr, der Beschäftigungszuwachs war in Thüringen mit 0,4 Prozent der niedrigste aller Bundesländer in Deutschland. Die Arbeitslosigkeit in den ersten zwei Monaten steigt in Thüringen schneller an als in den anderen neuen Bundesländern. Da nützt es auch nichts, wenn man einen Unternehmensfachkräfteservice gründet, der parallel zu anderen schon vorhandenen Einrichtungen arbeitet. Ich habe nachgelesen, im letzten Jahr soll es gelungen sein, 102 Pendler wieder nach Thüringer zurückzuholen. Die Höhe des dazu betriebenen Aufwands werden wir sicherlich demnächst mal mit Kleinen Anfragen aufklären. Bei über 30.000 Leuten, die nach Thüringen zuwandern pro Jahr, also 45.000
wandern ab, da ist natürlich 102 eine enorme Zahl. Klar, jeder der zurückkommt, das ist erst mal gut, aber die Frage ist doch auch: Wie viele wären denn ohne den Unternehmensfachkräfteservice wieder nach Thüringen zurückgekommen? Das kann man vielleicht sagen, aber man muss wirklich schauen, wie viel ist der Aufwand am Ende in der Sache wert gewesen.
Ich denke, es helfen wirklich nur ganz konkrete Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel. Wir müssen weg von dem Niedriglohnimage. Wir brauchen in vielen Unternehmen die Erzeugung einer anderen Mitarbeiterkultur, dass man stolz ist darauf, in dem Unternehmen zu arbeiten. Sicher, es gibt viele solche Unternehmen, wo das so ist, aber längst noch nicht ausreichend. Wir brauchen starke Vertreter in den Unternehmen, starke Betriebsräte, die sich auch mit einbringen. Dazu gehört es, dass man den Gewerkschaften den Rücken stärkt. Wir brauchen in Thüringen ein Fachkräftemonitoring, dass wir auch wissen, in welchen Branchen die meisten Fachkräfte in der Zukunft gebraucht werden. Wir brauchen eine andere Bildungspolitik mit längerem gemeinsamem Lernen. Wir brauchen einen einheitlichen Mindestlohn für ganz Deutschland. Eine weitere Maßnahme, die wir auch auf der Tagesordnung dieses Mal haben, ist das Thema Bildungsfreistellungsgesetz, denn das lebenslange Lernen muss zur Realität werden.
Das sind wichtige Maßnahmen, die ich hier genannt habe, die der Fachkräfteentwicklung helfen können, die dazu beitragen werden, wenn sie umgesetzt werden, dass wir den Fachkräftemangel verhindern können. Ich denke, das ist der richtige Ansatzpunkt. Der Vertrag, den Sie da abgeschlossen haben, ist schön und gut, aber konkrete Maßnahmen helfen allemal weiter. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fiedler, es fällt einem schon sehr schwer, Ihren Ausführungen insgesamt zu folgen. Er will nicht zuhören.
Hören Sie endlich mal auf, diese Lügen über Altenburg zu verbreiten!
Nein, das ist keine Frechheit. Was Sie hier laufend und immer wieder erzählen, das ist eine Frechheit. Nachdem Sie unter dubiosen Umständen in der Feuerwehr waren, kurz danach hat der OB die Feuerwehrunfallkasse hergeholt, hat das Landesverwaltungsamt hergeholt und die Berufsfeuerwehr von denen besichtigen lassen. Ergebnis: Es gab ein paar kleinere Beanstandungen, die sind abgestellt worden und damit ist der rechtmäßige Zustand hergestellt. Dass natürlich insgesamt in Altenburg für die Berufsfeuerwehr eine neue Lösung her muss, ist seit Jahren bekannt. Dafür sind auch die entsprechenden Beschlüsse gefasst worden. Das hat die Kollegin Klaubert ja vorhin schon gesagt, z.B., dass insgesamt 4,15 Mio. € jetzt in den Altenburger Haushalt eingestellt worden sind mit Verpflichtungsermächtigung, dass neu gebaut werden kann.
