Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die heutige Plenarsitzung und begrüße Sie recht herzlich. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Abgeordneter Günther Platz genommen. Die Rednerliste führt Abgeordnete Wolf.
Für die heutige Sitzung haben sich Frau Ministerin Diezel, Herr Minister Gasser, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen und Herr Abgeordneter Ohl entschuldigt.
Ich möchte Ihnen folgende allgemeine Hinweise geben: Im Erdgeschoss des Hochhauses findet morgen um 13.00 Uhr die Eröffnung der Ausstellung „,Butter bei die Fische’ - Vorschule - so wichtig ist uns diese Zeit -“ der IMAGO Kunst- und Designschule e.V. Erfurt statt. Es ist eine Veranstaltung in der Ausstellungsreihe der Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendkunstschulen Thüringen e.V.
Die Arbeitsgemeinschaft der Dienstleister Thüringens hat heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr stattfindet.
Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Herrn Markus Kämmerer und Frau Anja Ulbricht eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal für die 4. Wahlperiode erteilt. Herr Kämmerer ist freier Fotograf und arbeitet im Auftrag des MDR. Frau Ulbricht ist Fotojournalistin der „Jungen Welt“.
Ich möchte Ihnen zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung folgende Hinweise geben: Wie im Ältestenrat verabredet, wird der Tagesordnungspunkt 11 - Bekanntgabe der Entscheidung des Erweiterten Gremiums zum Abschluss der Einzelfallprüfung bezüglich der Abgeordneten Leukefeld - in der heutigen Sitzung als letzter Punkt vor der Mittagspause aufgerufen.
Ebenso wurde verabredet, den Tagesordnungspunkt 14 - Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2005 - morgen als ersten Punkt aufzurufen.
Zu TOP 2 - Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Flüchtlinge in Drucksache 4/932 - wurde ein Alterna
Zu TOP 15 - der Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Die Drucksachen 4/1906, 4/1909, 4/1910, 4/1917, 4/1919, 4/1920, 4/1921 und 4/1922.
Ferner hat die Landesregierung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 4, 6, 7 und 8 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Frau Präsidentin, die Fraktion der CDU beantragt die Aufnahme der Drucksache 4/1916 - Familienfreundliche Arbeitsplätze in der Thüringer Wirtschaft unterstützen - in die Tagesordnung und wir wünschen eine Platzierung dieses Antrags als Punkt 10 a.
Ein zweiter Wunsch: Die Drucksache 4/1908 - Jahr der Naturparke in Thüringen - in die Tagesordnung aufzunehmen und als Punkt 10 b zu behandeln. Vielen Dank.
Gibt es weitere Ergänzungen? Es gibt keine weiteren Ergänzungen, dann stimmen wir über diese Anträge ab. Wir stimmen ab über die Aufnahme des Antrags in Drucksache 4/1916 - Familienfreundliche Arbeitsplätze in der Thüringer Wirtschaft unterstützen - in die Tagesordnung und es ist beantragt, diesen als Tagesordnungspunkt 10 a einzuordnen. Wir stimmen gemeinsam über die Aufnahme des Antrags und die Einordnung ab. Wer ist für die Aufnahme des Antrags und Einordnung als Punkt 10 a, den bitte ich um das Handzeichen? Das ist die große Mehrheit. Wer ist gegen die Aufnahme? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Aufnahme dieses Antrags und der Einordnung als Punkt 10 a zugestimmt worden.
Wir stimmen ab über den Antrag in Drucksache 4/1908 - Jahr der Naturparke in Thüringen -: Aufnahme in die Tagesordnung und als Tagesordnungspunkt 10 b einzuordnen. Wer stimmt für die Aufnahme und die Einordnung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist eine große Mehrheit. Wer enthält sich der Stimme? Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Wer ist dagegen? 1 Gegenstimme, eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist der Aufnahme dieses Antrags und ebenfalls der Einordnung als Tagesordnungspunkt 10 b zugestimmt worden.
Der Aufnahme in die Tagesordnung wurde von Ihnen zugestimmt. Ich weise darauf hin, dass damit gleichzeitig die Behandlung des dazu vorliegenden Entschließungsantrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1934 erfolgt. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung angekündigt hat, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zu dem Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1908 Gebrauch zu machen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der eben beschlossenen Ergänzungen widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung angenommen und wir treten in die Abarbeitung der Tagesordnung ein.
Verbraucherfreundliche und marktgerechte Energiepreise in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1312 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 4/1829 -
Ich möchte darauf hinweisen, dass in der 26. Plenarsitzung am 10. November 2005 die Nummern 2 und 3 des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden sind. Zu Nummer 1 wurde ein Sofortbericht im Plenum erstattet.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Krapp aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Berichterstattung.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der heutigen Beratung zu Tagesordnungspunkt 1 liegt der Antrag „Verbraucherfreundliche und marktgerechte Energiepreise in Thüringen“ der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/1312 vom 1. November 2005 zugrunde. In der ersten Beratung des Landtags dazu am 10. November 2005 hat der Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit für die Landesregierung das Berichtsersuchen nach Ziffer 1 des Antrags durch einen Sofortbericht erfüllt. Als Ursachen für die unbefriedigende Preisentwicklung in Thüringen hat Minister Reinholz den weltweit wachsenden Energiebedarf, die notwendigen hohen Investitionen in den neuen Ländern, die verschleppte Marktöffnung im Energiesektor und staatliche Sonderlasten durch diverse Energiesteuern und Energiegesetze der letzten Jahre genannt.
Gleichwohl hat laut Sofortbericht die Thüringer Landesregierung bereits im vergangenen Jahr der Entwicklung nicht tatenlos zugesehen, sondern durch verschiedene Maßnahmen den Preisanstieg bei Thüringer Energieunternehmen gedämpft. Da die mit den Regionalversorgern eng verflochtenen Großversorger nur auf Bundesebene kontrolliert werden können, bemühe sich die Landesregierung, unbeschadet ihrer Energie- und Kartellaufsicht, um eine Übertragung von Regulierungsaufgaben auf die Bundesnetzagentur.
Die Ziffern 2 und 3 des Antrags wurden am 10. November 2005 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen. Dieser befasste sich am 2. Dezember 2005 erstmalig mit diesen Ziffern und beschloss eine schriftliche Anhörung. Die Fragen des Ausschusses gliederten sich in die Komplexe „Bedarfssituation Erdgas“, „Preisfaktoren Erdgas“, „Bindung des Gaspreises an den Ölpreis“ und „Energiewirtschaftsgesetz“. Angehört wurden E.ON Thüringen, VNG Verbundnetz Gas AG, Bund der Energieverbraucher, Verbraucherzentrale Thüringen, Verband kommunaler Unternehmen (VKU) - Landesgruppe Thüringen, Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft (VTW), Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft - Landesverband Ost, Verband der Elektrizitätswirtschaft (VdEW) e.V., Gemeinde- und Städtebund Thüringen, ver.di - Fachbereich Ver- und Entsorgung - und Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt, Energie. Weiterhin hat sich der Ausschuss von der Landesregierung Übersichten über ihre Vorstellungen zur Aufgabenabgrenzung zwischen Bund und Land im Energiewirtschaftsrecht und zu den Tarifstrom- und Gaspreisen im Haushalts- und Kleinabnehmerbereich in Thüringen mit Stand vom 01.01.2006 erarbeiten lassen.