Aber das haben wir in Altenburg schon lange gewusst, auch ohne dass Sie da gewesen sind, Herr Fiedler, dass die Gelder auch entsprechend vom Freistaat Thüringen bereitgestellt werden und auch der Landkreis hat in seinen Haushaltsplan die entsprechenden Summen eingestellt. Das sind die Tatsachen und nicht das, was Sie hier immer verbreiten, was Sie in Altenburg verbreitet haben mit dem einzigen Ziel, den SPD-Oberbürgermeister in Altenburg zu diskreditieren. Das ist doch Ihr einziges Ziel, was Sie haben. Besten Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, immer deutlicher werden die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft. Wenn man sich gestern die Prognose des IWF anschaut, der für 2009 und 2010 eine Weltrezession voraussagt mit dem Abbau von bis zu 50 Mio. Arbeitsplätzen, ist die Situation schon recht dramatisch. Die globale Wirtschaftsleistung soll im Jahr 2009 um 0,6 Prozent sinken. Das ist das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass das weltweit überhaupt der Fall ist. Auch für Deutschland rechnet der IWF mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um zweieinhalb Prozent. Das deckt sich jetzt in etwa mit den Voraussagen der Bundesregierung und auch vieler Institute in Deutschland.
Auch in Thüringen wird die Lage nicht viel besser aussehen. Das ist jedenfalls der Eindruck, den man gewinnt, wenn man in Unternehmen unterwegs ist - was wir ja auch häufig tun - oder wenn man einfach die Mitteilung der IHK sieht, wie sie die Lage einschätzt.
Das alles ist kein Katastrophenszenario, sondern es ist Realität. Es nützt auch nichts, die Lage zu beschönigen. Genauso ist es falsch, wenn man eine Art Untergangsstimmung verbreitet, denn es ist ja so, dass die Institute auch voraussagen, dass vielleicht schon Ende 2009 oder im Jahr 2010 es wieder aufwärtsgehen könnte mit der Wirtschaftsentwicklung. Ich denke, dass jetzt zügiges Handeln angesagt ist, die Konjunkturpakete der Bundesregierung sind auch das richtige Mittel dafür, Konjunkturpakete, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der Landesregierung, im November kategorisch abgelehnt haben. Überhaupt haben Sie Ende des letzten Jahres die Situation nur versucht schönzureden. Herr Reinholz sprach von einer konjunkturellen Delle und
hoffte noch auf 2 Prozent Wirtschaftswachstum im Jahre 2008. Die IHK geht inzwischen von 1,1 Prozent aus. Wir werden am Ende sehen, wenn die Zahlen vorliegen, was uns die Realität wirklich zeigt. Überhaupt ist Herr Reinholz - jetzt sehe ich ihn gar nicht, ist er gerade mal hinausgegangen - in dieser Phase ziemlich abgetaucht. Zum ersten Krisengipfel musste die IHK einladen und das Thema „Automobilkrise“ haben wir im Landtag in der Aktuellen Stunde zum Thema gemacht. Die SPD-Fraktion hat bereits am 24.10. einen Antrag unter dem Titel „Zügige und kraftvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzmarktkrise und deren Folgen“ in den Landtag eingebracht. Dort war unter vielen anderen Punkten enthalten, dass eine Erweiterung der Wirtschaftsförderungsmaßnahmen vorzusehen ist. Damals wurde dieser Antrag noch von Ihnen abgelehnt. Nur auf Drängen der Wirtschaftsverbände haben Sie, Herr Reinholz, nun endlich reagiert und wollen nun ein Hilfspaket, was Sie uns hier auch noch einmal vorgestellt haben, schnüren. Wenn man sich die Maßnahmenliste dann im Detail anschaut, sind sicherlich eine Reihe sinnvoller Maßnahmen dabei, wie die Erhöhung der Fördersätze der GA-Förderung, denn ich denke mal, in der Phase der Krise werden eh nicht so viele Anträge da sein. Um das Geld auch auszuschöpfen, ist es dann sinnvoll, auch die Fördersätze zu erhöhen, oder die Anwendung der Kleinbeihilfenregelung des Bundes auf Thüringer Förderprogramme. Andere Teile werden uns schon zum zehnten Mal verkauft, wie z.B., dass Sie die zusätzlichen GA-Mittel des