Der Ausschuss befasste sich erneut auf Basis der vorliegenden Unterlagen mit dem Beratungsgegenstand in seinen Sitzungen am 20. Januar 2006 und am 24. März 2006. Ziffer 2 c des Antrags wurde mit Zustimmung der Antragsteller unter Beachtung der aktuellen Entwicklung für erledigt erklärt. Ziffer 2 e des Antrags wurde vom Antragsteller zurückgezogen, da nach Auswertung der Anhörung keine eindeutige Aussage zur Wirkung einer Aufhebung der Ölpreisbindung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu treffen ist. Die Frage wird erst dann wieder aktuell, wenn ein echter Erdgasmarkt für die Verbraucher installiert ist.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, den Ziffern 2 a, b und d des Antrags der SPD-Fraktion in Drucksache 4/1312 zuzustimmen. Ziffer 3 des Antrags wurde mehrheitlich abgelehnt. Da Ziffer 1, wie be
reits gesagt, durch den Direktbericht der Landesregierung erledigt war, hat der Ausschuss eine Neufassung des Antrags vorgeschlagen, der Ihnen in Drucksache 4/1829 als Beschlussempfehlung vorliegt. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es scheint so, dass man über Energiepreise nur reden oder auch schimpfen kann; verändern kann und soll man offensichtlich nichts, denn auch diesem Antrag geht es wie vielen anderen Anträgen der Oppositionsfraktionen: Er wird entweder abgelehnt oder das, was übrig bleibt, ist dann so marginalisiert, dass daraus zu wenig für die Entwicklung entsteht. Ein in der Öffentlichkeit heiß diskutiertes Thema wurde besprochen und meines Erachtens ziemlich konsequenzlos beiseite gelegt. Sicher ist es so, dass die Eingriffsmöglichkeiten der Länder tatsächlich sehr begrenzt sind, aber sie sind doch vorhanden, wie sich gezeigt hat. Ob wir aus diesen Eingriffsmöglichkeiten der Länder tatsächlich das Beste machen, darüber ist zu reden.
Aber zunächst zum Antrag: Es war gut, dass wir uns im Ausschuss damit befassen konnten. Wieder einmal hat sich gezeigt, meine Damen und Herren - und darüber sollten wir ernsthaft noch einmal nachdenken -, dass eine schriftliche Anhörung nur das zweitbeste Instrument ist; denn alle Fraktionen waren vom Ergebnis dieser Anhörung mehr als enttäuscht. Teilweise wurde auf andere nichts sagende Aussagen verwiesen; teilweise wurde die Antwort vollständig umgangen und auch behauptet, man würde solche Daten gar nicht erheben, die der Ausschuss erfahren wollte. In einem persönlichen oder mündlichen Vortrag, also einer mündlichen Anhörung, wäre es sicherlich den Strukturen wesentlich schwerer gefallen, den Fragestellungen der Ausschussmitglieder auszuweichen. So haben wir es mit einem enttäuschenden Ergebnis der Anhörung zu tun, was unbrauchbar ist für die Bewertung der Preisgestaltung in den Unternehmen.
Gleichzeitig ist es für uns enttäuschend, dass es die CDU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss abgelehnt hat, von der Landesregierung im Bundesrat zu fordern, dass Aktivitäten zur Abschaffung der Ölpreisbindung eingeleitet werden. Damit würden sich zu
mindest zusätzliche Gestaltungsspielräume im Gasbereich ergeben. Diese wären dann auszugestalten, aber es wären mehr Spielräume, als wir sie im gegenwärtigen System haben. Da wir offensichtlich in diesem gegenwärtigen System Probleme haben, nach Veränderungen zu suchen, wäre das eine Möglichkeit, dort Einfluss zu nehmen. Die Mehrheit hat sich anders entschieden.