Bundes kofinanzieren wollen, oder das Programm „Thüringen-Dynamik“. Ich weiß gar nicht, wie oft Sie schon erzählt haben, dass das demnächst in Kraft tritt. Jetzt haben wir nun heute wieder gehört, es soll vielleicht im II. Quartal dieses Jahres in Kraft treten. Ich denke, dass Sie sowieso der Minister der großen Ankündigungen sind. Sie haben auch immer wieder eine Breitbandinitiative angekündigt, das geht nun auch schon seit einem Jahr. Jetzt ist es aber offensichtlich so, dass die Mittel, die der Bund für den Ausbau des Breitbandnetzes zur Verfügung gestellt hat, nicht mal ausgegeben worden sind im Jahr 2008. Man kann nur hoffen, dass sie dann wenigstens im Jahre 2009 noch angewendet werden können. Aber das Prinzip „Reagieren statt Agieren“ hat bei Ihnen sowieso Methode. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Thema der Kofinanzierung der GA-Mittel 2000 bis 2006, das ist das größte Trauerkapitel Ihrer Geschichte. Erst als durch Druck der Wirtschaft, der Opposition und der Öffentlichkeit die Situation so groß wurde, haben Sie sich nicht mehr getraut, weitere Mittel verfallen zu lassen. Trotzdem sind in dieser Zeit 150 Mio. € Bundesmittel verfallen. Insgesamt waren das 300 Mio. €, die der Wirtschaft damit entzogen worden sind. Und Sie selbst, Herr Reinholz, haben 200 Mio. € davon zu verantworten. Es wäre einmal interessant, dass Sie einen Wirtschaftsminister nennen in Deutschland, der
das auch fertiggebracht hat.
Ich glaube, keiner wird eine ähnlich schlechte Bilanz haben. Stattdessen haben Sie mit großem Aktionismus Förderprogramme in Thüringen in Kraft gesetzt, wie Thüringen-Stipendium, Forschungsschecks oder auch das Thüringen-Kapital, was sie jetzt wieder aus der Tasche ziehen, die man eigentlich nur als Flops bezeichnen kann. Wenn man schon in wirtschaftlich guten Zeiten es nicht schaffen kann, Akzente zu setzen, wie soll es dann erst in der Krisensituation funktionieren. Die Zahlen, die man lesen kann über Thüringen, sind zwar teilweise gut - wie z.B. die Arbeitslosenquote, das hat natürlich eine Menge mit der Pendlerbewegung zu tun -, aber schauen wir uns mal an, was in den letzten Jahren so passiert ist. Im letzten Jahr 2008 z.B. hat Thüringen nur 0,5 Prozent an Zuwachs bei den Arbeitsplatzzahlen gehabt. Das ist die niedrigste Quote aller Bundesländer. Von 1999 bis 2008 - das ist die Zeit, in der Sie hier allein regieren - ist in Thüringen ein Rückgang der Arbeitsplätze von 1.070.000 auf 1.028.000 zu verzeichnen. Das ist ein Rückgang von 4,1 Prozent. Den Bundesdurchschnitt will ich gar nicht mal ansetzen, sondern den der neuen Länder, weil es ja vergleichbar sein soll, der liegt in der Zeit nur bei 2,8 Prozent. Das ist das Ergebnis der Förderpolitik und Wirtschaftspolitik dieses Landes.
Das alles, obwohl in Thüringen die niedrigsten Löhne in ganz Deutschland gezahlt werden, was Sie doch immer als Standortvorteil herausgestellt haben. Oder kommen wir noch einmal zurück zur Arbeitslosigkeit: Heute haben wir ja nun gehört, die Arbeitslosigkeit in Thüringen ist wieder angestiegen, und zwar um 1,9 Prozentpunkte. Das sind zwar immer noch bessere Zahlen als vor einem Jahr, aber das ist natürlich ein dramatischer Anstieg im Vergleich zum Dezember. Wenn wir uns einmal ansehen, was auf der Bundesebene passiert ist, dann waren es halt nur 0,9 Prozent. Das ist mehr als das Doppelte, was Thüringen zu verzeichnen hat. Ich weiß nicht, ob da noch die These gerechtfertigt ist, dass Thüringen etwas besser durch die Krise kommt als der Rest vom Land. Wir werden sehen, wie die Entwicklung hier weitergeht. Was die CDU-Fraktion angeht, sie hat ja heute hier ein Berichtsersuchen gestellt, das ist okay. Aber glauben Sie nicht, meine Damen und Herren, dass das ein bisschen wenig ist, was man als Fraktion machen kann, wenn man sich so einem wichtigen Thema zuwendet?
Die SPD-Fraktion hat bereits im Oktober mit ihrem ersten Antrag die Initiative ergriffen und ein Konjunkturprogramm eingefordert, das hatte ich vorhin
schon einmal gesagt. Mit dem Antrag, der Ihnen heute vorliegt von unserer Fraktion, verfolgen wir diese Linie konsequent weiter. Wir begrüßen darin die Konjunkturpakete I und II der Bundesregierung und fordern eine schnelle Umsetzung des Programms Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder in Form einer Investitionspauschale an die kommunale Ebene sowie die Beseitigung aller Genehmigungshemmnisse für Kreditaufnahmen der Gemeinden für rentierliche Investitionen. Auch das hat hier in der Diskussion schon eine Rolle gespielt. Wir wollen den Bürgschaftsrahmen der gewerblichen Wirtschaft erweitern. Auch wenn im vergangenen Jahr nur 50 oder 80 Mio. davon in Anspruch genommen worden sind, so ist in diesem Jahr mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen. Ich denke, ein solches Signal kann auf jeden Fall richtig sein. Eine zusätzliche Investitionspauschale, wie in den beiden Anträgen der Linkspartei vorgesehen ist, sehen wir derzeit nicht als notwendig an, denn wenn wir das Bundesprogramm so umsetzen, haben wir hier die Chance, das genauso zu machen. Es ist vor allen Dingen auch, denke ich, eigentlich schnell machbar, wenn man sich mit den kommunalen Spitzenverbänden einigt. Also sind diese beiden Anträge für uns nicht zustimmungsfähig. Was den anderen Antrag der Linkspartei angeht, enthält er auch einige Punkte, die durchaus begrüßenswert sind. Es sind natürlich, das hat Herr Reinholz auch schon gesagt, einige Punkte auch abgearbeitet, andere sind schwierig umzusetzen, wie zum Beispiel die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns allein in Thüringen. Das halten wir auch für eine Sache, die man nicht angehen sollte, sondern der muss in Deutschland insgesamt eingeführt werden.
Der Punkt 6 unseres Antrags verfolgt zwei wesentliche Zielrichtungen:
1. den bereits arbeitslosen oder von der Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern eine realistische Zukunftsperspektive zu bieten, also Qualifikationen zu erhalten und die Zeit der Wirtschaftskrise zur persönlichen und betrieblichen Weiterentwicklung zu nutzen;
2. der Thüringer Wirtschaft das erforderliche Fachkräftepotenzial zu sichern, Abwanderung sowie Dequalifizierung zu verhindern, immer in der Hoffnung, dass wir mit einer dann sozialeren Marktwirtschaft und den entsprechenden staatlichen Zügeln bald aus der Krise herauskommen.
Bei diesem konzeptionellen Kraftakt dürfen die Bundesagentur für Arbeit und die Unternehmen nicht alleingelassen werden. Die Landesregierung ist aufgerufen, die Lücken zu schließen, die von der Bun
desagentur nicht abzudecken sind, und sie ist aufgerufen, eigene fachliche Ressourcen für ein derartiges Konzept und für dessen Begleitung bereitzustellen. Ich kann Ihnen dafür zwei konkrete Beispiele nennen. Nutzen Sie die Qualifizierungsberater, um mit den Unternehmen und der Arbeitsagentur den Bedarf und die fachliche Umsetzungsstrategie für Weiterqualifizierung im großen Maßstab zu entwickeln. Bauen Sie die von der Landesregierung leider nicht mehr geförderten Beratungs- und Beschäftigungsangebote für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen jetzt gemeinsam mit den Trägern aus. Wir werden beides brauchen, Hilfe für die Unternehmen und deren Arbeitnehmer im Falle von Kurzarbeit ebenso wie Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Beratungsangebote außerhalb der Unternehmen. Dies sind nur zwei Beispiele für konkretes Handeln, der Europäische Sozialfonds lässt viel mehr zu.