Ebenso bedauerlich ist es, dass sich der Ausschuss nicht verständigen konnte, auf die Rolle der Verbraucherzentralen entsprechend einzugehen. Unseres Erachtens wäre es dringend notwendig, die Verbraucherzentralen zu stärken; das heißt auch, in den kommenden Jahren ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die mit dem letzten Doppelhaushalt stattgefundenen massiven Reduzierungen haben in der Verbraucherzentrale zu einschneidenden Problemlagen geführt und zu deutlichem Personalabbau, was sich natürlich in der Bearbeitung der Aufgabenfelder und in der Qualität der Arbeit auf einzelnen Feldern auswirken muss. Ob das im Interesse der Bürger ist, die sich über dieses Gremium vertreten fühlen und vertreten fühlen wollen und von der Verbraucherzentrale Informationen erwarten, mit denen sie praktisch arbeiten können, auch praktisch arbeiten können bezüglich der Energiepreise, das sei dahingestellt. Ich glaube, es war kontraproduktiv und insofern - und da wären wir, Herr Minister Reinholz, bei den Gestaltungsspielräumen des Landes - nutzt das Land genau diese Gestaltungsspielräume nicht. Deshalb muss hier die Forderung erneuert werden, dass die Landesregierung wenigstens ihren Einfluss auf die Kontrolle der Netzpreise durch die Bundesnetzagentur verstärkt, um dort diese Preise nach objektiven Kriterien prüfen zu lassen. Sie bilden - auch das ist in der Anhörung noch einmal genannt worden, aber das wussten alle Beteiligten vorher - einen relativ kleinen Anteil der Gesamtpreisstruktur unseres Strompreises. Nach Aussagen der Unternehmen und nach all dem, was im Vorfeld bekannt war, machen sie etwa ein Drittel der Preise aus; also ein Drittel der Preise laufen über die Netznutzungspreise.
Wenn also die Kontrolle verschärft wird und Senkungen dieses Preises, so wie auf der Energiehandelsblatt-Tagung im Januar in Berlin festgestellt, von 5 bis 10 Prozent erreicht werden können, so bedeutet das für den Gesamtstrompreis lediglich eine Reduzierung von 2 bis 3 Prozent. Damit macht sich die Beschränktheit der Einflussnahme auf diesen Sektor sichtbar. 2 bis 3 Prozent Stromsenkung werden durch ein Husten an der Börse und durch einen Federstrich der Konzerne mehr als wettgemacht und sofort wieder in das Gegenteil verkehrt.
In einer Großbreitenbacher Glasfirma mit Filialen im Thüringer Wald und Bayern liegen die Gaspreise im Bayerischen um 18 Prozent unter den Preisen in Thüringen. Es scheint also offensichtlich so zu sein, dass man Gas um 18 Prozent preiswerter nach Bayern transportieren kann als nach Thüringen, zumindest versucht E.ON das zu erklären in diesem Fall, schlägt also kräftig zu in Thüringen. Im Handelsblatt und im „Financial Times Deutschland“ war zu lesen, dass Exon im I. Quartal dieses Jahres über 8 Mrd. Gewinn gemacht hat, und das nach einer Gewinnsituation vom IV. Quartal des letzten Jahres mit über 10 Mrd. €. Ob diese gigantischen Mitnahmeeffekte nur durch Netzpreiskontrollen der Bundesnetzagentur beeinflusst werden können, wage ich zu bezweifeln.
Ob solche Differenzen zwischen zwei benachbarten Bundesländern nur über den Weg der Kontrolle durch eine Agentur eingedämmt werden können, erscheint unwahrscheinlich. Wer das annimmt, muss sich den Vorwurf der Blauäugigkeit gefallen lassen. Wichtiger dabei noch, man verschlechtert eindeutig die Standortsituation für diese Unternehmen und für weitere. Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, ob die LOH Gruppe, die ja der Ministerpräsident auch auf der Hannover Messe besucht hat, die in Gera ein neues Werk gebaut hat, oder auch die Meuselwitzer Druckgusshersteller, bei denen der Wirtschaftsausschuss war - also energieintensive Bereiche - auf lange Sicht einen solchen Wettbewerbs- und Standortnachteil verkraften können. 18 Prozent mehr Stromkosten in diesen Unternehmensstrukturen dürften ein deutlicher Nachteil sein. Wenn man sich über Standortfragen unterhält, muss auch das angesprochen werden und müssen auch diese Fragen, die den Wirtschaftsbereich betreffen, mit eine Rolle spielen, gleichzeitig natürlich auch die Fragen der Verbraucher.