Ein weiterer Gedanke: Wir sollten in diesem Zusammenhang alles dafür tun, dass die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen in der Krise nicht zurückgeht. Antizyklisches unternehmerisches Verhalten ist erforderlich und im eigenen Interesse der Unternehmen angebracht, auch wenn dies nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Antrags ist, sollte dieser Aspekt bei dem zu entwickelnden Konzept mit beachtet werden. Der Erhalt und die qualitative Verbesserung der jetzigen Ressourcen an Fachkräften für die Thüringer Wirtschaft sind ebenso wichtig wie die Sicherung des künftigen Fachkräftenachwuchses. In jedem Fall aber gilt: Schluss mit dem Abwarten, Schluss mit dem Irrglauben an die Selbstheilungskräfte der Marktwirtschaft und endlich rein in die landespolitische Verantwortung. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Es ist keine weitere Zeit zu verlieren. Vielen Dank.
Gewährleistung des ärztlichen Notfalldienstes
Einer Pressemitteilung der Ostthüringer Zeitung vom 16. Dezember 2008 ist zu entnehmen, dass mangels niedergelassener Ärzte in der Region Neustadt/Triptis zukünftig kaum noch Hausbesuche des medizinischen Notfalldienstes möglich sein werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung - insbesondere angesichts der demographischen Entwicklung - den in der Region Neustadt/Triptis eingetretenen Mangelzustand bei der ärztlichen Versorgung?
2. In welchen Regionen Thüringens sind ähnliche Entwicklungen eingetreten oder zeichnen sich bereits ab?
3. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, um a) die ärztliche Mangelsituation in der genannten Region zu beheben und b) in anderen Regionen des Landes zu vermeiden?
4. Welche Ziele bzw. Konzepte verfolgt die Landesregierung, um angesichts der zunehmenden Immobilität eines Teils der Bevölkerung deren ärztliche Grundversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu gewährleisten?
Bau der Ortsumgehung Gößnitz (B 93)
Im Arbeitsplatzprogramm Bau und Verkehr der Bundesregierung ist als einzige Thüringer Maßnahme im Straßenbaubereich mit 16 Mio. € der Neubau der Ortsumgehung Gößnitz-Löhmigen enthalten. Damit dürfte dem Baubeginn 2009 nichts mehr im Wege stehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann kann nach dem derzeitigen Stand mit dem Bau der Ortsumgehung Gößnitz begonnen werden?
2. Welche konkreten Einzelprojekte sind für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehen?
3. Wie ist der weitere zeitliche Ablauf bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung geplant?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor kurzer Zeit habe ich erfahren, dass bei dem Schornsteinfegerhandwerk die Tarifverhandlungen nach 72-stündiger Verhandlung erfolgreich abgeschlossen werden konnten, so dass dort ein Streik abgewendet werden konnte. Ich denke, das ist ein ganz guter Erfolg, dass man sich dort geeinigt hat und das Schornsteinfegerwesen damit auch in Zukunft ordentlich arbeiten kann.
Das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen teilt Deutschland in ca. 7.800 Kehrbezirke auf, in denen 20.000 Schornsteinfeger ihrem Beruf nachgehen, wobei die Ausgestaltung des Gesetzes Ländersache ist, die für jeden Abschnitt einen Bezirksschornsteinfeger einsetzen. Die Verbraucher konnten sich nicht aussuchen, wer bei ihnen kehrte und Messwerte überprüfte und wer es einmal zum Schornsteinfeger gebracht hatte, der war oder ist unkündbar. Größere Überraschungen im Berufsleben waren danach nicht mehr zu erwarten, jedenfalls war das bisher so. Doch seit der Bundestag auf Drängen der EUKommission die Änderung des Schornsteinfegergesetzes beschlossen hat - das war am 27. Juni -, wird sich für den Berufsstand und auch für die Verbraucher einiges ändern. Nach einer Übergangszeit bis 2013 dürfen Kunden ihren Kaminkehrer, wenn man ihn so bezeichnen soll, frei wählen. Die Übergangsfrist soll, nebenbei gesagt, gewährleisten, dass die Schornsteinfeger und die zuständigen Behörden die Umstellung auf das neue Recht und die Wettbewerbsöffnung leichter annehmen und sich darauf einstellen können. Neben dem Anbieter aus der Nachbarschaft kann dann auch ein Dienstleister - theoretisch jedenfalls - aus dem Ausland beauftragt werden. Allerdings sind die qualitativen Anforderungen nach wie vor relativ hoch, so dass die Schornsteinfeger in Deutschland kaum Angst vor der preisgünstigen Konkurrenz aus Osteuropa haben müssen. Die Fachleute sind sich einig, dass zunächst wohl nur wenige Kunden ihren Anbieter wechseln werden. So ganz werden die Schornsteinfeger in Zukunft den Zugriff auf ihre Kunden wohl auch nicht verlieren, denn wer auch immer Leistungen in einem Kehrbezirk erbringt, muss dem Bezirksschornsteinfeger darüber Bericht erstatten. Auch die Kontrolle der Anlage bleibt weiter sein Privileg. Alle dreieinhalb Jahre werden die Anlagen künftig von ihm höchstpersönlich in Augenschein genommen und er muss auch prüfen, ob die Anwohner die vorgeschriebenen
Kehrarbeiten und Kontrollen tatsächlich haben durchführen lassen.
Zu den Aufgaben, die allein ein Bezirksschornsteinfeger ausführen darf, sollen zukünftig auch Überprüfungen der Betriebs- und Brandsicherheit gehören. Es ist zudem begrüßenswert, dass im Zuge der Novellierung bundeseinheitliche Standards geschaffen werden sollen. Auch dies ist im Sinne der Verbraucher, denn Verunsicherungen werden dadurch vermieden. Im gleichen Zuge werden die Überprüfungsintervalle zur finanziellen Entlastung der Verbraucher verlängert, weshalb Preiserhöhungen für Dienstleistungen der Schornsteinfegerbetriebe nicht zu befürchten sind. Der Verbraucher wird ferner aber auch in die Pflicht genommen. Er hat den Nachweis zu erbringen, dass die Arbeiten fristgerecht und von einem dazu berechtigten Schornsteinfeger ausgeführt wurden. Die dafür erforderliche Information des Kehrbezirksinhabers obliegt dem beauftragten Schornsteinfeger. Die Information, wann die Arbeiten durchzuführen sind, erhalten Haus- und Wohnungseigentümer im Rahmen der Feuerstättenschau durch den zuständigen Kehrbezirksinhaber mittels Bescheid. Hier sehe ich einen gewissen Nachteil des neuen Gesetzes, denn für die Kehrbezirksinhaber erhöht sich der Verwaltungsaufwand und Schulungsbedarf, etwa was das Verwaltungsrecht angeht. Positiv bewerten wir allerdings, dass Arbeiten, die nicht zu den Kontrollaufgaben zählen, bei entsprechender Qualifikation auch von anderen Anbietern ausgeführt werden können. Damit setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im Jahre 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte.
Dennoch haben die vorgenommenen Änderungen für die bundesweit etwa 20.000 Schornsteinfeger schwerwiegende Veränderungen zur Folge. Die „Süddeutsche Zeitung“ titelte gar „Kehraus auf deutschen Dächern“. Denn wenn auch nicht viele Schornsteinfeger wechseln, weniger Kunden bedeuten auch weniger Einnahmen und mehr Wettbewerb führt zumindest theoretisch und meistens auch in der Praxis zu niedrigeren Preisen. Als Ausgleich dafür fiel im Zuge der Novellierung allerdings das Nebentätigkeitsverbot weg, so dass sich einige Schornsteinfeger zusätzlich als Energieberater verdingen werden oder mit dem Bau von Schornsteinen und dem Warten von Heizungskesseln neue Quellen erschließen. Gegen Letzteres hat zumindest das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk Einwände und sieht die 10.000 qualifizierten Arbeitsplätze an der Stelle gefährdet. Ob tatsächlich niedrigere Preise möglich sind, sei mal dahingestellt, das wird die Zeit zeigen. Denn wenn künftig nicht ortsansässige Schornsteinfeger beauftragt werden, dann könnten und werden diese
die Kosten für An- und Abfahrt mit in Rechnung stellen, zumindest in anderen Ländern, in denen es kein Kehrmonopol gibt, wie z.B. in den Niederlanden, ist dies üblich. Aber, ich denke, das wird dann ganz einfach der Markt regeln.