Sichere, preiswerte und vor allen Dingen wettbewerbsfähige Energieversorgung entscheidet ganz maßgeblich über Investitionen, Arbeitsplätze, wirtschaftliches Wachstum und auch über sozialen Wohlstand. Steigende Kostenbelastung für Wirtschaft und Verbraucher, die wir zweifellos vorfinden, sind kontraproduktiv.
Ich habe ein bisschen Schwierigkeiten, meine Damen und Herren, auf der Regierungsbank scheint es größere Diskussionen zu geben, das stört ein bisschen.
Steigende Kostenbelastungen, meine Damen und Herren, für Wirtschaft und Verbraucher, die wir vorfinden, sind kontraproduktiv. Der Verbraucher und die Wirtschaft, aber auch wir als Opposition erwarten, dass die Landesregierung etwas sowohl in ihrem eigenen Verantwortungsbereich als auch auf der übergeordneten Bundesebene tut. Das Problem bleibt: Wir haben eine Monopolstellung von vier Großkonzernen in Deutschland, die von ihnen selbst nie bestritten wurde. Diese Monopolstellung ist aufzubrechen und hier ist mehr Wettbewerb im Interesse der Verbraucher und der Unternehmen notwendig. Nur auf die Verschleppung der Einführung des Wettbewerbs zu verweisen, das ist zu wenig. Ich habe das bereits vor Wochen und Monaten gesagt, wir hätten die Möglichkeit der Wettbewerbe im Gasmarkt. E.ON verweigert sich dem bis heute. Was tut die Landesregierung, um Einfluss zu nehmen, dass an dieser Stelle zeitig und zügig Wettbewerbsbedingungen in Thüringen eingeführt werden und die E.ON ihre Monopolstellung aufgibt? Deshalb brauchen wir an dieser Stelle auch mehr Kontrolle. Gerade im Energiebereich zeigt sich deutlicher, dass freier, unkontrollierter und ungezügelter Wettbewerb - auch Manchester-Kapitalismus genannt - zu deutlichen Nachteilen für die Betroffenen und zu einer gigantischen Gewinnsituation für Einzelne führt. Ich glaube, das ist aus den Ausführungen deutlich geworden. Deshalb ist es auch notwendig, dass sich die Landesregierung Gedanken darüber macht, wie Klein- und Regionalanbieter in Thüringen eine Möglichkeit geboten bekommen, an diesem Wettbewerb teilzunehmen und Versorgungsaufgaben zu realisieren. Dazu gehört es auch, dass wir in Thüringen über entsprechende Förderprogramme nachdenken, die eine solche Entwicklung, die ich für richtig aber auch für notwendig halte, entsprechend befördern. Neue und alternative Energien sind auf dem Vormarsch. Davon konnten wir uns als Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit auf der Hannover Messe am Donnerstag und Freitag vergangener Woche überzeugen. Die sind allerdings nicht zum Nulltarif zu haben und teilweise für den Verbraucher auch noch unerschwinglich. Hier, denke ich, sollten wir, wenn wir es mit dem Technologieland Thüringen ernst meinen, darüber nachdenken, dass wir diese Einführung stärker fördern und stärker unterstützen. Ich hatte auch gehofft, dass der Antrag dazu anregt, über solche Problemlagen nachzudenken. Ich bleibe und ich bin im Zweifel, ob das gelungen ist. Aber, meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass uns die Zeit einholen wird und wir über dieses brennende Thema nochmals diskutieren werden.
Es bleibt nicht hinnehmbar, dass auf der einen Seite Unternehmen über Unternehmensgewinne, wie gesagt, von 8 und 10 Mrd. € in einem Quartal reden und gleichzeitig auf der anderen Seite Verbraucher bei geringer werdendem Nettolohn die Kosten die
ser Preistreiberei bezahlen müssen. Insofern macht der Antrag Sinn, auch wenn er eine mehrheitsabgespeckte Form ist. Ich bin der Auffassung, dass wir diesem Antrag trotzdem zustimmen sollten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.