Um dem Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk entgegenzukommen, wird es den Bezirksschornsteinfegermeistern in der Übergangszeit bis zum 31.12.2012 untersagt, gewerbliche Wartungsarbeiten in ihrem Kehrbezirk vorzunehmen. Darüber hinaus werden die Datenschutzbestimmungen verschärft. Die Schornsteinfeger dürfen die von ihnen erhobenen Daten nur nutzen, wenn das zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben notwendig ist. Insgesamt, so lässt sich, glaube ich, einschätzen, konnte durch die Änderung ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Schornsteinfeger und des Heizungshandwerks geschaffen werden. Insgesamt schätzten Experten ein, dass sich das Gesetz beschäftigungspolitisch neutral auswirkt, und da auch die Qualifikationsanforderungen im Gesetz im Sinne des Handwerks gefunden wurden - also Meisterprüfung, eine Gesellenprüfung, Qualitätsstandards bleiben -, begrüßen wir das Gesetz. Auch unsere Forderungen nach dem Erhalt der Anzahl der Bezirke wurden zumindest für die Übergangsfrist umgesetzt.
Eine spannende Frage für uns wird sein, welche Handlungsnotwendigkeiten auf die Verwaltung in Thüringen mit dem Gesetz zukommen. Das Gesetz sieht vor, wie ich vorhin schon sagte, das Nebentätigkeitsverbot und die Residenzpflicht aufzuheben. Die Kehrbezirke sollen künftig über ein objektives Ausschreibungsverfahren für sieben Jahre vergeben werden. Ab dem 01.01.2010 werden die frei werdenden Bezirke in einem transparenten Vergabeverfahren von den Ländern ausgeschrieben. Eine fachlich orientierte Vergabeentscheidung ist in unseren Augen nur dann gewährleistet, wenn die Verwaltung sich des Sachverstands des Handwerks bei der Vergabe bedient.
Halten wir also fest: Das Gesetz macht das Schornsteinfegerecht europafest und kommt durch die Einführung von Wettbewerb auch den Verbrauchern zugute. Es gibt aber auch den gut ausgebildeten 20.000 Beschäftigten dieses Handwerkszweigs eine gute Zukunftsperspektive.
Nun will ich auch noch zum zweiten Teil des Antrags kommen: Die Landesregierung wird darin aufgefordert, die Ergebnisse des anstehenden 2. Erfahrungsberichts zur Thüringer Bauordnung von 2004 dahin gehend zu prüfen, ob es einen Bedarf gibt, die frühere Regelung nach § 79 der Thüringer Bauordnung von 1994 wieder einzuführen. Wir halten diesen Prüfauftrag für unsere Fraktion für zustimmungsfähig. Allerdings sehen wir auch das Problem, was schon
mehrfach genannt worden ist, dass dieser Bericht bis jetzt noch gar nicht vorliegt, also ist der Antrag vielleicht nicht unbedingt zum richtigen Zeitpunkt gestellt worden. Aber was soll es, er ist nun einmal jetzt gestellt worden und da muss man sich auch dazu bekennen, ob man das befürwortet oder nicht, da, denke ich, spricht nichts dagegen, dass man das noch einmal prüft. Es ist ja schon im ersten Erfahrungsbericht kritisch bemerkt worden und deswegen ist es mal ganz interessant, wie die weitere Entwicklung ist.
Das haben wir doch gesagt, dass wir zustimmen. Ich weiß doch noch gar nicht, ob die Landesregierung überhaupt zustimmt, denn Herr Reinholz hat ja hier gesagt, das brauchen wir alles jetzt gar nicht. Ich weiß nicht, was er als Abgeordneter macht, ob er dann zustimmt.
Vielleicht lassen Sie mich noch abschließend einen Gruß auch an die Schornsteinfegerinnung hier aussprechen, denn die hatten vor einer Woche ihre erste Innungsversammlung nach der Fusion hier in Erfurt durchgeführt. Dazu möchte ich natürlich noch nachträglich meinen Glückwünsch aussprechen und weiterhin eine gute Zusammenarbeit wünschen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Entwicklung der Antragseingänge beim ThüringenKapital
Seit 2004 wird durch die Thüringer Aufbaubank das Beteiligungsprogramm Thüringen-Kapital angeboten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge in welchem finanziellen Gesamtumfang gingen jeweils für das Jahr 2007 und bis Ende des III. Quartals 2008 bei der TAB für das Thüringen-Kapital ein?
2. Wie viele dieser Anträge in welchem finanziellen Gesamtumfang wurden in den o.g. Zeiträumen jeweils positiv oder negativ beschieden bzw. zurückgezogen?
3. In welchem Umfang wurden in den o.g. Zeiträumen die geplanten Haushaltsansätze in Anspruch genommen oder ausgeschöpft?
4. Wie hoch war/ist das Fördervolumen (Durch- schnittsvolumen sowie die maximale Beteiligungs- höhe) jeweils in den o g. Zeiträumen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Deutschland befindet sich in einer Rezession, seit heute haben wir es amtlich. Zwei Quartale in Folge ein negatives Wachstum, das sind die Kennzeichen, wie man eine Rezession bezeichnet. Leider Gottes ist diese Entwicklung jetzt so eingetreten. Die Aussichten für 2009 sind ebenfalls alles andere als gut, wie man im Gutachten der fünf Wirtschaftsweisen lesen konnte. Damit ist die Finanzkrise nun endgültig in der Realwirtschaft angekommen.
Für Thüringen werden die Perspektiven für das nächste Jahr kaum besser sein, wenn man die täglichen Meldungen, die über den Ticker aus Thüringen laufen, lesen kann. Nur bei der Thüringer Landesregierung ist das offensichtlich noch nicht angekommen. Wirtschaftsminister Reinholz ist noch vor Kurzem davon ausgegangen, dass wir 2008 ein Wirtschaftswachstum von 2 Prozent erreichen können, und außerdem ist Thüringen ja sowieso immer gut aufgestellt. Aber außer einigen Korrekturen bei der GA-Förderung des GuW-Plus-Programms und der Bürgschaften sind von der Landesregierung offensichtlich keine weiteren Maßnahmen geplant. Dass die IHK von diesen Maßnahmen, die wir hier hören konnten, erst zwei Tage nach der Ankündigung bei dem von ihr einberufenen Krisengespräch erfahren
hat, ist nicht das erste Indiz für das gestörte Verhältnis zwischen der Arbeitsgemeinschaft der IHKs und des Wirtschaftsministeriums. Grundsätzlich befürwortet natürlich auch die SPD-Fraktion die von der Regierung vorgesehenen kleineren Maßnahmen, aber wir haben zwei deutliche Kritikansätze. Was nützen verbesserte Bedingungen beim Förderprogramm GuWPlus, wenn nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Schon in der Vergangenheit war das Programm überzeichnet, auch in diesem Jahr ist mit Stichtag 30.09. ein Großteil der Mittel ausgeschöpft. Hier brauchen die Antragsteller ein verlässliches Signal, dass ihr Antrag nicht an fehlenden Mitteln scheitert. Des Weiteren weigert sich die Landesregierung auch weiterhin, ein konjunkturgestütztes Investitionsprogramm aufzulegen, wie es von der SPD gefordert und mit konkreten Maßnahmen auch untersetzt worden ist. Wir brauchen Maßnahmen mit wirtschaftlicher Hebelwirkung. Die SPD-Landtagsfraktion hat ihre Vorschläge dazu auf den Tisch gelegt. Die Bundesregierung hat für 2009 und 2010 immerhin ein Paket von Maßnahmen mit 20 Mrd. € aufgelegt; die fünf Wirtschaftsweisen fordern ein Konjunkturprogramm von 25 Mrd. € allein für 2009 gemeinsam von Bund und Ländern. Anders als in einem normalen Abschwung müsste die Regierung der Rezession 2009 aktiv begegnen, so die Wirtschaftsweisen. Das sind auch völlig neue Töne, die man aus diesen Kreisen hört, aber man sollte sie ernst nehmen. Wir sind der Meinung, dass der Bund für 2009 vor allen Dingen für Investitionen noch nachlegen muss, und sehen hier einiges in Bewegung gekommen.
Aber so, wie Sie das für Thüringen angehen, meine Damen und Herren von der CDU-Landesregierung, die Krisen nämlich einfach aussitzen zu wollen, kann es nicht gutgehen. Wachen Sie endlich auf und werden Sie Ihrer Verantwortung für Thüringen gerecht. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich über die aktuelle wirtschaftliche Situation informieren will, das macht man ja dann meistens im Internet, dann muss man schon stündlich wirklich mal nachschauen, weil die schlechten Nachrichten da nicht abreißen. Natürlich sollte man sich jetzt von diesen Nachrichten nun nicht völlig in die depressive Phase gleiten lassen, weil genauso schnell auch wieder positive Meldungen zu sehen sind, aber trotzdem ist dringend Handlungsbedarf erforderlich.